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    Böse Abzocke - Surfen für 61,98 Euro pro Stunde - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.12.07 18:41:56 von
    neuester Beitrag 21.12.07 09:27:56 von
    Beiträge: 3
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      schrieb am 20.12.07 18:41:56
      Beitrag Nr. 1 ()
      aus heise.de:


      Surfen für 61,98 Euro pro Stunde

      Der Provider Comundo hat ein einträgliches Geschäftsmodell gefunden: Das Unternehmen übernimmt bestehende Internetzugänge und erhöht sofort nach der Übernahme massiv die Preise. Die Masche mit den überraschenden Preiserhöhungen ist in der Branche bereits recht abgegriffen, neu ist indessen die Höhe der Beträge, um die der Kunde erleichtert werden soll. Über 200 Zugänge hat Comundo unter der Marke 666net übernommen und enorm hohe Preise festgesetzt. Am 17. November waren 24,99 Cent pro Minute fällig, am 6. Dezember erhöhte Comundo den Minutenpreis auf 49,99 Cent und hat ihn am gestrigen Mittwoch noch einmal rund verdoppelt. Zusätzlich werden 1,99 Euro pro Einwahl fällig. Genau 61,98 Euro kostet also eine einstündige Surfsitzung per ISDN oder Modem. Die Abrechnung erfolgt über die Telekom-Rechnung.

      Die Bundesnetzagentur kann betroffenen Kunden nicht helfen: Es gibt nach deren Angaben keine Vorschrift, die solche Tarifspielchen untersagen würde, eine Obergrenze für Internet-by-Call-Einwahlen ist auch nicht festgelegt. Da kein Dialer zum Einsatz kommt, greifen die dafür existierenden Schutzvorschriften ebenfalls nicht. Der Kunde schließt mit jeder Einwahl einen neuen Vertrag – zu den dann jeweils geltenden Konditionen. Theoretisch ließen sich also beliebig hohe Beträge von ahnungslosen Kunden abräumen. Die merken erst, was passiert ist, wenn die erste überhöhte Rechnung eingeht. Und dazu hat der Anbieter drei Jahre Zeit, erst dann verjährt die Forderung. Wer drei Monate lang täglich eine Stunde ins Netz geht, müsste dafür nach der Preisliste von Comundo also rund 5500 Euro bezahlen.

      Wieviele Kunden in die Falle tappen werden, ist noch nicht einmal zu schätzen, da nicht zu ermitteln ist, von wem, wann und zu welchen Konditionen die von der Comundo übernommenen Einwahlnummern angeboten wurden und wieviele Kunden diese aktuell noch nutzen. Eine komplette Übersicht, bei welchen Zugängen das Unternehmen die überhöhten Preise abrechnet, wie man sie bislang allenfalls von Mehrwertdiensten kannte, findet sich als PDF-Dokument auf den Seiten von 666net.

      Betroffene Kunden könnten möglicherweise geltend machen, dass es sich um ein sittenwidriges Geschäft handelt, das von Gesetzes wegen nichtig ist. Möglicherweise könnte es sich auch um arglistige Täuschung handeln, die zur Anfechtung berechtigt. Auch nicht ausgeschlossen ist, dass sich der Anbieter bei einem solchem Vorgehen schadensersatzpflichtig macht, weil es sich um eine vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung des Vertragspartners handelt. Um all das zu prüfen, sollte im Einzelfall allerdings ein Anwalt hinzugezogen werden, bevor man sich gegenüber dem Unternehmen zu dem Vorgang äußert.
      Avatar
      schrieb am 20.12.07 20:12:56
      Beitrag Nr. 2 ()
      das ist doch mal ne Geschäftsidee... also wenn da das Gesetz nicht schützt, und die Rechnungen dieser feinen Firma mit dem Hinweis auf vorsätzliche sittenwidrige Schädigung abgeschmettert werden, dann weiß ich nicht ob dies noch ein Rechtsstaat ist.:(
      Avatar
      schrieb am 21.12.07 09:27:56
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.830.875 von olcapri am 20.12.07 20:12:56Widerspruch, Avis Anfechtung des Vertrages wegen Sittenwidrigkeit und ungerechtfertigter Bereicherung;den fünf- oder zehnfachen alten Preis zahlen und die Gesellchaft zur Klage auffordern und informieren,
      daß bei einem rechtswirksamen Urteil natürlich gezahlt wird.

      Die machen dann zwar trotzdem ihren Stiefel: Inkassobüro, Rechtsanwälte, Mahnbescheid,
      aber spätestens zum Gerichtstermin ziehen sie die Klage zurück.

      Den Prüfstand vermeidet die Branche!


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