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    Equitystory eine sehr interesante Aktie (Seite 53)

    eröffnet am 31.08.06 20:31:37 von
    neuester Beitrag 06.05.24 22:53:09 von
    Beiträge: 620
    ID: 1.080.066
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      Avatar
      schrieb am 26.04.07 10:25:27
      Beitrag Nr. 100 ()
      Sehr erstaunlich, da bewegt sich die Aktie stetig nach oben und keiner spricht mehr drüber...
      Alle warten auf den Q1-Bericht nur einer kauft oder was wird da gerade gespielt :confused:
      Gruß Gin
      Avatar
      schrieb am 18.04.07 17:32:01
      Beitrag Nr. 99 ()
      wieder eine Kaufempfehlung :)

      Analysen - Nebenwerte
      18.04.2007
      EquityStory kaufen
      Falkenbrief

      www.aktiencheck.de

      Augsburg (aktiencheck.de AG) - Philipp Leipold, Analyst von GBC Research, empfiehlt die Aktie von EquityStory (ISIN DE0005494165/ WKN 549416) im aktuellen Falkenbrief zu kaufen.

      Mit einem deutlichen Umsatz- und Ergebniszuwachs habe EquityStory das Jahr 2006 beenden können. Im Vergleich zum Vorjahr hätten die Umsätze um 22,9% auf 4,81 Mio. Euro gesteigert werden können. Dabei seien 60,4% der Umsätze dem Geschäftsbereich Distribution zuzuordnen. Im zweiten Bereich Products & Services habe sich der Umsatz gegenüber 2005 um 33,8% auf 1,90 Mio. Euro in 2006 erhöht. Die Rohertragsmarge habe in 2006 bei 81,27% gelegen. Das letzte Quartal 2006 sei in Hinsicht auf die Rohertragsmarge schwächer als in den Vorquartalen ausgefallen. Hier habe diese 73,11% betragen.

      Die schwächere Rohertragsmarge erkläre sich durch zwei Effekte: Zum einen habe sich der Umsatzmix leicht zugunsten des margenschwächeren Bereiches Products & Services verschoben. Zum anderen hätten im Vorfeld des Transparenzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (TUG) erhöhte Investitionen in damit im Zusammenhang stehende neue Services getätigt werden können. Die Personalaufwendungen hätten in 2006 bei 1,51 Mio. Euro gegenüber 1,74 Mio. Euro im Vorjahr gelegen. Dies sei vor allem auf erhebliche Kosteneinsparungen im Zusammenhang mit der Integration der DGAP zurückzuführen.

      Das EBITDA habe sich in 2006 auf 1,36 Mio. Euro (Vorjahr 0,41 Mio. Euro) belaufen. Dies entspreche einer EBITDA-Marge von 28,2%. Die Abschreibungen hätten 0,54 Mio. Euro betragen. Hiervon seien 0,32 Mio. Euro auf Firmenwertabschreibungen für die DGAP entfallen. Da EquityStory noch nach HGB bilanziere, würden noch planmäßige Abschreibungen anfallen. Die Umstellung auf IFRS erfolge in diesem Jahr. Das EBIT, bereinigt um die einmaligen Kosten für den IPO, habe sich auf 0,82 Mio. Euro belaufen. Im Zuge des Börsengangs seien einmalige außerordentliche Aufwendungen von 0,20 Mio. Euro angefallen. Die Steuerquote habe aufgrund des noch vorhandenen Verlustvortrages bei lediglich 11,1% gelegen. Das EPS habe 0,41 Euro (Vorjahr -0,29 Euro) betragen.

      Die Analysten würden davon ausgehen, dass EquityStory auch im laufenden Jahr sowohl Umsatz als auch Ergebnis deutlich steigern werde. Das Jahr 2007 stehe dabei ganz im Zeichen des TUG, das seit dem 20. Januar 2007 in Kraft sei. Durch das TUG habe sich die Publizitätspflicht der börsennotierten Unternehmen erheblich erhöht. Das Segment Distribution sollte vom TUG deutliche Impulse bekommen. Im Zuge des Gesetzes habe ein Großteil der Kundenverträge neu verhandelt werden müssen.

