doppelte Nutzung eines PKW - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 20.07.07 13:24:54 von
neuester Beitrag 20.07.07 15:01:20 von
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Hallo,
habe mal eine Frage zum Lohnsteuerjahresausgleich. Meine Freundin und ich nutzen den gleichen PKW um zur Arbeit zu kommen. Kann Sie genauso die Kilometer angeben in Ihrer Steuererklärung wie ich (ca. 30 km einfach, also über der Pauschale)? Kann mir jemand helfen?
Danke im voraus
fohlenpelzig
habe mal eine Frage zum Lohnsteuerjahresausgleich. Meine Freundin und ich nutzen den gleichen PKW um zur Arbeit zu kommen. Kann Sie genauso die Kilometer angeben in Ihrer Steuererklärung wie ich (ca. 30 km einfach, also über der Pauschale)? Kann mir jemand helfen?
Danke im voraus
fohlenpelzig
Ja, verzichte halt auf das kennzeichen. Mittlerweile ist es egal, wie du zur Arbeit kommst. Die ersten 20 Km sind ja eh egal.
Wenn ihr getrennt fahrt und das nachweisen könnt, natürlich!
ja kann Sie. Die Entfernungspauschale steht jedem zu, unabhängig davon ob sie alleine gefahren, in Gemeinschaft oder durch sonstiges gefahren ist.
Antwort auf Beitrag Nr.: 30.773.289 von fohlenpelzig am 20.07.07 13:24:54Kann sie schreiben
Sonst machste das für sie
Sonst machste das für sie
Antwort auf Beitrag Nr.: 30.773.429 von PizPalue am 20.07.07 13:35:12Sie arbeitet von 6 bis 14 Uhr und ich fange erst um 15 Uhr an. Von daher klappt es ja so gut mit einem PKW.
Antwort auf Beitrag Nr.: 30.773.289 von fohlenpelzig am 20.07.07 13:24:54Sie kann, denn es heißt Entfernungspauschale. Dabei ist es unerheblich wie sie den Weg zur Arbeit zurücklegt. zu Fuss , mit Fahrrad oder Auto.
Im Formular dann kein Kreuz an der Stelle machen: der Weg wurde ganz oder teilweise mit ... PKW ... zurückgelegt.
Im Formular dann kein Kreuz an der Stelle machen: der Weg wurde ganz oder teilweise mit ... PKW ... zurückgelegt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 30.773.552 von Friseuse am 20.07.07 13:43:27Machs Du Dir
Ansonsten vielen dank für die Antworten
Antwort auf Beitrag Nr.: 30.773.969 von fohlenpelzig am 20.07.07 14:17:18Tschuldigung
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