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    Ich hab da ein ziehlich vertracktes Mietproblem - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.02.08 08:59:52 von
    neuester Beitrag 26.02.08 15:31:45 von
    Beiträge: 14
    ID: 1.138.923
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      Avatar
      schrieb am 26.02.08 08:59:52
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich glaube ich bin gerade zum Spielball einer Erbstreitigkeit geworden.


      Das Haus im dem ich wohne gehört einer Erbengemeinschaft.Diese ist in vier Parteien unterteilt von denen Partei A 50% hält und die anderen drei Mitglieder Partei B bilden mit auch 50% .

      Bisher wurde die Miete an ein Hausverwaltung der Partei A vorstand gezahlt.

      Am Samstag fanden wir dann einen eigenhändig eingeworfenen Brief einer bisher unbekannten Hausverwaltung (XY) mit folgendem hier stichpunktartig wiedergegebenem Inhalt im Briefkasten :
      -Keine Anrede,nur "An alle Mieter"
      -Es sei ja mit der vorherigen Hausverwaltung zu erheblichen Problemen gekommen,einige Besitzer wollen dies abschalten (Partei B ) was auf heftigen Wiederstand (von Partei A ) gestoßen sei.
      -Deshalb jetzt eine von Partei B beauftragte neue Hausverwaltung an die die Miete ab jetzt gezahlt werden solle.Alle ab März an die alte Verwaltungen gezahlten Mieten würden als Rückstände verbucht.
      -Anbei eine Vertretungsvollmacht unterschrieben aber nur von Mitgliedern der Partei B
      -Eine einstweilige Verfügung (Kopie) vom Landgericht gegen Partei A aus der hervorgeht dass ihr untersagt wird unser Haus zu verwalten.Und zwar so lange bis eine Haupverhandlung geklärt habe wie es mit einer neuen Verwaltung aussehe.Ein weiterer (dort nicht mitkopierter Antrag ) wurde zurrückgewiesen.
      -Da die Hausverwaltung XY noch keinerlei Unterlagen über uns habe die Bitte ihnen mitzuteilen welche Wohnung ich bewohne,wieviel Miete ich denn so bezahle und welche Mängel es denn in meiner Wohnung gäbe.

      So weit-So gut.

      Am Montag hing dann ein Informationsschreiben von Partei A an der Haustür mit folgendem Inhalt :
      -Sie bedaure die entstandenen Unklarheiten,sie habe sich immer vorbildlich gekümmert (was nur stimmt,wenn man vorher diverse Briefe geschrieben und dann der Anwalt mit Mietminderung gedroht hat.Allein mein Anwalt hat gerade drei Klagen gegen sie auf dem Schreibtisch )
      -Persönliche Anfeindungen gegen Partei B
      -Dieselbe,allerdings (angeblich) vollständig kopierte oben erwähnte einstweilige Verfügung.Aus dieser geht hervor daß die mir von Partei B zugesandte Kopie um genau den Teil retouchiert war in dem es darum ging das Partei B vom Gericht ausdrücklich untersagt worden ist eben genau die oben erwähnte Hausverwaltung XY zu beauftragen.Begründet wurde dies damit daß dies ja genau der Streitpunkt eines anderen Rechtsstreites sei und dadurch das Urteil ja vorweggenommen werde.
      -Der Hinweis daß alle Mietzahlungen weiterhin an die Hausverwaltung der Partei A zu gehen haben und Mietzahlungen an die Hausverwaltung XY als Mietrückstand verbucht werden.


      Und nun zu meiner eigentlichen Frage :
      Liege ich falsch mit meiner Rechtsauffassung wenn ich jetzt sage:

      -Mitvertrag wurde mit Hausverwaltung Partei A geschlossen.
      -Eine neue Hausverwaltung kann nur mit schriftlicher Einwilligung aller Eigentümer auf der Vollmacht die Geschäfte übernehmen.
      Deshalb zahle ich weiter auf das Konto der alten Hausverwaltung von Partei A.