      Es habe sich herausgestellt, dass EquityStory so gut wie keine Bestandskunden an die Wettbewerber verloren habe. Im Gegenzug habe die EquityStory AG den Marktanteil im Bereich der Meldepflichten gegenüber der Konkurrenz weiter ausbauen können. Auch hinsichtlich des Neukundengeschäftes würden die Analysten in 2007, getrieben durch ein weiter freundliches Kapitalmarktumfeld, eine erfreuliche Geschäftsentwicklung erwarten. Ein wichtiges Ziel der Gesellschaft sei die Umsetzung der geografischen Expansion. In einem ersten Schritt habe EquityStory ein Joint Venture mit einem etablierten Medienunternehmen in Ungarn gegründet. In Ungarn stehe Mitte des Jahres 2007 die Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie an. Die Analysten würden damit rechnen, dass im Jahresverlauf noch in weitere Länder innerhalb Osteuropas expandiert werde.

      Für 2007 würden die Analysten einen Umsatzanstieg um 25,0% auf dann 6 Mio. Euro sowie ein EBITDA in Höhe von 2,0 Mio. Euro erwarten. Das EPS für 2007 sollte sich dann nach ihren Prognosen auf 0,98 Euro belaufen. Anhand des DCF-Modells hätten die Analysten einen fairen Wert von 21,92 Euro errechnet.

      Die Analysten von GBC Research vergeben im aktuellen "Falkenbrief" für die Aktie der EquityStory weiter das Rating "kaufen". (Ausgabe 8 vom 13.04.2007)
      (18.04.2007/ac/a/nw)
      Avatar
      schrieb am 11.04.07 12:07:39
      Beitrag Nr. 98 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.752.803 von maclos am 11.04.07 10:12:09Das hört sich ja gut an.
      Avatar
      schrieb am 11.04.07 10:12:09
      Beitrag Nr. 97 ()
      Empfehlung

      11.04.2007 08:55

      EquityStory AG: kaufen (German Business Concepts )
      Augsburg (aktiencheck.de AG) - Manuel Hoelzle und Philipp Leipold, Analysten von GBC-Research, empfehlen die Aktie von EquityStory (ISIN DE0005494165 (Nachrichten/Aktienkurs)/ WKN 549416) zu kaufen.

      Mit einem deutlichen Umsatz- und Ergebniszuwachs habe die EquityStory AG das abgelaufene Geschäftsjahr 2006 beenden können. Im Vergleich zum Vorjahr hätten die Umsatzerlöse um 22,9% von 3,92 Mio. Euro auf 4,81 Mio. Euro in 2006 gesteigert werden können. Dabei seien 60,4% der Umsätze bzw. 2,91 Mio. Euro dem Geschäftsbereich Distribution zuzuordnen. Gegenüber 2005 habe der Umsatzzuwachs in diesem Segment 16,4% betragen. Prozentual noch stärker zulegen können habe der zweite Geschäftsbereich Products&Services. Hier habe sich der Umsatz gegenüber der vergleichbaren Vorjahresperiode um 33,8% von 1,42 Mio. Euro auf 1,90 Mio. Euro in 2006 erhöht, was einem Anteil am Konzernumsatz von 39,6% entspreche.

      Die Rohertragsmarge habe im abgelaufenen Geschäftsjahr 2006 bei 81,27% gelegen. Der Rohertrag in 2006 habe sich auf 3,91 Mio. Euro belaufen. Das letzte Quartal 2006 sei in Hinsicht auf die Rohertragsmarge schwächer als in den Vorquartalen ausgefallen. Hier habe diese 73,11% betragen. Die schwächere Rohertragsmarge im vierten Quartal 2006 erkläre sich durch zwei Effekte.

