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    Fondsgebundene Rürup-Rente für Arbeitnehmer lohnend? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.10.07 15:32:14 von
    neuester Beitrag 25.11.07 16:56:03 von
    Beiträge: 32
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      Avatar
      schrieb am 10.10.07 15:32:14
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ein Bekannter (Angestellter) hat ein Angebot zur Altersvorsorge im Rahmen einer fondsgebundenen Rürup-Rentenversicherung bekommen:

      40,- Euro Beitrag mtl., Laufzeit 24 Jahre, erwartete Wertentwicklung 6%.

      Daraus soll folgen: Ablaufleistung 54.000,-, davon 30% per Sofortauszahlung = rd. 16.000,- € sowie aus dem Restguthaben mtl. Rente in Höhe von rd. 187,- € (127,- garantiert + Überschußbeteiligung).

      Wie soll aus 40,- € Einzahlung mtl. bei 6% Wertentwicklung eine solche Ablaufleistung herkommen?

      Ich bin der Meinung, er hat da was falsch verstanden. Ihr auch?
      Avatar
      schrieb am 10.10.07 15:46:46
      Beitrag Nr. 2 ()
      Tja vielleicht waren ja nicht 24 sondern 36 Jahre gemeint ... dann kommt es hin ;)
      Avatar
      schrieb am 10.10.07 15:57:11
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo,

      ein paar Gedanken zu Deiner Frage:

      Ich könnte mir vorstellen, dass er ein "Riester"-Angebot und kein "Rürup"-Angebot erhalten hat. Eventuell kommen dann inkl. der staatlichen Zulagen die genannten Werte raus. Das würde dann auch eher mit der 30%.-igen Kapitalauzahlung zum Rentenbeginn zusammenpassen. Wenn man die Gesamtzusammenhänge nicht kennt, ist es schwierig etwas fundiertes zu schreiben, aber grundsätzlich ist ein Angestellter bei der "Rürup"- oder Basisrente eh nicht so gut aufgehoben, da er hier eine relativ geringe Förderquote hat. Da würde dann eventuell eher die Riesterrente passen (abhängig vom Einkommen, Familienstand, Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder).

      Vielleicht konnte ich ein bisschen weiterhelfen ...
      Gruss mahanagar
      Avatar
      schrieb am 10.10.07 17:18:58
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.926.416 von mahanagar am 10.10.07 15:57:11Das kannst Du so pauschal nicht sagen, daß man bei der Basisrente nicht gut aufgehoben ist, weil sie angeblich eine niedrige Förderquote hat.

      Meine Förderquote beträgt bei Betrachtung der Gesamtlaufzeit 100%, d.h. ich bekomme sämtliche eigenen Beiträge vom Finanzamt zurück, nachdem die Regelung der Vorsorgeaufwendungen im vergangenen Jahr geändert wurden und die Günstigerprüfung zum Einsatz kommt.

      Hierfür ist es jedoch erforderlich die Gesamtsteuersituation jedes Einzelfalls zu prüfen und auszuwerten, um die genaue Beitragshöhe zu ermitteln, die mit 100% durch die Vorsorgeaufwendungen nach neuem Recht sowie das Alterseinkünftegesetz erstattet wird.

      Nachdem Du diese 100%-Förderung ausgenutzt hast, kannst Du überlegen noch etwas in Riester zu stecken um die niedrigere Förderung einzusacken.

      Dies wird Euch natürlich nicht von einer Bank oder einer Versicherung angeboten, da sie dadurch ihre Provisionen vermindern. Diese verkaufen lieber die Riester-Rente oder gar private Kapital- oder Fondsgebundene Lebensversicherungen, da die Provisionen erheblich höher sind.

      Da muß man schon zu einem freien Makler gehen, um derartiges angeboten zu bekommen. Wer aus der Umgebung von Frankfurt/Main kommt, dem kann ich einen Ansprechpartner benennen bei Bedarf. Andere müssen sich halt in Ihrer Umgebung umhören.
      Avatar
      schrieb am 10.10.07 17:28:00
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.927.860 von kaeutzchen1 am 10.10.07 17:18:58Willst Du damit sagen, dass Du von beispielsweise 5.000.- Euro die du im Jahr investierst 5.000.- Euro (100%) wieder vom Finanzamt bekommst?

