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    Amerikaner - Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Giftinjektion - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.04.08 23:32:08 von
    neuester Beitrag 17.04.08 13:28:11 von
    Beiträge: 14
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      schrieb am 16.04.08 23:32:08
      Beitrag Nr. 1 ()
      * International

      Fehleralarm!Leserbrief schreibenArtikel verschickenArtikel druckenFTD-Newsletter bestellenRSS-Feed abonnieren
      US-Gericht erklärt Giftspritze für zulässig
      Ausgerechnet am Tag des Papst-Besuches im Weißen Haus hat das höchste Gericht der USA am Mittwoch die Giftspritze bei Hinrichtungen für zulässig erklärt. Das Urteil bedeutet nach Angaben von Experten, dass die Exekutionen in den USA wieder aufgenommen werden können.
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      Todeskandidaten werden zum Empfang der Giftspritze auf einer Bahre angeschnallt (Archiv- und Symbolbild).
      Todeskandidaten werden zum Empfang der Giftspritze auf einer Bahre angeschnallt (Archiv- und Symbolbild).

      Die höchsten Richter hatten im vergangenen September entschieden, die Verfassungsmäßigkeit der Giftinjektion zu prüfen. Seitdem herrschte praktisch ein Exekutionsmoratorium in den 36 der 37 US-Staaten mit der Todesstrafe. Das Urteil am Mittwoch fiel mit sieben gegen zwei Stimmen.

      Konkret ging es vor dem Supreme Court um zwei zum Tode verurteilte Häftlinge in Kentucky. Sie hatten nicht das Prozessergebnis angefochten, sondern gegen die Hinrichtungsmethode geklagt. Sie argumentierten, dass die Injektion mit drei verschiedenen Chemikalien zu Qualen bei der Exekution führen könnte. Das wiederum würde als grausame Bestrafung gegen die Verfassung verstoßen.

      Die höchsten Richter folgten dem Argument nicht. Die Kläger hätten nicht ausreichend nachgewiesen, dass das Risiko von Schmerzen im Fall von Fehlern bei der Verwendung einer Spritze eine grausame Bestrafung darstelle, zitierten Medien aus einer schriftlichen Urteilsbegründung des Vorsitzenden Richters John Roberts. Nach Angaben des Todesstrafen-Informationszentrums in Washington sind mit dem Spruch vom Mittwoch Anfechtungen der Giftspritze in anderen Bundesstaaten nicht ausgeschlossen.

      Bei der Hinrichtung mit der Giftinjektion werden drei Chemikalien eingespritzt: zunächst ein Medikament zur Betäubung, dann ein Mittel zur Muskellähmung mit Ausnahme des Herzens, das anschließend mit einem dritten Stoff zum Stillstand gebracht wird. Die Häftlinge aus Kentucky hatten in ihrer Klage auf mehrere Exekutionen in den USA verwiesen, die bis zu 30 Minuten dauerten und bei denen es Anzeichen für starke Schmerzen des Delinquenten gab. Sie führten außerdem wissenschaftliche Studien an, nach denen die Verurteilten bei vollem Bewusstsein qualvoll ersticken könnten, wenn die erste Dosis des Betäubungsmittels nicht hoch genug ist. Durch das zweite Mittel gelähmt, könnten sie ihre Schmerzen nicht einmal herausschreien.

      In einer mündlichen Verhandlung beschäftigten sich die obersten Richter am Mittwoch außerdem mit der Frage, ob die Todesstrafe für Kindesvergewaltiger zulässig ist. Hier wird ein Urteil erst in mehreren Monaten erwartet. Im Mittelpunkt steht der Fall des Häftlings Patrick Kennedy aus Louisiana, einem von fünf Bundesstaaten, die die Verhängung der Höchststrafe bei der Vergewaltigung von jüngeren Kindern erlauben. Allerdings sind seit 1964 in den USA nur noch Mörder exekutiert worden. Kennedy war wegen Vergewaltigung mit schwerer Körperverletzung seiner achtjährigen Stieftochter zum Tode verurteilt worden und hatte das Urteil angefochten. Die Richter müssen nun entscheiden, ob die Todesstrafe in solchen Fällen von der Verfassung gedeckt ist.
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      schrieb am 16.04.08 23:44:36
      Beitrag Nr. 2 ()
      na denn - frohes Spritzen ihr Weltverbesserer

      Avatar
      schrieb am 17.04.08 08:42:11
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.904.043 von Red_Eileen am 16.04.08 23:44:36Die USA sind nach meiner Meinung ein Testland für sämtlicher Perversitäten. Gesellschaftlich wie politisch ein einziges Chaos, ein Trümmerfeld, mühsam zusammengekittet und durch Kriege zusammengeschweißt.

