checkAd

    Lifespot Capital AG (früher CDC Capital AG) (Seite 41)

    eröffnet am 13.11.06 12:43:02 von
    neuester Beitrag 13.01.23 11:58:08 von
    Beiträge: 1.024
    ID: 1.093.910
    Aufrufe heute: 3
    Gesamt: 73.228
    Aktive User: 0

    Werte aus der Branche Finanzdienstleistungen

    WertpapierKursPerf. %
    1,1000-14,73
    26,00-16,13
    14,650-31,86
    25,00-37,50
    10,500-39,38

    Beitrag zu dieser Diskussion schreiben

     Durchsuchen
    • 1
    • 41
    • 103

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 16.05.09 00:03:21
      Beitrag Nr. 624 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.181.135 von travelhouse am 15.05.09 08:58:23CdC ist ein Kapitalmarktdienstleister, daher erscheint mir das nicht ungewöhnlich!
      Avatar
      schrieb am 15.05.09 08:58:23
      Beitrag Nr. 623 ()
      Maximilian J. Brandl ist jetzt auch noch beim Schweizer Pennystock Bar.bra Mining involviert!!
      Avatar
      schrieb am 03.05.09 21:49:54
      Beitrag Nr. 622 ()
      GSC-Research hat einen Bericht über die Hauptversammlung geschrieben.
      Zusätzlich habe ich noch einige ergänzende Infos bekommen.

      Das das erste Quartal "sehr gut" verlief, ist zu verneinen.
      In der CdC AG konnten lediglich 171 T€ Umsatz erzielt werden.
      Es wurde keine Vergleichszahl genannt.
      Man kann nur von den beiden Vorjahresumsatzzahlen (jeweils rd. 1,7 Mio) vermuten,
      das die normalen Quartalumsätze rd. 4xx T€ betragen, so das bei 171 T€
      Quartalsumsatz in Q1 2009 wohl ein deutlicher Umsatzeinbruch eingetreten ist.
      Zudem wurde erwähnt, dass sich die Investor Relations-Aktivitäten
      aufgrund des schwierigen Marktumfelds unbefriedigend entwickeln.

      CdC ist ein sehr, sehr ungewöhnliches Unternehmen:
      Obwohl es im Bereich der Investor Relations und Research tätig ist,
      hat das Unternehmen seine 2007-Bilanz erst mit extremer Verspätung offen gelegt.
      Ob es am Verlust von 406 T€ lag ?

      Man sollte sich auch nicht vom ausgewiesenen Eigenkapital blenden lassen, die fast nur aus Firmenwerten und Aktien bestehen:
      CdC hatte laut Bilanz "0,00 €" "liquide Mittel", was auch als grosses Problem im Geschäftsbericht erwähnt wird:
      "Was zu einer nach wie vor knappen Liquidität führt ... ".
      Avatar
      schrieb am 16.04.09 10:00:17
      Beitrag Nr. 621 ()
      anscheinend hat CDC in Q1 sehr gute Geschäfte abgewickelt weiß jemand genaues?
      Avatar
      schrieb am 23.03.09 10:04:09
      Beitrag Nr. 620 ()
      ...so ist es bei der cdc schlummern wirklich einige sehr lukrative beteiligungen, nicht nur beteiligungen sondern auch ein laufendes geschäft ist am aufsteigendes ast. einen exit bekommt man momentan bei fast keiner aktie hin. ich bin guter dinge und mit der börse wird es auch wieder bergauf gehen und mit cdc auch - nur geduld und aussitzen!!! die sich auf schulden aktien gekauft haben und jetzt geld brauchen sind selber schuld.
      alles in allem ist cdc ein gutes investment mit unterschiedlichen geschäftsbereichen die sich untereinander stützen.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      East Africa Metals
      0,1070EUR +7,54 %
      Mega-Ausbruch – Neubewertung angelaufen?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 18.03.09 17:59:28
      Beitrag Nr. 619 ()
      Hauptversammlung


      CdC Capital AG
      München
      ISIN: DE000A0DNBJ, DE000A0STR10
      Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zu der
      ordentlichen Hauptversammlung
      am
      Donnerstag, den 30. April 2009, um 10:00 Uhr,
      im Amerika Haus, 80333 München, Karolinenplatz 3.
      Tagesordnung:
      1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007

      Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen am Sitz der CdC Capital AG, Freischützstraße 96,
      81927 München, zur Einsicht der Aktionäre aus. Abschriften dieser Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage kostenlos und unverzüglich zugesandt.

