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    Die Pendlerpauschale - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.09.08 08:11:08 von
    neuester Beitrag 11.09.08 16:32:39 von
    Beiträge: 96
    ID: 1.144.109
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      schrieb am 10.09.08 08:11:08
      Beitrag Nr. 1 ()
      schon vor der Veröffentlichung des BFG - Urteils
      bei dem es um sehr viel Geld geht frage ich nach eurer Erwartung zu diesem wichtigen Urteil.

      Ich bin der Meinung, dass sie beibehalten werden muss und zwar ab dem 1 km.

      Die Pendler zahlen alleine über den Kraftstoff nämlich mehr als ihnen die Pendlerpauschale einbringt.

      Alleine die Arbeitswege kost(et)en mich etwa 160 EUR pro Monat an Steuern nur für Kraftstoff, wie ich eben mal überschlagen habe. Um einen so hohen Betrag sinkt die Steuer durch die Pendlerpauschale aber leider nicht.
      Avatar
      schrieb am 10.09.08 08:21:20
      Beitrag Nr. 2 ()
      Da unsere Gerichtbarkeit stark von der Politik beeinflußt wird, erwarte ich eine Bestätigung des BGH, dass der Abzocker Peer Steinbrück mit seiner Kürzung der Pendlerpauschale durchkommt.

      Sie werden schon eine vermeintlich plausible Begründung finden.:laugh:
      Avatar
      schrieb am 10.09.08 08:28:13
      Beitrag Nr. 3 ()
      Die Fahrt zum Arbeitsplatz ist doch Privatvergnügen, wie Hr. Steinbrück festgestellt hat. Oder zumindest die ersten 20km.
      Danach fängt der Ernst, also die steuerliche Relevanz an.

      So eine Aussage ist an Dreistigkeit kaum noch zu überbieten.
      So was kann nur jemand ablassen, der mit einem steuerfinanzierten
      A8 plus Fahrer durch die Gegend kutschiert wird.

      Diese Behandlung ist absolut grundgesetzwidrig und verstößt elementar gegen den Gleichheitsgrundsatz. Allerdings könnte man
      dann wieder die Relevanz ab dem ersten km einführen, aber nur
      noch 15 oder am besten 2ct pro km anrechnen, dann hätte man den
      Schein gewahrt. Ich hoffe nur, daß sich bei den nächsten Wahlen
      gravierend was ändert und diesen Banditen der Arsch auf Grundeis geht.

      Wie heisst es doch so schön....

      Du sollst nicht stehen !
      Die Regierung duldet keine Konkurenz !

      Gruß
      S.
      Avatar
      schrieb am 10.09.08 08:49:57
      Beitrag Nr. 4 ()
      Mein Abonnement der Zeitung "Die Zeit" habe ich übrigens wegen dieses _Artikels gekündigt
      http://www.zeit.de/online/2007/37/pendlerpauschale-kommentar
      Avatar
      schrieb am 10.09.08 08:54:44
      Beitrag Nr. 5 ()
      Und wieder einer der sinnlosen Diskussionen über
      gerecht und ungerecht.
      Selbst wenn vermutlich das BGH die vorabgefällten Urteile
      der anderen Gerichte bestätigen wird, holt sich Hr. Steinbrück
      das Geld an anderer Stelle wieder zurück.

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      Avatar
      schrieb am 10.09.08 09:03:10
      Beitrag Nr. 6 ()
      Sollange der Staat ständig in die Taschen von Arbeitnehmern greifen will ist sehr wohl zu diskutieren.

      Dazu eine Meinung aus einem anderen Forum:
      Hallo ,
      meine 30 Jahre alte Freundin ist arbeitslos und aus diesem
      Grund bei mir eingezogen. Nun muß ich auch für Ihren
      Lebensunterhalt aufkommen!
      Über uns wohnt eine 3o Jahre alte Beamtenwitwe mit ihrem
      Lebensgefährten. Die Beamtenwitwe hatte einen 18 Jahre
      älteren Baurat geheiratet, der vor 2 Jahren an Lungenkrebs
      verstarb. Diese Frau hat keine Kinder, hat nur 4 Jahre
      gearbeitet, ist Privatpatient, bekommt Weihnachtsgeld und
      eine Witwenrente weit über 3000 Euro im Monat.
      Ihr Lebensgefährte bekommt zwei Renten!
      Beide leben in Saus und Braus!
      Ich frage mich, warum ich für solche ungerechten Sozialsysteme überhaupt Beiträge entrichten soll?
      Im nächsten Leben werde ich auch eine Beamtenwitwe!!!!!!!!


      derartige Fälle gibt es genug.


      also weg mit Beamtenwitwenweihnachsgeld - der gemeine Arbeiter hat schon lange keines mehr.
      Avatar
      schrieb am 10.09.08 09:11:29
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.044.909 von Red_Eileen am 10.09.08 08:49:57Dies ist so ein Artikel in der Zeit, der exemplarisch klarmacht warum das Niveau der Zeit mittlerweile unterirdisch ist.

      Ich habe in diesem Board schon so oft die guten Gründe für die Pendlerpauschale aufgezählt, daß ich keine Lust verspüre dies nocheinmal zu tun.
      Aber ich bin mir sicher daß der Schreiberling dieses Artikels seinen Arsch nur für Die Zeit bewegt wenn er ein steuerlich absetzbares Firmenauto hat, bzw. rechnet er akribisch jeden Kilometer des Privatfahrzeuges und jede S-Bahnkarte mit der Buchhaltung Der Zeit ab.

      Es ist halt wie immer: von den Arbeitnehmer größtmögliche Flexibilität verlangen beim Arbeitsplatz und gleichzeitig gegen die paar Cent der Pendlerpauschale wettern. Anschliessend steigen wir in den steuerlich subventionierte Luxuskarre, die wir Dank steuerlicher Tricks auch privat nutzen.

      Und da spielt dann auch der Umweltschutz keine Rolle mehr, wenn die Family am Wochenende mit dem 20 Liter SUV ins Grüne fährt, Spritkosten egal, der Steuerzahler ist immer dabei.

      Und die Zersiedelung. Schrecklich. Nehmen wir halt den Gemeinden die letzten Finanzmittel weg, packen wir 16 Mio in die Städte, her mit den Plattenbauten, stellen wir wie die Chinesen Muskelprotze ein, die die Türen an den U-Bahnen schliessen, zahlen wir halt Mietzuschüsse wenn die Mieten dann astronomische Höhen erreicht haben. Die schöne neue Welt der Schwachmaten, Neider und Dummschwätzer lässt grüßen.

      Oh Herr lass es Hirn regnen !!

      Ganz nebenbei. Ich habe nichts dagegen die Pendlerpauschale abzuschaffen. Dann aber auch weg mit Firmenfahtzeugen, absetzbaren Benzinkosten, der Brutto-Nettoschummelei - und das bei Fahrzeugen ohne Preisgrenze nach oben.
      Weg mit Politikerdienstfahrzeugen und sonstigen Privilegien.

      Wie schreibt der Zeitschwachmat so schön: wenn ein Politiker sich nicht anzieht kann er auch keine Politik machen (frei übersetzt).

      Und Klimaschutz ?

      Da verbieten wir am besten die Zeit und die anderen grenzdebilen Idiotenblätter, denn Papier wird aus Holz gemacht !
      Avatar
      schrieb am 10.09.08 11:02:37
      Beitrag Nr. 8 ()
      Sobald die Entscheidung zugunsten der Pendler gefallen ist, sollte man umgehend strafrechtlich gegen alle die Abgeordneten vorgehen, die ihr Mandat dazu mißbrauchen wollten, die Pendler insgesamt um Milliardenbeträge zu betrügen. Mit legitimer Mandatsausübung hat das überhaupt nichts mehr zu tun, sondern mit krimineller Energie. Ich möchte diese Leute nicht im Parlament sehen, sondern hinter Schloß und Riegel.
      Avatar
      schrieb am 10.09.08 11:14:50
      Beitrag Nr. 9 ()
      Pendlerpauschale BIS zum 15. KM.
      Was drüber ist, ist Privatbergnügen.

      Habe keine Lust anderen das billigere Bauland aud dem Land zu subventionieren.
      Avatar
      schrieb am 10.09.08 11:26:08
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.046.632 von kaktus7 am 10.09.08 11:14:50Pendlerpauschale BIS zum 15. KM.

      Komplett weg damit.
      Damit finanzieren sich die, die auf dem Land leben, ihr Haus. Und die anderen zahlen es durch erhöhte Steuern und haben zusätzlich höhere Mietkosten.
      Avatar
      schrieb am 10.09.08 11:48:09
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.046.632 von kaktus7 am 10.09.08 11:14:50Das mit dem billigen Bauland ist so alt wie falsch.

      Du kannst direkt neben Deinem Arbeitsplatz bauen oder eine Wohnung kaufen. Wenn der Laden dichtmacht, und Du 50 KM zum nächsten Arbeitsplatz fahren musst, Pech gehabt ?

      Der Pendler zahlt ohnehin mehr Steuern als Du, die exorbitanten Steuern auf Benzin schon vergessen ?

      16 Mio Pendler entlasten die Mietpreise in den Ballungsgebieten. Der Pendler entlastet Dich, so herum wird ein Schuh draus.

      15 KM ?
      Da lachen ja die Hühner !!!
      Da bekommt der Stadtbewohner einen Steuerabzug fürs Trambahnfahren, obwohl die meisten Verkehrsbetriebe Zuschussbetriebe sind, und der Pendler bezuschusst das über die Mineralölsteuern ?

      Ich frage mich wirklich ob Neid oder Kurzsichtigkeit so das Gehirn vernebeln kann.
      Avatar
      schrieb am 10.09.08 11:49:03
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.046.762 von mailerdaemon am 10.09.08 11:26:08Solch einen Unsinn liest man wirklich selten.
      Avatar
      schrieb am 10.09.08 11:50:48
      Beitrag Nr. 13 ()
      :confused:

      Ja so ist es, so schreibt jemand, der vom blanken neid und hass auf den vermeintlich anderen mit gehässig unterstellten unverdienten vorteilen geleitet wird.

