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    Frage zu Abfindungsangebot - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.05.08 16:55:38 von
    neuester Beitrag 22.05.08 17:54:13 von
    Beiträge: 8
    ID: 1.141.452
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      Avatar
      schrieb am 22.05.08 16:55:38
      Beitrag Nr. 1 ()
      Habe von meiner Bank ein Schreiben mit folgendem Absatz bekommen:

      ... bietet an, ihre Aktien zu einem Preis von x USD pro Aktie zu übernehmen.
      Das Angebot unterliegt dem amerikanischen Steuerrecht (Section 302), demnach ist ein Steuerabzug in Höhe von bis zu 30 Prozent des Rückkaufbetrags möglich. Eventuell anfallende Steuern und Gebühren gehen zu Ihren Lasten.


      Wie bekomme ich nun heraus, ob ich tatsächlich Steuern bezahlen muss, wenn ich das Angebot annehme? Und wie hoch werden diese sein? 30 Prozent würden das Angebot ja wertlos machen... :confused:

      Danke im Voraus für eure Hilfe!
      Avatar
      schrieb am 22.05.08 17:39:34
      Beitrag Nr. 2 ()
      - Finger weg -

      geht das schon wider los - das sind private Abfischer

      -- meist kleine Werte werden so von Anfängern abgeluchst.

      --- wenn der Wert im Depot aufgekauft wird, erfährt man das auch
      durch die Presse - wie z.b. Allianz und Commerzbank kaufen die
      postbank :-(

      -- sonst tot stellen!!:cool:
      Avatar
      schrieb am 22.05.08 17:40:25
      Beitrag Nr. 3 ()
      es geht wieder los - obwohl ich dagegen (wider) bin -
      sorry tipper
      :yawn:
      Avatar
      schrieb am 22.05.08 17:41:23
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wie du es heraubekommst, weiss ich leider auch nicht... jedoch haben solche angebote seit neuesten immer den Passus seitens der Lagerstelle drinnen, daß es eventuell der Section 302 unterliegt. Das gilt nur für US-ISIN´s. Jedoch ist es in den meisten Fällen so, daß die Sec 302 nicht zutrifft und alles Steuerfrei ist. Sollte die Sec 302 jedoch zutreffen, dann wird dir von der Bank nochmals ein W8-BEN Formular zugeschickt, in dem du dann einträgst, ob es sich um ein Veräußerungsgewinn handel oder um einen Dividendenertrag. Hier füllst du dann den Part mit dem Veräußerungsgewinn aus und somit fällt dann auch keine Steuer für dich an weil sich die SEC 302 auf einen eventuellen Dividendenertrag handelt.

      Bei der Bank in der ich arbeite, ist es dann sowieso so, daß dem Kunden im Falle einer Steuerbelastung die Steuer erstmal nicht abgezogen wird, sondern der Kunde den vollen Übernahmebetrag bekommt und uns nachträglich dann das W8-BEN Formular ausfüllen muss. Das reichen wir dann an die Lagerstelle weiter und bekommen die Steuer zurückerstattet. Wir gehen also in Vorleistung gegenüber dem Kunden.... Sollte der Kunde das W8-Ben nicht nachreichen belasten wir dann halt nachträglich (ist aber noch nie vorgekommen)....

      Ich arbeite in einer Bank in der Abteilung für Kapitalmaßnahmen von ausländischen Wertpapieren und hab täglich damit zu tun und weiß das deshalb.....

      Gruß....
      Avatar
      schrieb am 22.05.08 17:43:18
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.153.015 von Lauren am 22.05.08 17:39:34Das wäre dann aber eine obligatorische Maßnahme...
      sprich ein Merger.... das ist ja im Fall von einem Purchase Offer (freiwilligen Übernahmeangebot) nicht so....

      :rolleyes:

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      Avatar
      schrieb am 22.05.08 17:44:21
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.153.015 von Lauren am 22.05.08 17:39:34Das wäre dann aber eine obligatorische Maßnahme...
      sprich ein Merger.... das ist ja im Fall von einem Purchase Offer (freiwilligen Übernahmeangebot) nicht so....

      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 22.05.08 17:51:54
      Beitrag Nr. 7 ()
      Vielen Dank, Bart!

      Nochmal zur Wiederholung: Nehme ich das Angebot an, bekomme ich den vollen Abfindungsbetrag auf mein Konto gutgeschrieben ODER ich erhalte zunächst noch ein weiteres Formular (W8-BEN), anhand dessen dann festgestellt wird, dass der Passus 302 nicht zutrifft, woraufhin ich dann den vollen Betrag ausgezahlt bekomme.
      Ich muss so oder so jedenfalls keine Steuern an die USA abtreten, da es sich um einen Veräußerungsgewinn und nicht um Dividendenerträge handelt.

      Richtig? :-)
      Avatar
      schrieb am 22.05.08 17:54:13
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.153.120 von Massimo08 am 22.05.08 17:51:54Richtig...

      du kannst mir ja Privatnachricht mal die ISIN schicken, dann kann ich morgen in der Arbeit mal nachschauen, ob wir Bestand in der ISIN haben und mir die Ausschreibung der Lagerstelle mal anschauen... meistens ist es aber wie gesagt so, daß SEC 302 gar nicht zutrifft, die Lagerstelle aber seit neuesten dazu verpflichtet ist, zu schreiben, daß es sein KÖNNTE.....


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