Blue Cap AG - eine noch unbekannte Beteiligungsgesellschaft (Seite 177)
eröffnet am 05.11.07 18:20:49 von
neuester Beitrag 30.04.24 15:05:16 von
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Im Orderbuch möchte jemand 4300 Stück für 17,80 verkaufen, völlig unverständlich, für mich jedenfalls.
Gruß
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Insbesondere der letzte Satz in der Studie ist interessant und stärkt auch meine Hoffnung, dass auf der PartnerFonds HV etwas positives für uns passiert und die Liquidation der Gesellschaft + die Absetzung Kolbes vorangetrieben wird:
"Schlussendlich gibt es für die anstehende PartnerFonds Hauptversammlung etliche Gegen- und Ergänzungsanträge PartnerFonds betreffend, die in Summe eine Bereinigung bei PartnerFonds wahrscheinlich machen sowie die Unabhängigkeit der kapitalmarktnotierten Blue Cap AG weiter stärken."
"Schlussendlich gibt es für die anstehende PartnerFonds Hauptversammlung etliche Gegen- und Ergänzungsanträge PartnerFonds betreffend, die in Summe eine Bereinigung bei PartnerFonds wahrscheinlich machen sowie die Unabhängigkeit der kapitalmarktnotierten Blue Cap AG weiter stärken."
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.340.194 von straßenköter am 26.08.19 09:09:27Zumindest dem Kursziel wäre ich mal nicht vollends abgetan, sofern der Wanderweg dorthin nicht unverhältnismäßig lang ist.
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.340.194 von straßenköter am 26.08.19 09:09:27
Moin,
das ist möglich, aber für mich völlig irrelevant. Zu dieser Einschätzung (30-33€) kommen wir hier (einschließlich KC in seinen Wochenupdate) auch schon lange.
Der angekündigte Zukauf wird auch kommen und wenn man HPS kennt (und ich seine Aussage richtig deute), weiß man. dass er nach Targets in der Größenordnung 50 - 100 Mio Umsatz schaut.
Et kütt, wie et kütt .... wie der Gegner vom BVB zu sagen pflegt
Gruß
upanddown1
Zitat von straßenköter: Das dürfte ja wohl eher eine Auftragsarbeit sein:
https://www.pressetext.com/news/20190826007
Moin,
das ist möglich, aber für mich völlig irrelevant. Zu dieser Einschätzung (30-33€) kommen wir hier (einschließlich KC in seinen Wochenupdate) auch schon lange.
Der angekündigte Zukauf wird auch kommen und wenn man HPS kennt (und ich seine Aussage richtig deute), weiß man. dass er nach Targets in der Größenordnung 50 - 100 Mio Umsatz schaut.
Et kütt, wie et kütt .... wie der Gegner vom BVB zu sagen pflegt
Gruß
upanddown1
Das dürfte ja wohl eher eine Auftragsarbeit sein:
https://www.pressetext.com/news/20190826007
https://www.pressetext.com/news/20190826007
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.328.758 von kontingent am 23.08.19 16:35:11Die (Partnerfonds) schaffen es auch immer wieder hier bei Blue Cap für Verwirrung und Unsicherheit zu sorgen. Hoffentlich löst sich nach der HV mal der Knoten.
Tagesordnungspunkt 6:
Beschlussfassung über die Änderung des Unternehmensgegenstandes und über die entsprechende Satzungsänderung
Der Unternehmensgegenstand der Gesellschaft soll an die geltenden Investitionsrichtlinien angeglichen und im Hinblick auf einen möglichen Börsengang angepasst werden. Die Satzung der Gesellschaft soll entsprechend geändert werden.
§ 2 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft lautet derzeit wie folgt:„
Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb von Unternehmensbeteiligungen jeder Art, Halten, Verwaltung und Verwertung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen, Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Grundeigentum, Verwaltung eigenen Vermögens, Beratung anderer oder verbundener Unternehmen mit Ausnahme der Rechts- und/oder Steuerberatung, Erbringung sonstiger Dienstleistungen im Zusammenhang mit den vorgenannten Tätigkeiten. Die Gesellschaft übernimmt hierbei die Funktion als geschäftsleitende Holding und wird Tochterunternehmen, verbundene Unternehmen und Beteiligungen langfristig fördern und eine gemeinsame Geschäftsstrategie verfolgen. Die Gesellschaft wird keine Beteiligung an anderen Gesellschaften mit dem Ziel eingehen, durch deren Veräußerung eine Rendite zu erwirtschaften. Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, die nach dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) erlaubnispflichtig sind.“
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft wird wie folgt geändert und § 2 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:
„Die Gesellschaft ist ein Investmentvermögen i.S.d. § 1 Abs. 12 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), welches sich als gemäß §§ 2 Abs. 5 und 44 KAGB registrierte Kapitalverwaltungsgesellschaft intern verwaltet. Gesellschaftszweck der Gesellschaft sind der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und ggf. die Veräußerung von Beteiligungen an mittelständischen Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zum Nutzen der Aktionäre. Die Gesellschaft kann Beteiligungsunternehmen Eigenkapital oder eigenkapitalähnliche Mittel zuführen. Die Gesellschaft fördert Beteiligungen langfristig und verfolgt eine gemeinsame Geschäftsstrategie.“
Beschlussfassung über die Änderung des Unternehmensgegenstandes und über die entsprechende Satzungsänderung
Der Unternehmensgegenstand der Gesellschaft soll an die geltenden Investitionsrichtlinien angeglichen und im Hinblick auf einen möglichen Börsengang angepasst werden. Die Satzung der Gesellschaft soll entsprechend geändert werden.