      Das diese armen leutchen mit ihren häuschen im grünen und den damit erforderlichen mindestens 2 pkw durch den hausbau und den bedarf für transportmittel ca. 40-50%prozent der kosten in form von steuern und abgaben aller möglichen aller art der gemeinschaft zusätzlich erwirtschaften und über diesen Hebeleffekt die wirtschaft zu gunsten aller anderen noch zusätzlich im weitesten sinne stimulieren, spielt bei vom neid durchsetzten mitmenschen keine rolle.

      Insofern leider sinnlos rational, d.h. ökonomisch darauf einzugehen.
      Avatar
      schrieb am 10.09.08 11:50:53
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.047.034 von farniente am 10.09.08 11:49:03:rolleyes:

      Allerdings. Top-Argumente, die Du bringst.

      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 10.09.08 11:56:00
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.046.491 von Borealis am 10.09.08 11:02:37Der Steibrück braucht das Geld aber, um Leute wie dich durchzufüttern.
      wilbi
      Avatar
      schrieb am 10.09.08 11:56:55
      Beitrag Nr. 16 ()
      Man muss mal so Gemüte führen, was dieser dreckige CDU-Mann Stefan Kampeter in der ADACmotorwelt contra Penderpauschale geschrieben hat.

      Der Kerl gehört ganz klar eingesperrt !

      Sich zu erdreisten, die Pendlerpauschale für die Arbeitnehmer als Subvention darzustellen aber kein Wort hinsichtlich der Dienstwagen-Regelung für die Firmen zu finden. Absolut lachhaft. Und so ein grotesker Knallknopf sieht dann auch noch im Haushaltsauschuss und trifft Entscheidungen welche direkt oder indirekt wohl 90 % der Bundesbürger betreffen, und zwar gänzlich zu deren Nachteil !
      Avatar
      schrieb am 10.09.08 12:02:40
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.046.762 von mailerdaemon am 10.09.08 11:26:08"Komplett weg damit.
      Damit finanzieren sich die, die auf dem Land leben, ihr Haus. Und die anderen zahlen es durch erhöhte Steuern und haben zusätzlich höhere Mietkosten. "


      Sollen alle, die in der Stadt arbeiten auch dort wohnen ?
      Würde das überhaupt möglich sein ?
      Sollen alle Leute, die z.B. in einem Gewerbegebiet arbeiten ins Gewerbegebiet umziehen ?
      Was soll ein Paar machen, bei denen beide arbeiten und sie am Arbeitsplatz des einen Partners wohnen, der Arbeitsplatz des anderen Partners aber 30 km entfernt liegt ?
      Wenn ein Arbeitnehmer öfters im Leben sein Arbeitsplatz wechseln muss (z.B. innerhalb eines Umkreises von c.a. 30 km), muss er dann immer seinem neuen Arbeitsplatz hinterherziehen ?
      Avatar
      schrieb am 10.09.08 12:07:55
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.047.198 von TokioBill am 10.09.08 12:02:40Sicher wäre es nicht in jedem Fall möglich, da würden einige in die Röhre schauen, ist so. Auf der anderen Seite könnten aber die Steuern für alle sinken, wenn diese Vergünstigung für einige abgeschafft werden würde. Das wäre es mir wert.
      Avatar
      schrieb am 10.09.08 12:14:09
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.047.250 von mailerdaemon am 10.09.08 12:07:55"Auf der anderen Seite könnten aber die Steuern für alle sinken, wenn diese Vergünstigung für einige abgeschafft werden würde. Das wäre es mir wert. "

      Als in 2007 die Pendlerpauschale für die ersten 20 km gestrichen wurde:
      Welche Steuern wurden dafür gesenkt ?
      Avatar
      schrieb am 10.09.08 12:18:20
      Beitrag Nr. 20 ()
      Die Pendlerpauschale sollte generell fallen. Sie ist sozial ungerecht und übervorteilt die, die nahe ihrem Arbeitsplatz leben und dafür zumeist auch höhere Mieten in Kauf nehmen (müssen).

      Die Nutznießer von einer wie auch immer gearteten Pendlerpauschale profitieren also gleich doppelt: Einerseits durch Ersparnis an Kraftstoffkosten und andererseits durch meist günstigeren Wohnraum ausserhalb der Städte.

      Ein Wegfallen der Penderlpauschale würde gleich mehr Gerechtigkeit schaffen. Das sieht die Mehrzahl der europäischen Staaten auch seit geraumer Zeit so.
      Avatar
      schrieb am 10.09.08 12:22:30
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.047.379 von Sexus am 10.09.08 12:18:20Können nur die fordern, die selbst keinerlei Beschäftigung nachgehen.
      :mad:
      Avatar
      schrieb am 10.09.08 12:22:42
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.047.325 von TokioBill am 10.09.08 12:14:09Als in 2007 die Pendlerpauschale für die ersten 20 km gestrichen wurde:
      Welche Steuern wurden dafür gesenkt ?


      Bin kein Freund dieser Regierung, da hoffe ich auf die kommende.
      Avatar
      schrieb am 10.09.08 12:24:04
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.047.379 von Sexus am 10.09.08 12:18:20Sie ist sozial ungerecht und übervorteilt die, die nahe ihrem Arbeitsplatz leben und dafür zumeist auch höhere Mieten in Kauf nehmen (müssen).

      Und lädt natürlich auch zum Missbrauch ein. Kenne keinen, der an der Stelle ehrlich war.
      Avatar
      schrieb am 10.09.08 12:25:33
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.047.250 von mailerdaemon am 10.09.08 12:07:55Genauso und nicht anders.

      Warum sollte etwa ein Arbeitnehmer, der seinen Arbeitsplatz fußläufig oder mit dem Rad erreicht, über seine Steuern die Pendler mitbezahlen? Das kann nicht gerecht sein.

      Wenn der Staat sich schon aufmacht, Geld in dieser Sache auszugeben, dann sollte er es in der Form eines Verzichtes auf Steuereinnahmen durch die Mineralölsteuer tun, so daß nicht allein das Grüppchen der Pendler profitiert.
      Avatar
      schrieb am 10.09.08 12:28:05
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.047.446 von mailerdaemon am 10.09.08 12:24:04"Und lädt natürlich auch zum Missbrauch ein. Kenne keinen, der an der Stelle ehrlich war. "

      Mit diesem Argument könntest du auch die Abschaffung von Hartz4 fordern.

      Die Überprüfung der Entfernung zwischen zwei Orten ist für das Finanzamt heutzutage ein Kinderspiel.
      Avatar
      schrieb am 10.09.08 12:28:41
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.047.325 von TokioBill am 10.09.08 12:14:09Sagt dir der Begriff Haushaltskonsolidierung etwas? Der Etat mußte und muß auch weiterhin auf der Ausgabenseite heruntergefahren werden, so daß mittelfristig (3-5 Jahre) diese eingesparten Gelder an den Steuerzahler in Form von Steuererleichterungen (auch Umbau des Steuersystems), höheren Freibeträgen (etwa für Kinder) oder Abgaben (Rente, Arbeitslosigkeit...) zurückgegeben werden können.
      Avatar
      schrieb am 10.09.08 12:29:50
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.047.493 von TokioBill am 10.09.08 12:28:05Es hat geklappt, glaube mir das.
      Avatar
      schrieb am 10.09.08 12:31:08
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.047.446 von mailerdaemon am 10.09.08 12:24:04Tja ja... die Leute müssen sich endlich mal entscheiden, was sie wollen:

      Ein Steuersystem mit reichlich Ausnahmeregelungen wie der Pendlerpauschale (aber dafür entsprechend hohen Sätzen für alle)

      oder

      ein Steuersystem weitestgehend ohne Ausnahmeregelungen und niedrigen Steuersätzen für alle.


      Ich bin für letzteres!
      Avatar
      schrieb am 10.09.08 12:32:57
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.047.503 von Sexus am 10.09.08 12:28:41Dass das durch die Abschaffung der Entfernungspauschale eingesparte Geld, der Allgemeinheit zugute kommen könnte, bringt jedoch keine Aussage darüber, ob eine Abschaffung der Entfernungspauschale gerecht oder ungerecht ist.
      Avatar
      schrieb am 10.09.08 12:35:45
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.047.535 von Sexus am 10.09.08 12:31:08
      "Tja ja... die Leute müssen sich endlich mal entscheiden, was sie wollen:

      Ein Steuersystem mit reichlich Ausnahmeregelungen wie der Pendlerpauschale (aber dafür entsprechend hohen Sätzen für alle)"


      Es handelt sich aber hierbei nicht um eine Ausnahmeregelung. Der Abzug von Werbungskosten stellt keine Ausnahmeregelung dar, sondern realisiert die Besteuerung nach der individuellen Leistungsfähigkeit. Willst du den Abzug sämtlicher Betriebsausgaben und Werbungskosten abschaffen um das Steuersystem zu vereinfachen ?
      Avatar
      schrieb am 10.09.08 12:35:55
      Beitrag Nr. 31 ()
      Man sollte nicht vergessen, dass die Pendlerpauschale auch einem gewissen Gewohnheitsrecht unterliegt, da viele Haushalte bedingt durch die Teuerung von Energiekosten bereits mit diesem Geld rechnen müssen. Steinbrück macht es sich mit dem Griff in die Taschen des Steuerzahlers etwas zu leicht seinen Haushalt in Ordnung zu bringen. Wählbar ist so ein Mann natürlich nicht wieder.
      Avatar
      schrieb am 10.09.08 12:37:38
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.047.556 von TokioBill am 10.09.08 12:32:57Dann frage ich dich mal ganz konkret, wofür du bist.

      a) Für ein Steuersystem mit zahlreichen Ausnahmeregelungen wie der Pendlerpauschale (und den dafür notwenidgen hohen Steuersätzen zuzüglich der Mißbrauchsgefahr)

      b) Für ein Steuersystem weitestgehend ohne Ausnahmeregelungen und entsprechend niedrigen Steuersätzen


      A oder B reicht mir als Antwort.
      Avatar
      schrieb am 10.09.08 12:41:52
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.047.602 von Sexus am 10.09.08 12:37:38Der Abzug von Werbungskosten und Betriebsausgaben ist keine Ausnahmeregelung !!!
      Avatar
      schrieb am 10.09.08 12:42:17
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.047.586 von Red_Eileen am 10.09.08 12:35:55Gewohnheitsrecht?

