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    Hilfe Falschberatung private Krankenversicherung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.11.06 16:04:55 von
    neuester Beitrag 01.11.06 23:15:37 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.091.483
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      schrieb am 01.11.06 16:04:55
      Beitrag Nr. 1 ()
      Sehr geehrte Damen und Herren,

      ich habe vor 4 Jahren eine Private Krankenversicherung abgeschlossen. Davor war ich schon 4 Jahre Privat krankenversichtert. Beim Vertragsabschluß mit dem Makler habe ich Ihm mitgeteilt, dass ich die Versicherung nur wechsle, wenn die Versicherungsleistungen gleich sind und ich keine Wartezeiten habe. Beim Verkaufsgespräch war nie die Rede von einer Zahnstaffel. Sonst hätte ich nie gewechselt, da ich ja schon 4 Jahre privat versichert war.

      Kann mir jemand in diesem Fall helfen.
      Jetzt möchte ich den Makler auf Schadenersatz wegen Falschberatung verklagen, habe ich hier eine Chance.

      Folgenden Brief habe ich dem Makler geschrieben:


      Sehr geehrter Herr ,
      zum 01.01.2002 habe ich bei Ihnen den Tarif CV3N 1 abgeschlossen. Im Rahmen der Tarifauswahl und der Beratung hatte ich deutlich zum Ausdruck gebracht, dass insbesondere im Zahnbereich keine schlechteren Leistungen zur Verfugung stehen dürfen, als dies in meinem bis dahin bestehenden Tarif 801 bei dem Münchener Verein ausgewiesen war, da es naturgemäß bei fortschreitendem Lebensalter hin und wieder zu medizinisch notwendigen Leistungen, auch Zahnersatz kommen kann und dies nicht vorhersehbar ist.

      Vom OS. 10.2005 bis zum 13.12.2005 musste ich mich in zahnärztliche Behandlung begeben. Die Kosten in Höhe von 11.294,49 € habe ich dann bei der ..... zur Erstattung eingereicht, welche mir dann 6.129,58 € erstattete. Der Vergleich der Erstattungshöhe der Vorversicherung...... ergab, dass mein dortiger Erstattungsanspruch 10.047,09 Euro betragen hätte. Den Differenzbetrag in Höhe von 4.918,51 € mache ich hiermit als Schaden geltend
      Avatar
      schrieb am 01.11.06 16:12:24
      Beitrag Nr. 2 ()
      mit welcher Begründung mehr abgelehnt ?
      Avatar
      schrieb am 01.11.06 16:15:37
      Beitrag Nr. 3 ()
      darf ich hier gleich noch selbst eine Frage hinzufügen?

      bin selbst PKV versichert, war schon länger nicht mehr beim Zahnarzt, eine Frage im Aufnahmeantrag war, schon länger als drei Jahre nicht mehr beim Zahnarzt gewesen ? habe ich richtigerweise mit JA angekreuzt ! bin ein Schisser ;o)) weitere Frage , alle Zähne ? ja !
      mir wurde nichts an Zuschlägen oder ähnliches aufgebrummt, bekommen doch dann ganz normal die vereinbarten 75% erstattet, oder ?
      gruß marvessa
      Avatar
      schrieb am 01.11.06 17:13:28
      Beitrag Nr. 4 ()
      private Krankenversicherungen bringen eine hohe Provision :laugh: meine Oma sagte immer:jeden Tag stehen 10 neue auf :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 01.11.06 23:15:37
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.063.646 von zocklany am 01.11.06 17:13:28Der Vergleich der Erstattungshöhe der Vorversicherung...... ergab, dass mein dortiger Erstattungsanspruch 10.047,09 Euro betragen hätte.

      Wie hast Du denn den Vergleich angestellt?
      Im 801 vom MV werden für Zahnersatz 75% geleistet - erstaunlich Deine ausgewiesene Erstattung von gut 90% (die Zahnbehandlung mit 100% Erstattung macht in aller Regel nicht so viel aus).
      Warum hast Du gewechselt?
      Hast Du noch Angebotsunterlagen mit einen Leistungsvergleich?


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