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    Cliq Digital AG - dt. Anbieter mobiler Inhalte (ex Bob Mobile AG) (Seite 367)

    eröffnet am 30.08.07 18:16:53 von
    neuester Beitrag 22.05.24 15:33:12 von
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      schrieb am 16.11.11 10:45:16
      Beitrag Nr. 417 ()
      Bob Mobile stößt in neue Dimension vor

      Bob Mobile ist auf dem Weg zu einem international führenden Anbieter von Online- und Mobile-Games ein bedeutenden Schritt vorangekommen: Mit der Komplettübernahme des niederländischen Mobile-Spezialisten Cliq B.V. verdoppelt Bob Mobile seinen Konzernumsatz auf über 95 Millionen Euro und weitet seine internationale Präsenz auf mehr als 40 Länder aus. Der Kaufpreis liegt bei 20 Millionen Euro in bar und 1,9 Millionen neuen Bob Mobile Aktien. Über die notwendige Kapitalerhöhung wird eine außerordentliche HV am 22.12. abstimmen. Cliq-CEO Luc Voncken zieht in den Bob-Mobile-Vorstand ein und wird zudem die Geschäftsführung bei der Bob-Mobile-Tochter Just A Game GmbH übernehmen. Trotz der Ausweitung der Aktienzahl auf 3,95 Mio. Stück erwartet Bob Mobile im kommenden Geschäftsjahr beim Ergebnis je Aktie einen Anstieg auf mindestens 1,95 Euro. Damit weist die Aktie aktuell ein KGV von 7 auf. Mit einer Marktkapitalisierung von über 50 Millionen Euro erschließt sich Bob Mobile zudem neue Investorenkreise.

      © 2011 Bernecker Börsenbriefe

      Und: ..... „Dies eröffnet uns vom ersten Tag an neue Potenziale bei der Vermarktung - insbesondere von Handy-Spielen', erläutert Bob-Mobile-Vorstand Remco Westermann .... “ ..... das heißt mit anderen Worten: .... mit der Komplettübernahme des niederländischen Mobile-Spezialisten Cliq B.V. verdoppelt Bob Mobile nicht nur seinen Konzernumsatz, sondern übernimmt vom ersten Tag an auch die Gewinne von Cliq B.V., denn die haben ja nicht mit Verlust ihr Geschäft betrieben ...... ein beinahe ideales Zusammengehen zweier Unternehmen, deren CEO’s sich ganz offensichtlich bestens verstehen und dementsprechend auch zusammenarbeiten; frei von persönlich eitlem Profilierungsgebaren .... und das optimal get(ea)mt vor dem Weihnachtsgeschäft .... :cool:
      Avatar
      schrieb am 15.11.11 09:42:59
      Beitrag Nr. 416 ()
      Unter Berücksichtigung der ab dem 1. Oktober 2011 konsolidierten Cliq B.V.erwartet Bob Mobile für das Gesamtjahr 2011 eine deutliche Umsatz- und EBITDA Steigerung. Nach der vollständigen Integration von Cliq B.V. und Guerilla Mobile Berlin wird der Umsatz im Geschäftsjahr 2012 voraussichtlich auf über 95 Millionen Euro steigen bei einem EBITDA von über 18 Millionen Euro. Bei einer nach den Transaktionen erhöhten Aktienanzahl von rund 3,95 Millionen Stück wird für 2012 ein Gewinn pro Aktie von mindestens 1,95 Euro erwartet.

      ..... bin zufällig über diese oben stehende Meldung sozusagen „gestolpert“, als ich mich nach einer aussichtsreichen Geldanlage in ein Unternehmen im Hinblick auf das bevorstehende “Weihnachten“ und Spiele die es an die “Web-communities“ verkauft gestoßen und damit auf BOB MOBILE .... u. a. auch nach dem ich gesehen hatte, wie um mich herum (und über meine Kinder) dieses „Geschäft“ regelrecht brummt, mit der Tendenz: „süchtig machend“ .....

      Daraufhin hab ich mir dann dieses Unternehmen BOB MOBILE mal genauer (übers Internet natürlich) angeschaut, und bin zu der Meinung gelangt, dass der CEO der Bob Mobile AG - Remco Westermann - was von seinem Geschäft versteht und kein Fantast ist, was obige Meldung - Bei einer nach den Transaktionen erhöhten Aktienanzahl von rund 3,95 Millionen Stück wird für 2012 ein Gewinn pro Aktie von mindestens 1,95 Euro erwartet - keineswegs als unrealistisch erscheinen lässt.

      Auch der Cliq-CEO Luc Voncken scheint bestens in das (jetzt gemeinsame) Unternehmen zu passen ... und ... 'Cliq hat eine ausgezeichnete Marketing-Expertise. Dies eröffnet uns vom ersten Tag an neue Potenziale bei der Vermarktung - insbesondere von Handy-Spielen', erläutert Bob-Mobile-Vorstand Remco Westermann. 'Zudem passen die Länderportfolios hervorragend zusammen, da sie kaum Überschneidungen zeigen.'

      ..... nach meiner ersten Einschätzung - scheint mir gerade jetzt noch – ein „günstiger“ Einstieg in das Unternehmen möglich !? ...... kritische Beiträge zu meiner Einschätzung wären mir willkommen ...... denn ich habe mir gestern schon einen ersten Posten in Bob Mobile Aktien in mein Depot geholt .... :)
      Avatar
      schrieb am 15.11.11 08:38:40
      Beitrag Nr. 415 ()
      Wow Quantensprung !
      Avatar
      schrieb am 15.11.11 08:38:01
      Beitrag Nr. 414 ()
      Wow - Quantensprung
      Avatar
      schrieb am 14.11.11 17:35:21
      Beitrag Nr. 413 ()
      DGAP-News
      Bob Mobile AG: Übernahme, Quartalsergebnis (deutsch)
      Autor: dpa-AFX | 14.11.2011, 17:19 | 34 Aufrufe | 0 |
      Bob Mobile AG: Übernahme, Quartalsergebnis


      DGAP-News: Bob Mobile AG / Schlagwort(e): Quartalsergebnis

      Bob Mobile AG: Übernahme, Quartalsergebnis


      14.11.2011 / 17:18


      ---------------------------------------------------------------------


      Bob Mobile AG / Schlagwort(e): Übernahme, Quartalsergebnis


      14.11.2011


      Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein

      Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der

      Emittent / Herausgeber verantwortlich.


      --------------------------------------------------------------------------

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      Bob Mobile AG plant Übernahme des Mobile-Spezialisten Cliq B.V. -

      Ausweitung der internationalen Präsenz auf über 40 Länder, Jahresumsatz

      steigt auf über 95 Millionen Euro bei einem EBITDA von mehr als 18

      Millionen Euro

      * Komplettübernahme der Cliq B.V. geplant als Meilenstein auf dem Weg zu

      einem international führenden Anbieter von Online-Games und Mobile-Games

      * Kaufpreis liegt bei 20 Millionen Euro in bar und 1,9 Millionen neuen

      Bob-Mobile-Aktien

      * Gemeinsame Kundenbasis von über 9 Millionen Kunden in über 40 Ländern

      * Verstärkung des Management-Teams: Cliq-CEO Luc Voncken erweitert

      Bob-Mobile-Vorstand

      * Parallel Erhöhung des Anteils an der Guerilla Mobile Berlin auf 100

      Prozent

      * Q3-Resultate von Fusionskosten geprägt

      * Ausblick bestätigt Wachstumskurs der Bob Mobile AG

      * Außerordentliche Hauptversammlung am 22. Dezember 2011


      Bob Mobile AG (WKN A0HHJR, ISIN DE000A0HHJR3), 14.11.2011 - Die Bob Mobile

      AG, ein internationaler Anbieter von Online-Games und Mobilen

      Mehrwertdiensten, setzt ihre dynamische Wachstumsstrategie mit der

      Übernahme des niederländischen Mobile-Spezialisten Cliq B.V. konsequent

      fort. Durch die geplante Akquisition der in Amsterdam ansässigen Cliq B.V.

      wird die Bob-Mobile-Gruppe ihre internationale Präsenz deutlich ausweiten

      und mit einem erwarteten Jahresumsatz von über 95 Millionen Euro, einem

      EBITDA von über 18 Millionen Euro sowie einem Ergebnis je Aktie von

      mindestens 1,95 Euro im Geschäftsjahr 2012 in eine neue Umsatz- und

      Ergebnisdimension vordringen. Die Komplettübernahme des niederländischen

      Konkurrenten stellt einen bedeutenden Schritt auf dem Weg zu einem weltweit

      führenden Anbieter für Online-Games und Mobile Services dar.