      :laugh:


      Fahr mal in die Südstaaten der Vereinigten Staaten. Die sagen dir dann auch, daß sie eigentlich noch Sklaven halten dürften, weil das dort bereits seit Jahrhunderten Gewohnheit war. Oder nimm die Unterdrückung der Frau in muslimisch geprägten Ländern. Ist es für dich als Frau (?) okay unterdrückt und eventuell misshandelt zu werden, nur weil es seit eh und je so gehandhabt wird?

      Laß dir was besseres einfallen.
      Avatar
      schrieb am 10.09.08 12:44:28
      Beitrag Nr. 35 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.047.379 von Sexus am 10.09.08 12:18:20Falsches wird durch ständige Wiederholung nicht richtiger.

      Der Pendler zahlt immer drauf bei der Rechnung, aber das kann man erst beurteilen wenn man sich einmal die immensen Kosten der Pendelei gegenüberstellt zu den paar Lutschern die eine Penlerpauschale ausmachen.

      Was meinst Du eigentlich was mit den Mieten passieren würde wenn 16 Mio Pendler in die Städte ziehen würden ? Ich denke Explosion der Mietpreise würde das Problem nur sanft beschreiben.

      Wer zahlt eigentlich die eorbitante Erweiterung der öffentlichen Verkehrsbetriebe ?
      Wann fahren wir in den Stadten dann zur Arbeit ? Nachts um 3.oo weil um 7 Uhr alle Strassen vestopft sind ?

      Wer beschäftigt die vielen vielen Leute die dann auf dem Land keine Arbeit mehr haben ? Angefangen von Bäckern, Metzgern, bis zu Gemeindebediensteten, Altenpfleger usw.

      Mit welchem Geld sollen sterbende Landgemeinden die Infrastruktur aufrechterhalten ?

      Die paar Cent Steuererstattung bei der Pendlerpuschale vernebelt einigen Leuten das Gehirn komplett.
      Eigentlich sollte man längst die Subventionen für Theater und Opern streichen, wird sowieso nur von den Städtern benutzt. Unsere Bauerntheater werfen alle Gewinn ab.

      Ach ja, und das Wasser aus dem Loisachtal und der Holzkirchner Ebene drehen wir den Münchenern dann auch ab.

      Kleinkariert ist eine Denkweise die sich mit winzigen Karos beschäftigt. Heraus kommt dann Korinthenkackerei.
      Avatar
      schrieb am 10.09.08 12:46:21
      Beitrag Nr. 36 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.047.636 von Sexus am 10.09.08 12:42:17Ich halte recht wenig von deinen Argumenten -

      aber zu deiner Info - Straftaten unterliegen gewöhnlich nicht dem Gewohnheitsrecht .
      Avatar
      schrieb am 10.09.08 12:51:11
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.047.631 von TokioBill am 10.09.08 12:41:52Werbungskosten sind unabdingbar notwenidge Ausgaben aus nichtselsbtändiger Arbeit wie die Beschaffung von Arbeitsmaterialen oder auch der Unterhaltung eines Arbeitszimmers.
      Die Fahrt vom Wohn- zum Arbeitsort kannst du aber leicht umgehen, indem du einfach umziehen würdest.

      Es gibt aber neben der Frage nach der Gerechtigkeit auch noch andere Aspekte die gegen eine Pendlerpauschale sprechen. So etwa existieren ökologische Bedenken, die Gefahr von zunehmenden Verkehrsproblemen als auch die Verödung von (Innen-) Städten.
      Avatar
      schrieb am 10.09.08 12:59:57
      Beitrag Nr. 38 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.047.661 von farniente am 10.09.08 12:44:28:rolleyes:

      Schönes Horror-Szenario, das so weit von der Wirklichkeit entfernt ist wie London vom Mond. Du glaubst doch nicht wirklich, dass dann alle in die Städte strömen würden?
      Avatar
      schrieb am 10.09.08 13:02:09
      Beitrag Nr. 39 ()
      die Gefahr von zunehmenden Verkehrsproblemen als auch die Verödung von (Innen-) Städten.

      das ist lachhaft angesichts der Tatsache, dass gegenwärtig immer mehr
      junge Leute in die Stadt ziehen müssen weil es eben dort mehr Arbeitgelegenheiten gibt. Der Pendler setzt jeden Tag sein Leben auf´s Spiel um dorthin zu gelangen wo er sein Brot verdienen muss.

      Wieviele Verkehrstote in D jährlich zu beklagen sind, und welch unendliches Leid dies den Familien beschert ist nicht nachvollziehbar.
      Die Zahl der Verkehrstoten liegt damit weit über den Opferzahlen von Krieg, Genozid oder Terrorismus.
      So nebenbei kurbelt der Pendler hieber aber auch massiv die Wirtschaft an. Sei es die Autoindustrie oder auch die Bestattungsunternehmen. Auch ist durch die vielen Unfallopfer die
      Rehakliniken sowie Krankenhäuser immer vollbeschäftigt.
      Avatar
      schrieb am 10.09.08 13:02:26
      Beitrag Nr. 40 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.047.661 von farniente am 10.09.08 12:44:28Nur weil du manches als falsch betrachtest, heißt das nicht, dass dies auch der Wahrheit entspricht.

      Die Wahl des Wohnortes ist wie auch die Wahl des Arbeitsortes in meinen Augen (wie auch in den Augen des Gesetzgebers) reine Privatsache.

      Es obliegt doch allein dir, wo Du wohnen möchtest und was du dafür bereit bist auszugeben. Damit hat der Staat und der Steuerzahler nicht das geringste zu tun. Weil es absolut unsolidarisch und unsozial wäre.

      Die Entfernungspauschale benachteiligt Arbeitnehmer, die bewusst in der Nähe ihres Arbeitgebers wohnen und hierfür höhere Mieten in Kauf nehmen, aber ihre Mieten nicht gesondert steuerlich absetzen können, weil Kosten der Lebensführung (wie Nahrung, Kleidung, Wohnung, etc.) über den Grundfreibetrag von derzeit 7664 € (bzw 15.328 € bei Zusammenveranlagung) als abgegolten gelten.

      Straßen der Innenstädte würden auch nicht verstopft werden. Im Gegenteil. Vor Kürzung der Pendlerpauschale war dies viel deutlicher der Fall. Nach der Anpassung auf immerhin 20km war eine Entspannung klar zu spüren. Es wurden verstärkt öffentliche Verkehrsmittel oder auch Fahrräder genutzt.

      Und sicher würden sich auch nicht gleich alle Pendler entscheiden, in die Städte zu ziehen. Aber selbst wenn wäre das eine gute Maßnahme um mancherorts einer drohenden Ghettoisierung entgegenzuwirken.
      Avatar
      schrieb am 10.09.08 13:02:38
      Beitrag Nr. 41 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.047.804 von mailerdaemon am 10.09.08 12:59:57Seit wann richten sich Fragen der Steuerregrechtigkeit oder des "Steuerns durch Steuern" nach Megenanzahlen ?
      Avatar
      schrieb am 10.09.08 13:04:47
      Beitrag Nr. 42 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.047.681 von Red_Eileen am 10.09.08 12:46:21Eben! Du widerlegst dich damit ja schon selbst. Laß dir aber nochmal eindringlich gesagt sein, daß es so etwas wie Gewohnheitsrecht nicht gibt.
      Avatar
      schrieb am 10.09.08 13:05:47
      Beitrag Nr. 43 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.047.857 von Sexus am 10.09.08 13:04:47Das gibt es schon - z.b. im Mietrecht
      Avatar
      schrieb am 10.09.08 13:08:46
      Beitrag Nr. 44 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.047.722 von Sexus am 10.09.08 12:51:11Sowas lachhaftes. Das Problem der Städte der Verödung der Innenstädte ist nicht die Pendlerpauschale sondern sind die Fußgängerzonen.

      Nenn mir ein einziges ökologisches Problem das von Pendlern verursacht wird.
      Das ist einfach Unfug.
      Die Innenstädte ersticken an Smog, Feinstaub, hier Durchfahrtverbot, da Parkverbot, ein völlig marodes Abwassersystem, Probleme über Probleme, und dann der Vorschlag daß wir alle in die Städte ziehen sollen.

      Das sind die Argumente wenn einem auf der rechenbaren Schiene des Steuerrechtes nichts mehr einfällt. Dann kommt die Strickliesel raus und das übliche Blablabla.....
      Avatar
      schrieb am 10.09.08 13:10:59
      Beitrag Nr. 45 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.047.857 von Sexus am 10.09.08 13:04:47Irrtum.
      Es gibt sehr wohl ein Gewohnheitsrecht.
      Ich würde es zwar bei der Pendlerpauschale nicht sehen, aber Gewohnheitsrecht ist ein juristischer terminus technicus und sehr wohl existent.
      Avatar
      schrieb am 10.09.08 13:11:12
      Beitrag Nr. 46 ()
      "Gewohnheitsrecht" ist ungeschriebenes Recht, das aufgrund langer tatsächlicher Übung durch allgemeine Anerkennung seiner Verbindlichkeit im Sinne einer Überzeugung von der rechtlichen Notwendigkeit der Übung entstanden ist. (So eine Definition)


      Möchte mal wissen, wenn die Pendlerpauschale so falsch sein soll warum ist sie dann nicht gleich beanstandet worden?

