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    Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312 d Abs. 3 Nr. 2 BGB) - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.11.07 20:42:18 von
    neuester Beitrag 26.11.07 13:33:01 von
    Beiträge: 7
    ID: 1.135.606
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      Avatar
      schrieb am 23.11.07 20:42:18
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Leute,
      wende mich wieder einmal mit einer Frage an Euch....:)

      Ein Bekannter hatte Ende Oktober bei einem Telekommunikationsunternehmen einen Online-Antrag ausgefüllt, damit diese ihn ab Jannuar mit ISDN+DSL versorgen.
      Er hat bis heute, also 3 Wochen nach Beauftragung nichts mehr von denen gehört, ausser einen "Auftrageingangsbestätigung" per Mail.

      Heute hat er seinen Auftrag per Mail storniert. Prompt bekam er diese Antwort:
      Einen Widerruf Ihres Vertrages können wir Ihnen leider nicht bestätigen.

      Nach § 312 d Abs. 3 Nr. 2 BGB erlischt das Widerrufsrecht eines
      Verbrauchers, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung
      mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers begonnen hat. Dies ist
      hier der Fall.

      Im Zuge Ihres Online-Auftrags haben Sie eine gesonderte Erklärung
      abgegeben, dass Sie die Versatel ausdrücklich damit beauftragen, mit der
      Erbringung der Dienstleistung sofort zu beginnen und die Umstellung des
      Anschlusses sofort zu veranlassen. Diese Beauftragung erfolgte
      ausdrücklich und bewusst durch das aktive Markieren eines entsprechenden
      Feldes auf unserem Online-Auftragsformular per Mausklick.

      Mit dieser Erklärung haben Sie verbindlich und endgültig Ihr
      Widerrufsrecht zum Erlöschen gebracht, weshalb Sie den Widerruf in der
      Folgezeit nicht mehr wirksam erklären konnten. Der Vertrag ist somit
      wirksam und endgültig zu Stande gekommen.


      Ist das denn so wahr, was diese Firma hier schreibt??
      Die "Erbringung der Dienstleistung" haben die auf jeden Fall nicht sofort begonnen, wie sie es in der Mail schreiben. Die waren bis heute untätig.

      Ist der Auftrag noch zu widerrufen
      Avatar
      schrieb am 23.11.07 21:14:16
      Beitrag Nr. 2 ()
      hi kaya,

      würde nochmal die webseite checken (dürfte aber so sein), wie beschrieben bei der bestellung.

      einfach mal suchen im internet, foren für telefon etc. abklappern.

      frage ist, wie lange dürfen sie sich zeit lassen, d.h. ggf. fristen setzen und dann vom vertrag zurück treten.

      war ein termin veranschlagt?

      gruß
      xy
      Avatar
      schrieb am 23.11.07 21:20:40
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.544.731 von xytrader am 23.11.07 21:14:16hi xytrader,

      bis zu der heutigen Stornierung haben die nichts gemacht, erst nach der Stornierung, kam vorhin diese Mail:

      Bitte senden Sie uns die Kunden-Einverständnis-Erklärung zur
      Rufnummernübernahme von Ihrem derzeitigen Anbieter zurück, welches wir
      am 23.11.2007 an Sie versandt haben. Sobald uns dieses Anschreiben
      unterschrieben vorliegt, werden wir die Rufnummern bei Ihrem derzeitigen
      Anbieter beantragen.



      In der ersten Mail stand noch, dass sie sofort mit der Bearbeitung angefangen haben.....blabla
      Avatar
      schrieb am 23.11.07 21:35:10
      Beitrag Nr. 4 ()
      Haha Versatel. Ma ehrlich selber Schuld wenn man auf solche Anbieter noch reinfällt. Man müßte doch nun langsam gelernt haben.
      Telekom/Internet entweder den örtlichen Kabelanbieter etc. z.b. Primacom, Kabel Deutschland oder man bleibt direkt bei der Telekom mit VDSL oder Standard-DSL.
      Alles andere sind nur Servicewüsten die mittlerweile keinen besseren Preis mehr bieten und wenig Leistung, dafür aber viel Ärger, vorallem hinsichtlich dem Vertrag ( wie bei dir ) und noch schlimmer wenn die Leitung mal ausfällt + enorme Zusatzkosten für Serviceleistungen ( z.b. Hotline usw ).
      Avatar
      schrieb am 23.11.07 22:02:46
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.544.981 von DScully am 23.11.07 21:35:10...du findest es lustig, der Kollege ärgert sich zur Tode... :rolleyes:

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      schrieb am 23.11.07 22:16:05
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.544.322 von kaya75 am 23.11.07 20:42:18Der Auftrag ist wie jeder Vertrag, der durch Medien vermittelt, wird innerhalb von 2 Wochen ab Erhalt einer Widerrufsbelehrung zu widerrufen. Die behauptete "Dienstleistung" der Telekommunikation kann hier erst ab Installation des ISDN-Anschlusses erfolgen. Abzocker. Nichts zahlen. Nur meine Rechtsauffassung.
      Avatar
      schrieb am 26.11.07 13:33:01
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.544.322 von kaya75 am 23.11.07 20:42:18..rechtlich ein interessantes Problem. Glaube auch, dass der Vertrag noch widerrufen werden konnte. Einen Spezialisten für Widerrufsrecht findest Du unter www.belehrungsrecht.de.

      Gruß!


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