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    MLP: Rückforderungsoffensive Vorschußsalden 2008? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.06.08 11:13:36 von
    neuester Beitrag 22.04.10 14:05:15 von
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    MLP
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      Avatar
      schrieb am 06.06.08 11:13:36
      Beitrag Nr. 1 ()
      In den letzten Wochen habe ich viele Nachfragen erhalten, warum MLP jetzt durch die Kanzlei Tiefenbacher die Vorschußsalden zurückfordert.

      Ich bitte um eine konstruktive Diskussion zu den Punkten:


      1) Welche Vergleichsquoten wurden in der Vergangenheit erzielt?
      2) Wie sind solche Quoten auf den Einzelfall umzustellen: Es kann auch sein, daß es richtig ist, alles zu bezahlen - aber in manchen Fällen wären auch 10% zu viel.
      3) Welche Anwälte sind hier zu empfehlen?


      Viele Grüße - interna
      Avatar
      schrieb am 09.06.08 11:00:14
      Beitrag Nr. 2 ()
      Es wundert mich, daß nunmehr MLP wohl eine Rückforderungsoffensive hinsichtlich der Vorschußsalen startet, man jedoch jetzt und in der jüngsten Vergangenheit (letzten 2 Jahre) die Rückforderung von Vorschußsalden in diesem board nicht mehr groß diskutiert hat.

      Entweder haben alle ausgeschiedenen Mitarbeiter ihre Vorschüse zurückgezahlt (was ich nicht glaube) oder MLP läßt keine weitere Diskussion aufkommen und legt den Ausgeschiedenen auf monitäre Art und Weise Stillschweigen auf.

      Auch mich würde interessieren, wie in der letzten Zeit verfahren wurde. Es wäre auch ratsam, wenn sich mal die Ausgeschiedenen gemeinsam "an einen Tisch setzen" und ein Austausch der Erfahrungen stattfindet. In der Vergangenheit gab es hierzu lediglich wenige Versuche, die mehr oder weniger kläglich verlaufen sind, da - obwohl Gemeinsamkeit besteht - dann doch jeder selbst sein eigenes Ding macht. Aufgrund der Geschlossenheit von mehreren und einem entsprechendem Erfahrungsaustausch könnte man jedoch wesentlich mehr ereichen.

      Insofern sehe ich den kommenden Beiträge mit Interesse entgegen.
      Avatar
      schrieb am 09.06.08 11:21:52
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.265.630 von Telefonato am 09.06.08 11:00:14Hallo Telefonato,

      man könnte sich dabei auch einen "sicheren" Ort aussuchen und die Dinge besprechen. Bei der Wahl des sicheren Ortes helfe ich gerne mit.

      Hinzu kommt, daß wir dann auch einige Anwälte mal einladen könnten, um die Fragen zu beantworten.

      Nun liegt es an den Betroffenen, sich hier einzubringen und eine für alles Seiten (also auch für MLP)

      FAIRE

      Lösung zu bekommen.

      Beste Grüße - interna
      Avatar
      schrieb am 09.06.08 13:37:01
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.265.630 von Telefonato am 09.06.08 11:00:14Habe auch Post von Tiefenbacher erhalten.

      3 Seiten.
      1 Seite Anschreiben und Forderung
      2 Seiten mit Rechtsbelehrungen zur Scheinselbständigkeit.

      Ich habe mich daraufhin gefragt ob man die Rechtsanwältin Jakobs die sich seinerzeit ja bereits rührend um MLP gekümmert hat bemühen sollte.

      Tips?
      Avatar
      schrieb am 09.06.08 14:14:48
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.266.609 von Aixtra am 09.06.08 13:37:01Das dürfte wohl die richtige Frage gewesen sein.

      Wir regen Betroffene dringend an, Ex-MLPler zu kontaktieren, die versucht haben, Vorschussrückzahlungen ohne einschlägig erfahrene Anwälte abzuwehren. Wir haben da so eine Ahnung ... :rolleyes:

      Wohl nicht von ungefähr versucht MLP, besagte Anwältin mit absurden äußerungsrechtlichen Verfügungen und umfangreichen Schriftsätzen zu blockieren. ;)

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      Avatar
      schrieb am 09.06.08 16:00:28
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.266.872 von finanzparasiten am 09.06.08 14:14:48Hallo Aixtra,

      maile mir die Rechtsbelehrungen zur Scheinselbständigkeit doch bitte einmal zu.

      Danke - interna
      Avatar
      schrieb am 10.06.08 11:50:31
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.252.608 von interna am 06.06.08 11:13:36Hallo,

      folgende Idee......Schreiben an MLP....Selbstanzeige beim Rententräger wegen Scheinselbstständigkeit.......kommt dann die Prüfung ins Haus bei MLP?

      Frage: geht so etwas oder ist das eine blöde Idee von mir?
      Avatar
      schrieb am 10.06.08 12:48:34
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.272.667 von Strycker am 10.06.08 11:50:31Selbstanzeige beim Rententräger wegen Scheinselbstständigkeit..

      Sofern Du für MLP noch aktiv tätig bist, genügt ein Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status.

      Antragsformular V027

      http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18858/Shar…

      Der DRV ist MLP ohnehin ein Dorn im Auge.

      Viel Erfolg.

      Gruß
      QV
      Avatar
      schrieb am 10.06.08 12:49:39
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.272.667 von Strycker am 10.06.08 11:50:31ist die frage was mehr kostet und ob du wirklich rentenversicherungspflichtig werden willst. bedenke das du dann die beiträge rückwirkend leisten müsstest.

      mit dem verein habe ich mich ja auch schon geprügelt da die vrübergehende befreiung von der versicherungspflicht ja nur in den ersten 6 moanten nach aufnahme einer scheinselbständigen tätigkeit beantragt werden kann. dies gilt dann jedoch erst ab dem tag des antrags. heißt: wenn du nach 5 monaten stellst dann zahlst du auch 5 moante den beitrag. rechne mal ob dir das MLP wert ist ;o)
      Avatar
      schrieb am 10.06.08 13:05:46
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.273.159 von Aixtra am 10.06.08 12:49:39ich bin mir nicht ganz sicher, vielleicht kann ja ein "wissender" mal korrektur lesen:

      - wenn "höchstbehördlich" festgestellt wird, dass scheinselbständigkeit vorliegt, wird diese feststellung sicherlich rückwirkend ab dem ersten tag der scheinselbständigkeit gelten (= erster tag bei mlp)
      - dann dürfte rückwirkend die sozialversicherungsbefreiung aufgehoben werden
      - dann wird das sozialsystem die entgangenen beiträge einfordern; und zwar sowohl vom (nun sozialversicherungspflichtigen) "arbeitnehmer" als auch vom "arbeitgeber" (= mlp); möglicher weise gelten hier für arbeitnehmer und arbeitgeber unterschiedliche rückwirkungszeiträume (z.b. "nur" für die letzten 4 jahre)
      - dann ist für den nun "arbeitnehmer" zu prüfen, ob seine bezüge wärend seines arbeitsverhältnisses (sprich: die überweisungen, die er von mlp bekommen hat) nettolohnzahlungen oder bruttolohnzahlungen waren; ein arbeitsrichter wird dies eher als nettolohnzahlung sehen
      - damit hätte der arbeitnehmer auf sein lohnnetto im rahmen seiner einkommensteuererklärung nochmal lohnsteuer an das finanzamt abgeführt; dieser geldfluss (monatliche lohnsteuerüberweisung an das finanzamt) hätte vom arbeitgeber kommen müssen (einbehalt vom bruttolohn)
      - damit könnte der arbeitnehmer vom finanzamt seine zu unrecht abgeführte lohnsteuer zurückverlangen und das finanzamt an den arbeitgeber verweisen ...

      da liegt viel sprengstoff, nicht umsonst läuft offenbar jedwede diskussion zwischen ex-berater und mlp auf einen vergeleich hinaus ...
      Avatar
      schrieb am 10.06.08 15:14:44
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.273.288 von passmann am 10.06.08 13:05:46Hallo,
      also meines Wissens haftet der "Arbeitnehmer" maximal für einige Monate (ich glaube 3 oder 4) für die Beiträge, Rest ist Sache des Arbeitgebers :D
      GRuß
      B.
      Avatar
      schrieb am 10.06.08 15:23:16
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.273.288 von passmann am 10.06.08 13:05:46@passmann: Sofern du zu den Blauen gehörst, lies im Kompendium L2 Grundlagen der Existenzgründung Seite 33 bis 36. Andernfalls:

      - wenn "höchstbehördlich" festgestellt wird, dass scheinselbständigkeit vorliegt, wird diese feststellung sicherlich rückwirkend ab dem ersten tag der scheinselbständigkeit gelten (= erster tag bei mlp)


      Eine rückwirkende Erhebung von Sozialversicherungsbeiträgen wird ausgeschlossen.

      Die Sozialversicherungspflicht scheinselbstständiger Arbeitnehmer bestand bereits in der Vergangenheit. Zur Erleichterung ihrer Erfassung dient jetzt ein Kriterienkatalog von fünf Merkmalen.

      Handelsvertreter, die im Wesentlichen frei ihre Tätigkeit gestalten und über ihre Arbeitszeit bestimmen können (§ 84 Abs. 2 HGB) sind von der Vermutung der Scheinselbstständigkeit ausgenommen.

      a. Kriterien
      Eine Scheinselbstständigkeit wird vermutet, wenn der Unternehmer seine Mitwirkungspflicht bei der BfA nicht erfüllt und mindestens drei der nachfolgenden fünf Kriterien zutreffen:

      1. Der Unternehmer beschäftigt regelmäßig keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer. Das Arbeitsentgelt muss regelmäßig mehr als 400€ im Monat betragen. Familienangehörige werden gegenüber der früheren Regelung jetzt anerkannt.

      2. Der Unternehmer ist auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig. Bei der Auslegung des Begriffs "im Wesentlichen" gehen die Sozialversicherungsträger von einem Anteil von fünf Sechsteln des Umsatzes mit einem Auftraggeber aus. Es genügt nicht, vertraglich die Zulässigkeit weiterer Auftragsverhältnisse festzustellen, sondern die Auftraggeber müssen tatsächlich nachgewiesen werden.

      3. Der Auftraggeber oder ein vergleichbarer Auftraggeber, lässt entsprechende Tätigkeiten regelmäßig durch von ihm beschäftigte Arbeitnehmer verrichten.

      4. Die Tätigkeit lässt typische Merkmale unternehmerischen Handelns nicht erkennen. Ein wichtiges Merkmal ist, ob der Unternehmer die wirtschaftlichen Chancen und Risiken trägt. Für die Selbstständigkeit spricht, wenn das Unternehmen Einkaufs- und Verkaufskonditionen und den Einsatz von Kapital und Maschinen selbstständig bestimmt. Anhaltspunkte für eine Scheinselbstständigkeit sind folgende Merkmale: das Unternehmen besitzt kein Firmenschild oder keine eigenen Geschäftsräume. Es hat kein eigenes Briefpapier oder eigene Visitenkarten. Der Unternehmer tritt in der Arbeitskleidung des Auftraggebers auf.

      5. Die Tätigkeit des Unternehmers entspricht dem äußeren Erscheinungsbild nach der Tätigkeit, die er zuvor als Arbeitnehmer bei seinem Auftraggeber ausgeführt hat.


      b. Antragsverfahren bei der BfA

      Die Beteiligten können innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit schriftlich eine Entscheidung beantragen, ob eine Beschäftigung vorliegt, es sei denn, die Einzugsstelle oder ein andere Versicherungsträger hatte im Zeitpunkt der Antragsstellung bereits ein Verfahren zur Feststellung einer Beschäftigung eingeleitet (§ 7a Abs. 1 SGB IV).

      Der DRV-Bund entscheidet aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalles, ob eine Beschäftigung vorliegt. Anschließend wird den Beteiligten unter Angabe einer angemessenen Frist mitgeteilt, welche Angaben und Unterlagen für eine Entscheidung benötigt werden.

      Dann teilt der DRV-Bund den Beteiligten mit Stützung auf die Tatsachen mit, welche Entscheidung sie zu treffen gedenkt und gibt Gelegenheit sich zu äußern bzw. fordert auf, im Falle einer Widerlegung Gründe vorzulegen.

      c. Beginn der Sozialversicherungspflicht

      Stellt der DRV-Bund ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis fest, tritt die Versicherungspflicht mit der Bekanntgabe der Entscheidung ein, wenn der Beschäftigte zustimmt und für den Zeitraum zwischen Aufnahme der Beschäftigung und der Entscheidung eine Absicherung gegen das finanzielle Risiko von Krankheit und zur Altersvorsorge vorgenommen hat, die der Art nach den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung entspricht.

      Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag wird erst zu dem Zeitpunkt fällig, zu dem die Entscheidung, dass eine Beschäftigung vorliegt, unanfechtbar geworden ist (§ 7a Abs.6 SGB IV).

      Wenn der Unternehmer keinen Antrag gestellt hat, tritt die Versicherungspflicht erst mit dem Tage der Bekanntgabe der Entscheidung ein, wenn der Beschäftigte oder der Arbeitgeber weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von einer selbstständigen Tätigkeit ausgegangen sind.

      Vorausgesetzt wird, dass der Beschäftigte dem DRV-Bescheid zustimmt und sich für den Zeitraum zwischen Beginn der Tätigkeit und Erteilung des Bescheides entsprechend für den Krankheitsfall und das Alter abgesichert hat (§ 7b SGB IV).


      Wird die gesetzliche Vermutung widerlegt, steht also die Selbstständigkeit des Betroffenen fest, so wird geprüft, ob es sich um einen arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen handelt. Diese Gruppe ist auch nach der Neuregelung rentenversicherungspflichtig. Wenn der Betroffene folgende Kriterien erfüllt, tritt automatisch Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung ein (OHNE, DASS SICH DER AG AN DEN BEITRÄGEN BETEILIGT):

      1. Im Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit wird regelmäßig kein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer beschäftigt, dessen Arbeitsentgelt aus diesem Beschäftigungsverhältnis regelmäßig im Monat 400€ übersteigt.

      2. Der Auftragnehmer ist auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber zuständig.



      netto/ oder brutto ?

      Das kommt auf den jetzt festgestellten Status an. Ist der Berater nun doch Arbeitnehmer, handelt es sich bei den monatlichen Provisionen wohl um Nettobezüge. Folge: Der AN hätte in diesem Fall Einkommenssteuer und Krankenkassen(-versicherungs)beiträge aus seinem Netto bezahlt, ohne dass sich der AG daran beteiligt hat. Hierauf hätte der AN aber einen Anspruch. Die Rückforderung dieser zu Unrecht bezahlten (KV) Beiträge dürfte zivilrechtlich gg den AG durchzusetzen sein. Steht der Status fest, sind m.E. die aus dem Netto bezahlten EkSt Beträge wohl ebenfalls vom AG zurückzufordern, da sich dieser an den so ersparten Beiträgen ungerechtfertigt bereichert hat. Nicht zu vergessen sind dann natürlich auch alle anderen Sozialversicherungsbeiträge.

      Ist der Berater an-ähnlicher Selbständiger, handelt es sich um Brutto. Folge: Alles selbst bezahlen.
      Avatar
      schrieb am 10.06.08 15:59:08
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.274.388 von QVadis am 10.06.08 15:23:16qvadis

      nein, bin kein "blauer" (was für ein begriff! "blau" = besoffen ???)

      lass mich raten: der text ist aus dem mlp-eigenen kompendium? ist auch egal

      anbei infos zu einem gerichtsurteil, irgendwie gehts hier wohl doch um rückwirkende zahlungen ans sozialsystem

      anfang:

      Vorsicht Scheinselbstständigkeit! Selbstständigen Fahrern droht Pflicht zur Sozialversicherung

      In manchen Unternehmen werden Fahrer als Selbstständige eingesetzt, um Personalkosten zu sparen. Das kann aber leicht ins Auge gehen, denn meist liegt ein Fall der Scheinselbstständigkeit vor, mit der Folge, dass Sie als Arbeitgeber die Beiträge zur Sozialversicherung rückwirkend zahlen müssen.

      In manchen Unternehmen werden Fahrer als Selbstständige eingesetzt, um Personalkosten zu sparen. Das kann aber leicht ins Auge gehen, denn meist liegt ein Fall der Scheinselbstständigkeit vor, mit der Folge, dass Sie als Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge rückwirkend zahlen müssen. Das Landessozialgericht Hessen hat in einem aktuellen Fall festgestellt, dass die Fahrer des Paketdienstes German Parcel keine selbstständigen Unternehmer, sondern abhängig Beschäftigte sind. Sie unterliegen daher der Sozialversicherungspflicht.


      Der Sachverhalt:

      Die AOK hatte für einen Transportfahrer von German Parcel Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von knapp 110.000 € nachgefordert. Der Paketdienst erhob Widerspruch gegen die Nachforderung und argumentierte, dem Fahrer habe es freigestanden, die vereinbarten Fahrdienste selbst oder durch Dritte ausführen zu lassen, er habe sich seinen Urlaub nicht genehmigen lassen müssen und habe auch eigene Kunden im System von German Parcel bedienen dürfen. All dies weise ihn als selbstständigen Unternehmer aus.


      Die Entscheidung:

      Für das Landessozialgericht überwogen im konkreten Fall die Merkmale abhängiger Beschäftigung. Deshalb sah es eine Sozialversicherungspflicht als gegeben an.

      Der Fahrer hat sein Fahrzeug mit dem Schriftzug von German Parcel lackieren müssen und muss bei der Arbeit die „Imagekleidung“ des Paketdienstes tragen. Sein Tages- und Arbeitsablauf ist vollständig vom Auftraggeber vor- und durchstrukturiert. Bei einer täglichen Arbeitszeit von 10 bis 12 Stunden hat er auch keinerlei eigenen Gestaltungsspielraum bei seiner Arbeits- und Toureneinteilung.

      Darüber hinaus unterliegt er einer umfassenden Kontrolle durch German Parcel. Seine zeitliche Beanspruchung und vertragliche Reglementierung haben es ihm unmöglich gemacht, einer weiteren unternehmerischen Tätigkeit nachzugehen. Insofern ist er nach Überzeugung der Richter als abhängig und sozialversicherungspflichtig Beschäftigter zu betrachten und zu behandeln.

      Landessozialgericht Hessen,
      Urteil vom 19.10.2006,
      Aktenzeichen: L 8/14 KR 1188/03

      ende
      Avatar
      schrieb am 10.06.08 16:11:06
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.274.786 von passmann am 10.06.08 15:59:08Satire ein:

      Die Entscheidung:

      Für das Landessozialgericht überwogen im konkreten Fall die Merkmale abhängiger Beschäftigung. Deshalb sah es eine Sozialversicherungspflicht als gegeben an.

      Der Berater hat sein Notebook von MLP bestellen (und lackieren?) müssen und muss bei der Arbeit die Software von MLP nutzen und darf nur Visitenkarten mit dem MLP-Logo aushändigen. Sein Tages- und Arbeitsablauf ist vollständig vom Auftraggeber vor- und durchstrukturiert. Bei einer täglichen Arbeitszeit von 10 bis 12 Stunden hat er auch keinerlei eigenen Gestaltungsspielraum.

      Darüber hinaus unterliegt er einer umfassenden Kontrolle durch MLP durch die Ausbildung, Weiterbildung, Anwesentheitspflicht in der Geschäftsstelle und mögliche Emailüberwachung. Seine zeitliche Beanspruchung und vertragliche Reglementierung haben es ihm unmöglich gemacht, einer weiteren unternehmerischen Tätigkeit nachzugehen. Diese ist ihm auch schriftlich untersagt. Insofern ist er nach Überzeugung der Richter als abhängig und sozialversicherungspflichtig Beschäftigter zu betrachten und zu behandeln.


      Satire (?) aus
      Avatar
      schrieb am 10.06.08 16:25:48
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.274.786 von passmann am 10.06.08 15:59:08@passmann

      der Text stammt nicht aus einem Kompendium, sondern ist größtenteils reiner Gesetzeswortlaut.

      Blau meint nicht besoffen, sondern MLP-treu. Meine Eingangsphrase war nicht etwa böse gemeint, sondern sollte zum Lesen anregen, sofern Du den Blauen angehörst :kiss:

      MLP Berater -und darum geht es in diesem Thread - sind nach derzeitiger Auffassung des DRV-Bund arbeitnehmerähnliche Selbständige, damit zwar rentenversicherungspflichtig (wenn nach drei Jahren der Zugehörigkeit kein sozialversicherungspflichtiger Angestellter vom Berater eingestellt wird) aber ohne Anspruch auf hälftige Beteiligung bei den Sozialversicherungsbeiträgen.

      Und nein, ich bin kein MLP Berater.
      Avatar
      schrieb am 10.06.08 16:40:30
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.275.098 von QVadis am 10.06.08 16:25:48nun wissen wir alle, dass richterrech vor gesetzestext geht ...

      das thema "scheinselbständigkeit bei mlp" ist vor gericht noch nie ausgefochten worden (zumindest ist noch nie ein urteil für oder gegen dazu aufgetaucht) - der verdacht liegt nahe, dass mlp diese höchstrichterliche feststellung nicht wirklich haben will ...

      wenn sogar ein nicht so kleiner paketdienst rückwirkend richtig kohle legen muss, besteht zumindest die theoretische gefahr für mlp, dass ein entsprechnder richterspruch das finanzielle ende des konzern einläuten könnte (rückwirkende zahlung von arbeitgeberanteilen)

      wie schon von verschiedenen seiten bemerkt: diese diskussion läuft bei mlp immer auf einen außergerichtlichen kompromiss hinaus. jeder ex-mlp-berater ist wohl gut beraten, dies mit hilfe eines anwaltes (der routine darin hat) anzufechten

      sollte sich mal ein ex aus betuchtem hause finden der dazu noch schlechte laune hat und einen durchritt durch die instanzen nicht scheut, wirds eng ...
      Avatar
      schrieb am 10.06.08 17:24:01
      Beitrag Nr. 17 ()
      Hallo Passmann,

      also ich glaube nicht, daß es diesbezüglich eng wird. Schließlich betrifft das ja eine ganze Industrie und das die Versicherungslobby nicht gerade die unbedeutenste ist dürfte bekannt sein.

      Abgesehen davon fände ich es als betroffener durchaus auch interessant, ob es bezgl. MLP irgendwelche Urteile gibt.

      Soweit ich weiß haben sich alle meine Ex-Kollegen samt und sonders mit dem Verein auf Vergleiche geeinigt. Aber ich kann auch bestätigen, daß es offensichtlich in Heidelberg einen "Politikwechsel" gab, was die Vergleichsbereitschaft anbelangt.

      @Interna: Vielen Dank nochmal für das nette und aufschlussreiche Telefonat.

      Viele Grüße

      Moriaan
      Avatar
      schrieb am 10.06.08 17:34:15
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.275.652 von Moriaan am 10.06.08 17:24:01@all Betroffene

      Sammelt Euch und geht in diesem Bereich gemeinsam vor. Gerne helfe ich weiter, wenn es darum geht, eine faire Lösung mit/gegen MLP zu erwirken.