      Jetzt will der Finanzminister seine Haushaltslöcher stopfen und dafür soll wieder einmal die grosse Masse der Steuerzahler herhalten.
      Dieser Mann soll endlich seinen Posten räumen und einem kompetenteren Platz machen.
      Avatar
      schrieb am 10.09.08 13:11:23
      Beitrag Nr. 47 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.047.722 von Sexus am 10.09.08 12:51:11"Werbungskosten sind unabdingbar notwendige Ausgaben"

      Falsch! Im Gesetzestext ist von "unabdinbar notwendig" nicht die Rede.
      http://bundesrecht.juris.de/estg/__9.html

      Der Werbende entscheidet selber, welche Ausgaben für die Erzielung von Einkünften sinnvoll und förderlich sind.
      Avatar
      schrieb am 10.09.08 13:11:58
      Beitrag Nr. 48 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.047.822 von Red_Eileen am 10.09.08 13:02:09Ich empfehle dir, die dargelegten Argumente zunächst zu lesen und dann erstmal ein paar Minuten sacken zu lassen. Ließ sie dann nochmal und erst dann schreite zur Antwort. So erspare ich mir wenigstens, immer wieder darauf hinzuweisen, daß du dich selbst stets widerlegst.

      So etwa betrachtest Du das Argument einer drohenden Verödung der Innenstädte durch die Pendlerpauschale als "lachhft", entgegnest aber im gleichen Satz, daß immer mehr Jugendliche in die Stadt ziehen müssten, weil die Pendlerpauschale weggefallen sei. Danach fügst Du die Zahl der Verkehrstoten an, die jährlich zu beklagen sind und unendliches Leid verursachen.

      Willst Du nochmal überdenken, ob du tatsächlich für oder nicht doch lieber gegen eine Pendlerpauschale bist?
      Avatar
      schrieb am 10.09.08 13:13:39
      Beitrag Nr. 49 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.047.893 von farniente am 10.09.08 13:08:46Nenn mir ein einziges ökologisches Problem das von Pendlern verursacht wird.

      Schon mal was von Klimawandel gehört? Wenn ich mich recht erinnere, sollen dazu auch die Autoabgase beitragen.
      Avatar
      schrieb am 10.09.08 13:15:12
      Beitrag Nr. 50 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.047.924 von Red_Eileen am 10.09.08 13:11:12Möchte mal wissen, wenn die Pendlerpauschale so falsch sein soll warum ist sie dann nicht gleich beanstandet worden?

      Es war ursprünglich eine Maßnahme, um der Landflucht vorzubeugen, hatte also eine Lenkungsfunktion.
      Avatar
      schrieb am 10.09.08 13:16:24
      Beitrag Nr. 51 ()
      Keine Subventionen solange wir Schulden haben.


      Schaut mal nach, wieviel von euren Steuern für den Schuldendienst von Bund, Ländern und Komunen draufgehen. Ohne Rückzahlung.
      Andersrum: Wie wenig Steuern wir bezahlen müssten, hätten wir keine Schulden.

      Man kann nicht Subventionen fordern und gleichzeitig über hohe Steuern jammern. Das ist einfach unehrlich.

      Jeden Euro der einem Pendler geschenkt wird, müssen wir alle mehrfach zurückzahlen
      Avatar
      schrieb am 10.09.08 13:19:09
      Beitrag Nr. 52 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.047.933 von Sexus am 10.09.08 13:11:58Mehr noch deutest Du an, daß die Pendlerpauschale schon allein deswegen notwendig sei um nicht nur Kliniken und Rehazentren als auch Bestattungsunternehmen zu beschäftigen.

      Leg das bitte mal als Argument beim Gericht vor. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 10.09.08 13:20:30
      Beitrag Nr. 53 ()
      Verödung der Innenstädte.

      Grund ist: Sprit zu billig.
      Um den Salat 10Cent billiger zu kaufen und ein paar Schritte von einem Laden zum nächsten, fahren die Leute auf den Supermarkt am Stadtrand.
      Woraufhin die kleinen Geschäfte innerorts zumachen müssen. Dann MÜSSEN die Leute zum Supermarkt am Ortsrand.
      Selber schuld, kann ich nur sagen.
      Avatar
      schrieb am 10.09.08 13:23:25
      Beitrag Nr. 54 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.047.893 von farniente am 10.09.08 13:08:46Die Innenstädte ersticken an Smog, Feinstaub, hier Durchfahrtverbot, da Parkverbot, ein völlig marodes Abwassersystem

      Daher ja das Angebot an öffentlichen Verkehrsmittel wie Bus und Straßenbahn wie auch der baldigen Einrichtung an Umweltzonen. Und stinkender Opel Admiral hat in der Innenstadt natürlich nichts mehr verloren. Ein Wagen mit Filter ist mir aber herzlich willkommen.
      Avatar
      schrieb am 10.09.08 13:24:30
      Beitrag Nr. 55 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.047.976 von kaktus7 am 10.09.08 13:16:24Jeden Euro der einem Pendler geschenkt wird, müssen wir alle mehrfach zurückzahlen

      So isses!
      Avatar
      schrieb am 10.09.08 13:36:08
      Beitrag Nr. 56 ()
      Fuhrparkkosten von Unternehmen sollten dann auch nicht mehr abziehbar sein. Die Kunden können ja ihr Zeug auch selber abholen.
      Avatar
      schrieb am 10.09.08 13:39:45
      Beitrag Nr. 57 ()
      Vielleicht noch mal kurz erklärt, für diejenigen, die sich im Steuerrecht nicht so gut auskennen.

      Die Pendlerpauschale wurde seit Jahren als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abgezogen.

      Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit
      - Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit
      = Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
      = finanzielle Leistungsfähigkeit, die aus der nichtselbständiger Arbeit resultiert

      Deshalb ist die Entfernungspauschale keine Subvention und kein Steuergeschenk, sondern ist bestimmender Faktor meiner finanziellen Leistungsfähigkeit, die aus meiner nichtstelbständigen Arbeit resultiert.

      Subvention bzw. Steuergeschenke sind Dinge, die beim Schema zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens erst danach berücksichtigt werden.

      Das wären z.B.
      - die Steuerermäßigung bei privaten Handwerkerrechnungen
      - der Sonderausgabenabzug von Kirchensteuer
      - die steuerliche Berücksichtigung von Parteispenden
      Avatar
      schrieb am 10.09.08 13:40:29
      Beitrag Nr. 58 ()
      Da in der Diskussion kein eiziges vernünftiges Argument gebracht wird das gegen die Pendlerpauschale, statt dessen nur rechthaberisch und völlig substanzlos immer wieder derselbe Unfug behauptet wird, klinke ich mich aus der Diskussion aus.

      Kleine Bemerkung noch zum Abschluss: ich kenne eine ganze Menge Leute denen diese Diskussion am allerwertesten vorbeigeht. Da die Pendlerpauschale ohnehin ein Draufzahlergeschäft ist, macht man sich völlig legal das Gesetz zum Helfer. Ein kleiner Gewerbeschein ist da sehr hilfreich und finanziell äusserst effizient.

      Also prügelt ruhig auf die kleinen Leute ein und freut Euch daß der fette SUV als "Geschäftswagen" dann richtig dem Steinbrück in die Fresse haut.
      Ausserdem sind gerade die gutbezahlten Pendler seit Jahren so schlau sich Firmenwägen bei der Gehaltsvereinbarung auszubedingen. Privatnutzung kein Problem.

      Aber ist es nicht herrlich dem Malocher den A... aufzureissen ?

      Ihr tut mir leid.
      Avatar
      schrieb am 10.09.08 13:40:34
      Beitrag Nr. 59 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.047.893 von farniente am 10.09.08 13:08:46Nenn mir ein einziges ökologisches Problem das von Pendlern verursacht wird.

      Mailerdemon war bereis schneller. Aber ich wollte es nicht versäumen, nocheinmal auf die Argumente von Red_Eileen (ja sie hatte auch ein paar gute, wenn auch eher für sie kontraproduktiv) eingehen. Nach ihr sind Pendler etwa auch für die hohe Anzahl an Verkehrstoten verantwortlich. Zudem wird sich bei stetiger Erhöhung des Verkehrsaufkommens (wovon bei einer Einführung einer Entfernungspauschale bereits ab dem ersten Kilometer auszugehen ist) aufgrund der erhöhten Nachfrage auch der Benzinpreis entsprechend nach oben entwickeln. Dies hat schädliche Auswirkungen auf die Wirtschaft, was wiederrum Nachteile für die Sicherheit von Arbeitsplätzen bedeuten kann.
      Avatar
      schrieb am 10.09.08 13:43:06
      Beitrag Nr. 60 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.048.250 von farniente am 10.09.08 13:40:29Es gibt zahlreiche objektiv vernünftige Gründe gegen die Pendlerpauschale. Aber du bist einfach nicht bereit, darauf einzugehen. Und deshalb machst du dich vom Acker.
      Avatar
      schrieb am 10.09.08 13:43:58
      Beitrag Nr. 61 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.048.251 von Sexus am 10.09.08 13:40:34Diesen Blödsinn beantworte ich noch, dann ist Schluß:

      Der Pendler fährt zur Arbeit der Städter fährt ins Grüne.

      Der eine muß, der andere müsste nicht, wo ist das ökologische Problem ?m Beim Städter doch wohl.