      2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2007 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen.

      3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2007 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.

      4. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008

      Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen am Sitz der CdC Capital AG, Freischützstraße 96,
      81927 München, zur Einsicht der Aktionäre aus. Abschriften dieser Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage kostenlos und unverzüglich zugesandt.

      5. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2008 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen.

      6. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2008 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.

      7. Wahlen zum Aufsichtsrat

      Das Aufsichtsratsmitglied Herr Claudius Schikora hat sein Amt mit Wirkung zum 31.01.2008 niedergelegt. Herr Thomas Föringer wurde zum 03.03.2008 als sein Nachfolger durch das Amtsgericht München zum neuen Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Herr Föringer möchte seine Ernennung zum Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung bestätigen lassen.

      Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 95 Abs. 1 Satz 1, 96 Abs. 1, 101 AktG aus drei Aufsichtsratsmitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Person zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen:

      Herrn Thomas Föringer, Rechtsanwalt, Föringer&Föringer, München

      Herr Föringer übt folgende weitere Ämter in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen aus: ― TerraElast AG, Sauerlach, Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats

      ― Cavira Biopharmaceuticals AG, Potsdam, Mitglied des Aufsichtsrats


      Die Wahl der vorstehend genannten Person soll für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung erfolgen, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

      8. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Aventas GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer des Geschäftsjahres 2009 zu bestellen.

      9. Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der vereinfachten Einziehung von unentgeltlich zur Verfügung gestellten Aktien und Anpassung der Satzung

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

      Das Grundkapital der Gesellschaft von € 1.500.000,00, eingeteilt in 1.500.000 Stückaktien, wird im Wege der vereinfachten Einziehung nach § 237 Abs. 3 Nr. 1 AktG um € 25.000,00 auf € 1.475.000,00 herabgesetzt. Die Herabsetzung erfolgt durch Einziehung von 25.000 voll eingezahlter Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von € 1,00 je Stückaktie, die der Gesellschaft von Frau Martha Niemeyer, Warendorf, unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Die Kapitalherabsetzung dient ausschließlich dem Zweck, die Vereinbarung vom 07.11.2007 zur Anpassung des Kauf- und Einbringungsvertrages vom 20.06.2007 zwischen der Gesellschaft und Frau Martha Niemeyer, Warendorf, und Herrn Klaus Niemeyer, Hamburg, zu erfüllen und stellt damit für die Gesellschaft eine Kompensation für die seitens Frau Martha Niemeyer zu vertretene fehlerhafte und unvollständige Vertragserfüllung dar. Die so zur Verfügung gestellten Aktien sind unverzüglich zu vernichten. Der Betrag, der dem Gesamtnennbetrag der eingezogenen Aktien gleichkommt, ist in die Kapitalrücklage einzustellen. Die weiteren Einzelheiten regelt der Vorstand.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

      § 4 Abs. 1 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) erhält mit Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung folgende Fassung: „(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 1.475.000,00


      (i.W. Euro eine Million vierhundertfünfundsiebzigtausend)

      Das Grundkapital ist eingeteilt in 1.475.000 Stückaktien.“


      10. Beschlussfassung über die Aufhebung des genehmigten Kapitals 2007/I und Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals in Höhe von € 737.500,00 mit Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss sowie eine entsprechende Satzungsänderung

      Gemäß § 4a der Satzung der Gesellschaft in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Einladung gültigen Fassung ist der Vorstand ermächtigt, bis zum 01.12.2012 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu insgesamt € 375.000,00 durch Ausgabe von bis zu 375.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2007/I). Das Genehmigte Kapital wurde ursprünglich auf der Hauptversammlung vom 18.12.2007 in Höhe von € 375.000,00 beschlossen und am 14.03.2008 in das Handelsregister eingetragen. Das bestehende Genehmigte Kapital in Höhe von € 375.000,00 wurde nicht ausgeübt.

