Wer von euch hatte schon mal einen ausl. thesaur. Fonds über mehrere Jahre? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 31.08.08 17:19:33 von
neuester Beitrag 04.09.08 09:22:06 von
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Hallo,
zu dem Thema finde ich sinngemäß immer wieder folgende Aussage:
Die Thesaurierungsbeträge müssen jedes Jahr in der Einkommenssteuererklärung aufgeführt werden und es werden gegebenenfalls (Freibetrag) Steuern darauf erhoben.
Beim Verkauf des Fonds wird dann trotzdem von den gesamten, im Haltezeitraum angefallenen, Thesaurierungserträgen Abschlagssteuer an das Finanzamt abgeführt.
Diese doppelt gezahlte Steuer kann man sich erstatten lassen, wenn man dem Finanzamt nachweist, dass man die Thesaurierungsbeträge schon erklärt hat.
Was nirgendwo steht ist aber, wie man dies macht.
Geht dies in der Einkommensteuererklärung? Und wenn ja, wie weise ich dies nach bzw. wie habt ihr dies gemacht?
Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.
Gruss
Michael
Um diese Do
zu dem Thema finde ich sinngemäß immer wieder folgende Aussage:
Die Thesaurierungsbeträge müssen jedes Jahr in der Einkommenssteuererklärung aufgeführt werden und es werden gegebenenfalls (Freibetrag) Steuern darauf erhoben.
Beim Verkauf des Fonds wird dann trotzdem von den gesamten, im Haltezeitraum angefallenen, Thesaurierungserträgen Abschlagssteuer an das Finanzamt abgeführt.
Diese doppelt gezahlte Steuer kann man sich erstatten lassen, wenn man dem Finanzamt nachweist, dass man die Thesaurierungsbeträge schon erklärt hat.
Was nirgendwo steht ist aber, wie man dies macht.
Geht dies in der Einkommensteuererklärung? Und wenn ja, wie weise ich dies nach bzw. wie habt ihr dies gemacht?
Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.
Gruss
Michael
Um diese Do
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.925.670 von MichaJ am 31.08.08 17:19:33Wenn man im Jahr des Verkaufs nicht die Bemessungsgrundlage der ZASt angibt, ergibt sich das automatisch.
Bsp: Einzige Tätätigkeit in 07 Verkauf des Fonds: Abrechnung Zwigewinn 100, thesaurierte Erträge der Haltedauer 900: insgesamt ZAStpflichtig: 1000, darauf 30% = 300.
Steuererklärung: Einkünfte: 100 (Zwigewinn), anrechenbare Steuern 300
bei erklärungsgemäßer Veranlagung ergibt das dann eine Erstattung/Verrechnung.
Problematisch ist, dass einige Banken die thesaurierten Erträge der Haltedauer in der Jahresbescheinigung ausweisen.
Da hilft regelmäßig nur ein StB, der sich damit auskennt. Wenn Probleme gibt, einfach melden.
Gruß
Taxadvisor
Bsp: Einzige Tätätigkeit in 07 Verkauf des Fonds: Abrechnung Zwigewinn 100, thesaurierte Erträge der Haltedauer 900: insgesamt ZAStpflichtig: 1000, darauf 30% = 300.
Steuererklärung: Einkünfte: 100 (Zwigewinn), anrechenbare Steuern 300
bei erklärungsgemäßer Veranlagung ergibt das dann eine Erstattung/Verrechnung.
Problematisch ist, dass einige Banken die thesaurierten Erträge der Haltedauer in der Jahresbescheinigung ausweisen.
Da hilft regelmäßig nur ein StB, der sich damit auskennt. Wenn Probleme gibt, einfach melden.
Gruß
Taxadvisor
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