      Beschleunigung des internationalen Vertriebs für Spiele

      Die geplante Übernahme der auf die Vermarktung und den Vertrieb mobiler

      Produkte spezialisierten Cliq B.V. stellt zugleich einen weiteren wichtigen

      Meilenstein in der Neuausrichtung der Bob Mobile AG dar. Mit der Gründung

      der Just A Game GmbH im Jahr 2010 hat sich Bob Mobile ein zweites Standbein

      im Spielesektor und hier insbesondere im Bereich Online-Games aufgebaut.

      Bei dieser Strategie kommt dem Roll-out über das Handy eine besondere

      Bedeutung zu. Mit der Unterstützung der neuen Tochtergesellschaft kann der

      internationale Vertrieb von Spielen zukünftig deutlich beschleunigt werden.

      Übernahme zu 100 Prozent

      Bob Mobile wird die Cliq B.V., die für 2011 einen Endkunden Jahresumsatz

      von zirka 60 Millionen Euro (Netto Umsatz 43 Millionen Euro) und ein EBITDA

      von 16,5 Millionen Euro anpeilt, rückwirkend zum 1. Oktober 2011

      konsolidieren. Der Kaufpreis für 100 Prozent der Cliq-Anteile setzt sich

      zusammen aus 20 Millionen Euro in bar und 1,9 Millionen neuen

      Bob-Mobile-Aktien. Unter Berücksichtigung der Verschuldung von Cliq in Höhe

      von 9,8 Millionen Euro (bei Closing voraussichtlich 6,8 Millionen Euro)

      zahlt Bob Mobile weniger als das 3,5-fache EBITDA des Geschäftsjahres 2011

      für das niederländische Unternehmen. Zur Finanzierung der Übernahme hat

      sich Bob Mobile ein Bankdarlehen gesichert. Die Ausgabe der neuen

      Bob-Mobile-Aktien steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der

      außerordentlichen Hauptversammlung am 22. Dezember 2011.

      Mehr als 10 Millionen Kunden

      'Cliq hat eine ausgezeichnete Marketing-Expertise. Dies eröffnet uns vom

      ersten Tag an neue Potenziale bei der Vermarktung - insbesondere von

      Handy-Spielen', erläutert Bob-Mobile-Vorstand Remco Westermann. 'Zudem

      passen die Länderportfolios hervorragend zusammen, da sie kaum

      Überschneidungen zeigen. Trotz unseres starken organischen Wachstums in den

      letzten Jahren erzielen wir den Großteil unserer Umsätze bisher noch in

      deutschsprachigen Ländern. Inklusive Cliq verfügt Bob Mobile zukünftig über

      mehr als 9 Millionen Kunden pro Jahr, bestehend aus über 2,5 Millionen

      aktiven Abonnements, über 2,5 Millionen registrierten Online-Spielern und

      über 4 Millionen weiteren Kunden. Damit können wir das gemeinsame

      Produktportfolio bei einer potenziellen Reichweite von über 2 milliarden

      potentielle Kunden in mehr als 40 Märkten anbieten, darunter alle wichtigen

      europäischen Länder, aber auch Brasilien, Kanada und Russland', so

      Westermann weiter. Neben einer deutlichen Beschleunigung des Wachstums

      erwartet Westermann auch erhebliche Synergieeffekte auf der Kostenseite.

      Neuer Bob-Mobile-Vorstand

      Auch Luc Voncken, CEO von Cliq B.V. und zukünftiger Vorstand der Bob Mobile

      AG, freut sich auf den Zusammenschluss der beiden Mobile-Spezialisten: 'Ich

      bin zuversichtlich, dass wir gemeinsam in der Lage sind, eine bedeutende

      Rolle im Games-Markt zu spielen - sowohl im mobilen als auch im

      Online-Bereich'. Als CEO von Cliq und designierter CEO der Just A Game GmbH

      wird Luc Voncken zukünftig die Geschicke der beiden

      Bob-Mobile-Tochtergesellschaften leiten. Der neue Bob-Mobile-Vorstand wird

      sich aus Remco Westermann als Vorstandsvorsitzender und Luc Voncken

      zusammensetzen.



      Aufstockung bei Guerilla Mobile

      Parallel zur Cliq-Transaktion wird Bob Mobile seinen Anteil an der Guerilla

      Mobile Berlin GmbH von 50,2 Prozent auf 100 Prozent aufstocken. Seit ihrer

      Gründung im Jahr 2008 ist die Guerilla Mobile Berlin GmbH Jahr für Jahr

      dynamisch gewachsen und hat sich mit einem erwarteten Jahresumsatz von 27

      Millionen Euro inzwischen erfolgreich als führender Anbieter im

      Mobile-Content-Geschäft etabliert. Verkäufer der Anteile sind die beiden

      Mitgründer und Geschäftsführer von Guerilla Mobile, Maurice Reimer und

      Oliver Thiel. Der Kaufpreis beinhaltet neben 362.500 neuen

      Bob-Mobile-Aktien auch eine erfolgsabhängige Cash-Komponente.

      Just A Game entwickelt sich positiv, liegt aber unter den hohen Erwartungen


      Mit inzwischen mehr als 2,7 Millionen registrierten Spielern entwickelt

      sich die Bob-Mobile-Tochtergesellschaft Just A Game GmbH weiterhin positiv.

      Nach einem verheißungsvollen Jahresauftakt hat Just A Game im dritten

      Quartal 2011 die hohen Umsatzerwartungen jedoch nicht ganz erreichen

      können. Der Grund hierfür sind Verzögerungen bei der Internationalisierung

      sowie geringere Umsätze im Geschäftsbereich Spiele-Lizenzen. Sehr positiv

      entwickelt sich hingegen neben dem Aushängeschild 'War2Glory' auch das

      Anfang Juli gelaunchte Online-Game 'Operation Gamma 41'. Zudem werden die

      stärkere internationale Präsenz, die vollständige Integration von Guerilla

      Mobile Berlin und die finanzielle Stärke der neuen Bob-Mobile-Gruppe die

      strategische Neuausrichtung mit dem Fokus auf Online-Spiele deutlich

      beschleunigen und sich ab dem vierten Quartal 2011 positiv auf die

      Entwicklung von Just A Game auswirken. Im dritten Quartal 2011 erzielte Bob

      Mobile Umsätze von 10 Millionen Euro (Vorjahr: 10 Millionen Euro). Das

      EBITDA in Höhe von -0,3 Millionen Euro (Vorjahr: 1,2 Millionen Euro)

      wurde durch außerordentliche Kosten im Zusammenhang mit der Cliq-Übernahme

      belastet.

      Ausblick

      Unter Berücksichtigung der ab dem 1. Oktober 2011 konsolidierten Cliq B.V.

      erwartet Bob Mobile für das Gesamtjahr 2011 eine deutliche Umsatz- und

      EBITDA Steigerung. Nach der vollständigen Integration von Cliq B.V. und

      Guerilla Mobile Berlin wird der Umsatz im Geschäftsjahr 2012

      voraussichtlich auf über 95 Millionen Euro steigen bei einem EBITDA von

      über 18 Millionen Euro. Bei einer nach den Transaktionen erhöhten

      Aktienanzahl von rund 3,95 Millionen Stück wird für 2012 ein Gewinn pro

      Aktie von mindestens 1,95 Euro erwartet.

      Zur Durchführung der Transaktion ist die Zustimmung der Aktionäre der Bob

      Mobile AG erforderlich. Die notwendige außerordentliche Hauptversammlung

      findet am 22. Dezember 2011 statt. Dieser Ausblick basiert auf der Annahme,

      dass es keine unerwarteten negativen Ereignisse von wesentlicher Bedeutung

      geben wird und die turbulenten Entwicklungen auf den Finanzmärkten keine

      negativen Auswirkungen auf das operative Geschäft haben werden.

      Die Zahlen zum dritten Quartal 2011 sind vorläufig, noch ungeprüft und

      keiner prüferischen Durchsicht unterzogen.