§ 2 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft lautet derzeit wie folgt:„
Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb von Unternehmensbeteiligungen jeder Art, Halten, Verwaltung und Verwertung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen, Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Grundeigentum, Verwaltung eigenen Vermögens, Beratung anderer oder verbundener Unternehmen mit Ausnahme der Rechts- und/oder Steuerberatung, Erbringung sonstiger Dienstleistungen im Zusammenhang mit den vorgenannten Tätigkeiten. Die Gesellschaft übernimmt hierbei die Funktion als geschäftsleitende Holding und wird Tochterunternehmen, verbundene Unternehmen und Beteiligungen langfristig fördern und eine gemeinsame Geschäftsstrategie verfolgen. Die Gesellschaft wird keine Beteiligung an anderen Gesellschaften mit dem Ziel eingehen, durch deren Veräußerung eine Rendite zu erwirtschaften. Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, die nach dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) erlaubnispflichtig sind.“
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft wird wie folgt geändert und § 2 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:
„Die Gesellschaft ist ein Investmentvermögen i.S.d. § 1 Abs. 12 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), welches sich als gemäß §§ 2 Abs. 5 und 44 KAGB registrierte Kapitalverwaltungsgesellschaft intern verwaltet. Gesellschaftszweck der Gesellschaft sind der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und ggf. die Veräußerung von Beteiligungen an mittelständischen Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zum Nutzen der Aktionäre. Die Gesellschaft kann Beteiligungsunternehmen Eigenkapital oder eigenkapitalähnliche Mittel zuführen. Die Gesellschaft fördert Beteiligungen langfristig und verfolgt eine gemeinsame Geschäftsstrategie.“
Bekanntmachung
Nach Einberufung unserer ordentlichen Hauptversammlung für Mittwoch, den 28. August 2019, in München, (Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 17. Juli 2019) hat uns die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) mit Schreiben vom 8. August 2019 mitgeteilt, dass die Gesellschaft nunmehr die sog. Holdingausnahme gem. § 2 Abs. 1 Kapitalanlagegesetzbuch („KAGB“) nutzen könne und eine Änderung des Unternehmensgegenstandes somit nicht mehr erforderlich sei. Mit Schreiben vom 14. August 2019 hat die Gesellschaft gegenüber der BaFin erklärt, dass sie gem. § 44 Abs. 5a S. 1 Nr. 3 KAGB auf ihre Registrierung als AIFKapitalverwaltungsgesellschaft nach § 44 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 5 KAGB verzichtet. Mit Eingang dieses Schreibens am 16. August 2019 bei der BaFin unterliegt die Gesellschaft damit nicht mehr der Aufsicht der BaFin. Eine Änderung des Unternehmensgegenstandes ist somit obsolet geworden.
Auf dieser Grundlage hat der Vorstand in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat am 20. August 2019 beschlossen, den Tagesordnungspunkt 6 „Beschlussfassung über die Änderung des Unternehmensgegenstandes und über die entsprechende Satzungsänderung“ von der Tagesordnung der Hauptversammlung am 28. August 2019 abzusetzen.
(ich glaube, das war eine der formalen Knackpunkte, woran das Zusammenführen der beiden Unternehmen gescheitert ist - der wäre jetzt weg...)
Nach Einberufung unserer ordentlichen Hauptversammlung für Mittwoch, den 28. August 2019, in München, (Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 17. Juli 2019) hat uns die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) mit Schreiben vom 8. August 2019 mitgeteilt, dass die Gesellschaft nunmehr die sog. Holdingausnahme gem. § 2 Abs. 1 Kapitalanlagegesetzbuch („KAGB“) nutzen könne und eine Änderung des Unternehmensgegenstandes somit nicht mehr erforderlich sei. Mit Schreiben vom 14. August 2019 hat die Gesellschaft gegenüber der BaFin erklärt, dass sie gem. § 44 Abs. 5a S. 1 Nr. 3 KAGB auf ihre Registrierung als AIFKapitalverwaltungsgesellschaft nach § 44 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 5 KAGB verzichtet. Mit Eingang dieses Schreibens am 16. August 2019 bei der BaFin unterliegt die Gesellschaft damit nicht mehr der Aufsicht der BaFin. Eine Änderung des Unternehmensgegenstandes ist somit obsolet geworden.
Auf dieser Grundlage hat der Vorstand in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat am 20. August 2019 beschlossen, den Tagesordnungspunkt 6 „Beschlussfassung über die Änderung des Unternehmensgegenstandes und über die entsprechende Satzungsänderung“ von der Tagesordnung der Hauptversammlung am 28. August 2019 abzusetzen.
(ich glaube, das war eine der formalen Knackpunkte, woran das Zusammenführen der beiden Unternehmen gescheitert ist - der wäre jetzt weg...)
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.302.601 von Remolus am 20.08.19 19:22:30Es sieht fast so aus, als sei die "Handbremse" beim Aktienkurs seit dem Einstieg von Partnerfonds streng angezogen. Bei Blue cap scheint geschäftlich soweit (fast) alles nach Plan zu laufen, nur der Abstand zwischen NAV und Kurs der Aktie? Aber sollten die Erwartungen der Gesellschaft (Seite 19 HJB) für die folgenden Geschäftsjahre eintreten, sollte sich die "Wetterlage" hier auch wieder aufhellen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.297.561 von chrismuenster am 20.08.19 10:34:53Auf was warten wir bei der Aktie eigentlich noch? Keine Reaktion des Marktes heute auf den HB19.
Wird die HV der Partnerfonds AG den Kurs bewegen?
Grüße Remolus
Wird die HV der Partnerfonds AG den Kurs bewegen?
Grüße Remolus
29.04.24 · Aktien Global · Blue Cap |
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19.03.24 · wO Chartvergleich · Ameren |
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