Kündigung "unkündbarer Arbeitnehmer" - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 26.04.08 23:53:25 von
neuester Beitrag 28.04.08 15:21:52 von
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Hallo,
kann ein AN in dessen Arbeitsvertrag Unkündbarkeit angegeben ist,
trotzdem gekündigt werden ?
Die betreffende Person ist seit 3 Monaten nicht mehr zur Arbeit zugelassen - Geld wird aber weiterhin bezahlt.
kann ein AN in dessen Arbeitsvertrag Unkündbarkeit angegeben ist,
trotzdem gekündigt werden ?
Die betreffende Person ist seit 3 Monaten nicht mehr zur Arbeit zugelassen - Geld wird aber weiterhin bezahlt.
Hallo,
selbstverständlich kann auch einen AN, der "unkündbar" ist, gekündigt werden. Gerade im Öffentlichen Dienst herrscht die irrige Auffasung vor, dass man nach einer bestimmten Zeit unkündbar sei. Man kann jederzeit durch eigenes Fehlverhalten gekündigt werden, ebenso bei Umstrukturierung. Es wird dann in aller Regel eine Änderungskündigung ausgesprochen. Nimmt der AN das darin gemachte Angebot nicht an, endet das AV nach der tariflichen Kündigungsfrist.
selbstverständlich kann auch einen AN, der "unkündbar" ist, gekündigt werden. Gerade im Öffentlichen Dienst herrscht die irrige Auffasung vor, dass man nach einer bestimmten Zeit unkündbar sei. Man kann jederzeit durch eigenes Fehlverhalten gekündigt werden, ebenso bei Umstrukturierung. Es wird dann in aller Regel eine Änderungskündigung ausgesprochen. Nimmt der AN das darin gemachte Angebot nicht an, endet das AV nach der tariflichen Kündigungsfrist.
In diesem Fall gibt es keine Änderungskündigung-
der AN ist derzeit krank geschrieben.
Ich rate die 18 Monate Krankschreibung anzustreben.
Was hier gemacht wird ist eine böswillige Nötigung seitens des AG
der AN ist derzeit krank geschrieben.
Ich rate die 18 Monate Krankschreibung anzustreben.
Was hier gemacht wird ist eine böswillige Nötigung seitens des AG
Es ist bisher weder eine Änderungskündigung noch eine andere Kündigung gemacht. Der AG setzt darauf, dass der AN freiwillig geht.
Ha - ha - kann ich da nur sagen. Leider ist der Betroffene sehr geknickt, sodass sogar ein Psychologe nun mit dabei ist. Derartiger
Stress macht manche nicht gerade fröhlich.
Ha - ha - kann ich da nur sagen. Leider ist der Betroffene sehr geknickt, sodass sogar ein Psychologe nun mit dabei ist. Derartiger
Stress macht manche nicht gerade fröhlich.
Weiterhin rate ich zu Feststellung des GDB
Müsste meines Wissens 25% erhalten - dann Gleichstellung mit Schwerbehindertem bei Arbeitsagentur beantragen und dies dann dem AG auch mitteilen http://www.hwpg.de/de/sonderkuendigungsschutz_fuer_behindert…
Frage mich nur warum die Dussel bei der Gewerkschaft nicht mit diesen
Ratschlägen auch auf den AN bereits zugegangen sind. Hier heisst es lediglich: "Wollen sie sich das antun - bei diesem AG weiterhin beschäftigt zu sein "?
Müsste meines Wissens 25% erhalten - dann Gleichstellung mit Schwerbehindertem bei Arbeitsagentur beantragen und dies dann dem AG auch mitteilen http://www.hwpg.de/de/sonderkuendigungsschutz_fuer_behindert…
Frage mich nur warum die Dussel bei der Gewerkschaft nicht mit diesen
Ratschlägen auch auf den AN bereits zugegangen sind. Hier heisst es lediglich: "Wollen sie sich das antun - bei diesem AG weiterhin beschäftigt zu sein "?
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.979.500 von juti66 am 27.04.08 09:25:42Also das ist so nicht richtig man muss leider noch 1 jahr warten dann bin ich 40 schon toll der öffentliche Dienst
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