      Über Bob Mobile AG:

      Bob Mobile AG ist eine dynamische Holding mit Fokus auf den Bereich Mobile

      und Online Games mit Sitz in Straelen. Als ein führender Vermarkter von

      mobilen Mehrwertdiensten hat das Unternehmen über ihre Tochterunternehmen

      in diversen europäischen Märkten einen direkten Endkundenvertrieb

      aufgebaut. Seit Juli 2010 ist die Bob Mobile AG dabei den Fokus auf dem

      Bereich Online Games zu verlegen. In 2010 wurde als erstes Freemium

      Multiplayer Online Game ,War2Glory' gelauncht. Seitdem folgten ,9Empires'

      (Rollenspiel) und ,Operation Gamma 41' (Aufbau Strategie Spiel), weitere

      Spiele sind geplant. Die Tochter Just A Game GmbH verfügt auch über eine

      erfolgreiche Lizensierungsunit, die international Spielelizenzen sourced

      und vertreibt. Die Bob Mobile ist ein Spezialist in der direkten

      Endkundenvermarktung seiner Produkte über TV, Internet und Mobiles Internet

      und arbeitet eng mit führenden Internetnetzwerken sowie Fernsehanstalten

      zusammen. Der Bob Mobile Konzern setzt auf

      kontinuierliches profitables Wachstum sowohl durch Expansion in neue

      Länder, als auch durch aktive Produkte- und Diensteentwicklung.


      Kontakt Bob Mobile AG:

      Lucy Tiegelkamp

      Paesmühlenweg 8, D-47638 Straelen

      Phone: +49 (0)2834 9429209;

      Fax: +49 (0)2834 46299409;

      Email: Investor@bobmobile.com

      Internet: www.bobmobile.ag



      Ende der Corporate News


      14.11.2011 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

      übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber

      verantwortlich.


      Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,

      Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

      Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und

      http://www.dgap.de



      Ende der Corporate News


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      14.11.2011 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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      146252 14.11.2011

      http://www.wallstreet-online.de/nachricht/3716510-dgap-news-…

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      Avatar
      schrieb am 14.11.11 17:34:23
      Beitrag Nr. 412 ()
      Bob Mobile AG
      Straelen
      ISIN DE 000A0HHJR3
      WKN A0HHJR
      Außerordentliche Hauptversammlung der BOB MOBILE AG
      Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu einer
      am Donnerstag, den 22. Dezember 2011, um 09:30 Uhr im
      Sheraton Düsseldorf Airport Hotel, Terminal Ring 4, 40474 Düsseldorf,
      im Raum Charles Lindbergh
      stattfindenden
      außerordentlichen Hauptversammlung eingeladen.


      Tagesordnung
      1. Beschlussfassung über die Konkretisierung der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder, die Beschlussfähigkeit und -fassung des Aufsichtsrats sowie über die Änderung des § 11 Abs. 1 und des § 12 der Satzung

      Die ordentliche Hauptversammlung 2011 hat beschlossen, § 11 Abs. 1 der Satzung dahingehend zu ändern, dass der Aufsichtsrat zukünftig aus bis zu sechs Mitgliedern bestehen soll. Die seinerzeit beschlossene Formulierung soll nunmehr dahingehend präzisiert werden, dass der Aufsichtsrat zukünftig aus sechs Mitgliedern bestehen soll. Zugleich soll durch eine entsprechende Anpassung von § 12 Abs. 3 der Satzung klargestellt werden, dass der Aufsichtsrat beschlussfähig ist, wenn mindestens drei seiner Mitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen. Schließlich soll der Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung 2011 über die Schaffung eines § 12 Abs. 6 dahingehend präzisiert werden, dass es sich bei der Neuregelung um den Absatz 5 des § 12 handelt, und der Wortlaut der seinerzeit beschlossenen Bestimmung geringfügig überarbeitet werden.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

      a) § 11 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

      „Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitgliedern.“

      b) § 12 Abs. 3 Satz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

      „Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen.“

      Im Übrigen bleibt § 12 Abs. 3 der Satzung unberührt.

      c) Der Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 31. August 2011 über die Schaffung eines § 12 Abs. 6 der Satzung wird aufgehoben und unter § 12 der Satzung folgender Absatz 5 neu eingefügt:

      „5. Der Aufsichtsrat fasst seine Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit das Gesetz nicht zwingend eine andere Mehrheit bestimmt. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt.“


      2. Beschlussfassung über die Wahl von drei neuen Mitgliedern des Aufsichtsrates

      Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach den Vorschriften der §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG – vorbehaltlich der Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 1 dieser außerordentlichen Hauptversammlung beschlossenen Satzungsänderung – in Verbindung mit § 11 der Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden.

      Der Aufsichtsrat schlägt vor,

      a) Herrn Karel Gustaaf Tempelaar, Privater Investor, wohnhaft in Amsterdam, Niederlande, und

      b) Herrn Rudolf Christian de Back, Managing Director TOHARU-ventures, wohnhaft in Blaricum, Niederlande, und

      c) Herrn Cornelis Herman van der Steenstraten, Privater Investor, wohnhaft in Amsterdam, Niederlande,

      aufschiebend bedingt auf die Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 1 dieser außerordentlichen Hauptversammlung vorgeschlagenen Änderung von § 11 Abs. 1 der Satzung im Handelsregister und mit Wirkung zum Ablauf des Tages der Eintragung der Änderung des § 4 der Satzung gemäß dem Beschluss nach Tagesordnungspunkt 3 dieser außerordentlichen Hauptversammlung im Handelsregister der Gesellschaft zu weiteren Mitgliedern des Aufsichtsrates bis zur Beendigung der Hauptversammlung zu wählen, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 beschließt.

      Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

      3. Beschlussfassung über eine ordentliche Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen mit Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und Neufassung des § 4 der Satzung

      Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt (Stand: 11. November 2011) Euro 1.688.199,00, eingeteilt in 1.688.199 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die Gesellschaft beabsichtigt durch eine Sachkapitalerhöhung das Grundkapital der Gesellschaft um Euro 1.900.000 zu erhöhen.

      Zur Zeichnung der neuen Aktien aus der Sachkapitalerhöhung sollen die Anteilseigner der Cliq B.V. mit Sitz in Amsterdam (Niederlande), eingetragen im Handelsregister unter der KvK-Nr. 34377410, zugelassen werden, nämlich (i) die Orinoco B.V. mit Sitz in Amsterdam (Niederlande) und Geschäftsadresse in Keizersgracht 475 bg, 1017 DL Amsterdam, eingetragen im Handelsregister unter der Kvk-Nr. 34186862, (ii) die EmRose B.V. mit Sitz in Amsterdam (Niederlande) und Geschäftsadresse in Keizersgracht 313, 1016 EE Amsterdam, eingetragen im Handelsregister unter der KvK-Nr. 34186863, (iii) die TOPSAM B.V. mit Sitz in Laren (Niederlande) und Geschäftsadresse Tafelbergweg 13, 1251 AB Laren, eingetragen im Handelsregister unter der KvK-Nr. 34186860, und (iv) die Grupa Media Holding II B.V. mit Sitz in Amsterdam (Niederlande) und Geschäftsadresse in Surinameplein 124, 1058 GV Amsterdam, eingetragen im Handelsregister unter der KvK-Nr. 34393514. Die Ausgabe der neuen Aktien soll gegen Sacheinlage erfolgen. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist demgemäß auszuschließen.

