Irre EU - Fummeln im Kino bald verboten? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 10.12.07 23:47:03 von
neuester Beitrag 18.12.07 19:37:41 von
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Neue irre EU-Idee:
Mischt hier jemand was ins Wasser oder haben wir durchgehend den 1. April?
Die Welt und besonders Europa, wird immer verrückter.
Regierung will Sexualstrafrecht verschärfen
Pädagogen und Juristen sind entsetzt: Die Bundesregierung will diese Woche einen Gesetzesentwurf verabschieden, wonach auch bestimmte sexuelle Annäherungen zwischen Jugendlichen verboten werden. Selbst die "Bravo" muss bangen: Auch Aufklärungsartikel könnten künftig strafbar sein.
(...)
Fummeln beim Kinobesuch
"Sexueller Missbrauch von Jugendlichen" setzt bisher voraus, dass der Täter mindestens 18 und das Opfer unter 16 Jahre alt ist, und damit ein Altersunterschied von mindestens zwei Jahren besteht. Doch nach den EU-Vorgaben macht sich nun auch strafbar, wer eine 16- oder 17- Jährige "missbraucht": Das wäre schon der Fall, wenn ein Oberstufen-Schüler eine Bekannte ins Kino einlädt, in der Hoffnung, dass sie sich dafür dort zu sexuellen Handlungen bewegen lässt. Das Streicheln ihrer Brüste etwa wäre schon strafbar, weil die Einladung dann als "Entgelt" gilt. Auch wenn sie bereitwillig mitmacht, wäre er dran - und wenn sie sich selbstbewusst seinen Avancen entzieht, muss er immer noch mit Strafverfolgung rechnen, denn nach dem Willen der EU soll schon der "Versuch" künftig unter Strafe stehen.
(...)
Mischt hier jemand was ins Wasser oder haben wir durchgehend den 1. April?
Die Welt und besonders Europa, wird immer verrückter.
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.721.417 von Gegenspieler am 10.12.07 23:47:03Fehlt Dir dann was?
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.721.555 von CaptainFutures am 11.12.07 00:16:27Nö, aus dem Alter wo mich das Gesetz betreffen würde bin ich raus.
Aber wenn man anhand solchen Unfugs aus Brüssel nicht den Kopf schütteln kann, finde ich das schon bedenklich.
Aber wenn man anhand solchen Unfugs aus Brüssel nicht den Kopf schütteln kann, finde ich das schon bedenklich.
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.721.417 von Gegenspieler am 10.12.07 23:47:03Macht sich die EU türkeireif ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.722.211 von silvodin am 11.12.07 08:01:33Den Gedanken hatte ich für einen Augenblick auch.
Hier mal eine praktische Übersicht zur geplante Neufassung des § 182 Strafgesetzbuch
§ 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen
(1) (Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren - [alt]) dadurch mißbraucht, daß sie
Wer eine Person unter achtzehn Jahren [neu] dadurch mißbraucht, daß sie
1. unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2. diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Praktische Auswirkungen der Änderung:
- Junge lädt Mädchen (oder umgekehrt) ins Kino / zum Essen / ins Konzert / auf eine Reise ... ein und bezahlt. Wird nun rumgemacht, so sind dies sexuelle Handlungen gegen Entgelt und somit strafbar!
- Junge oder Mädchen verpaßt den Bus und muß beim anderen schlafen. Wird nun rumgemacht, so ist dies Ausnutzung einer Zwangslage und somit strafbar!
Es wird also in Zukunft ausreichen, wenn die Eltern eines Kindes (<18 Jahre) den Freund/Freundin (egal wie alt oder jung) nicht mögen um diesem per Strafanzeige das Leben zur Hölle zu machen. Zypries Beteuerungen, das solche Fälle nicht als strafbar gewollt sind, werden keinem Richter mehr als ein müdes Lächeln abringen.
§ 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen
(1) (Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren - [alt]) dadurch mißbraucht, daß sie
Wer eine Person unter achtzehn Jahren [neu] dadurch mißbraucht, daß sie
1. unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2. diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Praktische Auswirkungen der Änderung:
- Junge lädt Mädchen (oder umgekehrt) ins Kino / zum Essen / ins Konzert / auf eine Reise ... ein und bezahlt. Wird nun rumgemacht, so sind dies sexuelle Handlungen gegen Entgelt und somit strafbar!
