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    Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften gemäß Steuerbescheid 2006 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.07.07 12:39:57 von
    neuester Beitrag 11.08.07 12:57:43 von
    Beiträge: 15
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      schrieb am 22.07.07 12:39:57
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo alle zusammen,

      ich benötige dringend eure Hilfe. Habe diese Woche meinen Steuerbescheid für 2006 bekommen. Die Steuernachzahlung ist wesentlich höher als von mir angenommen.
      Hauptursache scheint der wertlose Verfall eines Optionsscheins zu sein. Diesen habe ich als Verlust gegen meine Gewinne bei anderen Optionsscheinen gerechnet (also alle nicht dem Halbeinkünfteverfahren unterliegend). Dies wurde vom Finanzamt anscheinend nicht akzeptiert, denn unter weitere Erläuterungen weist das FA einen um ungefähr diesen Betrag höheren Gewinn, der nicht dem Halbeinkünfteverfahren unterliegt, aus. Ich meine mich erinnern zu können, dass es dort ein Urteil gab, welches die Verrechnung gestattet. Wer kann mir helfen?
      Außerdem habe ich noch nie Einspruch eingelegt. Was muss ich dabei beachten? Muss mein Brief neben dem Verweis auf dieses Urteil irgendwelche besonderen Formulierungen enthalten?

      Vielen Dank für eure Unterstützung bereits im Voraus.

      Stockpicker80
      Avatar
      schrieb am 22.07.07 13:46:26
      Beitrag Nr. 2 ()
      Es gibt mehrere Urteile von Finanzgerichten und ein (1) Urteil des Bundesfinanzhofs, aus denen hervorgeht, dass Verluste aus dem wertlosen Verfall von Optionsscheinen mit Gewinnen verrechenbar sind. Siehe hierzu

      Thread: Verluste aus Optionsscheinen auch ohne "Veräußerung" steuerrelevant

      Thread: Verfallene Optionsscheine absetzbar
      Avatar
      schrieb am 22.07.07 13:59:34
      Beitrag Nr. 3 ()
      Außerdem habe ich noch nie Einspruch eingelegt. Was muss ich dabei beachten? Muss mein Brief neben dem Verweis auf dieses Urteil irgendwelche besonderen Formulierungen enthalten?


      Aus formaler Sicht ist zu beachten, dass die der Steuerbescheid, gegen den Einspruch erhoben werden soll, genau bezeichnet wird durch Angabe von Aktenzeichen, Steuernummer, Datum. Eigenhändige Unterschrift nicht vergessen. Evtl. per Einschreiben.

      Ich empfehle folgenden Text: Hiermit erhebe ich vorsorglich und fristwahrend Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid vom ... Ich beanstande die Berechnung der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften und bitte zunächst um genaue Erläuterung, weshalb dabei von der Erklärung abgewichen wurde. Nach Eingang und Prüfung Ihrer Erläuterung wird eine Einspruchsbegründung nachgereicht.

      Mfg
      Stockpicker
      Avatar
      schrieb am 22.07.07 15:08:15
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.793.982 von NATALY am 22.07.07 13:59:34Danke für die Tipps. Werde ein Schreiben aufsetzen.

      In meinem Fall habe ich sogar eine Abrechnung Einlösung über 0,31€/Stück erhalten (comdirect). Ändert das etwas am Sachverhalt?

      Warte jetzt erst einmal die Begründung ab und werde dann mit Belegen und unter Verweis auf das Urteil vom 17.04.2007 Aktenzeichen: IX R 40/06 meinen Einspruch begründen.
      Avatar
      schrieb am 22.07.07 15:11:37
      Beitrag Nr. 5 ()
      Achja, vielleicht hat die Bank auch eine fehlerhafte Erträgnisaufstellung erstellt... die sind oft nicht ganz korrekt bzw nachvollziehbar.

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      Avatar
      schrieb am 22.07.07 17:14:54
      Beitrag Nr. 6 ()
      In meinem Fall habe ich sogar eine Abrechnung Einlösung über 0,31€/Stück erhalten (comdirect). Ändert das etwas am Sachverhalt?


      Unter diesen Umständen ist die Entscheidung des FA unverständlich und ich empfehle, erst mal die Begründung des Finanzamts abzuwarten. Du kannst dann ggf. wieder posten.
      Avatar
      schrieb am 22.07.07 17:50:11
      Beitrag Nr. 7 ()
      Im Eingangsposting schreibst du, der Optionsschein sei wertlos verfallen, in einem späteren Posting dann, dass es doch noch 31 cent pro Schein gab. Falls du dem Finanzamt gegenüber einen Totalverlust deklariert hast, ist verständlich, dass dieser nicht anerkannt worden ist.
      Avatar
      schrieb am 22.07.07 18:55:40
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.799.278 von Thoughtbreaker am 22.07.07 17:50:11Habe mich hier im Posting vielleicht undeutlich ausgedrückt, habe aber beim FA definitiv nur den Verlust (Verkauf zum Einlösepreis - Kaufpreis) angegeben. Das kann nicht der Grund sein.
      Avatar
      schrieb am 22.07.07 20:16:37
      Beitrag Nr. 9 ()
      @Stockpicker:
      unter weitere Erläuterungen weist das FA einen um ungefähr diesen Betrag höheren Gewinn, der nicht dem Halbeinkünfteverfahren unterliegt