      Beste Grüße - interna
      Avatar
      schrieb am 10.06.08 18:59:25
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.275.652 von Moriaan am 10.06.08 17:24:01moriaan

      auch wenn es hierzu sicherlich gegenteilige meinungen gibt: mlp wid seit jahren juristisch gut beraten (manchmal vielleicht moralisch nicht ganz sauber, aber die "aufgaben" die mlp an ihre rechtsvertretung auslagert sind sicherlich nicht so ohne ...)

      in der vergangenheit ist von seiten ausscheidender berater das thema "scheinselbständigkeit" nicht gerade selten zum diskussionsthema gemacht worden; ergebnis: vergleich

      da es offenbar mlp nie hat dazu kommen lassen, dass ein richter feststellte ob eigentlich arbeitsverhältnisse vorliegen (zwischen mlp und den beratern) oder nicht, also mlp sich eigentlich auch das argument "hier hat ein richter schonmal geurteilt, es sind keine arbeitsverhältnisse; also lieber ex-berater, lass uns mit dieser diskussion in ruhe ..." selbst verbaut -- gehe ich davon aus, dass die rechtsberatung von mlp hier empfohlen hat, es nicht zum richterspruch kommen zu lassen (langer satz, hoffentlich noch halbwegs verständlich)


      soweit die gute nachricht: das thema "scheinselbständigkeit" kann dem ex manchmal helfen (allerdings NUR mit einem anwalt, es solle sich keiner einbilden, dass allein halbwegs hinzubekommen [egal wie kumpelhaft man ihm gegenübertritt])

      die schlechte nachricht: wenn es nach wie vor usus ist, dass zum jahreswechsel der berater seinen saldo bestätigen muss (mlp behauptet, das für ihren jahresabschluss zu brauchen; als ob jede deutsche firma zum jahreswechsel ihre lieferanten und kunden anschreibt um sich die salden bestätigen zu lassen ...) dann bestätigt er damit schön säuberlich eine forderung der mlp an ihn (und es ist egal wie diese entstanden ist) --- um das gerade zu biegen braucht der ex mit sicherheit einen anwalt (DER SICH AUSKENNT, nicht den jura-kumpel von nebenan)
      Avatar
      schrieb am 11.06.08 10:47:44
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.276.395 von passmann am 10.06.08 18:59:25Hallo passmann,

      genau aus den von Dir genannten Gründen sollten Betroffene sich zusammensetzen, um

      a) auch einen guten Anwalt zu haben
      b) in Erfahrung bringen können, was es MLP wert ist, ein Urteil zu vermeiden


      Es liegt an den Betroffenen, hier tätig zu werden!
      Avatar
      schrieb am 11.06.08 11:15:41
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.279.655 von interna am 11.06.08 10:47:44interna

      "zusammensetzen" - quatsch, ich habs noch nie erlebt, dass aus einem diskussionsclub von individualisten, die sowieso ihre karten nicht voll offenlegen, irgendein gemeinsames handeln hervorgegangen ist ...

      - der total blöde berater versucht sein problem im direkten gespräch mit irgendeinem mlp-vorstand zu klären ("jungs ihr habt ja keine ahnung, was an der basis für ein unfug getrieben wird, wenn euch das bisher niemand gesagt hat -> ich erzähls euch jetzt mal ...")

      - der fast ex, der immer noch nicht kappiert hat, wie der laden funktioniert, versuchts auf die gute und bekommt einen aufhebungsvertrag den ihn jeder jurastudent im ersten semester um die ohren hauen würde -- und ist noch so stolz auf sich

      - der fast ex, der noch etwas hirn am laufen hat, geht rechtzeitig zum spezialiserten anwalt und läst den das klären


      ein szenario, in dem mlp gezwungen wird, höchstrichterlich mal den status der berater feststellen zu lassen, kann ich mir nicht vorstellen (es sei denn, es gibt wirklich mal einen ex, der nicht aufs geld schauen muss und ein kleines hühnchen mit mlp zu rupfen hat)
      Avatar
      schrieb am 11.06.08 11:30:10
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.279.921 von passmann am 11.06.08 11:15:41passmann:

      "zusammensetzen" - quatsch, ich habs noch nie erlebt, dass aus einem diskussionsclub von individualisten, die sowieso ihre karten nicht voll offenlegen, irgendein gemeinsames handeln hervorgegangen ist ...


      Du hast leider zum Teil recht!

      - der total blöde berater versucht sein problem im direkten gespräch mit irgendeinem mlp-vorstand zu klären ("jungs ihr habt ja keine ahnung, was an der basis für ein unfug getrieben wird, wenn euch das bisher niemand gesagt hat -> ich erzähls euch jetzt mal ...")

      :)

      - der fast ex, der immer noch nicht kappiert hat, wie der laden funktioniert, versuchts auf die gute und bekommt einen aufhebungsvertrag den ihn jeder jurastudent im ersten semester um die ohren hauen würde -- und ist noch so stolz auf sich

      :cry:

      - der fast ex, der noch etwas hirn am laufen hat, geht rechtzeitig zum spezialiserten anwalt und läst den das klären

      :cool:

      ein szenario, in dem mlp gezwungen wird, höchstrichterlich mal den status der berater feststellen zu lassen, kann ich mir nicht vorstellen (es sei denn, es gibt wirklich mal einen ex, der nicht aufs geld schauen muss und ein kleines hühnchen mit mlp zu rupfen hat)


      Richtig, viele schauen zu sehr auf das Geld, auch die, die es sich mal leisten könnten. Doch das muß jeder selber wissen.
      Avatar
      schrieb am 11.06.08 13:45:31
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.280.055 von interna am 11.06.08 11:30:10interna

      vielen dank für die colorierung meines beitrages
      meine kleine tochter macht das bei ihren büchern auch
      Avatar
      schrieb am 11.06.08 14:26:16
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.281.204 von passmann am 11.06.08 13:45:31Das verstehen dann alle!
      Avatar
      schrieb am 11.06.08 17:14:31
      Beitrag Nr. 25 ()
      Dann verstehen ja auch alle, dass Interna hier zwar andauernd vorschlägt sich zu allen möglichen Themen zusammen zu setzen, selbst aber ganz genaz weiss, dass dabei nicht viel mehr herauskommen kann als die Gewissheit, dass alle MLPler blöd sind und man besser mit der FINET arbeitet.
      Aber wer ohnehin nichts Besseres zu tun hat kann ja mal nach Trier fahren, mit Interna eine Weinschorle trinken und ein wenig über das Leben philosophieren...

      lg,lg
      Avatar
      schrieb am 11.06.08 19:56:10
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.283.221 von londongirl am 11.06.08 17:14:31Londongirl,

      hast Du eigentlich auch etwas zur Sache zu schreiben?
      Fänd ich zumindest besser als derlei Aussagen.

      Gruß

      Moriaan
      Avatar
      schrieb am 12.06.08 12:20:53
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.284.581 von Moriaan am 11.06.08 19:56:10Kann folgendes wirklich sein:


      Der Hammer ist, was die (über RA Tiefenbacher&Kollegen) bzgl. des GL behaupten (teilw. wörtliche Wiedergabe aus dem Schriftsatz von Tiefenbacher&Kollegen):

      -MLP übt keinerlei Weisungen in die GS aus.
      -Der GL ist kein Repräsentant von MLP, sondern ist neben seinen handelsvertreterrechtlichen Tätigkeiten mit organisatorischen Aufgaben innerhalb der GS betraut.
      -Der GL ist ebenso selbständiger Handelsvertreter, somit KOLLEGE der Berater!!!


      Wer hat so etwas in Schriftsätzen von MLP vorliegen? Her damit!
      Avatar
      schrieb am 12.06.08 13:26:21
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.288.608 von interna am 12.06.08 12:20:53"repräsentan"

      ich sags ja, die jungs und mädels von tiefenbacher sind einfach gut indem was sie machen:

      sollte sich innerhalb der letzten tage im deutschen gesellschafts- und handelsrecht nix geändern haben (und mich meine kleinen grauen zellen nicht im stich lassen) - so ist hier anzumerken, dass es in dem beschriebenen deutschen rechtsgebiet den begriff "repräsentant" nicht gibt

      wenn hier jemand mehr am thema ist: bitte korrigieren wenn ich mich irre


      stellt sich die frage: warum wird hier ein so gummiartiger begriff als argument angeführt? naja, in der regel wird der spielball durch tiefenbacher ja dadurch in der luft gehalten, indem die gegenseite gezwungen wird unmengen von schriftsatzvolumen zu produzieren (womit sie vielleicht überfordert ist, wobei sie vielleicht die nerven verliert, wodurch es für den anwalt des ex-beraters kaufmännisch immer unsinniger wird den ex zu vertreten, wodurch sich der ex seinen anwalt nicht mehr leisten kann ....).


      sollte es tatsächlich eine solche aussage vom rechtsbeistand der mlp geben, wäre wohl mal wieder zu prüfen, wofür der geschäftsstellenleiter / die geschäftsstelle provisionsanteile bekommt. sollte dies nicht ursächlich mit arbeit am kunden zu tun haben klingelt hier dann wieder die umsatzsteuerklingel ;-))
      Avatar
      schrieb am 12.06.08 13:50:12
      Beitrag Nr. 29 ()
      Ich hatte mal das Glück, einen dieser Tiefenbacherhelden vor Gericht zu treffen.

      Kurzes Zwischenfazit: Unvorbereitet und ahnungslos. Konnte selber nicht mehr unterscheiden, was noch Tatsache war und wo bereits seine alten Lügen anfingen. Katastrophal in der Ausführung und mangelhaft in der Vorbereitung. Unkenntnis in eigenen Schriftsätzen. Nicht vertraut mit dem Handelsvertretervertrag in Gänze. Ich möchte wetten, dass auch dieser Anwalt noch mal ausgetasucht wird.

      Austausch von Schriftsätzen bringt nichts. Es kommt der Tag da fällt einem zu den verbreiteten Lügen auch nichts mehr ein (warum auch, wenn die Wahrheit reichen sollte?!). Irgendwann sollte der letzte Schriftsatz verfasst sein und dann trifft man sich halt bei Gericht.

      Es macht keinen Sinn, seine Zeit mit ahnungslosen Juristen zu verplempern. Manchmal ist ein Urteil besser als kein Urteil.

      ben
      Avatar
      schrieb am 12.06.08 21:11:32
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.289.417 von benkopf am 12.06.08 13:50:12Guten Abend benkopf,

      ich bitte um Kopien aller Schriftstücke. Dann suchen wir mal zusammen. Generell sollten die Ex-MLPler viel mehr zusammenarbeiten und den Spieß umdrehen mit Terminen und Schriftstücken.

      Traut Euch!
      Avatar
      schrieb am 12.06.08 21:44:08
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.288.608 von interna am 12.06.08 12:20:53Das ist ja interessant!

      Das würde ja bedeuten, daß sich die "Berater" nichts vom GL sagen lassen müssen, ohne "arbeitsrechtliche" Konsequenzen zu befürchten! Er ist ja schließlich nur ein Kollege ohne Weisungsbefugnis...:D
      Avatar
      schrieb am 12.06.08 22:12:59
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.293.166 von Outtake am 12.06.08 21:44:08Lieber Outtake,

      das sollten die Richter auf jeden Fall alles richtig gewichten. MLP hätte wohl gerne "freie Sklaven" - also den Widerspruch in sich. Nun, wo bleiben die Unterlagen?

      ;)
      Avatar
      schrieb am 12.06.08 22:13:30
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.293.166 von Outtake am 12.06.08 21:44:08Lieber Outtake,

      das sollten die Richter auf jeden Fall alles richtig gewichten. MLP hätte wohl gerne "freie Sklaven" - also den Widerspruch in sich. Nun, wo bleiben die Unterlagen?

      ;)
      Avatar
      schrieb am 15.06.08 22:58:15
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.288.608 von interna am 12.06.08 12:20:53Lieber Interna,

      wenn man den Schreiben von Kanzlei Tiefenbacher glauben darf, dann hat MLP auch keine eigenen Produkte....

      Seltsam. Ich hatte dies anders in Erinnerung, aber wahrscheinlich habe ich das nur geträumt.

      Viele Grüße
      Moriaan
      Avatar
      schrieb am 16.06.08 12:31:55
      Beitrag Nr. 35 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.306.575 von Moriaan am 15.06.08 22:58:15Tja,

      und Umdeckungen gab es auch nicht. Dann sollten die Betroffenen endlich mal alle Schreiben von Tiefenbacher zusammenlegen und dann geschlossen gegen MLP vorgehen.

      Doch dazu muß man sich trauen und endlich mal auch nach einer Kündigung das blaue Band richtig ablegen.

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 22.06.08 03:58:10
      !
      Dieser Beitrag wurde moderiert. Grund: Beschwerde durch Firma liegt w:o vor
      Avatar
      schrieb am 22.06.08 09:07:37
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.348.102 von verite1976 am 22.06.08 03:58:10ich weiß was du für dieses Posting bekommen hast und ich weiß auch von wem:cool::cool::cool:
      Avatar
      schrieb am 22.06.08 12:27:26
      Beitrag Nr. 38 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.348.205 von stresstest am 22.06.08 09:07:37Lieber stresstest, maile mir mal, was Du damit meinst. Eilt - danke!
      Avatar
      schrieb am 23.06.08 21:22:35
      Beitrag Nr. 39 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.348.102 von verite1976 am 22.06.08 03:58:10Hallo Verite1976,

      wann war denn das Urteil?
      Wie war die Begründung?

      Infos auch gerne via Boardmail.

      Gruß

      Moriaan
      Avatar
      schrieb am 23.06.08 23:03:01
      Beitrag Nr. 40 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.357.299 von Moriaan am 23.06.08 21:22:35verite1976,

      kann es sein, daß Du vielleicht einiges verschwiegen hattest? Bei seinen Anwälten muß man immer ganz, ganz ehrlich sein!

      stresstest, ich bitte Dich um eine Antwort zum einer Frage bzgl. verite1976.

      Danke und gute Nacht - interna!
      Avatar
      schrieb am 29.06.08 13:39:40
      Beitrag Nr. 41 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.358.072 von interna am 23.06.08 23:03:01Nein, Interna, ich habe nichts verschwiegen.

      Wenn ich in der Begründung des Urteils lese, dass es für die Rückzahlung des Vorschusses nicht darauf ankommt, ob jemand Arbeitnehmer oder Handelsvertreter war, stelle ich mir ernsthaft die Frage, ob ich nicht bei meiner Anwältin Regress nehme.

      Schönen Tag noch!
      Avatar
      schrieb am 29.06.08 17:26:38
      Beitrag Nr. 42 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.399.325 von verite1976 am 29.06.08 13:39:40Recht so Herr Rechtsanwalt

      Jetzt gibt es wieder einen väterlichen Schlag auf die Schulter.
      :keks:
      Avatar
      schrieb am 30.06.08 12:10:53
      Beitrag Nr. 43 ()
      Hier mal das aktuelle Orderbuch:

      Stück Geld Kurs Brief Stück
      11,02 Aktien im Verkauf 1.500
      11,01 Aktien im Verkauf 500
      11,00 Aktien im Verkauf 4.500
      10,98 Aktien im Verkauf 2.500
      10,97 Aktien im Verkauf 2.200
      10,95 Aktien im Verkauf 2.585
      10,94 Aktien im Verkauf 1.400
      10,92 Aktien im Verkauf 418
      10,91 Aktien im Verkauf 3.050
      10,89 Aktien im Verkauf 400

      Quelle: http://aktienkurs-orderbuch.finanznachrichten.de/MLP.aspx

      2.446 Aktien im Kauf 10,88
      127 Aktien im Kauf 10,87
      490 Aktien im Kauf 10,86
      703 Aktien im Kauf 10,85
      2.256 Aktien im Kauf 10,84
      69 Aktien im Kauf 10,83
      340 Aktien im Kauf 10,81
      479 Aktien im Kauf 10,80
      5.775 Aktien im Kauf 10,79
      1.000 Aktien im Kauf 10,76

      Summe Aktien im Kauf Verhältnis Summe Aktien im Verkauf
      13.685 1:1,39 19.053
      Avatar
      schrieb am 30.06.08 19:42:10
      Beitrag Nr. 44 ()
      Ist ein bißchen off-topic, aber ich kann noch keinen thread eröffnen, da ich noch "kein Vollmitglied" bin, daher poste ich das mal hier, Alex, wenn du einen eigenen thread mit meinem Beitrag eröffnen willst, wäre ich Dir dankbar...
      Also, zur Sache: ich bin seit einiger Zeit (Monate, nicht Jahre) nach 10 +/- x Jahren bei MLP raus. Heute erhalte ich einen Brief von der Deutschen Rentenversicherung, Betriebsprüfung nach § 28 p Abs. 1 SGB IV. Nachdem ich 1999 bei der GL-Tagung in Edinburgh eine Standard Life Befreiungsversicherung abgeschlossen habe (provisionsfrei, jedenfalls für Berater/GL´s :laugh::laugh:) und mich somit dauerhaft von der BfA habe befreien lassen, dachte ich eigentlich, daß ich zumindest von dem Verein für alle Zeiten in Ruhe gelassen werde.
      Hat jemand eine Idee, wie ich mir die Typen vom Hals halten kann? Ach so, ich habe keine Arbeitnehmer beschäftigt o.ä., da ich ja dauerhaft befreit worden bin. Wäre sehr dankbar für zweckdienliche Hinweise.
      Avatar
      schrieb am 30.06.08 23:37:42
      Beitrag Nr. 45 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.406.591 von gras-plus-halm am 30.06.08 19:42:10gras-plus-halm, bleib mal locker!

      Wie sich langsam herumgesprochen haben dürfte, tendieren Gerichte, Behörden und Versicherung dazu, Strukkis und Edelstrukkis als abhängig Beschäftigte anzusehen. Insbesondere unsere Freunde aus Wiesloch haben gerade mächtig die Pappe auf, da es diese Betriebsprüfung gab. :cool:

      Derjenige, der Lohnnebenkosten usw. nachzuzahlen hat, ist der Arbeitgeber - folgt man der Tendenz, so wäre dies MLP. Der einzelne Strukki wird wohl ein bisschen Lohnsteuer abdrücken müssen, aber das sollte nicht die Welt sein. (Viel Umsatz dürfte es ja nicht gegeben haben in letzter Zeit ... :p )

      Über die Einzelheit informiert in ca. zwei Wochen das neue http://www.handelsvertreter-blog.de/, das derzeit nur provisorisch eingerichtet ist. Da werdet ihr umfangreiche Ressourcen und Infos aus erster Hand finden.

      (Ja, Uwe, schon wieder ein Blog! Sollen wir Dir einen guten Rechtsanwalt empfehlen, der es platt machen könnte? :D)
      Avatar
      schrieb am 01.07.08 22:21:52
      Beitrag Nr. 46 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.408.193 von finanzparasiten am 30.06.08 23:37:42parasit, Deine Antwort geht am Thema vorbei, ich vermute, daß das vielleicht sogar bewußt geschah, ganz einfach deswegen, um in Trittbrettfahrer-Manier dein Handelsvertreter-Zeug transportieren zu können, das mit meinem Thema NIX zu tun hat...

      Deswegen nochmal an alle diejenigen, die als Betroffene oder Beobachter ohne Eigeninteresse helfen können und wollen:

      Was hat es mit dieser Betriebsprüfung auf sich? Die Betriebsprüfung hat NICHT bei MLP stattgefunden, sondern ist MIR avisiert worden und wurde nicht vom Finanzamt, sondern von der DRV initiiert. Für mich irritierend, da mir wie bereits gesagt seit 1999 die endgültige Befreiung von der BfA-Versicherungspflicht vorliegt.
      Avatar
      schrieb am 02.07.08 00:22:27
      Beitrag Nr. 47 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.416.773 von gras-plus-halm am 01.07.08 22:21:52Gras-plus-halm,

      interessante Verschwörungstheorien über unsere Beweggründe und unser "Eigeninteresse". Weiter so, mehr davon!

      Ein einfaches "Danke" hätte es auch getan. Das Handelsvertreter-Blog hat mit dem Thema ziemlich genau 100% zu tun. Mit den Zusammenhängen dürften durchschnittliche Strukkis allerdings überfordert sein.

      Die Betriebsprüfung, von der wir reden, hat sehr wohl in Wiesloch stattgefunden. Und sie liegt den Wieslöchern schwer im Magen. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 02.07.08 09:34:55
      Beitrag Nr. 48 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.416.773 von gras-plus-halm am 01.07.08 22:21:52Lieber gras-plus-halm,

      die Befreiung wird nicht reichen, wenn sich seitdem die Umstände geändert haben. Lese Dir mal durch, was bei in den Briefen von den Krankenkassen steht.

      Wenn Du einen guten und sauber arbeitenden GL hast, der sich so benimmt, wie es mal angedacht war, dann wirst Du befreit bleiben. Doch alleine die Punkte:

      - Urlaubsverbot
      - Anwesentheitspflicht
      - Montagsrundenpflicht
      - Potentialbeschränkung inkl. gebunkerter Adressen
      - Abnahmezwang von Papier (in Form von Büchern, Broschüren etc.)

      könnten im Einzefall schon ausreichen, Dir Deine Befreiung unter dem Hintern wegzuziehen.

      Ich hoffe, daß Du einen GL der seltenen Art hast!
      Avatar
      schrieb am 15.07.08 11:21:24
      Beitrag Nr. 49 ()
      MLP hält sich auch heute richtig gut. Wenn man sich da mal andere Werte anschaut...

      Orderbuch ist aktuell sehr ausgeglichen:

      Stück Geld Kurs Brief Stück
      11,49 Aktien im Verkauf 8.379
      11,48 Aktien im Verkauf 220
      11,46 Aktien im Verkauf 2.292
      11,45 Aktien im Verkauf 3.300
      11,44 Aktien im Verkauf 200
      11,42 Aktien im Verkauf 1.128
      11,40 Aktien im Verkauf 378
      11,39 Aktien im Verkauf 951
      11,37 Aktien im Verkauf 965
      11,36 Aktien im Verkauf 3

      Quelle: http://aktienkurs-orderbuch.finanznachrichten.de/MLP.aspx

      2.606 Aktien im Kauf 11,33
      3.924 Aktien im Kauf 11,32
      377 Aktien im Kauf 11,31
      2.000 Aktien im Kauf 11,30
      500 Aktien im Kauf 11,29
      415 Aktien im Kauf 11,27
      2.238 Aktien im Kauf 11,23
      1.000 Aktien im Kauf 11,20
      3.101 Aktien im Kauf 11,19
      1.500 Aktien im Kauf 11,15

      Summe Aktien im Kauf Verhältnis Summe Aktien im Verkauf
      17.661 1:1,01 17.816
      Avatar
      schrieb am 16.07.08 15:08:41
      Beitrag Nr. 50 ()
      Wer möchte mir weiter helfen?

      Ich habe seit drei Jahren einn Disput mit MLP, jetzt vertreten durch die Kanzlei Tiefenbacher, wegen der bekannten Vorschußrückzahlung.

      Mittlerweile ist dies beim Landgericht anhängig - mit Anwaltszwang.

      Kann mir jemand einen Anwalt nennen der sich zumindest mit dieser Sache schon einmal befaßt hat?

      Vielen Dank im Voraus
      treblada
      Avatar
      schrieb am 16.07.08 21:13:04
      Beitrag Nr. 51 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.520.529 von treblada am 16.07.08 15:08:41Jakobs - Wiesbaden
      Schatz - Trier
      Manteuffel - Herr Wurdack - Münster

      viel Erfolg - interna
      Avatar
      schrieb am 16.07.08 21:36:36
      !
      Dieser Beitrag wurde moderiert. Grund: Beschwerde durch Firma liegt w:o vor
      Avatar
      schrieb am 16.07.08 22:06:40
      Beitrag Nr. 53 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.524.397 von 83094 am 16.07.08 21:36:3683094,

      ich wünsche denen viel Erfolg, die sich geistig befreien können. Da sind wir uns ja einig.