      Orinoco B.V., EmRose B.V., TOPSAM B.V. und Grupa Media Holding II B.V. beabsichtigen, ihre sämtlichen Geschäftsanteile (und damit 100%) an der Cliq B.V. als Sacheinlage in die Gesellschaft einzubringen. Orinoco B.V. hält rd. 16,67% der einzubringenden Anteile der Cliq B.V. und somit 6.000 Geschäftsanteile. EmRose B.V. hält rd. 16,67% der einzubringenden Anteile der Cliq B.V. und somit 6.000 Geschäftsanteile. TOPSAM B.V. hält rd. 16,67% der einzubringenden Anteile der Cliq B.V. und somit 6.000 Geschäftsanteile. Grupa Media Holding II B.V. hält 50% der einzubringenden Anteile der Cliq B.V. und somit 18.000 Geschäftsanteile. Die Einbringung soll gegen Ausgabe von 1.900.000 neuen Aktien an der Gesellschaft sowie eine Zahlung von Euro 20.000.000,00 („Barkomponente“) durch die Gesellschaft an die Einbringenden entsprechend dem Verhältnis ihrer Geschäftsanteile an der Cliq B.V. erfolgen, wobei Orinoco B.V. insgesamt 316.667 neue Aktien, EmRose B.V. insgesamt 316.667 neue Aktien, TOPSAM B.V. insgesamt 316.666 neue Aktien und Grupa Media Holding II B.V. insgesamt 950.000 neue Aktien gewährt werden.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:

      a) Das Grundkapital der Gesellschaft wird um Euro 1.900.000,00 durch die Ausgabe von 1.900.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 pro Aktie erhöht.

      b) Die neuen Aktien sind von Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres an gewinnberechtigt.

      c) Die neuen Aktien werden zum Betrag von Euro 1,00 pro Aktie, mithin zu einem Gesamtausgabebetrag von Euro 1.900.000,00 ausgegeben. Ein Agio wird nicht erhoben.

      d) Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen. Zur Zeichnung der 1.900.000 neuen Aktien werden ausschließlich (i) die Orinoco B.V. mit Sitz in Amsterdam (Niederlande) und Geschäftsadresse in Keizersgracht 475 bg, 1017 DL Amsterdam, eingetragen im Handelsregister unter der Kvk-Nr. 34186862, (ii) die EmRose B.V. mit Sitz in Amsterdam (Niederlande) und Geschäftsadresse in Keizersgracht 313, 1016 EE Amsterdam, eingetragen im Handelsregister unter der KvK-Nr. 34186863, (iii) die TOPSAM B.V. mit Sitz in Laren (Niederlande) und Geschäftsadresse Tafelbergweg 13, 1251 AB Laren, eingetragen im Handelsregister unter der KvK-Nr. 34186860, und (iv) die Grupa Media Holding II B.V. mit Sitz in Amsterdam (Niederlande) und Geschäftsadresse in Surinameplein 124, 1058 GV Amsterdam, eingetragen im Handelsregister unter der KvK-Nr. 34393514 zugelassen, wobei Orinoco B.V. insgesamt 316.667 neue Aktien, EmRose B.V. insgesamt 316.667 neue Aktien, TOPSAM B.V. insgesamt 316.666 neue Aktien und Grupa Media Holding II B.V. insgesamt 950.000 neue Aktien gegen Sacheinlage gewährt werden sowie eine Zahlung von Euro 20.000.000,00 („Barkomponente“) an die Einbringenden erfolgt, wobei Orinoco B.V. Euro 3.333.334,00, EmRose B.V. Euro 3.333.333,00, TOPSAM B.V. Euro 3.333.333,00 und Grupa Media Holding II. B.V. Euro 10.000.000 erhält.

      e) Orinoco B.V., EmRose B.V., TOPSAM B.V. und Grupa Media Holding II B.V. erbringen ihre jeweilige Sacheinlage, indem jede von ihnen ihre Anteile an der Cliq B.V. – die zusammen einen Nominalbetrag in Höhe von insgesamt Euro 36.000 und somit 100% der Anteile der Cliq B.V. ergeben – auf die Gesellschaft mit wirtschaftlicher Wirkung zum 30.09.2011 übertragen, wobei Orinoco B.V. hiervon 6.000 Geschäftsanteile mit einem Nominalbetrag von Euro 6.000, EmRose B.V. hiervon 6.000 Geschäftsanteile mit einem Nominalbetrag von Euro 6.000, TOPSAM hiervon 6.000 Geschäftsanteile mit einem Nominalbetrag von Euro 6.000 und Grupa Media Holding II B.V. hiervon 18.000 Geschäftsanteile mit einem Nominalbetrag von Euro 18.000 an die Gesellschaft überträgt und als Sacheinlage einbringt. Soweit der Einbringungswert der vorgenannten Anteile den Gesamtausgabebetrag der hierfür gewährten Aktien zuzüglich der Barkomponente übersteigt, ist die Differenz als freiwillige andere Zuzahlung der Einbringenden in das Grundkapital der Gesellschaft zu werten und in die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB einzustellen.

      f) Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Sachkapitalerhöhung und ihrer Durchführung einschließlich der weiteren Bedingungen der Aktienausgabe festzusetzen.

      g) Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, § 4 der Satzung entsprechend der Durchführung der Sachkapitalerhöhung anzupassen.


      Bericht des Vorstandes an die Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 3 gemäß § 186 Abs. 4 AktG

      Zweck der vorgeschlagenen Kapitalerhöhung der Gesellschaft gegen Sacheinlage mit Bezugsrechtsausschluss ist der Erwerb von 100% der Geschäftsanteile an der in den Niederlanden unter KvK 34377410 eingetragenen Cliq B.V. mit dem Sitz in Amsterdam (Geschäftsadresse: Keizersgracht 313, 1016 EE Amsterdam). Nach dem Erwerb wird die Gesellschaft unmittelbar sämtliche Anteile an der Cliq B.V. halten.

      Die Cliq B.V. ist ein Unternehmen, das die Vermarktung und den Verkauf von mobilen Mehrwertdiensten über Web, Mobile Web und TV zum Gegenstand hat. Der Vertrieb der Produkte erfolgt in über 30 Länder im Wesentlichen über diverse Vertriebsplattformen. Die Cliq B.V.-Gruppe, der insgesamt 14 Unternehmen angehören, erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2010 laut ihrem konsolidierten Jahresabschluss einen Umsatz von ca. Euro 31 Mio. und einen Jahresüberschuss von ca. Euro 6,3 Mio, wobei die Geschäftstätigkeit der Cliq B.V. mit Übernahme der The Mobile Generation Holding B.V. sowie der Blinck International B.V. zum 1. Mai 2010 begann. Das bilanzielle Eigenkapital der Cliq B.V.-Gruppe beträgt zum Stichtag 31.12.2010 insgesamt ca. Euro 6,4 Mio., wobei Euro 36.000 auf die Vollgesellschaftsanteile, Euro 44.028 auf die Rücklagen und Euro 6.316.582 auf den Bilanzgewinn entfallen. Die bilanziell ausgewiesenen Verbindlichkeiten betragen auf Gruppenebene zum 01.11.2011 insgesamt ca. Euro 9,8 Mio., wobei die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr Euro 1,8 Mio. betragen. In den ersten drei Quartalen des Geschäftsjahres 2011 verlief die Geschäftsentwicklung positiv und für das gesamte Geschäftsjahr 2011 wird bei einem Umsatz von ca. Euro 43,7 Mio. ein Jahresüberschuss von ca. Euro 8,9 Mio. erwartet. Anhaltspunkte für eine nicht positive künftige Entwicklung der Cliq B.V.-Gruppe liegen nicht vor.

      In der Cliq B.V. (bis einschließlich 2009 firmierend unter Vesper Entertainment B.V.) wurden im Mai 2010 die geschäftlichen Aktivitäten zweier führender niederländischer Content-Provider, und zwar der Blinck International B.V. mit Sitz in Amsterdam und der The Mobile Generation Holding B.V. mit Sitz in Amsterdam, zusammengeführt. Hierzu wurden jeweils alle Anteile der beiden Unternehmen in die Cliq B.V. im Wege der Sacheinlage eingebracht. Die Blinck International B.V. erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2009 bei einem Umsatz von ca. Euro 52,2 Mio. (in 2008: ca. Euro 54,8 Mio.) einen Jahresüberschuss von ca. Euro 7,0 Mio. (in 2008: ca. Euro 6,1 Mio.). Die The Mobile Generation Holding B.V. erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2009 bei einem Umsatz von ca. Euro 33,5 Mio. (in 2008: ca. Euro 41,8 Mio.) einen Jahresüberschuss von ca. Euro 5,2 Mio. (in 2008: ca. Euro 7,6 Mio.). Die Umsatzunterschiede kommen zustande auf Grund von Unterschieden bei der Umsatzanerkennung.

      Die Cliq B.V. erwirtschaftete als Einzelunternehmen im Geschäftsjahr 2010 einen Jahresüberschuss von ca. Euro 6,3 Mio. resultierend aus den Ergebnissen der Töchtergesellschaften.