      Ansonsten meine # 58
      Avatar
      schrieb am 10.09.08 13:45:46
      Beitrag Nr. 62 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.048.250 von farniente am 10.09.08 13:40:29Ich glaube deine "Argumentationskette" ist vielmehr von Neid und Missgunst gepräft als von der entscheidenden Frage, wie sinnvoll eine Pendlerpauschale überhaupt noch ist.
      Avatar
      schrieb am 10.09.08 13:47:32
      Beitrag Nr. 63 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.048.286 von farniente am 10.09.08 13:43:58Dann werde doch zum Städter! WO verdammt ist das Problem? Gehts dir hier um eine sachliche Beurteilung oder nicht doch mehr um die Verteidigung persönlicher Privilegien?
      Avatar
      schrieb am 10.09.08 13:52:30
      Beitrag Nr. 64 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.048.328 von Sexus am 10.09.08 13:47:32Sollen alle, die in der Stadt arbeiten auch dort wohnen ?
      Würde das überhaupt möglich sein ?
      Sollen alle Leute, die z.B. in einem Gewerbegebiet arbeiten ins Gewerbegebiet umziehen ?
      Was soll ein Paar machen, bei denen beide arbeiten und sie am Arbeitsplatz des einen Partners wohnen, der Arbeitsplatz des anderen Partners aber 30 km entfernt liegt ?
      Wenn ein Arbeitnehmer öfters im Leben sein Arbeitsplatz wechseln muss (z.B. innerhalb eines Umkreises von c.a. 30 km), muss er dann immer seinem neuen Arbeitsplatz hinterherziehen ?
      Avatar
      schrieb am 10.09.08 13:58:48
      Beitrag Nr. 65 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.048.280 von Sexus am 10.09.08 13:43:06Darf ich nochmal lachen ?

      Auf welchen Blödsinn hier sollte man denn eingehen ? Man merkt aus fast jedem "Argument" daß der Vater des Gedankens Neid oder die Unfähigkeit beim steuerlichen Rechnen und Gegerechnen ist.Schau Dir Deine # 55 an. Zu seinem Blödsinn fällt einem nichts mehr.

      Nichteinmal Steinbrück hat heute mit so einem Quatsch argumentiert. Er stellte voll ab auf die Haushaltskonsolidierung.

      Es gäbe ein einziges vernünftiges Argument für die Abschaffung der Pendlerpauschale:

      Keiner, weder Privatmann noch Firma oder Selbstständiger, kann Aufwendungen für einen PKW geltend machen.

      Ansonsten lies Dir mal meine # 58 genau durch, vielleicht geht Dir ein Licht auf.
      Avatar
      schrieb am 10.09.08 14:16:29
      Beitrag Nr. 66 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.047.379 von Sexus am 10.09.08 12:18:20:confused:

      siehe beitrag No.13.
      Insofern leider sinnlos rational, d.h. ökonomisch darauf einzugehen
      Avatar
      schrieb am 10.09.08 16:13:59
      Beitrag Nr. 67 ()
      Die Steuerrechtslaien unter Euch sollten vielleicht mal hier nachlesen, sofern sie denn die steuerrechtlichen Fähigkeiten haben die Rechtsproblematik nachzuvollziehen:

      http://www.bundesfinanzhof.de/www/entscheidungen/2008.1.23/6…

      Gebt Euch keine Mühe. 80% von Euch werden fachlich an der Urteilsbegründung des BFH scheitern.

      Ich verzichte auf eine Einstellung des vollständigen Wortlautes des Urteils, weil es der Tatsache gleich käme "Perlen vor Rechtslaien zu werfen".

      Mich belustigt es immer wieder, wenn selbsternannte Experten zu diesem Thema ihre unqualifizierten Statements abgeben.
      Vor alemm aus den Reihen der Börsenkapitalisten und der Umweltschutzfreaks.

      Vom Kühe melken scheinen diese selbsternannten Experten eine Ahnung zu haben, nicht aber von der Rechtskunde und schon agr nicht vom Steuerrecht.

      Für alle die mir folgen wollen, möchte ich die entscheidende Passage des Urteils des BFH vor Augen führen:

      Das Verfassungsgebot der steuerlichen Verschonung des Existenzminimums und das Gebot der Folgerichtigkeit werden verletzt, wenn durch den in Rede stehenden Paradigmenwechsel Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht mehr als Erwerbsaufwand, sondern als Kosten der privaten Lebensführung qualifiziert werden, aber der Gesetzgeber es unterlässt, den einkommensteuerrechtlichen Grundfreibetrag entsprechend anzupassen. Soweit das BMF demgegenüber geltend macht, dass Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht Teil des existenznotwendigen sächlichen Bedarfs seien, kann dem nicht gefolgt werden. Denn die Fahrtkosten sind nicht nur, wie bereits ausgeführt, zur Existenzsicherung unvermeidlich. Ihre einkommensteuerliche Berücksichtigung ergibt sich auch aus dem Sozialhilferecht, das eine das Existenzminimum quantifizierende Vergleichsebene bietet. Danach muss der Gesetzgeber dem Einkommensbezieher von dessen Erwerbsbezügen mindestens das belassen, was er dem Bedürftigen zur Befriedigung seines existenznotwendigen Bedarfs aus öffentlichen Mitteln zur Verfügung stellt (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 99, 246, BStBl II 1999, 174).

      Für Peer Steinbrück wird es eine derart schallende Ohrfeige seitens des Bundesverfassungsgerichtes geben, die noch Jahre nachhallen wird.

      Entweder wird er die Absetzbarkeit des 1. Kilometer wieder einführen oder das Existenzminimum –sprich der steuerliche Grundfreibetrag für den Steuerpflichtigen- wird angehoben

      In jedem Fall wird der Arbeitnehmer obsiegen. Wetten!
      Ich werde Euch bei Urteilsverkündung an dieses Posting erinnern.


      Und noch eines:
      Wer wie der arrogante Peer Steinbrück gegen verfassungsrechtliche Grundprinzipien des Einkommensteuerrechtes verstößt und handwerkliche juristische Fehler in seinen geänderten § 9 EStG 2008 einbaut kann sich nicht darauf berufen, daß er als Gesetzgeber einen Gestaltungsspielraum hat.
      Ein verfassungswidriges Gesetz ist ein unzulässiger Eingriff in bestehendes Recht und in diesem Fall auch ein unverschämter Griff in die Taschen des Bürgers und zudem eine Blamage für die „Rechtsexperten“ im BMF. Hier zeigt sich die Arroganz und Schlamperei des Gesetzgebers bzw der Bundesregierung, die schamlos den Bürger plündert, sich aber gleichzeitig weigert die fehlenden Milliarden mittels einer durchdachten Wiedereinführung der Vermögensteuer scheut. Dort schlummern Steuermilliarden, die schnell realisiert werden könnten. Aber die breite Masse kann man ja leichter plündern, als die oberen Zehntausend.
      Avatar
      schrieb am 10.09.08 16:16:32
      Beitrag Nr. 68 ()
      Der User Farniente hat es einmal in einem anderen Thread treffend ausgedrückt:

      Statt einen grundlegenden Systemwechsel – auch im Steuerrecht – vorzunehmen, „fährt diese Regierung den Karren immer und immer an die Wand um dann nochmals rückwärts zu setzen und erneut an die Wand zu fahren !“

      Meine volle Zustimmung.

      Ein offensichtlich verfassungswidriges Gesetz wird krampfhaft hochgehalten um dem Bürger Reformbekundungen vorzugaukeln, die nichts als Flickschusterei bedeuten und den Bürger weiterhin ausplündert.
      Was ist denn mit dem von der Kanzlerin viel beschworenem Prinzip vom sog „mehr Netto vom Brutto“ ??????
      Nichts als leere Lippenbekenntnisse, denen keine Taten folgen.
      Avatar
      schrieb am 10.09.08 17:22:27
      Beitrag Nr. 69 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.047.825 von Sexus am 10.09.08 13:02:26"Die Entfernungspauschale benachteiligt Arbeitnehmer, die bewusst in der Nähe ihres Arbeitgebers wohnen und hierfür höhere Mieten in Kauf nehmen, aber ihre Mieten nicht gesondert steuerlich absetzen können, weil Kosten der Lebensführung (wie Nahrung, Kleidung, Wohnung, etc.) über den Grundfreibetrag von derzeit 7664 € (bzw 15.328 € bei Zusammenveranlagung) als abgegolten gelten."

      Du argumentierst immer mit den höheren Mieten in der Nähe des Arbeitsplatzes.
      Aber wenn die Mieten zu hoch und das Einkommen zu klein ist, komt wieder eine Subvention des Steuerzahlers infrage, durch das Wohngeld.
      Liebe Leute, bei diesen Fragen hält jeder seine eigene Ansicht für Gerechtigkeit.
      wilbi
      Avatar
      schrieb am 10.09.08 17:26:15
      Beitrag Nr. 70 ()
      ich muß farnie zustimmen (auch das Zitat mit dem zurücksetzen trifft es voll und ganz! )

      Gleichbehandlung aller (was quasi die Abschaffung der SozialVersicherungspflichtigen Beschäftigung wäre und somit den GAU dieser Kleptokratur & der anhängenden Parasiten, wie GKV/Gewerkschaften und allen sonstigen Zwangsmitgliedschaften, bedeutet )

      und wie viele Pendler haben wir denn so ?

      20 Millionen?
      die 100KM ?
      300Tage im Jahr pendeln?

      Um welche Summe gehts denn die wievielfach den Landesbankflachpfeifen und zur Krönung der IKB problemlos zugesteckt werden konnten? (Das Schwarzbuch lassen wir mal außen vor.)


      bin selber selbständig und empfinde es trotzdem als Frechheit wie der SVB (sozialversicherungsplichtige Beschäftige) abgemolken wird
      das es einer Sau graust

      aber mir scheint langsam auch das es die Bewohner diese Landes nicht anders verdient haben als sich verarschen zu lassen und sich in sinnfreien Neiddebatten gegeneinder zu wenden an Stelle sich den wahren Problemen dieser Parteien&Wirtschaftsdiktatur zu stellen.
      Avatar
      schrieb am 10.09.08 18:05:28
      Beitrag Nr. 71 ()
      Gegen die Volksverdummung von Politik und in deren Gefolge der Medien kommt man nicht an. Geschenk an den Bürger, Subvention, Ausnahmetatbestand, mit diesen Begriffen wird die Pendlerpauschale in Zusammenhang gebracht. Die Pendlerpauschale ist kein Ausnahmetatbestand sondern Ausfluss des Nettoprinzips. So wie bspw. Löhne und Gehälter beim Gewerbetreibenden den Gewinn mindern, mindern beim Arbeitnehmer die Aufwendungen für die Fahrt zur Arbeitsstätte sein Einkommen.

