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    Werbungskosten und Abgeltungssteuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.04.08 00:05:53 von
    neuester Beitrag 20.04.08 22:42:55 von
    Beiträge: 14
    ID: 1.140.581
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      schrieb am 20.04.08 00:05:53
      Beitrag Nr. 1 ()
      Welche Art von Werbungskosten wird denn nun bei der Abgeltungssteuer voll berücksichtigt und welche nicht? Und wie argumentiert hier der Staat die Unterscheidung?

      Soweit ich weiß werden Kauf- und Verkaufsspesen ja nun doch voll berücksichtigt, Depotkosten oder Zinsen für Wertpapierkredite aber auf eine lächerliche Pauschale zusammengeschrumpft?

      Das ist doch völlig willkürlich und eindeutig verfassungswidrig?
      Avatar
      schrieb am 20.04.08 07:32:09
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.927.003 von hegels am 20.04.08 00:05:53Wer bezahlt denn heute noch Depotkosten
      Avatar
      schrieb am 20.04.08 11:16:55
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.927.003 von hegels am 20.04.08 00:05:53Das ist doch völlig willkürlich und eindeutig verfassungswidrig?

      Das ist schon richtig, und deshalb liegen enorm viele Verfassungsklagen ( hier Abgeltungssteuer )zur Entscheidung vor. Aber solange diese nicht entschieden sind, kassiert der Staat ab. Was später mit der Klage wird, ist erstmal egal. Hauptsache der Staat hat seine Knete um seinen Wahnsinn zu finanzieren. Sehr oft werden Verfassungklagen je nach Haushaltslage entschieden. Auch gegen die Abgeltungssteuer liegt eine Verfassungsklage vor.

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 20.04.08 11:35:18
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.927.433 von Sunray01 am 20.04.08 11:16:55@sunray01:

      Verzeihung, aber bisher liegen noch gar keine Verfassungsklagen gegen die Abgeltungssteuer vor.

      Hintergrund: Verfassungsklage ist nur möglich bei "Selbstbetroffenheit" des Klägers.

      Da die Gesetzesänderung erst ab dem 01.01.2009 gilt, kann zurzeit niemand in Dt. Betroffener sein und damit auch nicht Kläger!
      Avatar
      schrieb am 20.04.08 14:41:18
      Beitrag Nr. 5 ()
      na, aber welche Kosten sind denn nun voraussichtlich relevant und welche nicht? Und wie argumentiert das der Gesetzgeber?

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      schrieb am 20.04.08 15:44:47
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.928.044 von hegels am 20.04.08 14:41:18Kauf- und Verkaufspesen werden berücksichtigt, andere Kosten nicht. Zu begründen ist dies damit, dass der Steuersatz von 25 % eine Vergünstigung darstellt, die es im Gegenzug rechtfertigt, dass die WKs nicht vollständig berücksichtigt werden.
      Und diejenigen, für die der Steuersatz keine Vergünstigung darstellt, können ja die Versteuerung nach den bisher geltenden Vorschriften einschließlich WK-Anerkennung beantragen (wenn ich mich nicht täusche).
      Unter diesen Umständen kann ich keine Verfassungswidrigkeit erkennen.
      Avatar
      schrieb am 20.04.08 15:51:56
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.928.176 von NATALY am 20.04.08 15:44:47Zu begründen ist dies damit, dass der Steuersatz von 25 % eine Vergünstigung darstellt

      Tolle Vergünstigung. Mehr als eine Verdreifachung der Steuer im Vergleich zu den Plänen von Eichel.


      Und diejenigen, für die der Steuersatz keine Vergünstigung darstellt, können ja die Versteuerung nach den bisher geltenden Vorschriften einschließlich WK-Anerkennung beantragen


      Ach? Mit Halbeinkünfteverfahren? Wo steht das?
      Avatar
      schrieb am 20.04.08 15:56:30
      Beitrag Nr. 8 ()
      Kauf- und Verkaufspesen werden berücksichtigt, andere Kosten nicht.

      sehen übrigens nicht alle so, hab dazu auch schon andere Meinungen gelesen. Kann man das irgendwo "amtlich" verifizieren?

      Auch total willkürlich: Verluste aus Aktien können nur mit Gewinnen aus Aktien verrechnet werden, Verluste aus anderen Wertpapieren können aber sogar mit Dividenden und Zinsen verrechnet werden.

      Völlig chaotischer, willkürlicher Entwurf.
      Avatar
      schrieb am 20.04.08 16:10:32
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.928.205 von hegels am 20.04.08 15:56:30hegels: Stimmt. Das Halbeinkünfteverfahren ist definitiv abgeschafft.
      Avatar
      schrieb am 20.04.08 16:12:31
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.928.229 von NATALY am 20.04.08 16:10:32Verluste aus anderen Wertpapieren können aber sogar mit Dividenden und Zinsen verrechnet werden.

      Dann musst du eben die "anderen Wertpapiere" kaufen.
      Avatar
      schrieb am 20.04.08 16:25:52
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.928.229 von NATALY am 20.04.08 16:10:32ok, insofern hat man dann nur die "Wahl" zwischen verkrüppelter Anrechnung und voller Steuer...

      Dann musst du eben die "anderen Wertpapiere" kaufen.

      Ich will lediglich auf die totale Willkür hinaus, mit der diese neue Steuer regelrecht durchtränkt ist. Hemmungsloser Enteignungsstaat, der auf seine eigenen Verfassungsprinzipien zunehmend pfeift.
      Avatar
      schrieb am 20.04.08 16:31:50
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.928.176 von NATALY am 20.04.08 15:44:47Zitat aus "Kapital & Steuern":

      An den Kosten für Wertpapierorders, Depotführung, Informationsbeschaffung etc. beteiligt sich der Staat dann natürlich nicht mehr - die Werbungskosten werden auf absolut lächerliche 51 Euro pauschalisiert.
      Avatar
      schrieb am 20.04.08 22:40:55
      Beitrag Nr. 13 ()
      Ich meine,mich ernnern zu können, dass während des Gesetzgebungsverfahrens zeitweise geplant war, Kosten für Wertpapierorders nicht anzuerkennen, dass dies aber in der Schlussfassung geändert wurde.
      Verbindlich ist nur das Gesetz, nicht die Kommentare von Zeitschriften.
      Avatar
      schrieb am 20.04.08 22:42:55
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.929.277 von NATALY am 20.04.08 22:40:55ja, würd mich auch schwer wundern, aber schwarz auf weiß wär mir das doch lieber


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