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    Royal Dutch Shell - Back to the Future (Seite 983)

    eröffnet am 16.10.08 13:30:00 von
    neuester Beitrag 22.05.24 08:06:52 von
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      Avatar
      schrieb am 29.11.10 18:27:41
      Beitrag Nr. 451 ()
      Ich habe eine bescheidene Frage: Bisher habe ich die Quartalsdividende immer automatisch auf mein Konto bekommen.

      Jetzt stehen in meinem Depot neben den Shell-Aktien (GB00B03...) noch einmal die selbe Anzahl "Royal Dutch Shell -ANR.A-" (NL00095...) über die ich nicht verfügen kann!

      Ich werde daraus nicht schlau: Was hat das zu bedeuten und was muss ich tun, um ganz normal meine Quartalsdividende zu bekommen.

      Vielen Dank für eine eventuelle Antwort.
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      Avatar
      schrieb am 27.11.10 14:36:13
      Beitrag Nr. 450 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.530.126 von Zeitblom am 16.11.10 14:14:24Hat eigentlich noch jemand von euch sog. Anrechte (WKN 0CAU95) eingebucht bekommen, obwohl er keine Stockdividende beantragt hat?
      Avatar
      schrieb am 16.11.10 14:14:24
      Beitrag Nr. 449 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.526.323 von 1435905 am 15.11.10 22:05:40Ja, leider ist das so mit den Stockdividenden.Früher konnte man bei sehr vielen niederländischen Aktien die Stockdividende wählen,derzeit ist diese mir nur bei RD bekannt.
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      Avatar
      schrieb am 15.11.10 22:05:40
      Beitrag Nr. 448 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.520.696 von Zeitblom am 15.11.10 09:42:21mein Posting passt vielleicht nicht ganz in diesen Thread, aber welche Aktien zahlen denn noch Stockdividende?
      Früher war dies z.B. bei Telefonica der Fall, jetzt scheinen die auch nur noch Bardividenden zu zahlen.
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      Avatar
      schrieb am 15.11.10 09:42:21
      Beitrag Nr. 447 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.518.378 von reckoner am 14.11.10 11:46:04Die ausländische Quellensteuer ist ja ganz generell für alle Kleinanleger ein Problem, da maximal 15 verrechnet werden können. Das Zurückholen darüber hinausgehender Beträge unterbleibt dann meistens wegen der Gebühren der Depotbank beim Ausstellen der notwenigen Bescheinigung - und ist auch recht umständlich.Es ist schade,dass nur bei wenigen ausländischen Gesellschaften derzeit noch die Möglichkeit der Stockdividende gegeben ist,da bei dieser Form der Dividendenzahlung der Abzug ausländischer Quellensteuer -zumindestens in den NL jedenfalls, unterbleibt.Ich selbst überlege daher,ausländische Aktien kurz vor dem ex-Tag zu verkaufen und danach mit Dividendenabschlag zurückzukaufen.
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      schrieb am 14.11.10 11:46:04
      Beitrag Nr. 446 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.518.239 von Zeitblom am 14.11.10 10:58:26Hallo Zeitblom,

      eine Nichtveranlagungsbescheinigung ist leider nicht möglich, wenn die Erträge über dem Grundfreibetrag liegen (ist bei mir der Fall, nur leicht drüber, aber immerhin, daher auch ein Steuersatz im niedrigen einstelligen Bereich).

      Ich sehe aber, dass wir uns nun doch einig sind, die ausländischen Quellensteuern werden vom deutschen Finanzamt NICHT erstattet, sondern nur angerechnet (solange es noch Steuern zum anrechnen gibt).

      Sorry, ich reite ein wenig auf dem Thema herum, weil ich gerne meine Ansicht widerlegt(!) haben möchte, möglichst mit praktischen Erfahrungen. Denn es gibt ja noch zahlreiche andere interessante Aktien im Nicht-GB-Ausland (etwa in NL oder Ö). Vielleicht lege ich mir mal eine kleine Position ins Depot, um es selber auszuprobieren. Für RDS spielt das bei mir keine Rolle, da es ja hier GB-Aktien gibt.

      jerobeam hat übrigens noch einen wichtigen Punkt erwähnt, nämlich den Freibetrag (genauer Sparer-Pauschbetrag), hatte ich gar nicht drüber nachgedacht.
      Wer mit seinen gesamten Kapitalerträgen darunter liegt, bei dem ist die ausländische Quellensteuer wohl auch verloren (bzw. muss im jeweiligen Land geholt werden). Und das betrifft dann schon wieder ein paar Leute mehr, nicht nur die von mir genannten Studenten und Rentner.


