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    Wohnung verkaufen - Wie lange dauert es, bis das Geld auf meinem Konto ist? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.09.08 12:38:59 von
    neuester Beitrag 23.07.09 18:50:50 von
    Beiträge: 25
    ID: 1.144.605
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      Avatar
      schrieb am 29.09.08 12:38:59
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Leute,

      ich verkaufe zum ersten Mal eine Immobilie. Angenervt von schlechten Mietern habe ich mich zu diesem Schritt relativ spontan entschlossen (Wohnung wurde praktischerweise gerade frei) und siehe da, es sieht aus, als hätte ich schon einen Käufer.

      Der Käufer hat von zwei Banken grünes Licht für eine Finazierung, muss allerdings noch ein paar Unterlagen für die Banken herbeischaffen. Wenn nun der Notatermin feststeht, wie lange dauert es ab diesem Zeitpunkt, bis der Kaufpreis auf meinem Konto eingegangen ist :confused: ? Es wäre ultra-ärgerlich, wenn sich das ins neue Jahr zieht, da ich das Geld langfristig anlegen möchte und zwar vor Inkrafttreten der Abgeltungssteuer.

      Danke für Antworten von Leuten, die sich damit auskennen :).

      Grüße
      Zaturn
      Avatar
      schrieb am 29.09.08 12:41:49
      Beitrag Nr. 2 ()
      Geh mal von ca. -4- Wochen nach Notartermin aus!
      BB
      Avatar
      schrieb am 29.09.08 12:41:56
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.324.904 von Zaturn am 29.09.08 12:38:59Normalerweise ist der Zahlungstermin Bestandteil des Kaufvertrages.

      Danach gibt's Verzugszinsen, sollten mindestens dem Mietwert entsprechen.....
      Avatar
      schrieb am 29.09.08 12:43:13
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.324.904 von Zaturn am 29.09.08 12:38:59ca. 10 Tage nach deinem Notartermin wurde eine Vormerkung im Grundbuch eingetragen, danach wird der Betrag vom Notar fällig gestellt.
      Das Zahlungsziel musst du mit deinem Käufer ausmachen, in der Regel wird vom Notar 10 Tage vorgeschlagen!
      Also ca. 30 Tage nach deinem Notartermin sollte das Geld spätestens auf deinem Konto sein.
      Avatar
      schrieb am 29.09.08 12:45:41
      Beitrag Nr. 5 ()
      Standardproblem, Notarvertrag gezeichnet, Käufer zahlt nicht.

      Lösung: Handgeld bei Vertragsunterzeichnung!

      Klausel im Vertrag, wenn nicht gezahlt wird, wird die Auflassungsvormerkung vom Notar automatisch oder auf Antrag des Käufers wieder aus dem Grundbuch ausgetragen, falls nicht beigetrieben werden kann.

      Sonst hast Du jemanden im Vertrag sitzen, der u.U. den Offenbacher gemacht hat und dem es völlig egeal ist, daß Du dadurch das Stück nicht anbderweitig verkaufen kannst.

      Wenn Du jedoch an der Böse investieren willst ist es vielleicht besser, wenn er nicht so schnell zahlt.


      Dann hast Du noch Zeit Dir etwas Besseres für Dein Geld auszudenken.

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      Avatar
      schrieb am 29.09.08 12:46:28
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ok, vielen Dank für die schnellen Antworten :)! Sollte mit der Finanzierung für den Käufer nun alles glatt gehen, dann kann das ja noch gut klappen in diesem Jahr :look: .
      Avatar
      schrieb am 29.09.08 12:49:00
      Beitrag Nr. 7 ()
      @ Robert