      Dieses genehmigte Kapital soll nunmehr vollständig aufgehoben und durch ein neues genehmigtes Kapital ersetzt werden.

      Dies vorausgeschickt schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

      Das Genehmigte Kapital vom 18.12.2007 (Genehmigtes Kapital 2007/I) gemäß § 4a der Satzung in Höhe von
      € 375.000,00 wird vollständig aufgehoben.

      Zur Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, wie folgt zu beschließen:

      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 29.04.2014 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt € 737.500,00 durch Ausgabe von bis zu 737.500 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2009). Die neuen Aktien können von einem durch den Vorstand bestimmten Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).

      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, a) soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen;

      b) wenn der Ausgabepreis der neuen Aktien bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen den Börsenpreis der bereits notierten Aktien der betreffenden Gattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich unterschreitet und die aufgrund dieser Ermächtigung ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung überschreiten (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG);

      c) soweit es erforderlich ist, um den Inhabern von Options- und/oder Wandlungsrechten
      (Options-/Wandelgenussscheinen, Optionsschuldverschreibungen bzw. Wandelschuldverschreibungen) ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- oder Wandlungsrechts bzw. nach Erfüllung von Wandlungspflichten zustünde; sowie

      d) bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen, im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen und/oder zum Zwecke des Erwerbs von sonstigen Vermögensgegenständen einschließlich Rechten und Forderungen.

      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. § 4a Ziffer 1 der Satzung erhält demnach folgenden Wortlaut:


      „Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 29.04.2014 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt € 737.500,00 durch Ausgabe von bis zu 737.500 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2009). Die neuen Aktien können von einem durch den Vorstand bestimmten Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).

      Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,a) soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen;

      b) wenn der Ausgabepreis der neuen Aktien bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen den Börsenpreis der bereits notierten Aktien der betreffenden Gattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich unterschreitet und die aufgrund dieser Ermächtigung ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung überschreiten (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG);

      c) soweit es erforderlich ist, um den Inhabern von Options- und/oder Wandlungsrechten
      (Options-/Wandelgenussscheinen, Optionsschuldverschreibungen bzw. Wandelschuldverschreibungen) ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- oder Wandlungsrechts bzw. nach Erfüllung von Wandlungspflichten zustünde; sowie

      d) bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen, im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen und/oder zum Zwecke des Erwerbs von sonstigen Vermögensgegenständen einschließlich Rechten und Forderungen.


      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.“

      Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu Punkt 10 der Tagesordnung gemäß § 203 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG

      Das bisher bestehende Genehmigte Kapital gemäß dem § 4a der Satzung ist nicht ausgeschöpft. Für eine zeitnahe und flexible Beschaffung von Eigenkapitalmitteln ist die Gesellschaft auf ausreichend Genehmigtes Kapital angewiesen. Im Rahmen der Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals soll der Vorstand daher ermächtigt werden, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 29.04.2014 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu € 737.500,00 zu erhöhen.

      Die vorgeschlagene Höhe des neuen Genehmigten Kapitals von insgesamt bis zu € 737.500,00 entspricht der Hälfte des Grundkapitals, nach Einziehung der 25.000 Aktien gemäß Tagesordnungspunkt 9 dieser Einladung und erfüllt damit die Anforderung nach § 202 Abs. 3 AktG. Die Ermächtigung ist bis zum 29.04.2014 befristet; damit wird die gesetzlich zulässige Frist von fünf Jahren eingehalten.

      Die vorgeschlagene Ermächtigung zur Ausgabe neuer Aktien aus Genehmigtem Kapital soll den Vorstand in die Lage versetzen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats kurzfristig und unter Ausnutzung des gesetzlich zulässigen Umfangs für ein Genehmigtes Kapital auf auftretende Finanzierungserfordernisse oder Akquisitionsmöglichkeiten flexibel reagieren zu können.

      Bei der Ausnutzung des unter Tagesordnungspunkt 10 vorgeschlagenen Genehmigten Kapitals wird den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht eingeräumt. Die vorgeschlagene Ermächtigung sieht insoweit aber die folgenden Einschränkungen vor:

      Neu auszugebende Aktien sollen auch von einem Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden können, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Die Zwischenschaltung eines Kreditinstituts erfolgt aus abwicklungstechnischen Gründen. Das Kreditinstitut nimmt die Zeichnungswünsche der Aktionäre entgegen und liefert nach Durchführung der Kapitalerhöhung und Platzierung die Aktien gegen Zahlung des Bezugspreises an die bezugsberechtigten Aktionäre aus.

