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    Telegate - Perle oder Langweiler....?? (Seite 127)

    eröffnet am 16.04.07 22:51:14 von
    neuester Beitrag 10.05.24 17:05:04 von
    Beiträge: 1.271
    ID: 1.124.901
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      schrieb am 04.05.07 10:28:07
      Beitrag Nr. 11 ()
      charttechnisch sieht die Aktie sehr gut aus, nachdem jetzt ein neues Jahreshoch erreicht wurde....hätte ich mir vor kurzem auch nicht träumen lassen, als es von 20 noch mal unter 18 ging....
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      schrieb am 23.04.07 12:13:02
      Beitrag Nr. 10 ()
      ich habe meine Telegate-Aktien nach sehr kurzer Zeit wieder verkauft, weil ich über die Einführung der Telefonauskunft bei Google gelesen habe und über Pläne von Microsoft, dieses auch noch zu machen.

      -------------------------------------------------------------------

      "Telefonate bald bei Google
      [19:44, 15.04.07]

      Von Thomas Hillenbrand, Helene Laube und Arndt Ohler (ftd.de),
      Die Spracherkennung macht riesige Fortschritte: Durch ausgefeilte neue Software wird Gesprochenes und Geschriebenes austauschbar. Eine neue Chance für Google & Co. - in Zukunft werden sich selbst Telefonate durchsuchen lassen.

      Wenn es um das schnelle Schreiben von Texten geht, tippt Ben Cook normalerweise außer Konkurrenz. Der US-Teenager hat es als schnellster SMS-Texter der Welt ins Guinnessbuch der Rekorde geschafft. Vergangenen Herbst musste Cook jedoch eine schmachvolle Niederlage einstecken: 42 Sekunden brauchte er bei einem Wettbewerb für den Satz "Mit ihren rasiermesserscharfen Zähnen sind die Piranha-Arten Serrasalmus und Pygocentrus die aggressivsten Süßwasserfische der Welt. Tatsächlich greifen sie Menschen aber nur selten an." Cooks Gegner, eine Spracherkennungssoftware des US-Unternehmens Nuance Communications, transkribierte den Zungenbrecher in nur 16 Sekunden. "So geschlagen zu werden lehrt einen Demut", sagt Cook. Seit Jahren verspricht die IT-Industrie perfekt arbeitende Spracherkennungssoftware. Nun scheint der Durchbruch gelungen zu sein: Neue, leistungsfähige Programme können Gespräche nahezu fehlerfrei in Text umwandeln - das gesprochene und das geschriebene Wort werden damit weitgehend austauschbar. Die neue Technologie hat das Potenzial, die Telekommunikation und das Internet auf den Kopf zu stellen.
      Diktiersoftware wie Dragon Naturally Speaking (Nuance) ist nur der Anfang. Mehrere Firmen bieten jetzt erste Sprach-Text-Konvergenzprodukte. Der US-Dienst Simulscribe etwa wandelt alle auf der Handy-Mailbox eingehenden Nachrichten automatisch in E-Mails um. Die kann der Nutzer dann zum Beispiel während eines Meetings auf dem Laptop lesen. Alte Nachrichten speichert Simulscribe als Text- und Audiodatei in einem durchsuchbaren Archiv ab.
      Telefonauskunft ganz ohne Fräulein

