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    Zweites Fondsdepot ab Januar 2009 für ein Leben mit der Abgeltungssteuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 31.12.07 17:18:52 von
    neuester Beitrag 20.01.08 10:11:59 von
    Beiträge: 38
    ID: 1.136.825
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      Avatar
      schrieb am 31.12.07 17:18:52
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Zusammen,

      ich habe in diesem Forum schon mal was zu diesem Thema gelesen, kann es aber leider nicht mehr finden.

      Mein Plan ist es, zusätzlich zu meinem bereits bestehenden Depot bei der EBASE, ein zweites zu eröffnen, auf das ich nach 2008 meine Fondssparpläne laufen lasse um weiterhin Kapital aufzubauen. Das alte Depot wird mit Kapital > 25.000 Euro ausgestattet, so dass das Depot kostenfrei ist. Dies aufgrund der - first in first out - Strategie beim Verkauf der Fondsanteile.

      Was meint Ihr dazu? Habt ihr noch andere Ideen?

      Vielen Dank für Eure Antworten und noch einen guten Rutsch ins neue Jahr.

      Godspeed
      Avatar
      schrieb am 31.12.07 22:09:17
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.906.557 von Godspeed am 31.12.07 17:18:52Die Idee ist absolut ok. Werde auch so etwas in der Art machen ... frag einfach mal nach bei deinem Vermittler ... manche geben auch das zweite kostenlos auch wenn es unter 25k ist. Die wissen ja auch warum der Kunde ein zweites will .... ;)
      Avatar
      schrieb am 31.12.07 23:39:31
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hab auch vor das so zu machen.

      Und beim Ersten schön die ausgeschütteten Beträge auszahlen lassen und nicht automatisch in neue Anteile investieren.
      Avatar
      schrieb am 31.12.07 23:52:44
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.907.618 von Lix1 am 31.12.07 23:39:31Eine Frage habe ich dazu:

      Sind die Ausschüttungen nicht abgeldungssteuerpflichtig ?

      also reduziert um 27% (25% plus Solidaritätsabschlag plus eventueller Kirchensteuer ??)
      Avatar
      schrieb am 31.12.07 23:55:24
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.906.557 von Godspeed am 31.12.07 17:18:52was bedeutet first in first out-Strategie ?

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      schrieb am 01.01.08 08:33:08
      Beitrag Nr. 6 ()
      Bevor ihr solchen Unsinn schreibt erkundigt euch über die Steuergesetze. Mit dem zweiten Depot begeht ihr nichts anderes als Steuerhinterziehung.
      Avatar
      schrieb am 01.01.08 09:22:53
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo Zusammen,

      danke für die Antworten. ich habe jedoch noch ein paar Fragen zu Euren Komentaren:

      zu #3 von Lix1
      warum auszahlen lassen, ist nicht alles was aus den Fonds kommt Steuerfrei (Abgeltungssteuer) oder werfe ich da was durcheinender?

      zu #5 von suxsess

      first in first out-Strategie bedeutet, dass wenn Fondsanteile verkauft werden, die zuerst verkauft werden, die zuerst gekauft wurden. Bei Sparplänen hat das den Nachteil, dass immer die ältesten Anteile zuerst verkauft werden und nicht die Jüngeren, die sowieso noch nicht älter als 1 Jahr sind.

      zu #6 von 1erhart

      Das verstehe ich nicht? Bitte erkläre das etwas detaillierter. Ich habe ja nicht gesagt, dass ich die eErträge etc. aus dem zweiten Depot nicht beim Finanzamt angeben will. Ich habe jetzt auch mehr als ein Depot, zwar bei verschiedenen Banken, aber wo soll da der Unterschied sein.

      Grüße, Godspeed
      Avatar
      schrieb am 01.01.08 10:05:00
      Beitrag Nr. 8 ()
      Was soll daran illegal sein?
      Ich verstehe nur eines nicht: Warum die Kohle bei Ebase liegen lassen? Ich bin dort sehr zufriedener Kunde (war vorher bei der FFB und habe Silvesternacht 3 Kreuze gemacht, dass ich weg bin), aber welchen Vorteil hat eine Anlage dort jenseits der 25 kEUR Grenze? Ich übertrage immer alles auf ein kostenloses Direktbankdepot, dort kriege ich wenigstens einen Effektenkredit, den ich zurzeit auch voll ausnutze, um ein vor-2009 Depot aufzubauen. Den (hoffentlich steuerlich absetzbaren) Kredit zahle ich nach dem 1.1.09 zurück. Damit hat sich allerdings zunächst auch die Frage nach dem nach-2009 Depot 'mangels Masse' geklärt. Ich weiß, das ist ein heißer Reifen, bin aber beruflich abgesichert und erwarte (leider) noch eine kleine Erbschaft.
      Avatar
      schrieb am 01.01.08 12:21:04
      Beitrag Nr. 9 ()
      Mann seid ihr schon fleissig heute morgen.