- Junge oder Mädchen verpaßt den Bus und muß beim anderen schlafen. Wird nun rumgemacht, so ist dies Ausnutzung einer Zwangslage und somit strafbar!
Es wird also in Zukunft ausreichen, wenn die Eltern eines Kindes (<18 Jahre) den Freund/Freundin (egal wie alt oder jung) nicht mögen um diesem per Strafanzeige das Leben zur Hölle zu machen. Zypries Beteuerungen, das solche Fälle nicht als strafbar gewollt sind, werden keinem Richter mehr als ein müdes Lächeln abringen.
Man muss sich mal den ganzen Artikel durchlesen...
"So unglaublich dieser Fall klingt: Dass ein Mädchen, das Nacktfotos von sich selbst im Internet verschickt, wegen "Verbreitung von Kinderpornographie" verfolgt wird, dürfte bald auch hierzulande Wirklichkeit werden."
( Bezieht sich natürlich auf einen realen Fall aus dem doppelmoralischen Amiland... )
Sowas kann nur politikern einfallen... abgehoben und völlig deklassiert diese Äußerung !
"Auch Aufklärungsartikel könnten künftig strafbar sein"
Wenn so ein Schmarrn als Gesetz durchgeht dann haben die voll einen an der Birne diese Politiker, und gehören weg !
So Weltfremd das gibt´s doch garnicht, die sollten mal rausgehen und sich bei Ihren Wählern bessere Orientierung holen was wirklich abgeht....
Ich frag mich nur, ab welchem Alter ich meinen Hosenscheißern jetzt nicht mehr den Arsch putzen darf, ohne dafür in den Bau zu wandern...
"So unglaublich dieser Fall klingt: Dass ein Mädchen, das Nacktfotos von sich selbst im Internet verschickt, wegen "Verbreitung von Kinderpornographie" verfolgt wird, dürfte bald auch hierzulande Wirklichkeit werden."
( Bezieht sich natürlich auf einen realen Fall aus dem doppelmoralischen Amiland... )
Sowas kann nur politikern einfallen... abgehoben und völlig deklassiert diese Äußerung !
"Auch Aufklärungsartikel könnten künftig strafbar sein"
Wenn so ein Schmarrn als Gesetz durchgeht dann haben die voll einen an der Birne diese Politiker, und gehören weg !
So Weltfremd das gibt´s doch garnicht, die sollten mal rausgehen und sich bei Ihren Wählern bessere Orientierung holen was wirklich abgeht....
Ich frag mich nur, ab welchem Alter ich meinen Hosenscheißern jetzt nicht mehr den Arsch putzen darf, ohne dafür in den Bau zu wandern...
die haben doch wirklich alle ne riesen macke!!!!
was da alles so aus brüssel kommt, und hier dann noch verfeinert wird, vom allerfeinsten
was da alles so aus brüssel kommt, und hier dann noch verfeinert wird, vom allerfeinsten
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.722.790 von scheffrocker23 am 11.12.07 09:21:10was da alles so aus brüssel kommt, und hier dann noch verfeinert wird, vom allerfeinsten
Wohl wahr...
Ich erinnere in so einem Zusammenhang nur zu gerne an die Skilift-Verordnung für Mecklenburg-Vorpommern die uns von den Jungs aus Brüssel zur Ausarbeitung aufs Auge gedrückt wurde...
Wohl wahr...
Ich erinnere in so einem Zusammenhang nur zu gerne an die Skilift-Verordnung für Mecklenburg-Vorpommern die uns von den Jungs aus Brüssel zur Ausarbeitung aufs Auge gedrückt wurde...
#1
http://www.20min.ch/sport/weitere/story/20423157
Radprofi Tom Boonen liebt eine 16-Jährige
06.12.2007
Die neue Liaison von Ex-Weltmeister Tom Boonen sorgt für Schlagzeilen: Die neue Freundin des 27-jährigen Belgiers ist erst 16 Jahre alt.
«Ja, ich habe eine 16-jährige Freundin», sagte Boonen der belgischen Zeitung «Gazet van Antwerpen» und fügte an: «Was solls.» Die neue Frau an der Seite des Weltmeisters von 2005 heisst Sophie und ist die Tochter des ehemaligen niederländischen Radprofis Leo van Vliet. Die beiden lernten sich bereits vor zwei Jahren auf der karibischen Insel Curaçao kennen, sind jedoch erst seit wenigen Wochen ein Paar.
