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    Gez für PC ab 2007..... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.11.06 18:49:13 von
    neuester Beitrag 06.02.07 18:51:18 von
    Beiträge: 53
    ID: 1.092.785
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      Avatar
      schrieb am 07.11.06 18:49:13
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wollte mal fragen ob jemand weiss

      1.ist es schon beschlossen und sicher oder wird daran noch gerüttelt?
      2.läuft der Pc dann unter Radio oder Fernsehgebühren?
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 18:57:21
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.198.528 von Matze900 am 07.11.06 18:49:13Wer zahlt den GEZ ? ;)
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 19:07:31
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.198.712 von GEZ-Preller am 07.11.06 18:57:21Na du wohl nicht:laugh:
      soweit ich weiss zahlt jeder der ein Auto angemeldet hat Radiogebühren...Fernseh kann man sich ja noch vor drücken..
      Wenn aber jetzt nächstes Jahr GEZ für PC verlangt wird und dass dann unter Fernsehgebühren läuft muss wohl jeder mit ner Internetverbindung Fernsehgebühren zahlen!..oder nicht?
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 19:07:46
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.198.712 von GEZ-Preller am 07.11.06 18:57:21Na du wohl nicht:laugh:
      soweit ich weiss zahlt jeder der ein Auto angemeldet hat Radiogebühren...Fernseh kann man sich ja noch vor drücken..
      Wenn aber jetzt nächstes Jahr GEZ für PC verlangt wird und dass dann unter Fernsehgebühren läuft muss wohl jeder mit ner Internetverbindung Fernsehgebühren zahlen!..oder nicht?
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 19:10:50
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.198.922 von Matze900 am 07.11.06 19:07:46Werde zu gegebener Zeit hier einen Ratgeber veröffentlichen wie man sich drücken kann, ;)

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      Avatar
      schrieb am 07.11.06 19:15:13
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.198.992 von GEZ-Preller am 07.11.06 19:10:50Wird mit Spannung erwartet!:)
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 19:36:50
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.198.992 von GEZ-Preller am 07.11.06 19:10:50Werde zu gegebener Zeit hier einen Ratgeber veröffentlichen wie man sich drücken kann,

      Lass mich raten : Hartz IV ? :laugh:
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 19:41:39
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.199.625 von Datteljongleur am 07.11.06 19:36:50Das wäre wohl eine Möglichkeit!:)
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 19:48:31
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.199.625 von Datteljongleur am 07.11.06 19:36:50Nee ehemals, Premiere Sport Herr Jongleur.
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 19:49:26
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.198.992 von GEZ-Preller am 07.11.06 19:10:50auswandern ?:confused:
      die freundlichen Herren die Treppe runterwerfen ? :eek:
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 19:52:56
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.199.937 von big_mac am 07.11.06 19:49:26Die Richtung stimmt !
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 20:07:36
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.200.040 von GEZ-Preller am 07.11.06 19:52:56Hallo, GEZ-Experte, wie will eigentlich die GEZ-Behörde überprüfen, ob man Geräte zum Empfang bereit hält. Bekommen die eine richterlichen Beschluss, die Wohnung zu betreten. Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 20:19:26
      Beitrag Nr. 13 ()
      Lieber Strohmann,

      danke für diese Frage.
      Dieses Anliegen habe ich nun schon sehr oft gehört.

      Ich kann Dir versichern, dass ich bisher noch keinen einzigen Fall eines richterlichen Beschlusses kenne.
      Und ich habe schon viele Feunde, Bekannte und Verwandte in GEZ Frage beraten.
      Ganz im Gegenteil, sollten sich GEZ-Schergen unerlaubt zutritt in die privaten Räume verschaffen, dann geht der Spass erst richtig los.
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 20:21:37
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.200.791 von GEZ-Preller am 07.11.06 20:19:26:):):):) Meinst Du Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)?
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 20:22:21
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.200.791 von GEZ-Preller am 07.11.06 20:19:26GEZ-Preller

      Kannst du mir bitte meine Anfangsfragen beantworten.
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 20:25:56
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.200.791 von GEZ-Preller am 07.11.06 20:19:26Weitere Fragen hierzu:

      Wenn die GEZ-Behörde keine rechtliche Handhabe für die Durchsetzung ihrer Gebühren-Forderungen hat, wäre diese Praxis nicht verfassungswidrig? Ich denke da an die Entscheidung des BVerfG zum § 23 EStG, wonach meines Wissens die Besteuerung von Spekulationseinkünften auch nicht überprüft werden könne und deshalb gegen Art. 3 I GG verstoße.

