Wirecard - Top oder Flop (Seite 9886)
eröffnet am 01.05.08 15:13:34 von
neuester Beitrag 08.05.24 11:56:27 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 61.964.546 von ValueInvest67 am 19.11.19 20:11:25Das geht, weil die wirtschaflichen unwägbarleiten druch den nicht testitrten (aber aufgestellten) Abschluss der Tochtergesellschaften keine wirtschaftliche Relevanz auf den Konzerabschluss haben. Insoweit sind die Prüfer sich sicher. Oder glaubt jemand dass über all außer in den Redaktionen von HB und FT Vollpfosten sitzen ???
Jeder Furz Artikel schafft es die Aktie in die Knie zu zwingen.
Mal schauen, ob man Morgen noch billiger einsteigen kann.
Mal schauen, ob man Morgen noch billiger einsteigen kann.
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.964.444 von zerdrescher am 19.11.19 19:59:16
Institutionelle untereinander. Das Volumen muß ja auch auf Käuferseite da sein. Waren innerhalb von nicht mal 2 Std. ca. 200.000 Aktien, also > 23.000.000 Mio EUR. Das waren keine Kleinsparer.
Von denen Institutionellen hat vermutlich keiner was verschenkt bzw. verloren, sondern alle mit geheiligten Mitteln ihren Zweck erreicht.
Und während ich das schreibe, schon wieder 33.000 Stck gehandelt. Mal sehen, wo das noch hinführt. Sieht jedenfalls so aus, als könnte WDI morgen günstig kaufen.
Zitat von zerdrescher: Und gleich wieder hoch Richtung 120 wer hat denn seine Aktien verschenkt!
Institutionelle untereinander. Das Volumen muß ja auch auf Käuferseite da sein. Waren innerhalb von nicht mal 2 Std. ca. 200.000 Aktien, also > 23.000.000 Mio EUR. Das waren keine Kleinsparer.
Von denen Institutionellen hat vermutlich keiner was verschenkt bzw. verloren, sondern alle mit geheiligten Mitteln ihren Zweck erreicht.
Und während ich das schreibe, schon wieder 33.000 Stck gehandelt. Mal sehen, wo das noch hinführt. Sieht jedenfalls so aus, als könnte WDI morgen günstig kaufen.
Jahresfinanzbericht 2017
https://ir.wirecard.com/download/companies/wirecard/Annual%2…Die Formulierung im Handelsblatt ist eine Sa.erei !
Es liest sich so als hätte heute E&Y heute irgendein Testat verweigert !
E&Y hat 2017 vollumfänglich testiert !! Siehe Link oben !!
Ab Seite 289 geht es um den Bestätigungsvermerk. Ich kann nichts finden von "wir haben Singapur das Testat verweigert"
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.964.615 von Negan_L2 am 19.11.19 20:17:15Naja, hier ging es ja nicht um den Konzernabschluss, sondern um den Einzelabschluss der Singapur-Tochter. Insofern sind das nicht "nur Rückfragen" gewesen.
Gut organisierte shorter hier. STUNDEN VOR DEM Artikel tauchen hier die Basher auf um Unsicherheit zu stiften, dann kommen die Erfuellungsgehilfen von der Presse mit altem Schund in neuen Worten.
Ich wuerde Foren wie WO nur noch mit Richtiger Identitaet der user erlauben....
Ich wuerde Foren wie WO nur noch mit Richtiger Identitaet der user erlauben....
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.964.615 von Negan_L2 am 19.11.19 20:17:15Alle Wirecard-kritischen Artikel vom Handelsblatt kommen von F.Holtermann. Während seine Kollegen durchaus auch neutral über wdi berichten können, verfolgt Felix wohl seine eigene Agenda.
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.964.465 von Another-earth am 19.11.19 20:01:33alles kalter Kaffee werden morgen sehen was passiert.
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.964.354 von ArminBrack am 19.11.19 19:55:06
Wer mal in der Wirtschaftsprüfung gearbeitet hat weiss, dass es auf dem Weg zu einem Jahresabschluss ein Hin und Her zwischen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Mandanten gibt. Es werden weitere Unterlagen angefordert, Fragen gestellt, Zahlen korrigiert. Das ist völlig normal und bei allen Unternehmen so.