Der 27-Jährige will nichts davon wissen, dass Sophie zu jung für ihn sein könnte. «Ich lebe mein Leben so wie ich das will, und niemand redet mir da hinein», so Boonen. Er wisse, dass ihn nun viele kritisieren würden. «So what», sagt sich der Radprofi. Boonen: «Verliebt ist verliebt - und das ist doch keine Straftat.»
---
Ab in den Knast...
http://www.20min.ch/sport/weitere/story/20423157
Radprofi Tom Boonen liebt eine 16-Jährige
06.12.2007
Die neue Liaison von Ex-Weltmeister Tom Boonen sorgt für Schlagzeilen: Die neue Freundin des 27-jährigen Belgiers ist erst 16 Jahre alt.
«Ja, ich habe eine 16-jährige Freundin», sagte Boonen der belgischen Zeitung «Gazet van Antwerpen» und fügte an: «Was solls.» Die neue Frau an der Seite des Weltmeisters von 2005 heisst Sophie und ist die Tochter des ehemaligen niederländischen Radprofis Leo van Vliet. Die beiden lernten sich bereits vor zwei Jahren auf der karibischen Insel Curaçao kennen, sind jedoch erst seit wenigen Wochen ein Paar.
Der 27-Jährige will nichts davon wissen, dass Sophie zu jung für ihn sein könnte. «Ich lebe mein Leben so wie ich das will, und niemand redet mir da hinein», so Boonen. Er wisse, dass ihn nun viele kritisieren würden. «So what», sagt sich der Radprofi. Boonen: «Verliebt ist verliebt - und das ist doch keine Straftat.»
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Ab in den Knast...
Die Stossrichtung ist klar. Denn wenn sich einem 17jähigen folgendes Bild bietet, gerät er zweifellos in eine sexuelle Zwangslage:
Diese Mädels sind dann selber schuld, wenn sie zu 5 Jahren Knast verurteilt werden. Da hilft nur im Sinne der Eurokraten folgende Maßnahme:
Und alles wird gut...
Diese Mädels sind dann selber schuld, wenn sie zu 5 Jahren Knast verurteilt werden. Da hilft nur im Sinne der Eurokraten folgende Maßnahme:
Und alles wird gut...
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.723.642 von Zaharoff am 11.12.07 10:38:55
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.723.994 von Datteljongleur am 11.12.07 11:09:20Das schönste Gesicht des Islamismus
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.723.994 von Datteljongleur am 11.12.07 11:09:20 Dürfte aber wohl nicht so ganz im Sinne des Erfinders sein...
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.722.444 von lassmichrein am 11.12.07 08:41:55Bezieht sich natürlich auf einen realen Fall aus dem doppelmoralischen Amiland...
Was ist denn daran Doppelmoral wenn man die Altersgrenze generell auf 18 festlegt?
Was ist denn daran Doppelmoral wenn man die Altersgrenze generell auf 18 festlegt?
Wie ist das eigentlich ?
Kommt man demnächst für die Verbreitung solcher Bilder in den Knast ???
Kommt man demnächst für die Verbreitung solcher Bilder in den Knast ???
Aha,
der Herr Gegenspieler fummelt gern........
Wie alt darf sie denn sein........
Obacht geben,Ausweis zeigen lassen,und nicht aufs Äußere schauen,sonst kanns dir gehen wie dem Marco........
Da scheinst du ja vollstes Verständnis zu zeigen......
der Herr Gegenspieler fummelt gern........
Wie alt darf sie denn sein........
Obacht geben,Ausweis zeigen lassen,und nicht aufs Äußere schauen,sonst kanns dir gehen wie dem Marco........
Da scheinst du ja vollstes Verständnis zu zeigen......
Fummeln im Kino ist in der Türkei schon immer verboten.
Dafür aber splitternackt im Türkischen Bad erlaubt.
Dafür aber splitternackt im Türkischen Bad erlaubt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.723.994 von Datteljongleur am 11.12.07 11:09:20Diese Türkin ist mir letzte Woche in der Fußgängerzone begenet.
Hautenge Sexy-Jeans und oben eine B..... wie nennt sich das...
Aber ehrlich, das war eine Kombination.
Enge Jeans sind viel aufreizender als eine schöne Frisur.
Hautenge Sexy-Jeans und oben eine B..... wie nennt sich das...
Aber ehrlich, das war eine Kombination.
Enge Jeans sind viel aufreizender als eine schöne Frisur.
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