      Im Spiegelartikel fallen kein einziges mal die Begriffe „Nettoprinzip“ oder „Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit“. Das sind immerhin die Hauptargumente für die Beibehaltung der Pendlerpauschale, und die ignoriert man. Dieser Artikel ist ein journalistisches Schmierenstück.

      Das Steuerrecht eignet sich nicht, um damit Struktur- oder/und Umweltpolitik zu betreiben. Diese kann man mit den eingenommenen Steuern verfolgen, aber eben nicht schon bei deren Erhebung. Genau diese Lenkungsfunktionen machen das Steuerrecht so kompliziert.

      Ich nehme an, daß hier ein Testballon gestartet wird, wie weit man gehen kann. Ist man erfolgreich werden demnächst andere „Ausnahmetatbestände“ abgeschafft. Immerhin muß man ja die immens anwachsenden Versorgungsansprüche von Politikern und Beamten finanzieren können. Das deren Beschneidung auch ein Beitrag zur Haushaltssanierung sein könnte, darauf kommt man bestimmt nicht.
      Avatar
      schrieb am 10.09.08 18:10:27
      Beitrag Nr. 72 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.051.220 von Wilbi am 10.09.08 17:22:27:laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 10.09.08 18:11:41
      Beitrag Nr. 73 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.051.791 von CColumbus am 10.09.08 18:05:28so ist es - den Missetäter gut erkannt
      Avatar
      schrieb am 10.09.08 18:34:01
      Beitrag Nr. 74 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.051.791 von CColumbus am 10.09.08 18:05:28Im Spiegelartikel fallen kein einziges mal die Begriffe „Nettoprinzip“ oder „Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit“. Das sind immerhin die Hauptargumente für die Beibehaltung der Pendlerpauschale, und die ignoriert man. Dieser Artikel ist ein journalistisches Schmierenstück.

      Vollumfängliche Zustimmung.

      Diese Grundsätze, die die Finanzgerichtsbarkeit in jahrelang geübter Rechtsprechung als Paradigmen herausgearbeitet hat, werden bewußt ausgeblendet, um das Volk zu verarschen.

      Statt dessen werden Öko-Fürze in die Luft geblasen, die am Ende in die aberwitzige Behauptung münden, die "Pendlerpauschale" sei schuld an der Zersiedelung der Großstädte.....Mir kommt das Kotzen.

      Volksverdummung nimm deinen Lauf.
      Avatar
      schrieb am 10.09.08 18:45:43
      Beitrag Nr. 75 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.052.211 von BoersenHighlander am 10.09.08 18:34:01Bei der jetzigen Regelung (Beibehaltung der Pendlepauschale ab dem 21 ten km) kann man sich diese Argumentation (Zersiedlung, Stadtflucht etc.) auch in die Haare schmieren.
      Avatar
      schrieb am 10.09.08 19:20:57
      Beitrag Nr. 76 ()
      ...
      Dabei gibt es durchaus gute Gründe, die für die Abschaffung der Pendlerpauschale sprechen. Das Verfassungsgericht selbst sprach sie an. Ob die neue Regelung nicht eine viel stärkere Gleichbehandlung als die alte Pendlerpauschale darstelle, fragte Richter Udo di Fabio. Schließlich müssten Menschen, die wie Feuerwehrleute Bereitschaftsdienste zu leisten haben, häufig in die Nähe ihres Jobs ziehen. Liege der in Ballungszentren, müssten sie höhere Mieten zahlen, die sie auch nicht steuerlich ansetzen könnten. Daher kann es durchaus gerecht sein, Pendlern die Pauschale für den Weg zur Arbeit zu streichen.
      Schlagworte

      Eines scheint sich trotzdem abzuzeichnen, so wie die gesetzliche Regelung jetzt ist, wird sie wohl nicht bleiben. Ob die Pendler damit mehr Geld erwarten können, bleibt abzuwarten. Steinbrück könnte die Pendlerpauschale von 30 Cent je Kilometer dann insgesamt senken. Es wäre nicht das erste Mal.

      Manche Experten erhoffen sich zum Jahresende ein hartes Urteil aus Karlsruhe, das eine grundlegende Neuregelung notwendig macht. Ideen gibt es: "Wenn die jetzige Regelung gleichheitswidrig ist, weil sie Fernpendler begünstigt, könnte man die Fahrt zur Arbeit generell zur Privatsache erklären" sagte ein Experte unmittlebar nach der Verhandlung. Damit würde der Bund weitere 1.5 Milliarden Euro an Steuern mehr einnehmen. Der Gesetzgeber hätte dann Spielraum, die Werbungskostenpauschale von heute 920 auf 1100 Euro anzuheben. Alle Ausnahmen würden abgeschafft, das Steuerrecht drastisch vereinfacht. "Leider fehlt den Verantwortlichen - egal in welcher Partei - dafür der Mut." Denn wer will es sich ausgerechnet vor einer Bundestagswahl im kommenden Jahr mit Millionen Pendlern verderben.
      http://www.welt.de/politik/article2423740/Steinbrueck-rechtf…

      Den Vorschlag, die Pendlerpauschale komplett abzuschaffen und stattdessen die Werbungskostenpauschale zu erhöhen, halte ich für den Gerechtesten, denn davon profitieren Pendler wie auch die, die nahe an ihren Arbeitplatz gezogen sind und deshalb höhere Mieten zahlen.
      Avatar
      schrieb am 10.09.08 22:00:12
      Beitrag Nr. 77 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.052.851 von StellaLuna am 10.09.08 19:20:57>>>Denn wer will es sich ausgerechnet vor einer Bundestagswahl im kommenden Jahr mit Millionen Pendlern verderben.<<<


      Scheinbar möchten das Angie und Steinbrück.

      Das ist deren Klientel.
      Avatar
      schrieb am 10.09.08 23:28:19
      Beitrag Nr. 78 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.052.851 von StellaLuna am 10.09.08 19:20:57Liege der in Ballungszentren, müssten sie höhere Mieten zahlen, die sie auch nicht steuerlich ansetzen könnten. Daher kann es durchaus gerecht sein, Pendlern die Pauschale für den Weg zur Arbeit zu streichen.

      Wie kann man nur so einen Schwachsinn posten?????

      Nur mal angenommen: der erste Teil deines Satzes wäre nicht nur möglicherweise sondern tatsächlich auch verfassungswidrig, weil die Nichtpendler keine höhere Miete steuerlich absetzen können.
      Fazit:
      Dann vergeltest du also ein Unrecht (höhere Miete Ballungsräume)mit dem Bestehenbleiben eines anderen Unrechtes (Kürzung Pendlerpauschale).

      Spätestens hier zeigt sich der ganze Irrsinn deines juristischen Denkens. Deine Minderheitenhysterie die psychotisch auf angeblich privilegierte Teile der Bevölkerung ausgerichtet ist, scheint dir den Blick auf die rechtsstaatlichen Realitäten wohl völlig zu vernebeln.
      Ein großer Teil deiner unsäglich quälenden Postings ist darauf ausgerichtet. Warum eigentlich?

      Gott sei Dank bist du keine Rechtsanwältin, Richterin oder Verfassungsrichterin.
      In kürzester Zeit würdst du jeden Rechtsstaat herunterwirtschaften
      Avatar
      schrieb am 11.09.08 06:56:04
      Beitrag Nr. 79 ()
      Ein ganz unbeschriebenes Blatt ist er ja nicht

      2003 kam Peer Steinbrück im Rahmen der WestLB-Affäre in die Kritik, da er an den Sitzungen des Kreditausschusses nicht teilgenommen hatte, dessen Mitglied er als Ministerpräsident ist. Hinzu kam, dass er dabei nicht auf die damit verbundenen Bezüge verzichtet hatte. Gemäß dem Landesministergesetz und der Nebentätigkeitsverordnung des Landes hat der damalige Finanzminister Peer Steinbrück jedoch alle Einkünfte bis auf 6000 Euro an die Landeskasse abgeführt.

      und ich möchte mal wissen wessen Lobbyist er ist. Als befürworter der
      AGENDA 2010 ist natürlich gegen den gemeinen Arbeiter was sich in seiner arroganten Abgehobenheit und vermeintlichen Besserwisserei ausdrückt.


      Wie verhalten sich eigentlich die Versicherer (Berufsgenossenschaften) und auch andere, wenn der WEG ZUR ARBEIT =PRIVATVERGNÜGEN wäre ? Dann müssten die ja im Ernstfall nichts mehr bezahlen. Die wären aber damit schön beschert.
      Auch ein Punkt der beim Gerichtsentscheid mit einbezogen werden muss.
      Avatar
      schrieb am 11.09.08 07:00:09
      Beitrag Nr. 80 ()
      Steinbrück: Kein Grundrecht auf Pendlerpauschale
      Verfassungsgericht verhandelt über Kürzung der Pendlerpauschale

      Seit Wochen tobt der Streit um die Pendlerpauschale - jetzt wird er mit harten Bandagen in Karlsruhe ausgefochten. Die Kürzung sei verfassungswidrig, so die Kläger. Das wies Finanzminister Steinbrück zurück: Auf die Pauschale gebe es kein Grundrecht.






