CH Wohnen und Depot in D ? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 05.06.07 18:02:32 von
neuester Beitrag 20.06.07 21:25:31 von
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Mal an alle Steuerexperten
Bin gebürtiger Deutsche, wohne und arbeite jetzt aber seit 10 Monaten in der Schweiz. Bin in D komplett abgemeldet und werde
auch nicht mehr steuerlich erfasst. Habe in D noch ein Bankkonto mit dazugehörigen Depot.
Ich habe mir hier in der Schweiz auch ein Depot zugelegt. Aber die Gebühren für einen Trade sind sagenhaft. Für einen 7000 € Trade
schlagen die mit 50 € zu.
Wollte daher lieber in D bei einem Broker traden. Weiß jemand wie sich da die Gesetzeslage bzw. Steuerlage verhält wenn ich als Deutscher in D trade aber garnicht mehr gemeldet bin und in der Schweiz lebe.
Wer kann helfen
Bin gebürtiger Deutsche, wohne und arbeite jetzt aber seit 10 Monaten in der Schweiz. Bin in D komplett abgemeldet und werde
auch nicht mehr steuerlich erfasst. Habe in D noch ein Bankkonto mit dazugehörigen Depot.
Ich habe mir hier in der Schweiz auch ein Depot zugelegt. Aber die Gebühren für einen Trade sind sagenhaft. Für einen 7000 € Trade
schlagen die mit 50 € zu.
Wollte daher lieber in D bei einem Broker traden. Weiß jemand wie sich da die Gesetzeslage bzw. Steuerlage verhält wenn ich als Deutscher in D trade aber garnicht mehr gemeldet bin und in der Schweiz lebe.
Wer kann helfen
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.650.647 von b@rca am 05.06.07 18:02:32Ähm... ist da net der Hauptwohn sitz entscheidend? Jedoch musst du schauen welches Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz herrscht.
Sorry für diese nichtssagende Antwort
Sorry für diese nichtssagende Antwort
Völlig egal, wo das Depot geführt wird. Steuerpflichtig bist du in der Schweiz und sonst nirgends.
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.651.282 von Thoughtbreaker am 05.06.07 18:30:11Besten Dank für diese Antwort.
Gehe dann mal davon aus das ich dann für Kursgewinne hier keine Steuern zahlen brauch, da hier nur Steuern auf Dividenden und Zinsen erhoben werden. Im schlimmsten Fall dann mit meiner Quellensteuer.
Gruss B@rca
Gehe dann mal davon aus das ich dann für Kursgewinne hier keine Steuern zahlen brauch, da hier nur Steuern auf Dividenden und Zinsen erhoben werden. Im schlimmsten Fall dann mit meiner Quellensteuer.
Gruss B@rca
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.650.722 von RiseTrade am 05.06.07 18:06:14Mein Hauptwohnsitz ist ja die Schweiz.
Und wie sieht das ab 2009 beim Inkrafttreten der Abgeltungssteuer aus ???? Er wohnt in der Schweiz, ist dort steuerpflichtig und weil er sein Depot in Deutschland hat, kassiert der deutsche Staat auch noch einmal ab ?????
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.650.647 von b@rca am 05.06.07 18:02:32Wenn Du keinen Wohnsitz in D hast, bist Du für D ein Steuerausländer und für Dich gelten andere Regeln, d. h. für Deine Kapitaleinnahmen in D.!
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.655.333 von Mariela am 05.06.07 21:29:04
...gehe nicht über los und ziehe keine 4000 € ein...
...gehe nicht über los und ziehe keine 4000 € ein...
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.651.282 von Thoughtbreaker am 05.06.07 18:30:11"Völlig egal, wo das Depot geführt wird. Steuerpflichtig bist du in der Schweiz und sonst nirgends. "
So ist es
und
weil Spekulationsgewinne in der Schweiz nicht zum zu versteuernden Einkommen zählen, brauchst du für Kursgewinne keine Steuern zahlen, egal in welchem Land du das Depot hast.
