Umsatzsteueränderung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 24.09.06 19:19:34 von
neuester Beitrag 25.09.06 07:26:49 von
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Hallo,
ich habe ein Frage:
wenn ein Unternehmen in 2006 auf Kundenaufforderung eine Rechnung für Leistungen stellt mit dem aktuell gültigen Steuersatz (16%), da davon ausgegangen wird, dass die Leistungen auch voll in 2006 erbracht werden , und sich ein Teil dieser Leistungen dann in das Jahr 2007 verschiebt, ist das Unternehmen als Steuerschuldner dann rechtlich verpflichtet (haftbar), die neue Steuer für den 2007er Leistungsteil anzusetzen ? Oder ist der Kunde als Steuerträger hier in der Haftung ?
ich habe ein Frage:
wenn ein Unternehmen in 2006 auf Kundenaufforderung eine Rechnung für Leistungen stellt mit dem aktuell gültigen Steuersatz (16%), da davon ausgegangen wird, dass die Leistungen auch voll in 2006 erbracht werden , und sich ein Teil dieser Leistungen dann in das Jahr 2007 verschiebt, ist das Unternehmen als Steuerschuldner dann rechtlich verpflichtet (haftbar), die neue Steuer für den 2007er Leistungsteil anzusetzen ? Oder ist der Kunde als Steuerträger hier in der Haftung ?
Das Datum der Rechnungsstellung ist maßgebend.
Rechnungen mit Datum bis 31.12.2006 beinhalten 16% Mwst, Rechnungen ab 01.01.2007 beinhalten dann 19% Mwst.
P.S.: Für Firmen, Selbständige, Freibrufler etc. ist der Mwst.-Prozentsatz eh Wurst, da er ein Durchlaufposten ist.
Damit kann man also kein Geschäft machen
Der einzige, der von der Mwst.-Erhöhung betroffen ist, ist der Endverbraucher.
Rechnungen mit Datum bis 31.12.2006 beinhalten 16% Mwst, Rechnungen ab 01.01.2007 beinhalten dann 19% Mwst.
P.S.: Für Firmen, Selbständige, Freibrufler etc. ist der Mwst.-Prozentsatz eh Wurst, da er ein Durchlaufposten ist.
Damit kann man also kein Geschäft machen
Der einzige, der von der Mwst.-Erhöhung betroffen ist, ist der Endverbraucher.
Das Datum der Leistunserbringung ist maßgeblich.
Detaillierte Infos gibt es hier:
http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_01/nn_92/DE/Aktuel…
Detaillierte Infos gibt es hier:
http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_01/nn_92/DE/Aktuel…
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.169.502 von Ulrich01 am 24.09.06 19:54:54Das Datum der Rechnungsstellung ist maßgebend.
Wo hast denn den Unsinn her ?
Wo hast denn den Unsinn her ?
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