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    Anlage AUS in der EST-Erklärung - HILFE! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.03.07 10:17:42 von
    neuester Beitrag 16.05.07 09:53:50 von
    Beiträge: 15
    ID: 1.118.781
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      Avatar
      schrieb am 15.03.07 10:17:42
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo.
      Sitze gerade vor der "Steuerspar-Erklärung"-Software. Nach Eingabe der KAP-Daten kommt nun die Anlage AUS. Tja, jetzt stehe ich etwas auf dem Schlauch! Sachlage: Ich hatte 2006 etliche Fonds bei verschiedenen Banken. In der Erträgnisaufstellung steht ja alles drin, nur irgendwie weiß ich jetzt bei der Anlage AUS nicht mehr weiter. Muss ich das überhaupt machen???
      Da steht z. B. beim Fonds COMINVEST FONDAK unter AUSLÄNDISCHE EINKÜNFTE UND STEUERN in Zeite 17 bei Anzurechnende ausl. Steuern: 0,06 und fiktive Quellensteuer 0,03. Eine Seite weiter steht dann beim selben Fonds "ausländischer Ertragsanteil - HEV" 0,44, ggf. anrechenbare Quellensteuer 0,07 und fiktive Quellensteuer 0,07???
      Was jetzt??


      Noch ne andere Frage:
      Wann macht ihr eigentlich eure Steuererklärung? Ich hab zwar schon die fast alle Erträgnisaufstellungen, aber die Jahresbescheinigungen kommen doch erst meist ab Mai oder so. Sollte man da nicht gleich solange warten, blöd gefragt?
      Bringt die Jahressteuerbescheinigung bzw. die Erträgnisaufstellung überhaupt was, man muss doch glaub ich die Jahresbescheinigung eh dem FA vorlegen, oder?

      Wäre echt toll, wenn mir jemand weiterhelfen könnte!
      Danke
      Avatar
      schrieb am 15.03.07 12:01:27
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.304.970 von MatthiasM. am 15.03.07 10:17:42..Anlage AUS : ausländische Einkünfte , die bereits einer Besteuerung im Ausland (an der Quelle!) unterlagen.


      Die Gesamterträge werden in Anlage KAP eingetragen, wurden dazu aber im Quellenland bereits Steuern abgezogen, werden diese Erträge zur Verrechnung der gezahlten Steuern nochmal mit Angabe des jeweiligen Landes in Anlage AUS eingetragen.

      Die Jahresbescheinigung liegt bei Deiner Bank, die musst Du nur anfordern! Die kommt von den meisten Banken nicht automatisch.!

      Dort werden -wenn Du Glück hast- gleich die entsprechenden Ziffern der Steuerformulare mit vorgegeben, sodass Du nichts falsch machen kannst. Viel Glück....
      Avatar
      schrieb am 15.03.07 12:35:05
      Beitrag Nr. 3 ()
      Sowohl die Steuerbescheinigung als auch die 24 c-Bescheinigung kommen automatisch. Dazu sind die Banken gesetzlich verpflichtet.
      Avatar
      schrieb am 15.03.07 12:47:02
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo allerseits,

      bei den meisten Jahresbescheinigungen sind Zusammenfassungen, bei denen steht in welcher Anlage was wo (Zeile/Spalte) einzutragen ist. Das einfach übernehmen.

      Bei der Steuersparerklärung kann man mehrere Bescheinigungen anlegen, das macht die Sache recht einfach. Also für jede Jahresbescheinigung eine eigene anlegen im Programm und die Werte aus der Zusammenfassung übertragen

      Wenn dann doch noch was unklar ist, einfach weglassen bei diesen Kleckerbeträgen, mein Finanzbeamter hat nur die Augen verdreht und gesagt, das soll ich das nächste mal einfach runden....

      Ich hoffe Deiner ist auch so vernünftig :-)

      Die ESt-Erklärung mach ich wenn ich Zeit habe, ist im Sommer fast nie der Fall, bis September/Oktober rührt sich da keiner, wenn es dann eng wird dann stelle ich einen formlosen Antrag auf Fristverlängerung, damit kommt man so bis Januar/Februar.

      Aber meistens wenn mal ein Schlechtwetter-Wochenende ansteht.


      MfG ing
      Avatar
      schrieb am 15.03.07 14:36:40
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo MattiasM.,

      auch ich habe da jedes JAHR schwierigkeiten.

      irgendwie gibt ed da 2 verschiedene Möglichkeiten, die schon
      bezahlten Steuern Quellensteuer anrechnen zu lassen oder
      als werbungskosten einzutragen

      Ich weiß nicht, was mehr bringt, in einem Falle fallen die schon
      bezahlten Steuern aus irgendwelchen Gründen (Freibetrag ?)unter
      den Tisch.in meinem steuerprogramm wurden die sachen garnicht behandelt

      wenn ein profi die jeweiligen auswirkungen des Eintrags bei Ziffer xx erklären würde, und auf was man aufpassen muß, das wäre schon gut. das Finanzamt gab mir den tip, wenn sie unzufrieden sind, dann
      hben sie nach zustellung einen monat zeit, den 2. weg einzureichen,
      dann sieht man den unterschied ???
      man kann aber auch beide eintragungsarten parallel verwenden ??