      Was hältst Du von Manteuffel-Küster (bzw. von Herrn Wurdack)?

      :D
      Avatar
      schrieb am 16.07.08 22:29:24
      !
      Dieser Beitrag wurde moderiert. Grund: Korrespondierendes Posting wurde entfernt
      Avatar
      schrieb am 17.07.08 06:25:36
      Beitrag Nr. 55 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.524.953 von passmann am 16.07.08 22:29:24
      also ich werde von ihr betreut. Mehrere meiner Ex-Kollegen auch.Bei uns sieht es ganz gut aus.Ich hatte hier kürzlich nachgefragt:

      Es sollen bis jetzt keine verlorenen schriftliche Urteile vorliegen von Verfahren die sie bis zum Ende geführt hat. Gewonnene schon. MLP hat wohl mehrere Klage gegen sie persönlich laufen weil sie MLP mächtig einheizt. MLP hat jetzt eines dieser Verfahren verloren. Eine Veröffentlichung dazu soll noch kommen.

      also ich vermute das der User 830... von der Zentrale ist oder von der Kanzlei Tiefenbacher.ist ja bekannt das MLP hier kräftig Stimmung macht
      Avatar
      schrieb am 17.07.08 07:58:28
      Beitrag Nr. 56 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.525.676 von blueend am 17.07.08 06:25:36Ach, es war so gemeint:

      MLP muß mächtig zahlen und garantiert verlieren!

      83094, sorry, daß ich Dich falsch verstanden habe!
      Avatar
      schrieb am 17.07.08 09:02:15
      Beitrag Nr. 57 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.525.818 von interna am 17.07.08 07:58:28Hast auch früher schon mitunter etwas länger gebraucht als andere.

      Have a nice day - und bitte erst denken, dann schreiben, nicht anders herum.

      :D
      Avatar
      schrieb am 17.07.08 09:02:47
      Beitrag Nr. 58 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.525.818 von interna am 17.07.08 07:58:28www.ra-gwl.de
      ich hatte persönlich mit "ra w" zu tun, mein laienhafter eindruck war, daß er sich mit der wieslöcher materie exzellent auskennt
      Avatar
      schrieb am 17.07.08 10:25:38
      Beitrag Nr. 59 ()
      Wärt Ihr "alten Hasen" bitte so nett und würdet in dürren Worten nochmal darlegen, welchen Anteil seines angehäuften Vorschuss-Saldos man innerhalb welcher Frist zurückbezahlen muss und wie es sich de facto mit der Kündigungsfrist verhält? Ist ja de facto ein Berufsverbot, oder? Vor allem: wer würde denn bitte schön nachprüfen können, ob man nicht am nächsten Tag an einem anderen Schreibtisch sitzt?
      Besten Dank im voraus!
      Avatar
      schrieb am 20.07.08 00:05:52
      Beitrag Nr. 60 ()
      Hallo Zusammen!

      willkommen im Club - nach über 5 Jahren kam bei mir nun auch die Post von Tiefenbacher und Co. an. Bin seit geraumer Zeit mit ra w von www.ra-gwl.de in der Sache beschäftigt. Die letzten Paar Jahre immer mal wieder einen Saldo, einmalig einen Mahnbescheid, nun nach abgelehnten Vergleichsangeboten unsererseits, die Klageerhebung seitens Tiefenbacher.
      Was erwartet mich? kann ich mich auf w verlassen? :confused:

      Da Konto "Lebenserfahrung" sollte irgendwann in Bezug auf den "Blauen Verein" abgeschlossen werden.

      Freue mich auf regen Austausch! Besten Dank vorab...
      Avatar
      schrieb am 20.07.08 07:16:10
      Beitrag Nr. 61 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.544.891 von itsdone am 20.07.08 00:05:52Es gibt bzgl. der Wieslöcher zwei Kanzleien, die hinreichend mit dieser Firma erfahren sind. Praktisch alle anderen Anwälte müssen ihre Erfahrungen mit der besagten MLP-Kanzlei, die jeden Trick schon zig mal durchprobiert hat, selber machen.

      Die Kanzlei Gollhofer ist eine gute Wahl, nach verbreiteter Meinung soll sie allerdings relativ früh zu Vergleichen neigen. Dafür ist das Verhältnis zwischen dieser Kanzlei und den MLP-Anwälten offenbar entspannt.

      Ein großes Problem haben die Wieslöcher offenbar mit der Kanzlei Jakobs, sodass sie sich veranlasst sehen, allerhand Nebenkriegsschauplätze zu eröffnen, um sie bei der Arbeit zu blockieren. So wurden vor einigen Monaten eine Flut absurde Abmahnungen losgelassen, aberwitzige äußerungsrechtliche Prozesse initiiert und andere unsportliche Maßnahmen ergriffen.

      Angesichts der harten Bandagen, mit denen um Vorschüsse und Provisionsansprüche gekämpft wird, können wir uns des Eindrucks nicht erwehren, dass das Vermögen der "Berater" zu den Haupteinnahmequellen von MLP gehört. Angesichts der Vielzahl an Verfahren müsste eigentlich jedem klar werden, dass das Ausscheiden aus diesem Unternehmen planmäßig über eine gerichtliche Auseinandersetzung erfolgt. Zu "verschenken" hat man bei MLP nichts.

      Wir teilen die Einschätzung, dass es sich bei dem Diskussionsteilnehmer "83094" um einen firmengesteuerten Provokateur handelt. Solche Fakes sind bei MLP Alltag, wie die "zufriedenen Kunden" des Dr. Böttger, die nachhaltigen Manipulationen der MLP-Wikipediaseite, die verdeckte PR-Kampagne mit Raffelhüschen sowie die vollmundigen Versprechungen von Uwe beweisen, die sich kontinuierlich als auf Sand gebaut herausstellen.
      Avatar
      schrieb am 20.07.08 10:03:36
      Beitrag Nr. 62 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.545.080 von finanzparasiten am 20.07.08 07:16:10Und das lustige

      F. Jakobs hat sich für die Abmahnungen und die Prozesse einen Todfeind von MLP als Finanzierer angelacht und alles an eine renommierte Presserechtskanzlei. Und den 1. Prozess hat sie schon gewonnen.:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 24.07.08 10:41:10
      Beitrag Nr. 63 ()
      Dann scheint ja F.Jakobs die bessere Wahl zu sein als Gollhofer, da sie wohl ein wenig bissiger ist.
      Bin mir noch unsicher, wen ich nehmen soll. Hat Gollhofer sich bis jetzt nur verglichen?
      Wer hat Erfahrungen hinsichtlich der erfolgreichen Tätigkeit von Gollhofer oder Jacobs?
      Avatar
      schrieb am 24.07.08 10:56:23
      Beitrag Nr. 64 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.575.817 von Telefonato am 24.07.08 10:41:10@ blueend: Wir wissen nichts über einen angeblichen Prozessfinanzierer. Hier ist das für MLP wenig schmeichelhafte Urteil: http://www.buskeismus.de/urteile/7O508_lg_Wiesbaden.pdf
      Avatar
      schrieb am 24.07.08 19:09:48
      Beitrag Nr. 65 ()
      Sektenartig ist gut,da ist nix artig
      Avatar
      schrieb am 24.07.08 19:16:39
      Beitrag Nr. 66 ()
      Werde morgen mal nachfragen wer das war von Tiefenbacher hoffentlich der gleiche wie bei mir,dann habe ich ja gute Chancen:keks:
      Avatar
      schrieb am 24.07.08 21:28:43
      Beitrag Nr. 67 ()
      RA Schwake
      Avatar
      schrieb am 24.07.08 22:36:10
      Beitrag Nr. 68 ()
      Ja es stimmt, viele Gerichte sehen es so. Im Falle MLP hat das LAG Rheinland- Pfalz vor Jahren so entschieden. Urteil ist in iuris veröffentlicht. Dort gibt es auch seitenlange Ausführungen zur Scheinselbstständigkeit (die üblichen Argumente MOB, Schulungen, Notebook etc.), nach dem LAG alles zulässig wegen § 86 HGB!
      Avatar
      schrieb am 24.07.08 22:47:57
      Beitrag Nr. 69 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.582.130 von stresstest am 24.07.08 21:28:43Man soll nicht schlecht über Leute reden, wenn sie sich nicht wehren können. Bei Onkel Sam(uel) mache ich eine Ausnahme:D

      Der Bursche formuliert/argumentiert derart konfus und dilletantisch, daß man sich zwangsläufig fragen muss, wie der sich bei Tiefenbacher hält? Wie konnte so einer nur Anwalt werden?

      Bei seinen Anwälten scheint MLP nicht die gleichen Qualitätsstandards wie bei der Produktauswahl anzuwenden. Oder vielleicht doch??? Wenn man sich einige MLP-Produkte so anschaut und dann Sam...Da wird einem einiges klar...:laugh:
      Avatar
      schrieb am 29.07.08 16:54:11
      Beitrag Nr. 70 ()
      Hi Zusammen,

      hatte die Tage ein nettes Gespräch mit GWA in Mannheim.
      Die Behandlung als Arbeitnehmer bzw. Verhandlung der Rückforderung seitens MLP vor dem Arbeitsgericht wurde im Frühjahr vom BGH geklärt: Hat der Ausgeschiedene MLP Consultant in den letzten 6 Monaten im Schnitt mehr als 1000€ Provisionen erwirtschaftet (egal wie viel auf dem Giro-Konto ankommt) so gilt er als Selbständiger und die Verhandlung bleibt beim Landgericht.
      Also Pech für alle die keine Sektenmitglieder bleiben wollen und tatsächlich was produziert haben. Schade nur, dass die lange Akquise-Phase in einer neu eröffneten A-GS niemanden interessiert. Selber Schuld wer seinem GL glaubt und erstmal für einige Monate den Schwerpunkt auf Klemmbrett-Akquise und Seminarveranstaltungen legt, um dann nette Vorarbeit für seine Nachfolger leistet...

      Hinterher ist man immer schlauer
      Avatar
      schrieb am 29.07.08 18:09:04
      Beitrag Nr. 71 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.607.607 von itsdone am 29.07.08 16:54:11Das ist doch Käse den du schreibst.

      Frau JAkobs sagt das das immer noch eine Rolle spielt und das es bis jetzt keinen Prozess gibt der vom BGH in der Sache entschieden wurde du hast da wohl was falsch verstanden. GWA haben wohl ein größeres Verfahren beim LAndesarbeitsgericht verloren ????????
      Avatar
      schrieb am 29.07.08 19:04:39
      Beitrag Nr. 72 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.608.233 von blueend am 29.07.08 18:09:04Auch Hallo,

      das Urteil, von dem itsdone spricht, betrifft nicht die Einstufung als Arbeitnehmer/Selbständiger, sondern bloß den Rechtsweg zu den Zivilgerichten oder den Arbeitsgerichten (§ 92a HGB iVm 5 Abs. 3 ArbGG). Selbständige Handelsvertreter können dabei "in den Genuss" der Arbeitsgerichte kommen, wenn sie unter € 1.000,00 in den letzten 6 Monaten "bezogen" haben. Das Urteil betrifft dabei die Frage, was "bezogen" heisst. Das, was gezahlt wurde oder das, was an Provisionsansprüchen unbedingt entstanden ist? Der Entscheidung nach das, was an Provisionsansprüchen entstanden ist.

      Zum "Genuss" der Arbeitsgerichte: Dort gibt es keine Kostenerstattung für die Rechtsanwaltskosten bei Gewinnen des Rechtsstreits. Man bleibt also auf seinen Rechtsanwaltskosten sitzen. Die Gesellschaften kümmert das - meistens - nicht. Sie haben genug Geld für Anwälte. Es kann also auch zu einem Druckfaktor werden, bei den Arbeitsgerichten zu landen.
      Avatar
      schrieb am 29.07.08 19:14:14
      Beitrag Nr. 73 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.608.651 von observierer am 29.07.08 19:04:39Das "Urteil" ist nur ein Beschluss.

      Es betrifft, wie "observierer" zutreffend bemerkt, den Weg zu den Arbeitsgerichten.

      Den halten wir allerdings für vorteilhaft: Man kann nicht mit den Anwaltskosten der Gegenseite belastet werden. Der finanzielle Druck ist in entsprechenden Fällen nicht unerheblich. :look:

      Die Kehrseite der Medaille ist, dass die Arbeitsgerichte in Handelsvertreterrecht manchmal eine geringere Kompetenz bieten als die sogenannten "ordentlichen" Gerichte. :cool:

      Eine andere Gerichtsbarkeit kommt in Betracht, wenn man in der MLP-Rechtsabteilung bzw. der faktisch angeschlossenen Anwaltskanzlei arbeitet und vor Gericht vorsätzlich falsch vorträgt: Strafgerichtsbarkeit. :p
      Avatar
      schrieb am 29.07.08 19:46:10
      Beitrag Nr. 74 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.608.732 von finanzparasiten am 29.07.08 19:14:14Tja,

      ist wirklich ein Beschluss.
      Avatar
      schrieb am 31.07.08 21:50:27
      Beitrag Nr. 75 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.252.608 von interna am 06.06.08 11:13:36Hallo,

      ich bin durch Zufall auf eure Diskussion gestossen, und kann dazu folgendes beisteuern:

      Ich habe von 2000 bis 2002 als MLP Beraterin gearbeitet. Irgendwann hat es bei mir dann doch Klick gemacht, ich habe angefangen bestimmte Dinge zu hinterfragen und damit fingen die Probleme an. Am Ende der ganzen Querelen habe ich mit MLP auf einen Aufhebungsvertrag geeinigt und lange nichts mehr von ihnen gehört. Bis dann ein Brief mit der Rückforderungen von Vorschußsalden kam... Da ich in dem ganzen juristischen Dschungel kein Licht sah, habe ich mir einen Anwalt genommen, der leider ein Fehlgriff war. Mein zweiter Anwalt hat sich sehr bemüht mir zu helfen, aber da der erste Anwalt wichtige Fristen versäumt hatte, konnten wir nicht mehr viel ausrichten.

      zu 1) Ein Vergleich wurde geschlossen. Von einer richtigen Vergleichquote kann man aber nicht sprechen, da der Anwalt von MLP zu keiner Verhandlung breit war. Wir haben uns dann auf eine Deckelung der Forderung geeinigt, die sonst wohl durch Storni noch weiter hätte steigen können und auf relativ niedige Rückzahlungsraten, was mir im Babyjahr ohne Einkommen entgegen kam. Sonst konnten wir nicht viel Ausrichten, da die Verträge mit den Beratern juristisch wohl sehr ausgeklügelt sind. Der Richter sagte in etwa : ...MLP ist juristisch sehr gut beraten...

      zu 2) Ich hatte Papiere von meinem ehemaligen Geschäftsstellenleiter, die belegten, das ich meine Vorschüsse bis auf ca. 10% verdient hatte. Diese 10% wären als Rückzahlung überschaubar gewesen, aber MLP bzw. der Anwalt hat behauptet, dass es solche Abrechungen nicht gibt - ob wohl die jeder Geschäftsstellenleiter monatlich erhält um zu sehen, wie die Berater laufen... Da auf den Papieren ein offizielles MLPzeichen oder ein Stempel fehlte wurden sie vom Gericht leider auch nicht anerkannt. Ich hätte mir die Abrechungen ja auch selbst basteln können...

      zu 3) Ich kann nur jedem raten, sich einen guten Anwalt für Vertagsrecht zu suchen, der Erfahrung mit MLP hat. Leider ist das irgendwie schwer zu realisieren. Ich habe damals gemeinsam mit meinem (zweiten) Anwalt nach Informationen gesucht, aber leider gab es da keine solchen Foren wie hier bzw. es wurde nichts geschrieben.

      Ein gemeinsamer Austausch unter Betroffenen ist sicher hilfreich, da man als Einzelkämpfer kaum eine Chance hat.

      Ich bin über mein Gerichtsurteil zwar nicht glücklich, aber MLP kann mich nun nicht mehr unter Druck setzen, wenn ich mich an die Vereinbarungen halte und schön brav meiner Rückzahlungsverpflichtung nach komme. Irgendwann habe ich auch das geschafft und kann das Kapitel MLP ist für mich dann abgeschlossen. Gelernt habe ich auf jden Fall viel...

      Viele Grüße, winniekmg
      Avatar
      schrieb am 31.07.08 22:03:14
      Beitrag Nr. 76 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.627.068 von winniekmg am 31.07.08 21:50:27

      Eine Reihe von EX-Beratern haben sich zusammen geschlossen. wir raten jedem Bewerber. Lasst die Finger von MLP. Ihr macht euch unglücklich.
      Avatar
      schrieb am 31.07.08 22:05:42
      Beitrag Nr. 77 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.627.160 von blueend am 31.07.08 22:03:14Alle die rein gefallen sind wie winnie schickt doch bitte eure geschichte an www.mlpwatchblog.com wegen einer veröffentlichung.
      Avatar
      schrieb am 01.08.08 06:31:43
      Beitrag Nr. 78 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.627.186 von blueend am 31.07.08 22:05:42winniekmg,

      es gab solche Listen, damit man als GL feststellen konnte, wie hoch die Salden der Beraterinnen und Berater noch sind. Ich als Ex-GL habe die ja selber gehabt. Und das war ja auch mehr als verständlich!

      Zu Deiner Aussage:


      Ein gemeinsamer Austausch unter Betroffenen ist sicher hilfreich, da man als Einzelkämpfer kaum eine Chance hat.


      Das war mal der Knackpunkt. Jetzt geht es zum Glück viel, viel besser! Ich freue mich für Dich, daß der Druck weg ist und wünsche Dir für die Zukunft alles Gute. Betroffene sollten sich einen der bekannten guten Anwälte suchen!

      Viel, viel Erfolg!


      interna
      Avatar
      schrieb am 01.08.08 07:28:38
      Beitrag Nr. 79 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.627.996 von interna am 01.08.08 06:31:43Hier mal etwas zur Arbeitsweise entsprechend spezialisierter Anwälte:

      MLP profitiert wie beim Verticken von Finanzprodukten auch bei den Verfahren gegen die eigenen Leute von Wissenslücken. Entsprechende Anwälte legen eine Sammlung von Urteilen an, in denen sie Rechtsfragen geklärt haben. Diese Urteile sind für Außenstehende praktisch nicht recherchierbar.
      Die Anwälte der Wieslöcher wiederum haben auch so einen Giftschrank und legen in ihren Verfahren den Richtern die ihnen günstigen Urteile vor. Strukki-Anwälte, welche die gegenteiligen Urteile nicht kennen, müssen zwangsläufig bei entsprechend einseitig informierten Richtern Schiffbruch erleiden, mögen sie ansonsten auch noch so gut sein.
      Avatar
      schrieb am 01.08.08 15:06:42
      Beitrag Nr. 80 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.628.046 von finanzparasiten am 01.08.08 07:28:38Hallo,

      das mit dem Giftschrank ist grundsätzlich richtig. Das ist aber per se kein Nachteil.

      Kennt man die entsprechenden "Gegenurteile", so ist es gerade bei Provisionsrückforderungsprozessen aufgrund der immensen Darlegungslast des Rückfordernden im Prozess immer möglich, zumindest einen sehr guten Vergleich hinzubekommen, wenn nicht zu gewinnen.

      Nachteilig wird die Sache erst, wenn ein Anwalt ein Mandat annimmt, von dessen Rechtsmaterie er keine Ahnung hat.
      Ein solcher Anwalt ist keinen Deut besser als die Gesellschaften und deren Anwälte, da er sein finanzielles Interesse genauso schamlos verfolgt.

      Außerdem gibt es mannigfaltige Informationsquellen zur Recherche in vertriebsrechtlichen Fragen. Ich verweise etwa auf Leitsatzkartei "VertR-LS Das Vertriebsrecht in Leitsätzen", die sich ausführlichst dem Versicherungsvertrieb widmet. Auch könnte sogar schon ein Blick in einen einfachen HGB-Kommentar oder
      ins Internet reichen. Oder ein Eintrag in einem Forum.

      Ich sammele im Übrigen gerade Urteile gegen MLP. Wer also was zu bieten hat, den bitte ich, mich anzufunken und mir solche zu übersenden. Urteile für MLP suche ich natürlich auch. Ich suche grundsätzlich alles, was für und gegen MLP so an Urteilen ergangen ist.
      Avatar
      schrieb am 01.08.08 15:25:59
      Beitrag Nr. 81 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.631.828 von observierer am 01.08.08 15:06:42Sorry, will nicht gemein sein, aber die Steilvorlage ist einfach so schön:

      Frag doch mal wg. Urteilen bei Frau Jakobs nach.

      Die hat viele - pro MLP wohlgemerkt.

      :D :D :D
      Avatar
      schrieb am 01.08.08 15:57:08
      Beitrag Nr. 82 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.631.828 von observierer am 01.08.08 15:06:42In diesem Zusammenhang kann man nur an alle Ex-MLP´ler appellieren, dass sie sich eine(n) Anwältin/Anwalt wenden, die/der sich bestens im Vertriebsrecht (speziell zu Handelsvertretern) auskennt!

      Es gibt mittlerweile einige Gute auf diesem Gebiet. Namen wurden hier auch schon genannt...

      Die unerfahrenen Anwälte haben i.d.R. keine Chance gegen MLP! Daher rühren auch die Urteile pro MLP...:mad:

      Wer noch nie auf Schlittschuhen gestanden hat, von dem kann man auch keine Performance à la Kati Witt erwarten, oder;)?!

      P.S.
      @83094
      Du weisst sicherlich auch, wie viele Urteile es pro MLP gab, wenn die Ex-MLP´ler von Frau J. vertreten wurden, oder:D:D:D?
      Avatar
      schrieb am 01.08.08 18:14:20
      Beitrag Nr. 83 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.632.299 von Outtake am 01.08.08 15:57:08Sich auskennen im Handelsvertreterrecht ist schön und gut.

      Der führende Anti-DVAG-Anwalt, ein Freund von Finanzparasiten.de, ist deshalb so erfolgreich, weil er systematisch mit dem Laden Schach spielt und eine Vielzahl an Verfahren parallel und taktisch geschickt einsetzt. Wer alleine und ohne Spezialkenntnisse über die Arbeitsweise der jeweiligen Strukkibude vorgeht, hat schlechte Karten.

      Was MLP-Schreck Frau Jakobs betrifft, so haben wir bei Hunderten von ihren MLP-Verfahren genau von einem gehört, das pro MLP entschieden wurde, dieses unter sehr speziellen Umständen. Soviel zum Geschwätz dieses mäßig informierten Zeitgenossen, der hier im Board mäßig überzeugende Komödien bietet. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 02.08.08 19:09:13
      Beitrag Nr. 84 ()
      ..wenn man das hier alles so liest fragt man sich warum es keine "interessenvereinigung" oder sowas in der art für ne sammelklage gegen den verein und deren aggressiven anwälte gibt - ich denke unsere schlagkraft wäre grösser und die kosten für den eizelnen geringer - denkt mal drüber nach...
      Avatar
      schrieb am 04.08.08 10:33:25
      Beitrag Nr. 85 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.636.950 von neotrade am 02.08.08 19:09:13Guten Morgen neotrade,

      1. weil die Berater im Schnitt zu ängstlich sind
      2. weil die Rechtsanwälte häufig nicht kooperieren!

