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    Wirecard - Top oder Flop (Seite 232)

    eröffnet am 01.05.08 15:13:34 von
    neuester Beitrag 08.05.24 11:56:27 von
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      schrieb am 26.08.20 14:27:25
      Beitrag Nr. 163.840 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.887.719 von Capecodder am 26.08.20 14:12:51
      Zitat von Capecodder: bald verkauft werden, das Finanzamt könnte sonst Stress machen und dem Wirecard Invest den Stempel Totalverlust aufdrücken

      __________________________________________________________________________

      Insfern hast Du vollkommen recht bei der Verlustverrechnung beim Finanzamt !
      Solange die Aktie noch gehandelt wird bekommst Du eine Verlustverrechnung !
      Wenn das vorbei ist kann man nur den Bestand aus dem Depot löschen lassen,
      alles selbst schon erlebt !
      Wirecard | 1,062 €
      Avatar
      schrieb am 26.08.20 14:12:51
      Beitrag Nr. 163.839 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.887.653 von McCheck am 26.08.20 14:07:31
      Auf jeden Fall muss der Murks
      bald verkauft werden, das Finanzamt könnte sonst Stress machen und dem Wirecard Invest den Stempel Totalverlust aufdrücken
      Wirecard | 1,067 €
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 26.08.20 14:11:39
      Beitrag Nr. 163.838 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.887.545 von Capecodder am 26.08.20 13:57:49
      Für jene, die viel verloren haben ist es sicher ein Versuch wert.
      Vor allem wenn ein Prozessfinanzierer das Risiko übernimmt. Aus vergleichbaren Fällen weiß man aber auch, dass die Chancen und vor allem die Höhe der Entschädigung nicht so berauschend sind.
      ich würde daher dem schlechten Geld nicht oder nur sehr wenig Gutes nachwerfen und daher nur eine "Sammelklage" verfolgen. Zudem muss man auch viel Geduld mitbringen. wenn man selbst mit einem Anwalt klagt kommt oft noch der Frust dazu, wenn dann ewig vertagt, beeinsprucht wird und das verfahren endlos und teuer wird um zum Schluss mit einem bescheidenen Vergleich zu enden, zu verlieren oder, dass sich die Gesellschaft durch Umstrukturierungen dem Großteil der Entschädigung entzieht. Gibt es auch oft, dass man einen titel hat und dann doch nicht zum Geld kommt. Das zerrt dann neben den Kosten und Zeit nochmals an den Nerven, da man sich dann ein zweites mal betrogen fühlt und lange damit nicht abschließt. Wichtig ist daraus zu lernen und zukünftig streuen und nicht blindlings alle Warnzeichen ignorieren und als das Werk bezahlter basher abzutun.
      Wirecard | 1,055 €
      Avatar
      schrieb am 26.08.20 14:09:53
      Beitrag Nr. 163.837 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.887.653 von McCheck am 26.08.20 14:07:31Ich denke, dass es mit EY einen Vergleich (eben im niedrigen zweistelligen Bereich des Schadens?) geben wird, denn ein Urteil würde m.E. die Pleite von EY bedeuten, und dann bekommen die Kläger auch fast nichts.
      Wirecard | 1,063 €
      Avatar
      schrieb am 26.08.20 14:07:31
      Beitrag Nr. 163.836 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.887.545 von Capecodder am 26.08.20 13:57:49Ja, man darf bei den Klagen gegen EY nicht viel erwarten.
      Ich denke, es wird nicht über einen niedrigen zweistelligen Prozentsatz des Schadens hinausgehen. Davon bekommt der Prozessfinanzierer dann noch etwa 1/4 bis 1/3.
      Klagen gegen die BaFin halte ich für quasi aussichtslos ... das sagen auch dei Anwälte der SdK. Zu holen gibts nur bei EY ein bisschen was. Erfolgsaussichten sind da aber nicht sooo schlecht, denn sonst würde sich kein Prozessfinanzierer darauf einlassen.
      Wirecard | 1,060 €
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      Avatar
      schrieb am 26.08.20 13:57:49
      Beitrag Nr. 163.835 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.887.503 von Synercon am 26.08.20 13:52:59
      Wie siehst Du die Aussichten
      dass da irgendwas bei übrig bleibt. Auch die Musterfeststellungsklage wird im Endergebnis enttäuschen, um es vorsichtig auszudrücken
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      6 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 26.08.20 13:52:59
      Beitrag Nr. 163.834 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.887.437 von Capecodder am 26.08.20 13:47:51
      Nur ein Fall muss geklagt werden
      Voraussetzung für die Eröffnung eines Verfahrens nach dem KapMuG ist, dass sich mindestens zehn Kläger mit vergleichbaren Vorwürfen finden. Das ist hier mehr als gegeben. Bei Tilp ist es bereits eine fünfstellige Anzahl. Bei SDK wahrscheinlich ähnlich. Nur ein Fall muß geklagt werden. das Ergebnis gilt dann auch für alle anderen, die sich angeschlossen haben.
      Daraus machen die Kanzleien eine Art Sammelklage. Sie verlangen entweder eine geringe aufgeteilte Kostenbeteiligung oder ein Prozessfinanzierer übernimmt auch das.
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      schrieb am 26.08.20 13:52:36
      Beitrag Nr. 163.833 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.887.437 von Capecodder am 26.08.20 13:47:51
      SDK bündelt mE
      grade Geschädigte in einer Streitgenossenschaft
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      Avatar
      schrieb am 26.08.20 13:47:51
      Beitrag Nr. 163.832 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.887.353 von Synercon am 26.08.20 13:42:45
      Musterfeststellungsklage
      bedeutet aber auch, dass man noch selbst klagen muss. Sachverhalt muss dann vergleichbar sein um zu einen ähnlichen Resultat zu kommen
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      schrieb am 26.08.20 13:42:45
      Beitrag Nr. 163.831 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.887.260 von Capecodder am 26.08.20 13:38:32
      das stimmt so nicht ganz
      Es gibt ein Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG). Dabei handelt es sich um eine Art Sammelklage wegen falscher oder irreführender Informationen des Kapitalmarkts, bei dem das Urteil des Musterklägers im Erfolgsfall auch für andere Geschädigte gilt, sofern sie sich dem Verfahren angeschlossen haben. Siehe auch "Sammelklage" der SDK.
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