      Den "Altbestand" auf einem speraten Depot liegen zu lassen ist auf jeden Fall sinnvoll. Dann können nicht "versehntlich" Wertpapiere verkauft werden die noch den Bestandsschutz (vor 2009) haben.

      Ein 2. (oder x-tes) Depot ist natürlich legal.

      Erträge aus Wertpapier(oder Geld)anlagen sind Steuerpflichtig (Abgeltungssteuer). Die Steuer wird direkt von der Bank abgeführt. Bei thesauriernden ausländischen Fonds musst du die Zuflüsse über die Einkommenssteuererklärung bein Verkauf des Fonds ausweisen.

      Ich denke hier steht alles was ihr wissen müsst
      http://www.planf.de/abgeltungssteuer,13,333.html

      Hallo Pacis, ich denke mit der Verrechnung deiner Zinsen wirst du Pech haben.

      ... und nicht vergessen ... immer schön die Werbungskostenpauschale 801€ (bzw. 1602€) ausnutzen.
      Avatar
      schrieb am 01.01.08 12:31:54
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.908.344 von LotharSch am 01.01.08 12:21:04> mit der Verrechnung deiner Zinsen wirst du Pech haben ...

      Hat aber bisher immer geklappt.
      Wer es auch probieren will, ein paar Argumentationshilfen:
      1.) Geld wird sehr langfristig angelegt, also etwa Altersvorsorge, geplante Hypothekentilgung etc.
      2.) Kredit wird nur über einen geringen Zeitraum der geplanten Anlage benötigt, da er vorher zurückgezahlt wird (etwa durch fällig werdende KLV o.Ä.)
      3.) Nur ein Teil der gesamten Anlagen wird über Kredit finanziert.

      Dem Grunde nach ist nicht einzusehen, warum ein vermietetes Haus steuerbegünstigt ist, aber die ebenfalls auf Ertrag gerichteten Wertpapierkäufe nicht.

      Wie gesagt, bisher war der freundliche Beamte einsichtig ...
      Avatar
      schrieb am 01.01.08 12:36:55
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.907.847 von Godspeed am 01.01.08 09:22:53Du sprichst doch selbst von First in First out.

      Gleiche Fonds oder auch Aktie egal was es ist verkaufst du aus dem Depot bei dem du es als zweites gekauft hast. Das erste lässt du steuerfrei werden denn die Bank weiss ja nichts von dem zweiten Depot logischerweise.

      Für den deutschen Staat ist das ganz klar Steuerhinterziehung.

      Nur als Beispiel:

      Kauf Allianzaktie am 10.01.2008 in Depot 1 zu 150 EURO
      Kauf Allianzaktie am 25.03.2008 in Depot 2 zu 160 EURO

      Verkauf aus dem 2.Depot die Allianzaktie. Für das deutsche Finanzamt ist das Steuerhinterziehung. Habe mich darüber ganz genau bei meinem Seuerberater erkundigt.

      Führe auch 2 Depots aber ich hatte bis jetzt noch nie die gleichen WKN's in beiden Depots. Denn du musst dann auch selbst dafür sorgen dass du die erstgekauften verkaufst. Und dann machen 2 Depots keinen Sinn mehr.

      Und du schreibst ja selbst um der Abgeltungssteuer vorzubeugen. Also was sollte es sonst für einen Sinn haben.

      Aber ich glaube jeder der hier schreibt weiss von was ich spreche.
      Avatar
      schrieb am 01.01.08 12:40:21
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.907.902 von Pacis am 01.01.08 10:05:00Das ist solange legal solange du nicht in jedem Depot die gleiche WKN hast und dann die verkaufst die in dem später gekauften Depot sind.

      Das ist und bleibt Steuerhinterziehung.
      Avatar
      schrieb am 01.01.08 12:41:33
      Beitrag Nr. 13 ()
      Falsch, Gruß an deinen Steuerberater

      First in, first out gilt pro NICHT UNTERSCHEIDBAREN Papieren, also gleiche WKN, gleiches Depot. Gerade das vermeidest du aber mit 2 Depots, damit machst du die Papiere nämlich unterscheidbar.