      Schade - Grüße interna
      Avatar
      schrieb am 04.08.08 10:39:09
      Beitrag Nr. 86 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.633.429 von finanzparasiten am 01.08.08 18:14:20Lieber parasit,

      sprichst Du mal wieder im Plural über Dich?

      Netter Gag am Montag Morgen! Höchst amüsant!


      :D :D :D
      Avatar
      schrieb am 04.08.08 11:51:10
      Beitrag Nr. 87 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.640.876 von interna am 04.08.08 10:33:25Hallo interna,

      die Ängstlichkeit unter MLP-Beratern ist in Bezug auf rechtliche Auseinandersetzungen tatsächlich gegeben. Viel schlimmer in dieser Hinsicht ist es allerdings, dass ALLE MLP-Berater ausnahmslos bis es ernst wird denken: "Ich kenne den Gerd, ich kenne den Muhyddin, ich kenne den und den und der wird das schon so richten, dass es fair abgeht." Wenn dann das erste Mal "Sie" auf einem Schreiben steht (und nicht: "Lieber Heinz-Herbert,"), habe ich das Gefühl, manche fallen in Ohnmacht. Aus diesem Grunde sind viele anfangs nicht aggressiv genug.

      Zur Kooperationn unter Anwälten: In welcher Form sollten wir kooperieren? Gut, ich hätte gerne ein paar Infos aus diesem Forum (und Urteile!) und bin auch bereit etwas zu geben, aber den Job für einen anderen Anwalt werde ich nicht machen können und der nicht für mich. Darauf läuft aber eine Kooperation bei mit der Materie vertrauten und nicht mit der Materie vertrauten Anwälten hinaus, weil es im Regelfall mehr Zeit kostet, das Wissensgefälle auszuräumen als die Sache selbst zu machen.
      Avatar
      schrieb am 04.08.08 13:26:12
      Beitrag Nr. 88 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.641.591 von observierer am 04.08.08 11:51:10Hallo observierer,

      ganz einfach: Wir trommeln 3-4 gute Anwälte zusammen und verlangen vorher eine Verschwiegenheitserklärung von den Anwälten. Dann legen wir offen, wie wir gegen MLP vorgehen. Dazu braucht man evtl. ca. 15-20 Berater, die Bedarf haben. Danach teilt man sich die Kunden auf und erklärt schriftlich, welche Informationen etc. in einen Topf fließen - für alle Anwälte frei.

      Ein Gremium von drei Leuten (keine Anwälte) überwacht, wer was wie liefert. Wer auf Dauer nichts liefert, wird von weiteren Informationen etc. gesperrt.

      So einfach ist das! Und ich habe viele, viele Daten und Informationen, die helfen könnten und die ich gerne frei abgebe (natürlich nur im legalen Rahmen - klar).

      Auf Ihr Anwälte, melden und Termin finden! Dann werden wir alle schon für Euch werben, wenn Ihr gut seid!


      MLP : My Law Partner

      :D
      Avatar
      schrieb am 04.08.08 13:46:06
      Beitrag Nr. 89 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.642.305 von interna am 04.08.08 13:26:12Interna,

      deine Ideen werden wirklich immer bescheuerter. Wer macht denn da mit? Mach du doch mal eine Kooperation mit MLP oder den anderen Strukkis.Je mehr ANwälte sich hier tummeln desto gefährlicher ist es für uns alle. Schau dir doch mal die Erfolgsquoten an. In meinem Fall hat MLP ganz viele Urteil von so tollen Anwälten vorgelegt die gegen MLP angehn wollen. Außer Fr. Jakobs hat das keiner geschafft und die kann sich jetzt mit den verlorenen Prozessen der anderen Anwälte rumschlagen.
      Avatar
      schrieb am 04.08.08 13:56:19
      Beitrag Nr. 90 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.642.439 von blueend am 04.08.08 13:46:06Außer Fr. Jakobs hat das keiner geschafft

      Was bitte hat Frau Jakobs denn geschafft - außer sich wahnsinnig wichtig zu nehmen???

      Ich höre in Zusammenhang mit diesem Namen immer nur den Begriff Totalausfall.
      Avatar
      schrieb am 04.08.08 14:50:41
      Beitrag Nr. 91 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.642.494 von 83094 am 04.08.08 13:56:1983094,

      also Du willst uns hier einerseits erzählen, du wärst ein MLP-Aussteiger,

      und andererseits ergreifst du Partei für MLP und gegen MLP-Gegner, letzteres auffällig uncool.

      Statt irgendwelcher handfesten Infos kommen nur pennälerhafte Stänkereien, Kraftausdrücke und ähnliches. Was auch immer deine Beweggründe für deine Aktivitäten hier bei WO sein mögen, aber so richtig überzeugend isses halt nich ...
      Avatar
      schrieb am 04.08.08 15:05:54
      Beitrag Nr. 92 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.642.900 von finanzparasiten am 04.08.08 14:50:41Mindestens so überzeugend, wie über sich selbst im Plural zu sprechen...

      :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 04.08.08 16:36:31
      Beitrag Nr. 93 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.642.439 von blueend am 04.08.08 13:46:06blueend,

      ich bin kein toller Anwalt, der gegen MLP vorgehen will. Das machen wir ohnehin schon für eine Reihe von GLs und auch Consultants. Ich habe auch nichts gegen MLP an sich. MLP ist nicht besser oder schlechter als andere Gesellschaften, wenn es um Geld geht. Da wir aber einen recht starken Zulauf von Ex-MLPlern in den letzten Wochen und Monaten haben, dachte ich mir, ich schaue mal, welche Urteile so im Umlauf sind. Ich will hier nicht akquirieren. Konkret interessiert mich alles zu Buchauszug, Ausgleichsanspruch, Fortzahlung der Dynamikprovisionen über das Ausscheiden hinaus, Rückzahlungen von Salden, die bei Übernahme einer Geschäftsstelle mitübernommen werden mussten, Provisionsrückforderungen, Wettbewerbssachen, Vergütung für geleistete Trainertage, usw.. Ich interessiere mich auch dafür, weil wir die Urteile gerne in einer großen vertriebsrechtlichen Datenbank veröffentlichen wollen. Die monetären Interessen daran sind - leider - relativ gering.
      Avatar
      schrieb am 04.08.08 18:28:47
      Beitrag Nr. 94 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.643.983 von observierer am 04.08.08 16:36:31Genau, weil so welche wie du mitmischen wollen verlieren so manche ihre prozesse, verpiss dich:mad::mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 04.08.08 18:53:01
      Beitrag Nr. 95 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.645.114 von blueend am 04.08.08 18:28:47Nun ja, das ist deutlich. Ich werde mich dann vornehmlich wieder auf das Observieren beschränken, behalte mir aber vor, ab und zu doch meine Meinung einzubringen. Vielleicht wird sich dadurch meine "street credibility" etwas verbessern...

      Mitmischen wollen? -Ich glaube, dass der Herr F. aus der Rechtsabteilung und die Kollegen von RAe Tiefenbacher ganz gut mit uns zu tun haben. Ich glaube auch nicht, dass uns jemand als Amateure im Bereich des Versicherungsvertriebs bezeichnen würde. Ist ja auch egal. Jedenfalls suche ich alle möglichen Urteile zu MLP und wollte auf modernem Kommunikationswege mein Glück versuchen. Wer etwas zu geben hat, möge also geben oder eben nicht.
      Avatar
      schrieb am 04.08.08 19:36:30
      !
      Dieser Beitrag wurde moderiert. Grund: Spammposting
      Avatar
      schrieb am 04.08.08 20:05:34
      Beitrag Nr. 97 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.645.641 von finanzparasiten am 04.08.08 19:36:30"Die beteiligten Anwälte arbeiten zur Zeit jeweils die Rückstände vom Urlaub ab und werden hoffentlich bald Zeit finden, regelmäßigen Input zu liefern.":laugh::laugh::laugh:
      DER beteiligte Anwalt, wenn er....naja....
      Avatar
      schrieb am 04.08.08 20:50:43
      Beitrag Nr. 98 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.645.835 von 24601 am 04.08.08 20:05:34Allein auf der Website sind drei Anwälte genannt. (Ist es bei MLP-Strukkis denn schon zuviel verlangt, bis Drei zu zählen? :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 04.08.08 22:59:58
      Beitrag Nr. 99 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.645.307 von observierer am 04.08.08 18:53:01Also wenn etwas mehr Urteile gegen MLP veröffentlicht würden, würde dies uns allen hier (zumindest vielen MLP Kritikern) gut tun. Aber das da jemand kommt und sammeln will ohne diese Urteile im Gegenzug ebenfalls zu veröffentlichen....naja....
      Avatar
      schrieb am 05.08.08 09:23:44
      Beitrag Nr. 100 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.646.134 von finanzparasiten am 04.08.08 20:50:43Mindestens einer der drei genannten trägt durch wildes anonymes Posten in Internetforen nicht unbedingt zur Seriosität seiner Branche bei - oder was meinst Du lieber Parasit?

      :D
      Avatar
      schrieb am 05.08.08 10:15:03
      Beitrag Nr. 101 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.647.938 von 83094 am 05.08.08 09:23:44Du meinst, so wie Du durch wildes anonymes Posten in Internetforen nicht unbedingt zur Seriosität Deiner Firma beiträgst? - Oder was meinst Du lieber 83094?
      Avatar
      schrieb am 05.08.08 10:21:02
      Beitrag Nr. 102 ()
      inzwischen genuegt es einfach einem von MLP beratenen (...) interessenten einen link zu w.o. zu senden ...

      der spricht meist nie mehr davon.

      schon erstaunlich, wie sich die einst "feinste adresse deutschlands" so erfolgreich deklassiert hat...

      bin ja schon laenger in bezug auf die drei buchstaben offline ... aber als ein kunde mir mitgeteilt hat, er haette hier gelesen, man duerfe MLP nun "sektenaehnlich" bezeichnen ... auch vor gericht ...

      da habe ich doch mal schmunzelnd wieder hier reinschauen muessen ...

      (geruechte um eine neue pro sieben soap verdichten sich - codename "mobe" .... :laugh::laugh::laugh::laugh: )

      ich vermisse euch ehrlich :kiss:

      tw:cool:
      Avatar
      schrieb am 05.08.08 12:40:09
      Beitrag Nr. 103 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.646.966 von Moriaan am 04.08.08 22:59:58Hallo Moriaan,

      ähhh, wir wollen die Urteile unter anderem in einer Datenbank veröffentlichen. Das habe ich auch geschrieben. Wenn jemand möchte, kann er ja sämtliche Urteile auch im Internet auf einer Seite für Betroffene posten. Für die Fachpresse sind die Urteile wahrscheinlich nicht weiter von Interesse, weil das Rad in den Urteilen voraussichtlich nicht neu erfunden wurde.

      Nur: Keiner der hier versammelten hat offensichtlich Urteile zu interessanten Fragestellungen betreffend etwa die Wirksamkeit einzelner Klauseln der GL- und der Consultantverträge. Was ist etwa mit dem Umfang der Provisionsverzichtsklausel? Schon mal darüber nachgedacht, dass die Regelung in § 7 Ziffer I 7 der Consultantverträge (§ kann je nach Fassung des Musterconsultantvertrages variieren; guckt in eure Verträge), die von "Aufbauprogrammen der Lebensversicherung, die später zu einer Summenerhöhung führen" so verstanden werden kann, dass mit Vertragsbeendigung kein Verzicht auf die Fortzahlung der dynamischen Provisionen vorliegt und diese bis in alle Ewigkeit fortzuzahlen sind? Nun ja. Kann natürlich sein, dass wir die ersten sind, die das versuchen, durchzuboxen.

      Das wäre natürlich auch ein Ergebnis meiner Recherche.
      Avatar
      schrieb am 05.08.08 12:56:37
      Beitrag Nr. 104 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.645.114 von blueend am 04.08.08 18:28:47blueend,

      halte Dich zurück - ich denke, Du hattest eine gute Kinderstube.

      observierer, lasse Dich von "nicht Deliktfähigen" anmachen. Die Aussteigewilligen und EX-MLPler sind die, um die wir uns kümmern sollten. Schicke mir mal eine Boardmail - evtl. bekommen wir ja einen Ring von Anwälten zusammen. Keine Sorge an alle: Die Anwälte werden dabei genaus hart geprüft wie die Mandanten.

      Wer z.B. unter MLP gut gefahren ist (und solche gibt es auch), sollte zahlen. Wer "mißhandelt" wurde und aufrecht und offen gegen MLP vorgehen möchte, ist herzich willkommen.


      Also observierer, melde Dich und wir finden eine für Euch Anwälte gute Lösung, die insbesondere Euren Mandanten hilft!

      Beste Grüße - interna
      Avatar
      schrieb am 05.08.08 13:34:18
      Beitrag Nr. 105 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.650.208 von interna am 05.08.08 12:56:37www.Finanzparasiten.de hatte mit dem mlpblog den Aussteigern und Aussteigewilligen eine Informationsplattform geboten, die sich nicht so einfach zensieren ließ wie WO. Wir beliefern gelegentlich auch die Kollegen des amrikanischen www.mlpwatchblog.com mit Infos zur Verwendung nasch eigenem Ermessen, darunter auch Urteile. Der Spaß hat Zeit und Geld gekostet. Wir kriegen zwar regelmäßig Danke-Mails, aber mit eigenen Infos haben uns das nur sehr wenige gedankt (die allerdings umso mehr).

      Die Anwälte, die sich über Jahre hinweg an MLP abgearbeitet haben, machen das beruflich. Falls ein anderer Anwalt mal eine individuelle Frage hat, kann jeder selbst entscheiden, ob er diese kollegial beantwortet oder halt nicht. Die Aufforderung an die Anti-MLP-Anwälte, ihre Kronjuwelen im Internet zu verbreiten, damit andere Anwälte das Geschäft machen, wirkt auf die Beteiligten jedoch nur mäßig attraktiv.

      Wer professionelle Rechtsberatung haben will, wird sich wohl zu einem Profi bemühen müssen. Wenn wir Finanzberatung wünschen, dann gehen wir ja schließlich auch nicht zu MLP. :kiss:

      Ansonsten gilt: Was man an uns schickt und freigibt, werden wir auch weiterhin kostenfrei und effizient unter die Leute bringen.
      Avatar
      schrieb am 05.08.08 13:47:56
      Beitrag Nr. 106 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.650.208 von interna am 05.08.08 12:56:37Interna du schadest mehr als du hilfst du Naivling.Am besten du hälst dich raus:mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 05.08.08 13:54:24
      Beitrag Nr. 107 ()
      Hier sollte heute noch ein Rebound anstehen. Bin mal spekulativ long mit Ziel 11,5 Euro.

      Orderbuch schaut auch gut aus:

      Stück Geld Kurs Brief Stück
      11,33 Aktien im Verkauf 2.521
      11,32 Aktien im Verkauf 2.000
      11,31 Aktien im Verkauf 51
      11,30 Aktien im Verkauf 51
      11,29 Aktien im Verkauf 2.301
      11,28 Aktien im Verkauf 328
      11,25 Aktien im Verkauf 289
      11,24 Aktien im Verkauf 500
      11,23 Aktien im Verkauf 1.000
      11,21 Aktien im Verkauf 2.336

      Quelle: http://aktienkurs-orderbuch.finanznachrichten.de/MLP.aspx

      1.221 Aktien im Kauf 11,19
      500 Aktien im Kauf 11,17
      1.839 Aktien im Kauf 11,16
      288 Aktien im Kauf 11,14
      5.304 Aktien im Kauf 11,12
      200 Aktien im Kauf 11,10
      3.747 Aktien im Kauf 11,08
      1.000 Aktien im Kauf 11,07
      1.000 Aktien im Kauf 11,04
      2.821 Aktien im Kauf 11,03

      Summe Aktien im Kauf Verhältnis Summe Aktien im Verkauf
      17.920 1:0,63 11.377
      Avatar
      schrieb am 05.08.08 14:44:29
      Beitrag Nr. 108 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.650.735 von blueend am 05.08.08 13:47:56Ach lieber bluend,

      halse Du Dich doch mal raus (es heißt "hältst"). Keine Sorge, vielen konnte ich schon helfen und das freut mich. Ja, USW, Frieg und Schmid, um nur einige zu nennen, sind sicherlich nicht erfreut. Doch mit Leuten, die falsche Präsentationen auflegen (Frieg), sich nicht an Abmachungen halten (Schmid) oder sich meiner Meinung nach bewußt haben verbiegen lassen (USW), sollten wir nicht zu viel Nachsicht haben.

      Ran an die guten Anwälte und das rausholen, was man sich als Beraterin und Berater viele Jahre auch verdient hat!
      Avatar
      schrieb am 05.08.08 18:30:33
      Beitrag Nr. 109 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.650.035 von observierer am 05.08.08 12:40:09Hallo Observierer,

      sorry, dann hatte ich Dich falsch verstanden.

      Gruß

      Moriaan
      Avatar
      schrieb am 05.08.08 22:41:08
      Beitrag Nr. 110 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.653.782 von Moriaan am 05.08.08 18:30:33observierer sammelt meiner Meinung nach Daten, um weiteren Mandanten zu helfen. Das ist mehr als legitim. Unter Finanzberatern wäre die Hilfe größer. Denn:

      Wenn ich etwas nicht kann, gebe ich es weiter. Einen Teil der Kohle bekommt man dafür doch sicher - oder? Evtl. hat man ja andere Schwerpunkte und bekäme auch Mandanten.

      Also, liebe Fachanwälte, die zwar Mandanten in Bereich MLP haben aber nicht Spezialisten sind: Abgeben und mithelfen! Unter Finanzberatern kommt eine solche Zusammenarbeit häufiger (aber leider nicht häufig genug) vor!

      Für die Ex-Berater gilt: Hier mit den Urteilen! Euch wurde teilweise geholfen, jetzt solltet Ihr das auch tun! Ich bekomme gerne Post!

      :cool:
      Avatar
      schrieb am 20.08.08 17:18:46
      Beitrag Nr. 111 ()
      welche anwälte könnt ihr gegen mlp empfehlen:
      - KÜSTNER, v. MANTEUFFEL & WURDACK (nicht so viel praktische erfahrung gegen mlp ?)
      -Heidrund jACOBS (teuer?)

      welche erfahrungen habt ihr gemacht?

      welche könnt ihr noch empfehlen?
      Avatar
      schrieb am 20.08.08 21:16:53
      Beitrag Nr. 112 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.655.846 von interna am 05.08.08 22:41:08hallo interna,

      von rachegelüsten zerfressen!
      als mlp berater gescheitert!
      denkst du wirklich alle mlp berater sind zu doof zu erkennen, wie schlecht ihr arbeitgeber angeblich sei. in welch bemitleidenswerter situation sie angeblich sind?
      größenwahn. du überschätzt dich. du bist nicht der einzige der reflektiert.
      Avatar
      schrieb am 20.08.08 21:52:47
      Beitrag Nr. 113 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.783.980 von syracusa am 20.08.08 21:16:53Lieber syracusa,

      warum bist Du so stillos? Natürlich refletkieren viele Berater, wie schlecht sie bezahlt werden, wie stark der Umsatzdruck ist, daß der Abnahmezwang von Büchern etc. rechtlich bedenklich ist und noch vieles mehr.

      Du fragst Dich ja auch, wieso die Berater dann nicht schon alle weg sind? Weil viele Zeit für Ihre Entscheidung brauchen. Das ist doch in Ordnung. Unsere Aufgaben hier draußen lauten:

      1. Informationen für die MLPler bereitstellen, die es in der "Matrix" nicht gibt.
      2. Ansprechpartner zu sein, wenn sich jemand mal auskotzen will und
      3. natürlich beiseite zu stehen, wenn man aus der "Matrix" will!

      Komme doch mal bei mir vorbei oder hast Du auch Angst vor der wirklichen Unabhängigkeit?

      Best Grüße - interna
      Avatar
      schrieb am 20.08.08 22:31:30
      Beitrag Nr. 114 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.784.682 von interna am 20.08.08 21:52:47hallo interna,

      deine ca. 3514 postings zusammengefasst lässt sich folgendes feststellen:

      1. usw ist zu doof eine ag zu führen
      2. die restlichen vorstandsmitglieder lügen oder sind ebenfalls doof
      3. mlp berater bescheissen ihre kunden
      4. mlp berater werden von der ag beschissen und merken es aber nicht
      5. die von mlp-beratern vermittelten produkte sind schlechter als andere
      6. gl haben knebelverträge mit der ag und merken es aber nicht
      7. der durchschnittlich mlp kunde ist deutlich schlechter beraten als deine eigenen
      8. die handtuchhalter in der zentrale sind scheisse
      9. die sekretärinnen sahen auch schon mal besser aus
      10. im keller in wiesloch brennt nachts das licht
      11. im wieslocher teich schwimmt nur ein fisch
      hab ich was vergessen?

      was ist mit:
      1. phelps ist gedopt
      2.warum hat gretchen ihr kind ersäuft?
      3. wie hoch sind die folgekosten von akw`s
      4. wer hat diana umgebracht?
      5. wie teuer wird die maß auf der wiens`n?
      6. erzeugt der teilchenbeschleuniger in der schweiz möglicherweise unkontrollierbare schwarze löcher?
      7. wie bring ich mein kind von der windel weg?
      das sind doch mal themen. befass dich einfach mal damit. dann geht`s dir bestimmt besser.

      mein medizinischer rat war kostenlos.

      beste grüße
      Avatar
      schrieb am 20.08.08 23:28:22
      Beitrag Nr. 115 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.785.412 von syracusa am 20.08.08 22:31:301. bis 6.: würde ich nicht widersprechen
      8.: falsch, denn es gibt keine handtuchhalter, sondern diese handtuch-spender-automaten
      7., 10., 11.: keine ahnung
      9.: das ist definitiv richtig
      :D:D:D
      Avatar
      schrieb am 20.08.08 23:30:45
      Beitrag Nr. 116 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.785.412 von syracusa am 20.08.08 22:31:30Hat sich die Abteilung Öffentlichkeitsarbeit einen neuen Namen zugelegt und die Nerven blossliegen?
      Nur weil Maschi jetzt Großaktionär bei MLP ist?
      Kann ja heiter werden....
      Avatar
      schrieb am 21.08.08 00:01:07
      Beitrag Nr. 117 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.786.382 von hades4 am 20.08.08 23:30:45Gerne antworte ich dem Sprachrohr von AWD/MLP/SL:


      1. usw ist zu doof eine ag zu führen
      Nein, nur menschlich zu schwach, sich gegen die geistige Umklammerung zu wehren!

      2. die restlichen vorstandsmitglieder lügen oder sind ebenfalls doof
      Nicht zu doof, sonst stimme ich Dir zu.

      3. mlp berater bescheissen ihre kunden
      Viele - leider!

      4. mlp berater werden von der ag beschissen und merken es aber nicht
      Ja, das konnte ich sogar auf einer Hauptversammlung mit G. Frieg abklären und hier posten!

      5. die von mlp-beratern vermittelten produkte sind schlechter als andere
      Nein, es sind nur manche Produkte zu teuer!

      6. gl haben knebelverträge mit der ag und merken es aber nicht
      Ja, auf jeden Fall!

      7. der durchschnittlich mlp kunde ist deutlich schlechter beraten als deine eigenen
      Ja, komme mal vorbei. Ich bin auch schon über 13 Jahre dabei und der Durchschnitt bei MLP nicht so lange. Die können auch noch besser werden.