      Diese Blase sieht mir nach einer fürchterlichen Eiterbeule aus, die irgendwann platzen wird, wenn man nicht radikal umdenkt. Ein neuer Präsident wird viel Nerven brauchen, dieses angerichtete Chaos wieder einigermaßen in geordnete Bahnen zu lenken.

      Die Hoffnung sirbt zuletzt.
      Avatar
      schrieb am 17.04.08 09:47:40
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.904.790 von Dorfrichter am 17.04.08 08:42:11yeeep... und was macht unser Gottvater der Papst, macht zu seinem 81. einen mit dem schlimmsten Despoten der Neuzeit fett im weißen Haus einen drauf ...

      unglaublich!
      Avatar
      schrieb am 17.04.08 09:49:55
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.905.403 von RisingPower am 17.04.08 09:47:40Was sollte er auch dagegen unternehmen? Er kann doch nur versuchen, mit ihm zu sprechen. Das 4-Augengespräch wird sich ganz anders dargestellt haben.

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      schrieb am 17.04.08 10:02:42
      Beitrag Nr. 6 ()
      :confused:

      Ich plädiere für eine humane art des tötens von rechtmäßig zum tode verurteilter oder auch sich freiwillig von leben zum tode befördernder mitmenschen. (Immerhin eine steigende modische tendenz) Es sollten dafür für jedermann zugänglich das gute alte und solide fallbeil für jedermann leicht zugänglich zur verfügung von staats wegen zur verfügung gestellt werden..:laugh:

      Zitat:
      Auch, wenn man es sich nach dem heutigen Wertemaßstäben schwer vorstellen kann, doch als die Guillotine im Jahre 1791 erstmals in Frankreich eingesetzt wurde, galt sie als die mit Abstand sauberste und menschenwürdigste Tötungsanlage aller Zeiten. Und Insbesondere auf Grund zweier Punkte galt das Fallbeil als eine ungemein saubere, adrette und glatte Lösung: Da war zum einen die Tatsache, dass die Köpfung auf mechanischem Wege vorgenommen wurde. Überdies bestand die weit verbreitete Auffassung, dass der Tod (Bewusstseinsverlust) des Delinquenten binnen von Sekundenbruchteilen eintrat. Doch unblutig verlief eine Enthauptung nicht, wie es sich wohl ein jeder Leser unschön selbst auszumalen vermag.


      Guillotine - Model

      Die erste dokumentierte Tötung durch eine Köpfungsmaschine reicht übrigens bis an den Anfang des 14. Jahrhunderts zurück und wurde seinerzeit vom König Eduard eingeführt. Überdies gibt es einige Dokumente über Fallbeilvorrichtungen im alten Persien sowie im deutschen Mittelalter, wo man diese Tötungsmaschine übrigens auch „Diele“ oder ganz brachial „Kopfhobel“ nannte. Die typsiche Guillotine aber, so wie sie sich vor dem inneren Auge der meisten Leser widerspiegeln mag, wurde nach dem französischem Arzt Joseph Ignace Guillotine benannt. Zwar war dieser „Kopfaktivist“ nicht der eigentliche Erfinder dieses Instruments, wohl aber hatte er sich im Jahr des Sturms auf die Bastille vor der Nationalversammlung für eine saubere Endlösung stark gemacht, da es bei Köpfungen durch die Axt oder das Richtschwert immer wieder zu grausamen Pannen gekommen war. Ganz der Menschenrechtler - und dies meine ich unter Berücksichtigung jener Zeit, in der Joseph Ignace lebte, nicht zynisch - war dessen Anliegen folgendes: Er wollte durchsetzen, dass alle Menschen bei einer Hinrichtung gleich behandelt werden. Deshalb seine klare Forderung: Kein Hängen für die Armen und kein Enthaupten für die Reichen und Adligen. Vor allem aber keine Folter und anderen Hinrichtungsarten mehr, wie etwa das barbarische Rädern. Fortan, so sein Vorschlag, sollte es nur noch diese eine Strafe geben - die Enthauptung durch die Guillotine. Am 3. Mai 1791 wurde der Gesetzentwurf von Dr. Joseph Ignace Guillotin offiziell angenommen. Und etwa neun Monate später stellte der hochverschuldete Staat sieben Millionen Livres zur Fertigstellung der ersten Köpfungsmaschine zur Verfügung.