      Vielleicht mal gelegentlich den Steuerberater wechseln ... ?
      Avatar
      schrieb am 01.01.08 12:54:09
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.908.509 von Pacis am 01.01.08 12:41:33Streitet euch nicht.
      Pacs hat recht ... auch mit dem Steuerberater.
      Avatar
      schrieb am 01.01.08 13:29:19
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.907.847 von Godspeed am 01.01.08 09:22:53#7 ..Danke für deine Antwort, bin ja hier seit kurz vor Weihnachten angemeldet um was zu lernen!!

      Aber, bis jetzt bin ich davon ausgegangen, dass ab 2009 jegliche Dividende, Auschüttung und natürlich Wertzuwachs (bei Verkauf) der Abgeltungssteuer unterliegt. Dividenden natürlich unabhängig v. Verkauf.

      zur "first in first out-Strategie": Das sollte wohl selbstverständlich sein, das Fondsanteile, die zu erst gekauft wurden (also am längsten im Depot liegen/1 Jahr !!) auch zu erst wieder verkauft werden!!..sonst ist dies für mich(siehe 1erhart !!) auch ganz klar eine Steuerhinterziehung.

      suxsess

      PS: bin kein Steuerberater und habe auch keine steuerrelevanten großen Ausschüttungen bei meinen 2 Fondsparplänen

      nochmal d. Frage: weil sie für mich völlig unlogisch klingt (gehe ich von falschen Vorraussetungen aus???)

      Frage: Warum sollte es sich lohnen Ausschüttungen, die der Abgeltungssteuer unterliegen zu sammeln und nicht wieder anzulegen ??

      Wo ist mein Denkfehler ?
      Avatar
      schrieb am 01.01.08 13:39:26
      Beitrag Nr. 16 ()
      Wenn du die Ausschüttungen automatisch wieder in neue Anteile anlegen lässt "vermischen" sich die Vor- und Nach-abgeltungssteueranteile. Das ist natürlich kein Nachteil nur finde ich es besser mir die Ausschüttungen auszahlen zu lassen und sie in Fonds meiner Wahl zu investieren.
      Würden die Ausschüttungen wieder in neue Anteile investiert, dann kommst du wegen (FiFo) nie wieder an die Anteile ran ohne "Vorabgeltungssteueranteile" zu verkaufen.

      Gilt natürlich nur für ausschüttende Fonds.

      Ich hoffe man versteht was ich meine :laugh:
      Avatar
      schrieb am 01.01.08 13:54:19
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.908.874 von suxsess am 01.01.08 13:29:19>Aber, bis jetzt bin ich davon ausgegangen, dass ab 2009 jegliche >Dividende, Auschüttung und natürlich Wertzuwachs (bei Verkauf) der >Abgeltungssteuer unterliegt. Dividenden natürlich unabhängig v. >Verkauf.

      Das ist richtig

      >zur "first in first out-Strategie": Das sollte wohl >selbstverständlich sein, das Fondsanteile, die zu erst gekauft >wurden >(also am längsten im Depot liegen/1 Jahr !!) auch zu erst >wieder >verkauft werden!!..sonst ist dies für mich(siehe 1erhart >!!) auch >ganz klar eine Steuerhinterziehung.

      Hier ist der erste Teil richtig, der zweite falsch. Du VERkaufst grundsätzlich GENAU das, was du GEkauft hat. Nur, wenn man Kaufdaten und Papiere nicht mehr eindeutig einander zuordnen kann, ergibt sich ein Problem, das durch fifo geregelt ist, eventuell auch nur anteilige fifo. fifo ist also die Notlösung der Steuergesetzgebung bei nichtunterscheidbaren Papieren. Du kommst der Steuergesetzgebung und -vereinfachung entgegen, indem du selber die Papiere unterscheidbar machst, etwa durch Einrichten mehrer Depots - capito? Übrigens, der Steuerbeamte wird dir dankbar sein, weil das die Steuererklärung erheblich durchsichtiger macht.
      Avatar
      schrieb am 01.01.08 14:22:19
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.908.952 von Lix1 am 01.01.08 13:39:26Was habt ihr nur mit eurer Steuerhinterziehung ??