      Zum einen habe sich der Umsatzmix leicht zugunsten des margenschwächeren Bereiches Products&Services verschoben. Zum anderen hätten im Vorfeld des Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes erhöhte Investitionen in damit im Zusammenhang stehende neue Services getätigt werden müssen. Der Materialaufwand sei aufgrund dieser beiden Effekte um rund 0,07 Mio. Euro höher ausgefallen.

      Die hohe Rohertragsmarge erkläre sich durch die hohe Skalierbarkeit im Bereich Meldepflichten. Die Personalaufwendungen hätten in 2006 bei 1,51 Mio. Euro gegenüber 1,74 Mio. Euro im Vorjahr gelegen. Dies sei vor allem auf erhebliche Kosteneinsparungen im Zusammenhang mit der Integration der DGAP zurückzuführen. Kosteneinsparungen würden sich auch vor dem Hintergrund zeigen, dass im Jahr 2006 zehn neue Mitarbeiter in den Bereichen Softwareentwicklung und Vertrieb eingestellt worden seien. Auch die sonstigen betrieblichen Aufwendungen hätten im Vergleich zum Jahr 2005 um rund 0,15 Mio. Euro gesenkt werden können.

      Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) habe sich in 2006 auf 1,36 Mio. Euro (Vorjahr: 0,41 Mio. Euro) belaufen. Dies entspreche einer EBITDA-Marge von 28,22% (Vorjahr: 10,39%). Die Abschreibungen im Gesamtjahr 2006 hätten 0,54 Mio. Euro betragen. Hiervon seien rund 0,32 Mio. Euro auf Geschäfts- und Firmenwertabschreibungen für die Tochter DGAP entfallen.

      Da EquityStory noch nach HGB bilanziere, würden daher noch planmäßige Abschreibungen anfallen. Die Umstellung auf IFRS erfolge in diesem Jahr. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) bereinigt um die einmaligen Kosten für den Börsengang habe sich auf 0,82 Mio. Euro belaufen, was eine EBIT-Marge von 16,96% bedeute. Im Zuge des Börsengangs seien einmalige außerordentliche Aufwendungen von 0,20 Mio. Euro angefallen.

      Nach Rückführung des Akquisitionsdarlehens von 2,25 Mio. Euro in 2006 habe im vierten Quartal 2006 erstmals ein leicht positives Finanzergebnis erzielt werden können. Auf Jahresbasis sei das Zinsergebnis dennoch mit rund -0,07 Mio. Euro negativ ausgefallen. Steuerzahlungen seien aufgrund des noch vorhandenen Verlustvortrages keine angefallen. Das Ergebnis pro Aktie (EPS) in 2006 habe 0,46 Euro (Vorjahr: -0,29 Euro) betragen.

      Das Eigenkapital zum Jahresende habe bei 6,0 Mio. Euro gelegen, was einer Eigenkapitalquote von 91,0% entspreche. Die Nettoverschuldung habe zum 31.12.2006 einen Wert von -1,02 Mio. Euro angenommen. Der Bankkredit in Höhe von 2,25 Mio. Euro sei im Verlauf des Jahres 2006 vollständig zurückgezahlt worden. Der Geschäfts- und Firmenwert von 4,44 Mio. Euro für die DGAP würden die Analysten als werthaltig erachten. Hier würden in diesem Jahr keine weiteren planmäßigen Abschreibungen anfallen. Des Weiteren verfüge die Gesellschaft noch über einen steuerlich nutzbaren Verlustvortrag von rund 0,5 Mio. Euro.

      Der operative Cash-Flow habe im Geschäftsjahr 2006 bei 0,82 Mio. Euro gelegen. Die Investitionen in das Anlagevermögen in Höhe von 0,24 Mio. Euro hätten folglich vollständig aus dem Cash-Flow finanziert werden können.

      Für das laufende Geschäftsjahr 2007 würden die Analysten einen Umsatzanstieg um 25,0% auf dann 6 Mio. Euro sowie ein EBITDA in Höhe von 2,0 Mio. Euro erwarten. Die Firmenwertabschreibungen von 0,32 Mio. Euro würden in 2007 nicht mehr anfallen. Die Steuerquote auf Konzernebene würden die Analysten auf 35% schätzen. Das EPS für 2007 sollte sich dann nach Prognosen der Analysten auf 0,98 Euro belaufen. Anhand ihres DCF-Modells hätten die Analysten einen fairen Wert für die Aktie der EquityStory AG von 21,92 Euro (zuvor: 19,08 Euro) errechnet.