      Nun, in wiefern man überhaupt irgendeine Hinrichtungsform als menschlichen Akt bezeichnen möchte, dies möge bitte ein jeder für sich selbst entscheiden. So stritten z.B. bereits vor der Einführung der Guillotine Ärzte und Wissenschaftler heftig darüber, ob der, durch das herunterschnellende Feilbeil Geköpfte tatsächlich sofort nach der Durchtrennung seines Halswirbels das Bewusstsein verliert. Dagegen spricht u.a., dass die Gesichter der Geköpften häufig noch ein Minenspiel erkennen ließen. Auch wurden bei den Delinquenten immer wieder Sprechversuche vernommen. Befürworter der Guillotine hielten dagegen, dass dies nichts weiter als Nervenreflexe seien, ähnlich wie bei einem geköpften Huhn, welches nach seiner Enthauptung schließlich auch noch einige Sekunden kopflos durch die Gegen laufen würde, ohne dies zu merken. Doch was machte die Menschen bloß so sicher, dass ein kopfloses Huhn in diesen Sekunden tatsächlich nichts mehr spürt? Und wie lässt es sich bitte schön erklären, dass manche der Geköpften, mitunter sogar noch viel Minuten nach ihrer Hinrichtung die Augen öffneten, wenn man sie z.B. mit ihrem Namen ansprach? Doch nicht allein auf Grund dieser Punkte hielten Kritiker diese Tötungsform als besonders furchtbar. Sie waren sich sicher, dass die Gerichteten noch eine Weile mehr oder weniger bewusst miterlebten, dass ihr Kopf und Körper keine Einheit mehr bildeten. Nach heutigem Wissenschaftskenntnisstand geht man davon aus, dass ca. 3-5 Minuten nach der Enthauptung die Großhirnzellen sterben und erst nach etwa 8-10 Minuten der tatsächliche Tod eintritt.


      Der Kopf für die tobende Menge

      Die letzte Hinrichtung durch die Guillotine fand in Frankreich im September des Jahres 1977 statt. Wir reden hier also nicht von einer prähistorischen Tötungsmaschine längst vergangener Epochen! Und überdies sind Enthauptungen in einigen Ländern dieser Welt auch heute noch an der Tagesordnung. Zwar nicht durch die Guillotine, wohl aber durch das Richtschwert; doch dies lässt den Enthauptungsakt nur noch inhumaner scheinen.

      Der französische Arzt, der sich so vehement für die Einführung der Guillotine stark machte, pries ihren Mechanismus als schmerzlosen und zuverlässigen Killer. Wortwörtlich sagte er einmal: "Der Mechanismus wirkt wie ein Blitz, der Kopf rollt, der Mensch ist nicht mehr. Sie spüren nicht den leisesten Schmerz, höchstens einen ganz kurzen Hauch über den Nacken". Doch wie konnte dieser freundliche Herr sich erdreisten, darüber zu befinden, was ein Mensch in dem Augenblick seiner Köpfung und vielleicht darüber hinaus empfindet?

      Im Frühjahr 1792 wurde die Funktionstüchtigkeit der ersten staatseigenen Guillotine zunächst an zwei Toten ausprobiert. Als die Maschine diese „Kopfprobe“ mit Bravour bestanden hatte wurde der Mörder Nicolas Jaques Pelletier zum ersten Opfer dieser Werkzeug des Todes auserkoren.

