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    Auflebenlassen von Direktversicherung die seit 2000 ruht -> möglich oder nicht ??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.10.08 09:09:09 von
    neuester Beitrag 23.10.08 14:18:51 von
    Beiträge: 5
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      Avatar
      schrieb am 23.10.08 09:09:09
      Beitrag Nr. 1 ()
      Liebe wo-Gemeinde,

      Ich brauche mal Hilfe:

      Als meine Frau noch arbeitete, hatte sie eine Direktversicherung (Kapital-LV)beim Arbeitgeber(Versicherungsgesellschaft) mittels Gehaltsumwandung im Haus.. Laufzeit bis Lebensalter 62 und übrige Voraussetzungen erfüllt.
      Dann wechselte sie zu mir als AN und
      die Direktversicherung wurde 8 /2000 beitragsfrei gestellt.
      Wir wollten sie nun (10/200)wieder aufleben lassen. Antwort: geht nicht
      Gilt da irgendsoeine 2 Jahresregel ???, innerhalb der man die Zahlung wiederaufnehmen muß.
      In den Vertragbedinnungen steht davon nichts drin.

      Macht ein Gang zum Bundesaufsichtsamt Sinn ???

      Besten Dank für hilfreiche Antworten im voraus.

      Jesse.
      Avatar
      schrieb am 23.10.08 11:30:47
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.670.714 von Jesse.Livermore am 23.10.08 09:09:09Text aus einer Lebensversicherung:

      Beitragsfreistellung

      Eine Versicherung mit laufenden Beiträgen kann durch eine Vertragsänderung beitragsfrei gestellt werden. Weitere Beiträge sind dann nicht mehr zu entrichten. Die vereinbarten Leistungen werden angepasst und Risikoschutz und Versicherungssumme u.U. erheblich verringert.

      Eine Beitragsfreistellung nur möglich, sofern ein gewisser Mindest-Rückkaufswert vorhanden ist. Unter steuerlichen Gesichtspunkten sollte eine Gesamt-Beitragszahlungsdauer von mindestens fünf Jahren erreicht werden.Eine spätere Wiederaufnahme der Beitragszahlung ist jederzeit möglich. ;)

      Ist mit auch anders nicht bekannt. Könnte natürlich ein "Sonderfall" vorliegen :look:
      Avatar
      schrieb am 23.10.08 11:53:37
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.670.714 von Jesse.Livermore am 23.10.08 09:09:09Die alte Direktversicherung wird wohl eine §40 b sein.
      Wenn du nun deiner Frau eine Neuzusage auf bAV gibst, geht das nicht mehr über 40b, sondern nur noch über den §3.63...
      Da wird dir auch das Aufsichtsamt nicht helfen (können)...
      stan
      Avatar
      schrieb am 23.10.08 12:01:46
      Beitrag Nr. 4 ()
      die Wiederinkraftsetzung auf gleicher steuerlicher Basis (hier 40b EstG) ist nur innerhalb 2 Jahre möglich. Zudem gibts zwischenzeitlich neue Rechnungsgrundlagen (2005R und Zins). Für den vorliegenden Vertrag ist das Thema durch.
      Die 2-Jahresfrist für die mögliche Wiederinkraftsetzung sollte in den Bedingungen stehen, schon mal reingeschaut?
      Bleibt nur ein Neuabschluss nach 3 Nr.63 EstG
      Avatar
      schrieb am 23.10.08 14:18:51
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.672.473 von weiswas am 23.10.08 12:01:46Freunde bei wo:

      Ich danke euch !

      Ich habe es befürchtet, dass auch das Besc... in allen Varianten ist. Das mit §40b werde ich mal checken.

      Danke nochmals an alle.

      Servus

      Jesse.


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