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    Geschwindigkeitsüberschreitung - Beweis mit Stoppuhr? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.07.06 19:08:48 von
    neuester Beitrag 20.07.06 18:33:19 von
    Beiträge: 46
    ID: 1.071.434
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      Avatar
      schrieb am 16.07.06 19:08:48
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wurde vor 6 Wochen mit dem Motorrad auf der Autobahn von der Polizei angehalten wegen Geschwindigkeitsüberscheitung..Da es ne normale Streifenkiste war hab ich gefragt ob sie Filmmaterial oder irgendetwas als Beweis haben...Sie meinten daraufhin sie seien mir Eine gewisse Strecke gefolgt(Tageskilometerzähler auf null gestellt-)und ab da dann die Zeit 2 kilometer lang mit der Stoppuhr von hand gestoppt.und dann Weg-Zeit berechnet..hab daraufhin gelacht und gefragt ob das ein Witz sei..aber Sie meinten Nein das wäre gang und gäbe...nun denn hab halt mal gewartet und hab jetzt wirklich nen Bgb bekommen..Bewissmittel"Geschwindigkeitsmessprotokoll"...33kmh zu schnell..blablabla..
      Hab nun natürlich erstmal Einspruch eingelgt...was meint ihr dazu .... habt ihr von dieser Messmethode schon was gehört...kennt sich hier jemand mit sowas aus (Anwalt,Polizist..)bin für Meinungen dankbar!
      Avatar
      schrieb am 16.07.06 19:12:31
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.625.976 von Matze900 am 16.07.06 19:08:48hab noch nie so ein schwachsinn gehört...:laugh::laugh::laugh::laugh:
      Aber eine Auflösung kann ich dir leider auch nicht geben...
      Ob das wohl rechtens ist?!:confused::confused::confused::confused::confused::confused:
      Avatar
      schrieb am 16.07.06 19:19:28
      Beitrag Nr. 3 ()
      :laugh: lol wenn sie keine beweise haben
      frag doch mal einen anwalt gibts doch im internet für ein paar euro ;)
      Avatar
      schrieb am 16.07.06 19:21:55
      Beitrag Nr. 4 ()
      www.frag-einen-anwalt.de

      kann ich empfehlen :D
      Avatar
      schrieb am 16.07.06 19:27:33
      Beitrag Nr. 5 ()
      Abgesehen davon, da ich es zum Kotzen finde, erst Mist zu bauen und dann hinterher, wenn man erwischt wird, großartig erstmal alles in Frage zu stellen, wo es nichts zu deuteln gibt, was bewegt Dich zu der Annahme, daß zwei ausgebildete Polizisten nicht mit Stoppuhr und Kilometerzähler umgehen könnten? Ja, Handmessung ist meistens zulässig bzw. wird dann vor Gericht akzeptiert. Wann bzw. unter welchen Umständen nicht will ich hier ausdrücklich nicht verraten, weil ich derartiges Verhalten nicht unterstütze.

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      Avatar
      schrieb am 16.07.06 19:32:12
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.625.976 von Matze900 am 16.07.06 19:08:48messungen durch nachfahren sind ohne weiteres auch vor gericht verwertbar, allerdings mit grossen abzügen...wenn du etwas googelst, dann kannst du dazu einiges nachlesen...solltest du rechtschutzversichert sein, dann geh zu einem anwalt, der sich im verkehrsrecht auskennt...der kann dann akteneinsicht beantragen und sehen, wieviel als sog. messtoleranz abgezogen wurde...

      invest2002.
      Avatar
      schrieb am 16.07.06 19:35:22
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ja hab ja Rechtsschutz..hab auch schon angerufen beim Anwalt..der hat von sowas au noch nix gehört..aber er hat gemeint die Bullen wären zu zweit gewesen und ich allein...Ich find die Sache au n Witz..Kotzt mich an sich wieder mit so nem Dreck rumärgern zu müssen..
      Muss sich jetzt halt rausstellen ob die Messung wirklich als Beweis zählt..wär ja echt krass.
      aber ich probiers nochmal unter frag einen Anwalt.de vielleicht weiss da jemand mehr.
      Avatar
      schrieb am 16.07.06 19:37:22
      Beitrag Nr. 8 ()
      ja mach das viel glück ;)
      Avatar
      schrieb am 16.07.06 19:40:23
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.626.225 von antonazubi am 16.07.06 19:27:33Antonazubi:laugh::laugh:
      Was bist du denn fürn Moralapostel:laugh:
      Ich bin n bisschen zu schnell auf der Autobahn gefahren,sonst nix!!
      passiert dir natürlich nie,gell!!!
      Avatar
      schrieb am 16.07.06 19:49:47
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.626.392 von Matze900 am 16.07.06 19:40:23machs wie ich es gesagt habe...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 16.07.06 19:52:41
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.626.517 von invest2002 am 16.07.06 19:49:47Danke invest;)
      Avatar
      schrieb am 16.07.06 19:53:32
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.626.569 von Matze900 am 16.07.06 19:52:41gern geschehen und viel glück !