      Das geld ist nicht zum "Spekulieren" gedacht, sondern für eine wirklich langfristige Anlage. Und die sollte halt dieses Jahr erfolgen, zumindest in großen Teilen.
      Avatar
      schrieb am 29.09.08 13:19:43
      Beitrag Nr. 8 ()
      Alles nicht ganz richtig und nicht ganz falsch:
      Tatsächlich wird im Kaufvertrag der Zeitpunkt der Fälligkeit des Preises festgelegt, d.h. wann die Käufer -im üblichen Fall der Abwicklung über Notaranderkonto- die Hinterlegung des Geldes beim Notar leisten müssen, um Verzug zu vermeiden. Der Termin ist grundsätzlich Verhandlungssache, üblich dürften 4-6 Wochen nach Vertragsschluß sein (es wird dann ein konkreter Termin benannt). Die Voraussetzungen, wann der Notar anschließend an den Käufer auszahlen darf, werden ebenfalls im Vertrag festgelegt. Insbesondere muß die Vormerkung für die Käufer im Grundbuch eingetragen sein, die der Notar umgehend nach Vertragsschluß beantragt. Wann das Grundbuchamt tätig wird, ist von Ort zu Ort unterschiedlich abhängig von der Arbeitsbelastung; das kann auch mehrere Wochen dauern.
      Im Zweifel: immer den Notar fragen, denn der bekommt für seine Arbeit Geld und ist zu unabhängiger Beratung und Auskunft verpflichtet.
      Sobald das Geld beim Notar hinterlegt ist, dürfte für Verkäufer mit ansonsten guter Bonität -wenn auch auf seine Kosten- eine Zwischenfinanzierung für den zu erwartenden Erlös bei seiner Hausbank möglich sein, wenn es wie hier Anlagebedarf gibt und es zeitlich vor 31.12.2008 knapp wird.
      Avatar
      schrieb am 29.09.08 14:17:04
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ooops, jetzt werde ich wohl doch noch nervös... . Sicher, es ist nicht existenziell, das Geld noch in diesem Jahr zu bekommen, aber ich denke jeder hier versteht, warum ich mich darüber sehr freuen würde ;)!

      Leider kann ich jetzt nur warten, bis die Käufer mit der Finanzierung bei mir ankommen und wir dann einen Notartermin vereinbart haben.

      Falls noch jemand einen Tipp hat, was ich nun (an diesem Zeitpunkt des Deals) noch tun kann, um die Gutschrift auf meinem Konto zu beschleunigen, bin ich ganz Ohr :kiss:.
      Avatar
      schrieb am 29.09.08 15:27:19
      Beitrag Nr. 10 ()
      Kann den Beitrag von GrosserGartenzwerg nur bestätigen. Je nach dem wie schnell das Grundbuchamt ist, kann der Notar das Geld auszahlen. Dies kann man auch leider nicht beschleunigen. Schließlich will der Käufer bzw. die dahinterstehende finanzierende Bank ihre Sicherheiten haben bevor das Geld an den Verkäufer ausgezahlt wird. Ich würde ab Notartermin mindestens zwei Monate veranschlagen, kann aber auch noch länger dauern.
      Avatar
      schrieb am 29.09.08 15:48:24
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.324.904 von Zaturn am 29.09.08 12:38:59Hallo,


      ich habe sechs Wochen nach dem Notartermin für mein Haus bezahlt. Die Stadt musste aber noch das Vorkaufsrecht prüfen und ein Negativattest ausstellen.

      VG
      Avatar
      schrieb am 29.09.08 17:18:49
      Beitrag Nr. 12 ()
      Servus,
      wie es sich anhört bist du schon siet längerem eigentümer und somit wohl schon im grundbuch eingetragen.

      Wenn du nun tatsächlich schnell gel dwillst solltest du zwingend darauf achten, dass der kaufpreis nach sicherstelltung dre vormerkung zu gunsten des neuen eigentümers fällig wird.
      Hie rin berlin kann eine vormerkung schon mal 4 monate brauchen und dann wirds ärgerlich.
      Ansonsten kanns schnell gehen.
      Nach beurkundung werden di ebanken angeschrieben und eventuell die stadt (vorkaufsrecht), sanierungsträger wenn sanierungsgebiet, und der verwalter, wenn er zustimmen muss.
      Deine bank muss ihr pfandrecht freigeben und die neue bank muss dem notar die auszzahlungsbedingungen mitteilen (treuhandauftrag).
      Wnen dann di eweiteren genehmigungen der stadt usw. vorliegen kann der notar die vormerkung beantragen und dann eine woche später die markentabelle einsehen um die eintragung sicherzustellen.

      Dann kann er dne kp fällig stellen.
      Also bis alle genehmigungen da sind solltest du schon 2-4 wochen rechnen. Je nachdem wie schell die banken sind und wieviele ämter involviert. Dann noch eine woche bis fälligkeit und dann in der regel noch 10 Tage zahlungsfrist.
      Beschleunigen kannst du das noch wenn der käufer auf ein anderkonto zahlt, z.b 10 tag enach beurkundung. Dann kann der notar direkt nach sicherstellung auszahlen.

      Also 3-4 Wochen sind realistisch wenn vorher alles abgeklärt ist. Wenns auf dem land ist ohne zustimmungen des verwalters und der stadt und der notar schnell ist kanns uach in 2-3 wochen gehen.