      Der Vorstand soll ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen. Ein solcher Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge dient dazu, die Ausnutzung der erbetenen Ermächtigung durch runde Beträge zu ermöglichen und ein Bezugsverhältnis festzulegen, das sich technisch sinnvoll durchführen lässt.

      Des Weiteren soll die Verwaltung ermächtigt werden, das Bezugsrecht gemäß § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG auszuschließen, wenn der Ausgabepreis der neuen Aktien bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen den Börsenpreis der bereits notierten Aktien der betreffenden Gattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich unterschreitet und die aufgrund dieser Ermächtigung ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung überschreiten. Ein derartiger Bezugsrechtsausschluss ist gesetzlich in § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG vorgesehen und dient dazu, die Gesellschaft kurzfristig hinsichtlich von Barkapitalerhöhungen handlungsfähig zu machen. Da sich der Ausgabepreis am Börsenkurs zu orientieren hat und die Ermächtigung nur einen beschränkten Umfang hat, sind die Interessen der Aktionäre angemessen gewahrt.

      Der vorgeschlagene Ausschluss des Bezugsrechts zugunsten der Inhaber von Options- und/oder Wandlungsrechten hat den Vorteil, dass im Falle einer Ausnutzung dieser Ermächtigung der Options- bzw. Wandlungspreis nicht entsprechend den so genannten Verwässerungsschutzklauseln der Options- bzw. Wandlungsbedingungen ermäßigt zu werden braucht. Es kann nämlich den Inhabern der Options- bzw. Wandlungsrechte ein Bezugsrecht in dem Umfang eingeräumt werden, wie es ihnen nach Ausübung des Options- oder Wandlungsrechts bzw. nach Erfüllung von Wandlungspflichten zustehen würde. Mit der Ermächtigung erhält die Verwaltung die Möglichkeit, bei der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals unter sorgfältiger Abwägung der Interessen zwischen beiden Alternativen (Bezugsrechtsausschluss oder Ermäßigung des Options-/Wandlungspreises) zu wählen. Es entspricht dem Marktstandard, einen solchen Verwässerungsschutz vorzusehen.

      Der vorgesehene Bezugsrechtausschluss bei Sachkapitalerhöhungen soll den Vorstand in die Lage versetzen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in geeigneten Einzelfällen Unternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen oder andere Sachwerte gegen Überlassung von Aktien der Gesellschaft erwerben zu können. Hierdurch soll die Gesellschaft die Möglichkeit erhalten, auf nationalen und internationalen Märkten rasch und erfolgreich auf vorteilhafte Angebote oder sich sonst bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder von anderen Sachwerten reagieren zu können.

      Bei Abwägung aller genannten Umstände hält der Vorstand die vorgeschlagene Ermächtigung zum Bezugsrechtausschluss in den genannten Fällen aus den aufgezeigten Gründen für sachlich gerechtfertigt und gegenüber den Aktionären für angemessen. Der Vorstand wird der Hauptversammlung über jede Ausnutzung der Ermächtigung berichten.


      11. Beschlussfassung über die Ergänzung des § 2 Abs. (1) der Satzung „Gegenstand des Unternehmens“.

      Der bisherige Wortlaut des § 2 Abs. (1) der Satzung lautet bislang:

      „Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens, Anfertigung von Markt- und Unternehmensstudien (Research Reports) und Übernahme der Investor- sowie Public-Relations Tätigkeit für börsennotierte Gesellschaften.“

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 2 (1) der Satzung wie folgt zu ergänzen:

      „Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens, Beteiligung an Unternehmen aller Art und Unternehmensberatung, insbesondere die Anfertigung von Markt- und Unternehmensstudien (Research Reports) und Übernahme der Investor- sowie Public-Relations Tätigkeit für börsennotierte Gesellschaften. Der Gesellschaft ist es erlaubt, auch in spekulativen Investments zu agieren. Dazu zählen insbesondere Derivate, Finanzinnovationen, darlehensfinanzierte und gehebelte Investments an den Wertpapier- und Devisenmärkten.