Für die
Zinsen werden dir bei der deutschen Bank keine Zinsabschlagssteuer abgezogen, du mußt dieser Bank nur die Abmeldebescheinigung (von deiner früheren deutschen Wohnsitzgemeinde) und die Wohnsitzanmeldebeischeinigung deiner schweizer Gemeinde, in beglaubigter Kopie, mit Begleitschreiben um ab sofortige Streichung des Abzugs von Zinsabschlagsteuer, vorlegen.
Werden die Zinserträge nicht von schweizer Schuldnern erziehlt, sind diese für dich steuerfrei in der Schweiz.
So ist es
und
weil Spekulationsgewinne in der Schweiz nicht zum zu versteuernden Einkommen zählen, brauchst du für Kursgewinne keine Steuern zahlen, egal in welchem Land du das Depot hast.
Für die
Zinsen werden dir bei der deutschen Bank keine Zinsabschlagssteuer abgezogen, du mußt dieser Bank nur die Abmeldebescheinigung (von deiner früheren deutschen Wohnsitzgemeinde) und die Wohnsitzanmeldebeischeinigung deiner schweizer Gemeinde, in beglaubigter Kopie, mit Begleitschreiben um ab sofortige Streichung des Abzugs von Zinsabschlagsteuer, vorlegen.
Werden die Zinserträge nicht von schweizer Schuldnern erziehlt, sind diese für dich steuerfrei in der Schweiz.
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.650.647 von b@rca am 05.06.07 18:02:32@ b@rca
50 Euro für ein 7000er Trade ist für die Schweiz ja geradezu ein Schnäppchen. Welche Bank ist das ? oder geht`s vielleicht noch einen Tick günstiger.
50 Euro für ein 7000er Trade ist für die Schweiz ja geradezu ein Schnäppchen. Welche Bank ist das ? oder geht`s vielleicht noch einen Tick günstiger.
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.655.406 von b@rca am 05.06.07 21:33:14gehe nicht über los und ziehe keine 4000 € ein...
Das verstehe ich nicht???
Das verstehe ich nicht???
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.667.585 von leckerkoelsch am 06.06.07 15:45:14Das stimmt allerdings, die Schweizer haben unverschämt hohe Gebühren(zahlen aber auchdeutlich höhere Gehälter selbst für die einfachen Schalterangestellten, Jahresarbeitszeit ist aber auch deutlich höher), nur dumme Schweizer haben deshalb ihr Depot in der Schweiz.
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.667.585 von leckerkoelsch am 06.06.07 15:45:14Das ist Swissquote. Bei denen kann man z.B. am Parkett handeln was Du bei den meisten anderen Schweizer "Broker" nicht kannst.
Deswegen hatte ich mich für Swissquote entschieden.
50 Oiro für einen 7000sender find ich schon happig.
Bei der Citibank bezahl ich für den gleichen Trade 15,60 €.
Wenn Du das paarmal machst ist da schon mal ganz alleine, nur für die Differenz, ein kleiner WE Urlaub drin.
B@rca
Deswegen hatte ich mich für Swissquote entschieden.
50 Oiro für einen 7000sender find ich schon happig.
Bei der Citibank bezahl ich für den gleichen Trade 15,60 €.
Wenn Du das paarmal machst ist da schon mal ganz alleine, nur für die Differenz, ein kleiner WE Urlaub drin.
B@rca
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.669.639 von Mariela am 06.06.07 17:50:41Hi Mariela
Hab ich doch das ? vergessen. Hatte das mit den "anderen Regeln"
erst so gedeutet das Vater Staat trotzdem mit der Geldkarre kommt.
B@rca
Hab ich doch das ? vergessen. Hatte das mit den "anderen Regeln"
erst so gedeutet das Vater Staat trotzdem mit der Geldkarre kommt.
B@rca
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.659.103 von kaffeefan am 06.06.07 07:43:04Hört sich ja nach einer kompetenten Auskunft an.
