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    Umsatzsteueränderung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.09.06 19:19:34 von
    neuester Beitrag 25.09.06 07:26:49 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.083.784
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      Avatar
      schrieb am 24.09.06 19:19:34
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich habe ein Frage:
      wenn ein Unternehmen in 2006 auf Kundenaufforderung eine Rechnung für Leistungen stellt mit dem aktuell gültigen Steuersatz (16%), da davon ausgegangen wird, dass die Leistungen auch voll in 2006 erbracht werden , und sich ein Teil dieser Leistungen dann in das Jahr 2007 verschiebt, ist das Unternehmen als Steuerschuldner dann rechtlich verpflichtet (haftbar), die neue Steuer für den 2007er Leistungsteil anzusetzen ? Oder ist der Kunde als Steuerträger hier in der Haftung ?:confused:
      Avatar
      schrieb am 24.09.06 19:54:54
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das Datum der Rechnungsstellung ist maßgebend.
      Rechnungen mit Datum bis 31.12.2006 beinhalten 16% Mwst, Rechnungen ab 01.01.2007 beinhalten dann 19% Mwst.

      P.S.: Für Firmen, Selbständige, Freibrufler etc. ist der Mwst.-Prozentsatz eh Wurst, da er ein Durchlaufposten ist.

      Damit kann man also kein Geschäft machen:laugh:

      Der einzige, der von der Mwst.-Erhöhung betroffen ist, ist der Endverbraucher.:cry:
      Avatar
      schrieb am 24.09.06 20:07:06
      Beitrag Nr. 3 ()
      Das Datum der Leistunserbringung ist maßgeblich.
      Detaillierte Infos gibt es hier:
      http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_01/nn_92/DE/Aktuel…
      Avatar
      schrieb am 25.09.06 07:26:49
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.169.502 von Ulrich01 am 24.09.06 19:54:54Das Datum der Rechnungsstellung ist maßgebend.


      Wo hast denn den Unsinn her ?

      :confused:


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