Wichtige Frage - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 24.01.07 20:18:27 von
neuester Beitrag 25.01.07 16:26:57 von
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Ich wusste nicht wo ich den Beitrag reinstellen sollte, darum habe ich das mal hier gemacht.
Ich brauche mal kompetenten Rat.
Ich habe im Internet bei einen Händler was gekauft.
Die Ware war defekt.
Der Händler hat mir nun das Geld erstattet.
Ware zurück usw.
Er hat aber die Versandkosten für die Sendung ( Versand zu mir )von den Betrag abgezogen.
Darf er das ?
Unter welchen Bedingungen darf er das?
Bitte nur kompetenten Rat keine Vermutungen.
Vielleicht ist ja ein Händler hier der sich damit auskennt danke!
mfg
Ich brauche mal kompetenten Rat.
Ich habe im Internet bei einen Händler was gekauft.
Die Ware war defekt.
Der Händler hat mir nun das Geld erstattet.
Ware zurück usw.
Er hat aber die Versandkosten für die Sendung ( Versand zu mir )von den Betrag abgezogen.
Darf er das ?
Unter welchen Bedingungen darf er das?
Bitte nur kompetenten Rat keine Vermutungen.
Vielleicht ist ja ein Händler hier der sich damit auskennt danke!
mfg
schau mal dort nach , da steht was dazu .
http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article365063.html
Das neue Gesetz sieht jedoch vor, dass bei einem Warenwert unter 40 € der Unternehmer/Verkäufer dem Besteller die Versandkosten für die Rücksendung vertraglich aufbrummen darf. Ein schlaues Unternehmen macht dies natürlich und zwar in seinen AGBs.
http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article365063.html
Das neue Gesetz sieht jedoch vor, dass bei einem Warenwert unter 40 € der Unternehmer/Verkäufer dem Besteller die Versandkosten für die Rücksendung vertraglich aufbrummen darf. Ein schlaues Unternehmen macht dies natürlich und zwar in seinen AGBs.
Antwort auf Beitrag Nr.: 27.180.454 von wombat01 am 25.01.07 16:25:34da habe ich noch was gefunden
http://www.ombudsmann.at/ombudsmann.php/cat/5/aid/136/title/…
http://www.ombudsmann.at/ombudsmann.php/cat/5/aid/136/title/…
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