      Der unmittelbare Erwerb der weiteren Anteile an der Cliq B.V. ist vom Unternehmensgegenstand der Gesellschaft gemäß § 2 der Satzung gedeckt. Gegenstand der Gesellschaft ist gemäß § 2 Abs. 1 der Satzung die Beteiligung jeder Art an anderen Unternehmen, im Besonderen an Unternehmen in den Bereichen der Telekommunikation und mobilen Mehrwertdienste, das Halten, die Verwaltung und die Verwertung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen und die Ausrichtung der Strategie des Unternehmens und konzerngebundener Unternehmen. Die Gesellschaft kann gemäß § 2 Abs. 2 der Satzung alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann sich unter anderem an anderen Unternehmen, auch wenn sie einen anderen Unternehmensgegenstand haben, beteiligen, sie erwerben und die Geschäftsführung für solche Unternehmen übernehmen. Der Erwerb der Anteile an der Cliq B.V. ist daher vom Unternehmensgegenstand der Gesellschaft gedeckt.

      Der Erwerb der Anteile an der Cliq B.V. liegt auch im wirtschaftlichen Interesse der Gesellschaft. Denn hierdurch kann nachhaltig der Konzernumsatz sowie das Konzernergebnis gesteigert werden. Insbesondere rechnet der Vorstand mit synergetischen Vorteilen bei der Vermarktung von mobilen Mehrwertdiensten sowie Online- und Mobile-Games auf Grund des effizienteren Einkaufs von Werbeplätzen, einer schnelleren Internationalisierung sowie einer Verbesserung der internen Effizienz auf Basis von Skaleneffekten und Kosteneinsparungen. Ferner erwartet der Vorstand weiteres Umsatzwachstum auf Grund der zusätzlichen Länder, deren Märkte sich ihr durch den Erwerb der Anteile an der Cliq B.V. erschließen (wie z.B. Frankreich, Niederlande, Kanada, Russland und Spanien), und der sich ergänzenden Produktportfolien. Insbesondere die Markteinführung von Online-Games in den diversen Ländern, die als Absatzmärkte neu hinzukommen, wird als ein großer Vorteil gesehen. Denn die Gesellschaft ist als Muttergesellschaft von Dienstleistungsunternehmen für interaktive Mobilfunkdienste in einem Wettbewerbsumfeld tätig, in dem ein organisches Wachstum auf den bisher bedienten Märkten auf Grund der bestehenden Marktpositionen nur beschränkt und/oder nicht zeitnah möglich ist und der Auf- und Ausbau von neuen geografischen Absatzmärkten durch die Nutzung von Akquisitionsmöglichkeiten kostengünstig realisiert werden kann. Im Zuge der Einbringung entsteht eine global im mobilen Unterhaltungs- und Content-Distribution-Bereich aufgestellte und wettbewerbsfähige Unternehmensgruppe, die über eine umfangreiche Palette von Produkten und Marken sowie über ein weltumspannendes Service-Netzwerk verfügt, mit einem Schwerpunkt im Bereich Spiele. Der Gesellschaft bietet sich damit eine einmalige Chance, die internationale Expansion voranzutreiben, die sie nur durch die Ausgabe neuer Aktien an die Einbringenden ergreifen kann. Gleichzeitig wird durch die Hingabe neuer Aktien als Teilleistung für den Erwerb der Anteile an der Cliq B.V. einerseits eine weitergehende Beanspruchung der Liquidität der Gesellschaft sowie eine Aufnahme weiterer Verbindlichkeiten vermieden und anderseits kann die Gesellschaft einen Partner gewinnen, der über umfangreiches Branchen-Know-how und eine weitgehende internationale Marktdurchdringung verfügt.

      Nach Kenntnis des Vorstandes sind die Verkäufer, die ihre Anteile an der Cliq B.V. im Rahmen der Sachkapitalerhöhung in die Gesellschaft einbringen (die Orinoco B.V. mit Sitz in Amsterdam (Niederlande) und Geschäftsadresse in Keizersgracht 475 bg, 1017 DL Amsterdam, eingetragen im Handelsregister unter der Kvk-Nr. 34186862, die EmRose B.V. mit Sitz in Amsterdam (Niederlande) und Geschäftsadresse in Keizersgracht 313, 1016 EE Amsterdam, eingetragen im Handelsregister unter der KvK-Nr. 34186863, die TOPSAM B.V. mit Sitz in Laren (Niederlande) und Geschäftsadresse Tafelbergweg 13, 1251 AB Laren, eingetragen im Handelsregister unter der KvK-Nr. 34186860 und die Grupa Media Holding II B.V. mit Sitz in Amsterdam (Niederlande) und Geschäftsadresse in Surinameplein 124, 1058 GV Amsterdam, eingetragen im Handelsregister unter der KvK-Nr. 34393514), bisher nicht an der Gesellschaft beteiligt. Die Verhandlungen wurden folglich unter jeglichen Gesichtspunkten mit außerhalb der Gesellschaft stehenden Dritten geführt. Der Vorstand ist davon überzeugt, ein gutes Verhandlungsergebnis erzielt zu haben.

      Der Gesellschaft ist es nicht möglich, die Anteile an der Cliq B.V. aus eigenen Mitteln oder im Rahmen einer Barkapitalerhöhung zu erwerben, weil die zur Zeichnung zugelassenen Veräußerer zu einem Verkauf ihrer Anteile an der Cliq B.V. nur bereit sind, wenn sie hierfür Aktien der Gesellschaft erhalten. Der Bezugsrechtsausschluss ist daher geeignet und erforderlich, um den Erwerb der Anteile an der Cliq B.V. im Interesse der Gesellschaft zu ermöglichen.

      Alternative Möglichkeiten hat der Vorstand der Gesellschaft erwogen, können jedoch nicht realisiert werden. Insbesondere kommen die Möglichkeiten einer Barkapitalerhöhung, bei der ein Bezugsrechtsausschluss nicht erforderlich wäre, und einer komplett anderweitigen Finanzierung des Kaufpreises schon deshalb nicht in Betracht, weil die Anteile an der Cliq B.V. auf diesem Wege, d. h ohne Gewährung von Aktien, nicht erworben werden können. Die Veräußerer sind auch zu einem Verkauf der Anteile gegen ausschließliche Zahlung eines Kaufpreises (der über der vorgesehenen Barkomponente läge) nicht bereit.

      Auch die Durchführung einer kombinierten Bar- und Sachkapitalerhöhung kommt in Anbetracht des Kapitalmarktumfeldes derzeit nicht in Betracht und würde darüber hinaus schon deshalb nicht zu einem anderen Ergebnis führen, weil die Veräußerer unter diesen Umständen zu einer Veräußerung ihrer Anteile an der Cliq B.V. nicht bereit wären. Auch auf eine Zuteilung von durch nicht ausgeübte Bezugsrechte der Aktionäre frei werdenden neuen Aktien im Rahmen eines vertraglichen Bezugsrechts wollten sich die zur Zeichnung zugelassenen Veräußerer nicht einlassen.

      Der Erwerb der Anteile an der Cliq B.V. ist daher allein im Wege der Sachkapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss zu realisieren. Das Gesellschaftsinteresse an dem beabsichtigten Bezugsrechtsausschluss ist auf Grund der vorgenannten Punkte höher zu bewerten als das Interesse der einzelnen Aktionäre am Erhalt ihrer Bezugsrechte.

      Der Wert der Sacheinlage rechtfertigt auch die Ausgabe von 1.900.000 Aktien an der Gesellschaft zuzüglich der Zahlung einer Barkomponente von Euro 20.000.000,00. Denn die Bewertung von 100% der Geschäftsanteile an der Cliq B.V. erreicht einen Wert von mindestens Euro 58,8 Mio. oder übersteigt diesen Wert sogar. Die Wertermittlung erfolgte dabei auf der Basis eines EBITDA–Faktors von 3,5 (inklusive derzeitig bekannte Darlehen von Euro 9,8 Mio.) und somit nach branchenüblichen Maßstäben. Unter Berücksichtigung der Barkomponente sowie der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr erfolgt die Ausgabe der 1.900.000 jungen Aktien somit gegen eine Sacheinlage im Wert von mindestens Euro 29 Mio. Der Wert der Sacheinlage beträgt nach Abzug der Barkomponente sowie der genannten Verbindlichkeiten im Verhältnis zum rechnerischen Wert je auszugebender Aktie somit Euro 15,26. Dies entspricht auch mindestens dem tatsächlichen Wert der Aktien der Gesellschaft. Denn der ermittelte Wert je Aktie der Gesellschaft entspricht in etwa dem Bezugspreis der Aktien für die im Dezember 2010 durchgeführte Kapitalerhöhung (Euro 16,75) und ist auch unter Berücksichtigung der jüngsten Geschäftsentwicklung der Gesellschaft und der erwarteten Ertragsentwicklung sowie den Verwerfungen auf dem Finanzmarkt angemessen. Im Übrigen spiegelt sich dieser Wert auch im durchschnittlichen Kurs der Aktien der Gesellschaft im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse der vorangegangenen drei Monate wider.

