checkAd

    Frage bzgl. Mwst bei Immobilienkauf - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.12.06 12:42:55 von
    neuester Beitrag 26.01.07 20:59:05 von
    Beiträge: 13
    ID: 1.098.368
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 3.769
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 05.12.06 12:42:55
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wann wird Mwst bei Immobilienkauf fällig ?
      Nur bei Kauf von dem Bauträger ?
      Oder auch bei Kauf von Immobilienfirma ?
      Thanks
      BvK

      Ps. Bei Maklerprov. ist immer Mwst fällig , logo.
      Avatar
      schrieb am 05.12.06 13:06:12
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.954.247 von Brettvormkopp am 05.12.06 12:42:55Nach meinem Wissen wird nicht die MwSt. fällig, sondern die Grunderwerbssteuer.
      Avatar
      schrieb am 05.12.06 13:47:37
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ein Immo-Kauf ist Mwst.frei! Nur ein Bau nicht!
      Avatar
      schrieb am 05.12.06 14:29:30
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.955.406 von casel am 05.12.06 13:47:37Auch Geschäftshaus von Immo-Firma ?
      Avatar
      schrieb am 06.12.06 10:00:39
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.956.131 von Brettvormkopp am 05.12.06 14:29:30Gewerbsmässiger Handel mit Immobilien dürfte UST.-pflichtig sein. Also Immobilienfirma (soweit keine Vermittlung einer im Privatbesitz befindlichen Immobilie) wahrscheinlich Ust.-pflichtig. Wenn es sich um eine Gewerbeimmobilie handelt, die vom Käufer in das Betriebsvermögen genommen wird, kann dieser die ausgewiesene Ust. als Vorsteuer geltend machen.

      Also Grundsatz, wenn Ust. gesondert auf der Rechnung für die Immobilie ausgewiesen ist, kann der Käufer die Ust. als Vorsteuer geltend machen, wenn er die Immobilie als Vermögensgegenstand in das Betriebsvermögen nimmt. In diesem Falle muss aber auch bei Verkauf oder Vermietung Ust. an das Finanzamt abgeführt werden.
      Ausserdem unterliegt der Gewinn (Nettoverkaufspreis abzgl. Bestandswert) der Einkommenssteuer, auch wenn der Verkauf nach mehr als 10 Jahren erfolgt.

      Grundsätzlich sollte man Immobilien (auch die Gewerbeimmobilien) im Privatvermögen halten, weil nach Ablauf der 10-jährigen Spekufrist ein Verkauf der Immobilie inkl. evtl. Wertsteigerungen steuerfrei ist. Für den Käufer ist es in diesem Fall unwesentlich, ob im Kaufpreis Ust. enthalten ist oder nicht. Evtl. enthaltene Ust. kann vom Käufer dann nicht als Vorsteuer beim Finanzamt geltend gemacht werden.

      Allerdings sollte man bei einer Gewerbeimmobilie genau rechnen und vor allem auch berücksichtigen, welche Investitionen noch in die Immobilie zu tätigen sind. Es kommt halt, wie so oft, auf den Einzelfall an. Auch gilt es noch weitere Feinheiten zu beachten, deren Erörterung ich mir hier jetzt spare.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      JanOne
      5,7500EUR +44,84 %
      Heftige Kursexplosion am Montag?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 06.12.06 10:19:56
      Beitrag Nr. 6 ()
      Servus,
      also gewerblicher Immohandel ist nicht !!!!!!!!!!! UST pflichtig !!!!!!!!!!!
      Servus
      Avatar
      schrieb am 06.12.06 12:23:52
      Beitrag Nr. 7 ()
      Also ich glaube der in Posting 5 verwechselt etwas. Lediglich bei den Baukosten einer Teil-oder Ganzgewerblichen Immobilie kann der Vermieter die Umsatzsteuer ziehen, allerdings bezieht sich dies ausschließlich auf Bauleistungen. Ein Kauf oder Verkauf einer Immobilie (egal ob gewerblich oder nicht) ist grundsätzlich Umsatzsteuerfrei! Das Eine hat mit dem anderen nix zu tun.
      Avatar
      schrieb am 06.12.06 12:26:49
      Beitrag Nr. 8 ()
      Wenn man eine Immo erwirbt die nach dem Kauf erst saniert wird, dann ist die entsprechende anteilige Bauleistung umsatzsteuerpflichtig. Die Immo grundsätzlich nicht!
      Es gibt Bauträger, die noch zu sanierende Immobilienverkaufen, diese Konstellation macht Sinn wegen Sonder-AfA.
      Denke daher fragt der Verfasser dees Threads.

      Es dürfte vausreichend beantwortet sein mit einem klaren "Nein".
      Avatar
      schrieb am 06.12.06 22:11:31
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.968.410 von casel am 06.12.06 12:26:49mal ein anderes Beispiel

      man kauft eine Wohnimmobilie und verkauft sie kurze Zeit später 20 % teurer weiter ...

      fällt USt für den Gewinn an ??
      Avatar
      schrieb am 06.12.06 23:19:47
      Beitrag Nr. 10 ()
      Nein.
      Avatar
      schrieb am 07.12.06 12:13:32
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.982.878 von donaldzocker am 06.12.06 22:11:31mal als grobe richtung für die kosten:

      3,5% Grunderwerbskosten
      1,5% Notar bzw. Grundbuchkosten
      2,0% Maklerkosten

      also mindestens 6, besser 7-7,5% kannst du rechnen an kosten.

      deine kapitalerträge aus Aktien/ Immo`s (auch An- und Verkauf) sind natürlich Einkommenssteuerpflichtig, aber das hat mit deiner fragestellung nix zutun.

      grüße
      ansys1
      Avatar
      schrieb am 07.01.07 18:26:03
      Beitrag Nr. 12 ()
      Nein, aber Einkommensteuer auf die Differenz (§ 23 Abs. 1 EStG).
      Avatar
      schrieb am 26.01.07 20:59:05
      Beitrag Nr. 13 ()
      Ich will mir demnächst eine Pension aus Insolvenz kaufen.
      Investitionen für Reparaturen usw. würden mich zusätzlich 120000
      Euro kosten.Gibt es Abschreibungsmöglikeiten?Vielen Dank für die Hilfe im voraus!


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Frage bzgl. Mwst bei Immobilienkauf