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    Royal Dutch Shell - Back to the Future (Seite 977)

    eröffnet am 16.10.08 13:30:00 von
    neuester Beitrag 22.05.24 08:06:52 von
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      Avatar
      schrieb am 24.05.11 14:22:56
      Beitrag Nr. 511 ()
      1. Draugen-Vorfall:
      Hier scheint Shell mit einem blauen Auge davon zu kommen. Aber die Sicherheitsanforderungen und staatliche Regulierung könnten zunehmen
      http://www.telegraph.co.uk/finance/newsbysector/energy/oilan…

      2. Kasachstan
      Der Artikel erwähnt Probleme bei dem Großprojekt in Kasachstan. Weiß jemand Genaueres?
      Avatar
      schrieb am 15.05.11 13:31:54
      Beitrag Nr. 510 ()
      Hallo Paalinur,

      Also es entstand hier die Frage, wie es sich mit der Versteuerung der BP-Dividende (britsh/niederländisch) verhält.
      Nein, diese Frage wahr offensichtlich ein Tippfehler (wie ja dann auch von DJHLS bestätigt wurde), und zwar gleich aus zwei Gründen:
      1. sind wir hier im RDS-Thread
      2. gibt es von BP gar keine NL-Aktien

      Gibt es jemanden, der zuverlässig sagen kann, wie die Anrechnung der niederl. Quellensteuer vom Finanzamt gehandhabt wird (abhängig von gezahlter Abgeltungssteuer oder nicht)?
      Siehe Antwort von Zeitblom, das ist übrigens bei vielen Ländern so, nicht nur bei NL.
      Nur wenn du selber einen durchschnittlichen Steuersatz unter dem jeweiligen Quellensteuersatz hast (und dann in deiner Steuererklärung in der Anlage KAP auch die Günstigerprüfung beantragst), geht ein Teil der im Ausland gezahlten Quellensteuern verloren (der deutsche Fiskus rechnet nämlich die Quellensteuer nur auf die inländische Steuerlast an, erstattet wird sie aber nicht).
      Das dürfte wohl nicht so häufig vorkommen, aber es kommt vor, daher hatte ich es erwähnt.

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 14.05.11 17:32:56
      Beitrag Nr. 509 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.502.704 von Paalinur am 14.05.11 11:02:03Gibt es jemanden, der zuverlässig sagen kann, wie die Anrechnung der niederl. Quellensteuer vom Finanzamt gehandhabt wird (abhängig von gezahlter Abgeltungssteuer oder nicht)?

      Die deutsche Depotbank bucht die Dividende abzüglich 15 % niederländischer Quellensteuer auf dem Wertpapierdepot ein,wobei dann noch von der Depotbank deutsche Abgeltungssteuer abgezogen und an das deutsche Finanzamt überwiesen wird, auf die Abgeltungssteuer wird die bereits abgezogene niederländische Quellensteuer von 15 % angerechnet.
      Wer einen niedrigeren individuellen Steuersatz als den Abgeltungssteuersatz hat,kann bei Abgabe seiner Steuererklärung die Versteuerung seiner Kapitaleinkünfte nach seinem individuellen Steuersatz beantragen,dazu muss dann die Anlage KAP ausgefüllt und die Steuerbescheinigung der Depotbank eingereicht werden.
      Avatar
      schrieb am 14.05.11 11:02:03
      Beitrag Nr. 508 ()
      Also es entstand hier die Frage, wie es sich mit der Versteuerung der BP-Dividende (britsh/niederländisch) verhält.

      Daraufhin wird behauptet, daß die B-Shares wg britischer Quellensteuerfreiheit günstiger sind. Anschließend wird korrigiert, daß sich dies auf Shell bezieht, obwohl BP nachgefragt wurde (weil der Autor sich nicht für BP interessiert - ist klar.)

      Dazu passend korrigiert nun der Fragesteller, daß er BP geschrieben, RDS aber gemeint habe.

      Gibt es jemanden, der zuverlässig sagen kann, wie die Anrechnung der niederl. Quellensteuer vom Finanzamt gehandhabt wird (abhängig von gezahlter Abgeltungssteuer oder nicht)?
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 12.05.11 12:04:00
      Beitrag Nr. 507 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.591.941 von RB57_3 am 16.10.08 14:43:57Auf die A-shares werden neuerdings auch nur 15 % niederländische Quellensteuer abgezogen,die bei m Abzug der deutschen Abgeltungssteuer voll verrechnet werden.Somit sind steuerliche Aspekte bei der Frage,ob man A- oder B-shares halten soll,nicht mehr besonders relevant.

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      schrieb am 10.05.11 12:49:12
      Beitrag Nr. 506 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.478.085 von reckoner am 10.05.11 12:43:43Yep. ich halte BP und RDS und hab aus vershen BP geschrieben, meinte aber Shell. Von Shell habe ich A-Shares, werde aber - falls B-Shares günstiger sind - künftig bei Nachkäufen auch B-Shares aufbauen.
      Avatar
      schrieb am 10.05.11 12:43:43
      Beitrag Nr. 505 ()
      Hallo nochmal,

      ich sehe gerade, dass DJHLS nach BP gefragt hatte (war mir nicht aufgefallen, da hier ja der RDS-Thread ist - BP lese ich gar nicht).

      Da die Frage aber überhaupt nicht zu BP passt, wird es wohl ein Tippfehler gewesen sein. Jedenfalls bezog sich meine Antwort natürlich auf RDS.

      MfG Stefan
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 10.05.11 12:39:18
      Beitrag Nr. 504 ()
      Hallo Zeitblom,

      das ist nicht ganz korrekt.
      Für Anleger, die in Deutschland keine (oder zumindest weniger als 15%) Steuern zahlen, sind die B-Shares natürlich besser; hatte ich aber auch schon öfter hier geschrieben.

      Und das betrifft etwa viele Rentner, aber auch z.B. Kinder. Wer also sein Vermögen schon zum Teil auf seine Kinder überträgt (auch um Steuern zu sparen natürlich), der sollte unter Umständen besser die englische Version kaufen.

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 10.05.11 12:10:45
      Beitrag Nr. 503 ()
      Zitat von Zeitblom: Da die Niederlande nur noch 15 % Quellensteuer einbehalten und diese bei der deutschen Abgeltungssteuer voll angerechnet werden,ist es aus steuerlichen Gesichtspunkten jetzt völlig gleichgültig,ob man A-shares oder B-shares besitzt.


      Supi, vielen Dank. habe mir gestern abend auch noch mal viele Seiten des Threads durchgelesen und kam auch zu dem ergebnis. Ich war mir nur unsicher, ob das immer noch Bestand hat oder der Fiskus mittlerweile die 15%-Quellensteuer nicht mehr verrechnet, weil man die sich in den Niederlanden zurückholen könnte. Wenn das aber nicht geht, kann der dt. Fiskus natürlich auch die Verrechnung nicht ablehnen.

      Bleibt als Argument für die Teilnahme am scrip-Progamm der transaktionskostenfrei Aktienerwerb. Allerdings hab ich noch keine Antwort darauf gefunden, wie dafür der Preis festgelegt wird.
      Avatar
      schrieb am 10.05.11 10:02:23
      Beitrag Nr. 502 ()
      Da die Niederlande nur noch 15 % Quellensteuer einbehalten und diese bei der deutschen Abgeltungssteuer voll angerechnet werden,ist es aus steuerlichen Gesichtspunkten jetzt völlig gleichgültig,ob man A-shares oder B-shares besitzt.
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