      Es ist eben nicht selbstverständlich zuerst die zu verkaufen die auch zuerst gekauft wurden.
      Das First in First out Prinzip ist nur der Einfachheit halber eingeführt worden.
      Wenn man per Sparplan Wertpapiere kauft und irgendwann einen Teil davon verkaufen möchte, dann wäre es dem Finanzamt recht wenn man die zuletztgekauften veräussert, dann gibts nähmlich Kohle.
      Wer das nicht will muss nachweisen, daß diese Wertpapiere länger als 1 Jahr gehalten wurden. Um dies zu vereinfachen, und nicht ständig ein Nachweis über die Haltedauer zu erbringen wurde das FIFO eingeführt.

      Wer das nicht möchte, (weil er lieber Steuern zahlt z.B.) kann dem Finanzamt mitteilen daß er eben nicht die älteren, sondern die jüngeren Aktien verkauft hat. Dann darf er die Gewinne versteuern.

      Das Schöne dabei ist, Verluste kann man gegenrechnen. Und genau da wird die Sache mit den 2. Depot interessant.

      Ansonsten ist das mein Bier was ich wann verkaufe. Steuerhinterziehung wäre es wenn ich die Gewinne nicht versteuere, Das regle ich aber mit meinem Freibetrag bzw. meiner Einkommenssteuererklärung.

      Das mit der Thesaurierung bzw. Auschüttung wurde hier schon oft diskutiert.
      Vereinfachte Version:
      1) Versteuern musst du beides.
      2) Bei Thesaurierung von "ausländischen" Fonds (ISIN LU, GB ...) muss das über die Einkommenssteuererklärung gemacht werden (nicht immer ganz einfach)
      3) Wenn du einen guten Fonds hast kanst du mit der Thesaurierung unkomliziert "wiederinvestieren", bei der Ausschüttung musst du selbst aktiv werden.
      Avatar
      schrieb am 01.01.08 14:35:36
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.909.067 von Pacis am 01.01.08 13:54:19Pacis: Danke für deinen Versuch mir den (steuerlichen-) Durchblick zu vermitteln! Es wird schon stransparenter für mich und klarer was ihr wollt, lohnt für mich persönlich wohl aber nicht!

      #Lix 1: hier überzeugt es mich weniger:

      a) ich investiere nur in Fonds meiner Wahl

      b) sind die Ausschüttungen, (für mich hier immer noch um
      fast 27% reduziert 2009!) bei den meisten Fonds (Fondscontest!!) sowas von minimal das ich doch nicht extra anderesuche um diese Bruchstücke neu anzulegen ??
      und somit bist Du wieder in der "Falle" der Abgeltungssteuer!, also wo willst/muss Du denn an die Anteile ran??

      ...."Würden die Ausschüttungen wieder in neue Anteile investiert, dann kommst du wegen (FiFo) nie wieder an die Anteile ran ohne "Vorabgeltungssteueranteile" zu verkaufen."

      Sorry, vielleicht das Neujahrsbrett vor dem Kopf, ich verstehe/sehe hier einfach nicht, die gravierenden Vorteile!! :keks:

      Gruß
      suxsess
      Avatar
      schrieb am 01.01.08 16:02:47
      Beitrag Nr. 20 ()
      Nett hier.

      Ich bin erstaunt, dass es hier noch Leute gibt,
      die ab 2009 kaufen wollen. Ich werde mich
      dieses Jahr weltweit positionieren und
      danach nur noch Schulden tilgen. Ich werde wohl auch noch
      einen modifizierten Sparplan starten: Geld aufnehmen
      in 2008 und über Sparplan in den nachfolgenden Jahren
      tilgen. Aktein/Fondskäufe machen ab 2009 für Deutsche, die in D leben, keinen Sinn mehr. Leider.

      Vielleicht kauf ich noch was in den Depots meiner Kinder,
      oder Schifffsfonds, oder Riester + Rürup. Was auch immer.
      Aber keine Fonds und Aktien mehr ab 2009.

      trick17
      Avatar
      schrieb am 01.01.08 16:30:45
      Beitrag Nr. 21 ()
      Hallo Zusammen,

      vielen Dank für die vielen Kommentare.

      Wenn ich das richtig verstanden habe, habe ich bei thesuarierenden Fonds das Problem mit der Wiederanlage und somit dem FiFo.

      Also dann ist doch die beste Stategie für das Depot VOR der Abgeltungssteuer (Depot 1) nur ausschüttende Fonds zu kaufen und mit den Ausschüttungen irgend was zu machen (evtl. im Depot 2 anlegen...). Somit habe ich das Problem mit der NICHT UNTERSCHEIDBARKEIT nicht und der größte Gewinnzuwachs kommt ja dann hoffentlich von den Kursgewinnen.

      Sehr ich das so richtig?