      8. die handtuchhalter in der zentrale sind scheisse
      ist geklärt

      9. die sekretärinnen sahen auch schon mal besser aus
      Ist Dir das wichtig? Ich schätze eher die Leistung!

      10. im keller in wiesloch brennt nachts das licht
      unwichtig

      11. im wieslocher teich schwimmt nur ein fisch
      Gab es sonst nichts mehr zu essen?
      hab ich was vergessen?

      was ist mit:
      1. phelps ist gedopt
      Kann ich nicht beurteilen. Man hat 8 Jahre Zeit das zu klären!

      2.warum hat gretchen ihr kind ersäuft?
      Weil die eine falsche Einstellung zu Kindern hatte!

      3. wie hoch sind die folgekosten von akw`s
      Zu hoch!

      4. wer hat diana umgebracht?
      Ein nicht ganz nüchterner Fahrer?

      5. wie teuer wird die maß auf der wiens`n?
      Ist mir egal, trinke kein Bier (zu viel Alkohol ist eh schlecht!)

      6. erzeugt der teilchenbeschleuniger in der schweiz möglicherweise unkontrollierbare schwarze löcher?
      Nein, ist meiner Meinung nach zu schwach dafür!

      7. wie bring ich mein kind von der windel weg?
      Lasse Ihnen Zeit, das hilft! Bei uns hat es mit 3 und 3 1/2 geklappt!


      Viele Grüße und schlafe gut - interna
      Avatar
      schrieb am 21.08.08 11:23:42
      Beitrag Nr. 118 ()
      Liebe Freunde,


      hier stehen nur unsachliche und persönliche Aäußerungen.
      Gibt es hier jemanden der was dazu sagen kann?

      - über heidrun jacobs habe ich gehört dass sie "etwas" arrogant und sehr barsch ist.

      Also bitte WER ist FIT ?

      __________________________
      das war mein beitrag:

      welche anwälte könnt ihr gegen mlp empfehlen:
      - KÜSTNER, v. MANTEUFFEL & WURDACK (nicht so viel praktische erfahrung gegen mlp ?)
      -Heidrun jACOBS (teuer?)

      welche erfahrungen habt ihr gemacht?

      welche könnt ihr noch empfehlen?
      Avatar
      schrieb am 21.08.08 11:33:26
      Beitrag Nr. 119 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.793.099 von turboexit am 21.08.08 11:23:42um welches Volumen geht es bei Dir?

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 21.08.08 12:48:33
      Beitrag Nr. 120 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.793.099 von turboexit am 21.08.08 11:23:42Dr. Harten & Partner, Hamburg

      Dr. Dirk Harten und Rechtsanwalt Dr. Dirk J. Harten, Vertrauensanwälte des Wirtschaftsverbandes für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) und Spezialisten im Handelsvertreterrecht.


      http://www.harten-partner.de/index.html

      Geh' mal auf deren HP und klicke unter Handelsvertreterrecht.

      Beste Grüße QV
      Avatar
      schrieb am 21.08.08 16:59:57
      Beitrag Nr. 121 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.793.099 von turboexit am 21.08.08 11:23:42- über heidrun jacobs habe ich gehört dass sie "etwas" arrogant und sehr barsch ist.

      Turboexit, zwischen MLP und der Kanzlei Jakobs gibt es einen wichtigen Unterschied: Sie nimmt nicht jeden. Insbesondere wird ein Minimum an IQ vorausgesetzt. Wer das nicht bieten kann, mag sein Glück bei den Mitbewerbern versuchen. :kiss:
      Avatar
      schrieb am 21.08.08 19:17:09
      Beitrag Nr. 122 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.797.826 von finanzparasiten am 21.08.08 16:59:57bla bla bla.........
      wenn man auf intelligente fragen barsch reagiert hat man einfach keine ahnung oder keinen bock...
      ehrlich gesagt habe ich gehört, daß sie sich genauso verkäuferisch gibt wie ein mlp berater....

      egal.....jeder soll selbst entscheiden...

      _
      über heidrun jacobs habe ich gehört dass sie "etwas" arrogant und sehr barsch ist.

      Turboexit, zwischen MLP und der Kanzlei Jakobs gibt es einen wichtigen Unterschied: Sie nimmt nicht jeden. Insbesondere wird ein Minimum an IQ vorausgesetzt. Wer das nicht bieten kann, mag sein Glück bei den Mitbewerbern versuchen.
      Avatar
      schrieb am 21.08.08 20:42:30
      Beitrag Nr. 123 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.799.544 von turboexit am 21.08.08 19:17:09Profis gegen AWD und MLP - sind Ihr Geld wert (für die MLPler: FORMAXX läßt sich von denen sicher auch helfen - Eugen auch!!!):

      www.bme-law.de

      Nur: Die sind Ihr Geld auch wert und man muß bereit sein, auch das Geld hinzulegen!
      Avatar
      schrieb am 21.08.08 22:55:50
      Beitrag Nr. 124 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.786.813 von interna am 21.08.08 00:01:07hallo interna, (und alle anderen verbissene und gekränte ex mlp`ler)

      wo ist euer humor?

      das leben ist schön.

      schaut euch in der welt mal um. alle östlichen religionen sind sich einig:

      ständige negative gedanken schaden. eure energie ist im ungleichgewicht. von eurem charma ganz zu schweigen.. ihr verbaut eurer reinkarnation jegliche chancen. wenn ihr überzieht kommt ihr als niederes wesen zurück.

      laßt einfach los. befreit euch von den negativen gedanken. euch wird es besser gehen. auch eurer familie. und erst recht euren kunden. ihr sendet eine botschaft.
      am besten ihr sprecht mir nach:

      "mlp ist mir ab sofort egal. wiesloch interessiert mich nicht mehr. ich bin frei!"

      dieser medizinische rat war kostenlos.

      beste grüße

      syracusa
      Avatar
      schrieb am 21.08.08 23:12:56
      Beitrag Nr. 125 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.801.640 von syracusa am 21.08.08 22:55:50Die EX-MLPer bestätigen gerne:

      das leben ist schön.

      Der Noch-MLPler weiß:

      ständige negative gedanken schaden.

      Denn sein Energie ist im ungleichgewicht.

      Daher der Rat an die Noch-MLPler

      laßt einfach los. befreit euch von den negativen gedanken. euch wird es besser gehen. auch eurer familie. und erst recht euren kunden. ihr sendet eine botschaft.
      am besten ihr sprecht mir nach:

      "mlp ist mir ab sofort egal. wiesloch interessiert mich nicht mehr. ich bin frei!"


      Und fordert die Euch zustehenden Abfindungen ab!
      Avatar
      schrieb am 21.08.08 23:30:09
      Beitrag Nr. 126 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.801.806 von interna am 21.08.08 23:12:56hallo interna,

      na also geht doch. du bist ja doch nicht so humorlos.

      langsam wirst du mir sympathisch. ich dachte wirklich die ganze zeit du bist nur verbissen, gekränkt und auf der verliererseite des lebens.

      ich habe dich völlig falsch eingeschätzt. cooler typ. echt! wir sollten mal ne lv zusammen verkaufen gehen.

      gruß syracusa
      Avatar
      schrieb am 22.08.08 08:20:24
      Beitrag Nr. 127 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.801.973 von syracusa am 21.08.08 23:30:09syracusa,

      Du bist herzlich eingeladen. Du verkaufst eine LV, ich mache das Sachgeschäft und beide lernen wir voneinander. Dann lasse ich Dich mal in ein paar Akten blicken und Du hast dann plötzlich viel, viel Verständnis für mich.

      Jeder, der einen Saldo zurückzahlen soll, sollte erst mal einen Buchauszug anfordern. Das bringt Zeit und hilft fast immer, die Beträge auf das richtige Maß zu reduzieren!


      JEDER SOLLTE DAS MACHEN!
      Avatar
      schrieb am 11.02.09 17:29:31
      Beitrag Nr. 128 ()
      Hallo jedermann,
      jetzt sind es schon einige Jahre her, als ich hier zum letzten Mal was geschrieben habe. Ich habe mich vor Jahren mit MLP geeinigt, daher war auch das Interesse am Thema "Rückzahlung" gering.

      Als ich mich geeinigt habe, hatte ich das Gefühl verloren zu haben. So wie sich die Postings hier bei WO und vor allem die Sprüche meines Anwalts angehört haben, sollte der Prozess eine leichte Übung werden. Das wurde er mitnichten!

      Inzwischen hat sich der Ton der Postings geändert, als ich heute das Thema durchgelesen habe, las ich zum ersten Mal von verlorenen Prozessen. 2003 - 2004 hieß es immer wieder es seien gewaltige Erfolge gegen MLP erzielt worden.

      Eine Sache habe ich gelernt: auf keinen Fall sich auf einen mittelmäßigen Anwalt verlassen. Denn dann ist man echt verlassen. Mein Anwalt hatte seinen Auftrag - einen Vergleich zu erzielen - mißachtet. Er hat weder vorgerichtlich verhandelt, noch war er im ersten Termin vor dem Arbeitsgericht verhandlungsbereit und - fähig. Selbst im zweiten Termin wollte er nichts von einem Vergleich hören, er wollte nur ein Urteil! Und das obwohl der Richter die Richtung klar vorgegeben hat und von der Idee der Nichtselbständigkeit überhaupt nichts hielt. Zum Glück fand ich gegen das Ende der Verhandlung die Kraft, mich aus der Versteinerung zu lösen und den Anwalt auf Ort und Stelle zu feuern. Ich sagte dem Richter und der Gegnpartei, daß ich doch einen Vergleich will und wir haben uns geeinigt.

      Eine große "Leistung" meines Anwalts war damals auch die Erhebung der "Gegenklage", der hat damals noch die ganzen SV-Beiträge und Urlaubsansprüche zusammengerechnet und MLP auf deren Zahlung verklagt. Erst später wurde mir die Bedeutung dieser Gegenklage klar. Der Streitwert hat sich durch sie beinahe verdoppelt.

      Wahrscheinlich hat es außer meinem auch noch eine ganze Anzahl änlicher Anwälte gegeben - daher auch die ganzen Urteile PRO MLP.

      Wenn ich das ganze noch Mal wiederholen könnte, würde ich es Ohne Anwalt machen und ich denke auch ohne ein Gericht. Wenn ich bloß an all die Argumentationshilfen denke, die ich meinem Anwalt gegeben habe. Z.B. das Argument, daß man aufgrund der langen Arbeitszeit von 10-12 Stunden täglich keine Zeit für selbständige Arbeit hat. Den hat es überhaupt nicht interessiert. Darüber hat er nur müde gelächelt. Nun stellt sich raus, daß ein Landsgericht aufgrund der gleichen Argumentation ein Angestelltenverhältnis bei einem Logistikunternehmen festgestellt hat...

      Wer Interesse an meinen Erfahrungen hat, kann mich gerne kontaktieren. Viel Erfolg noch.
      Avatar
      schrieb am 11.02.09 23:09:06
      Beitrag Nr. 129 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.559.382 von st4082 am 11.02.09 17:29:31Sehr schöner Beitrag st4082!

      Ich habe den Eindruck, dass viel Wahres in Deiner Aussage steckt.
      Die Aufgabe und das Problem des ausscheidungswilligen MLP-Beraters liegt darin, einen Anwalt seines Vertrauens zu finden, der in der Lage ist, mit MLP auf hohem Niveau zu verhandeln, weil er schon Erfahrung aus mindestens 30 MLP Mandaten besitzt.
      (Das sei die kleinstmögliche Grundgesamtheit, um Aussagen mit hinreichend großer Genauigkeit zu treffen, hat man mir beigebracht.)

      Mir sind nur drei Kanzleien bekannt, die einen qualitativ hochwertigen Ruf haben, dass es für einen Recall in "Deutschland sucht die Super-Kanzlei" ausreicht:

      A) RA Jakobs, Wiesbaden, (bekannt, berümt, berüchtigt, aber nicht geliebt von MLP)
      B) Gollhofer, Mannheim, (alteingesessen)
      C) Küstner, v. Manteuffel, Wurdack, (Großkanzlei für Vertriebsrecht, kein Schwerpunkt MLP, bekannt für gute Veröffentlichungen, hochpreisig)

      Meine Einschätzung zu Chancen und Risiken in Prozessen:
      Ich schätze, dass ca. 10-20% der Prozesse zu Lasten der MLP-Berater entschieden werden.
      5-10% werden zu Gunsten der MLP-Berater entschieden.
      Der Rest von ca. 70-80% der Prozesse wird nicht entschieden, sondern man findet vor Gericht eine Einigung!
      Das ist viel zu spät und eine Geldverschwendung zu Lasten aller Beteiligten. Zudem besteht ein 10%iges Totalverlustrisiko!

      Auf der anderen Seite:
      In der Masse der Prozesse investiert MLP in die Anwälte (Tiefenbacher?) pro Fall ca. 4-5.000 Euro (5-6.000?), was sich für MLP immer noch gut rechnet, aber:

      MLP könnte bei jedem Berater 4-5.000 Euro mehr Schulden erlassen, ohne Geld zu verlieren, wenn es keine Prozesskosten gäbe!
      Eine Abschreibung auf 50% sollte in einem Mediationsprozess möglich sein.
      Den ausscheidenswilligen Beratern empfehle ich, mit ihrem Anwalt das Gespräch frühzeitig zu suchen, damit es nicht dazu kommt, was mit Claus Stutzenstein passierte:


      Nach langer und quälender Zeit der Ungewissheit entschied der Richter, dass die Kündigung durch MLP nicht wirksam war!
      Claus Stutzenstein solle an seinen Arbeitsplatz zurückkehren. Das soll ihm MLP natürlich untersagt haben.
      Wie so oft gab es aber keine Gewinner in diesem "Spiel".
      Dennoch!
      So lange die Verantwortlichen bei MLP noch derartige Fehler machen, die vielleicht ein schlechtes Licht auf MLP werfen können,
      (Z.B. in der Presse oder im Internet,...???)
      so lange wird MLP einer gütlichen Einigung nicht im Wege stehen,

      wenn die Rechtsanwälte beider Seiten nicht nur dazu in der Lage sind, sondern dazu auch gewillt sind!!
      Ich bevorzuge immer eine qualifizierte, aussergerichtliche Lösung mit guter rechtsanwaltlicher Vertretung! :):)


      Sollte Lautenschläger der "Leidtragende" einer außergerichtlichen einigung sein?
      (Man stelle sich vor, dass bei 15% Fluktuationsrate, entsprechend 375 Handelsvertreterprozesse für die Kanzlei Tiefenbacher, entsprechend 1,875 Mio. Kosten für MLP, diese Kosten eingespart werden könnten. Wie sollte die Kanzlei Tiefenbacher dann die Miete an Herrn Lautenschläger bezahlen, der das Gebäude der Kanzlei (Breitspiel) sein Eigentum nennt?? Profitiert der eigentlich am Meisten von den Prozessen? Nicht, dass der auch noch an den Honoraren beteiligt ist!? :cool:;) Das würde doch jeder MLPler auch so machen, oder? :laugh:

      An dieser Stelle würde ich mich freuen, wenn die Abteilung Recht bei MLP auch eine "verdeckte Stellungnahme" abgeben würde.

      Und ein Hinweis an interna und den 83094er Versuchen wir einmal einen Deeskalationsprozess ohne persönliche Animositäten. Bitte zunächst einmal Reaktionen von Anderen.

      :)
      Avatar
      schrieb am 12.02.09 08:53:59
      Beitrag Nr. 130 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.561.949 von PortoPi am 11.02.09 23:09:06Hallo st4082, hallo PortoPi,

      ich stimme Euch beiden vollständig zu. Ich ergänze um den Punkte, daß die Betroffenen bitte vorab noch möglichst viele Unterlagen auch wirklich sammeln sollten. Das hilft sehr!

      Viel Erfolg!
      Avatar
      schrieb am 12.02.09 09:30:06
      Beitrag Nr. 131 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.562.741 von interna am 12.02.09 08:53:59Ich kann mich den Vorredner in Ihren Aussagen nur anschließen.
      Möchte aber aus aktuellem Anlass ergänzen, dass ein Ausstieg bei MLP wahrscheinlich nur noch mit Anwalt möglich ist. Daher empfehle ich jedem ausstiegswilligen MLP Berater möglichst zeitig einen der drei genannten Anwälte zu kontaktieren.
      Anfügend sei aus meinen Erfahrungen aus dem derzeitigen Prozess gegen MLP bzw. die Kanzlei Tiefenbacher berichtet, dass dort mit vielen kniffen gearbeitet wird. Grundsätzlich lässt sich MLP nicht mehr auf Vergleiche ein. Das heißt ganz oder gar nicht. Gegen ehemalige Berater wird mit uralt Urteilen, Unterstellungen aller Art und ignorieren von Beweisen vorgegangen. Ein schönes Bsp. mehrere Kollegen meiner Geschäftsstelle befinden sich zur Zeit im Rechtsstreit mit MLP. Tiefenbacher behauptete es habe keine Anwesenheitstafel in der GS gegeben. Es gibt aber ein Foto der Anwesenheitstafel, welches als Beweisstück vorgelegt wurde, danach hieß es seitens Tiefenbacher, die Anwesenheitstafel sei lediglich ein Hilfsmittel für die Innendienstkräfte.
      Ich kann jedem der sich in einer ähnlichen Lage befindet, nur empfehlen, frühzeitig bei der Krankenversicherung eine Überprüfung des Sozialstatus bei MLP in die Wege zu leiten. Eine Mitarbeiterin meiner Krankenversicherung bestätigte mir telefonisch, dass sie(das Team) von MLP unter Druck gesetzt werden.
      Außerdem immer schön fristgerecht auf die Klagen von Tiefenbacher einzugehen, und die Schreiben auf keinen Fall persönlich zu nehmen.
      Avatar
      schrieb am 12.02.09 09:45:48
      Beitrag Nr. 132 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.563.083 von Sanchoz am 12.02.09 09:30:06mensch Leute wenn ihr doch merkt die Tiefenbachers lügen in den Prozessen so was von das sich die Blaken biegen warum erstattet ihr keine Strafanzeige wegen Prozessbetrugs. Frau Jakobs hat bei ihren Mandanten so was ähnliches empfohlen. Diese Lügen die eindeutig zu beweisen sind und wir sollten uns hier wehren!Mehrere meine Ex-Kollgen sind schon wegen dieser Stasi_Methoden so was von krank geworden. Schließt diese Bude endlich

      :mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 12.02.09 10:05:57
      Beitrag Nr. 133 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.561.949 von PortoPi am 11.02.09 23:09:06Hallo PortoPi,
      ich pflichte dir bei deinen Ausführungen in allen Punkten bei.

      Insbesondere möchte ich die Tatsache hervorheben, daß BEIDE Seiten sowohl MLP als auch Berater an einer vorgerichtlichen Einigung interessiert sind. Eben wegen der Anwaltskosten.

      Hierzu folgendes Detail. Ich war über meinen Anwalt so verärgert, daß ich ihn dann ein Paar Jahre später selbst verklagt habe. Und zwar auf die Rückzahlung des Honorars an die Gerichtskasse, (das lief unter Prozesskostenhilfe). Mir war zwar klar, daß ich verlieren würde und ich habe verloren, doch die Paar hundert Euro Gerichtskosten war es mir alle Male wert.

      Unter übrigem habe ich im Verfahren auch dargestellt, daß es sich für beide Seiten gelohnt hätte einen Vergleich bereits ein Jahr früher geschlossen zu haben. Somit war mein Anwalt eher ein Störfaktor als wirkliche Hilfe.

      Wenn ich so bedenke, was MLP nach Abzug von Rechtsanwaltskosten von der Gesamtsumme geblieben ist, dann war es die Mühe echt nicht wert, oder fast nicht. Auch spielt noch die Tatsache eine Rolle, daß die RA-Honorare SOFORT fällig sind, während meine Rückzahlung über Jahre läuft. Das verschafft MLP zunächst ein Liquiditätsproblem. Je mehr gerichtliche Vergleiche geschlossen werden, um so leerer sind dann die Ksssen bei MLP. Auch aus diesem Grunde würde MLP Prozesse vermeinden wollen.

      Es gibt also genügend wirtschaftliche Zwänge für MLP bereits frühzeitig einen Vergleich zu schliessen. Ich denke, je nach dem wie man sich bei den Verhandlungen anstellt, sind Nachlässe von 40% bis 70% von der geforderten Summe durchaus erreichbar.

      Und eine Sache kann nicht oft genug betont werden: genauso wie interna es schreibt müssen FLEISSIGST BELEGE GESAMMELT WERDEN. Und zwar frühzeitig. Denn es kann dafür ganz plötzlich ZU SPÄT werden. Wenn man draußen ist, ist man wirklich draußen. Da kommt man an nichts mehr ran, und die noch aktiven Kollegen von gestern sind da auch keine große Hilfe.
      Avatar
      schrieb am 12.02.09 10:39:07
      Beitrag Nr. 134 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.563.242 von blueend am 12.02.09 09:45:48Leider ist der Nachweis des Prozessbetrugs nicht so einfach, denn das grundsätzliche Bestreiten von Tatsachen ist nicht strafbar, denn sonst würde bei jedem streitigen Zivilprozess nach der Beweisaufnahme der StA vor der Tür stehen ....
      Erst bei "qualifiziertem" Bestreiten kommt man in die "Nähe" des Betruga. Dass ist immer eine Frage des Einzelfalls und idR unergiebig, allenfalls als Stimmungsmache gegen MLP von Nutzen. Vor und während des Rechtsstreits wird die StA kaum ermitteln, vgl. 154d StPO. Danach macht es wenig Sinn.

      Es ist wahr: Ich kenne einige Prozessakten von MLP- Fällen. Es ist tatsächlich so, dass die Kanzlei Tiefenbacher grundsätzlich alles bestreitet, aber ich fand das nicht schlecht, denn das macht sie umso unglaubwürdiger und bei der richtigen Richterpersönlichkeit ist das hilfreich. Auch dass die viele Urteile reinwerfen, kann bei gerichtlichen Vergleichsverhandlungen von Vorteil sein, da der Richter ja merkt, dass, wenn jemand so viele Verfahren betreiben muss, etwas in dessen "Laden" nicht stimmen kann.Im Übrigen gilt auch bei Gericht: Der Ton macht die Musik, aber auf der Klaviatur kann MLP zum Glück überhaupt nicht spielen. Ich fand deren Arroganz wirklich hilfreich :D

      @ 4082:

      Es ist richtig, dass nicht wenige RAe den Streitwert aus eigennützigen Gründen hochtreiben, aber das Einklagen von Urlaubsentgelt nach § 11 BUrlG ist clever. Was viele nicht wissen ist, dass das BUrlG nicht nur für AN, sondern auch für arbeitnehmerähnliche Personen gilt, § 2 BUrlG! MLP- Berater sind unstreitig Einfirmenvertreter nach § 92a HGB! Dass ist zwingendes, unabdingbares Recht, § 13 BUrlG! Die Höhe des Urlaubsentgelts berechnet sich nach dem Durchschnittsverdienst der letzten dreizehn Wochen, die dem Urlaub vorhergehen. Provisionen gehören nach der Rsp. zum Verdienst! Fälligkeit der Ansprüche reicht, sie müssen entgegen dem Wortlaut nicht ausbezahlt worden sein! Natürlich wird MLP sofort kündigen, wenn ein MLP- Berater Urlaubsentgelt anmeldet, aber Ansprüche können rückwirkend für die letzten drei Jahre geltend emacht werden. Also macht eine entsprechende Widerklage Sinn, zumal man "Verhandlungsmasse" für die Vergleichsverhandlungen einbringen kann und ... bei vorausschauendem Verhalten legt man sich seinen Urlaub am Besten so, dass der Einfluss auf die Höhe des Urlaubsentgelts zum Vorteil des Beraters ausfällt. Alles klar?;)
      Avatar
      schrieb am 12.02.09 10:54:23
      Beitrag Nr. 135 ()
      Noch ein Paar Worte zu den möglichen Verhandlungsstrategien.