      Wenn Du nicht selbst beim Finanzamt arbeitest und somit die Kohle als Sold bekommst, war der Makler sicherlich nicht nur "gut" sondern "sehr gut".

      Sonst hättest Du diesen Schwachsinn wohl nicht geglaubt...

      lg,lg

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      schrieb am 10.10.07 18:58:24
      Beitrag Nr. 6 ()
      #4 von kaeutzchen1 10.10.07 17:18:58 Beitrag Nr.: 31.927.860


      totaler Unsinn, ach übrigens ein unabhängigen Makler fals es so etwas gibt lebt auch von der Provision. Er ist davon sogar abhängiger weil er kein Grundgehalt bekommt.

      Die Rürup ist für ein Angestellten zum jetzigen Zeitpunkt finanzieler Unsinn.
      :p
      Avatar
      schrieb am 10.10.07 19:09:25
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.925.923 von Mr.Hausse2003 am 10.10.07 15:32:14Wie immer, ein Bekannter, ein Freund, nie ich :laugh:
      Avatar
      schrieb am 10.10.07 20:57:40
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.928.001 von londongirl am 10.10.07 17:28:00Willst Du damit sagen, dass Du von beispielsweise 5.000.- Euro die du im Jahr investierst 5.000.- Euro (100%) wieder vom Finanzamt bekommst

      Erst ab 2025 kann man 100% steuerlich geltend machen
      Avatar
      schrieb am 10.10.07 21:51:15
      Beitrag Nr. 9 ()
      und bei zb. 30 % Steuersatz sind das 1500 Euro vom Finanzamt retour aber erst 2025.

      Riester ist zu 100 % absetzbar ( Förderung wird angerechnet ) 30% kapitalabfindung im Alter möglich

      Rürup ist 2007 nur zu 64 % absetzbar. Kapitalabfindung ist nicht möglich.

      Also ist Riester für Angestellte klar besser. Rürup ist das Produkt für Selbstständige ( wenn nicht mittelbar förderfähig über Ehepartner )
      Avatar
      schrieb am 11.10.07 08:08:28
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.928.001 von londongirl am 10.10.07 17:28:00Bevor Du soetwas postest, solltest Du Dich mit der Materie auseinandersetzen. Aufgrund Deines Nichtwissens, solltest Du Dich entsprechend beraten lassen und Dich über die Neuregelungen des Alterseinkünftegesetzes informieren.

      Ich habe selbstverständlich diese Werte durch meinen Steuerberater und auch durch mein Finanzamt durchrechnen lassen, die mir die Korrektheit bestätigt haben.

      Das Problem ist, daß in jedem einzelnen Fall die 100%-Fördergrenze anders liegt. Beim Einen sind es 2.000 € Jahresbeitrag, bei einem anderen 5.000 €.

      Deshalb ist unbedingt eine Berechnung jedes einzelnen Falles notwendig.
      Avatar
      schrieb am 11.10.07 08:11:27
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.929.453 von Karilles am 10.10.07 18:58:24Sie #10.

      Erst erkündigen, dann schreiben. Oder verkaufst Du KLV ???

      Ein unabhängiger Berater arbeitet nicht auf Provisions- sondern Honorarbasis.

      Die Rürup ist für ein Angestellten zum jetzigen Zeitpunkt finanzieler Unsinn.

      Mir ist eine 100%-Förderung lieber, als eine 40%-Förderung durch Riester. Für die Verischerungs- und Bankenvermittler ist es wohl andersrum.
      Avatar
      schrieb am 11.10.07 08:15:03
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.931.371 von Holznischel am 10.10.07 20:57:40Ich schrieb: auf die Gesamtlaufzeit bezogen. Derzeit liegt die anerkennbare Quote bei etwas über 60% und diese erhöht sich bis 2025 auf 100%. Durch eine Abstufung in der Steuerprogression erhält man ab dem ca. 11/12 Vertragsjahr jedoch mehr zurück als man eingezahlt hat.
      Avatar
      schrieb am 11.10.07 08:20:31
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.932.145 von leckerkoelsch am 10.10.07 21:51:15Wie geschrieben, kannst Du das so pauschaliert nicht sagen, daß Riester besser ist.