      Vielen Dank,

      Godspeed
      Avatar
      schrieb am 01.01.08 17:01:02
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.909.838 von Godspeed am 01.01.08 16:30:45Wenn ich das richtig verstanden habe, habe ich bei thesuarierenden Fonds das Problem mit der Wiederanlage und somit dem FiFo.

      Auch wieder nur teilweise richtig. Dies gilt für thesaurierende Fonds im Inland, wenn du noch über einen Sparerfreibetrag verfügen kannst. Dann werden die Steueranteile der thesaurierten Erträge in neue Anteile angelegt. Hast du keinen Freibetrag mehr, bekommst du auch keine neuen Anteile dazu. Der Kurs sinkt um den entnommenen abgeführten Steueranteil. Hier entfällt dann FiFo, die Anteile ändern sich nicht. Mit den Ausländern ist es genauso, nur dass die KAG hier gar nichts an den Fiskus abführt und somit auch keine Prüfung erfolgt, ob du einen nicht ausgeschöpften Freibtrag hast oder nicht. Hier gibt es auch kein FiFo, denn auch hier ändern sich die Anteile nicht. Es ändert sich im veröffentlichten Kurs aber sehr wohl die darin angesammelten Erträge.

      Also dann ist doch die beste Stategie für das Depot VOR der Abgeltungssteuer (Depot 1) nur ausschüttende Fonds zu kaufen und mit den Ausschüttungen irgend was zu machen (evtl. im Depot 2 anlegen...). Somit habe ich das Problem mit der NICHT UNTERSCHEIDBARKEIT nicht und der größte Gewinnzuwachs kommt ja dann hoffentlich von den Kursgewinnen.

      Ist auch nur teilweise richtig, da Ausschüttungen/Thesaurierungen der Abgeltungssteuer unterliegen ist es unerheblich ob im vor 2009er Depot oder im nach 2008er Depot nur Fonds ausschüttender Art sind oder Thesaurierer. Nur bitte keine Thesaurierer aus dem Inland bei vorhandenem Freibetrag. Eventuell das Altdepot gar nicht erst befreien lassen und auf inländische Thesaurierer das Steuerguthaben mitnehmen. Geht aber auch nur wenn die Depots bei unterschiedlichen Banken geführt werden.

      Du solltest wirklich darauf achten, dass dir die Ausschüttungen ausgezahlt werden, damit du entscheiden kannst, was du damit anfängst, ohne auch noch bei einer Ertragsverwendung Altbestände aufzugeben.

      Dieses Thema kannst du aber vernachlässigen, wenn du mit dir darüber im reinen bist, für dieses (Alt)Depot nie wieder einen Verkaufsauftrag abzugeben.

      Um den ganzen jetzt die Krone aufzusetzen, gibt es auch noch die Möglichkeit bei vorhandenem nicht verbrauchtem Freibetrag, bewusst jedes Jahr diesen durch Verkäufe aus dem nach 2008er Depot voll auszuschöpfen. Dies kann aber je nach Gesamtgröße und enthaltenen Ertragspapieren und den steuerpflichtigen Anteilen auch schnell an Grenzen stoßen.

      Nur um das Ganze noch ein wenig zu komplizieren :D

      Gruß
      Das Postguru
      Avatar
      schrieb am 01.01.08 22:15:29
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.909.920 von postguru am 01.01.08 17:01:02Quintessenz für mich: ......."der größte Gewinnzuwachs kommt ja dann hoffentlich von den Kursgewinnen.", was wohl sonst!:laugh:

      Ja, das sehe ich hier richtig!!Basta!



      "Du solltest wirklich darauf achten, dass dir die Ausschüttungen ausgezahlt werden, damit du entscheiden kannst, was du damit anfängst, ohne auch noch bei einer Ertragsverwendung Altbestände aufzugeben."
      "Dieses Thema kannst du aber vernachlässigen, wenn du mit dir darüber im reinen bist, für dieses (Alt)Depot nie wieder einen Verkaufsauftrag abzugeben."
      ...und wieder einmal findet hier einer(postguru), der schon lange geschätzt wird !! die richtigen Worte zum Verständnis...

      "Um den ganzen jetzt die Krone aufzusetzen, gibt es auch noch die Möglichkeit bei vorhandenem nicht verbrauchtem Freibetrag, bewusst jedes Jahr diesen durch Verkäufe aus dem nach 2008er Depot voll auszuschöpfen. Dies kann aber je nach Gesamtgröße und enthaltenen Ertragspapieren und den steuerpflichtigen Anteilen auch schnell an Grenzen stoßen."sehe ich auch so!