      Servus
      Avatar
      schrieb am 29.09.08 18:58:17
      Beitrag Nr. 13 ()
      ist denn deine Wohung bezahlt?! Wenn ja....bist du dir sicher
      das du in dieser Zeit...(niemand weiss welche Bank als nächstes über die Wupper geht) bares aufs Konto legen willst!?

      Ein bezahlter Sachwert (Immobilie) ist die sicherste Anlage überhaupt.


      Solltest du hingegen noch Schulden auf deiner Immobilie haben,
      empfiehlt es sich diese (wenn möglich) sofort zu tilgen!


      Geld ist nur Papier!
      Avatar
      schrieb am 29.09.08 19:07:47
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.329.924 von schlier am 29.09.08 17:18:49@ schlier

      Beschleunigen kannst du das noch wenn der käufer auf ein anderkonto zahlt, z.b 10 tag enach beurkundung. Dann kann der notar direkt nach sicherstellung auszahlen.

      So ist es geplant. Das geld soll auf das Anderkonto des Notars gezahlt werden. Wenn ich Dich also richtig verstanden habe, empfiehlt es sich in diesem Fall, in den Vertrag aufzunehmen, dass z.B. 10 Tage nach Beurkundung gezahlt sein muss?



      @ Andreas

      ist denn deine Wohung bezahlt?! Wenn ja....bist du dir sicher
      das du in dieser Zeit...(niemand weiss welche Bank als nächstes über die Wupper geht) bares aufs Konto legen willst!?


      Ja, die Wohnung ist bezahlt und sogar schon länger als zehn Jahre in meinem Besitz. -- Du sprichst da natürlich einen wichtigen Punkt an, aber ich habe nach schlechten Erfahrungen einfach keine Lust mehr auf Vermietung :(. Eine weitere Wohnung habe ich (hoffentlich noch lange) an eine tolle Mietpartei vermietet.
      Avatar
      schrieb am 29.09.08 19:38:40
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.331.760 von Zaturn am 29.09.08 19:07:47Noch ein P.S. aufgrund der anderen Einschätzungen:
      Die beschriebene Beschleunigungsmöglichkeit scheint ein bißchen riskant zu sein.
      Ein Käufer, der über eine Bank finanziert, wird sich nicht auf eine Zahlungsfrist von 10 Tagen nach Vertragsschluß einlassen, denn jede Bank braucht mehr Zeit für die Bürokratie.
      Kein Notar in Deutschland wird in einem solchem Fall auszahlen vor Eintragung einer Vormerkung zugunsten des Käufers (von den anderen, weniger wichtigen Voraussetzungen einmal abgesehen), weil bis dahin eine Sicherung für den Käufer fehlt, d.h. theoretisch könnte ein böswilliger Verkäufer ein zweites, drittes Mal usw. verkaufen und der Notar wäre in der Haftung.
      Entscheidend, ob die Abwicklung schnell oder langsam läuft, sind die örtlichen Verhältnisse, d.h. vor allem wie zügig arbeitet das zuständige Grundbuchamt. Das kann auch der Notar praktisch nicht beeinflussen. Übrigens sucht sich die Käuferseite den Notar aus, und evtl. arbeitet er sorgfältig, aber langsam...
      Immer mit der ungünstigsten Variante rechnen, dann kann es nur besser werden...;)
      Viel Glück:)
      Avatar
      schrieb am 29.09.08 19:51:50
      Beitrag Nr. 16 ()
      Servus,

      @ gartenzwerg. Die zahlung binnen 10 tagen uaf ein anderkonto ist auch bei fremdfinanzierung kein problem, da die bank ja nur unter auflagen des treuhandauftrages an den notra zahlt. Somit für die bank in der regel kein problem.
      Die ischerstellung der vormerkung ist,w enn die auflassung zu gunsten des verkäufers drin ist, wie hier wohl der fall, ein völlig probates mittel und wird vond en meisen deutschen notaren regelmäßig durchgeführt.

      Insofern wenn wie hie rbeschrieben keine belastung meh rauff der hütte und auflassung dirn, dann sollte schnell zahlung auf anderkonto (10 oder 14Tage) und auszahlung anch sicherstellung der vormerkung ( nicht eintragung ) kein problem sein.