      Unter Berücksichtigung und Abwägung sämtlicher Gesichtspunkte ist der Vorstand der Auffassung, dass das Interesse der Gesellschaft an der vorgeschlagenen Sachkapitalerhöhung den mit ihr verbundenen Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre rechtfertigt.

      4. Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals sowie Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses und Neufassung von § 7 der Satzung

      § 7 der Satzung enthält eine Genehmigung der Hauptversammlung vom 31. August 2011 zur einmaligen oder mehrmaligen Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft durch den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates gegen Ausgabe von Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen. Diese Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals soll im Hinblick auf die unter Tagesordnungspunkt 3 vorgeschlagene Erhöhung des Grundkapitals „erneuert“ werden, indem § 7 der Satzung neu gefasst wird.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

      a) § 7 der Satzung der Gesellschaft wird zur Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals wie folgt neu gefasst:

      㤠7 Genehmigtes Kapital

      1. Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 21. Dezember 2016 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig um bis zu Euro 1.794.099,00 durch die Ausgabe von bis zu 1.794.099 neuen Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II 2011). Der Vorstand kann dabei einen von § 60 Absatz 2 Satz 3 AktG abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung bestimmen.

      2. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Ferner kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre insgesamt ausschließen, um die neuen Aktien Dritten gegen Sacheinlagen, insbesondere im Rahmen oder anlässlich von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen oder Teilen daran anbieten zu können. Der Ausschluss des Bezugsrechts durch den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates ist auch dann zulässig, wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlage den anteiligen Betrag an insgesamt 10 % des Grundkapitals, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch – falls dieser Wert geringer ist – im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung übersteigt und der Ausgabebetrag den Börsenkurs zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises oder, falls ein solcher Kurs nicht gestellt werden kann, den nach anerkannten, insbesondere finanzmathematischen Methoden ermittelten hypothetischen Marktwert der Aktien nicht wesentlich unterschreitet; auf diese Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals ist der anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung in unmittelbarer, sinngemäßer oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Die neuen Aktien können auch von einem durch den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates zu bestimmenden Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten übernommen werden mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).

      3. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der jeweiligen Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe und den Inhalt der Aktienrechte festzulegen, insbesondere die neuen Aktien mit einem Gewinnvorzug auszustatten.

      4. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung aus dem genehmigtem Kapital anzupassen.“

      b) Der Vorstand wird angewiesen, den Beschluss über die Satzungsänderung zur Schaffung des Genehmigten Kapitals II 2011 so zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, dass die Eintragung der Durchführung der Sachkapitalerhöhung gemäß Tagesordnungspunkt 3 dieser außerordentlichen Hauptversammlung vor der Eintragung des Beschlusses über die Schaffung des Genehmigten Kapitals II 2011 erfolgt.

      c) Das Genehmigte Kapital 2011 vom 31. August 2011 wird mit Wirksamkeit des Genehmigten Kapitals II 2011 aufgehoben. Der Vorstand wird angewiesen, den Beschluss über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2011 vom 31. August 2011 der Satzung so zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, dass die Aufhebung zugleich mit der unter a) dieses Tagesordnungspunktes beschlossenen Schaffung des Genehmigten Kapitals II 2011 eingetragen wird.


      Bericht des Vorstandes an die Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 4 gemäß § 203 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 186 Abs. 4 AktG

      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen der Hauptversammlung vor, den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates zu ermächtigen, bis zum 21. Dezember 2016 einmalig oder mehrmalig das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bar- oder Sacheinlagen um bis zu Euro 1.794.099,00 gegen Ausgabe von bis zu 1.794.099 neuen Aktien zu erhöhen, wobei Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates ausgenommen werden können sollen und das Bezugsrecht insgesamt ausgeschlossen werden können soll, um die neuen Aktien Dritten gegen Sacheinlagen, insbesondere im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen oder Teilen daran anbieten zu können. Der Vorstand soll ferner ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre nach näherer Maßgabe des Ermächtigungsbeschlusses auszuschließen, wenn die Ausgabe der Aktien zu einem Kurs erfolgt, der den Börsenkurs oder, falls dieser nicht festgestellt werden kann, den theoretischen Marktwert der Aktien nicht wesentlich unterschreitet.

      Die Ermächtigung zur Ausgabe von neuen Aktien aus dem Genehmigten Kapital II 2011 mit Bezugsrechtsausschluss soll im Interesse der Gesellschaft die Ausgabe neuer Aktien ermöglichen, um zeitnah auf die Entwicklung am Kapitalmarkt reagieren zu können. Denn die Gesellschaft steht als Muttergesellschaft von Dienstleistungsunternehmen für interaktive Mobilfunkdienste am Kapitalmarkt in einem starken Wettbewerb. Für die künftige Entwicklung der Gesellschaft sind eine angemessene Ausstattung mit Eigenkapital und hierzu die Möglichkeit, jederzeit zu angemessenen Bedingungen Eigenkapital am Markt zu erhalten, von überragender Bedeutung.

      Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Es soll jedoch mit Zustimmung des Aufsichtsrates für Spitzenbeträge ausgeschlossen werden können. Die Möglichkeit dieses Bezugsrechtsausschlusses zur Glättung des Bezugsverhältnisses gibt der Gesellschaft die erforderliche Flexibilität, um im Fall der Ausübung des Bezugsrechts zu vermeiden, dass aufgrund von transaktionsbedingten Vorgaben ein schwer handhabbares Bezugsverhältnis entsteht. Insoweit kann das Bezugsrecht ausgeschlossen werden, um ein handhabbares Bezugsverhältnis herzustellen.

      Weiterhin ist der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht mit Zustimmung des Aufsichtsrates gegen Sacheinlage, insbesondere im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen oder Teilen daran auszuschließen. Die Gesellschaft ist aufgrund ihrer Unternehmenstätigkeit darauf angewiesen, Akquisitionsmöglichkeiten einschließlich struktureller Veränderungen in der Unternehmensorganisation kurzfristig wahrnehmen zu können. Denn die Gesellschaft ist Muttergesellschaft von Dienstleistungsunternehmen für interaktive Mobilfunkdienste in einem Wettbewerbsumfeld tätig, in dem die sich bietenden Akquisitionsmöglichkeiten relativ häufig durch Aktientausch oder Sacheinlagen genutzt werden. Mit der vorgeschlagenen Ermächtigung des Vorstandes, mit Zustimmung des Aufsichtsrates Bezugsrechte der Aktionäre ein- oder mehrmalig auszuschließen, wird im Hinblick auf die von der Gesellschaft verfolgte Expansionsstrategie in maßvoller Weise von der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses, die durch entsprechende Gerichtsentscheidungen konkretisiert worden ist, Gebrauch gemacht. Der Vorstand wird jeweils im Einzelfall sorgfältig prüfen, ob er von der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses der Aktionäre Gebrauch machen wird, wenn sich Gelegenheiten oder Angebote zur Akquisition oder zur anderweitigen Erhöhung des Grundkapitals gegen Sacheinlagen konkretisieren. Er wird das Bezugsrecht nur dann ausschließen, wenn dies im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre liegt.

      Der Vorstand soll ferner ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre vollständig auszuschließen, wenn die Ausgabe der Aktien zu einem Kurs erfolgt, der den Börsenkurs oder, falls dieser nicht festgestellt werden kann, den theoretischen Marktwert der Aktien nicht wesentlich unterschreitet. Hierdurch erhält die Gesellschaft die Möglichkeit, günstige Marktsituationen sehr kurzfristig und schnell zu nutzen und durch eine marktnahe Festsetzung der Konditionen bessere Bedingungen bei der Festlegung der Ausgabebedingungen, insbesondere des Ausgabepreises, zu erreichen. Eine marktnahe Konditionenfestsetzung und reibungslose Platzierung wäre bei Wahrung des Bezugsrechtes nicht möglich. Bei Einräumung eines Bezugsrechts kann die Gesellschaft wegen der Länge der Bezugsfrist nicht kurzfristig auf günstige oder ungünstige Marktverhältnisse reagieren, sondern ist rückläufigen Aktienkursen während der Bezugsfrist ausgesetzt, die zu einer für die Gesellschaft ungünstigen Eigenkapitalbeschaffung führen können. Zwar gestattet § 186 Abs. 2 AktG eine Veröffentlichung des Bezugspreises bis zum drittletzten Tag der Bezugsfrist. Angesichts der häufig zu beobachtenden Volatilität an den Aktienmärkten besteht aber auch dann ein Marktrisiko über mehrere Tage, welches zu Sicherheitsabschlägen bei der Festlegung der Ausgabepreises und so zu nicht marktnahen Konditionen führt. Auch ist bei Bestand eines Bezugsrechts wegen der Ungewissheit seiner Ausübung (Bezugsverhalten) die erfolgreiche Platzierung bei Dritten gefährdet und/oder mit zusätzlichen Aufwendungen verbunden.

