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    Renovierungsaufwand ETW >15% ... Aufteilen möglich ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.09.06 10:34:01 von
    neuester Beitrag 26.09.06 22:00:58 von
    Beiträge: 7
    ID: 1.084.111
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      Avatar
      schrieb am 26.09.06 10:34:01
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      meine ETW habe ich 2004 erworben und sitze nun an der EKS-Erklärung 2005 (Fristverlängerung).

      Dummerweise betragen die 2005 gezahlten Renovierungskosten ca. 20% des Kaufpreises der Wohnung. Das heißt, sie werden den Anschaffungskosten zugerechnet und im Laufe der Jahre abgeschrieben (ab 15%).

      Ich hatte aber eigentlich vor, diese Kosten mit Einnahmen zu verrechnen. Daher meine Frage:

      Kann ich die Kosten bis zu 15% auf einmal abschreiben und nur die restlichen 5% den Anschaffungskosten zurechnen ? Oder muss ich, sobald die Aufwände 15% übersteigen, den gesamten Betrag den AK zurechnen ?

      Vielen Dank im Voraus !
      SysNet
      Avatar
      schrieb am 26.09.06 11:32:14
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das wäre zwar schön für dich, aber so funktioniert das leider nicht.

      Es sind die kompletten Renovierungskosten den Anschaffungskosten hinzuzurechnen.

      Aber auf einen Versuch würde ich es ankommen lassen, und die Kosten als Instandhaltung angeben. Mehr als das Finanzamt die Kosten den AK hinzurechnet, kann dir ja nicht passieren.

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 26.09.06 12:45:56
      Beitrag Nr. 3 ()
      @Rupp

      Danke für Deine Antwort.

      Zur Sicherheit: wenn die Netto-Renovierungskosten aber weniger als 15% der Anschaffungskosten betragen würden, könnte ich sie doch auf einmal absetzen. Richtig ?

      Gruß
      SysNet
      Avatar
      schrieb am 26.09.06 12:51:25
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.206.399 von SysNet am 26.09.06 12:45:56Soviel ich weiß ja, dann wären die Renovierungskosten in voller Höhe absetzbar. Hätte man vorher beachten müssen und die unwichtigsten Arbeiten erst später ausführen lassen.
      Avatar
      schrieb am 26.09.06 13:14:19
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.206.399 von SysNet am 26.09.06 12:45:56Hallo SysNet,

      mit den Netto-Renovierungskosten hast du recht.

      Hier ein kleiner Auszug aus der Literatur:

      4.4 Anschaffungsnaher Aufwand

      Zum "anschaffungsnahen" Aufwand bei Wohngebäuden hatte der BFH inzwischen die langjährige Praxis[1] dahin gehend geändert, dass nur noch Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Betracht kommen, bei üblichen Instandsetzungen aber stets sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand gegeben sei[2]. Dem hatte sich die Verwaltung zunächst grds. angeschlossen. Mit Wirkung ab 2004 gilt aber wieder kraft Gesetzes (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a, § 52 Abs. 16 und 23a EStG), dass zu den Herstellungskosten eines Gebäudes auch Aufwendungen für dessen Instandsetzung und Modernisierung gehören, wenn die Baumaßnahmen innerhalb von drei Jahren seit der Anschaffung durchgeführt werden und 15 % der Gebäudeanschaffungskosten (ohne die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer) übersteigen; in die 15 %-Grenze nicht einbezogen werden Aufwendungen für Erweiterungen (§ 255 Abs. 2 Satz 1 HGB) des Gebäudes und jährlich üblicherweise anfallende Erhaltungsarbeiten.

      Gruß Rupp

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      Avatar
      schrieb am 26.09.06 14:52:17
      Beitrag Nr. 6 ()
      ... tja, hätte ich halt vorher beachten müssen. Zur Zeit tendiere ich dazu, eine Rechnung unter den Tisch fallen zu lassen, so dass ich unter 15% lande und somit alles absetzen kann.

      2005 lief es für mich ganz gut und es gibt einige Einnahmen durch Ausgaben auszugleichen.

      Danke an alle*

      *oder hat noch jemand eine Idee?:D
      Avatar
      schrieb am 26.09.06 22:00:58
      Beitrag Nr. 7 ()
      Das mit den 15% ist schon richtig, aber (!!!) nur auf den anteiligen Gebäudewert, Grundstückswet geht außen vor. Der Gebäudeanteil wird vom örtlichen Finanzamt in deren Bewertungsstelle bewertet. Den Bescheid dürftest Du bestimmt schon haben, da ja Anschaffungsjahr 2004 war.


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