      Das ist erst der Anfang. Bald schon könnten Dienste auf den Markt kommen, die ganze Telefonate automatisch transkribieren, archivieren und indexieren. Ähnlich wie Textdokumente wären dann Telefongespräche, Radiobeiträge oder TV-Shows jederzeit per Google- oder Yahoo-Suche auffindbar. Ein Beispiel: Das US-Startup Callwave arbeitet an einem Programm namens Vtext, das Spracherkennungs- und Suchtechnologie kombiniert. Ähnlich wie bei Simulscribe werden Mobilbox-Nachrichten verschriftet. Zusätzlich erstellt die Software jedoch ein Kurzprotokoll - mit Name und Anliegen des Anrufers. "Viel beschäftigte Geschäftsleute wollen vor allem wissen, ob sie gleich zurückrufen müssen oder ob es Zeit hat", sagt Callwave-Chef David Hofstatter.
      Inzwischen arbeiten auch die Dickschiffe der Suchindustrie fieberhaft an eigenen Diensten. Google startete vergangene Woche eine komplett computergesteuerte Telefonauskunft. Der Nutzer spricht seine Frage bei Google 411 in den Hörer, Software wandelt sie in eine Sucheingabe um. Auch Googles Konkurrent Yahoo hat das Thema auf dem Radar. "Wir werden ebenfalls Spracherkennung haben", sagt Jeff Bonforte, zuständiger Manager des US-Internetportals. Es gebe, meint der Yahoo-Stratege, "lediglich zwei Unternehmen, die ausreichend intelligente Suchsysteme besitzen, um dies zu verwirklichen" - Google und Yahoo. Möglicherweise hat Bonforte die Rechnung ohne Microsoft gemacht. Der Windows-Konzern investiert seit Jahren in Spracherkennung. Vergangenen Monat kaufte der weltgrößte Softwarehersteller für mehr als 800 Mio. $ den kalifornischen Spezialisten Tellme Networks. Der betreibt sprachgesteuerte Hotlines für UPS oder American Airlines. Tellmes Technologie dürfte demnächst auch in Microsoft-Produkten auftauchen. Besonders vielversprechend scheint der Ansatz, Telekommunikationsdienste in Outlook zu integrieren: Die Bürosoftware könnte Telefonate und Sprachnachrichten ebenso archivieren wie E-Mails. Während am heimischen PC wohl noch einige Zeit getippt wird, wird sich Spracherkennung bei mobilen Geräten zügig durchsetzen, glaubt Tellmes Co-Gründer Mike McCue. "Sprache ist für mobile Anwendungen das, was die Maus für den PC ist", sagt er."

      http://www.boerse-online.de/tools/ftd/1998885.html
      Avatar
      schrieb am 21.04.07 13:36:11
      Beitrag Nr. 9 ()
      " 20.04.2007 Kartellamt muss im Telefonbuch-Streit entscheiden

      Die Telegate AG muss sich mit ihrer Missbrauchsbeschwerde an das Bundeskartellamt wenden. Die Bundesnetzagentur ist nur dann für Telekommunikationsmärkte zuständig, wenn sie den betreffenden Markt untersucht hat und festgestellt, dass hier die allgemeine Wettbewerbsaufsicht des Bundeskartellamtes nicht ausreicht. So entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

      Anlass für diese Klarstellung: Die Telegate AG hatte sich bei der Bundesnetzagentur über die Deutsche Telekom AG (DT AG) beschwert, weil diese in den Telefonbüchern Werbung nur für die eigene Auskunftsnummer macht. Das sei Missbrauch der Marktmacht, welche die DT AG durch den alleinigen Vertrieb der Telefonbücher über ihre Tochterfirma inne hat. Telegate wollte erreichen, dass die DT AG auch die Auskunftsnummer von anderen Anbietern im Telefonbuch abdrucken muss.

      Als dieser Antrag erfolglos blieb, erhob Telegate Klage beim Verwaltungsgericht, welches die Klage abwies. Auf die Revision der Klägerin bestätigte das Bundesverwaltungsgericht jetzt dieses Urteil. Die Gerichte begründeten die Ablehnung damit, die Bundesnetzagentur habe den Teilmarkt "Auskunftsdienste" nicht als besonderen Problembereich definiert, als "Markt, auf dem ein wirksamer Wettbewerb gegenwärtig nicht stattfindet und voraussichtlich auch noch längerfristig nicht stattfinden wird". Deshalb bleibe die Zuständigkeit für die strittige Bevorzugung der DT AG-Auskunft in den Telefonbüchern beim Bundeskartellamt.