      Nur um das Ganze noch ein wenig zu komplizieren Herrlich !

      Gruß
      Das Postguru
      und Gruß von mir, suxsess, der Erfolg eben so schreibt, wie es ausgesprochen wird

      viel success noch mit zweit und Drittdepos und mögen sich selbiges auch kostenmäßig für alle auch lohnen...

      Ein frohes 2008
      Avatar
      schrieb am 02.01.08 14:44:52
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.911.188 von suxsess am 01.01.08 22:15:29Naja, macht euch das mal nicht so einfach.

      Bei ausländischen Fonds, die Dividenden- und Zinseinnahmen nicht ausschütten, sondern thesaurieren, fällt die Abgeltungssteuer für diesen Teil der Gewinne erst beim Verkauf der Fondsanteile an. Man verlagert quasi die Besteuerung auf den Veräußerungszeitpunkt. So kann sich der Zinseszinseffekt voll auswirken. Anleger, die damit rechnen, zu Rentenbeginn einen Steuersatz von weniger als 25% zu haben, profitieren doppelt: Sie können beantragen, dass ihr persönlicher Steuersatz statt dem der Abgeltungsteuer angewendet wird.


      Und dann haben wir ja auch noch Kinder ...

      Wenn es um die Kapitalerträge von Kindern geht, also wenn Eltern Vermögen auf ihre Kinder übertragen, könnte darüber hinaus für den Steuerzahler das Thema Nichtveranlagungsbescheinigung (auch NV-Bescheinigung genannt) möglicherweise interessant sein. Auch wenn die Sparerfreibeträge überschritten werden, zahlt die Bank den Kindern ihre Kapitalerträge steuerfrei aus. Pro Kind sind üblicherweise bis zu € 8.501,00 steuerfrei, sofern diese keine weiteren steuerpflichtigen Kapitalerträge haben.

      Um nun diese Tatsache überhaupt nutzen zu können, müssen die Eltern eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorlegen. Diese ist auf Antrag beim Finanzamt zu bekommen. Man sollte ebenfalls wissen, dass die NV-Bescheinigung nur dann ausgestellt wird, wenn der Empfänger in Deutschland seinen Wohnsitz hat und keine Einkommenssteuerveranlagung zu erwarten ist.
      Avatar
      schrieb am 02.01.08 17:44:47
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.915.199 von LotharSch am 02.01.08 14:44:52Man verlagert quasi die Besteuerung auf den Veräußerungszeitpunkt.


      Da handelst du aber mit Zitronen. Wenn du das so umsetzt, also alle Zinserträge zum Zeitpunkt der Veräußerung zu deklarieren, hast du im Zweifel die gesamte Zeit davor falsche Angaben zu deinen Kapitalerträgen in der Steuererklärung gemacht.

      So kann sich der Zinseszinseffekt voll auswirken.

      Aber immer nur unterjährig, weil du keine Abgeltungssteuer direkt zum Zeitpunkt der Thesaurierung zahlst. Das zahlst du dann alles mit der Steuererklärung nach.

      Ich verstehe im Moment auch nicht, worin der Vorteil einer Versteuerung im Rentenalter liegen soll. Lass mal einen Rentenfonds über 20 Jahre thesaurieren und du gibst diese Erträge alle zum Zeitpunkt der Veräußerung an, dann möchte ich auch bei dem sogenannten Rentner mal den Grenzsteuersatz sehen, der dann zur Anwendung kommt, wenn die gesetzliche Rente voll als zu versteuerndes Einkommen zu Buche schlägt. Kinderfreibeträge hast du dann üblicherweise auch nicht mehr.

      Das mit den Kindern ist so eine Sache. Wenn das Kapital übertragen ist und dem Zugriff der Eltern quasi entzogen, ist das ok.
      Hüte dich jedoch davor, dies als eine Gestaltung zu nutzen und später einmal selbst über das Kapital verfügen zu wollen.

      Bei meinen Kindern spielen Zinserträge keine Geige, die schaffen es nicht, bis zur Volljährigkeit den Sparerfreibetrag heutiger Größenordnung zu voll auszunutzen. Da in dem Alter bevorzugt auf Kursgewinne geachtet wird. Rentenpapiere spielen da eher eine untergeordnete Rolle.