      Oder fahre ich sicherer damit,wenn ich mich auf § 372 BGB berufe und die Miete bis zur Klärung des Hick-Hacks beim zuständigen Amtsgericht hinterlege.
      Insbesondere im Hinblick darauf,daß die bisherige Hausverwaltung sichtlich bemüht ist alle Klischees einer schlechten ,abzockenden Hausverwaltung zu 110% zu erfüllen und weil ich ja auch nicht weiß ob mir jetzt wirklich alle Informationen (z.B: ist das Urteil jetzt vollständig oder wieder nur gekürzt u.ä ) vorliegen.Außerdem müssen doch auch irgendwelche Regelungen bezüglich Fristen die es bei solchen Änderungsmitteilungen einzuhalten gibt exestieren.Ist das alles überhaupt von Bedeutung wenn keine der beiden Informationen Namentlich an mich gerichtet waren sondern sie einerseits nur als Brief mit der Überschrift "An alle Mieter" in den Briefkasten geworfen werden und andererseits nur als Aushang an die Haustür geklebt werden.Auch weil es ja letztendlich sehr schwierig ist so kurzfristig einen Dauerauftrag zu ändern.


      :confused:
      Avatar
      schrieb am 26.02.08 09:15:07
      Beitrag Nr. 2 ()
      Puuuh - heisse Kiste... Also bei so ´nem Hickenhacken würd ich die Kohle beim zuständigen Amtsgericht hinterlegen... Sollen die sich doch die Köppe einschlagen lassen... ;)
      Avatar
      schrieb am 26.02.08 09:35:26
      Beitrag Nr. 3 ()
      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 26.02.08 09:36:39
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.474.622 von lassmichrein am 26.02.08 09:15:07also wenn ich böse:mad: wäre würde ich folgenden vorschlag machen. du bezahlst überhaupt nichts mehr und wenn jemand kommt , dann verweist du jeweils auf den anderen ..also die andere partei. Da die eh nicht miteinander kommunizieren bekommen sie diese info auch nicht :laugh:

      nööö im ernst ....was lassmichrein erzählt ist gar nicht mal schlecht. Oder warte wirklich denn derjenige der mit Vollmacht dich aus dem Haus klagen kann , der hat dann auch Anrecht auf die Miete ...
      Avatar
      schrieb am 26.02.08 10:34:44
      Beitrag Nr. 5 ()
      schwierige sache :rolleyes:

      aus dem bauch heraus würde ich zumindest an keinen der vermieter mehr direkt zahlen. die sache mit dem hinterlegen hört sich doch ganz gut an - wenn das funzt...

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      Avatar
      schrieb am 26.02.08 10:41:21
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich habe eben 37 !!! Minuten in diversen Warteschleifen des Gerichts zugebracht.
      Offenbar ist die Sache mit der Hinterlegung micht ganz so einfach und unbürokratisch wie ich dachte.Wenn die erstmal das Geld auf dem Konto haben kommt keiner mehr so ohne weiteres wieder ran.
      Wobei es allerdings auch ziehmlich kompliziert ist und viele Hürden zu überwinden sind bis sie das Geld überhaupt annehmen.
      Avatar
      schrieb am 26.02.08 10:43:11
      Beitrag Nr. 7 ()
      Der Vertrag ist mit A geschlossen, deshalb weiter an A zahlen. Du wirst nach § 362 BGB von deiner Mietschuld befreit. § 372 gilt nur für den Fall des Annahmeverzuges. Man könnte auch noch Strafanzeige gegen B wegen des Verdachtes der Urkundenfälschung stellen. Das ist ein Streit zwischen A und B, der die Mieter nicht tangiert.
      Avatar
      schrieb am 26.02.08 10:45:26
      Beitrag Nr. 8 ()
      meine spontane meinung: dein vermieter ist die erbengemeinschaft. solange diese nicht einstimmig etwas ändert bleibt es wie es ist, auch wenn es dir nicht so sehr gefällt.
      Avatar
      schrieb am 26.02.08 10:47:10
      Beitrag Nr. 9 ()
      das wird schwierig...gläubiger ist die erbengemeinschaft...hinterlegen kann man wegen gläubigerunsicherheit, die ich hier nicht sehe...ich würde sie alle anschreiben und sie sollen ein konto benennen, bei welchem sie alle kontoinhaber sind....eine hinterlegung hätte den vorteil dass auf alle finanzieller druck ausgeübt wird, aber auch das musst du dann allen mitteilen....eine andere alternative wäre bei gericht eine nachlassverwaltung zu beantragen, da die erben den nachlass nicht ordnungsgemäss verwalten..das ist meine erste einschätzung

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 26.02.08 10:53:35
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.474.462 von Beefcake_the_mighty am 26.02.08 08:59:52Nichts ist schöner, als Mieter einer Erbengemeinschaft zu sein!

      a) Der Mietvertrag wurde mit der Hausverwaltung A (wahrscheinlich nicht als Vertragspartei , sondern als Vertreter des verstorbenen Eigentümers) geschlossen, entnehme ich deinen Ausführungen.