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 16.07.06 20:13:59
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.626.392 von Matze900 am 16.07.06 19:40:23Matze,

      wenn Du meinen Beitrag genau gelesen hättest, dann wüßtest Du, daß es mir NICHT um die Geschwindigkeitsüberschreitung geht (habe auch einen flotten Fahrstil und schon viel Bußgeld gespart :)), aber wenn man mal Sch.. baut, dann muß man auch manns genug sein die Konsequenzen zu tragen. Also halte es wie ein Kavalier.
      Avatar
      schrieb am 16.07.06 20:50:49
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.626.889 von antonazubi am 16.07.06 20:13:59Habe ich kein problem mit...mir geht es darum dass ich gerne eine Videoaufzeichnung,ein Foto usw..das von einer geeichten messstelle aufgenommen wurde bekomme.und nicht von Hand mit Stoppuhr und so..da ist einfach die Abweichung zu gross-wer sagt mir denn dass das poliauto bei messanfang und ende den gleichen Abstand zu mir hatte..dass die Stoppuhr genau betätigt wurde als der Tacho auf null gestellt wurde..wie gross ist die Tachoabweichung.usw...
      Aber hab jetzt grad mal gegoogelt und es sieht wirklich so aus als ob diese Messmethode(trotz der oben genannten ungenauigkeiten) anerkannt wird...Da gibt es ja noch viel krassere Fälle wo sogar Schätzungen(von einem erfahrenen Polizisten)anerkannt wurden...Ich persönlich finde das zwar nicht in Ordnung steht eigentlich auch im Gegensatz zur unserer Rechtssprechung(im Zweifel für den Angeklagten)...naja ich hau jetzt den Einspruch trotzdem mal raus..mal schauen wies weitergeht
      Avatar
      schrieb am 16.07.06 21:43:43
      Beitrag Nr. 15 ()
      invest2002 hat recht.

      Diese Messmethode ist anerkannt und hält auch vor Gericht, allerdings werden hohe Toleranzabzüge gemacht (ich glaube, ohne Gewähr, bis zu 20%).
      Avatar
      schrieb am 16.07.06 23:49:06
      Beitrag Nr. 16 ()
      Vollkommen richtig. Mich haben sie letztes Jahr genauso erwischt.
      80 km/H auf Flüsterasphalt auf der A5. Vor allen Dingen schlimm, wenn man gewohnt ist, direkt vor der Haustür mit 160km/h da drüber zu blasen. Well...Schilder gabs und auch Warnbeleuchtung. Dachte es gilt nicht mir, eher nur für LKW. Habe es schlichtweg ignoriert. Cops überholt und mal ein Weilchen gewartet, bis ich sie nicht mehr sehe. War ein Fehler. Kaum habe ich wieder hochbeschleunigt, waren sie da mit Blaulicht.

      Anyway...bin auch zu einer RA zwecks Akteneinsicht. War auch skeptisch wegen deren Meßmethode 'Geschwindigkeitsmeßprotokoll'. Mir gings auch um die Toleranz, war aber wohl alles OK. Die Strafe sleber war OK. Nur die Cops haben mich hinters Licht geführt, da sie auf Kumpels gemacht haben. 'Wird nicht so schlimm werden' und dann noch Handynummer rausgegeben. POlizei Dein Freund und Helfer. Klaro derjenige hat mich nicht mehr angerufen.
      War clever gemacht. So hält man sich nachts Ärger vom Hals. Hätte ich in deren Position genauso gemacht womöglich. Früher waren sie dümmer. Wobich selsbt kein Rabatz gemacht hätte. Aber Verrückte gibts ja immer mehr, die dann austicken.
      FS war 1 Monat weg + Geldstrafe.