Das was zählt, ist der am Ende erteilte uneingeschränkte Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss 2017
Dass das Handelsplatt nun ihre Erkenntnis, dass es hier Rückfragen seitens EY gab, als große Enthüllung verkauft, ist geradezu lächerlich. Ich weiss nicht, welcher Germanistikstudent den Artikel geschrieben hat, aber das ist kein Artikel mit Informationsgehalt.
Aus dem Jahresfinanzbericht der Wirecard AG:
Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Konzernabschluss zum 31. De-zember 2017 sowie den Lagebericht für den Konzern geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Wir haben den Konzernabschluss der Wirecard AG, Aschheim, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2017, der Konzerngesamt-ergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalfluss-rechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Kon-zernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Wirecard AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die in Kapitel I.5. des Konzernlagebe-richts enthaltene Konzernerklärung zur Unternehmensführung haben wir in Einklang mit den deut-schen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse –entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2017 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Ja-nuar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 und –vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernla-gebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der in Kapitel I.5. des Konzernlageberichts enthal-tenen Konzernerklärung zur Unternehmensführung. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt ha
Beste Grüße
Negan
Handelsblatt Artikel weder neu noch relevant
Wer mal in der Wirtschaftsprüfung gearbeitet hat weiss, dass es auf dem Weg zu einem Jahresabschluss ein Hin und Her zwischen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Mandanten gibt. Es werden weitere Unterlagen angefordert, Fragen gestellt, Zahlen korrigiert. Das ist völlig normal und bei allen Unternehmen so.
Das was zählt, ist der am Ende erteilte uneingeschränkte Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss 2017
Dass das Handelsplatt nun ihre Erkenntnis, dass es hier Rückfragen seitens EY gab, als große Enthüllung verkauft, ist geradezu lächerlich. Ich weiss nicht, welcher Germanistikstudent den Artikel geschrieben hat, aber das ist kein Artikel mit Informationsgehalt.
Aus dem Jahresfinanzbericht der Wirecard AG:
Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Konzernabschluss zum 31. De-zember 2017 sowie den Lagebericht für den Konzern geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Wir haben den Konzernabschluss der Wirecard AG, Aschheim, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2017, der Konzerngesamt-ergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalfluss-rechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Kon-zernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Wirecard AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die in Kapitel I.5. des Konzernlagebe-richts enthaltene Konzernerklärung zur Unternehmensführung haben wir in Einklang mit den deut-schen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse –entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2017 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Ja-nuar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 und –vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernla-gebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der in Kapitel I.5. des Konzernlageberichts enthal-tenen Konzernerklärung zur Unternehmensführung. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt ha
Beste Grüße
Negan
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.964.504 von 007coolinvestor am 19.11.19 20:06:33Klar nutzen die das aus: Wer gedacht hat 20% Shortseller Quote ist Bagatell wird eines besseren belehrt.
Anyway , die Anleihe, was finanzstarke Investoren und nicht Kleinanleger reflektiert scheint die neue Attacke nicht zu interessieren. Fazit, auch wenn es sehr ärgerlich ist, HALTEN, ggf nachkaufen.
(NB: nur meiner Meinung IM MOMENT)
VG
cc
Anyway , die Anleihe, was finanzstarke Investoren und nicht Kleinanleger reflektiert scheint die neue Attacke nicht zu interessieren. Fazit, auch wenn es sehr ärgerlich ist, HALTEN, ggf nachkaufen.
(NB: nur meiner Meinung IM MOMENT)
VG
cc
Zitat von 007coolinvestor: Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass Shorsteller die gelegenheit nutzen weiter durck auszuüben und panik zu erzeugen. - Die nachricht als solches schreckt mich nicht. WDI hat in der vergangenheit sicher formelle fehler gemacht. aber heiße luft ist das ganz ganz sicher nicht zumal es um eine globalen trend handlet und wdi nicht das einzige unternehmen mit starker geschäftsentwicklung ist (Siehe Stellenangebot).
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