      Peer Steinbrück. Quelle: dpa
      dpa

      Bei der mündlichen Verhandlung darüber verteidigte Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) am Mittwoch in Karlsruhe entschieden die Gesetzesänderung, wonach Fahrtkosten zur Arbeit nur noch vom 21. Kilometer an steuerlich absetzbar sind. Ein "Grundrecht auf die Entfernungspauschale" sei nicht mit dem Ziel vereinbar, die Steuern zu vereinfachen. Zudem erinnerte er an das Ziel der Bundesregierung, den früher verfassungs- und europarechtswidrigen Bundeshaushalt zu konsolidieren.


      Er stellte die Frage, welche Befugnisse die Politik überhaupt noch habe, wenn künftig die Finanzgerichte über solche Fragen zu entscheiden hätten. Die Abschaffung der Pendlerpauschale sei eine politische und nicht eine verfassungsrechtliche Frage, sagte Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) am Mittwoch vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

      Gericht mahnt Sachlickeit an

      Das Bundesverfassungsgericht verhandelte vier Klagen gegen die Streichung der Pendlerpauschale. CDU, CSU und SPD hatten die Pendlerpauschale zum 1. Januar 2007 gekürzt, drei vorlegende Gerichte, darunter der Bundesfinanzhof, halten dies für verfassungswidrig. Zu Beginn der Verhandlung mahnte das Gericht Sachlichkeit an. "Das Gericht würde sich freuen, wenn es zu einer rhetorischen Abrüstung käme", sagte der Vize-Präsident des Gerichts, Andreas Voßkuhle. Das Bundesverfassungsgericht werde weder darüber entscheiden, "wie ein gerechtes Steuersystem aussieht", noch "ob die alte Pendlerpauschale wieder eingeführt werden muss".

      Hintergrund zur Pendlerpauschale

      * Der Endlosstreit um die Subvention
      * Was Steuerzahler bis zur Entscheidung tun können




      Es gehe allein darum, ob die Neuregelung mit dem Grundgesetz und insbesondere dem Gleichheitssatz vereinbar sei. Steinbrück argumentierte, dies sei der Fall. Mit der Härteregelung für Fernpendler sei die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich berücksichtigt worden. Schon früher hätten die meisten Arbeitnehmer keinen Vorteil der Abzugsfähigkeit von Wegekosten gehabt, weil ihre berufsbedingten Ausgaben, die sogenannten Werbungskosten, nicht über dem Arbeitnehmerfreibetrag von 920 Euro lagen.

      Kläger: Familienschutz verletzt

      Demgegenüber argumentierten die Anwälte der Kläger, die Wegekosten zur Arbeit seien eindeutig beruflich veranlasst. Daher verstoße die Neuregelung gegen den Grundsatz, die Steuern nach der Leistungsfähigkeit zu erheben. Es sei "realitätsfern, dass alle Arbeitnehmer vor ein Werkstor ziehen".


      Erst recht sei dies bei Ehepaaren ausgeschlossen, die in verschiedene Richtungen pendeln. Gleiches gelte für Auszubildende, die Familie, Arbeit und Berufsschule unter einen Hut bringen müssen. Das Existenzminimum der Berufstätigen sei nicht gewährleistet, der Gleichheitssatz und in bestimmten Fällen auch der Schutz von Ehe und Familie seien verletzt, hieß es in der Begründung der Kläger.

      CSU macht Front gegen Kürzung

      Auch die CSU schaltete sich in den Streit ein und bekräftigte ihre Forderung nach Wiedereinführung. Parteichef Erwin Huber hielt am Mittwoch im Deutschlandfunk die Wiedereinführung der Abzugsfähigkeit für die ersten 20 Kilometer für unabdingbar. Er begründete das damit, dass seit der in der Großen Koalition abgestimmten Abschaffung die Spritpreise, aber auch die Steuereinnahmen drastisch gestiegen seien und deshalb nun anders entschieden werden müsse.


      "Es ist eine existenzsichernde Ausgabe, wenn 16 Millionen Pendler jeden Tag zur Arbeit fahren" argumentierte Huber gut zwei Wochen vor der bayerischen Landtagswahl. Den Standpunkt von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück, dass die Arbeit erst am Werkstor beginne und der Weg dorthin steuerrechtlich Privatsache sei, nannte er lebensfremd. "Die Arbeit beginnt eben mit der Fahrt zur Arbeit vom Wohnsitz aus."

      Infobox
      Steuerzahlerbund will höhere Pauschale

      Vor der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts hat der Bund der Steuerzahler mit einer weiteren Klage gedroht. Die Wiedereinführung der Pauschale ab dem ersten Kilometer sei verfassungsrechtlich zwingend, sie müsse aber auch mit einer Erhöhung des Steuer-Pauschbetrags von derzeit 30 auf mindestens 35 Cent pro Kilometer einhergehen, sagte Verbandspräsident Karl Heinz Däke der "Baunschweiger Zeitung" unter Verweis auf die gestiegenen Energiepreise.

      Däke warnte die Bundesregierung davor, bei einem entsprechenden Urteil des Gerichts die Pauschale zwar wieder für alle einzuführen, sie dafür aber niedriger als bisher anzusetzen. "Dann wird es die nächste Klage geben", sagte er.

      Mit Material von dpa, reuters und ap
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      schrieb am 11.09.08 11:55:19
      Beitrag Nr. 81 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.052.851 von StellaLuna am 10.09.08 19:20:57Den Vorschlag, die Pendlerpauschale komplett abzuschaffen und stattdessen die Werbungskostenpauschale zu erhöhen, halte ich für den Gerechtesten, denn davon profitieren Pendler wie auch die, die nahe an ihren Arbeitplatz gezogen sind und deshalb höhere Mieten zahlen.

      Der beste Satz im gesamten Thread!
      Avatar
      schrieb am 11.09.08 11:57:06
      Beitrag Nr. 82 ()
      Steinbrück ist ein Schaumschläger.
      Beim gestrigen Anhörungstermin des Bundesverfassungsgericht haben er und sein Referent keine gute Figur gemacht. Ihm wurde offensichtlich bewußt wie sehr er Schwierigkeiten haben wird seinen neu geschaffenen § 9 EstG 2008 als durchdachtes Werk den obersten Richtern plausibel machen zu können.

      Er läuft Gefahr daß seine handwerklichen Fehler der Öffentlichkeit jetzt wohl nicht mehr verborgen bleiben werden und er verstrickt sich dabei immer mehr in seine selbst geschaffenen Widersprüche.

      Der einzig richtigen Behauptung, daß der Gesetzgeber ein Recht auf Einführung des sog Werkstorprinzips hätte, hat er sonst nichts entgegenzusetzen.
      Der Witz dabei ist, daß sein jämmerlicher Versuch das von ihm proklamierte Werkstorprinzip steuergesetzlich umzusetzen, sprichwörtlich beklagenswert gescheitert ist.
      Avatar
      schrieb am 11.09.08 11:58:57
      Beitrag Nr. 83 ()
      So schreibt der BFH in seinem Vorlage-Beschluß an das Bundesverfassungsgericht:
      Das Werkstorprinzip wird nicht hinreichend folgerichtig umgesetzt.

      Das bedeutet, dass die Fahrtaufwendungen ab dem 21. Entfernungskilometer im Rahmen der Einkünfteermittlung (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG) in Abzug gebracht werden dürfen, die Aufwendungen bis zu einer Entfernung von 20 Kilometern dagegen steuerlich unberücksichtigt bleiben müssen. Eine solche Differenzierung ist mit dem behaupteten Übergang zum sog. Werkstorprinzip nicht vereinbar, nicht erklärbar und nicht gerechtfertigt. Im Ergebnis führt die Neuregelung zu einer Ungleichbehandlung der Arbeitnehmer, die bis zu 20 Kilometer von ihrer Arbeitsstätte entfernt wohnen, gegenüber den weiter entfernt wohnenden.

      Und weiter führt der BFH an:

      Die entsprechenden Überlegungen gelten für die nach wie vor bestehende Abzugsmöglichkeit der Kosten bei Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung in gleicher Weise (vgl. § 9 Abs. 2 Satz 8 EStG). Diese schon ab dem 1. Entfernungskilometer bestehende Abzugsmöglichkeit ist mit dem Übergang zum sog. Werkstorprinzip nicht vereinbar. Auch hier ist nicht erkennbar, warum die Familienheimfahrten gegenüber anderen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte privilegiert werden. Hinsichtlich der Mobilitätskosten für die ersten 20 Entfernungskilometer besteht zwischen beiden Fällen kein sachlich begründeter Unterschied. Das vom BMF zur Begründung dieser unterschiedlichen Behandlung angeführte Argument, das Werkstorprinzip finde auch auf den Steuerpflichtigen mit doppelter Haushaltsführung Anwendung, soweit dieser von seiner Wohnung am Beschäftigungsort zur Arbeitsstätte fahre, überzeugt nicht…

      Nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 1 EStG sind notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung entstehen, Werbungskosten. Eine folgerichtige Verwirklichung des sog. Werkstorprinzips müsste zum Ausschluss dieser Kosten führen
      .

