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    Hakenkreuz-Abzeichen - Verkauf strafbar gemäß § 86a StGB? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.09.06 19:27:31 von
    neuester Beitrag 18.10.06 22:07:40 von
    Beiträge: 12
    ID: 1.083.482
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      Avatar
      schrieb am 21.09.06 19:27:31
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      in meinem Besitz findet sich ein Abzeichen aus der NS-Zeit. Material ist nicht ganz klar, glaube Messing. Die Form ist die eines "Eisernen Kreuzes" mit blauem Band. Auf der Rückseite steht: "Für treue Dienste". Jetzt kommt es: In der Mitte prangt ein schwarzes Emaille-Hakenkreuz.

      Dieses Abzeichen möchte ich verkaufen.

      Bei Ebay steht unter "Grundsätze", dass "Orden und Ehrenzeichen nationalsozialistischer Organisationen" auch ohne NS-Symbole unzulässige Artikel sind.

      Nach § 86a StGB ist es strafbar solche "Kennzeichen" zu verbreiten.

      Unter Verbreiten fällt die Ketten- oder Mengenverschaffung. Es müssen auch Dritte zumindest möglicherweise in den Besitz kommen können.

      Darf ich sie verkaufen oder nicht? Hängt es dabei davon ab, ob der Käufer selbst ein Händler ist oder ob es ein Sammler ist, der das Abzeichen für sich behält?

      Ein Verkauf an Dritte kann ja nie ausgeschlossen werden.

      Was meint ihr?

      Vielen Dank.

      MfG
      Der Strohmann
      Avatar
      schrieb am 21.09.06 19:38:22
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.089.232 von DerStrohmann am 21.09.06 19:27:31
      Hallo,

      um den Orden bei ebay einstellen zu können, musst Du das Hakenkreuz abdecken bevor Du es fotografierst. Dieses kannst Du mit Wachs oder ´nem kleinen Stück passend geschnittenen Isolierband machen. Manche haben ihre Orden "entnazifiziert", sprich das Hakenkreuz heraus geschliffen, damit ist der Orden aber für echte Sammler wertlos geworden.



      MfG Didi
      Avatar
      schrieb am 21.09.06 20:32:13
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo,

      da auch Abzeichen ohne Kennzeichen der NS-Zeit nicht angeboten werden dürfen, habe ich den Verkauf über eBay schon abgeschrieben. Aber es gibt auch niedergelassene Händler von Abzeichen. Meine Frage ist deshalb: Ist der Verkauf grds. strafbar?

      MfG
      Der Strohmann
      Avatar
      schrieb am 21.09.06 21:46:32
      Beitrag Nr. 4 ()
      Falls es sich um ein EK I oder EK II handelt, wird Dir wohl keiner nen Strick drehen, wenn Du es verkaufst. Die Dinger wurden mehr als 2,5 Mio mal verliehen, sind also auch heute noch praktisch "Handelsware". Der zu erzielende Preis ist dann aber auch eher gering. Schau doch mal bei diversen Tausch/Kaufbörsen.
      Avatar
      schrieb am 21.09.06 23:58:27
      Beitrag Nr. 5 ()
      http://www.militaria321.com/index.cfm

      Illegal ist es wohl nicht.

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      Avatar
      schrieb am 22.09.06 08:59:06
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.090.542 von DerStrohmann am 21.09.06 20:32:13verkaufs über ebay.com
      Avatar
      schrieb am 22.09.06 09:05:45
      Beitrag Nr. 7 ()
      habe lp's mit reden aus dem dritten reich
      waren in den siebzigern ganz legal zu erwerben,
      kein wudner war ja auch dauerthema in der schule.
      als ich die, bei ebay verkaufen wollte, wurde ich für drei tage gesperrt ....
      Avatar
      schrieb am 22.09.06 09:28:47
      Beitrag Nr. 8 ()
      Es ist das Mutterkreuz. hat man bekommen fuer viele Kinder. Gab es in 3 Klassen. Gold ; Silber Bronze

      Das folgende Symbol dient nicht zur Verherrlichung der NS - Zeit. Es ist lediglich fuer die staatsbuergerkundliche Aufklårung hier verwendet worden . Nicht das irgendeiner hier wieder denunziert....:cry:

      Avatar
      schrieb am 22.09.06 11:45:22
      Beitrag Nr. 9 ()
      Avatar
      schrieb am 22.09.06 12:02:11
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.097.229 von Procera am 22.09.06 09:28:47:laugh:

      Ich habe mit dem Ding in einem anderen Forum mal einen Beitrag gegen die immer penetrantere Nachwuchspropagande verschönt, wurde mit der üblichen Begründung gelöscht.


      Hier das aktuelle Propagandaplakat, das momentan bundesweit aushängt.
      Avatar
      schrieb am 02.10.06 19:54:49
      Beitrag Nr. 11 ()
      Jetzt ist ein Händler von Anti-Nazi-Abzeichen vom LG Stuttgart zu einer Geldstrafe verurteilt worden:

      http://taz.de/pt/2006/10/02/a0075.1/text

      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 18.10.06 22:07:40
      Beitrag Nr. 12 ()
      Ebay ist in Sachen Hakenkreuze generell etwas rigide, auch wenn es sich um eher harmlose Dinge handelt, die zwar aus der Zeit des Dritten Reiches sind, jedoch im Grunde nicht dezidiert nationalsozialistisch sind. So wurde beispielsweise ja fast jeder Brief mit dem üblichen Gruß unterschrieben und oftmals auch Briefpapier mit dem Hakenkreuz gedruckt. Auch Briefmarken aus der Zeit zeigen natürlich das Hakenkreuz, dennnoch ist ein Briefmarkenhändler keiner, der mit NS-Devotionalien handelt. Etwas anderes ist es natürlich mit einschlägiger Propagandalitertur.

      Du kannst bzw. musst das Hakenkreuz auf alle Fälle abdecken oder besser noch das Bild mit einem Bildbearbeitungsprogramm bearbeiten.

      Es gibt auch spezielle Sammler-Auktionen für Militaria-Kram, z. B. www.militaria.de. Dort ist man nicht ganz so rigide, doch auch da gilt: Das Hakenkreuz darf nicht gezeigt werden.

      In ganz speziellen Fällen muss man sich vom Käufer bestätigen lassen, dass er den Artikel nicht zu Propagandazwecken, sondern nur aus privatem Sammler-Interesse, zu Forschungszwecken oder zur staatsbürgerlichen Aufklärung erwirbt. Das ist dann der § 86. Das ist aber eher eine Formalität und kommt eher bei Schriftstücken nationalsozialistischen Inhalts in Frage. Bei einem Mutterkreuz ist das nicht der Fall, denke ich. Das hat zwar einen ideologischen Hintergrund (so wie die Briefmarken seinerzeit ja auch etc.), jedoch ist es zu Propagandazwecken heute wohl eher nicht so praktikabel.

      Orden sind eigentlich ziemlich gesucht, hängt aber natürlich davon ab, welche und ob es eine Verleihungsurkunde oder ein Etui dazu gibt.

      LM


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