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    Geld für seine Eltern anlegen!? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.01.08 13:04:20 von
    neuester Beitrag 18.03.08 19:53:26 von
    Beiträge: 5
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      Avatar
      schrieb am 11.01.08 13:04:20
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich würde gerne wissen ob es legal ist Geld für nahe Familienangehörige(Eltern) auf den eigenen Namen anzulegen.

      Weiß jemand näheres hierzu? Ich bin gerne auch bereit mich selbst in Gesetzen, Verordnungen oder sonstigem schlau zu lesen, jedoch weiß ich momentan einfach nicht welche Gesetze hier eventuell gelten könnten.

      Danke

      swmb
      Avatar
      schrieb am 11.01.08 13:17:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.018.815 von swmb am 11.01.08 13:04:20legal ist es, die Bank wird aber den tatsächlichen wirtschaftlichen Eigentümer wissen wollen und aus den verschiedensten Gründen sollte auch eine dementsprechende Vereinbarung schriftlich existieren.
      Avatar
      schrieb am 11.01.08 15:45:17
      Beitrag Nr. 3 ()
      Und wenn das Geld irgendwann zurück an die Eltern übertragen wird ist es u.U. Steuerhinterziehung (Wenn die Aktion wg. knappem Freistellungsauftrag gelaufen ist) ;)
      Avatar
      schrieb am 09.03.08 15:48:18
      Beitrag Nr. 4 ()
      im kleineren Rahmen sicher machbar, warum nicht.
      Avatar
      schrieb am 18.03.08 19:53:26
      Beitrag Nr. 5 ()
      Tja, ich seh das so:

      wo kein Kläger da kein Richter, ABER

      entweder wird hier Geld für Dritte verwaltet, was eine entsprechende Genehmigung für das Einlagengeschäft erfordert ( BaFin ) - sonst evtl. kostenpflichtige Abmahnung und das nicht billig

      oder

      das Geld wird steuerlich als Schenkung der Eltern an den "Verwalter" gesehen und löst einige steuerliche Probleme aus, eine Rückübertragung ist dann steuerlich etwas teurer ( hängt natürlich vom Umfang ab - bis 20.000 € denke ich ist es vollkommen ungefährlich, gehört aber von Steuerberater abgesegnet )

      oder

      die Eltern geben ein zinsloses Darlehen an den Empfänger - am Sichersten aber mit entsprechender schriftlicher Fixierung. Problem ist dann aber, wie die Erträge gehandhabt sind ! Auch hier sollte ein Steuerberater aber durch Angaben über das Volumen der Transaktion weiterhelfen können


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