      Fazit : Aus Schaden wird man klug. :)

      Seitdem fahr ich voll akkurat nach Speed-regel. Voll krass das.:laugh:
      Avatar
      schrieb am 17.07.06 08:42:53
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.626.392 von Matze900 am 16.07.06 19:40:23Naja, mit Moralapostel hat das wenig zun tun. Wenn Du für 33 ein Ticket bekommst dann waren das nach allen Abzügen und Deiner Tachovoreilung ca. 50 St/Km zuviel, und das über eine längere Strecke, und vermutlich bei Tempobegrenzung.

      Etwas weniger Hybris würde Dir guttun.

      Meide in Zukunft Österreich, denn dort gilt noch "das Auge des Gesetzes", das heisst, der Gendarm braucht keine Stopuhr und keinen Tageskilometerzähler, der sagt das war so, dann wars das auch.

      Ohne die näheren Umstände zu kennen, nur wie Du es geschildert hast, Du wirst zahlen - und zwar Recht.
      Avatar
      schrieb am 17.07.06 11:03:24
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.627.468 von Matze900 am 16.07.06 20:50:49Matze,
      die Messtoleranz geht zu Deinen Gunsten, und zwar ordentlich. Normalerweise erklären die Beamten einem das sogar vor Ort, wieviel sie abziehen.
      Im übrigen sollte das Dein RA kompetent, präzise und ausführlich beantworten können - kann er das nicht, würde ich ihm nicht mal die Uhrzeit mehr abnehmen.
      Avatar
      schrieb am 17.07.06 15:49:24
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.639.564 von antonazubi am 17.07.06 11:03:24Ja hat mich auch gewundert hab jetzt mit 2 anwälten telefoniert..die haben kein Plan was geht..wussten nicht mal dass es so ne messmethode gibt..Fakt ist hab jetzt nen bgb von 100 eur und 3 punkte.gegn den ich einspruch eingelegt hab..bin zwar rechtsschutzversichert aber mit 150 euro selbstbehalt..wenn ich jetztn anwalt einschalt und eh verlier vor gericht wovon ich mittlerweile ausgehe kann ich mir den stress und die 150 eus au sparen...:rolleyes:.Hab jetzt mal Akteneinsicht gefordert(kriegt man die ohne Anwalt?-weisst du das)und schau ob sie mir die 20 prozent abgezogen haben..wenn ja dann zahl ich wohl oder übel..wenn nicht kann ich immer nochn anwalt nehmen....:keks:
      Avatar
      schrieb am 17.07.06 17:10:54
      Beitrag Nr. 20 ()
      Akenteinsicht geht m.W. nur bei Verteidigern - bei 150 Selbstbehalt würde selbst bei vollständiger Stornierung des Bußgelds ein ähnlich großer Betrag als Selbstbehalt anfallen -> sinnlos. Falls doch, Einspruchsfrist beachten!
      Avatar
      schrieb am 17.07.06 17:55:00
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.645.178 von Matze900 am 17.07.06 15:49:24Die Messtoleranz bzw. der Abzug steht normalerweise eh auf dem Bußgeldbescheid.

      AE gibts nur an einen RA.
      Avatar
      schrieb am 17.07.06 19:35:14
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.645.178 von Matze900 am 17.07.06 15:49:24also ehrlich mal, bei so einer Kleinigkeit würde ich zahlen wenn der Punkt dich nicht um den Lappen bringt, wozu den Aufwand bei dem Selbstbehalt?!?

      und sag bitte nicht, es ginge dir ums Prinzip...
      Avatar
      schrieb am 17.07.06 20:01:54
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.650.137 von daimlerfreak am 17.07.06 19:35:14na eine kleinigjeit ist das deswegen nicht, da bei einem weiteren geschwindigkeitsverstoss innehalb eines jhres nach bestands- oder rechtskraft von mehr als 25 kn/h ein fahrverbot von einem monat verhängt wird..ich habe es auch schon erlebt, dass z.b bei mehrren nicht einschlägigen geschwindigkeitsverstössen in bayerm dann beim nächsten geschwindigkeitsverstoss fahverbote verhängt wurden..und das ist dann besonders unangenehm, da dieses fahrverbot in der regel nur vor gericht wieder beseitigt werden kann...die zentrlaen bussgeldstellen dürfen zumindest in bayern darüber nicht entscheiden...

