Def. Kapitalerträge & Prinzip der Halbeinkünfte - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 12.04.07 22:34:43 von
neuester Beitrag 13.04.07 13:34:26 von
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Hallo zusammen, habe 2 Anfänger-Fragen:
1) Fallen Aktiengewinne außerhalb der Spekulationsfrist unter den Begriff der Kapitalerträge? Oder Betrifft das nur die zu besteuernden Gewinne?
2) Bei dem Halbeinkünfte-Verfahren: Sind "Veräußerung von Kapitalbeteiligungen" Gewinne durch Kauf & Verkauf von Aktien oder geht es dabei nur um Rediten und Auschüttungen? Sprich unterligen "gewöhnliche" Gewinne durch den Kauf/Verkauf von Aktien dem Halbeinkünfte-Verfahen?
Vielen Dank für Antworten!
Florian
1) Fallen Aktiengewinne außerhalb der Spekulationsfrist unter den Begriff der Kapitalerträge? Oder Betrifft das nur die zu besteuernden Gewinne?
2) Bei dem Halbeinkünfte-Verfahren: Sind "Veräußerung von Kapitalbeteiligungen" Gewinne durch Kauf & Verkauf von Aktien oder geht es dabei nur um Rediten und Auschüttungen? Sprich unterligen "gewöhnliche" Gewinne durch den Kauf/Verkauf von Aktien dem Halbeinkünfte-Verfahen?
Vielen Dank für Antworten!
Florian
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.785.830 von hug0 am 12.04.07 22:34:43Hallo Florian,
zu den beiden Fragen:
1. Realisierte Kursgewinne ausserhalb der Spekulationsfrist sind steuerfrei. Deshalb steuerlich auch keine Kapitalerträge!
Innerhalb der Spekulationsfrist sind es steuerlich aber auch keine Kapitalerträge, sondern fallen in die Einkunftsart "sonstige Erträge".
2. Das Halbeinkünfteverfahren gilt nur für (innerhalb der Spekulationsfrist) realisierte Kursgewinne/-verluste bei Aktien. Krusgewinne von z.B. Optionsscheine oder Dividenden fallen nicht unter das HEV.
Rene
zu den beiden Fragen:
1. Realisierte Kursgewinne ausserhalb der Spekulationsfrist sind steuerfrei. Deshalb steuerlich auch keine Kapitalerträge!
Innerhalb der Spekulationsfrist sind es steuerlich aber auch keine Kapitalerträge, sondern fallen in die Einkunftsart "sonstige Erträge".
2. Das Halbeinkünfteverfahren gilt nur für (innerhalb der Spekulationsfrist) realisierte Kursgewinne/-verluste bei Aktien. Krusgewinne von z.B. Optionsscheine oder Dividenden fallen nicht unter das HEV.
Rene
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