      Wer eine Rentenvorsorge treffen will, der benötigt keine Kapitalabfindung, sondern möchte möglichst hohe Rentenzahlungen. Und die sind bei Rürup höher als bei Riester.

      Sicherlich hat Rürup seine Nachteile im Gegensatz zu Riester, jedoch auch andersrum.

      Es kommt wirklich auf die persönlichen Belange drauf an. Ich habe mich dazu entschieden, erst die 100%-Förderung auszunutzen und habe parallel einen Riester laufen, mit ca. 40%-Förderung.

      Bei Riester bist Du ab 2008 auf 2.100 € beschränkt, bei Rürup kannst Du max. 20.000 € ausschöpfen.
      Avatar
      schrieb am 11.10.07 08:21:11
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.934.165 von kaeutzchen1 am 11.10.07 08:11:27Deutsche Sprache, schwere Sprache:

      Erst erkündigen, dann schreiben. Oder verkaufst Du KLV ???

      Erst erkundigen, dann schreiben. Oder verkaufst Du KLV ???
      Avatar
      schrieb am 11.10.07 09:11:24
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.934.190 von kaeutzchen1 am 11.10.07 08:15:03zuerst dachte ich bei deiner antwort an holznischel, dass du den wahren ablauf doch verstanden hast und dich in deinem ersten beitrag nur mißverständlich ausgedrückt hast.

      jetzt überlege ich mir allerdings schon wieder wie hoch eine "abstufung in der steuerprogression" sein muss, damit man mehr zurück bekommt als man eingezahlt hat...

      du scheinst hier lücken im deutschen steuerrecht entdeckt zu haben, die sonst keiner kennt.

      oder hast du es vielleicht doch falsch verstanden und magst es nur nicht zugeben...?

      lg, lg
      Avatar
      schrieb am 11.10.07 09:37:16
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.934.693 von londongirl am 11.10.07 09:11:24Das sind keine lücken im steuerrecht, sondern extra geschaffen möglichkeiten. Diese waren in erster Linie für Selbständige gedacht, jedoch haben angestellte hierdurch bessere Förderungsmöglichkeiten.

      Wie gesagt: erst informieren und dann schreiben.

      Spreche Deinen Steuerfachmann (falls Du Dich nicht selbst für einen Experten hälst) an und laß Dir die Steuerprogression in Verbindung mit dem Alterseinkünftegesetz erläutern und durchrechnen.
      Avatar
      schrieb am 11.10.07 10:25:48
      Beitrag Nr. 17 ()
      Die Förderquote rechnet sich bei Rürup ausschliesslich über die Steuerersparnis - und da kann - sorry - bei Rurup nie 100% rauskommen.
      Beispiel:

      Beitrag max. 20.000,00 EUR p.a. im Kalenderjahr (für Ledige)
      davon 64% als Sonderausgaben abziehbar (in 2007)
      ergibt: 12.800,00 EUR in 2007
      angenommener Steuersatz 30%
      ergibt eine Steuereinsparung in 2007 in Höhe von 3.840,00 EUR

      => in meinem Beispiel ergibt sich somit ein Beitrag (nach Steuer) in 2007 in Höhe von 16.160,00 EUR.
      @kaeutzschen1:
      Das kannst Du selbstverständlich auch auf andere Jahresbeiträge runterbrechen - mit dem jeweiligen Steuersatz. Vielleicht könntest Du uns mal Deinen Rechenweg konkret erklären - ich bin gespannt. :confused:
      Avatar
      schrieb am 11.10.07 11:18:48
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.935.742 von mahanagar am 11.10.07 10:25:48Dann musst Du noch die Erstattungen aus dem Alterseinkünftegesetz dazurechnen und Du erhälts bis zu einem bestimmten Jahresbeitrag - dieser muß für jeden Einzelfall berechnet werden - durch Steuererstattung + Erstattung Alterseinkünftegesetz eine 100%-Erstattung.