      Die Analysten von GBC-Research vergeben für die Aktie der EquityStory AG weiter das Rating "kaufen". Das Kursziel sehe man bei 21,92 Euro. (Analyse vom 10.04.2007) (10.04.2007/ac/a/nw)
      Analyse-Datum: 10.04.2007

      ;)
      Avatar
      schrieb am 05.04.07 15:07:54
      Beitrag Nr. 96 ()
      sieht weiterhin sehr gut aus

      14:28:59 17,69 100
      13:55:14 17,58 911
      13:55:07 17,55 1.000
      13:55:01 17,54 2.200

      13:54:55 17,53 820

      13:54:51 17,46 127
      13:54:46 17,46 38
      13:09:00 17,46 247
      12:32:11 17,46 57
      12:10:27 17,40 300
      10:35:04 17,46 658

      wird viel aus dem ASK gekauft,

      dürfte heute neues ATH werden


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      Avatar
      schrieb am 05.04.07 00:37:07
      Beitrag Nr. 95 ()
      http://reports2.equitystory.com/cgi-bin/show.ssp?companyName…

      hier nochmals alles wichtige zum Geschäftsbericht 2006 im Überblick

      ;)
      Avatar
      schrieb am 04.04.07 15:36:11
      Beitrag Nr. 94 ()
      EquityStory AG
      München
      AG München HR B 131048
      ISIN: DE0005494165
      Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung


      Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am 15. Mai 2007, um 11 Uhr im Münchner Künstlerhaus, Lenbachplatz 8, 80333 München stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

      Tagesordnung:

      1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses und des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrates, jeweils für das Geschäftsjahr 2006

      2. Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2006
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Mitglied des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2006 Entlastung zu erteilen.

      3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2006
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2006 Entlastung zu erteilen.

      4. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2007
      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die TJL Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft / Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2007 zu wählen.

      5. Beschlussfassung betreffend die Aufsichtsratsvergütung
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
      In Abweichung von § 14 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 der Satzung erhält jedes Aufsichtsratsmitglied für das Geschäftsjahr 2007 neben dem Ersatz seiner angemessenen Auslagen eine geschäftsjährliche Vergütung in Höhe von EUR 2.000,00 zuzüglich der hierauf gegebenenfalls anfallenden Umsatzsteuer. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates erhält das Doppelte dieser Vergütung.

      6. Änderung von § 14 Abs.1 Satz 1 und Satz 2 der Satzung (AR-Vergütung)
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Änderung der Satzung zu beschließen:
      § 14 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 der Satzung werden wie folgt neu gefasst:
      „Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält neben dem Ersatz seiner angemessenen Auslagen eine geschäftsjährliche Vergütung in Höhe von EUR 2.000,00 zuzüglich der hierauf gegebenenfalls anfallenden Umsatzsteuer. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates erhält das Doppelte der Vergütung gemäß Satz 1.“

      7. Beschlussfassung über die Änderung von § 17 der Satzung (Teilnahme an der Hauptversammlung)
      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
      a. § 17 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
      „Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die sich spätestens bis zum Ablauf des siebten Tages vor der Hauptversammlung bei der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse angemeldet haben. Die Anmeldung kann in Textform oder auf einem in der Einberufung der Hauptversammlung näher bestimmten elektronischen Weg erfolgen. Sie muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.“
      b. § 17 Abs. 2 der Satzung wird ersatzlos gestrichen.
      c. § 17 Abs. 3 der Satzung wird § 17 Abs. 2 der Satzung und wird wie folgt neu gefasst:
      „Fällt der letzte Tag der Anmeldefrist auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag am Sitz der Gesellschaft, so tritt der letzte diesem Tag vorhergehende Werktag an die Stelle des nach den vorstehenden Bestimmungen maßgeblichen Tages. Der Samstag gilt nicht als Werktag im Sinne dieser Regelung.“
      d. § 17 Abs. 4 der Satzung wird § 17 Abs. 3 der Satzung.
      e. § 17 Abs. 5 der Satzung wird § 17 Abs. 4 der Satzung.
      f. § 17 Abs. 6 der Satzung wird § 17 Abs. 5 der Satzung.