      >>>Ich würde an Deiner Stelle mal im Thread Abgeltungssteuer mit Verlustvortrag verrechnen nachfragen,denn dort antworten häufig Steuerexperten,die sich sehr gut auskennen.

      Naja, mit Altverlustverrechnung hat das doch nichts zu tun, wenn überhaupt müsste es ein Thread zu Quellensteuern sein (gibt es glaube ich im Bondboard, dort tummeln sich aber eher Millionäre, die dann über meine Kleinigkeiten nur lächeln würden :cry: ). Und für einen Steuerexperten halte ich mich eigentlich selbst ... (ich schreibe in mehreren Foren fast nur zu diesem Thema)

      MfG Stefan
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      Avatar
      schrieb am 14.11.10 10:58:26
      Beitrag Nr. 445 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.512.349 von jerobeam am 12.11.10 15:30:34Bei einem Steuersatz unter 25 % wird verrechnet,wenn überhaupt Steuern auf Kapitalerträge fällig werden - das habe ich selber erlebt - bei einem Steuersatz von 0 % ist der Quellensteuerabzug dann allerdings verloren. Da kann allerdings die Wahl der Stockdividende nützlich,sein,da dabei der Quellensteuerabzug unterbleibt.
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      Avatar
      schrieb am 12.11.10 15:30:34
      Beitrag Nr. 444 ()
      wie gesagt, reckoner hat recht.
      Die 15% wird das deutsche Finanzamt immer anrechnen, aber niemals erstatten.
      Wer also im Steuersatz unter 25% liegt oder gar Dividendeneinnahmen unter dem Freibetrag hat, für den sind die 15% unwiderbringlich verloren - und es wäre besser gewesen, Aktien ohne Quellensteuer zu wählen.
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      schrieb am 12.11.10 15:12:53
      Beitrag Nr. 443 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.511.648 von reckoner am 12.11.10 14:22:12Wer eigentlich keine Steuererklärung abgeben muss,weil seine Einkünfte aus Kapitalanlagen
      innerhalb der Freigrenze liegen, wird normalerweise eine Nichtveranlagungsbescheinigung vom Finanzamt anfordern und bei seiner Depotbank einreichen, so dass ein Abzug von Abgeltungssteuer unterbleibt. Ich vermute einmal,dass in diesem Fall die bereits abgezogene ausländische Quellensteuer verloren geht,da die Depotbank diese vermutlich nicht vom ausländischen Fiskus zurückfordern kann - dies ist allerdings nur meine Vermutung.Genaues sollte man bei der Depotbank erfragen. Alternativ zur Freistellungsbescheinigung könnte man auch eine Steuererklärung beim deutschen Finanzamt abgeben - in diesem Falle würde man die gezahlte Abgeltungssteuer zurückerstattet bekommen,ich vermute allerdings,dass auch hierbei die abgezogene ausländische Quellensteuer nicht zurückerstattet wird,da ausländische Quellensteuer nur mit zu zahlender Einkommensteuer auf Kapitalerträge verrechnet werden kann.Ich würde an Deiner Stelle mal im Thread Abgeltungssteuer mit Verlustvortrag verrechnen nachfragen,denn dort antworten häufig Steuerexperten,die sich sehr gut auskennen.
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      schrieb am 12.11.10 14:22:12
      Beitrag Nr. 442 ()
      Hallo Zeitblom,

      ich versuche es mal konkret (falls irgendetwas falsch ist, bitte korrigieren):
      - Dividende auf A-Shares Brutto 1000 Euro
      - 15% Quellensteuer NL, also 150 Euro, direkt abgeführt (wahrscheinlich schon von RDS?)
      - 25% Abgeltungsteuer in D, also 250 Euro. Darauf werden die 150 Euro angerechnet, macht also 100 Euro an das deutsche Finanzamt
      - Rest (750 Euro) auf mein Konto

      Warum sollte mir nun mein Finanzamt im besten Fall (Steuersatz 0%) 250 Euro erstatten, obwohl der deutsche Staat nur 100 Euro kassiert hat? Indirekt würde Deutschland dann den Staatshaushalt der NL finanzieren. Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.

      Aber wie gesagt, mir fehlen praktische Erfahrungen dazu.

      MfG Stefan
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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