      Außerdem darfst Du nicht vernachlässigen, das Du ohne Sonderausgabenabzug z. Bsp. einen Steuersatz von 40% hättest und erst durch den Ausgabenabzug in den 30%-Steuersatz rutschst.
      Avatar
      schrieb am 11.10.07 11:34:19
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.936.471 von kaeutzchen1 am 11.10.07 11:18:48OK, eventuell kommst du in der Progression runter. Die steuerlich geförderte Grenze reduziert sich aber beim (ledigen) AN auf 20.000,00 EUR ./. AN- und AG-Beitrag zur GRV - das nur noch als Nachtrag zur Diskussion.

      Was sind das für Erstattungen aus dem AEG? Davon habe ich noch nie gehört. Könntest Du mir dazu bitte noch eine Info geben?
      Danke.
      Avatar
      schrieb am 11.10.07 12:14:06
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.936.691 von mahanagar am 11.10.07 11:34:19es bleibt dabei:

      bei der rürup-rente kann niemals mehr geld durch eine steuererstattung zurückfliessen als eingezahlt wurde.
      ausser bei einem steuersatz von >100%...

      und bis zum jahre 2025 ist die förderung durch die riester-rente (für angestellte) höher. allerdings in der höhe begrenzt.

      lg,lg
      Avatar
      schrieb am 11.10.07 12:41:34
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.936.691 von mahanagar am 11.10.07 11:34:19OK, eventuell kommst du in der Progression runter. Die steuerlich geförderte Grenze reduziert sich aber beim (ledigen) AN auf 20.000,00 EUR ./. AN- und AG-Beitrag zur GRV - das nur noch als Nachtrag zur Diskussion.

      Da stimme ich Dir zu, deshalb muß ja jeder Einzelfall separat berechnet werden, wie hoch der Beitrag sein darf, um in den Genuß der 100%-Förderung zu gelangen.

      Was sind das für Erstattungen aus dem AEG? Davon habe ich noch nie gehört. Könntest Du mir dazu bitte noch eine Info geben?
      Danke.


      Es erfolgt eine Günstigerprüfung durch das Finanzamt und nach dem neuen AEG hast Du höhere Beiträge, die als Vorsorgeaufwendung anerkannt und somit zu einer höheren Erstattung führen.

      Da dies nicht mein Fachgebiet ist, bitte ich nähere Informationen durch Deinen Steuerberater einzuholen. Wie geschrieben, wurde mir die Richtigkeit der Berechnung durch 2 unabhängige Steuerfachleute sowie das Finanzamt bestätigt.
      Avatar
      schrieb am 11.10.07 12:42:20
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.937.279 von londongirl am 11.10.07 12:14:06Lasse Dich beraten und Du wirst feststellen, daß Deine Aussagen falsch sind.
      Avatar
      schrieb am 11.10.07 19:23:32
      Beitrag Nr. 23 ()
      Es gibt keine 100% Steuererstattung.
      Mahangar hats im Prinzip richtig beschrieben, wie Rürup funktioniert.
      Die Rürup-Beiträge werden als Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen, und NICHT von der Steuerlast. Somit ergeben sich derzeit als echte Steuerersparnis rund 20%, später bis zu 40%, aber niemals 100% - es sei denn die Steuersätze werden auf 100% angehoben.