      Und die realiserten Kursgewinne in der fernen Zukunft zu versteuern, wenn sie denn mal realisiert werden überlasse ich getrost den Kindern. Wenn sie clever sind, und davon gehe ich mal aus, wird auch dies steuerschonend über die Bühne gehen. Dafür stehe ich ja schließlich als Berater zur Verfügung:D

      Gruß
      Das Postguru
      Avatar
      schrieb am 02.01.08 18:55:07
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.917.353 von postguru am 02.01.08 17:44:47Wahrscheinlich hast du ja recht (du bist ja DAS POSTGURU!!).
      Ne, im Ernst.
      Mein Gedanke ist eigentlich ganz einfach.
      Ich habe jetzt und auch in Zukunft ein konzentriertes (6-7 Fonds) Depot, und die Ausgeschütteten Beträge lege ich natürlich auch wieder in meinen Fonds an.
      Wenn die Fonds thasurierend sind muss ich mich nicht darum kümmern.

      Steuer hin oder her, wenn mein Anlageerfolg mal von (Aktien)Fondserträgen abhängt werde ich mir eh Gedanken machen müssen.
      Meine heutiges Depot braucht den Freibetrag nicht auf, und das obwohl in meinem Depot schon ein paar Euro liegen.

      Für das Thema Kinder ... nun ich zahle Unterthalt, und habe mich mit der Mutter der Kinder so vereinbart, daß das Geld auf ein Wertpapierdepot geht (leider auch festverzinsleich Papiere). Bei 2 Kindern (je ca. 600€/Monat) kommt das schon was zusammen. Und da lohnt sich das Thema Nichtveranlagung.
      Avatar
      schrieb am 03.01.08 14:56:00
      Beitrag Nr. 27 ()
      Aber um noch einmal auf die ursprüngliche Frage zu kommen.

      Bezieht sich fifo auf den Steuerpflichtigen (dann wäre es völlig egal ob er eine gleiche WKN bei 5 verschiedenen Banken kauft) oder bezieht es sich auf ein Depot (dann wären Unterdepots eine charmante Lösung)?

      Ich bin nicht sicher was steuerrechtlich einwandfrei ist?!?
      Avatar
      schrieb am 03.01.08 18:27:54
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.925.929 von somefun am 03.01.08 14:56:00Lies mal hier nach: www.axerpartnerschaft.de/spezielles/beitraege/kapitalanlage/…
      Avatar
      schrieb am 04.01.08 08:13:04
      Beitrag Nr. 29 ()
      Hallo Zusammen,

      Vielen Dank nochmal für die vielen Kommentare. Bleibt wohl nur noch die Kunst Ende des Jahres die richtigen Fonds zu finden...

      Ich werde in diesem Jahr Vater und plane für für unser Kind einen Fondssparplan einzurichten. Monatlich 100 Euro. Wie sieht es denn da mit der Besteuerung aus. Haben Kinder unter 18 Jahren eigene Freibeträge oder werden die Erträge den Eltern zugerechnet? In 18 Jahren kann es ja schon mal vorkommen, dass man den ein oder anderen Fonds verkaufen und einen anderen kaufen muss (will).

      Grüße, Godspeed
      Avatar
      schrieb am 04.01.08 12:41:22
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.935.327 von Godspeed am 04.01.08 08:13:04Das hatten wir schon weiter oben.

      Depot auf den Namen des Kindes einrichten und einzahlen.
      Freistellungsauftrag erteilen und fertig. Sollte in ferner Zukunft der Fall eintreten, dass der Freibetrag nicht mehr ausreicht und Steuern abgeführt werden, dann für dieses Jahr für das Kind eine Steuererklärung abgeben und sich die Steuern zurückholen.

      Gruß
      Das Postguru
      Avatar
      schrieb am 09.01.08 21:16:21
      Beitrag Nr. 31 ()
      Laut Auskunft der Anlageberatungsabteilung (incl. steuerliche Beratung) ist ein zweites Depot möglich, legal und kann auch die gleichen Wertpapiere enthalten wie das erste.

      Ich werd´s so machen um meine Fonds sauber auseinanderzuhalten. Ab 1.1.09 wir nur noch das zweite Depot mit Fondssparplänen bespart.

      Piet
      Avatar
      schrieb am 10.01.08 20:13:58
      Beitrag Nr. 32 ()
      @postguru

      Was brintg der Kinderfreibetrag?
      Die Abgeltungssteuer wird doch erst beim Verkauf fällig?!
      Avatar
      schrieb am 11.01.08 08:32:05
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.011.962 von DerMitDemKochTanzt am 10.01.08 20:13:58Auch dein Kind hat einen Freibetrag über 801€/Jahr (und Kind) für
      - Zinsen, Dividenden und Ausschüttungen (Fonds), und
      - Gewinne aus Wertpapierverkäufen.
      Diesen Freibetrag ab 2009 nicht auszunutzen wäre Frevel.