      Zunächst sollte geklärt werden was man nach dem Ausscheiden bei MLP weiter machen möchte. Ich gehe hier davon aus, daß man möglichst schnell ins Arbeitsleben finden muss und will.

      Des weiteren mache ich die Annahme, daß man eine MLP Verbindlichkein von hinreichender Größe hat (ab 10.000 €) und daß man keine Ersparnisse und keine reichen Onkel/Tanten hat.

      Nach kurzer Überlegung dürfte jedem klar werden, daß bei de Ziele Entschuldung und berufliches Fortkommen sich widersprechen.

      Denn eine Arbeitslosigkeit ist auf alle Fälle ein gutes Druckmittel um mit der MLP Problematik fertig zu werden. Ist man aber sofort nach dem Ausstieg sofort wieder beschäftigt, gibt es für MLP keinen Grund nachzugeben.

      Andererseits darf man auch nicht zu lange arbeitslos bleiben denn man verbaut sich damit jede berufliche Zukunft.

      Ergo: man wird ALG II - Empfänger und versucht MLP klarzumachen, daß dieser Zustand vielleicht sogar eine Ewigkeit dauert. Als zweiten Argumentationstrang führt man aus, daß man womöglich überhaupt ein Arbeitnehmer gewesen ist. Nun hat MLP ein Problem: zum einen müssen sie erst Geld reinstecken um einen Rechtstitel zu bekommen, zum zweiten kann es sich herausstellen daß der Titel danach sofort wertlos wird. Denn man ist als Ex-Berater so über das brutale Vorgehen von MLP erbost, daß man sich spontan entschliesst eine Privatinsolvenz anzumelden.

      Aufgrund dessen wird es relativ problos sein einen guten Abschlag auf die Forderung verbunden mit Ratenzahlungsvereibarung zu erreichen.

      Ich rechne beispielhaft vor:
      Vorschuss - 30.000 €
      MLP Forderung 15.000 € (50 %)
      nach Vergleich Abschlag 50 % - 7.500 €
      Ratenzahlung je 100 € 75 Monate lang -
      Ratenzahlung führt übrigens aufgrund der Diskontierung zu einem weiteren Abschmelzen der REALEN Rückzahlungslast um ein weiteres Drittel. Bedeutet Reale Rückzahlung € 5.000,00.

      Bezogen auf die ursprünglichen 30.000 € die man zurückzahlen müßte , wenn man bei MLP bliebe, ist es ein Klaks!

      Man stelle sich vor, man hätte ein gebrauchtes Auto gekauft und es am nächsten Tage zu Schrott gefahren. Dann hat man auch einen Schaden von 5.000,00 €. Na und? Shit happens, und das Lebbe gehd weider.

      Also wie gesagt, ganz schnell eine Einigung erzielen und dann sofort in einen Job einsteigen, bevor man ein Langzeitarbeitsloser geworen ist.

      Was ist den Ex-Berater zu empfehlen derern Salden deutlich geringer sind? Das ist die Range zweischen 3.000,00 und 10.000,00 €. Nun die haben zuneächst Mal ein deutlich kleineres Problem. Da sie im Schnitt weniger Zeit bei MLP verbracht haben, sind sie besser für den Arbeitsmarkt geeignet und haben weniger seelische Probleme. Alles in allem ist deren Problem deutlich kleiner. Das sind die Vorteile, nachteilig wirkt sich aus, daß in diesen Fällen die Hartz IV Masche mit anschliessender Privatinsolvenz wohl kaum ziehen würde. Nitsdestotrotz wird MLP auch bei diesem Personenkreis zu Zugeständnissen bereit sein. Denn ein Spatz in der Hand ist immer noch besser als die Taube auf dem Dach. Nur daß die Abschläge wohl etwas geringen und die rückzahlungsraten tendenziell etwas höher ausfallen werden.

      Ich rechne beispielhaft vor:
      Vorschuss - 15.000 €
      MLP Forderung 7.500 € (50 %)
      nach Vergleich Abschlag 30 % - 5.250 €
      Ratenzahlung je 150 € 35 Monate lang -
      nach Diskontierung Abzug Pi Mal Daumen 15%
      Bedeutet Reale Rückzahlung € 4.460,00.

      Man sollte nicht vergessen daß die Rückzahlungen auch noch steuerlich absetzbar sind. Das macht die ganze Geschichte noch ein Stück günstiger.

      Was ich mit alle dem sagen will: Es ist nich das Ende der Welt wenn man bei MLP gescheitert ist! Es lohnt sich sehr oft bei MLP auszusteigen.

      Und da gibt es noch einen Punkt die monatlichen Vorschüsse. Ich habe damals den Fehler gemacht und willigte nach halbem Jar bei MLP auf eine Reduktion der Vorschüsse ein. Macht das NICHT! Lasst die Vorschüsse, so groß wie nur möglich sein und legt einen Teil auf die hohe Kante! Dann hat man wenigstens etwas Manövriermasse wenn man draußen ist. Außerdem ist man dann deutlich FRÜHER draußen. Und es ist auf alle Fälle besser früher als später rauszukommen. Denn wer es bei MLP nicht schaffen kann, der wird es auch nicht schaffen, egal wie viel Zeit man ihm lässt.
      Avatar
      schrieb am 12.02.09 12:42:25
      Beitrag Nr. 136 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.563.810 von st4082 am 12.02.09 10:54:23@st4082; Ja nee, Schöner Plan.
      Also zum Einen wird der Plan schon daran scheitern, dass MLP unmißverständlich über die Kanzlei Tiefenbacher verlauten ließ, dass es keine weiteren Vergleichsverhandlung geben werde.
      Des weiteren halte ich es für sehr riskant Menschen zu einer Privatinsolvenz zu raten, bzw. eine Privatinsolvenz anzudeuten. Dies hat mehrere Gründe, Dank des Datenschutzes in Deutschland:laugh:, kann jeder Einblick in die Finanzlage des einzelnen bekommen. So genannte Liquiditätsüberprüfung. Wahrscheinlich kennt dat jeder.
      Spätestens nach dieser Überprüfung, kann MLP feststellen, ob überhaupt die Vorraussetzungen für eine Privatinsolvenz gegeben sind.
      Die Privatinsolvenz läuft über einen Zeitraum von 7 Jahren, in dieser Zeit muss der jenige, der Sie gestellt hat, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, dass heißt jeden Job annehmen der ihm Geboten wird. Es gibt tolle Jobs, die man machen kann. Ein Insolvenzverwalter überprüft den Insolventen in dieser Zeit. In dem Zusammenhang empfehle ich die Lektüre "Endlich Schuldenfrei" vom Verbraucherschutz.
      Das tolle an der Insolvenz, es gibt eine monatliche Pfändungsfreigrenze von 900 und paar €, alles was darüber verdient wird, wird zur Schuldentilgung benutzt.
      Der Plan ist in den Ansätzen vielleicht nicht schlecht, allerdings wird er wenig erfolgreich sein.
      Einige Ex MLPler, die diesen Weg tatsächlich gehen mussten, empfanden dies nicht als Spaß.
      Bevor jemand fragt, arbeite zur Zeit in der Schuldnerberatung.
      Avatar
      schrieb am 12.02.09 13:39:15
      Beitrag Nr. 137 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.564.673 von Sanchoz am 12.02.09 12:42:25Die Sache mit der Privatinsolvenz ist auch deshalb problematisch, da ein weiteres Arbeiten in der Branche, später wohl problematisch wird (wegen Vorraussetzungen zur Eintragung in Vermittlerregister, Privatinsolvenz = ko Kriterium, oder?)

      "Dank des Datenschutzes in Deutschland,kann jeder Einblick in die Finanzlage des einzelnen bekommen"
      Ist dem wirklich so? Wenn ja wie bekommt man den Einblick?
      Avatar
      schrieb am 12.02.09 14:21:48
      Beitrag Nr. 138 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.563.810 von st4082 am 12.02.09 10:54:23an:st4082

      völlige scheiße was du hier zum besten gibst.mit insolvenz biste gleich erledigt, erspare uns deine dämlichen ratschläge und prozessiere weiter gegen deinen anwalt, wie ideotisch
      Avatar
      schrieb am 12.02.09 14:22:01
      Beitrag Nr. 139 ()
      @Sanchoz

      Vielen Dank für die konstruktive Kritik. Was du sagst hat schon Hand und Fuß.

      Insbesondere steht dem Plan entgegen, daß wie ich daß in den letzten Paar Tagen schon gehört habe, die Kanzlei Tiefenbacher keinerlei Vergleiche mehr macht. Das zeigt noch mal, daß sich die Zeiten immer ändern, heute ist vieles anders als noch vor 4-5-6 Jahren. Ich sprach aus meinen Erfahrungen die unter Umständen etwas veraltet sind. Also möge doch jeder, der meine Beiträge liest, sich fragen: \"Ist das noch zeitgemäß?\".

      In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage,ob und inwiefern die Anwälte und Ex-Berater an dieser Haltung von Tiefenbach schuldig sind?

      Im übrigen ziele ich überhaupt nicht auf einen Vergleich mit Tiefenbacher, sondern auf einen Vergleich mit MLP direkt. Es vergeht ja auch eine Menge Zeit (bei mir war es ein Jahr), bevor man was von Tiefenbacher hört. Mir geht es darum, daß man diese Zeit sinnvoll nutzt. Ich habe damals den zuständigen Mitarbeiter der Rechtabteilung angerufen und er hat mir sofort einen Vorschlag gemacht. Ob das heute noch gehen würde, weiß ich nicht. Aber ich weiß, daß es aus rein finanziellen Gründen, sowohl für MLP als auch für mich besser wäre wenn ich den Vorschlag damals akzeptiert hätte. Aber ich wollte bessere Bediengungen, habe einen Anwalt aufgesucht und und stellte sich am Ende nur schlechter.

      Nun zur Frage der Insolvenz. Natürlich ist die Insolvenz oder die Androhung von Insolvenz kein Allheilmittel. Das liegt auch daran, daß sich die Berater unterscheiden. Es gibt vielleicht welche die irgendwo einen reichen Onkel, oder vielleich ein Haus geerbt haben. Vielleicht ist man an einen guten Job herangekommen. Mit einem Wort es gibt Berater für die Rückzahlung von den 15.000 € eher kein großes Problem ist. Sie sperren sich nur dagegen, weil sie der Meinung sind es wäre ungerecht zurückzuzahlen oder weil sie sich vom Geld nicht trennen wollen. Natürlich wäre für solche Fälle eine Insolvenz ein absolut untaugliches Mittel.

      Auf der anderen Seite, gab es auch Berater, die Jahrelang für MLP malocht haben, die ganze Zeit einen Lebensstandard unterhalb dem eines Sozialhilfeempfängers hatten, geschweige denn vom sozialen Status. Es gibt Berater für die, die komplette Rückzahlung des Vorschusses einfach den finanziellen Ruin und einen nicht mehr behebbaren Schaden bedeuten würde. Was nützt es einem wenn er nach 2-3 Jahre Jahren außerhalb von MLP zur Rückzahlung von 15.000 € zuzüglich Zinsen und evtl .Gerichtskosten verurteilt würde. Mal angenommen, man hat einen bescheidene Job und Familie. In so einem Fall kann die Rückzahlung dann deutlich länger dauern. Es kann sogar passieren, daß man nach 6-7 Jahren noch mehr Schulden hat, obwohl man sich jeden bis zum äußersten angestrengt hat. Man überlege sich, daß alleine die Zinsen auf €15.000,00 bei ca. 100 € pro Monat liegen. Und was wenn man außer der € 15.000,00 auch noch einige tausend € Miese auf der Kreditkarte hat?

      Aber im Endeffekt kommt das natürlich auf jeden einzelnen Fall an. Wenn jemand trotz des Schuldenberges nicht in seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gehemmt wird und alles mehr oder wenig locker zurückzahlen kann, dann braucht er an die Insolvenz keinen Gedanken zu verschwenden.

      Und nun zur Insolvenz an sich. Sie muss hart sein und sie ist hart. Da beißt die Maus den Faden nicht ab. Allerdings ist sie kaum härter als der MLP-Alltag. Man muß dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen - das ist richtig. Aber ist das ein großes Problem dem Arbeitsamt jeden Monat 10-15 Absagen vorzulegen? Ist es ein Problem im Vorstellungsgespräch nicht den besten Eindruck zu erwecken und abgewiesen zu werden. Wohlkaum. Es gibt schon Erniedrigendes. Wer mal bei MLP gearbeitet hat, kann ein Lied davon singen.

      Die Insolvenz ist aber nicht nur für den Schuldner hart, sie ist auch für den/die Gläubiger. Und man wird nicht so einfach aus dem Insolvenzverfahren geworfen, wie es uns der bekannte Fernsehschuldnerberater PZ weißmacht. Unsere Firma hat etliche Privatkunden die Insolvenz angemeldet haben. Und eines steht fest: das Geld ist für immer verloren. Selbst Inkassounternehmen wollen solche Fälle nicht haben. Wir haben in den letzten Jahren wo ich hier beschäftigt bin Null Euro Rückfluss aus den Insolvenzfällen.

      Natürlich kann es im Falle der MLP Berater doch etwas anders sein, aber die Tendenz wird die gleich bleiben: man kriegt von einem Insolventen kein Geld.
      Avatar
      schrieb am 12.02.09 14:39:49
      Beitrag Nr. 140 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.565.215 von ichwersonst am 12.02.09 13:39:15Für mich stellt sich eher die Frage warum jemand der weiterhin in der Branche tätig sein will, den Vorschuss nicht zurückzahlen will oder kann?
      Avatar
      schrieb am 12.02.09 14:41:20
      Beitrag Nr. 141 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.565.587 von blueend am 12.02.09 14:21:48danke für dein überaus kluges und scharfsinniges Kommentar
      Avatar
      schrieb am 12.02.09 15:03:08
      Beitrag Nr. 142 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.565.795 von st4082 am 12.02.09 14:41:20st4082

      mach du deine insolvenz und verpiss dich hier
      Avatar
      schrieb am 12.02.09 15:17:50
      Beitrag Nr. 143 ()
      dein Gekläffe interesiert mich wenig.
      Ich bin mit dem Thema schon längst durch, falls du es noch nicht kapiert hast.
      Ich brauche keine Insolvenz. Aber du wirst sie vielleicht demnäst brauchen, es sei der liebe Gott schenkt dir zwischendurch etwas mehr Verstand, wovon allerdings kaum auszugehen ist.
      Avatar
      schrieb am 12.02.09 16:02:44
      Beitrag Nr. 144 ()
      Da gibt es noch zwei Sachen an die man vielleicht denken sollte.

      Die eine Sache ist welchen Eindruck man persönlich auf den Richter macht. Was soll er von einem halten?

      Was wenn der Richter denkt, daß sind doch so wie so nur Versicherungsfutzis, tauchen hier auf, belasten nur die staatskasse.

      Zum anderen ist die Frage, warum sich ein Rechtsanwalt tatsächlich an einem Fall arbeiten sollte. Ich habe es einfach Mal für mich durchgerechnet. Sollte sich der Anwalt tatsächlich richtig mit dem Fall auseinandersetzen, d.h. den Fall geistig durchdringen, Strategien entwickeln, Beweise und Zeugen, Urteile beschaffen, dann würde sein Stundenlohn irgendwo im unteren einstelligen Bereich liegen. Das ist für mich der Grund warum ein Anwalt den Fall auch niecht richtig bearbeiten wird. Er wird den Fall lediglich an das Gericht "durchreichen". Irgendwie die Sachen die man ihm vorgetragen hatte zusammenfassen, mit juristischer Terminologie vermischen und ans Gericht weiterleiten. Also "Vertretung" im reinstenn Sinne dieses Wortes.

      Ich habe auch im Prozess gegen meinen Anwalt folgende Erfahrung gemacht. Der Richte meinte zu mir regelrecht erstaunt "warum sollte er (der RA) denn mehr tun?"
      Avatar
      schrieb am 12.02.09 16:02:58
      Beitrag Nr. 145 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.566.099 von st4082 am 12.02.09 15:17:50Hallo und guten Tag,

      Frage: wenn ein GL jemanden zu seiner Geschäftstelle bringt obwohl dieser das AC der MLP nicht geschafft hat, haftet der GL für den Schuldsaldo?
      Danke für Eure Antworten und einen schönen Tag.

      Strycker
      Avatar
      schrieb am 12.02.09 16:37:08
      Beitrag Nr. 146 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.566.576 von Strycker am 12.02.09 16:02:58Ja, sicher - aber nur gegenüber MLP!
      Ich verstehe - aus Beratersicht - nicht den Hintergrund der Frage.
      Avatar
      schrieb am 12.02.09 16:45:05
      Beitrag Nr. 147 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.566.929 von DonCaprisco am 12.02.09 16:37:08...wer schafft denn DIESES AC nicht????:D
      Ich weiß nur, daß Berater als GL ungeeignet erachtet wurden, weil Sie nach den realen Kosten und Erträgen gefragt haben....
      Gruß
      B.
      Avatar
      schrieb am 12.02.09 17:03:11
      Beitrag Nr. 148 ()
      @beobachter1
      Ich kann mich noch erinnern wir hatten mal so einen Bewerber. Trodtz des Durchfallens beim AC wollte er unbedingt MLP-Berater werden.
      Allerdings war er gegenüber dem Thema Verkaufen sehr skeptisch eingestellt. Zitat "aber verkaufen ist doch was schlechtes".

      Ich galube dieser Ausspruch hat ihn die Stelle gekostet. Er wurde abgewiesen.
      Avatar
      schrieb am 12.02.09 17:42:47
      Beitrag Nr. 149 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.567.201 von st4082 am 12.02.09 17:03:11Läuft der AC immer noch so dreiteilig ab:

      a) Sind wir Berater oder Verkäufer?
      b) Haben wir Dienstag, oder was?
      c) Verkaufsgespräch

      Ich habe das ja nie geglaubt, dass das so abläuft, bis ich mal an so einem AC in Wiesloch teilgenommen habe. Am Anfang waren alle Bewerber im Hörsaal, am Ende die, die bestanden hatten. Da war quantitativ kein Unterschied! Ist aber mehr als fünf Jahre her, wollte nur mal sehen, was das für ein Haufen ist. Wenn einem die "gescheiterten" Berater erzählen, wie das bei MLP so abläuft, denkt man ja zunächst: Naja, ganz so wird es wohl doch nicht gewesen sein? War aber so! Die haben jeden genommen, von wegen über 90 % Akademiker?
      Das einzig Positive war: Die haben anstandslos die Fahrtkosten, immerhin im dreistelligen Bereich, bezahlt. Hätten sie rechtlich gar nicht mal gemusst, schließlich wollte man sich "selbstständig" machen:laugh::laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 12.02.09 18:52:59
      Beitrag Nr. 150 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.566.572 von st4082 am 12.02.09 16:02:44st4082

      Das ist der Grund, weshalb ich gesagt habe, dass man eine Kanzlei beauftragen sollte, die sich schon 30 Mal in MLP-Faelle reingearbeitet hat.
      Was glaubt ihr denn, warum eine RAin Jakobs aus Wiesbaden so unbeliebt bei den RA Tiefenbacher ist?
      Vielleicht, weil Sie sich in einige Faelle reingearbeitet hat und jetzt mit ordentlichen Textbausteinen arbeiten kann?
      Avatar
      schrieb am 12.02.09 19:10:40
      Beitrag Nr. 151 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.568.138 von PortoPi am 12.02.09 18:52:59@PortoPi

      einverstanden-)
      Avatar
      schrieb am 12.02.09 22:38:50
      Beitrag Nr. 152 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.567.556 von DonCaprisco am 12.02.09 17:42:47@alle

      Oh Mann... Leute, hier wird aktuell aber wirklich eine ganze Menge Mist geschrieben...!
      (Mag sein, dass manches daran liegt, dass sich Leute äußern, die schon vor Jahren bei MLP ausgeschieden sind - das kann ich nicht beurteilen. Bin aktuell Berater, und ich bin selbst kritisch in vielen Dingen, sonst würde ich hier nicht lesen..!)

      Z.B. kann ich mich sehr gut daran erinnern, dass bei meinem AC damals die Hälfe der Leute nach Hause geschickt wurde. Einer davon ist dann glaube ich trotzdem Berater geworden, der Rest nicht.
      Auch fand ich vielleicht einzelne Teile der Veranstaltung etwas merkwürdig, aber insgesamt schien es mir schon Sinn zu machen. Es geht bei so einem AC im übrigen auch nicht um die vordergründigen Fragen, sondern darum, wie jemand auftritt, oder?

      Dann wird hier so getan, als ob die Berater mit zunehmender Zugehörigkeit immer tiefer in die Schulden rutschen würden... Das war vielleicht irgendwann mal so - vielleicht auch, weil MLP seinerzeit viel zu hohe Vorschüsse gewährt hat? Ich denke, heute ist das Problem, dass die Berater im ersten Jahr mehr oder weniger tief in den Vorschuss rutschen (bzw. jetzt mit Fixum wohl kaum noch). Wenn Du dann im zweiten Jahr unterm Strich nicht so richtig ans zurückzahlen kommst, dann wird das dritte Jahr so richtig hart!! Hier verstehe ich auch MLP zum verrecken nicht, weil Berater zum Teil gehen müssen, weil sie sich von der halben Prov. abzügl. Kosten nicht ernähren können. Das sind heute (in nicht gerade rosigen Zeiten für die Branche) teilweise Berater, die MLP m.E. eigentlich gebrauchen könnte. Aber da scheinen einige "oben" in der Tat keinen Peil zu haben!

      Ich kann auch nicht bestätigen, dass jeder Depp bei MLP als Berater arbeiten kann. Schon die GLs sortieren doch vorher und schicken nicht jeden zum AC. Denn es ist doch wohl so, dass der GL immer für die "anderen 50%" des Saldos haftet, nicht nur, wenn er trotz negativem AC eingestellt hat, ODER HABE ICH DA WAS FALSCH VERSTANDEN??
      Jedenfalls gibt es Nicht-Akademiker bei MLP (schlimm?), aber es gibt ja wohl erheblich mehr Akademiker - denke ich jedenfalls.


      Now for something completely different:
      Ist es richtig, dass einem ausgeschiedenen Berater keine Prov.beteiligung nach der sog. 80er-Regelung zusteht, wenn er selbst gekündigt hat? Habe das mal so gehört von jemandem... Das wäre ziemlich unglaublich, oder? Hieße, man muss gucken, dass man gekündigt wird, wenn man weg will!?!? :look:

      Gruß,
      morgen penn ich mal wieder länger :yawn:
      Avatar
      schrieb am 13.02.09 09:15:46
      Beitrag Nr. 153 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.569.878 von MorgensLaengerPennen am 12.02.09 22:38:50Ich wundere mich immer über die "große Klappe" von Leuten ("hier wird aktuell aber wirklich eine ganze Menge Mist geschrieben"), die dann im posting zeigen, dass sie sich den Ton wirklich nicht leisten können.

