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    400 Basis Berechnungsgrundlage - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.10.08 19:43:18 von
    neuester Beitrag 19.10.08 21:54:12 von
    Beiträge: 7
    ID: 1.145.312
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      Avatar
      schrieb am 19.10.08 19:43:18
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      stimmt es wirklich, dass mann bei Minijobs nur die tatsächlichen Stundensätze berücksichtigen muss, nicht aber die Nacht- und Sonntagzuschlage? Z.B. 40 Stunden mal 10 Euro macht 400. Nachtzuschlag 2,50 Euro mal 40 Stunden macht 100 Euro. Insgeasamt also 500 Euro und man ist trotzdem noch unter der 400 Euro Grenze?

      Und stimmt es, dass man die 400 Euro Grenze 2 mal im Jahr bis zum doppelten Betrg überschreiten? Man kann also theoretisch bis zu 5600 im Jahr verdienen plus Sonn- und Nachtzuschläge?
      Avatar
      schrieb am 19.10.08 20:16:09
      Beitrag Nr. 2 ()
      1. Jeder Arbeitgeber muss an die Bundesknappschaft zusätzlich 30% Pauschalversteuerung abführen. Maßgebend ist dabei auch die Lohnsteuerklasse von Dir.
      2. Sind die 10€ die Du angegeben hast Netto oder Brutto?
      3. Wenn Du öfters im Jahr nicht auf die vollen 400€ Verdienst gekommen bist, dann kann dein Arbeitgeber dich auch bis 2 Monate mal über die 400€ beschäftigen. Dies wird dann aufs Jahr hochgerechnet.
      4. Die Nachtzuschläge werden meiner Kenntnis nicht außerordentlich abgerechnet und somit ganz normal dazugezählt.

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 19.10.08 20:31:41
      Beitrag Nr. 3 ()
      Zu 1. Ich gebe aber keine Lohnsteuerkarte ab, weil ich bereits eine Hauptbeschäftigung habe.

      Zu 2. 10 Euro brutto, aber eben auf 400 Euro Basis plus 25% Nacht- bzw. 70% Sonntagszuschlag.
      Avatar
      schrieb am 19.10.08 20:43:18
      Beitrag Nr. 4 ()
      1. Also wenn Du einen zusätzlichen Nebenjob hast, dann wird wohl Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet wenn Du über die 400€ kommst.
      2. Bei 10€ brutto werden Dir dann lediglich 7€ netto ausgezahlt.
      Die Zuschläge für Nacht und Sonntag erscheinen mit auch etwas gering.
      In welchem Bundesland arbeitest Du denn?
      Avatar
      schrieb am 19.10.08 21:06:35
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.624.940 von nono12 am 19.10.08 20:43:18In Bayern.

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      Avatar
      schrieb am 19.10.08 21:25:47
      Beitrag Nr. 6 ()
      Die Zuschläge in Bayern ligen meiner Kenntnis nach am höchten aller Bundesländern. Nachtzuschlag bei 50% und Sonntagszuschläge bei 150%.
      Dies kann aber natürlich für einige Tarifverträge nicht zutreffend und oder anders geregelt sein.
      Du solltest aber gerade bei 400€ Jobs sehr vorsichtig sein, da Vater Staat bei Betriebsprüfungen hier extrem genau hinschaut. Ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein kann Dir aber genau und verbindlich Auskunft geben.
      Wenn Du jeden Monat genau 400€ verdienst, dann ist hier kein Spielraum für Mehrverdienst gegeben. Bei höherem Verdienst gilt volle Beiträge in die Sozialversicherung und Versteuerung nach Lohsteuerklasse.
      Avatar
      schrieb am 19.10.08 21:54:12
      Beitrag Nr. 7 ()
      M.W. ist die Grenze definitiv bei 400€/Monat und 4800€/Jahr. Keine Chance für extra Urlaubsgeld oder Nachtzuschläge o.ä..

      Kannst allenfalls in 1 oder 2 Monaten pro Jahr mehr verdienen und dies dann auf Lohnsteuerkarte mit StKl VI abrechnen, die anderen Monate dann pauschalversteuerter Minijob mit 400 €.

      Gruß, ts.


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