      Mit einer Rürup-Rente verkauft man sich allerdings an eine Versicherungsgesellschaft, flexibler bleibt man mit einem Fondssparplan und erzielt dabei sehr wahrscheinlich noch eine höhere Rendite und Rente.
      Avatar
      schrieb am 11.10.07 20:33:46
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.944.671 von fonds4you.de am 11.10.07 19:23:32Die Rürup-Beiträge werden als Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen, und NICHT von der Steuerlast.korrekt

      Somit ergeben sich derzeit als echte Steuerersparnis rund 20%, ebenfalls korrekt. Jedoch kommen hierzu nochmals im Jahr 2007 15% Steuervorteil aus dem AltEinkG, so daß die Förderquote bereits jetzt 40% beträgt. Sowohl die Förderquote als auch der Steuervorteil aus dem AltEinkG steigen bis zum Jahr 2025. Bei mir stellt es sich z. Bsp. so dar, daß mein Steuervorteil aus der BR + AltEinkG ab dem Jahr 2020 den Jahresbeitrag übersteigt und die Erstattungen 2020-2039 die Beiträge 2006-2019 ausgleicht.

      flexibler bleibt man mit einem Fondssparplan und erzielt dabei sehr wahrscheinlich noch eine höhere Rendite und Rente

      Das man mit einem Fondssparplan flexibler ist, ist unbestritten. Das man damit eine höhere Rendite, somit eine höhere Rente erzielt, trifft für die Vergangenheit zu.


      Mit einer Rürup-Rente verkauft man sich allerdings an eine VersicherungsgesellschaftEs gibt hier diverse Möglichkeiten. Wie bei Riester kannst Du Dir z. Bsp. einen eigenen "Dachfonds" kreieren. Mein Basisrentendepot setzt sich wie folgt zusammen:

      15% = 3 x Aktienfonds Welt
      14% = 3 x Aktienfonds Amerika
      12% = 3 x Aktienfonds Europa
      13% = 3 x Aktienfonds Asien
      08% = 2 x Aktienfonds Schwellenländer
      06% = 1 x Aktienfonds Edelmetalle
      08% = 1 x Rentenfonds Welt
      14% = 2 x Rentenfonds Europa
      10% = 2 x offene Immobilienfonds


      Wie gesagt, es gibt diverse Möglichkeiten und jeder muß seinen eigenen Weg finden.

      Ich habe meine Altersvorsorge nunmehr auf 5 Säulen:

      Gesetzliche Rente
      Basisrente
      Riesterrente
      Zusatzversorgungskasse (durch Arbeitgeber)
      Fondssparpläne (nicht unbedingt als Altersversorgung sondern zum Vermögensaufbau und einem evtl. vorzeitigen Ruhestand)

      Bitte lasst diese unbegründeten Aussagen, sondern lasst es Euch ersteinmal durchrechnen. Es muß kein Finanzberater sein, Euer Steuerberater müsste dies eigentlich auch können. Der Finanzberater ist erst notwendig, um die diversen Möglichkeiten gegeneinander abzuwägen.
      Avatar
      schrieb am 12.10.07 00:38:52
      Beitrag Nr. 25 ()
      Abend,

      2 Fragen beschäftigen mich auch an dem Rürup-Konzept:

      Lohnt sich die Verbindung Rürup und BU-Schutz aus steurlicher Sicht für jeden Arbeitnehmer, um die Beiträge abzusetzen - gelten gewisse (Einkommens)vorraussetzungen...?

      ²kaeutzchen
      Wo hast du deine persönliche Fondskombi zusammengestellt? Ich kenne das von der Allianz als Riestervariante-war mir aber von den Kostenstrukturen zu hoch...:look:

      Ich habe (noch) die mlp-basisrente und weiss eben nicht, ob auch da zuviel für die Finanzierung der Gesellschaft von den Beiträgen abgezweigt wird, anstatt das optimale für meine spätere Rente "herauszuholen"...:confused:

      Danke für Empfehlungen jeder Art in diesem Zusammenhang;)

      MFG
      R.
      Avatar
      schrieb am 12.10.07 08:12:06
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.949.120 von Reblaus78er am 12.10.07 00:38:52Ich habe mein Konstrukt über HDI-Gerling konstruiert.
      Avatar
      schrieb am 12.10.07 18:45:24
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.945.959 von kaeutzchen1 am 11.10.07 20:33:46Jedoch kommen hierzu nochmals im Jahr 2007 15% Steuervorteil aus dem AltEinkG, so daß die Förderquote bereits jetzt 40% beträgt. Sowohl die Förderquote als auch der Steuervorteil aus dem AltEinkG steigen bis zum Jahr 2025. Bei mir stellt es sich z. Bsp. so dar, daß mein Steuervorteil aus der BR + AltEinkG ab dem Jahr 2020 den Jahresbeitrag übersteigt und die Erstattungen 2020-2039 die Beiträge 2006-2019 ausgleicht.