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      schrieb am 15.03.07 16:25:46
      Beitrag Nr. 6 ()
      0,07 €:rolleyes::laugh::p:eek:
      Avatar
      schrieb am 15.03.07 18:25:10
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.307.387 von NATALY am 15.03.07 12:35:05... sind verpflichtet, diese zu erstellen. Aber m.W. nach nicht verpflichtet, diese automatisch an alle zu verschicken, liebe Nataly

      ;)
      Avatar
      schrieb am 15.03.07 18:34:12
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.309.458 von Hexelein am 15.03.07 14:36:40.. lt. Zeitschrift Capital (Nr.07) v. 15.03. lohnt die Werbungskostenvariante (Zeile 12 ) derzeit meistens. Ab 2007 ist es wegen einer Steueränderung umgekehrt.

      Tip:
      Wenn man mit einer Steuersoftware arbeitet, kann man doch beide Varianten (entweder Z.17 oder Z.12) mal durchspielen und im Endergebnis ablesen, welche Varante günstiger ist.
      Avatar
      schrieb am 15.03.07 23:39:43
      Beitrag Nr. 9 ()
      Zu #7:
      Die Steuerebescheinigungen müssen der ESt-Erklärung beigelegt werden. Dies kann der Steuerpflichtige nur, wenn ihm die Bescheinigung zugeschickt wird.
      Die 24 c-Bescheinigung soll dem Steuerpflichtigen das Ausfüllen der Anlagen KAP und SO erleichtern. Dies geht nur, wenn die Bescheinigung zugeschickt wird.
      Avatar
      schrieb am 17.03.07 10:08:36
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.309.458 von Hexelein am 15.03.07 14:36:40Hallo,

      abzuziehende Steuern bringen dann mehr, wenn durch den persönlichen Einkommensteuertarif die Erstattung höher ist als als die ausländischen Steuern.

      Anzurechnende Steuern bringen dann mehr, wenn der persönliche Steuersatz niedriger ist.

      Überhaupt aber werden ausländische Steuern nur dann berücksichtigt, wenn man für die ausl. Zinseinkünfte auch inl. Einkommensteuer zahlt.

      Hat man z.B. nur 1.000 € ausl. Zinseinnahmen und keine inl. Zinseinnahmen, falllen diese unter den Sparerfreibetrag, man zahlt also keine inl. Einkommensteuer dafür.
      Dann werden auch keine ausl. Steuern angerechnet.

      Soooo einfach ist das...... :laugh:
      Avatar
      schrieb am 17.03.07 18:25:10
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.339.681 von Petzer am 17.03.07 10:08:36Hallo,

      wenn der sonstige ESt-Tarif 0% ist, wird die gezahlte ausl. Steuer nicht erstattet, muss ich mich dann an den Staat halten, an den abgeführt wurde?
      Avatar
      schrieb am 02.04.07 09:23:37
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.339.681 von Petzer am 17.03.07 10:08:36Hallo Petzer,

      ganz habe ich es noch nicht.

      konkreter mit Zahlen :

      Zinseinkünfte inland 500.-
      Dividende inland 500.-
      Dividende ausland 5000.-
      __________________________________

      6000.-
      also über dem Sparerfreibetrag

      bei ausland z.B. Quellensteuer USA 15% = 750.-

      was ist jetzt besser : anzurechnende oder abzuziehende Steuern ?
      Avatar
      schrieb am 13.04.07 19:50:17
      Beitrag Nr. 13 ()
      @Nataly.
      was ist jetzt besser,
      welches steuerprogramm ist sinnvvoll
      Avatar
      schrieb am 14.05.07 10:11:52
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.801.131 von Hexelein am 13.04.07 19:50:17anrechenbare auslaendische quellensteuer bei investmentfonds

      meine bank weist in der einzelpostenaufstellung der ertraegnisaufstellung zu den fonds die anrechenbare ausl. quellensteuer voll aus - genau nach dem betrag den die investmentgesellschaften in den rechenschaftsberichten auffuehren.

      und in der zusammenfassung anlage aus gibt sie die anzurechnende quellensteuer aber auf einmal nur mit der haelfte des betrages an und zieht zugleich die fiktive quellensteuer noch von diesem betrag ab.

      hab ich irgendwas ueberlesen??? bisher war es doch immer so, dass die anzurechnende auslaendische quellensteuer voll anzugeben war und zusaetzlich noch die fiktive quellensteuer.

      vielen dank fuer die hilfe!
      Avatar
      schrieb am 16.05.07 09:53:50
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.297.512 von angkorwat am 14.05.07 10:11:52kann mir jemand zu meinem posting w/quellensteuerausweis auf der jahressteuerbescheinigung weiterhelfen?

      waere super, denn die bank hat sich auf meine nachfrage bisher auch noch nicht gemeldet und ich "moechte" doch ganz gerne meine steuererklaerung noch bis 31.5. fertigmachen.

      vielen dank fuer euer muehe!


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