Werd dann lieber die Beträge nach D überweisen und in D weiter handeln. Da sind ja selbst die Überweisungsgebühren und der z.Zt. schwache Frankenkurs zu ertragen.
Besten Dank
B@rca
Werd dann lieber die Beträge nach D überweisen und in D weiter handeln. Da sind ja selbst die Überweisungsgebühren und der z.Zt. schwache Frankenkurs zu ertragen.
Besten Dank
B@rca
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.670.268 von b@rca am 06.06.07 18:32:24Hi B@rca,
ich wohne auch im Ausland und habe Konto und Depot in Deutschland.
Ich werde auch in D weiter handeln, da der Steuerauslaender keine
Abgeltungssteuer ab 2009 bezahlen muss. Falls die Steuer angefallen waere, haette ich auch zur Swissquote in die Schweiz gewechselt. Hat sich jetzt aber erledigt.
ich wohne auch im Ausland und habe Konto und Depot in Deutschland.
Ich werde auch in D weiter handeln, da der Steuerauslaender keine
Abgeltungssteuer ab 2009 bezahlen muss. Falls die Steuer angefallen waere, haette ich auch zur Swissquote in die Schweiz gewechselt. Hat sich jetzt aber erledigt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.678.568 von last_money_gambler am 07.06.07 08:30:19" ich wohne auch im Ausland und habe Konto und Depot in Deutschland.
Ich werde auch in D weiter handeln, da der Steuerauslaender keine
Abgeltungssteuer ab 2009 bezahlen muss "
Woher weisst du das ? Bitte stell doch mal die Info rein
Ich werde auch in D weiter handeln, da der Steuerauslaender keine
Abgeltungssteuer ab 2009 bezahlen muss "
Woher weisst du das ? Bitte stell doch mal die Info rein
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.678.568 von last_money_gambler am 07.06.07 08:30:19Ich werde auch in D weiter handeln, da der Steuerauslaender keine Abgeltungssteuer ab 2009 bezahlen muss
Hast Du das irgendwo gelesen???
Hast Du das irgendwo gelesen???
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.687.109 von Mariela am 07.06.07 16:41:03Hi Mariela,
also ich wohne auch im Ausland (jedoch nicht Schweiz) und bin in D auch kpl. abgemeldet. Bei meiner Bank in D und vom Finanzamt in D
werde ich als Steuerauslaender gefuehrt. Wegen Mieteinkuenften muss ich aber in D noch eine Steuerklaerung fuer beschraenkt Steuerpflichtige abgeben. Spekugewinne brauche ich zur Zeit in D nicht versteuern. Und nun stellte sich die Frage, wie sieht das ab Januar 2009 aus? Diese Frage stellte ich dann meiner Bank in D. Und die schriftliche Antwort lautet wie folgt:
Zum Thema Abgeltungssteuer:
Hier wird beim Inlaender der Steuerabzug direkt von den Banken vorgenommen. Das gilt jedoch nicht beim Steuerauslaender. Fuer Sie gilt also: Kein automatischer Abzug. Sie geben Ihre Gewinne in Ihrer Steuererklaerung in ..... an und haben dann entsprechene Steuern drauf zu zahlen. ENDE
Nun gibt es ja Laender auf der Welt, die kennen keine Besteuerung
von Spekugewinnen aus Aktiengeschaeften, z.B. Schweiz.
Ich wuensche noch einen schoenen Tag!
also ich wohne auch im Ausland (jedoch nicht Schweiz) und bin in D auch kpl. abgemeldet. Bei meiner Bank in D und vom Finanzamt in D
werde ich als Steuerauslaender gefuehrt. Wegen Mieteinkuenften muss ich aber in D noch eine Steuerklaerung fuer beschraenkt Steuerpflichtige abgeben. Spekugewinne brauche ich zur Zeit in D nicht versteuern. Und nun stellte sich die Frage, wie sieht das ab Januar 2009 aus? Diese Frage stellte ich dann meiner Bank in D. Und die schriftliche Antwort lautet wie folgt:
Zum Thema Abgeltungssteuer:
Hier wird beim Inlaender der Steuerabzug direkt von den Banken vorgenommen. Das gilt jedoch nicht beim Steuerauslaender. Fuer Sie gilt also: Kein automatischer Abzug. Sie geben Ihre Gewinne in Ihrer Steuererklaerung in ..... an und haben dann entsprechene Steuern drauf zu zahlen. ENDE
Nun gibt es ja Laender auf der Welt, die kennen keine Besteuerung
von Spekugewinnen aus Aktiengeschaeften, z.B. Schweiz.