      Da hat dich jemand schwindlig gerechnet. Die richtige berechnung des steuervorteils aus rürup findet sich beispielsweise hier und ist erschöpfend dargestelllt, mehr gibt's nicht:http://www.gerling.de/media/de/internet/pdf/leben_basisrente…

      Die Steuererstattungen, welche die beiträge der gesetzlichen zwangsrentenversicherung sowie ggfs. noch riester bescheren direkt an eine Rürup-versicherung durchzureichen bedeutet ja nicht, das rürup zu 100% gefördert wird und nichts kostet.
      Avatar
      schrieb am 12.10.07 21:15:43
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.960.814 von Kgw67 am 12.10.07 18:45:24Tut mir leid, es ist mir aber zu müssig, mich hier ständig wiederholen zu müssen, um das zugegebenermaßen schwierige konstrukt der Steuerersparnis aus der Basisrente sowie dem zusätzlichen Steuervorteil aus dem AltEinkG zu wiederholen.

      Lasst Euch die Berechnung von einem Steuerberater oder dem Finanzamt vorführen und bestätigen.
      Avatar
      schrieb am 13.10.07 09:06:00
      Beitrag Nr. 29 ()
      zusätzlichen Steuervorteil aus dem AltEinkG - darum gehts !

      es sind steuervorteile die du auch bekommst OHNE den abschluss der rüruprente da deine gesetzliche rente in zukunft ebenfalls besteuert wird werden die beiträge nun sukzessive steuerfreigestellt!

      dann kann ich auch die steuervorteile aus negativen vermietungs- und verpachtungsaktionen in die rüruprente rechnen oder was weiss ich .....
      Avatar
      schrieb am 15.10.07 16:15:20
      Beitrag Nr. 30 ()
      Hurra, mit dem Kauz ist ein neuer Stern am Forumshimmel aufgegangen - es wurde ja wirklich schon langweilig, immer nur die Verarbeitung von MLP-Traumata. Kleine Eule, laß Dich nicht bremsen, die denken hier alle ein bißchen kleinkariert - das Geld von Omma zu Weihnachten kann man ohne Weiteres auch noch mit in die Förderquote rechnen. Weiträumig denken - darin liegt der finanzielle Erfolg, das hast du verstanden. Komm, laß dich nicht lange bitten, was hast Du noch für uns?
      Avatar
      schrieb am 11.11.07 15:53:21
      Beitrag Nr. 31 ()
      Hallo zusammen :)


      Bin neu im Forum und stelle mal (hoffentlich hier) passend die Frage wie man wieder aus einem Rürup+BU Vertrag am besten herauskommt.

      Die BU-Komponente will ich später woanders neu machen, soll also auch gleich mit weg ;)

      Wenn ich das so formuliere: "...ich stelle den Rürup Vertr. per sofort ruhend."
      a) was gibt es für Fristen, gilt die Beitragsfreistellung sofort?
      b) muss ich mich um den BU-Anteil kümmern (kündigen) oder entfällt dieser automatisch (und ich muss keine Beiträge mehr für BU zahlen)?
      c) kann man diesen Vertrag irgendwann evtl doch weiter besparen (n. steuerl. Prüfung)?
      d) ist eine Übertragung zu anderer Gesellschaft möglich?
      e) hat man so dauerhaft keine weiteren Beiträge und erhält die aufgelaufene paar € Rente dann ausgezahlt

      Ist in diesem Fall die Beitragsfreistellung oder doch eine Kündigung sinnvoll und spielt die Zahlweise eine Rolle…bzgl Künd.fristen?

      Habt Dank für hilfreiche Hinweise und viele Grüße.

      Sergei
      Avatar
      schrieb am 25.11.07 16:56:03
      Beitrag Nr. 32 ()
      das lese ich mir auch mal durch


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