      Eine Guillotine setzt sich aus zwei horizontal stehenden Pfosten zusammen, welche an der Innenseite gerillt und am oberen Ende durch einen Querbalken miteinander verbunden sind. Am oberen Ende ist eine extrem scharfe, in den Rillen laufende, halbmondförmige Klinge eingelassen, die durch ein Seil an der Spitze der Maschine befestigt wird. Löste ein Vollstrecker dieses Seil, so durchtrennte das herunterschnellende Feilbeil den Hals des Delinquenten. Dem Verurteilten wurden übrigens zuvor die Nackenhaare rasiert, damit das Feilbeil besser flutschte. Und binnen Bruchteilen einer Sekunde war der Kopf abgetrennt, wenn denn alles glatt lief. Denn so gab es leider auch bei dieser sauberen Hinrichtungsform des 18. und 19. Jahrhunderts immer wieder unerquickliche Zwischenfälle, die vor allem auf die Schludrigkeit der Henker und Henkersgehilfen zurückzuführen waren. Ein immer wiederkehrendes Malheur war etwa jenes, dass das Fallbeil nicht schnell genug herunter schnellte, weil es nicht sauber genug durch die Rillen lief. Und hierzu kam es vor allem deshalb, weil diese nicht ausreichend gereinigt wurden. Dies führte im schlimmsten Fall nun dazu, dass der Kopf des Verurteilten nur teilweise von dessen Körper abgetrennt wurde und dieser deshalb mitunter schlimme Qualen durchleiden musste, ehe der Tod ihn schließlich erlöste. Aber einige wenige Delinquenten hatten auch Glück im Unglück. Sie überlebten auf Grund von „Materialmängeln“ ihre Hinrichtung und wurden anschließend begnadigt.
      Avatar
      schrieb am 17.04.08 10:17:00
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ob man für oder gegen die Todesstrafe ist, ist wohl eine Sache der Erziehung, des Glaubens und des persönlichen Rechtsverständnisses.

      Recht albern finde ich in diesem Zusammenhang die Diskussion ob eine Hinrichtungsart "human" ist oder nicht. Jahrelanges Warten auf den Hinrichtungstermin, eine fast abartige Zeremonie mit Zeugen und rotem Telefon, Anwaltsgezerre bis zur letzten Sekunde usw. machen das ganze ohnehin zu einer menschenunwürdigen Inszenierung bei der der Delinquent psychisch vernichtet wird bevor er physisch tot ist.

      Was Amerika unter Bush zu einem echten Unrechtsstaat abqualifiziert hat ist die offizielle Anwendung der Folter.
      Für mich ist ein Befürworter der Folter mittelalterlicher, perverser, brutaler und hemmungslos böser Mensch.

      Eigentlich hat ein solch böser Mensch die Todesstrafe verdient.
      Avatar
      schrieb am 17.04.08 10:32:57
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.905.730 von farniente am 17.04.08 10:17:00:confused:

      Hm, ist das nicht ein bisschen widersprüchlich?? Erst bezeichnest du die jetzige hinrichtungsart als folter und dann bricht die begeisterung für das töten von nach deiner bewertung bösen menschen bei dir durch???
      Avatar
      schrieb am 17.04.08 12:30:46
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.905.905 von Nannsen am 17.04.08 10:32:57Quod licet Iovi, non licet bovi
      Avatar
      schrieb am 17.04.08 12:49:00
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.905.905 von Nannsen am 17.04.08 10:32:57
      Da hast Du mich missverstanden.
      Ich betrachte die Einstellung zur Todesstrafe als rein individuelle Entscheidung.
      Ich habe negativ geäussert über das procedere einer Hinrichtung, die psychische Todesstrafe.
      Aber prinzipiell denkt da jeder anders. Es gibt hier im Board auch Gegener der Todesstrafe die gleichzeitig grenzenloses Abtreiben befürworten.

      Für mich persönlich ist Folter das allerletzte. Etwas unterstreichen wollte ich das dann noch mit einem catch 22, also einer gewollten Unlogik, daß ein Folterer die Todesstarfe verdient habe.

      Ich habe mich da wohl etwas sehr verkürzt ausgedrückt.
      Avatar
      schrieb am 17.04.08 13:02:11
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.905.730 von farniente am 17.04.08 10:17:00Eigentlich hat ein solch böser Mensch die Todesstrafe verdient.
      Im Prinzip ja, aber- man muß die Latte sehr hoch hängen.

      Völkermord, Verbreitung von gentechnischem Saatgut, ja, da wäre ich sofort für die Todesstrafe..

      nicht aber bei Kapitalverbvrechen an einzelnen Individuen, das ist dann doch zu pauschal.
      Avatar
      schrieb am 17.04.08 13:10:52
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.907.509 von Dorfrichter am 17.04.08 13:02:11:confused:

      man muß die Latte sehr hoch hängen.

      Wer ist denn dann "man"??

      Jeder, der gewisse abneigungen hat gegen andere hat???
      Avatar
      schrieb am 17.04.08 13:21:03
      Beitrag Nr. 13 ()
      Unter "man" verstehe ich uns Alle. Politiker, Gesellschaft und Institutionen.
      Avatar
      schrieb am 17.04.08 13:28:11
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.907.719 von Dorfrichter am 17.04.08 13:21:03:confused:

      Aber so ist es doch schon??


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