      Teilnahme an der Hauptversammlung
      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen.

      Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch ein zur Verwahrung von Wertpapieren zugelassenes Institut erforderlich und ausreichend; der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen (Donnerstag, den 09.04.2009, 00:00 Uhr) und muss der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse spätestens am siebten Tag vor der Hauptversammlung (Donnerstag, den 23.04.2009, 24:00 Uhr) zugehen:

      CdC Capital AG
      c/o UBJ. GmbH
      Haus der Wirtschaft, Kapstadtring 10, 22297 Hamburg
      Telefax +49 40 6378-5423

      Die Gesellschaft weist darauf hin, dass Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, ihr Stimmrecht und/oder ihre sonstigen Rechte unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen können. Vollmachten sind schriftlich (§ 126 BGB) zu erteilen, soweit sie nicht an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleich gestellten Personen erteilt wird. Ein Vollmachtsvordruck befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte.

      Wir bieten unseren Aktionären als besonderen Service an, den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen wollen, müssen diesem in jedem Fall schriftlich Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts mit Hilfe des vorbereiteten Weisungsformulars erteilen. Diese Vollmachten und Weisungen sind zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung bis spätestens 28. April 2009 (Eingangsdatum bei der Gesellschaft) an die folgende Anschrift zu senden:

      CdC Capital AG
      Freischützstraße 96
      81927 München

      Formulare für die Erteilung einer Vollmacht und Weisungen für den Stimmrechtsvertreter können bei der Gesellschaft angefordert werden und stehen zusätzlich im Internet unter http://www.cdc-capital.com zum Download bereit.

      Anträge von Aktionären gemäß § 126 AktG oder Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse zu übersenden:

      CdC Capital AG
      Freischützstraße 96
      81927 München
      Telefax: 089 480 580 620
      E-Mail: hv@cdc-capital.com

      Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die unter vorstehender Adresse bis spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung eingegangen sind, werden unter den Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG unter der Internetadresse http://www.cdc-capital.com zugänglich gemacht. Dort finden Sie auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung.
      Avatar
      schrieb am 17.03.09 19:36:21
      Beitrag Nr. 618 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.782.505 von kalami am 17.03.09 13:16:33Alles schön und gut. Aber Liquiditätsmäßig sieht's doch arg mau aus. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 17.03.09 13:16:33
      Beitrag Nr. 617 ()
      Immerhin haben sie im Katastrophenjahr 08 fast ein ausgeglichenes Ergebnis geschafft - ich halte das für einen Kapitalmarktdienstleister für mehr als respektabel!

      Zudem steht die Aktie bei rund 50% unter dem Eigenkapital und in der CdC schlummern durchaus ein paar werthaltige Beteiligungen. Klar ist es hier derzeit schwer einen Exit zu bekommen, aber die Börsenlage wird sich auch wieder aufhellen und daher warten da meiner Meining nach einige sehr ertragsstarke Exits!
      Avatar
      schrieb am 17.03.09 12:55:23
      Beitrag Nr. 616 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.770.036 von Bahncrash am 15.03.09 17:16:51Die Kennzahlenübersicht wurde überarbeitet. Die letzten beiden Jahre waren nicht berauschend. Die Hauptversammlung soll am 30.04.2009 stattfinden. Lassen wir uns überraschen, was es zu berichten gibt.
      Avatar
      schrieb am 15.03.09 17:16:51
      !
      Dieser Beitrag wurde moderiert. Grund: Beschwerde durch Firma liegt w:o vor
      • 1
      • 41
      • 103
       DurchsuchenBeitrag schreiben


      Investoren beobachten auch:

      WertpapierPerf. %
      -0,50
      0,00
      -2,31
      +2,08
      -0,33
      +1,39
      -0,26
      -0,34
      +2,04
      -2,95

      Meistdiskutiert

      WertpapierBeiträge
      235
      99
      69
      54
      54
      40
      38
      37
      37
      36
      Lifespot Capital AG (früher CDC Capital AG)