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    Nachforderungen der Krankenkasse - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.10.06 16:32:50 von
    neuester Beitrag 09.10.06 18:09:51 von
    Beiträge: 12
    ID: 1.085.514
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      schrieb am 03.10.06 16:32:50
      Beitrag Nr. 1 ()
      Moin,

      ich habe meine Krankenkasse zum 09.2003 gewechselt.

      Für den Zeitraum von 04.2003 bis 06.2003 erhielt ich dann im März 2006 (also fast 3 Jahre später!!!) eine Mahnung wegen zu Unrecht bezogener Leistungen. Angeblich habe ich Leistungen meiner alten Kasse nach dem Wechsel noch genutzt, was ich mir jedoch keineswegs vorstellen kann.

      Nachdem nun wieder ein Schrieben kam, frage ich mal nach wie das ganze rechtlich aussieht.

      Kann man nach so einer Frist noch Geld verlangen, scheinbar war es ja die ganze Zeit "unsichtbar"?!

      Wenn ich gekündigt habe und tatsächlich jemand Leistungen mit der Karte eingefordert hat, wieso wird diese Leistung 6 Monate nach der Kündigung noch bewilligt?!

      Das ganze ist mir mehr als suspekt, zumal man mir die Offenlegung des behandelnden Arztes wie auch die durchgeführten Arbeiten verweigert.


      mfg...
      Avatar
      schrieb am 03.10.06 16:33:45
      Beitrag Nr. 2 ()
      Oh, vertippt...

      Wechsel erfolgte natürlich zum 09.2002 !!!!
      Avatar
      schrieb am 03.10.06 16:37:22
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.379.936 von Rammel28 am 03.10.06 16:33:45versuchs doch mal mit dort anrufen und den sachverhalt klären. ;)
      Avatar
      schrieb am 03.10.06 16:42:20
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.379.904 von Rammel28 am 03.10.06 16:32:50die rechnungen müssen sie dafür schon offenlegen, so es sie gibt ;)
      Avatar
      schrieb am 03.10.06 16:44:58
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.379.904 von Rammel28 am 03.10.06 16:32:50Die Mahnung würde ich der neuen Versicherung mit der Bitte um Begleichung vorlegen, dann bist Du raus aus der Sache und die Versicherungen müssen das unter sich regeln.

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      schrieb am 03.10.06 17:29:02
      Beitrag Nr. 6 ()
      Danke...

      also an sich ist die Begleichung kein Problem - egal ob durch mich oder die neue Versicherung... einen rehctstreit deswegen will ich nicht provozieren.

      Ich inde es einfach nur komisch, wie meine alte Versicherung vorgeht...
      Avatar
      schrieb am 03.10.06 19:27:03
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.381.412 von Rammel28 am 03.10.06 17:29:02
      Ich finde es einfach nur komisch, wie meine alte Versicherung vorgeht... 


      Wieso was ist daran denn komisch, an wen hätte sie sich denn sonst wenden sollen? Du bist doch als ehemaliger Kunde ihr erster Ansprechpartner, wenn unberechtigte Forderungen auftauchen sollten! Und wenn du nicht reagierst, ist es auch selbstverständlich das nachgehakt wird.
      Avatar
      schrieb am 03.10.06 19:55:41
      Beitrag Nr. 8 ()
      Stella, ich las dich und deine war eine gute Antwort! In der Regel regeln Versicherungen das unter sich! Die lange Zeit bis zur Rechnung ist allerdings eine Frechheit.. und da wuerd ich schon mal anklopfen und fragen ob da jemand Schlaefer war?

      Stella, das es dich noch gibt;)

      Liebe Gruesse,

      VMK:)
      Avatar
      schrieb am 03.10.06 20:22:48
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.385.381 von Crissie am 03.10.06 19:55:41ein dicker Schmatz :kiss: für Dich :D
      Avatar
      schrieb am 03.10.06 20:37:16
      Beitrag Nr. 10 ()
      Fuer dich auch, Stella! Kiss!

      :)
      Avatar
      schrieb am 03.10.06 23:55:00
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.381.412 von Rammel28 am 03.10.06 17:29:02


      ...evtl. auch mal an Abrechnungsbetrug seitens eines Arztes gedacht?:eek::eek:




      MfG Didi
      Avatar
      schrieb am 09.10.06 18:09:51
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hm... ich werde mich mal infomieren... ich denke der arzt hat wenn dan eher ein versehen begangen, keine betrug (hoffe ich mal...)


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