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    Bekanntgabe von Ausschüttungs-/Thesaurierungsbeträgen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 31.12.06 10:14:53 von
    neuester Beitrag 31.12.06 16:14:44 von
    Beiträge: 2
    ID: 1.102.814
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      Avatar
      schrieb am 31.12.06 10:14:53
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Leute,

      hab noch eine Frage in Sachen Ausschüttungen und Thesaurierungen.

      Gibt es eine Möglichkeit, die Ausschüttungs- bzw. Thesaurierungsbeträge vor dem Ausschüttungs-/Thesaurierungs-Termin zu erfahren? Wenn man diese Beträge schon ca. 2 Woche vorher wüsste, könnte man seinen Freistellungsauftrag viel besser planen.

      Gibt es im Internet eine Seite, wo diese Daten vorab veröffentlicht werden? Oder gibt es zumindestens Schätzungen über die ungefähre Höhe der kommenden Ausschüttungen und Thesaurierungen?

      Danke.

      Grüßle
      tobi
      Avatar
      schrieb am 31.12.06 16:14:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.600.735 von Tobi1818 am 31.12.06 10:14:53Falls Ihre Zins- und Kapitalerträge innerhalb der Freigrenzen (801 EUR/1602 EUR ab 01.01.2007) liegen, braucht es auch keiner Aufteilung. Sie erklären bei jeder Ihrer Bankverbindung in voller Höhe die Freistellung Ihres Freibetrages.

      Erst wenn Sie tatsächlich mehr Kapitalerträge als den Freibetrag kassieren, fällt das im Computer des Bundesamts für Finanzen auf. Denn dahin müssen alle deutschen Banken die an Sie pro Jahr steuerfrei ausgezahlten Zins- und Dividenenerträge melden. Das Bundesamt summiert diese Angaben und filtert alle Steuerzahler heraus, die mehr Erträge steuerfrei kassiert haben, als ihnen zustehen.


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