Ich wuensche noch einen schoenen Tag!
Hallo,
ich habe die gleiche Situation:
Ich wohne als Deutscher in der Schweiz und habe mein Depot noch in Deutschland. --> beschränkt steuerpflichtig in D
Folgendes ist bei der Steuererklärung in Deutschland anzugeben:
1. Kapitalerträge (Div.)
- Voll steuerbar in Deutschland, sofern der Schuldner (als die die Dividende zahlende Gesellschaft Sitz in D hat)
- Div. von ausländischen Gesellschaften müssen nicht deklariert werden (Quellensteuer kann aber dann auch nicht zurückgefordert werden!)
- Es existiert KEIN Freibetrag mehr!
2. Spekugewinne
- Müssen nicht deklariert werden, sofern man nicht mehr als 1% der Gesellschaft besitzt
- Vorsicht: Bei Spekugewinnen auf Immobilien gilt die 10-Jahres-Regel
So, nun zur Schweizer Seite:
- Ich bin unbeschränkt steuerpflichtig in der Schweiz (Welteinkommen), muss also alle Einkünfte (auch die aus dem deutschen Depot) grundsätzlich deklarieren.
- Die Schweizer interessiert das aber zumeist herzlich wenig, wenn man nicht im hohen 6-stelligen Bereich liegt (Andere Länder, andere Sitten)
- Entgegen der weitläufigen Meinung, dass Spekugewinne in der Schweiz steuerfrei wären, sind diese durchaus steuerbar, sofern die Steuerbehörden einen als "Effektenhändler" deklarieren. Und das ist man ziemlich schnell...
Wer noch weitere Infos braucht (Gesetze etc.), kann mir gerne eine BM schreiben
Gruss,
Donald
ich habe die gleiche Situation:
Ich wohne als Deutscher in der Schweiz und habe mein Depot noch in Deutschland. --> beschränkt steuerpflichtig in D
Folgendes ist bei der Steuererklärung in Deutschland anzugeben:
1. Kapitalerträge (Div.)
- Voll steuerbar in Deutschland, sofern der Schuldner (als die die Dividende zahlende Gesellschaft Sitz in D hat)
- Div. von ausländischen Gesellschaften müssen nicht deklariert werden (Quellensteuer kann aber dann auch nicht zurückgefordert werden!)
- Es existiert KEIN Freibetrag mehr!
2. Spekugewinne
- Müssen nicht deklariert werden, sofern man nicht mehr als 1% der Gesellschaft besitzt
- Vorsicht: Bei Spekugewinnen auf Immobilien gilt die 10-Jahres-Regel
So, nun zur Schweizer Seite:
- Ich bin unbeschränkt steuerpflichtig in der Schweiz (Welteinkommen), muss also alle Einkünfte (auch die aus dem deutschen Depot) grundsätzlich deklarieren.
- Die Schweizer interessiert das aber zumeist herzlich wenig, wenn man nicht im hohen 6-stelligen Bereich liegt (Andere Länder, andere Sitten)
- Entgegen der weitläufigen Meinung, dass Spekugewinne in der Schweiz steuerfrei wären, sind diese durchaus steuerbar, sofern die Steuerbehörden einen als "Effektenhändler" deklarieren. Und das ist man ziemlich schnell...
Wer noch weitere Infos braucht (Gesetze etc.), kann mir gerne eine BM schreiben
Gruss,
Donald
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