      Ich hatte mal gehört, dass die GEZ-Eintreiber mit irgendwelchen technischen Geräten von außerhalb der Wohnung feststellen können, ob Signale empfangen können, etwa Radio-Wellen o.ä. Gilt das als Beweis?
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 20:26:17
      Beitrag Nr. 17 ()
      Es ist gar nichts beschlossen....Die GEZ hätte es gerne...aber mir ist nicht bekannt das es schon beschlossen wäre!

      Und ohnehin halte ich es wie GEZ-Preller....Wenn man es richtig macht, dann braucht man keine Gez gebühren bezahlen! ;)

      Ich schiebe diesem nichtsnutzigen Wasserkopf mein Geld nicht in den Rachen!
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 20:28:58
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.200.898 von Matze900 am 07.11.06 20:22:21Hallo, also verbindlich entschieden ist die Einführung der GEZ-Gebühren für internetfähige PCs. Die Höhe liegt bei 5,52 Euro. Dies greift aber nur ein, wenn nicht andere Geräte im Haushalt/Betrieb angemeldet sind.

      http://www.golem.de/0610/48493.html
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 20:29:09
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.201.032 von DerStrohmann am 07.11.06 20:25:56Das ist Quatsch...Die GEZ-Schergen können gar nichts...Nur lassen sich viele Bürger einschüchtern....Die sind zu vergleichen mit den Zeitschriftendrückern
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 20:30:59
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.198.528 von Matze900 am 07.11.06 18:49:13Hallo Matze,

      solltest Du als privat Person anfragen gilt folgendes:

      In Privathaushalten, die Radios und/oder Fernsehgeräte bereithalten, bleiben die neuartigen Rundfunkgeräte auch über den 1. Januar 2007 hinaus im Rahmen der so genannten Zweitgerätefreiheit von der Rundfunkgebühr befreit. Da in den meisten Haushalten Radios und Fernsehgeräte bereitgehalten werden, reduziert sich das Thema der Rundfunkgebührenpflicht für neuartige Rundfunkgeräte in Privathaushalten auf seltene Ausnahmen.

      Die PC Gebühr ist bereits beschlossen.
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 20:31:07
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.201.160 von AndererKostolany am 07.11.06 20:29:09Die können meines Wissens aber über ein Verwaltungsverfahren verlangen, dass man darüber eine Erklärung abgibt, ob man Geräte bereit hält, oder nicht. Die Frage ist nur, wie sie diese Erklärung dann überprüfen wollen.
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 20:37:34
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.201.032 von DerStrohmann am 07.11.06 20:25:56Wenn die GEZ-Behörde keine rechtliche Handhabe für die Durchsetzung ihrer Gebühren-Forderungen hat, wäre diese Praxis nicht verfassungswidrig? Ich denke da an die Entscheidung des BVerfG zum § 23 EStG, wonach meines Wissens die Besteuerung von Spekulationseinkünften auch nicht überprüft werden könne und deshalb gegen Art. 3 I GG verstoße.

      Ich hatte mal gehört, dass die GEZ-Eintreiber mit irgendwelchen technischen Geräten von außerhalb der Wohnung feststellen können, ob Signale empfangen können, etwa Radio-Wellen o.ä. Gilt das als Beweis?


      Zum ersten Teil deiner Frage kann ich leider keine Stellung nehmen. Da ich weder gelernter Jurist noch Hobbyanwalt bin (bin nur GEZ Gegner) möchte ich mich dazu nicht verbindlich äussern.