      ...das Depot des Kindes sollte besser nicht für eigene Invest-Zwecke missbraucht werden.
      Avatar
      schrieb am 12.01.08 18:11:17
      Beitrag Nr. 34 ()
      Hallo Zusammen,

      was das zweite Depot angeht, habe ich mich mal bei AVL, meinem Vermittler erkundigt:

      Die sages, dass mann nicht unbedingt ein zweites Depot haben muss, da das nur Geld Kostet. Je Depot fällt die Depotgebühr bei der EBASE an und wird ab 25.000€ von AVL übernommen. Wahrscheinlich aus der Bestandsprovision...

      In einem Depot bei der Ebase kann man 99 Depotpositionen halten. Man kann, so die Aussage der AVL, z.B. in der Position 1-10 die Fonds platzieren, die man vor dem 31.12.2008 gekauft hat.
      In z.B. der Position 11-20 spart man dann dieselben Fonds weiter an und nur die der Position 11-20 unterliegen dann der Abgeltungssteuer, da ich im Falle eines Verkaufes dann ja möglichst die aus den Positionen 11-20 verkaufe.

      Somit klare Trennung und kein Nachteil durch FiFo.

      Grüße, Godspeed
      Avatar
      schrieb am 12.01.08 18:57:19
      Beitrag Nr. 35 ()
      jaja die Abgeltungssteuer
      Muss ehrlich gestehen, dass ich mich da noch nicht soo informiert habe. Die Idee mit dem 2. Depot klingt logisch. Nur versteh ich das mit den auss. und thes. Prinzip noch nicht ganz.
      Mein Depot besteht momentan zu 80% aus thes. Fonds und zu 20 % aus auss. Fonds.
      Wie muss ich dann am besten vorgehen. Vielleicht steh ich auch grad ein wenig auf der Leitung. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 18.01.08 20:58:10
      Beitrag Nr. 36 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.907.622 von suxsess am 31.12.07 23:52:44Je nachdem welche Kapitalertragsarten das sind, können die auch nach 2009 steurpflichtig sein, obwohl Du vor dem Jahr 2009 angelegt hast. Du kannst nur die Steuerfreiheit im Rahmen von Kursgewinnen (als Ertragsart bei Ausschüttungen) übers Jahr 2009 hinaus retten. Der Zinsanteil z.B. Zinsanteil wird bei ausgeschöpften Sparerpauschbetrag mit der Abgeltungssteuer abgegolten..

      Hoffe das reicht Dir als erste Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.01.08 16:33:42
      Beitrag Nr. 37 ()
      Hi @ll!

      Habe gerade das DWS Werbeheft "active" bekommen.
      Auf Seite 8 steht unter "Kompakt" u.a. folgende Erklärung zur Abgeltungssteuer:
      "Ab dem 1. Januar 2009 sind auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne pauschal 25 % Abgeltungssteuer (z.z Soli. und ggf. Kirchensteuer) an den Fiskus zu zahlen."
      Klar nichts neues, aber dann schreiben die noch folgendes:
      "Sofern der persönliche Steuersatz des Anlegers unter 25 % liegt, kann er die Veranlagung der Kapitalerträge zu seinem niedriegeren Steuersatz beantragen."
      Hola, das ist mir neu! Ist die Abgeltungssteuer doch keine einheitliche Steuer sondern wieder nur ein Abschlag und nur die jenigen in vollem Umfang trifft die einen Steuersatz von 25 und mehr Prozent haben?


      777
      Avatar
      schrieb am 20.01.08 10:11:59
      Beitrag Nr. 38 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.105.149 von starlet777 am 19.01.08 16:33:42Erst einmal wird ab 2009 die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % + Soli + KiSt abgezogen. Damit ist die Steuer abgegolten. Solltest Du aber einen niedrigeren Grenzsteuersatz haben, kann es sich durchaus lohnen, die Einküfte wie gehabt in der Einkommensteuererklärung anzugen. Das FA ermittelt dann individuell die Steuer auf Deine Kapitaleinkünfte und erstattet Dir die zuviel gezahlte Abgteltungssteuer.

      Ist aber überhaupt nicht neu, sondern stand von Anfang anso fest.


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      Zweites Fondsdepot ab Januar 2009 für ein Leben mit der Abgeltungssteuer