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    Ship Finance International Limited (Seite 47)

    eröffnet am 09.03.07 09:03:50 von
    neuester Beitrag 23.04.24 13:10:22 von
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      Avatar
      schrieb am 18.10.17 15:36:03
      Beitrag Nr. 471 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.929.866 von sir1 am 11.10.17 16:45:23wenn du es nicht angibst ist es Steuerhinterziehung

      wenn jemand "Sir1" aufdeckt, dann ist ein Vorsatz erkennbar

      lohnt sich das Ganze?
      Wenn du wirklich eine große Nr bist, dann gehe in ein land in dem die Aktiengewinn nicht versteuert werden
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.10.17 22:14:30
      Beitrag Nr. 470 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.947.827 von sir1 am 13.10.17 15:22:06Ehrlichkeit währt am Längsten! ;)
      Avatar
      schrieb am 13.10.17 15:22:06
      Beitrag Nr. 469 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.947.407 von Einstein-10 am 13.10.17 14:37:27
      danke
      schau ich mir mal genauer an.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.10.17 14:37:27
      Beitrag Nr. 468 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.947.221 von sir1 am 13.10.17 14:20:11das bundeszentralamt für steuern besagt da was anderes!

      http://www.bzst.de/DE/Steuern_International/EU_Zinsrichtlini…

      die zinrichlinie wurde durch das crs verfahren abgelöst

      http://www.bzst.de/DE/Steuern_International/EU_Zinsrichtlini…
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.10.17 14:20:11
      Beitrag Nr. 467 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.935.545 von Einstein-10 am 12.10.17 10:16:59
      in DetailL
      so nicht ganz richtig.......die LänderFinanzbehörden müssen Informationen in der EU rausrücken, wenn ein Korrekter verdacht besteht. Ein automatischer Austauch aller Daten, davon wir hier in der EU noch weit entfernt.

      gruss
      3 Antworten

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      schrieb am 12.10.17 17:54:53
      Beitrag Nr. 466 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.935.545 von Einstein-10 am 12.10.17 10:16:59
      richtig, da stimme ich dir voll zu
      also immer alles schön angeben.....damit man keinen Ärger hat.

      gruss
      Avatar
      schrieb am 12.10.17 10:16:59
      Beitrag Nr. 465 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.935.281 von sir1 am 12.10.17 09:54:56
      Zitat von sir1: punkt 1)
      ....ein liquiditätsvorteil ist halt eine zusatzrendite, du darst dein geld nicht verzocken.
      mach kann sich ja mit stoploss absichern....sind hast du zumindest eine 99% Absicherung.

      punkt 2)
      wenn du geld cash abhebst, kann dir keiner nachweisen wo das geld wieder angelegt wurde. Kannst es ja auch ausgegeben haben. So sieht man es auf deinem Kontoauszug, dass du das geld auf ein anderes Konto überwiesen hast.......natürlich muss man auch hier am ende des jahres dem Finanzamt das melden.

      gruss


      wenn du den geldfluss verschleiern willst, dann macht das ganze doch nur sinn, wenn du es beim finanzamt nicht angeben willst... erfüllst du brav deine erklärungspflicht ist der geldfluss jacke wie hose... solltes man auf die idee kommen, es bei der steuer nicht anzugeben..sollte man bedenken, dass die finanzbehörden der jeweiligen länder sich darüber gegenseitig informieren müssen.. also achtung....
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.10.17 09:54:56
      Beitrag Nr. 464 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.934.042 von Einstein-10 am 12.10.17 08:17:34
      zu
      punkt 1)
      ....ein liquiditätsvorteil ist halt eine zusatzrendite, du darst dein geld nicht verzocken.
      mach kann sich ja mit stoploss absichern....sind hast du zumindest eine 99% Absicherung.

      punkt 2)
      wenn du geld cash abhebst, kann dir keiner nachweisen wo das geld wieder angelegt wurde. Kannst es ja auch ausgegeben haben. So sieht man es auf deinem Kontoauszug, dass du das geld auf ein anderes Konto überwiesen hast.......natürlich muss man auch hier am ende des jahres dem Finanzamt das melden.

      gruss
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.10.17 08:17:34
      Beitrag Nr. 463 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.929.866 von sir1 am 11.10.17 16:45:23danke für die auskunft.... nun, was die steuer anbelangt ist, das aber nur aufgeschoben und nicht aufgehoben. du hast zwar einen liquidätsvorteil, jedoch musst du die aufgelaufenesteuer in einer summe nachzahlen, und da könnte das problem sein, dass du zwischenzeitlich die kohle verzockt hast...

      was ich nicht verstehe ist, warum wäre es besser gewesen, das geld nicht zu überweisen, sondern bar bei broker einzuzahlen....
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.10.17 16:45:23
      Beitrag Nr. 462 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.926.299 von Einstein-10 am 11.10.17 10:23:20
      gerne
      wenn dein Konto bei dem niederländischen Broker degiro hast....wird bei den Gewinnen nicht automatisch Kapitalertragssteuer (25%) an das Finanzamt abgeführt. Das musst du erst zum Jahresende in deiner Steuererklärung angeben.

      Ich hab nur den Fehler gemacht, dass ich die Kohel vom deutschen Broker nach den degiro überwiesen habe. Besser wäre gewesen, ich hättte es mir ausbezahlt und bargeldmässig eingezahlt.

      zum anderen haben die billigsten Kosten bei Wertpapiern

      gruss
      man muss halt sehen wo man bleibt
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