      Dafür kann ich wiederum zum zweiten Teil deiner Frage etwas praktisches Wissen beifügen.
      Dieses Märchen von den technischen Gerätschaften ist eine weitverbreitete Lüge. Bisher ist kein Fall bekannt, wo wirklich ein Schwarzseher bzw. Schwarzhörer von der GEZ mittels technischen Gerätschaften überführt wurde. Die legende vom sogenannten Messwagen hält sich hartnäckig. Gesehen hat ihn aber in Wirklichkeit bisher niemand. Zutreffend ist wohl, dass einige GEZ Eintreiberschergen mit diesen angeblich zu Verfügung stehenden technischen Hilfsmitteln drohen. Dies kann man getrost als "Dummschwätzerei" abtun.
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 20:37:54
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.201.032 von DerStrohmann am 07.11.06 20:25:56Ich hatte mal gehört, dass die GEZ-Eintreiber mit irgendwelchen technischen Geräten von außerhalb der Wohnung feststellen können, ob Signale empfangen können, etwa Radio-Wellen o.ä. Gilt das als Beweis?


      Ich halte das für ein technischen Unsinn.
      Die können es aber an vorhandenen Antennen sehen.

      für Privatpersonen, die GEZ Zahlen betrifft dies überhaupt nicht.

      Aber Firmen die keine GEZ zahlen weil man ja schlecht Fernsehen kann
      währen der Arbeitszeit und deshalb auch kein Empfangsgerät
      haben,
      die müssen jetzt auch zahlen.

      Find ich eine riesen sauerei :cry:
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 20:39:19
      Beitrag Nr. 24 ()
      Danke dir, GEZ-Preller.
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 20:40:27
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.201.483 von sensor10 am 07.11.06 20:37:54Wir empfangen das TV-Signal per Kabel. Kann man da von außer auch was sehen?
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 20:41:43
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.201.577 von DerStrohmann am 07.11.06 20:40:27Witzbold :laugh:
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 20:52:56
      Beitrag Nr. 27 ()
      ALso wenn ich nur Radio angemeldet habe..und habe noch einen internetfähigen PC müsste ich ab 2007 die 5,30 Euro im Monat zahlen!?
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 21:08:05
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.201.577 von DerStrohmann am 07.11.06 20:40:27Den Kabelnetzbetreiber darf gar keine Meldung an die GEz machen.
      Keine Angst vor sowas.

      Selbst wenn ein Kabelnetzbetreiber, Userdaten an die GEZ weitergebn würde (bisher ist mir solch ein Fall nich bekannt) würde dies vor Gericht als nicht verwertbar gelten, weil wie beriets gesagt, der Kabelnetzbetreiber Usersaten nicht einfach weitergeben darf.
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 21:11:36
      Beitrag Nr. 29 ()
      schon GEZahlt? :laugh::laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 21:16:38
      Beitrag Nr. 30 ()
      GEZ für PC - das stellt selbst die Intelligenz des Durchschnittsbürgers auf die Probe :mad::mad::mad::mad:

      Die ÖR stellen doch selber ihren Müll ins netz und verlangen dann auch noch Gebühren. Das ist so als ob jeder Musikantentruppe in der Fußgängerzone Gebühren erheben dürfte, nur weil Du dort vorbei gehst :laugh::laugh::laugh::laugh:

      Ich will keine ÖR im Internet - bitte haltet das netz sauber (und bleibet mir fern)
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 21:40:34
      Beitrag Nr. 31 ()
      Da wir schon beim Thema GEZ sind - kann mir jemand helfen?

      Ich muss unbedingt rausfinden, was das hier auf dem Bild ist?!!



      :confused::confused::confused::confused::confused::confused::confused::confused:
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 22:29:50
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.201.471 von GEZ-Preller am 07.11.06 20:37:34Der Peilwagen zum Aufspüren von Schwarzsehern ist eine Legende wie das Ungeheuer von Loch Ness.
      Geben tut es den Wagen sicher - aber nur zum Aufspüren von Schwarzsendern :)

      Eine Verfassungswidrigkeit daraus zu konstruieren, daß nicht alle GEZ-Preller gefaßt werden ist kühn. Es werden auch nicht alle Bankräuber gefaßt :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 22:42:18
      Beitrag Nr. 33 ()
      Die Aufklärungsquote von Verbrechen ist nicht vergleichbar mit dem geschilderten Fall, dass ein Rechtsbruch nicht wirksam verfolgt werden kann. Die Staatsanwaltschaft kann richterliche Beschlüsse einholen, aber kann das auch die GEZ-Behörde?
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 22:45:24
      Beitrag Nr. 34 ()
      Ich beziehe mich auf die Entscheidung des BVerfG vom 9. März 2004 - 2 BvL 17/02 (BVerfGE 110, 94). Insofern gehe ich aufgrund der Entscheidungsgründe von einer Vergleichbarkeit der Sachlage aus.
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 22:47:35
      Beitrag Nr. 35 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.206.266 von DerStrohmann am 07.11.06 22:42:18Praktisch nicht, zumindest sind keine Fälle bekannt. Theoretisch wäre es bei einem Verstoß gegen Gesetze wahrscheinlich möglich.

      Gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt das ganze sowieso, da RTL&Co keine ähnlichen Gebühren einheben dürfen.
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 22:49:47
      Beitrag Nr. 36 ()
      http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg04-023.html

      Die mangelhafte Durchsetzung dieser materiellen Pflicht verstößt jedoch gegen das verfassungsrechtliche Gebot tatsächlicher gleicher Steuerbelastung durch gleichen Gesetzesvollzug.
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 23:11:00
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.203.778 von ka.sandra am 07.11.06 21:40:34Helix- Antenne ;)
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 23:25:55
      Beitrag Nr. 38 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.206.890 von szlachta am 07.11.06 23:11:00kann ich damit ARD empfangen??? :confused::confused::confused::confused:
      Avatar
      schrieb am 08.11.06 00:50:14
      Beitrag Nr. 39 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.207.008 von ka.sandra am 07.11.06 23:25:55Keine Ahnung, aber wo hast du die her ? Sperrmüll gefunden ?
      Probier es aus, evtl. bekommst du den Nobelpreis in Physik.:laugh:
      Ist doch bestimmt Homemade von nem AFU - OM ?

      MFG
      Avatar
      schrieb am 08.11.06 09:44:31
      Beitrag Nr. 40 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.206.890 von szlachta am 07.11.06 23:11:00zuerst dachte ich das wäre eine Espresso-Maschine :rolleyes::rolleyes::rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 08.11.06 15:26:54
      Beitrag Nr. 41 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.198.912 von Matze900 am 07.11.06 19:07:31soweit ich weiss zahlt jeder der ein Auto angemeldet hat Radiogebühren...

      Ja, das macht Sinn:laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 08.11.06 18:46:54
      Beitrag Nr. 42 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.206.478 von DerStrohmann am 07.11.06 22:49:47GEZ ist keine Steuer.:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 08.11.06 20:35:57
      Beitrag Nr. 43 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.221.397 von big_mac am 08.11.06 18:46:54Von Dir kommt auch nichts Brauchbares. Erst vergleichst Du die Ermittlungsquote mit der grundsätzlichen Durchsetzbarkeit öffentlicher Forderungen und jetzt teilst Du uns mit, dass Gebühren keine Steuern sind. Ein Jurist bist Du jedenfalls nicht. Also zisch ab! Ich will kompetente Leute sprechen. Schon mal was von "Abgaben" gehört?
      Avatar
      schrieb am 08.11.06 20:37:24
      Beitrag Nr. 44 ()
      Meine Argumentation bezieht sich hier auf eine Verfassungsnorm (Art. 3 GG), die über Art. 1 (3) GG alle staatliche Gewalt bindet.
      Avatar
      schrieb am 09.11.06 18:20:23
      Beitrag Nr. 45 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.225.544 von DerStrohmann am 08.11.06 20:37:24Ausjudiziert ist es nicht.
      und auf hoher See und vor Gericht usw. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 10.11.06 10:12:15
      Beitrag Nr. 46 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.244.505 von big_mac am 09.11.06 18:20:23Ich bekomme seit 1994, als ich aus dem Studentenwohnheim auszog, ca. alle 3 drei Jahre eine Aufforderung, meine Geräte anzumelden, natürlich immer mit der Drohung eines Verwaltungsverfahren, daß mich zur Auskunft verpflichten kann.
      Ich habe das alles ignoriert, so wie letzten Monat und werde das auch in Zukunft auch so halten. Es folgt zwar jedesmal eine Mahnung aber dann ist Ruhe.
      Was bringt diese Deppen zur Annahme das wir alle Radio und TV haben und auch nutzen?
      Ich habe eine große Plattensammlumg, einen HiFi-Verstärker und brauche kein Radio. Statt in die Glotze zu schauen lese ich lieber Tageszeitungen und Bücher. Oder bin einfach nur auf Konzerten oder mit Frauen beschäftigt etc. Fernsehen oder Radio kommt für mich erst dann in Frage wenn ich mal ans Bett gefesselt bin, wegen Krankheit zum passiven Leben gezwungen bin.
      Ja, liebe GEZ, die ihr mich alle 3 Jahre bedroht, solche Leute gibt es auch noch!
      Außerdem:
      Ich habe zwar einen internetfähigen PC (aus beruflichen Gründen) aber mit meinem AMD K5, 350 MHz, ohne Soundkarte, kann ich weder TV noch Radio empfangen. Noch eine Frage??
      Schönen Tag noch!
      Avatar
      schrieb am 10.11.06 10:34:39
      Beitrag Nr. 47 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.254.676 von Sechs_Helden am 10.11.06 10:12:15GEZtapo :cry::cry::cry::cry:
      Avatar
      schrieb am 10.11.06 16:25:52
      Beitrag Nr. 48 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.254.676 von Sechs_Helden am 10.11.06 10:12:15:eek: sind die bei euch aber zäh !:eek:
      Bei mir hat in 20 Jahren einmal einer versucht mich zu besuchen - habe ihm zuerst freundlich und dann bestimmt erklärt, daß er persona non grata ist und nie wieder was gehört.