      Zusammengefasst heißt das:
      Steinbrücks Versuchs mit der Einführung des Werkstorprinzip argumentativ die juristische Grundlage für sein Pfuschwerk herbeizuzaubern und somit eine Begründung seiner Kürzungsorgie ab dem 21. Kilometer zu rechtfertigen ist eine einzige Blamage und Katastrophe.
      Mit seinem Regelwerk daß für die Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung und für Behinderte und Fahrgemeinschaften die Kürzung bis zum 20. Km gerade nicht gelten soll (Verstoß geg. Artikel III GG) , hat er sein Werkstorprinzip selbst zerschrottet.
      Avatar
      schrieb am 11.09.08 12:02:57
      Beitrag Nr. 84 ()
      Und zum Verfassungsgebot des steuerfreien Existenzminimums schreibt der BFH an das Bundesverfassungsgericht und damit ins Gebetbuch von Steinbrück:

      Das Verfassungsgebot der steuerlichen Verschonung des Existenzminimums und das Gebot der Folgerichtigkeit werden verletzt, wenn durch den in Rede stehenden Paradigmenwechsel Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht mehr als Erwerbsaufwand, sondern als Kosten der privaten Lebensführung qualifiziert werden, aber der Gesetzgeber es unterlässt, den einkommensteuerrechtlichen Grundfreibetrag entsprechend anzupassen. Soweit das BMF demgegenüber geltend macht, dass Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht Teil des existenznotwendigen sächlichen Bedarfs seien, kann dem nicht gefolgt werden. Denn die Fahrtkosten sind nicht nur, wie bereits ausgeführt, zur Existenzsicherung unvermeidlich. Ihre einkommensteuerliche Berücksichtigung ergibt sich auch aus dem Sozialhilferecht, das eine das Existenzminimum quantifizierende Vergleichsebene bietet. Danach muss der Gesetzgeber dem Einkommensbezieher von dessen Erwerbsbezügen mindestens das belassen, was er dem Bedürftigen zur Befriedigung seines existenznotwendigen Bedarfs aus öffentlichen Mitteln zur Verfügung stellt (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 99, 246, BStBl II 1999, 174).
      Avatar
      schrieb am 11.09.08 12:11:13
      Beitrag Nr. 85 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.060.511 von BoersenHighlander am 11.09.08 12:02:57Ich glaube, es hat hier niemand etwas dagegen, wenn der Ausnahmetatbestand der Pendlerpauschale entfällt und dafür der Grundfreibetrag erhöht wird. Dieser kommt dann ja allen steuerpflichtigen zu Gute, nicht nur den Pendlern.
      Avatar
      schrieb am 11.09.08 12:11:49
      Beitrag Nr. 86 ()
      Sämtliche Zitate von mir beziehen sich auf folgende Quelle:

      http://www.bundesfinanzhof.de/www/entscheidungen/2008.1.23/6…
      Avatar
      schrieb am 11.09.08 12:17:13
      Beitrag Nr. 87 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.060.582 von mailerdaemon am 11.09.08 12:11:13So ist es ;)

      Ich habe schon in anderen Threads darauf hingewiesen, die Luxussteuersätze des Einkommensteuerrechtes abzuschaffen und auf 10-15% zu reduzieren und damit sämtliche Absetzungsmöglichkeiten abzuschaffen.

      Der Einnahmeausfall soll durch eine satte Erhöhung der Umsatzsteuer und einer Einführung der Vermögensteuer ausgeglichen werden.

      Damit wäre dem Grundsatz mehr Netto vom Brutto endlich Rechnung getragen, die Lohnnebenkosten gesenkt und der Bürger bestimmt selbst welche Ausgaebn er macht.:lick:
      Avatar
      schrieb am 11.09.08 12:29:50
      Beitrag Nr. 88 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.060.582 von mailerdaemon am 11.09.08 12:11:13Und um es nocheinmal wie in Posting 68 zitiert mit den Worten vom User Farniente zum Ausdruck zu bringen:

      Die Karre wird wieder mal erneut vor die Wand gefahren um dann wieder zurückzusetzen und erneut vor die Wand zu fahren.

      Ein längst überfälliges Steuerrecht wird nicht grundlegend reformiert, sondern immer wieder beflickschustert und mit neuen verfassungsrechtlichen Problemen belastet.

      Ein aufgeblähtes Verwaltungswerk, das schon längst in die Tonne gehört, verstößt mittlerweile gegen die immer wieder selbst geschaffenen verfassungsrechtlichen Vorschriften wenn daran herumgedoktert wird.

      Wann wollen denn die Politiker endlich eine Steuerreform anpacken. Die große Koaltion verspielt ihre historisch mehrheitlichen Möglichkeiten.
      Avatar
      schrieb am 11.09.08 12:34:13
      Beitrag Nr. 89 ()
      Der Gesichtsverlust von Steinbrück wird immer offensichtlicher:

      Heute schreit er lauthals heraus die Kilometersätze nach unten zu setzen oder den Werbungskostenpauschbetrag zu kürzen um an anderer Stelle den Haushalt zu konsolidieren.

      Damit steht ihm aber die nächste Verfassungsklage ins Haus.
      Der dann kastrierte Arbeitnehmerpauschbetrag auf ca 400 € steht in keinem Verhältnis zum derzeitigen Freibetrag der Einkünfte aus Kapitalvermögen. Artikel III läßt schön grüßen.

      Ich lach mich noch krank.

      Hier zeigt sich einmal mehr, daß das bestehende Steuersystem schnellstens von der Bildfläche verschwinden muß.
      Avatar
      schrieb am 11.09.08 12:43:33
      Beitrag Nr. 90 ()
      Hier zeigt sich einmal mehr, daß das bestehende Steuersystem schnellstens von der Bildfläche verschwinden muß.


      aber mitsamt diesem unfähigen Minister
      Avatar
      schrieb am 11.09.08 13:07:06
      Beitrag Nr. 91 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.060.818 von BoersenHighlander am 11.09.08 12:34:13"Damit steht ihm aber die nächste Verfassungsklage ins Haus.
      Der dann kastrierte Arbeitnehmerpauschbetrag auf ca 400 € steht in keinem Verhältnis zum derzeitigen Freibetrag der Einkünfte aus Kapitalvermögen. Artikel III läßt schön grüßen.

      Ich lach mich noch krank."


      Völliger Blödsinn. Der Arbeitnehmerpauschbetrag hat rein gar nichts mit dem Sparerfreibetrag zu tun. Sie können in völlig unterschiedlicher Höhe vom Gesetzgeber festgesetzt werden.
      Avatar
      schrieb am 11.09.08 13:19:18
      Beitrag Nr. 92 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.060.775 von BoersenHighlander am 11.09.08 12:29:50Wann wollen denn die Politiker endlich eine Steuerreform anpacken. Die große Koaltion verspielt ihre historisch mehrheitlichen Möglichkeiten.


      Genau dies ist der casus knaxus.
      Dasselbe gilt für Krankenkassenreform, Rentenreform und Reform des Beamtenrechtes samt Ruhegeldregelung.

      Diese Koalition hat wie ein Berg gekreißt und nichteinmal eine Maus geboren.
      Eine große Versagerkoalition von Dummschwätzern und taschenfüllenden Lobbyisten.
      Avatar
      schrieb am 11.09.08 13:30:34
      Beitrag Nr. 93 ()
      Es gibt ja die Idee von der 60%igen Endverbrauchssteuer. Dafür ALLE andere Steuern abschaffen.
      Wäre auch Standortvorteil für D.
      Mann kann zwar ohne Steuerbelastung immer reicher werden, aber in dem Moment, in dem man etwas kaufen will, wird die Steuer fällig.

      Finanzämter, 90% der Finazbeamten, Einkommenssteuererklärung, Lohnsterkarte, Steuernummer, Steuerberater, Lohnsteuerjahreausgleich, Freibeträge, Pauschbeträge,Vorsteuer ...... kann alles entfallen.:eek:

      Für dieses Stersystem braucht man nicht einmal einen Bierdeckel, da reicht ein Zigarettenpaper!:D

      Aber die Lobby der Steuerberater ist dagegen.
      Auch die Politiker, weil deren größtes Machtmittel, wer zahl wieviel Steuer und wer bekommt wieviel Nachlass, entfällt.
      Avatar
      schrieb am 11.09.08 13:58:12
      Beitrag Nr. 94 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.061.134 von TokioBill am 11.09.08 13:07:06Auf den ersten Blick mag das nichts miteinander zu tun haben.

      Richtig ist auch deine Feststellung, daß der Gesetzgeber einen Gestaltungsspielraum besitzt, der aber im Rahmen verfassungsrechtlicher Grundsätze seine Grenzen hat.

      Wenn der Arbeitnehmerpauschbetrag nach Steinbrücks Vorstellungen gedrittelt werden soll und kein Ausgleich beim steuerfreien Existenzminimum schafft wird er Probleme bekommen, wenn er den hohen Sparerfreibetrag beibehält.

      Eine verhältnismäßig geringe Einkunftsart die weniger zum Existenzminimum beiträgt als die Einkunftsart aus Nichtselbständiger Tätigkeit wird mit einem ungleich höheren Freibetrag subventioniert. Das schreit doch geradezu nach erneuter Klage.

      Hier zeigt sich doch die ganze Perversion des derzeitigen Steuerrechtes.
      Es wird Zeit für einen Rundumschlag. TABULA RASA.
      Avatar
      schrieb am 11.09.08 14:01:04
      Beitrag Nr. 95 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.061.243 von farniente am 11.09.08 13:19:18Diese Koalition hat wie ein Berg gekreißt und nichteinmal eine Maus geboren.
      Eine große Versagerkoalition von Dummschwätzern und taschenfüllenden Lobbyisten.


      Klasse !!! :)
      Avatar
      schrieb am 11.09.08 16:32:39
      Beitrag Nr. 96 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.060.416 von Birk35 am 11.09.08 11:55:19Eben nicht, denn der Grundfreibetrag sichert das Existenzminimum vor der Besteuerung ab, und die Pendlerpauschale bewirkt die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfahigkeit. Das sind zwei verschiedene paar Schuhe, man kann das eine nicht mit dem anderen kompensieren. An der Erhöhung des Grundfreibetrags partipizieren alle, mit der Abschaffung der Pendlerpauschale werden nur Arbeitnehmer benachteiligt und das auch noch in unterschiedlichem Maße (je nach Entfernung). Da kommen wir ganz schnell ind ie Problematik des Art. 3 GG (Gleichbehandlung).

      Die Höhe des Grundfreibetrags hat sich nach dem Existenzminimum zu richten und nicht nach irgendwelchen anderen Kriterien.


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