      Das Bundesverwaltungsgericht hatte nicht darüber zu entscheiden, ob die DT AG tatsächlich gegen das allgemeine Wettbewerbsrecht verstoßen, also ihre Marktmacht missbräuchlich ausgenutzt hat. Dafür muss sich Telegate nun an das Bundeskartellamt wenden."

      http://www.tariftip.de/News/21678/Kartellamt-muss-im-Telefon…
      Avatar
      schrieb am 19.04.07 13:23:01
      Beitrag Nr. 8 ()
      19.04.2007 12:57 heise online

      Klage von Telegate gegen Telekom bleibt erfolglos


      Der Auskunftsdienst Telegate muss die exklusive Werbung der Telekom-Auskunft auf Telefonbüchern zunächst hinnehmen. Eine Klage des Unternehmens gegen die Konkurrenz blieb vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erfolglos. Nach dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil hat die Telegate AG aber die Möglichkeit, vor dem Bundeskartellamt gegen die Werbung vorzugehen. Nach Auffassung der Leipziger Richter gelten in dem Streit die Maßstäbe des allgemeinen Wettbewerbsrechts. Das Unternehmen war dagegen der Auffassung, die Bundesnetzagentur in Bonn müsse einschreiten. (Az.: BVerwG 6 C 21.06)
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      Nach Ansicht der Telegate nutzt die Telekom ihre marktbeherrschende Position aus. Die exklusive Nennung der Telekom-Auskunft erfolge, weil die Telefonbücher von einem Tochterunternehmen gefertigt würden. Konkurrenzdienste erhielten keine Chance, ihre Marktanteile zu verteidigen oder auszubauen, führte das Unternehmen an. Eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur blieb erfolglos. In dem Telekommunikationsgesetz seien nur ganz spezielle Bereiche erfasst, die vor einem Missbrauch durch den Marktbeherrscher geschützt werden. Dazu zähle der vorliegende Komplex nicht. Die Bundesnetzagentur könne darum nicht eingreifen. (dpa) / (jk/c't)
      Avatar
      schrieb am 18.04.07 17:33:41
      Beitrag Nr. 7 ()
      "18. April 2007 14:59 Uhr
      Telekom-Werbung für Telefonauskunft auf dem Prüfstand

      Leipzig - Das Bundesverwaltungsgericht hat sich am Mittwoch mit der Frage beschäftigt, ob allein die Auskunft der Telekom in den Telefonbüchern ihrer Tochter Deutsche Telekom Medien an prominenter Stelle genannt werden darf. Die Leipziger Richter mussten über die Klage der durch ihre Werbespots mit Verona Pooth bekannt gewordenen Telefonauskunft Telegate beraten. Telegate sieht in der derzeitigen Praxis eine Diskriminierung. Eine Entscheidung sollte noch am Mittwoch verkündet werden.

      Das Unternehmen zog vor Gericht, nachdem ein Antrag bei der Bundesnetzagentur gescheitert war, die exklusive Nennung der Telekom-Auskunft auf den vorderen Informationsseiten und auch auf den Deckblättern verbieten zu lassen. Telegate begründet sein Vorgehen mit der marktbeherrschenden Stellung der Deutschen Telekom Medien GmbH. Außerdem nähmen die Verbraucher die Telefonbücher nicht als Werbemedium wahr, sondern als amtliches, neutral informierendes Teilnehmerverzeichnis.

      Dieser Auffassung widersprach vor dem 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts der Anwalt der Telekom. Es sei sehr fraglich, ob die Nutzer von Telefonbüchern tatsächlich noch von deren Quasi-Amtlichkeit ausgingen. Die Verluste der Telekom beim Geschäft mit Festnetzanschlüssen zeige, dass der Verbraucher sich durchaus darüber bewusst sei, dass er sich in einem Markt mit starken Wettbewerbsbedingungen befinde. Dies könne auch auf den Umgang mit Telefonbüchern übertragen werden.

      Der Telegate-Anwalt hielt dem entgegen, dass die Nutzer auch die Historie der Telekom im Blick hätten. Deshalb würden auch heute noch die Telefonbücher mit den amtlichen Teilnehmerverzeichnissen im Zusammenhang gebracht, die einst unter staatlichem Monopol herausgebracht worden seien.