      GEZtapo ist vielleicht leicht übertrieben - aber es gab einmal einen Artikel im Spiegel wie diese Leute arbeiten :eek: nicht anders als Schutzgelderpresser bei der Mafia, und Prämien kriegen sie auch noch für jede alte Oma, der sie jahrelange Nachzahlungen einreden, mit Methoden die jeden Zeitschriftenklinkenputzer oder Finanzberater zum Erröten bringen würden :mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 10.11.06 16:27:32
      Beitrag Nr. 49 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.262.316 von big_mac am 10.11.06 16:25:52p.s.: um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen - bei Premiere bin ich seit 10 Jahren brav zahlender Kunde, obwohl es auch anders ginge :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 14.01.07 01:11:21
      Beitrag Nr. 50 ()
      Köln/Berlin (dpa/gms) - Ob Rentner, Azubi, Lehrer, Hausfrau oder Camper - der Gebühreneinzugszentrale entkommt kaum jemand.


      GEZ: Mit Werbung gegen Schwarzseher.
      © GEZ
      Die GEZ kassiert von den "Teilnehmern", wie sie Zuschauer und Hörer nennt, die Rundfunkgebühren: in der Regel 17,03 Euro für Radio und Fernsehen.

      Seit dem 1. Januar 2007 sind 5,52 Euro fällig für PC, UMTS-Mobiltelefone und Navigationsgeräte mit Internetanschluss, sofern keine anderen Rundfunkgeräte angemeldet sind.

      Beinahe alles in Bezug auf die GEZ regelt der Rundfunkgebühren-Staatsvertrag.

      In Haushalten seien grundsätzlich nur ein Radio und ein Fernseher gebührenpflichtig, sagt Nicole Hurst, Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der GEZ in Köln.

      Quiz
      Welche Farbe hat der 5-Euro-Schein?
      Wie gut kennen Sie sich mit der europäischen Währung aus? mehr

      Ausnahmen sind Azubis, die bei ihren Eltern wohnen. Sie müssen ihr Gerät extra anmelden und dafür löhnen. Das trifft ebenso auf Studenten zu, die Bafög beziehen. Das rechnet die GEZ als eigenes Einkommen.

      Bei unverheirateten Paaren ist ein Partner verpflichtet, die gemeinschaftlich genutzten Geräte anzumelden. "Alle weiteren Rundfunkgeräte dieses Partners sind gebührenfreie Zweitgeräte", erläutert Hurst. Hat der zweite Partner noch eigene Geräte in seinem Zimmer oder seinem Auto, sind diese gesondert anzumelden.

      Die Kölner begleiten "Teilnehmer" sogar in den Urlaub: Sie verlangen Geld für Geräte in Ferienwohnungen, Campingwagen und Wohnmobilen. Für Empfänger von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II sowie blinde und taube Menschen gelten Sonderregelungen.

