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    Aktienhandel über GmbH: Praxisfragen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.06.07 21:01:27 von
    neuester Beitrag 17.06.07 21:58:01 von
    Beiträge: 9
    ID: 1.128.984
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      schrieb am 17.06.07 21:01:27
      Beitrag Nr. 1 ()
      Am 31.12.06 hatte meine kleine GmbH Aktien (für kurzfristige Trades gedacht) im Bestand, deren Kurs am Jahresende unter dem Kaufkurs war. Handelsrechtlich muss ich trotz §8b KStG ja abschreiben (Niederstwertprinzip), oder?

      1. Ist diese Abschreibung in der Körperschaftssteuererklärung entsprechend zu 95% herauszurechnen (analog Gewinne ja nur zu 95% steuerfrei).

      2. Reicht diese Vorgehensweise, also Erstellung einer Handelsbilanz, dann Körperschaftssteuererklärung mit Überleitungsrechnung auf separaten Blatt? (Also keine separate Steuerbilanz, latente Steuern in HB etc.?

      3. Gilt §8b KStG auch für die Gewerbesteuer, oder?

      4. Gilt §8b KStG auch für US-Aktien?

      5. Gilt §8b KStG auch für Aktien, die ich als Umlaufvermögen halte (kurzfristiger, spekulativer Anlagehorizont)?


      Vielen Dank schon mal!
      Avatar
      schrieb am 17.06.07 21:19:59
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.984.253 von kingsterman am 17.06.07 21:01:27Da du kurzfristig getraded hast, sind die Gewinne nicht zu 95% steuerfrei.
      Avatar
      schrieb am 17.06.07 21:22:51
      Beitrag Nr. 3 ()
      Der Begriff „Finanzunternehmen“ umfasst nach dem Wortlaut des Gesetzes alle Unternehmen des Finanzsektors als Restgröße, d.h. alle, die nicht Institute nach § 1 Abs. 1b KWG sind.
      Ob ein Unternehmen unter die Definition des Finanzunternehmens fällt, bestimmt sich danach, ob die Tätigkeiten im Sinne des § 1 Abs. 3 KWG die Haupttätigkeit des Finanzunternehmens darstellt. Für die Abgrenzung sind die Grundsätze der Tz. 81 und 82 des BMF-Schreibens vom 15. Dezember 1994 betreffend Gesellschafter-Fremdfinanzierung - § 8a KStG (BStBl 1995 I S. 25) anzuwenden.
      Unter den gegebenen Voraussetzungen zählen dazu Holding-, Factoring-, Leasing-, Anlageberatungs- und bestimmte Unternehmensberatungsunternehmen, sowie grundsätzlich auch vermögensverwaltende Kapitalgesellschaften.
      Avatar
      schrieb am 17.06.07 21:26:54
      Beitrag Nr. 4 ()
      zu #3

      meine GmbH ist kein Finanzunternehmen und nicht vermögensverwaltend, Aktienhandel erfolgt mit Eigenkapital.
      Dazu hatte ich schon mal einen Thread eröffnet.
      Avatar
      schrieb am 17.06.07 21:41:20
      Beitrag Nr. 5 ()
      Handel mit Finanzinstrumenten ist also nicht Haupttätigkeit?

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      schrieb am 17.06.07 21:45:32
      Beitrag Nr. 6 ()
      ja, genau

      Haupttätigkeit ist Warenhandel und Beratungsdienstleistungen.
      Aktienhandel erfolgt mit zur Zeit nicht benötigten Kapital
      Avatar
      schrieb am 17.06.07 21:51:31
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.984.253 von kingsterman am 17.06.07 21:01:27Mal `ne kurze Zwischenfrage. Vorab, ich beginne erst, mich mit der Materie auseinanderzusetzen.
      Hast Du Dich mal mit dem Thema Offshore- Firmengründung und, bzw. -Aktienhandel beschäftigt? Oder jemand anders, der hier liest?
      Das ist doch steuerlich die bessere Lösung, oder? Muss aber wasserdicht sein, damit das hier in D anerkannt wird. Ausserdem gibt es dort wohl auch etliche schwarze Schafe.

      Gruss
      s.
      Avatar
      schrieb am 17.06.07 21:53:09
      Beitrag Nr. 8 ()
      In diesem Fall stimmt das mit den 95%.
      Daher sehe ich mich aber heute abend außerstande deine Fragen zu beantworten.
      Avatar
      schrieb am 17.06.07 21:58:01
      Beitrag Nr. 9 ()
      @stupidgame
      Nein. bitte erst meine Fragen hier diskutieren, danke.

      @Kaufangebot
      Trotzdem schon mal danke, evtl. später?


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