      Unterschiedlicher Auffassung waren beide Seiten auch darüber, ob die Bundesnetzagentur überhaupt in dieser Frage entscheiden könne. Der Markt der Telefonbücher könne auch vom Markt der Auskunftsdienste losgelöst betrachtet werden, erklärte der Anwalt der Telekom. Die Frage der Marktbeherrschung bei den Telefonbüchern müsse eventuell vom Bundeskartellamt beurteilt werden.

      (Aktenzeichen: Bundesverwaltungsgericht 6 C 21.06)"

      http://www.net-tribune.de/article/180407-228.php

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      Avatar
      schrieb am 18.04.07 11:19:43
      Beitrag Nr. 6 ()
      es war nicht von mir beabsichtigt, meinen letzten Beitrag 3 Male reinzustellen.

      Heute hatte es bei w:o Probleme mit dem Posten von Beiträgen gegeben.
      Avatar
      schrieb am 18.04.07 11:17:42
      Beitrag Nr. 5 ()
      "17. April 2007 13:03 Uhr
      Telegate fühlt sich von der Deutschen Telekom diskriminiert

      Leipzig - Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig will am (morgigen) Donnerstag darüber entscheiden, ob allein die Auskunft der Telekom in den Telefonbüchern ihrer Tochter Deutsche Telekom Medien an prominenter Stelle genannt werden darf. Den Richtern liegt eine Klage der durch ihre Werbespots mit Verona Pooth bekannt gewordenen Telefonauskunft Telegate vor. Telegate sieht in der derzeitigen Praxis eine Diskriminierung.

      Die Deutsche Telekom Medien GmbH ist eine einhundertprozentige Tochter der Telekom. Sowohl auf den vorderen Informationsseiten als teilweise auch auf den Deckblättern der von ihr herausgegebenen Telefonbücher wird lediglich auf die Telekom-Auskunft hingewiesen. Die Nummern anderer Auskunftsdienste werden dort nicht genannt. Telegate hatte bei der Bundesnetzagentur beantragt, diese exklusive Nennung der Telekom-Auskunft zu verbieten. Nachdem der Antrag abgelehnt worden war, zog Telegate vor Gericht.

      Das Unternehmen begründet sein Vorgehen mit der marktbeherrschenden Stellung der Deutschen Telekom Medien GmbH. Unter Ausnutzung dieser Position werde für den ebenfalls marktbeherrschenden Auskunftsdienst der Telekom eine zusätzliche Nachfrage erzeugt und der Telekom-Auskunft zusätzliche Bekanntheit verschafft. Dies gelte um so mehr, weil die Verbraucher die Telefonbücher nicht als Werbemedium wahrnehmen würden, sondern als amtliches, neutral informierendes Teilnehmerverzeichnis. Vor dem Verwaltungsgericht Köln war Telegate mit der Klage gescheitert. Nun müssen die Bundesverwaltungsrichter entscheiden."

      http://www.net-tribune.de/article/170407-141.php
      Avatar
      schrieb am 18.04.07 08:54:36
      Beitrag Nr. 4 ()
      "17. April 2007 13:03 Uhr
      Telegate fühlt sich von der Deutschen Telekom diskriminiert

      Leipzig - Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig will am (morgigen) Donnerstag darüber entscheiden, ob allein die Auskunft der Telekom in den Telefonbüchern ihrer Tochter Deutsche Telekom Medien an prominenter Stelle genannt werden darf. Den Richtern liegt eine Klage der durch ihre Werbespots mit Verona Pooth bekannt gewordenen Telefonauskunft Telegate vor. Telegate sieht in der derzeitigen Praxis eine Diskriminierung.

      Die Deutsche Telekom Medien GmbH ist eine einhundertprozentige Tochter der Telekom. Sowohl auf den vorderen Informationsseiten als teilweise auch auf den Deckblättern der von ihr herausgegebenen Telefonbücher wird lediglich auf die Telekom-Auskunft hingewiesen. Die Nummern anderer Auskunftsdienste werden dort nicht genannt. Telegate hatte bei der Bundesnetzagentur beantragt, diese exklusive Nennung der Telekom-Auskunft zu verbieten. Nachdem der Antrag abgelehnt worden war, zog Telegate vor Gericht.