      Bei den Verbraucherzentralen häufen sich Anfragen der Bürger zu den schwer durchschaubaren GEZ-Vorschriften. "Die Leute verstehen nicht, warum sie wofür wie viel bezahlen sollen", sagt Renate Janeczek von der Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig.

      Die GEZ kassiert: Fast alle müssen zahlen
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      Verbraucherschützer können bei Verwicklungen wenig ausrichten, weil die GEZ unter das Verwaltungsrecht fällt.


      PCs mit Internet-Anschluss: Seit dem 1. Januar 2007 fallen GEZ- Gebühren an. (Bild:dpa/gms)
      © dpa

      Unzufriedene Bürger dürften trotzdem die Gebührenzahlung nicht verweigern, mahnt Michael Bobrowski vom Verbraucherzentralen Bundesverband (vzbv) in Berlin.

      Andernfalls gelten sie als Schwarzseher. Und das wird teuer: Rund 1.000 Euro Geldbuße plus nachträgliche Gebührenzahlungen drohen demjenigen, der sein Gerät nicht anmeldet oder mindestens sechs Monate nichts berappt hat, warnt Nicole Hurst.

      Bundesweit sind mehr als 1.000 Kontrolleure unterwegs, um Schwarzseher aufzuspüren. Diese Rundfunkgebührenbeauftragten stehen im Auftrag der Landesrundfunkanstalten auf der Matte.

      Mitunter gehen sie trickreich zu Werke: "Sie erkundigen sich zum Beispiel, wie einem denn die Sendung von Gottschalk gefallen hat", erzählt Bobrowski.

      Auskünfte verweigern geht laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag nicht. Fragen nach Name, Vorname, Geburtsdatum müssen beantwortet werden. Das gleiche gilt für "Informationsschreiben" der GEZ, mit denen sie solche Angaben oder die aktuelle Adresse erfahren will.

      Gebührenbeauftragte haben kein Recht, eine Wohnung zu betreten. Wer sich dennoch überrumpelt fühle, könne später eventuell arglistige Täuschung geltend machen, meint die Frankfurter Anwältin Petra Marwitz.

      Anders verhält es sich beim Eintreiben schuldig gebliebener Gebühren. Im schlimmsten Fall rückt der Gerichtsvollzieher an.

      Auf keinen Fall kassieren Beauftragte selbst Geld ein. In solchen Fällen handelt es sich um Betrüger.

      Etwas Gutes hatte die Diskussion um die GEZ-Gebühren für Internet-PCs doch: Die Ministerpräsidenten der Bundesländer wollen Vorschläge zur Neugestaltung der Rundfunkfinanzierung erarbeiten lassen.
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      schrieb am 14.01.07 08:12:27
      Beitrag Nr. 51 ()
      der Gebühreneinzugszentrale entkommt kaum jemand.

      Das läuft doch alles auf freiwilliger Basis. Wer als Privatmann nix zahlen will, zahlt auch nix, und bekommt auch keine Probleme...
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      schrieb am 14.01.07 12:32:41
      Beitrag Nr. 52 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.904.984 von ANOM am 14.01.07 08:12:27Die GEZ hat mir in einem Schreiben mitgeteilt, dass sie nichts "überprüfen" könne... da liegt der Hase im Pfeffer. Wie im Artikel auch steht, können sie die Wohnung nicht betreten!:D
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      schrieb am 06.02.07 18:51:18
      Beitrag Nr. 53 ()
      Dass die Rundfunkgebühr aufgrund o.a. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bzgl. der Spekulationssteuer tatsächlich verfassungswidrig sein könnte (und damit nicht bezahlt werden muss), habe ich auch schon mehrfach gelesen (auch in "seriösen" Artikeln).
      Der Haken an der Sache ist nur, dass es für den einzelnen Gebührenzahler (oder -nichtzahler) gesehen um relativ geringe Streitwerte geht bei einem hohen finanziellen Risiko, einen derartigen Prozess vor dem Verfassungsgericht doch zu verlieren - zumal Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht nicht durch Rechtsschutzversicherungen gedeckt sind.

      Weitere sehr nützliche Infos zum Umgang mit der GEZ unter
      http://www.akademie.de/private-finanzen/sparen-altersvorsorg…
      http://www.akademie.de/private-finanzen/sparen-altersvorsorg…


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