      Könntest du bitte den Wortlaut der Erläuterungen posten? Evtl. lassen sich daraus Erkenntnisse gewinnen, weshalb das FA den Gewinn aus den Nicht-HEV-Geschäften höher ansetzt als von dir erklärt.
      Avatar
      schrieb am 23.07.07 10:15:16
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.802.804 von NATALY am 22.07.07 20:16:37Aber natürlich. "Nach der vorgelegten Aufstellung der comdirect betrugen die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften, die dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen X€ und die nicht dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen Y€."
      Hatte die Erträgnisaufstellung der Comdirect beigefügt, darauf alles angestrichen und korrigiert, was nicht stimmte, eine zusätzliche eigene Aufstellung in Excel gemacht und alle Abweichungen mit Abrechnungen belegt. Jetzt berufen sie sich auf die "falsche" Erträgnisaufstellung.
      Warum bin ich so vorgegangen? In den letzten Jahren wollten Sie immer alle Orderabrechnungen von mir sehen. Da kommt im Jahr schon ein schöner Stapel zusammen. Dachte mir, dass ich Papier, Porto und auch Zeit sparen könnte, wenn ich nur die Abweichungen von der Erträgnisaufstellung erkläre. Sie haben diesmal auch keine weiteren Orderabrechnungen von mir verlangt. Nächstes Jahr bin ich schlauer und lasse mir die Erträgnisaufstellung von der Bank korrigieren. Dann habe ich das Theater hoffentlich nicht wieder.
      Habe jetzt jedenfalls meinen Einspruch eingelegt, noch einmal aufgezeigt, warum ich zu anderen Zahlen komme als in der Erträgnisaufstellung (Es geht explizit um 5 Transaktionen) und unter Berufung auf das Urteil vom Bundesfinanzhof Einspruch gegen die Nichtverrechnung der Verluste aus dem OS-Geschäft eingelegt.
      Werde euch unterrichten, wie die Sache ausgeht.

      Gruß

      Stockpicker80
      Avatar
      schrieb am 23.07.07 10:37:16
      Beitrag Nr. 11 ()
      @Stockpicker:
      Wurden die 5 Transaktionen in der Erträgnisaufstellung der comdirect berücksichtigt?
      Wenn ja, wie?
      Avatar
      schrieb am 23.07.07 11:06:45
      Beitrag Nr. 12 ()
      Stockpicker,
      >>Nächstes Jahr bin ich schlauer und lasse mir die Erträgnisaufstellung von der Bank korrigieren.<<

      Die Bank wird unter keinen Umständen deine Erträgnisaufstellung (Jahresbescheinigung) ändern. Die wurde nach den Richtlinien des BMF erstellt. Von der Bank kommt höchstens: \"Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater.\" Der Finanzbeamte ist schon der richtige, mit dem du diskutieren mußt.
      Avatar
      schrieb am 23.07.07 17:58:39
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.809.137 von NATALY am 23.07.07 10:37:16Unterschiedlich Gründe. Teilweise stimmen einfach die Erlöse nicht mit der Orderabrechnung überein. In 2 Fällen steht dort auch einfach nur "keine Daten vorhanden". Warum auch immer. Habe jeweils Ausführungsbestätigungen über den Verkauf genau für dieses Depot.
      Der OS wurde gesondert unter Termingeschäfte aufgeführt.
      Avatar
      schrieb am 23.07.07 19:27:58
      Beitrag Nr. 14 ()
      @Stockpicker:
      Wenn die Bankbescheinigung zum Nachteil des Steuerpflichtigen unrichtig ist, sollte darauf verzichtet werden, sie der ESt-erklärung beizulegen.
      Avatar
      schrieb am 11.08.07 12:57:43
      Beitrag Nr. 15 ()
      Vielen Dank für eure Unterstützung. Habe gestern meinen neuen Steuerbescheid 2006 bekommen. Meinem Einspruch wurde stattgegeben und die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften entsprechend meiner Angaben korrigiert. Hatte erneut die Aufstellung der Bank sowie meine eigene Aufstellung eingereicht sowie alle Abweichungen von der Bankbescheinigung mit Orderabrechnungen belegt. Bezüglich des Optionsscheins habe ich mich auf das Urteil vom BFH berufen und einen Ausdruck beigefügt. Hat alles problemlos geklappt, und mein FA war sogar so schnell, dass sie meine Steuerlast vor dem ursprünglichen Zahlungstermin korrigiert haben. Muss jetzt also nicht auf mein bereits nachgezahltes Geld warten.
      Leider will das FA immer noch einen geringen Betrag von mir haben, für den ich noch keine Erklärung habe, aber das größte Unheil ist abgewendet.
      Dachte eigentlich immer, dass ich anteilig in den Monaten, wo ich Tantieme, Bonus, Urlaub- und/oder Weihnachtsgeld bekomme, tendenziell zu viel Steuern zahle, die ich mit dem Lohnsteuerjahresausgleich erstattet bekomme. War in den Vorjahren auch immer so. Diesmal wollen sie einen dreistelligen Betrag von mir haben. Kann ich eigentlich mehrfach Einspruch einlegen, wenn ich da jetzt auch noch einen Fehler finden sollte?

      Schönes Wochenende


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