      Warum pöbelst Du einleitend, wenn Du im Nachgang die Verhältnisse bei MLP selbst kritisierst!:mad:

      Im Übrigen, wer als HV tätig ist und noch nicht mal den § 89b HGB kennt, sollte in einem anderen Beruf arbeiten!

      Viel Erfolg dabei!
      Avatar
      schrieb am 13.02.09 09:27:15
      Beitrag Nr. 154 ()
      @MorgenLaengerPenner

      Wenn Du kündigst, fällt 80er Regelung für Dich weg, dass ist richtig. aber nicht besser oder schlechter, wie wenn Du gekündigt wirst. Alle die mal MLPler waren haben sicher selbst erlebt, was mit übertragenden Kunden von ausgeschiedenen Beratern geschieht. Sie werden in MLP deutsch umgedeckt. D.h. Provision erhälst Du noch für Sachverträge, bei zeitgleichen Stornos für LV und BU!
      Ach ja, selbst wenn Du nach einem Ausscheiden bei MLP, aus irgendeinem Grund doch nochmal bei MLP einsteigst, wirst Du weiterhin mit die Stornis Deiner Altkunden belastet. In dem Fall steht Dir nicht einmal eine Bestandsprovision, die 80er Regelung findet keine Anwendung. Das ist einem Verrückten so ergangen, der nicht genug von dem Laden kriegen konnte und nach dem ersten Arschtritt nochmal eingestiegen ist. Ein Anrecht auf die Betreuung Deiner Altkunden bleibt Dir selbstverständlich seitens MLP untersagt. Dies ist umso logischer, wenn man sich vor Augen führt, dass die Kunden in einem solchen Fall einen GS-Wechsel vollziehen. Welche GL verliert schon gerne GS-Kunden an eine andere GS.
      Naja, ein drittes Mal würde selbst ein Verrückter nicht bei MLP einsteigen.

      Grundsätzlich ist es egal, ob Dur kündigst oder gekündigt wirst.
      Avatar
      schrieb am 13.02.09 10:38:00
      Beitrag Nr. 155 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.570.947 von DonCaprisco am 13.02.09 09:15:46@DonCapriso


      ich kann mich nicht erinnern in den MLP-Schulungen je was von diesem Paragrafen gehört zu haben- )))

      Kann es denn sein, daß die Quelle allen Wissens in diesem Punkt versagt hat oder täuscht mich nur das Gedächtnis?
      Avatar
      schrieb am 13.02.09 10:38:56
      Beitrag Nr. 156 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.571.023 von Sanchoz am 13.02.09 09:27:15Guten Morgen allerseits,

      bzgl. der Storni kann ich Euch allen mitteilen, daß es sich lohnt, dieses Thema streng zu verfolgen, die Stornogefahrmitteilungen anzufordern, wann was wie gegen das drohende Storno gemacht wurde etc. MLP hat da in der Regel schlechte Karten, wenn (!)

      - der Berater ordentlich gearbeitet hat (sprich, den Kunden nicht mit LVs zugepflastert hat)
      - die Protokollierung ordentlich war
      - der Nachfolger einer der Heißbluthochdruckverkäufer ist

      Natürlich sind selbst veranlaßte Storni davon ausgenommen - soviel Anstand sollte sein!

      Also: DRANBLEIBEN!
      Avatar
      schrieb am 16.02.09 16:57:16
      Beitrag Nr. 157 ()
      Mal Butter bei dir Fische, was verdient besser gesagt bekommt ein durchschnittlicher MLPler im MOnat (brutto)?
      Avatar
      schrieb am 16.02.09 18:00:52
      Beitrag Nr. 158 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.588.312 von Procera am 16.02.09 16:57:16Die gezahlten Provisionen an Handelsvertreter im Segment Vertrieb lagen 2007 bei 217 Mio. Euro. Das kann jeder im GB lesen:
      http://download.mlp.de/ecms/corporate_de/berichte/gb2007_de.…

      217Mio/2500Verkäufer=86.800Euro, aber aufzuteilen:
      Die Aufteilung der Provisionen funktioniert bei MLP anscheinend so:
      1/4 an den Geschäftsstellenleiter und
      3/4 an den Kundenbetreuer/Verkäufer.
      Das macht dann 65.000 Euro im Durchschnitt pro Jahr pro Verkäufer.
      Aber nicht EBITDA, sondern vor K(osten)EBITDA
      Macht dann ca. 30-35.000 Euro EBIT p.a.

      Am 18. gibt es gute Zahlen! Der Kursverlauf nimmt es vorweg.

      Warum die Zahlen gut ausfallen habe ich jetzt verstanden:
      Weil der gesamte Vertrieb nur 217 der 514 Mio Ertrag zugewiesen bekommt.
      217/514= 40% Ausschüttung genügen dem Vertrieb,
      30 von 100 Euro Provision genügen dem Verkäufer!
      Da freut sich der Aktionär, oder etwa nicht?!
      Von 100 Euro Provision bleiben 17,50Euro bei den Aktionären hängen!

      Da sollte sich jeder Aktionär ordentlich bedanken!
      Avatar
      schrieb am 16.02.09 18:38:16
      Beitrag Nr. 159 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.588.312 von Procera am 16.02.09 16:57:16@procera
      MLP wirbt auf seiner Homepage mit folgender Aussage (Stand 16.02.2009): \"Das Einkommen eines MLP-Beraters setzt sich zusammen aus Provisionen und Honoraren. Im Durchschnitt hat jeder MLP-Berater im Jahr 2006 rund 85.000 Euro verdient.\".
      Das hört sich nicht schlecht an, allerdings sind da einige kleine Punkte, die der geneigte Leser beachten sollte:
      - warum sind die Zahlen von 2006? wäre es in 2007 oder 2008 besser geworden, wäre in einem Vertriebsunternehmen (die wissen, wie man sich selbst verkauft!!) eine Aktualisierung erfolgt - bei den mir bekannten Beratern ist das Einkommen eher gesunken
      - diese Summe ist das Geld, was aus Unternehmenssicht \"pro Berater\" abgeflossen ist (Bilanz: Aufwendungen Maklergeschäft geteilt durch Anzahl der Berater) in die Geschäftsstellen. Es sind die Deckungsbeiträge für die Geschäftsstellen (ca. ein Viertel der genannten Summe) und die Incentives, goldene Uhren für Jubiläen etc. enthalten
      - bei den ca. 60000 Euro pro Berater und Jahr, die dann tatsächlich auf der Provisionsabrechnung stehen, gehen noch die MLP-Kosten (Computer, Hauptseminar, Messen etc.) ab
      - von dem, was dann noch (insbesondere in vielen Fällen nach Tilgung des Vorschusses) auf das eigene Konto kommt, muss der durschnittliche MLPler dann noch seine Fahrten zu den Kunden, Getränke in der Geschäftsstelle, STEUERN etc. bezahlen
      - das wäre alles halbwegs akzeptabel, wenn da nicht noch die Tatsache wäre, dass der beschriebene Durchschnittsberater ca. 6 Jahre im Unternehmen ist: das Einkommen in den Jahren davor ist meist (viel) geringer, man muss also erstmnal durch die erste Durststrecke von \"nur\" fünf Jahren durch
      - was das ganze völlig ad absurdum führt, ist die Tatsache, dass das Durschnittseinkommen nach sechs Jahren voraussetzt, dass der einzelne Berater dann auch tatsächlich noch im Unternehmen ist: dann sind in \"normalen\" Jahrgängen aber schon 3/4 der Berater ausgeschieden (und nicht alle freiwillig)
      - die gesamten o.g. Aussagen müssen dann noch durch die Normalverteilung nach Gauß betrachtet werden, wonach einige viel mehr und einige viel weniger verdienen, es gibt also wieder Gewinner und Verlierer

      Fassen wir nochmal zusammen: die paar, die lange genug durchhalten, haben nach ca. 6 Jahren ein durchschnittliches Einkommen nach betriebsbedingten Kosten, was sie als angestellte Akademiker (ebenfalls im Durchschnitt) direkt nach dem Studium haben könnten.
      Einige hundert (noch-) MLPler verdienen wirklich gut (die haben es jedenfalls für die nächsten Jahre geschafft, da wollen alle Neueinsteiger auch hin!), tausende sind ausgeschieden, der Rest der aktiven Berater hofft und hofft und hofft.
      Avatar
      schrieb am 16.02.09 22:48:25
      Beitrag Nr. 160 ()
      Vielen Dank !
      Avatar
      schrieb am 19.02.09 19:15:56
      Beitrag Nr. 161 ()
      Hallo Zusammen,
      ich habe jetzt nun einige Stunden damit verbracht, Antworten auf meine Frage zu finden (und mich entschlossen mich anzumelden).
      Ich bin noch MLP Berater, möchte mich aber zukünftig als Einzelmakler (über einen einen Pool) arbeiten.

      Mein (bisheriges) Verhältnis zu MLP:
      => Ich finde in der Rückschau die Ausbildung bei MLP sehr gut und habe bislang sehr viel mitgenommen(wenn man denn was lernen will, gehts auch);
      => Ich (und ich kenn auch andere) kann mich tatsächlich als Berater frei zwischen recht vielen Gesellschaften entscheiden.
      => Ich handle ziemlich frei als Unternehmer (auch wenn man natürlich eine MLP Zentrale hat, die alle möglichen Programme usw. in den Ring wirft und allerlei Vorschläge macht und Tools entwirft, die ich je nach dem Sinnhaftigkeit umsetze oder ignoriere)
      => Die LV- /KV Lastigkeitgkeit ist auf jedem Fall ein Thema und nervt.
      => Am 1.1. jeweils ziemlich bei "0" anfangen zu müssen ist auch nicht angenehm.
      => Fazit: Ich habe gegenüber MLP (noch) gar keinen Groll.
      b]ABER:[/b] Für mich passt das Verhältnis von dem, was MLP vom Provisionskuchen abschneidet zu dem, was MLP nunmehr konkret für mich leistet nicht mehr.
      Ich muss eh' die Arbeit allein machen, und somit stimmt das Preis-/Leistungsverhältnis nicht (der Markenname ist auch nicht immer eine echte Hilfe...).
      Daher glaube ich mich als Pool-Makler besser zu stellen.

      Meine formale Situation:
      1. Ich habe keinen Vorschuss-Saldo
      2. Ich bin noch nicht 8 Jahre dabei (also keine Sonderregelung)
      3. Ich habe in den letzten Jahren steigend und ganz ok verdient
      4. Das Verhältnis zum GL ist gut
      5. Ansatzpunkte wie "Scheinselbständigkeit" usw. halte ich für aussichtslos. Begründung:
      a) Ich war formal selbständig (mit einem Angestellten).
      b) Ich habe mir meine Zeit frei eingeteilt (wobei: bei viel Arbeit ist man ja eh oft in der GS)
      b) Es gab keine Bevormundung durch den GL RD o.ä. Ich konnte meine Mandanten so beraten wie ich es für richtig hielt. Es gab keine Vorgaben zu Sparten, Gesellschaften o.ä.
      Wenn die Gesamtzahlen passten, war das völlig ok.
      Es gab auch keine Vorgaben zu Aktivitäten, sondern ich habe
      (freiwillig) Aktionen mit den Kollegen und der GS gemacht.
      => Also dieser ganze "Hebel" fällt weg.

      Frage: Wie kann ich meine "Kündigung" unter diesen Vorzeichen am elegantesten gestalten. Gibt es einen Chance, dass ich finanziell irgend etwas mitnehmen kann?
      => Sofort Rechtsanwalt? Macht das bei meinen Rahmenbedingungen überhaupt Sinn? Kosten!
      => Oder ist nur ein Versuch sinnvoll, via Goodwill von MLP eine Kündigung durch das Unternmehmen zu erreichen (=HGB Anspruch) / 25% für 2 (3?) Jahre? Achtung: Verbleib in der Branche)

      Was sagen denn andere Aussteiger? Wie ist es denen ergangen?
      Avatar
      schrieb am 19.02.09 21:39:10
      Beitrag Nr. 162 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.614.214 von samowar am 19.02.09 19:15:56Guten Abend samowar,

      ein schönes Posting - offen, konstruktiv und fair. Schicke mir eine Boardmail. Ein sauberer Abgang dürfte gut möglich sein. Ach ja, Deine Punkte:

      => Fazit: Ich habe gegenüber MLP (noch) gar keinen Groll.
      b]ABER: Für mich passt das Verhältnis von dem, was MLP vom Provisionskuchen abschneidet zu dem, was MLP nunmehr konkret für mich leistet nicht mehr.
      Ich muss eh' die Arbeit allein machen, und somit stimmt das Preis-/Leistungsverhältnis nicht (der Markenname ist auch nicht immer eine echte Hilfe...).
      Daher glaube ich mich als Pool-Makler besser zu stellen.


      zusammen mit Deiner Einstellung

      Ansatzpunkte wie "Scheinselbständigkeit" usw. halte ich für aussichtslos. Begründung:
      a) Ich war formal selbständig (mit einem Angestellten).
      b) Ich habe mir meine Zeit frei eingeteilt (wobei: bei viel Arbeit ist man ja eh oft in der GS)
      b) Es gab keine Bevormundung durch den GL RD o.ä. Ich konnte meine Mandanten so beraten wie ich es für richtig hielt. Es gab keine Vorgaben zu Sparten, Gesellschaften o.ä.



      sprechen wirklich für einen Pool. Hilfe kommt über den Boardmailkontakt!

      Alles Gute auf dem Weg in die Freiheit!

      interna
      Avatar
      schrieb am 20.02.09 17:50:13
      Beitrag Nr. 163 ()
      womit wollen die MLPler eigentlich 2009 ihr Geld verdienen ?

      1. Krise, keine will Aktien oder FOnds kaufen
      2. Jeder hat Angst, e+r könnte schon morgen arbeitslos werden und lässt das Geld auf der hohen Kante
      3. Es hat sich ja nun rumgesprochen, was von Bankern und besonders von MLPlern zu halten ist
      4. Es hat sich ausgeriestert


      ICh sehe nicht, wo die Berater 2008 bei MLP Geld verdienen wollen. Oh man, das wird eng werden in den Folgejahren, wenn die Vorschussgelder zurückgezahlt werden müssen :laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 20.02.09 19:07:07
      Beitrag Nr. 164 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.622.546 von Procera am 20.02.09 17:50:13"...womit wollen die MLPler eigentlich 2009 ihr Geld verdienen ? ..."

      aber der konzern wird wenigstens was "verdienen" aus den töpfen:

      - geringe prov.-weitergabe
      - einbehaltung des hauptteiles der bestandsprov
      - umbuchung von allgemeinkosten in die geschäftsstellen und damit "umwandlung" dieser in forderungen an dritte
      - naja, und der eine oder andere kunde wird auch noch geld versenken ...

      oder?
      Avatar
      schrieb am 20.02.09 19:47:36
      Beitrag Nr. 165 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.623.316 von passmann am 20.02.09 19:07:07Ja, aber was machen die MPL -Verkäufer ?

      Die gehen wohl 2009 leer laus :laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 20.02.09 20:56:00
      Beitrag Nr. 166 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.623.752 von Procera am 20.02.09 19:47:36oder sie denken etwas nach und gehen dann einfach!
      Ist im ersten Jahr hart, aber ab dann:
      eigene Kunden, eigene Bestandseinnahmen, normale Provision,
      normales Leben.
      Auf Dauer.

      Dann mal los!
      Avatar
      schrieb am 20.02.09 23:17:39
      Beitrag Nr. 167 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.624.291 von hades4 am 20.02.09 20:56:00Und nach 8 Jahren:

      hohe stabile Sachprovisionen
      angenehme wachsene BP in den Bereichen LV/BU/KV
      solide Empfehlungskette

      hades4, ganz Deiner Meinung:

      DANN MAL LOS!


      Nur: Immer schön korrekt verabschieden!

      :cool:
      Avatar
      schrieb am 03.03.09 10:03:37
      Beitrag Nr. 168 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.625.160 von interna am 20.02.09 23:17:39In diesem Forumspunkt passt, dieser Beitrag besser.
      Jede(r) EX-MLPler(in), der sich im Verfahren mit MLP befindet wird sich sicherlich schon mit dem Thema Feststellung der Sozialversicherungspflicht bei MLP außeinandergesetzt haben.
      Dem Anschein nach verspürt MLP eine gewisse Angst vor Entscheidungen der Krankenkassen bezüglich des Mitarbeiterstatus von MLP Beratern, die nicht im Sinne von MLP ausfallen.
      Im vergangenen Jahr hat eine Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung mit dem Schwerpunkt "Mitarbeiterstatus der MLP Berater" stattgefunden. Eine Entscheidung, egal wie sie am Ende aussieht, schafft Klarheiten und ist für viele ausgeschiedene Berater daher von großer Bedeutung.
      MLP hat nach der Betriebsprüfung dem Anschein nach versucht, Einfluss auf die Bewertung der Deutschen Rentenversicherung zu nehmen. Dies wäre die logische Schlussfolgerung, die sich aus dem Besuch von MLP bei dem Baden-Württembergische Sozialministerium im Anschluss der Betriebsprüfung ergibt.
      Eine Anfrage bezüglich dieses Treffens an den Ministerpräsidenten von Baden-Württtemberg Herrn Oettinger und an das Baden-Württembergische Sozialministerium blieben bisher unbeantwortet.
      Sollte tatsächlich der Versuch seitens MLP unternommen worden sein, demokratische Prüfinstanzen über politische Wege auszuhebeln, wäre dies ein gesetzeswidriger Vorgang mit weitreichenden Konsequenzen. Die sich jeder selber ausmalen sollte!
      Avatar
      schrieb am 07.03.09 22:05:51
      Beitrag Nr. 169 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.687.373 von Sanchoz am 03.03.09 10:03:37Guten Abend Sanchoz,

      MLP hat seine Finger möglicherweise noch in ganz anderen Kreisen drin. Die Krankenkassen sollen hier weiter scharf prüfen und Frau HJ aus W sollte weiter der Rücken gestärkt werden. Es liegt an den Noch-Beratern, ob die Wahrheit ans Licht kommt. Für manchen wäre die Sozialversicherungspflicht ein Segen!

      Es sind alle aufgerufen, die Fakten dafür zu sammeln und zur Verfügung zu stellen, damit hier Klarheit geschaffen wird.
      Avatar
      schrieb am 06.04.09 10:15:51
      Beitrag Nr. 170 ()
      Annuntio vobis gaudium magnum-
      Wir haben ein Urteil

      Das LAG Hamm hat mit Urteil vom 3.3.2009 - 14 Sa 361/08 die Rückforderung von Provisionsvorschüssen als unzulässige Rechtsausübung gewertet, wenn der Unternehmer es zu verantworten hat, dass der Berater nicht ins Verdienen kommt. Die Revision wurde nicht zugelassen!

      Das etwas kompliziert zu lesende Urteil ist über die NRWE- Datenbank abrufbar. Da kann man sich über die homepage irgndeines NRW- Gerichts einloggen.

      :):):):):):):):)
      Avatar
      schrieb am 06.04.09 13:02:17
      Beitrag Nr. 171 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.924.762 von DonCaprisco am 06.04.09 10:15:51Frisch aus der Urteilsdatenbank:

      http://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/hamm/lag_hamm/j2009/14_S…

      Grüße

      stokx
      Avatar
      schrieb am 06.04.09 14:04:40
      Beitrag Nr. 172 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.926.021 von stokxmaster am 06.04.09 13:02:17Oh, das betrifft nach meinem Wissen einige Ex-MLPler. Man schaue sich die Themen:

      Potentiale
      "gebunkerte" Adressen

      an! Super, meinen ganz herzlichen Glückwunsch!
      Avatar
      schrieb am 07.04.09 01:01:40
      Beitrag Nr. 173 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.926.438 von interna am 06.04.09 14:04:40MLP nervt
      Avatar
      schrieb am 07.04.09 21:51:48
      Beitrag Nr. 174 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.930.562 von MahatmaG am 07.04.09 01:01:40Nach einer intensiven Studie des Urteils fühle ich mich in das Jahr 1999 zurückversetzt. Damals hatte ich als GL ziemlich harte Diskussionen mit meinem Regionalleiter zu den Thema:

      Potentialgröße zu klein
      Bestandsprovisionen zu wenig
      EDV-Fehler im Risikomanagement (Sachversicherungen)
      Probleme bei der FLV (im EDV-Bereich)

      Damals kam ich mit meiner Kritik nicht weit. Ich hoffe, es gibt jetzt wieder GLs, die aufmucken und sich vor Ihre sauber arbeitenden Berater stellen und für ein gutes und faires Arbeitsumfeld sorgen!

      GLs, Ihr habt Verpflichtungen gegenüber Euren Leuten! Erfüllt diese!
      Avatar
      schrieb am 19.07.09 09:33:01
      Beitrag Nr. 175 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.687.373 von Sanchoz am 03.03.09 10:03:37Hallo Sanchoz.
      Was ist davon zu halten, wenn ein MLPler oder ex-MLPler gerichtlich den Arbeitnehmerstatus feststellen lässt ohne dabei die Krankenkasse zu involvieren?
      Grüße
      Avatar
      schrieb am 19.07.09 10:54:41
      !
      Dieser Beitrag wurde moderiert. Grund: themenfremder Inhalt
      Avatar
      schrieb am 19.07.09 11:09:06
      Beitrag Nr. 177 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.600.649 von XALOISX am 19.07.09 09:33:01Hallo XALOISX,

      so einen Fall habe ich bisher nicht erlebt. Bei den Fällen, die mir bekannt sind, folgte das jeweilige Gericht der Entscheidung der Krankenkasse. Wie würde das Gericht in einem solchen Fall einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmerstatus prüfen und feststellen?

      Grüße
      Sanchoz
      Avatar
      schrieb am 20.07.09 16:48:37
      Beitrag Nr. 178 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.600.855 von Sanchoz am 19.07.09 11:09:06Hallo Sanchoz,
      anhand der Darstellungen des Beraters, der sein Status nach bestimmten Kriterien beweisen müsste. Wenn solch eine Klage erfolgreich wäre, dann würde theoretisch eine Rechtsschutzversicherung Deckungsschutz erteilen für Themen wie Provisionsrückzahlungen, usw. Wieso wäre diese Vorgehensweise - anhand der Informationen/ Urteile die mittlerweile vorliegen - nicht denkbar?
      Grüße
      XALOISX
      Avatar
      schrieb am 20.07.09 17:19:26
      Beitrag Nr. 179 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.607.672 von XALOISX am 20.07.09 16:48:37Na, die Informationen/ Urteile würde ich gerne kennen!!
      Vermutlich wird es sie nicht geben. Die sozialversicherungsrechtliche Problematik wird vor dem Sozialgericht geklärt. Deine Problematik wird aber - je nach Streitwert oder letztem Verdienst - vor dem AG/ LG oder Arbeitsgericht geklärt. Selbst wenn Du AN wärst, musst Du nach der Rspr. trotzdem die Vorschüsse zurückzahlen
      Avatar
      schrieb am 20.07.09 19:14:59
      Beitrag Nr. 180 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.607.672 von XALOISX am 20.07.09 16:48:37Hallo XALIOSX,

      die Überprüfung des sozialversicherungspflichtigen Status eines Arbeitnehmers obliegt meines Wissens den Sozialversicherungsanstalten wie der Deutschen Rentenversicherung und den gesetzlichen Krankenversicherern. Das Gericht wird die Entscheidung als Beweis zulassen, nicht aber selber den Staus prüfen!
      @Don Capriso das ist auch die Auffassung von der Kanzlei Tiefenbacher. Die Feststellung des AN-Status durch einen Sozialversicherungsträger führt für den Beklagten zu einer deutlich konfortableren Verhandlungsposition vor Gericht!