      das nur einmal so am rande erwähnt...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 17.07.06 20:04:40
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.650.137 von daimlerfreak am 17.07.06 19:35:14Nein auf dem bgb steht nix von Messtoleranz...
      doch genau daimler aus dem Grund..die 100 eur sind mir mehr oder weniger egal mir gehts um die 3 punkte..
      1.vielleicht wird mir genau wegen den Punkten irgendwann mal der Lappen genommen..und dann denkt man sich mensch da hätte ich doch noch was machen können..deswegen kämpf ich um jeden Punkt..natürlich nicht bis zum bitteren Ende das ist mir dann au zu blöd aber Einspruch erheben und die Sache mal genau anschauen ist m.e.vom Aufwand her ok..
      2.Ich finde Man muss sich nicht alles gefallen lassen..da machen wir immer einen auf Rechtsstaat und die Schuld muss Bewiesen werden blabla und dann so was..Manche geschwindigkeitsdelikte wurden ja schon fallen gelassen weil die Blitzanlage nicht genau aufgebaut wurde..
      Avatar
      schrieb am 17.07.06 21:44:48
      Beitrag Nr. 25 ()
      das Ganze würde dich dann aber zum DauerRaser machen ;)
      Avatar
      schrieb am 17.07.06 22:21:37
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.653.658 von daimlerfreak am 17.07.06 21:44:48Hab Ich ja nicht vor.aber wenns mal dumm läuft kanns mit den Punkten ganz schnell gehen....ansonsten.immer gut wenn man ne weisse weste hat:look:
      Avatar
      schrieb am 17.07.06 22:23:12
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.654.814 von Matze900 am 17.07.06 22:21:37also ich mit meiner schwarzen Weste kann dir sagen, dass du da natürlich mehr als recht hast ;)
      Avatar
      schrieb am 17.07.06 22:26:14
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.650.854 von Matze900 am 17.07.06 20:04:40Betrüg Dich nicht selbst. Du warst SCHULD ! Du hast Dich NICHT an die Geschwindigkeitsbegrenzung gehalten.

      In anderen Ländern sind die Strafen noch viel höher !

      Lerne lieber was draus und fahre in Zukunft angepasster. Ansonsten machst Du Dich nur lächerlich.

      Ansonsten vorher darauf achten, wie schnell man fahren darf und nicht jammern wenns dann doch passiert und einsehen, daß man einen gravierenden Fehler gemacht hat. ;)

      Ich war in der sleben Situation und habe es eben einsehen müssen. DENN nochmal und die Strafe fällt noch höher aus. Ist ne Bewährungszeit von immerhin 3 Jahren und da darf so eine heftige Gewschwindigkeitsübertretung nicht mehr vorlommen. Glaube es sind sogar 5. Muß ich morgen mal in meine Unterlagen schauen. :cool:
      Avatar
      schrieb am 17.07.06 22:30:44
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.654.952 von stockrush am 17.07.06 22:26:14das klingt sooo vernünftig, aber wer kann sich da frei sprechen?
      Avatar
      schrieb am 17.07.06 22:32:58
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.654.867 von daimlerfreak am 17.07.06 22:23:12kann ich mir bei deinem Namen gut vorstellen:)
      Avatar
      schrieb am 17.07.06 22:34:45
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.655.156 von Matze900 am 17.07.06 22:32:58ne, gar nicht mit dem daimler, eher mit meiner 10ner Kawa ;)
      Avatar
      schrieb am 17.07.06 22:44:14
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.655.069 von daimlerfreak am 17.07.06 22:30:44Vernünftig ?! Dann lies meine Postings nochmal. Die strotzen vor Unvernunft.

      Ich habe schon oft Erfahrungen mit der Lichtschrnake/Kamera gesammelt. Man nennt mich scherzhafterweise auch Schumi. Der ist mein Idol.:cool:

      Was habe ich auf längeren Strecken schon viel besser motorisierte Autos überholt. Die (Renn)konstanz ist entscheidend und nicht mal schnell und dann wieder langsam. Auch vermeide ich zu bremsen, eben wie beim Rennen. Eben vorausschauend fahren und alle Spuren nutzen, aber NICHT rechts überholen. Allerdings fahre ich auch mal ganz rechts oder in der Mitte, wenns dort frei ist, um mich nach einigen Hundert metern oder Kilometern wieder links einzuordnen.
      Der deutsche kann nömlci nicht mehr Auto fahren, weiß nicht, was der in der Fahrschule lernt.

      Wir haben in D RECHTSFAHRGEBOT ! Nun, ich will nicht vom Thema abkommen.

