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    Wichtige Frage - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.01.07 20:18:27 von
    neuester Beitrag 25.01.07 16:26:57 von
    Beiträge: 3
    ID: 1.107.237
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      Avatar
      schrieb am 24.01.07 20:18:27
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich wusste nicht wo ich den Beitrag reinstellen sollte, darum habe ich das mal hier gemacht.

      Ich brauche mal kompetenten Rat.

      Ich habe im Internet bei einen Händler was gekauft.
      Die Ware war defekt.
      Der Händler hat mir nun das Geld erstattet.
      Ware zurück usw.
      Er hat aber die Versandkosten für die Sendung ( Versand zu mir )von den Betrag abgezogen.

      Darf er das ?
      Unter welchen Bedingungen darf er das?

      Bitte nur kompetenten Rat keine Vermutungen.

      Vielleicht ist ja ein Händler hier der sich damit auskennt danke!

      mfg
      Avatar
      schrieb am 25.01.07 16:25:34
      Beitrag Nr. 2 ()
      schau mal dort nach , da steht was dazu .



      http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article365063.html


      Das neue Gesetz sieht jedoch vor, dass bei einem Warenwert unter 40 € der Unternehmer/Verkäufer dem Besteller die Versandkosten für die Rücksendung vertraglich aufbrummen darf. Ein schlaues Unternehmen macht dies natürlich und zwar in seinen AGBs.
      Avatar
      schrieb am 25.01.07 16:26:57
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.180.454 von wombat01 am 25.01.07 16:25:34da habe ich noch was gefunden


      http://www.ombudsmann.at/ombudsmann.php/cat/5/aid/136/title/…


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