      Gruß Sanchoz
      Avatar
      schrieb am 20.07.09 20:09:38
      Beitrag Nr. 181 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.608.877 von Sanchoz am 20.07.09 19:14:59Wenn Du meine postings kennen würdest, wüßtest Du, was ich von der Kanzlei Tiefenbacher halte, aber "wie der Herr, so ist das Gescherr". Insoweit passen MLP und Tiefenbacher in der Tat gut zusammen!

      Nur die Rspr. ist leider eindeutig. Ich sage, dass deswegen so deutlich, weil ich diese Ansicht für falsch halte, denn § 65 HGB ist nicht so zu lesen, dass der angestellte Handlungsgehilfe nur mit Provisionen bezahlt werden kann, sondern ist vielmehr so zu verstehen, dass der Handlungsgehilfe neben seinem Fixum aus § 59 HGB auch - als zusätzlichen Anreiz - nach § 65 HGB verprovisioniert werden kann.

      Aber dazu müßte sich ein Arbeitsrichter Gedanken machen, da ist es doch bei der Arbeitsbelastung der Gerichte einfacher die von MLP eingereichten obergerichtlichen Urteile einfach zu übernehmen! In einem mir bekannten Fall haben die einige Tage vor dem mdl. Termin über hundert Seiten Urteile eingereicht!

      Die einzige Möglichkeit "einen Fuß in die Tür" zu bekommen, ist das Argument der unzulässigen Rechtsausübung, wie er auch vom LAG Hamm zu Recht entschieden wurde. Das Urteil wurde hier im Thread besprochen
      Avatar
      schrieb am 21.07.09 09:14:46
      Beitrag Nr. 182 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.609.324 von DonCaprisco am 20.07.09 20:09:38@Don Capriso mit Deiner Einschätzung hast Du schon Recht. Die Rspr. ist diesbezüglich eindeutig.
      Teilweise übernehmen die Arbeitsgerichte tatsächlich, die von MLP eingereichten Urteile, ohne den Einzelfall zu betrachten.
      Doch habe ich folgendes in mehreren Fällen beobachten können, die EX-MLP Berater, die sich zuvor Ihren sozialversicherungspflichtigen Status bei MLP von einer Krankenkasse bestätigen lassen haben, haben zumeist eine Vergleichsvereinbarung vor Gericht erzielt. Bei denen, die darauf verzichtet haben, ist das jeweilige Gericht den Eingaben von MLP nachgegangen.
      Das ist ganz klar meine subjektive Wahrnehmung, die sich bisher aus ca. 20 Fälle ergibt. Somit statistisch nicht relevant, allerdings möchte ich meinen, dass es sich um einen Trend handelt. Somal sich mir im Moment der Eindruck auferlegt, dass es zu einem Umdenken bei den Gerichten kommt. Die aktuellen Urteile aus Juli 2009 sind ja noch nicht verfügbar!
      Avatar
      schrieb am 21.07.09 12:23:10
      Beitrag Nr. 183 ()
      Hallo an alle frischen "Ex-MLP-ler" :laugh:
      es müsste doch derzeit viele davon geben, wenn man den Gerüchten glaubt :rolleyes:

      gibt es aktuelle Erfahrungen von Ausgeschiedenen zum Thema "Vorschuss-Rückforderungen"......
      mich interessieren besonders die direkten Verhandlungen mit MLP, also ohne eigenen Anwalt und Kanzlei Tiefenbach...

      Danke...
      Avatar
      schrieb am 21.07.09 17:42:02
      Beitrag Nr. 184 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.611.529 von Sanchoz am 21.07.09 09:14:46Jaaaaaaaaa, aber was ist ein Vergleich? Denk daran: Bei einem Vergleich trägt jede Partei ihre Kosten selbst, d. h. die eigenen Anwaltsgebühren! Dass was man spart, zahlt man dann dem RA! Wegen der Höhe der Rückforderungen wird meistens das LG (über 5000 €) zuständig sein und da herrrscht sogar Anwaltszwang. Vor dem AtbG kann sich jeder selbst vertreten und wenn denn der Richter mitspielt :) OK!!
      Schädlich sind solche Entscheidungen der Krankenkassen sicherlich nicht, aber sie präjudizieren nichts :(:(:(
      Avatar
      schrieb am 21.07.09 22:58:41
      Beitrag Nr. 185 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.616.083 von DonCaprisco am 21.07.09 17:42:02aber am arbeitsgericht zahlt die rechtsschutzversicherung.

      ein argument, das von den hier in diesem thread wohl überwiegend vertrenenen vorschussberatern wohl dankbar aufgegriffen werden dürfte. dann kann der anwalt auch einen vergleich anstreben, win-win, dann verdient der endlich auch mal was...
      Avatar
      schrieb am 22.07.09 07:45:15
      Beitrag Nr. 186 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.618.724 von gras-plus-halm am 21.07.09 22:58:41Bist Du Dir sicher!
      Denk daran, dass hier Handeslvertreterrecht anzuwenden ist und dann schau mal in § 4 Abs. 1 Ziffer f) ARB!! :cry:
      Avatar
      schrieb am 10.08.09 21:47:14
      Beitrag Nr. 187 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.399.325 von verite1976 am 29.06.08 13:39:40:laugh:

      das wäre auch mal eine gute Möglichkeit

      Hatte auch schon überlegt, meine Anwältin mit Prädikatsexamen bei den Heidelberger Hauptvertretern der Ex MLP ler in Regress zu nehmen.
      Das Einzige worin sie gut war, war in ihrer eigenen Reisekostenabrechnung. Sogar da hat sie noch mal raufgeschlagen.

      Meine Anwätin hat ca. 32 Seiten Text einen Tag vor der Gerichtsverhandlung an das Gericht gesendet.

      Fazit: Kein Mensch hat diese Seiten gelesen gehabt, kein Mensch hat richtig begriffen wie das System bei MLP funktionierte.

      Lediglich der kleine, schmie.. (Boardregeln beachten:D) von Tiefenbacher war wirklich gut - das muss ich anerkennend sagen. Wird aber merkwürdigerweise seit Jahren nicht als Parner der Kanzlei aufgenommen:D

      Folge:
      Titel auf Rückzahlung.

      Nun will ich wissen, ob ich diesen Titel angesichts der neuen Urteile rückgängig machen kann.
      Avatar
      schrieb am 11.08.09 14:34:27
      Beitrag Nr. 188 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.749.230 von LaVidaX am 10.08.09 21:47:14@ LaViDax

      hallo, tut mir echt Leid für dich. Schon wieder ein Opfer der Anwälte.

      Mir ist zwar klar daß ein Mensch dem anderen ein Wolf ist. Aber irgendwo sollte es doch noch Grenzen geben. Da werden ganz bewusst Leben ruiniert und das alles nur um ein Paar hundert euro mehr an HONORAREN (was für ein Wort!) rauszuschlagen.

      Nun zur Sache: ich kann mir nicht vorstellen , daß du den titel rückgängig machen kannst. Aber unter Umständen kannst du ihn wertlos machen. Es kommt dabei darauf an wie groß dein Vermögen und deine Schulden sind.

      Im übrigen denke ich mir daß die Anwälte so lange ein leichtes Spiel haben werden, solange die MLP Berater eher dem Glauben schenken , was sie selbst hören wollen.

      Es ist ja ganz genau wie bei den versicherungen: die Kunden schliessen nicht unbedingt Verträge ab die für sie gut sind, sondern lieber die die ihnen die Berater schmackhaft gemacht haben.
      Avatar
      schrieb am 14.08.09 10:51:52
      Beitrag Nr. 189 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.754.090 von st4082 am 11.08.09 14:34:27naja, es würde ja gegen meine Anwälte evtl. doch ein Anspruch aus Falschberatung entstehen, da diese mir ja nahegelegt hatte einen Schadensanspruch in genau der Forderungssumme einzuklagen.

      -> Folge: Honorarerhöhung.

      Bei den Reisekosten hatte sie mir telefonisch zugesichert mit der 2. Klasse Bahn zu fahren. Kam jedoch mit 1. Klasse Flug.


      @st4082

      Den Titel können die sich natürlich an die Wand hängen, wenn man Gehalt unter der Pfändungsgrenze liegt.

      Das würde jedoch nur mit mind. EV oder PI gehen.
      Avatar
      schrieb am 14.08.09 11:55:22
      Beitrag Nr. 190 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.749.230 von LaVidaX am 10.08.09 21:47:14ja das tut mir auch leid für dich.

      das kommt davon wenn sich da Juristen rantrauen die das System der blauen nicht verstehen. da nutzt auch kein prädikatsexamen sondern nur die erfahrung zählt.
      Avatar
      schrieb am 14.08.09 13:15:49
      Beitrag Nr. 191 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.781.064 von blueend am 14.08.09 11:55:22Die Kanzlei Gollhofer ist ja nun nicht unbekannt
      Avatar
      schrieb am 14.08.09 14:43:50
      Beitrag Nr. 192 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.781.810 von LaVidaX am 14.08.09 13:15:49Tja, mich würde auch interessieren wo der vorgeblich gute Ruf für Gollhofer hier im Board herkommt. Ich kenn da noch ein paar wo es heißt: "Außer Spesen nix gewesen" http://img.wallstreet-online.de/smilies/frown.gif
      Avatar
      schrieb am 14.08.09 18:28:42
      Beitrag Nr. 193 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.781.064 von blueend am 14.08.09 11:55:22das hat nichts damit zu tun, daß die anwälte das System nicht verstünden.

      das hat vielmehr was damit zu tun, was sich die Mandaten und die Anwäte unter der anwältlichen Arbeit vorstellen.

      Der Mandant erwartet nämlich von einem Anwalt, daß er sich durch die Einschaltung eines Anwalts besser stellt.

      Der Anwalt hingegen versteht sich nur als eine Art Erfüllungsgehilfe. Ihm ist das Ergebnis seiner Arbeit egal. Das ist genauso wie wenn ich jemande in den Markt schicke mir einen Fernseher zu kaufen. Ich meinen Boten auf jeden Fall bezahlen, er aber kann z. b. ein falsches Gerät kaufen oder es sogar auf dem Rückweg fallen lassen. Was für ein Schaden auch entsteht, für alles bin allene ich verantwortlich.
      Avatar
      schrieb am 14.08.09 19:10:54
      Beitrag Nr. 194 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.785.203 von st4082 am 14.08.09 18:28:42Lies Dir mal eine Anwaltsvollmacht durch, dann weißt Du auch. warum der Anwalt Prozessvertreter heißt! :rolleyes::rolleyes:

      Si tacuisses ....
      Avatar
      schrieb am 14.08.09 22:26:23
      Beitrag Nr. 195 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.785.203 von st4082 am 14.08.09 18:28:42na ganz so einfach ist es mit dem Schaden anrichten bei den Anwälten auch wieder nicht.

      Der Anwalt haftet immer noch für Falschberatung.

      Und wenn eine Gegenklage aufgrund von Schadensersatz gem. § 389 BGB eigentlich gar nicht gegeben ist, aber die Anwältin trotzdem eine entsprechend Klage einreicht, ist das für mich Falschberatung.

      Aus meinem Urteil:
      "Die Klagforderung ist nicht - auch nicht zum Teil - gemäß § 389 BGB durch Aufrechnung erloschen. Eine Gegenforderung der Beklagten ist schon dem Grunde nach nicht gegeben. ..."

      Es existierten bereits ca. 3 Urteile vom selben Arbeitsgericht.
      Da kann man als Anwältin doch nicht noch auf eine Gerichtsverhandlung drängen. Oder sehe ich das falsch???

      Usw. das Urteil ist ein Witz! Alle Argumentationen meinerseits wurden so gedreht wie es passte. Einiges weggelassen, dazugedichtet, ... wie in den Boulevard Interviews oder Magazinen.
      Avatar
      schrieb am 14.08.09 22:33:47
      Beitrag Nr. 196 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.782.786 von VolvoLiebhaber am 14.08.09 14:43:50ja, das frag ich mich auch woher der angeblich gute Ruf von Gollhofer kommt.

      Ich kenne niemanden bei dem sie einen Prozess gewonnnen haben oder den sie mit einem guten Vergleich rausgeholt haben.

      Das Ziel war einzig allein das eigenen Honorar.
      Avatar
      schrieb am 17.08.09 10:00:54
      Beitrag Nr. 197 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.786.771 von LaVidaX am 14.08.09 22:26:23Der Anwalt haftet immer noch für Falschberatung

      Schaffst du es, einen Anwalt wegen Falschberatung zur Rechenschaft zu ziehen, trinke ich sehr gerne ein gläschen mit dir.


      ist das für mich Falschberatung.

      Für dich - ja, für mich auch, wahrscheinlich auch für die meisten anderen Laien. Aber ob es innerhalb unseres Rechtssystem eine Falschberatung darstellt? Da habe ich meine größten Zweifel.
      Avatar
      schrieb am 17.08.09 10:57:59
      Beitrag Nr. 198 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.786.771 von LaVidaX am 14.08.09 22:26:23@ LaVidax

      Es existierten bereits ca. 3 Urteile vom selben Arbeitsgericht.
      Da kann man als Anwältin doch nicht noch auf eine Gerichtsverhandlung drängen. Oder sehe ich das falsch???

      Überlegung: Tagtäglich finden tausende Gerichtsverhandlungen statt. Die meisten davon mit Anwästen auf beiden Seiten.

      Bei mindesten 90% von den Gerichtsverhandlungen wissen die Anwälte bereits im Vorfeld wie die Sache ausgeht. Und trotzdem kommt es zu Prozessen.

      Warum?

      Würde man bereits einen geringen Prozentsatz aller Falschberatungen (5% dürften genügen) aufdecken un ahnden, wäre dem ganzen Anwaltsstand die Existenzgrundlage weggezogen.

      Nun die Anwälte, die ja selbst die Gesetzte schreiben, würden doch niemals so dumm sein ein Rechtssystem zu schaffen,in dem ihre Existenz unter premanenter Bedrohung stünde.

      Nicht die Anwälte sind für uns Mandanten da, um unsere Ziele zu erreichen, sondern wir sind da um den Anwälten Futter zu liefern. So sehe ich das.
      Avatar
      schrieb am 18.08.09 00:42:51
      Beitrag Nr. 199 ()
      Hallo,

      als Vertreter der angegriffenen Zunft muss ich mal für meine Kollegen eine Lanze brechen.

      Gerade die Rechtslage betreffend die bei MLP zu Beginn der Tätigkeit gezahlten Vorschüsse mit der Rückforderung von 50 % nach Vertragsende ist etwas unübersichtlich. Die Landesarbeitsgerichte entscheiden mal so und mal so, wobei eine starke Tendenz zugunsten von MLP festzustellen ist.

      Problematisch ist, dass die Rechtslage unter dem Aspekt der "Kündigungserschwernis" (Handelsvertreter wird durch Rückzahlungsverpflichtung - auch "nur" von 50 % - von Kündigung abgehalten)noch nicht ausreichend in den Urteilen thematisiert wurde. Grund hierfür ist - so wie in anderen Bereichen des Handelsvertreterrechts auch -, dass es durch eine Vielzahl von schlecht geführten Prozessen auf HV-Seite zu einem Dammbruch zugunsten von MLP gekommen ist. So hat das LAG soundso und dann noch das LAG wasweissich in diesen Prozessen zugunsten von MLP entschieden, ohne dass dieser Aspekt von den Anwälten auf HV-Seite eingebracht wurde. Wird ein neuer Rechtsstreit anhängig, so legen die MLP-Anwälte schlicht diese Urteile vor und der Richter geht den einfachen Weg und folgt diesen Urteilen. Hat man dann nichts Besonderes in petto (man konnte den Vorschuss aus irgendwelchen Gründen nicht ins Verdienen bringen, siehe etwa LAG Hamm aus März), so wird der Klage stattgegeben.

      So. Und wenn man dergestalt berät, dann sehen die meisten Mandanten von einer Verteidigung gegen die Rückzahlung ab und vergleichen sich. Keiner will der erste sein, der es probiert. Es kommt auch vor, dass sie ihr Glück mit den von uns gewonnenen Informationen bei einem "billigeren" Anwalt versuchen, der mit einer Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz schon aus wirtschaftlichen Gründen nicht den Aufwand treiben kann, um gegen ein von spezialisierten Anwälten vertretenes Unternehmen wie MLP adäquat anzutreten.

      Zum Thema Haftung: Als Selbstgänger sollte kein Kollege die Verteidigung gegen eine Klage auf Rückzahlung unverdienter Provisionen bezeichnen. Das Risiko, damit auf die Nase zu fallen, ist recht groß.

      Im Übrigen: Es gibt immer ein Risiko bei rechtlichen Auseinandersetzungen. Gerade bei Rechtsstreitigkeiten im Handelsvertreterrecht stößt man beim Land- oder Arbeitsgericht auf recht wenige Kenntnisse. Oft muss es die Berufung richten. Dafür muss der Mandant eine gewisse Ausdauer sowie Geld mitbringen.

      Es bleibt dabei: Guter Rat ist teuer, schlechter unbezahlbar.

      Gruß

      observierer
      Avatar
      schrieb am 18.08.09 09:32:47
      Beitrag Nr. 200 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.798.800 von observierer am 18.08.09 00:42:51Hallo observierer,

      ich stimme Dir vollumfänglich zu. Es ist wie in unserer Zunft: Es gibt gute und leider viele schlechte Berater. Wer bzgl. BU, KV, ... gut und ordentlich beraten werden will, muß eben dafür Zeit (und entweder direkt als Honorar oder indirekt über Provisionen) entsprechend dafür zahlen.

      Ich bleibe dabei: 150 - 250 € die Stunde je na Spezialisierungsgrad eines Architekten, eines Anwalts, eines Arztes aber auch eines Finanzberaters sollte man schon in die Hand nehmen!

      Hallo Noch-MLPler, habt Ihr verstanden? Gut und danke!
      Avatar
      schrieb am 28.10.09 22:07:38
      Beitrag Nr. 201 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.792.805 von st4082 am 17.08.09 10:00:54Ich denke, es kommt selten vor, dass ein Anwalt wegen Falschberatung zur Haftung herangezogen wird, weil die meisten Menschen sich scheuen den Anwalt zu verklagen.

      Es gibt aber mittlerweile Anwälte, die darauf spezialisiert sind ihre eigenen Kollegen zu verklagen.

      Schreibt der Richter in seinm Urteil z.B. dass irgendwas unsubstantiiert dargestellt ist und das wohlmöglich noch mehrfach haftet definitiv Dein Anwalt für diese Darstellung.

      Denn entweder hätte er Dir vorher sagen müssen, dass Du mit dieser Begründung keine Chance hast, weil unsubstantiiert vorgetragen oder er hatte keine Ahnung. Beides führt im Ergebnis zur Anwaltshaftung.

      Und wer glaubt, dass Anwälte, Richter, Gerichte keine Fehler machen der irrt.
      In diesem Rechtssystem steigt im Grunde niemand wirklich durch. SOnst müsste man nicht jeden Paragraphen noch mal auslegen und es würden gar keine Verhandlungen bis zu Bundesgerichten stattfinden. Aber irgendwie müssen ja die Rechtsleute verdienen.

      Die Klage mit unsubstantiierten Vorträgen abzuweisen gehört übrigens neben dem Einlegen von Erinnerung und sofortige Beschwerde bei Gericht zu den Spezialitäten der MLP Hauskanzlei.
      Avatar
      schrieb am 06.02.10 20:05:29
      !
      Dieser Beitrag wurde moderiert. Grund: Spammposting
      Avatar
      schrieb am 15.03.10 18:28:38
      Beitrag Nr. 203 ()
      ich habe die Tage auch Post bekommen, pünktlich vor Ablauf Verjährungsfrist. Bei mir liegt der Fall aber ganz besonders, da ich Zeuge von "wir machen unsere Unterschriften" selber geworden bin.
      Einer der Fälle die ich mitbekommen habe ist inzwischen vor Gericht. Mir wurde als ich die Geschäftspraktiken kritisiert habe das Leben so angenehm wie möglich gemacht.Als ich meine Konsequenzen in Form von Kündigung gezogen habe war das Thema noch lange nicht vorbei. Wer auch Erfahrungen machen musste mit sexueller Nötigung und Scheindokus und nachgemachten Kundenunterschriften, Falschberatung etc. soll sich bei mir melden. Ich werde jetzt doch Anzeige erstatten da ich zumindest einen weiteren Fall kenne. Vielleicht sollten wir aufhören jeder für sich zu streiten und uns mal gemeinsam um Aufklärung bemühen.
      In diesem Sinne lasst uns mal was dagegen tun! Naruto
      Avatar
      schrieb am 18.04.10 23:58:17
      Beitrag Nr. 204 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.142.983 von Naruto am 15.03.10 18:28:38Naruto,

      wie ist der Stand der Dinge? Welche Informationen über Scheindokus hast Du bzw. benötigst Du noch?


      Viele Grüße - interna
      Avatar
      schrieb am 22.04.10 11:14:17
      Beitrag Nr. 205 ()
      Dokumentation=beweiskräftiges Zeugnis, Dokument=Urkunde, Beweisstück. Aha....wir lernen eine Dokumentation ist ein beweiskräftiges Zeugnis erfasster Daten, welches beiden Seiten dem Nachweis dienen soll, natürlich im Sinne ganzheitlicher Beratung und im schlimmsten Fall als Beweismittel vor Gericht.
      Bevorzugt sollte derjenige dokumentieren, der Daten aufnimmt, also der Berater. Warum haben Assistentinnen dann Zugang zu SVP und FIM und Produktselektion? Oder anderst gefragt, warum dürfen diese Dokumente in diesen Medien bearbeiten und erstellen. Ist eine Assistentin quasi Erfüllungsgehilfin eines Beraters? Wäre denkbar, wenn sie auf einem Stühlchen in der Beratung sitzt damit sie auch versteht, was sie dann beim Kunden an Daten erfasst. Worauf ich hinaus will, wenn eine Assistentin in SVP und FIM Kundendaten selbständig eingibt ohne ausreichenden Wissenshintergrund dann habe ich doch eigentlich keine Dokumentation mehr oder:rolleyes:. Liebe Berater....Haftung wird damit auch nicht elegant an die Assistentin weitergereicht, die bleibt trotzdem bei uns. Meine Empfehlung immer gut lesen, was die Erfüllungsgehilfin schreibt!
      Ist das dann eine Scheindokumentation, wenn der Schreiber in Unkenntnis des tatsächlich Vorganges ist? Es wäre interessant wieviel Kunden schon irritiert waren über ihre in den FiPi eingestellte Doku:laugh:.
      Avatar
      schrieb am 22.04.10 14:05:15
      Beitrag Nr. 206 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.381.783 von Barka am 22.04.10 11:14:17Barka,

      das ist Betrug und Urkundenfälschung in meinen Augen. Die Kunden müßten alles runterladen und das überprüfen!

      Kunden, alles runterladen!

      Grüße - interna


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