      Für diesen Fall eines Ausschlusses des Bezugsrechts gilt § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG. Die dort geregelte Grenze für Bezugsrechtsausschlüsse von 10 % des Grundkapitals ist nach dem Beschlussinhalt einzuhalten. Durch eine entsprechende Vorgabe im Ermächtigungsbeschluss ist sichergestellt, dass auch im Falle einer Kapitalherabsetzung die 10 %-Grenze nicht überschritten wird, da die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss ausdrücklich 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen darf, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch – falls dieser Wert geringer ist – im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Die Interessen der Aktionäre an einer Beibehaltung ihrer Beteiligungsquote werden weiterhin dadurch gewahrt, dass auf die genannte Grenze von 10 % des Grundkapitals der anteilige Betrag von Aktien anzurechnen ist, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung in unmittelbarer, sinngemäßer oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Aus § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ergibt sich ferner, dass der Ausgabepreis der Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreiten darf. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass eine nennenswerte wirtschaftliche Verwässerung des Wertes der Aktien nicht eintritt.

      Die neuen Aktien können auch von einem durch den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates zu bestimmenden Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten übernommen werden mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Ein Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ist hiermit nach § 186 Abs. 5 AktG nicht verbunden.

      Der Vorstand wird jeweils im Einzelfall sorgfältig prüfen, ob er von der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses der Aktionäre Gebrauch machen wird. Er wird das Bezugsrecht nur dann ausschließen, wenn dies im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre liegt.

      Der Vorstand wird der Hauptversammlung jeweils Bericht über eine Ausnutzung einer der Ermächtigung erstatten.

      5. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG einschließlich deren Verwendung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre sowie über die Aufhebung der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien der Hauptversammlung vom 31. August 2011

      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor zu beschließen:

      a) Der Vorstand wird bis zum 21. Dezember 2016 ermächtigt, Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Die Ermächtigung ist auf 10% des Grundkapitals beschränkt. Die Ermächtigung kann unmittelbar durch die Gesellschaft oder durch von der Gesellschaft beauftragte Dritte ganz oder in mehreren Teilbeträgen im Rahmen der vorgenannten Beschränkung ausgeübt werden.

      b) Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstandes über die Börse oder mittels eines an die Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebotes oder einer an die Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten.

      aa) Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, so darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den arithmetischen Mittelwert der Eröffnungskurse an den drei Börsentagen vor Eingehen der Verpflichtung zum Erwerb eigener Aktien um nicht mehr als 10% überschreiten und nicht mehr als 10% unterschreiten. Der Eröffnungskurs wird bestimmt durch die Eröffnungsauktion im Xetra-Handel (Xetra I oder einem an seine Stelle getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse Frankfurt/Main.

      bb) Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot an alle Aktionäre der Gesellschaft oder über eine an die Aktionäre der Gesellschaft gerichtete öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten, dürfen der gebotene Kauf- oder Verkaufspreis oder die Grenzwerte der gebotenen Kauf- oder Verkaufspreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den arithmetischen Mittelwert der Eröffnungskurse an den drei Börsentagen vor dem Tag der Veröffentlichung des Angebotes um nicht mehr als 20% über- oder unterschreiten. Der Eröffnungskurs wird bestimmt durch die Eröffnungsauktion im Xetra-Handel (Xetra I oder einem an seine Stelle getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse Frankfurt/Main. Ergeben sich nach Veröffentlichung eines öffentlichen Kaufangebotes oder einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten erhebliche Kursabweichungen vom gebotenen Kauf- oder Verkaufspreis oder den Grenzwerten der gebotenen Kauf- oder Verkaufspreisspanne, so kann das Angebot oder die Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten angepasst werden. In diesem Fall bestimmt sich der maßgebliche Betrag nach dem entsprechenden Eröffnungskurs am letzten Handelstag vor der Veröffentlichung der Anpassung; die 20%-Grenze für das Über- oder Unterschreiten ist auf diesen Betrag anzuwenden. Das Volumen des Angebotes oder der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten kann begrenzt werden. Sofern die gesamte Annahme des Angebotes oder die bei einer Aufforderung zur Abgabe von Angeboten abgegebenen Angebote der Aktionäre das vorgesehene Volumen überschreitet, muss der Erwerb oder die Annahme unter Ausschluss eines etwaig weitergehendes Andienungsrechts im Verhältnis der jeweils angedienten oder angebotenen Aktien erfolgen. Ein bevorrechtigter Erwerb und/oder eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück zum Erwerb angebotener Aktien der Gesellschaft je Aktionär der Gesellschaft kann vorgesehen werden.


      c) Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die aufgrund der vorstehenden oder einer früher erteilten Ermächtigung erworben worden sind, zu allen zulässigen Zwecken zu verwenden und sie neben einer Veräußerung über die Börse oder über ein an alle Aktionäre gerichtetes Angebot insbesondere wie folgt zu verwenden:

      aa) Sie können als (Teil-)Gegenleistung im Rahmen oder anlässlich von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen angeboten und veräußert werden.

      bb) Sie können eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder die Durchführung der Einziehung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung kann auf einen Teil der erworbenen Aktien beschränkt werden; von der Ermächtigung zur Einziehung kann mehrfach Gebrauch gemacht werden. Die Einziehung kann auch dergestalt erfolgen, dass sich das Grundkapital nicht verändert, sondern durch die Einziehung der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht wird (§ 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG). Der Vorstand wird für diesen Fall ermächtigt, die Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalherabsetzung zu ändern.

      cc) Sie können zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis der Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet; in diesem Fall darf die Anzahl der zu veräußernden Aktien zusammen mit neuen Aktien, die seit der Erteilung dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben worden sind, insgesamt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch im Zeitpunkt ihrer Ausnutzung; diese Höchstgrenze vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder sinngemäßer Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden.


      d) Die unter lit. c) genannten Ermächtigungen können ganz oder in mehreren Teilbeträgen ausgenutzt werden. Der Preis, zu dem Aktien der Gesellschaft gemäß der Ermächtigung in lit. c) aa) verwendet werden und/oder zu dem sie gemäß der Ermächtigung in lit. c) cc) veräußert werden, darf den Börsenpreis der Aktien der Gesellschaft zu dem Zeitpunkt, zu dem die Verpflichtung zur Veräußerung eingegangen wird, nicht wesentlich unterschreiten.

      e) Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die eigenen Aktien der Gesellschaft wird insoweit ausgeschlossen, wie diese Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen in lit. c) aa) und cc) verwendet werden.

      f) Die Wirksamkeit der Ermächtigung steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Eintragung der Durchführung der Sachkapitalerhöhung gemäß Tagesordnungspunkt 3 dieser außerordentlichen Hauptversammlung im Handelsregister der Gesellschaft erfolgt. Die derzeit bestehende, durch die Hauptversammlung am 31. August 2011 erteilte und bis zum 01. Juni 2016 befristete Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wird für die Zeit ab Wirksamwerden der neuen Ermächtigung aufgehoben.


      Bericht des Vorstandes an die Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 5 gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8, 186 Abs. 4 AktG

      Bereits die Hauptversammlung vom 31. August 2011 hatte den Vorstand ermächtigt, bis zum 01. Juni 2016 eigene Aktien mit einem auf sie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 10% des Grundkapitals zu erwerben und diese Aktien unter bestimmten Voraussetzungen in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre und mithin unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu veräußern. Diese Ermächtigung basiert auf einer im Hinblick auf die unter Tagesordnungspunkt 3 vorgeschlagenen Kapitalerhöhung überholten Grundkapitalziffer der Gesellschaft. Die Ermächtigung soll vor diesem Hintergrund aufschiebend bedingt auf die Eintragung der Durchführung der unter Tagesordnungspunkt 3 dieser außerordentlichen Hauptversammlung vorgeschlagenen Kapitalerhöhung erneuert werden.