      Das Unternehmen begründet sein Vorgehen mit der marktbeherrschenden Stellung der Deutschen Telekom Medien GmbH. Unter Ausnutzung dieser Position werde für den ebenfalls marktbeherrschenden Auskunftsdienst der Telekom eine zusätzliche Nachfrage erzeugt und der Telekom-Auskunft zusätzliche Bekanntheit verschafft. Dies gelte um so mehr, weil die Verbraucher die Telefonbücher nicht als Werbemedium wahrnehmen würden, sondern als amtliches, neutral informierendes Teilnehmerverzeichnis. Vor dem Verwaltungsgericht Köln war Telegate mit der Klage gescheitert. Nun müssen die Bundesverwaltungsrichter entscheiden."

      http://www.net-tribune.de/article/170407-141.php
      Avatar
      schrieb am 18.04.07 08:43:36
      Beitrag Nr. 3 ()
      "17. April 2007 13:03 Uhr
      Telegate fühlt sich von der Deutschen Telekom diskriminiert

      Leipzig - Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig will am (morgigen) Donnerstag darüber entscheiden, ob allein die Auskunft der Telekom in den Telefonbüchern ihrer Tochter Deutsche Telekom Medien an prominenter Stelle genannt werden darf. Den Richtern liegt eine Klage der durch ihre Werbespots mit Verona Pooth bekannt gewordenen Telefonauskunft Telegate vor. Telegate sieht in der derzeitigen Praxis eine Diskriminierung.

      Die Deutsche Telekom Medien GmbH ist eine einhundertprozentige Tochter der Telekom. Sowohl auf den vorderen Informationsseiten als teilweise auch auf den Deckblättern der von ihr herausgegebenen Telefonbücher wird lediglich auf die Telekom-Auskunft hingewiesen. Die Nummern anderer Auskunftsdienste werden dort nicht genannt. Telegate hatte bei der Bundesnetzagentur beantragt, diese exklusive Nennung der Telekom-Auskunft zu verbieten. Nachdem der Antrag abgelehnt worden war, zog Telegate vor Gericht.

      Das Unternehmen begründet sein Vorgehen mit der marktbeherrschenden Stellung der Deutschen Telekom Medien GmbH. Unter Ausnutzung dieser Position werde für den ebenfalls marktbeherrschenden Auskunftsdienst der Telekom eine zusätzliche Nachfrage erzeugt und der Telekom-Auskunft zusätzliche Bekanntheit verschafft. Dies gelte um so mehr, weil die Verbraucher die Telefonbücher nicht als Werbemedium wahrnehmen würden, sondern als amtliches, neutral informierendes Teilnehmerverzeichnis. Vor dem Verwaltungsgericht Köln war Telegate mit der Klage gescheitert. Nun müssen die Bundesverwaltungsrichter entscheiden."

      http://www.net-tribune.de/article/170407-141.php
      Avatar
      schrieb am 17.04.07 21:55:43
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.847.646 von xylophon am 16.04.07 22:51:14Finde ich gut, dass du einen neuen Thread eröffnet hast. Der Titel des anderen ist ja echt voll daneben!
      Bei Telegate handelt es sich, meine ich, ganz klar um eine Perle.
      Sollte wirklich endlich mal Recht gesprochen werden, dann wird Telegate wohl einges an Kohle wiedersehen, dass völlig zu Unrecht von der Telekom abgezockt wurde. Für mich kann es eigentlich nur eine Bestätigung des Urteils geben, aber natürlich ist in unseren Rechtsstaat immer alles möglich.
      Wie auch immer geurteilt wird, aber insbesondere wenn das Urteil für Telegate korrekt ausgeht, dann sollte, meine ich mal, der Kurs auf 25 Euro ansteigen können....
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