      Servus
      Avatar
      schrieb am 29.09.08 21:46:59
      Beitrag Nr. 17 ()
      Ja aber auch die Auflassungsvormerkung muss doch auch erst ins Grundbuch eingetragen werden und du schriebst selbst weiter oben kann das unter Umständen länger dauern. Vorher wird der Notar das Geld nicht auszahlen, sonst würde er wohl die Verkäuferseite einseitig bevorzugen obwohl er zur Neutralität verpflichtet ist. Ich als Käufer würde jedenfalls darauf bestehen. Verstehe daher nicht, was du mit Sicherstellung der Vormerkung meinst. Etwa dass der Notar die Eintragung veranlasst hat? Dies würde mir als Käufer nicht ausreichen.
      Avatar
      schrieb am 29.09.08 23:04:49
      Beitrag Nr. 18 ()
      Hier steht schon sehr viel Blödsinn.

      Der Notar zahlt nicht aus. In der Regel fliest der Kaufpreis nicht auf ein Notar-Anderkonto, sondern auf das im Kaufvertrag angegebene Kont des Verkäufers.

      Fälligkeitsvoraussetzung ist ob der KP finanziert oder nicht, die Eintragung der Ausflassungsvormerkung, die nach ca. 2-4 Wochen passiert.

      Die Verwalterzustimmung hat keine aufschiebende Wirkung auf die KP-Zahlung, da die Zustimmung nur in "exotischen" Fällen verweigert werden kannn.

      Entscheidend für den zeitlichen Ablauf nach deiner Vorstellung ist in der Praxis ist die Geschwindigkeit der Bank, die evtl. noch Grundschulden im Grundbuch eingetragen hat, ob die noch valutieren oder nicht (also existieren oder bereits getilgt sind) spielt keine Rolle, die Löschung aus dem Grundbuch dauert manchmal Wochen und darum muß sich gegebenfalls der Verkäufer bei der entsprechenden Bank kümmern, denn da geht es um sein Geld, da es um die Fälligkeitsvoraussetzung des Kaufpreises geht. Nur dies ist entscheidend.
      Avatar
      schrieb am 01.10.08 08:00:32
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.336.885 von mondoro am 29.09.08 23:04:49Kann schon sein, dass hier viel Blödsinn steht, aber deinen Beitrag würde ich auch dazu zählen, teilweise jedenfalls. Den zweiten Teil des Beitrages nehme ich davon aber ausdrücklich aus.

      "Der Notar zahlt nicht aus. In der Regel fliest der Kaufpreis nicht auf ein Notar-Anderkonto, sondern auf das im Kaufvertrag angegebene Kont des Verkäufers.
      Fälligkeitsvoraussetzung ist ob der KP finanziert oder nicht, die Eintragung der Ausflassungsvormerkung, die nach ca. 2-4 Wochen passiert."


      Welcher Verkäufer lässt sich denn darauf ein, der Eintragung einer Auflassungsvormerkung zuzustimmen, wenn das Geld noch nicht gezahlt wurde. Also der Regelfall ist dies bestimmt nicht. Daher macht ein Notaranderkonto schon Sinn auch wenn es zusätzliche Kosten bedeutet. Damit soll ja gerade die Zeit zwischen Notarvertrag und Eintragung ins Grundbuch überbrückt werden und zwar für beide Parteien zum Vorteil. Es geht hier ja in der Regel schon um beträchtliche Summen. So hat der Verkäufer die Sicherheit, dass er das Geld nach der Eintragung der Auflassungsvormerkung ins Grunduch auch tatsächlich bekommt und der Käufer hat die Sicherheit, dass das Geld erst ausgezahlt wird, wenn seine Ansprüche im Grundbuch eingetragen wurden.
      Avatar
      schrieb am 02.10.08 16:19:17
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.357.821 von blaky am 01.10.08 08:00:32Blaky, schon mal was davon gehört, dass Notare mit dem angesammelten Geld auf dem Notaranterkonto in die Karibik stiften gegangen sind? Ist kein Witz von mir! Das war zu der Zeit, als ich selbst mal eine Immobilie ge-/verkauft hatte, sogar des öfteren vorgekommen, insofern mich Notare sogar persönlich darauf aufmerksam gemacht hatten, dass es in ihrer Branche diesbezüglich zu vermehren staatlichen Kontrollen gekommen war.

      Generell gilt: Abwarten bis der Notar ein Auflassungsvermerk ins Grundbuch eingetragen hat und dann gelassen auf die Anweisung von ihm warten, dass man anschließend den gesamten Kaufpreis auf das Konto des Verkäufers zu überweisen hat. Das war's. Mehr muss nicht sein.