      Ich fahre immer noch schnell, passe aber besser auf die Limits auf.;)
      Avatar
      schrieb am 17.07.06 22:46:39
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.655.486 von stockrush am 17.07.06 22:44:14he, ich sagte, dass das vernünftig klingt ;)
      Avatar
      schrieb am 17.07.06 22:52:13
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.655.554 von daimlerfreak am 17.07.06 22:46:39as klingt sooo vernünftig, aber wer kann sich da frei sprechen?


      Ok..habs nochmal gelesen. Hast es wohl allgemein gemeint.;):cool:
      Avatar
      schrieb am 18.07.06 16:39:46
      Beitrag Nr. 35 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.655.213 von daimlerfreak am 17.07.06 22:34:45Iss schwer mit dem Teil langsam zu fahren..die heutigen 1000er sind fast zu heftig für die Strasse..wollt mir eigentlich auch ne 1000er gixxe zulegen..dat wär aber glaub jetzt keine so gute Idee mehr:cry:obwohl ich muss mich ja einfach nur an die Limits halten:cry:macht ja dann genau soviel Spass:cry:.....:keks:
      Avatar
      schrieb am 18.07.06 16:49:42
      Beitrag Nr. 36 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.701.716 von Matze900 am 18.07.06 16:39:46selbst wenn du nur im 1. fährst ;)
      Avatar
      schrieb am 18.07.06 17:13:00
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.701.996 von daimlerfreak am 18.07.06 16:49:42so iss das...die andern 5 verkauf ich bei ebay:laugh:
      Avatar
      schrieb am 19.07.06 07:22:54
      Beitrag Nr. 38 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.702.610 von Matze900 am 18.07.06 17:13:00das Leben ist hart ;)

      aber zur Not fährt man denen einfach weg ;)
      Avatar
      schrieb am 19.07.06 08:18:45
      Beitrag Nr. 39 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.701.716 von Matze900 am 18.07.06 16:39:46Aha, so einer:
      http://media.putfile.com/R1-Turbo
      biste also...:D
      Avatar
      schrieb am 19.07.06 13:18:34
      Beitrag Nr. 40 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.744.038 von ANOM am 19.07.06 08:18:45Der Motorradfahrer wird mittlerweile wohl tot sein ?

      Oder ist er querschnittsgelähmt und vegetiert im Rollstuhl vor sich hin ? :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 19.07.06 15:20:37
      Beitrag Nr. 41 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.754.336 von stockrush am 19.07.06 13:18:34Der Ghostrider fährt seit jahren schon so...aber im Gegensatz zu dem Kollegen hier bleibt er aufm Gas..Aber das Vid iss nicht schlecht für die Leute die noch nie auf nem Motorrad gesessen sind..man kann sich maln Bild machen was da so geht:eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 19.07.06 15:24:49
      Beitrag Nr. 42 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.742.912 von daimlerfreak am 19.07.06 07:22:54Ja das war mein erster Gedanke..aber dann dachte ich wieso denn, sie können mir ja eh nix nachweisen:cry::cry:
      Avatar
      schrieb am 19.07.06 19:54:41
      Beitrag Nr. 43 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.758.366 von Matze900 am 19.07.06 15:24:49also ich will meine dauerhaft verkaufen, hab online auch ne Anzeige stehen, da wars immer bei der Probefahrt ;)
      Avatar
      schrieb am 20.07.06 06:19:38
      Beitrag Nr. 44 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.645.178 von Matze900 am 17.07.06 15:49:24@Matze900

      diese Messmethode gibt es schon seit 40 Jahren oder länger.
      Sie wurde durch die ersten Radar Geräte abgelöst.
      Das sie auch heute noch gültig ist, sollte jeder Anwalt wissen.
      Avatar
      schrieb am 20.07.06 07:07:53
      Beitrag Nr. 45 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.650.854 von Matze900 am 17.07.06 20:04:40
      " ... .Ich finde Man muss sich nicht alles gefallen lassen..da machen wir immer einen auf Rechtsstaat und die Schuld muss Bewiesen werden blabla und dann so was ... "

      Bist Du zu schnell gefahren, oder nicht ?
      Traurig dass bei gewissen Leuten das Unrechtsbewusstsein von der Meßmethode abhängt.
      Wenn es keiner sieht, kann man Dir also mal ruhig gepflegt einen über den Schädel zwitschern ? Sieht doch keiner ... tststss
      Avatar
      schrieb am 20.07.06 18:33:19
      Beitrag Nr. 46 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.801.461 von CaptainProton am 20.07.06 07:07:53Soso du schlägst also Leute wenns keine sieht:eek:Na du bist mir ja einer:eek:kommst sicher noch von hinten angeschlichen;)


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