      8. Beschlussfassung über den Erwerb eigener Aktien
      Da die Ermächtigung zum Rückerwerb eigener Aktien aus der letzten Hauptversammlung im Laufe des Geschäftsjahres erlöschen wird, soll der Vorstand erneut zum Erwerb eigener Aktien ermächtigt werden.
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
      1. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates eigene Aktien der Gesellschaft bis zu 10% des zum Zeitpunkts der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals ausgeübt werden.
      Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71 a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen.
      Der Erwerb darf über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebotes erfolgen.
      Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, so darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs im Xetra-Handel (oder einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse Frankfurt/Main um nicht mehr als 5 % überschreiten und um nicht mehr als 5 % unterschreiten.
      Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot an alle Aktionäre der Gesellschaft, dürfen der gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der gebotenen Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Schlussauktionspreis im Xetra-Handel (oder einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse Frankfurt/Main am dritten Börsentag vor dem Tag der Veröffentlichung des Angebots um nicht mehr als 20 % überschreiten und um nicht mehr als 20 % unterschreiten. Das Volumen des Angebots kann begrenzt werden. Sofern die gesamte Zeichnung des Angebots dieses Volumen überschreitet, muss die Annahme im Verhältnis der jeweils angebotenen Aktien erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück zum Erwerb angebotener Aktien der Gesellschaft je Aktionär kann vorgesehen werden.
      Die Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes sind zu beachten, sofern und soweit diese Anwendung finden.
      2. Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworben werden, wie folgt zu verwenden:
      a. Als Gegenleistung für Dritte im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen daran,
      b. zur Veräußerung als Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft und der mit der Gesellschaft im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen oder zur Erfüllung der Verpflichtungen aus Wertpapierdarlehen/ Wertpapierleihen, die an Arbeitnehmer der Gesellschaft und der mit der Gesellschaft im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen ausgegeben wurden,
      c. zur Bedienung eines eventuell später von der Hauptversammlung beschlossenen Aktienoptionsprogramms zugunsten der Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft, der Mitglieder der Geschäftsführungen von mit der Gesellschaft im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen und der Mitarbeiter der Gesellschaft und mit dieser verbundenen Unternehmen,
      d. zur Einziehung, ohne dass die Einziehung oder die Durchführung der Einziehung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf.