      Die Gesellschaft soll eigene Aktien auch ohne erneuten Beschluss der Hauptversammlung einziehen können. Ein Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ist hiermit nicht verbunden.

      Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die erworbenen eigenen Aktien soll ausgeschlossen werden können, soweit diese im Rahmen oder anlässlich von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen angeboten und veräußert werden. Die Gesellschaft soll in der Lage sein, eigene Aktien zur Verfügung zu haben, um diese als (Teil-)Gegenleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen oder Unternehmensteilen verwenden zu können. Durch die vorgesehene Ermächtigung kann der Vorstand auf dem nationalen und internationalen Markt schneller und flexibler auf sich bietende Marktchancen zur Verbesserung der Aufstellung der Gesellschaft und/oder zur Unternehmenserweiterung im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre reagieren. Der Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen erfordert häufig rasche Entscheidungen und sowohl im Interesse der Gesellschaft als auch von deren Aktionären neben dem Einsatz von Barmitteln eine möglichst große Vielfalt, die erforderliche Gegenleistung für eine in Aussicht genommene Akquisition aufbringen zu können. Durch die vorgesehene Ermächtigung wird die Gesellschaft eigene Aktien als Akquisitionswährung zur Verfügung haben, und sich so bietende Chancen der Unternehmenserweiterung durch Veräußerung von Aktien der Gesellschaft im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre nutzen können. Hinzu kommt, dass Aktien der Gesellschaft von Veräußerern vielfach als Gegenleistung verlangt werden. Die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ist insoweit angemessen und liegt im Interesse der Gesellschaft. Der Vorstand wird zudem jeweils im Einzelfall prüfen, ob der Ausschluss des Bezugsrechts in diesen Fällen auch unter Berücksichtigung der Interessen der bisherigen Aktionäre im Interesse der Gesellschaft liegt.

      Darüber hinaus soll die Verwaltung ermächtigt werden, das Bezugsrecht gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG auszuschließen und die Aktien zu einem Preis zu veräußern, der den Börsenpreis der Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Diese in § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG gesetzlich vorgesehene Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses versetzt die Verwaltung in die Lage, sich aufgrund der jeweiligen Börsenverfassung bietende Möglichkeiten schnell und flexibel sowie kostengünstig zu nutzen. Dadurch wird eine bestmögliche Stärkung der Eigenmittel im Interesse der Gesellschaft und aller Aktionäre erreicht. Durch den Verzicht auf die zeit- und kostenaufwendige Abwicklung des Bezugsrechtes können der Eigenkapitalbedarf aus sich kurzfristig bietenden Marktchancen sehr zeitnah gedeckt sowie zusätzlich neue Aktionärsgruppen im In- und Ausland gewonnen werden. Der Veräußerungspreis wird sich am Börsenpreis der schon börsennotierten Aktien orientieren und darf ihn nicht wesentlich unterschreiten. Der auf die zu veräußernden Aktien entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals darf insgesamt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch im Zeitpunkt ihrer Ausnutzung; diese Höchstgrenze vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder sinngemäßer Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden. Durch die Begrenzung der Zahl der zu veräußernden Aktien und der Festlegung des Preises nahe am Börsenkurs werden die Interessen der Aktionäre angemessen gewahrt. Zum einen werden die Aktionäre im Einklang mit § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG vor einer Verwässerung des Wertes ihrer Anteile oder der Quote ihrer Beteiligung angemessen geschützt. Zum anderen ist sichergestellt, dass die der Gesellschaft zufließende Gegenleistung angemessen ist.

      Neben dem Erwerb über die Börse soll die Gesellschaft auch die Möglichkeit erhalten, eigene Aktien durch ein öffentliches Kaufangebot (Tenderverfahren) oder eine öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten zu erwerben. Bei dieser Variante kann jeder verkaufswillige Aktionär der Gesellschaft entscheiden, wie viele Aktien und, bei Festlegung einer Preisspanne, zu welchem Preis er diese anbieten möchte. Übersteigt die zum festgesetzten Preis angebotene Menge die von der Gesellschaft nachgefragte Anzahl an Aktien, so muss eine Zuteilung der Annahme der Verkaufsangebote erfolgen. Hierbei soll es möglich sein, eine bevorrechtigte Annahme kleiner Offerten oder kleiner Teile von Offerten bis zu maximal 100 Stück vorzusehen und ein etwaig weitergehendes Andienungsrecht der Aktionäre auszuschließen. Diese Möglichkeit dient dazu, gebrochene Beträge bei der Festlegung der zu erwerbenden Quoten und kleine Restbestände zu vermeiden und damit die technische Abwicklung des Aktienerwerbs zu erleichtern.

      Der Vorstand wird in jedem Einzelfall sorgfältig prüfen, ob er von der Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien unter Ausschluss des Bezugs- und eines etwaigen Andienungsrechts der Aktionäre Gebrauch machen wird. Eine Ausnutzung dieser Möglichkeit wird nur dann erfolgen, wenn dies nach Einschätzung des Vorstands im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft und damit ihrer Aktionäre liegt und verhältnismäßig ist.

      Der Vorstand wird der Hauptversammlung jeweils Bericht über eine Ausnutzung einer dieser Ermächtigungen erstatten.


      * * * * * * * *


      Teilnahme an der Hauptversammlung und Stimmrechtsausübung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 123 AktG i.V. mit § 18 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) anmelden und ihre Berechtigung durch Nachweis ihres Anteilsbesitzes nachweisen.

      Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden Institut in Textform (§ 126b BGB) erstellte und in deutscher Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen und sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung beziehen, mithin auf den 01. Dezember 2011 (0:00 Uhr).

      Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens am 15. Dezember 2011 (24:00 Uhr) unter nachfolgender Anschrift zugehen:

      BOB MOBILE AG
      c/o Bankhaus Neelmeyer AG
      FMS-FWA/Corporate Actions
      Am Markt 14–16
      28195 Bremen
      Telefax 0421 / 36 03 153


      Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

      Aktionäre können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB).

      Für die Hauptversammlung benennt die Gesellschaft einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter. Sofern der durch die Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter durch den Aktionär bevollmächtigt werden soll, muss diesem eine Vollmacht in Textform nebst Weisung zur Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Als Stimmrechtsvertreter benennt die Gesellschaft Herrn Armin Schulz, der unter folgender Adresse zu erreichen ist:

      Armin Schulz
      Rottes 90
      41564 Kaarst
      Fax: 0234 46299409


      Auch im Fall der Vollmachtserteilung sind Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes fristgerecht nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Dies schließt eine Erteilung von Vollmachten nach Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes nicht aus.

      Anträge von Aktionären

      Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sind ausschließlich zu richten an:

      BOB MOBILE AG
      Paesmühlenweg 8
      47638 Straelen


      Etwaig zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge müssen spätestens am 07. Dezember 2011 bei der Gesellschaft eingehen.



      Straelen, im November 2011

      BOB MOBILE AG

      Der Vorstand


      quelle ebundesanzeiger vom 14.11.2011
      Avatar
      schrieb am 06.10.11 14:51:04
      Beitrag Nr. 411 ()
      Nun mal wieder seitwärts oder was...
      Avatar
      schrieb am 15.08.11 09:10:56
      Beitrag Nr. 410 ()
      Angesichts der Tasache, dass nächste Woche die Halbjahreszahlen anstehen, ist es hier doch relativ ruhig.
      Das 2. Quartal sollte gemäß Ankündigung doch besser verlaufen als das 1. Quartal.
      Avatar
      schrieb am 30.05.11 18:16:26
      Beitrag Nr. 409 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.577.312 von Yukon2071 am 30.05.11 18:04:32Das ist richtig. Mit dem Sprung über 10 Prozent heute steht sie wieder im Fokus.

      Avatar
      schrieb am 30.05.11 18:04:32
      Beitrag Nr. 408 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.576.921 von longitudinalwelle am 30.05.11 17:02:22Bob zeigt heute schöne Sprinterqualitäten!!!!

      Die "Bodenbildung" bei ca.19,50€ scheint endgültig abgeschlossen zu sein.
      :D:D:D
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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