      b) Die Immobilie ist mit dem Erbfall das Eigentum aller Erben gemeinschaftlich als Gesamthand geworden.

      c) Die Erbengemeinschaft muss sich einstimmig über die Immobilie einigen!!

      d) Keiner der Erben kann allein verfügen, es sei denn, er wendet einen Schaden ab, der das Objekt unvermietbar macht. Dann kann auch ein Erbe allein verfügen, dass z.B. ein undichtes Dach repariert wird.

      e) Nach Deinen Ausführungen verhält es sich so, dass der Verwaltervertrag (Mietvertrag?), geschlossen mit der Hausverwaltung des Erben A durch die übrigen Erben B (rechtsunwirksam) für ungültig erklärt wird und ab sofort die Hausverwaltung der Erben B, gegen den ausdrücklichen Willen des Erben A, mit dem Inkasso der Mietzahlungen beauftragt ist.


      Ich empfehle dir, die unsichere Rechtslage auszunutzen:
      Nimm dir einen guten Anwalt.

      1. Miete mindern bei vorliegenden Schäden, bzw. Instandhaltungsstau.


      2. Am besten wäre es doch, alle Mieter lassen sich gemeinschaftlich vertreten und stellen vorsorglich die Zahlungen ein, bzw. hinterlegen auf Notaranderkonto.
      Das erhöht den Druck auf die Vermieter.
      Avatar
      schrieb am 26.02.08 11:50:39
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.474.462 von Beefcake_the_mighty am 26.02.08 08:59:52Wo liegt eigentlich das Problem?

      Erstens ist der Mietvertrag mit A geschlossen, daher kann B bei fehlender Zustimmung von A nicht ohne weiteres den Übergang auf sich verlangen.

      Zweitens ist dieser Übergang offensichtlich hinfällig durch das nachgereichte Schreiben der Partei A, in dem B die Beauftragung von XY nachweislich ausdrücklich untersagt worden ist.

      Drittens ist eine Streiterei zwischen A und B über die Verwendung der Mittel aus den Mieteinnahmen unerheblich für den Mieter.

      Und viertens gibt es für ein paar Mark fuffzig Rechtsberatung via Mieterverein. Da auch diese wie alles im Leben nicht immer das Gelbe vom Ei sein muß und letztendlich auch dort nicht alles inklusive ist, kann sich eine (kostengünstige) Erstberatung bei einem Fachanwalt Deines Vertrauens, der auf ähnliche bereits entschiedene Fälle zurückgreifen kann, positiv auf das eigene Schlafvermögen auswirken.
      Avatar
      schrieb am 26.02.08 12:41:01
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.474.462 von Beefcake_the_mighty am 26.02.08 08:59:52Ich würde die Mahnung abwarten und dann grundsätzliche Zahlungsbereitscaft gegen Nachweis der Rechtsnachfolge erklären!

      Skorzeny
      Avatar
      schrieb am 26.02.08 12:54:52
      Beitrag Nr. 13 ()
      Gründe eine Immobilienfond und mache den Erben ein Übernahme angebot.

      Gründe gleichzeitig eine Hausverwaltung, die von dem Immofond die beauftragung der Verwaltung des Objekts übergeben bekommt.

      dann ruinierst du den fond das er not leidend ist und die Immobilie zwangsversteigert werden muß.

      Und jetzt ersteigerst du das Haus für kleines Geld.

      Und dann gehört es dir und du hast mit Sicherheit ein Konto auf das du dir dann deine Miete zahlen kannst:laugh::laugh:oder auch nicht denn jetzt gehört eas dir:D

      LG
      Avatar
      schrieb am 26.02.08 15:31:45
      Beitrag Nr. 14 ()
      Ich sehe daß ich mit meiner Auffassung wohl nicht ganz so daneben gelegen habe.Ihr habt recht damit,dass ich recht habe. :D:laugh:

      Leider ist wohl der eine Teil der Erbengemeinschaft schon auf den Einfall mit dem Fonds gekommen.:laugh:
      Ein Nachbar hat mir eben erzählt dass wohl Partei A seit mehr als 1,5 Jahren keinerlei Einnahmen mehr aus über 12 Mietshäusern in meist recht guten Gegenden hat.Wenn ich dann bedenke,dass die Hausverwaltung auch nur Geld investiert wenn man ihnen droht.... Da kommt bestimmt was zusammen. :eek:

      Danke für die Ratschläge ;)


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