Geld für seine Eltern anlegen!? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 11.01.08 13:04:20 von
neuester Beitrag 18.03.08 19:53:26 von
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Ich würde gerne wissen ob es legal ist Geld für nahe Familienangehörige(Eltern) auf den eigenen Namen anzulegen.
Weiß jemand näheres hierzu? Ich bin gerne auch bereit mich selbst in Gesetzen, Verordnungen oder sonstigem schlau zu lesen, jedoch weiß ich momentan einfach nicht welche Gesetze hier eventuell gelten könnten.
Danke
swmb
Weiß jemand näheres hierzu? Ich bin gerne auch bereit mich selbst in Gesetzen, Verordnungen oder sonstigem schlau zu lesen, jedoch weiß ich momentan einfach nicht welche Gesetze hier eventuell gelten könnten.
Danke
swmb
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.018.815 von swmb am 11.01.08 13:04:20legal ist es, die Bank wird aber den tatsächlichen wirtschaftlichen Eigentümer wissen wollen und aus den verschiedensten Gründen sollte auch eine dementsprechende Vereinbarung schriftlich existieren.
Und wenn das Geld irgendwann zurück an die Eltern übertragen wird ist es u.U. Steuerhinterziehung (Wenn die Aktion wg. knappem Freistellungsauftrag gelaufen ist)
im kleineren Rahmen sicher machbar, warum nicht.
Tja, ich seh das so:
wo kein Kläger da kein Richter, ABER
entweder wird hier Geld für Dritte verwaltet, was eine entsprechende Genehmigung für das Einlagengeschäft erfordert ( BaFin ) - sonst evtl. kostenpflichtige Abmahnung und das nicht billig
oder
das Geld wird steuerlich als Schenkung der Eltern an den "Verwalter" gesehen und löst einige steuerliche Probleme aus, eine Rückübertragung ist dann steuerlich etwas teurer ( hängt natürlich vom Umfang ab - bis 20.000 € denke ich ist es vollkommen ungefährlich, gehört aber von Steuerberater abgesegnet )
oder
die Eltern geben ein zinsloses Darlehen an den Empfänger - am Sichersten aber mit entsprechender schriftlicher Fixierung. Problem ist dann aber, wie die Erträge gehandhabt sind ! Auch hier sollte ein Steuerberater aber durch Angaben über das Volumen der Transaktion weiterhelfen können
wo kein Kläger da kein Richter, ABER
entweder wird hier Geld für Dritte verwaltet, was eine entsprechende Genehmigung für das Einlagengeschäft erfordert ( BaFin ) - sonst evtl. kostenpflichtige Abmahnung und das nicht billig
oder
das Geld wird steuerlich als Schenkung der Eltern an den "Verwalter" gesehen und löst einige steuerliche Probleme aus, eine Rückübertragung ist dann steuerlich etwas teurer ( hängt natürlich vom Umfang ab - bis 20.000 € denke ich ist es vollkommen ungefährlich, gehört aber von Steuerberater abgesegnet )
oder
die Eltern geben ein zinsloses Darlehen an den Empfänger - am Sichersten aber mit entsprechender schriftlicher Fixierung. Problem ist dann aber, wie die Erträge gehandhabt sind ! Auch hier sollte ein Steuerberater aber durch Angaben über das Volumen der Transaktion weiterhelfen können
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