      Die Nutzung eines Notaranderkontos ist zB. nur dann sinnvoll, wenn die Verkäuferseite zB. eine Erbengemeinschaft darstellt, die ja insofern aus mehreren begünstigten Personen besteht. In dem Falle ist nämlich die ansonsten problemlose Methode des "Einfach-das-Geld-auf-das-Girokonto-des-Verkäufers-überweisen" etwas arg schwierig und kompliziert, zumal man ja nicht unbedingt weiß, wer nun wieviel Prozent vom Kaufpreis abbekommt. Diese penible Verteilung der Kaufpreissummme ist dann eben wieder eines der Privilege, das sich der Notar zu seiner ureigensten Pflicht machen sollte.


      ----
      Avatar
      schrieb am 03.10.08 08:52:43
      Beitrag Nr. 21 ()
      Servus,

      sorry aber leider sind eure aussagen mit der verpflichtenden eintragung der vormerkung einfach nicht richtig.

      Das Gurndbuch wird immer nach Eingang in der Markentabelle eingetragen. Heißt wer zuerst kommt mal zuerst. Die Vormerkung sperrt. Heißt was danach kommt kann vom begünstigten der Vormerkung gelöscht werden, bzw. er kann es löschen lassen auf gerichtlichem Wege.
      Somit kann, und in erlin beispielsweise ist das recht üblich, der notar fünf tage nachdem er den antrag beim grundbuch auf eintragung der vormerkung gestellt hat prüfen ob eine andere eintragung in der markentabelle vorliegt und somit sicherstellen,d ass die vormerkung ranggerecht eingetragen wird.

      Dann kann ausgezahlt werden !!! Alle aussagen die diese möglichkeit bestreiten sind falsch.

      Dass eine vormerkung 2-4 wochen dauert ist so vorgesehen. Brandenburg beispielsweise hat komplet auf elektronisches grundbuch umgesetllt und in bezirken mit wenig umlauf ist die vormerkung nach zwei tagen drin.

      Berlin dagegen kann in trendbezirken wie mitte oder prenzlauer berg die vormerkung schon mal 6 monate dauern.
      Unsere längste hat 8 monate gedauert, die schenllste 6 wochen.
      Die regel sind hier momentan 3 monate.

      Es kann jedoch sein, dass in anderen Bundesländern die notare sicherstellungen nur ungern machen. Rechtlich ist es jedoch möglich !!!!!

      zahlungen aufs andekonto sidn sicher da der notar immer versichert ist, wenn er eine zulassung hat. Sorry harry aber deine schmanks sind doch immer eins chmunzeln wert.

      Servus
      Avatar
      schrieb am 03.10.08 20:00:26
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.391.592 von schlier am 03.10.08 08:52:43Jojo, ist ja alles nur Schmanks. ;)

      Klar, und die Versicherunge freuen sich natürlich riesig dich nach dem Verlust deines Geldes sofort zu entschädigen, weil sie ja alle ihre Großmutter am Sterbebett geschworen haben nur Gutes zu tun. Klar, zahlen die, asber den Ärger den du dann in den Fall zwischenzeitlich mit dem ganzen Hassel hättest, den Ärger.......
      Avatar
      schrieb am 20.02.09 22:16:40
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.391.592 von schlier am 03.10.08 08:52:43Zitat: "Brandenburg beispielsweise hat komplet auf elektronisches grundbuch umgesetllt und in bezirken mit wenig umlauf ist die vormerkung nach zwei tagen drin."


      Das wäre doch zu schön um wahr zu sein.
      Meine Erfahrung (GB v. Ladeburg): fast sieben Wochen.

      Off topic:

      Ist dein Nutzername dein Herkunftsort - dort, wo der Regenbogen noch schwarz-weiss ist - im schönen Oberschwaben? ;)

      Gruß

      mieterschwund
      Avatar
      schrieb am 14.06.09 23:56:13
      Beitrag Nr. 24 ()
      Ich habe mal eine grundsätzliche Frage über das Verkaufsprocedere

      Fall:

      Eine vertrauenswürdige Person möchte mir eine Eigentumswohnung verkaufen. (niedriger Kaufpreis)

      Daher suche ich einen Weg den Verkaufsprozeß möglichst kostengünstig und schnell durchzuziehen.

      Ein kleines Problem besteht ... es ist eine Grundschuld eingetragen, das Darlehen ist aber abgezahlt.

      Wie sollte ich vorgehen ?
      Avatar
      schrieb am 23.07.09 18:50:50
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.390.720 von donaldzocker am 14.06.09 23:56:13Grundschuldlöschung vom Verkäufer bezahlen lassen, Notarkosten vom Verkäufer löhnen lassen. Problem erledigt. :)


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