      Die Ermächtigungen gemäß lit. a) bis d) können ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam ausgenutzt werden. Der Preis, zu dem Aktien gemäß der Ermächtigung in lit. a) an Dritte abgegeben werden, darf den durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs im Xetra-Handel (oder einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse Frankfurt/Main am Tag der Börseneinführung bzw. der verbindlichen Vereinbarung mit dem Dritten um nicht mehr als 10 % (ohne Nebenkosten) unterschreiten.
      Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die eigenen Aktien der Gesellschaft wird insoweit ausgeschlossen, wie diese Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen gemäß lit. a), b) und c) verwandt werden.
      3. Die Ermächtigung wird zum 16. Mai 2007 wirksam und gilt bis zum 31. Oktober 2008. Die in der Hauptversammlung der EquityStory AG am 15. Mai 2006 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien endet mit Wirksamwerden dieser neuen Ermächtigung.
      Bericht des Vorstandes zu Tagesordnungspunkt 8 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien) über den Ausschluss des Bezugsrechts bei Veräußerung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Satz 5 i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2, § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG:
      Die Veräußerung der eigenen Aktien soll in den folgenden Fällen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen können:
      ― Die Gesellschaft soll in der Lage sein, eigene Aktien zur Verfügung zu haben, um diese als Gegenleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder bei Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen gewähren zu können. Der Wettbewerb und die Globalisierung der Wirtschaft verlangen zunehmend diese Form der Gegenleistung. Die hier vorgeschlagene Ermächtigung soll der Gesellschaft daher die notwendige Flexibilität geben, um sich bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen schnell und flexibel ausnutzen zu können. Konkrete Pläne für das Ausnutzen dieser Ermächtigung bestehen nicht. Der Vorstand wird der Hauptversammlung jeweils Bericht über eine Ausnutzung dieser Ermächtigung erstatten.
      ― Darüber hinaus soll die Gesellschaft in der Lage sein, Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen auszugeben. Um die Abwicklung der Ausgabe der Belegschaftsaktien zu erleichtern, soll es der Gesellschaft ermöglicht werden, die dafür benötigten Aktien auch im Wege des Erwerbs eigener Aktien mittels Wertpapierdarlehen/Wertpapierleihen zu beschaffen sowie eigene Aktien gegebenenfalls auch zur Erfüllung der Rückgewähransprüche der Darlehensgeber/Verleiher zu verwenden. Derzeit besteht kein Belegschaftsaktienprogramm.
      ― Ein Aktienoptionsprogramm, welches mit eigenen Aktien bedient werden könnte, besteht derzeit nicht. Durch die Ermächtigung in Nr. 2 lit. c) ist jedoch für die Zukunft die Möglichkeit eröffnet, diese Form der Bedienung von Aktienoptionen anstelle einer Kapitalerhöhung festzusetzen, wenn es ein Aktienoptionsprogramm geben sollte. Es handelt sich hier also nur um eine vorsorgliche Ermächtigung. Ein eventuelles zukünftiges Aktienoptionsprogramm müsste separat von der Hauptversammlung beschlossen werden.
      ― Die Gesellschaft soll eigene Aktien auch ohne erneuten Beschluss der Hauptversammlung einziehen können.
      Bei Abwägung aller Umstände ist die jeweilige Ermächtigung zum Bezugsrechtausschluss in den beschriebenen Grenzen erforderlich und im Interesse der Gesellschaft geboten.
      Der Vorstand wird die Ausübung der Ermächtigung mit Zustimmung des Aufsichtsrates vornehmen. Die Bedingungen werden jeweils zu gegebener Zeit so festgelegt werden, dass unter Berücksichtigung der jeweiligen Verhältnisse die Interessen der Aktionäre und die Belange der Gesellschaft angemessen gewahrt werden.

      9. Beschlussfassung zur Umsetzung des Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
      Die Gesellschaft ist berechtigt, Informationen an ihre Aktionäre im Wege der Datenfernübertragung gemäß § 30b Abs. 3 WpHG zu übermitteln.

      Hinweise:

      Die folgenden Unterlagen können unter www.equitystory.de/investor-relations/hauptversammlung eingesehen werden und liegen auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme der Aktionäre aus:
      • der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006
      • der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2006
      • der Lagebericht der Gesellschaft und
      • der Konzernlagebericht
      • der Bericht des Aufsichtsrates

      Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
      im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung:

      Die Gesamtzahl der Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 1.189.980 Stück mit ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält davon im Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.

      Teilnahme:

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 17 Abs. 1 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des Dienstags, den 08. Mai 2007, (24:00 Uhr MESZ) bei der nachstehenden Adresse angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf der Textform und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.
      EquityStory AG
      c/o Haubrok Corporate Events GmbH
      Widenmayerstraße 32
      80538 München
      Deutschland
      Fax: +49 (0) 89 210 27 288

      Die Anmeldung ist auch auf elektronischem Weg über folgende Internet-Adresse möglich:
      www.equitystory.de/investor-relations/hauptversammlung

      Bitte melden Sie sich frühzeitig an, wenn Sie eine Teilnahme an der Hauptversammlung beabsichtigen, um die Organisation der Hauptversammlung zu erleichtern.

      Der Nachweis der Aktionärseigenschaft erfolgt durch die die Eintragung in das Aktienregister der Gesellschaft.

      Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte:

      Ein teilnahmeberechtigter Aktionär kann sein Stimmrecht gemäß § 18 der Satzung der EquityStory AG auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Vollmachten an ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung sind schriftlich oder per Fax zu erteilen. Vollmachten an eine dritte Person oder den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können zusätzlich über das Internet unter

      www.equitystory.de/investor-relations/hauptversammlung unter Verwendung des zugesandten persönlichen Internetcodes erteilt werden. Auch im Fall einer Bevollmächtigung ist eine fristgerechte Anmeldung gemäß den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

      Vollmachtserteilungen durch in der Hauptversammlung anwesende oder vertretene Aktionäre an anwesende Mitaktionäre oder den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind ebenfalls möglich.

      Stimmrechtsausübung durch den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft:

      Die Aktionäre haben auch die Möglichkeit, ihre Stimmrechte in der Hauptversammlung durch die Mitarbeiterin der EquityStory AG, Frau Cornelia Bracklow, als weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben zu lassen. Ein Formular zur Bevollmächtigung von Frau Bracklow wird den Aktionären zugesandt.

      Die Vollmachtserteilung an den Stimmrechtsvertreter sowie die Erteilung von Weisungen hierzu ist schriftlich oder per Telefax an oben genannte Anschrift zu richten, und ist alternativ auf elektronischem Weg über folgende Internet-Adresse möglich:
      www.equitystory.de/investor-relations/hauptversammlung

      Der Stimmrechtsvertreter wird Ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung gemäß Ihrer letzten zugegangenen Weisung ausüben. Bei gleichzeitigem Eingang von Erklärungen per Post, Telefax und/oder Internet hat die Erklärung per Telefax Priorität.

      Der Stimmrechtsvertreter ist weisungsgebunden und darf das Stimmrecht bei im Vorfeld der Hauptversammlung nicht bekannten Abstimmungen (z. B. bei Verfahrensanträgen) nicht ausüben. In Abhängigkeit des Abstimmungsverfahrens wird der weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter in diesen Fällen sich der Stimme enthalten bzw. nicht an der Abstimmung teilnehmen. Entsprechendes gilt bei der Abstimmung über einen Gegenantrag ohne ausdrückliche Weisung.

      Die Beauftragung des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft zur Widerspruchserklärung sowie zur Antrag- und Fragenstellung während der Hauptversammlung ist ausgeschlossen.

      Anträge und Anfragen:

      Wenn Sie Anfragen oder Anträge zur Hauptversammlung haben, bitten wir Sie, diese ausschließlich zu richten an:
      EquityStory AG
      c/o Haubrok Corporate Events
      Widenmayerstraße 32
      80538 München
      Deutschland
      Fax: +49 (0) 89 210 27 298

      Die bis zum 30. April 2007, 24.00 Uhr MESZ unter dieser Adresse eingegangenen Gegenanträge gegen einen Vorschlag der Verwaltung bzw. Wahlvorschläge der Aktionäre werden den anderen Aktionären auf der Internet-Seite der Gesellschaft (http://www.equitystory.de/investor-relations/hauptversammlun… unverzüglich zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden nach dem 30. April 2007 ebenfalls unter der genannten Internet-Adresse zugänglich gemacht.



      München, im April 2007

      EquityStory AG

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 04.04.07 14:12:40
      Beitrag Nr. 93 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.658.098 von Lintorfer am 04.04.07 13:44:56jo der Markt spricht eine deutliche Sprache:

      RT 17,59 XR

      :lick:

      und:

      schöner Ausbruch im Chart in neue Höhen

      :cool:
      Avatar
      schrieb am 04.04.07 13:44:56
      Beitrag Nr. 92 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.652.829 von maclos am 04.04.07 09:54:07Das sind super News
      Avatar
      schrieb am 04.04.07 10:16:29
      Beitrag Nr. 91 ()
      Positionen aufbauenHagen (aktiencheck.de AG) - Die Experten von "ExtraChancen" raten bei der Aktie von EquityStory (ISIN DE0005494165/ WKN 549416) eine Position aufzubauen. Anfang des Jahres seien die sogenannten EU-Transparenzrichtlinien in Kraft getreten. Wie der Name schon sage, sollten diese für mehr Klarheit über die Aktivitäten der börsennotierten Unternehmen sorgen. Über- oder unterschreite beispielsweise ein Investor bei einer Firma die 3-, 15- oder 20-%ige-Stimmrechtsschwelle, müsse dies ad-hoc mitgeteilt werden. Ebenso bestehe nun die Pflicht, Insidertransaktionen (Directors-Dealings) zeitnah zu kommunizieren. Hier komme die EquityStory AG ins Spiel, die über 1.100 Unternehmen betreue und damit einen Marktanteil von 75% besitze. "Tendenz steigend", erkläre Vorstand Robert Wirth im Hintergrundgespräch: "Pro Quartal kommen derzeit 50 neue Kunden dazu". Der Bereich der Meldepflichten sei dabei in der Ende 2005 übernommenen Tochter Deutsche Gesellschaft für Ad-hoc-Publizität mbH (DGAP) gebündelt. "EquityStory verfügt über das entsprechende Produktportfolio, um von der Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie maßgeblich zu profitieren", heiße es in einer Studie vom Researchhaus German Business Concepts (GBC). Das Cross-Selling-Potenzial sei enorm. Denn im Bereich Products & Services biete die in München ansässige Gesellschaft standardisierte Produkte wie Online-Geschäftsberichte, Webcasts und Plattformen für die Unternehmenspräsentation im Internet an. Damit liefere die EquityStory AG ein umfangreiches Dienstleistungspaket. Ein weiterer Vorteil des Geschäftes: Es sei unabhängig von der Börsenlage. "Auch in einem schlechten Marktumfeld müssen die Unternehmen ihren Publizitätsverpflichtungen nachkommen", so Wirth. Dennoch kämen freundliche Aktienmärkte dem Unternehmen zugute. Denn da nehme traditionell die Zahl der Börsengänge zu, die ebenfalls den neuen Richtlinien unterliegen würden. "Das Neukundengeschäft entwickelt sich, getrieben durch eine Reihe von Neuemissionen und ein freundliches Kapitalmarktumfeld, sehr dynamisch", so die BBC-Analysten. Sie würden die Aktie bei 19,08 Euro fair bewertet sehen und zum Kauf raten. Diese positive Einschätzung dürfte von den am heutigen Mittwoch (4. April) zur Veröffentlichung stehenden Zahlen für das abgelaufene Geschäftsjahr untermauert werden. Die Experten würden bei einem Umsatz auf 4,5 Mio. Euro einen Gewinn pro Aktie von 60 Cent erwarten. Durch die EU-Transparentrichtlinien sei im laufenden Jahr bei Umsatz und Gewinn mit einem ordentlichen Sprung zu rechnen. "Das Meldevolumen hat sich nahezu verdoppelt", gebe der Vorstand einen Einblick. Detaillierte Prognosen für das laufende Jahr gebe es vonseiten des Unternehmens keine. Nach dem "Übergangsjahr 2006" (O-Ton Wirth) würden Analysten für 2007 einen Umsatzanstieg von 30% auf 5,8 Mio. Euro prognostizieren. Gelinge es, den Gewinn pro Aktie auf 90 Cent zu steigern, wäre die Aktie mit einem KGV für 2007 von 18 nicht zu teuer. Der Aktienkurs habe seit Anfang des Jahres zwar bereits 30% zugelegt, angesichts der führenden Marktstellung und des dynamischen Wachstums sei aber ein Ende der Aufwärtsbewegung nicht in Sicht. Anleger sollten eine Position aufbauen, bevor die Ad-hoc-Meldung der EquityStory AG über den Ticker läuft, so die Experten von "ExtraChancen". (Ausgabe vom 03.04.2007) (04.04.2007/ac/a/nw)
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      Equitystory eine sehr interesante Aktie