VTG - Eisenbahnlogistiker (Seite 5)
eröffnet am 19.11.08 11:05:59 von
neuester Beitrag 05.03.24 22:00:10 von
neuester Beitrag 05.03.24 22:00:10 von
Beiträge: 825
ID: 1.146.208
ID: 1.146.208
Aufrufe heute: 1
Gesamt: 102.205
Gesamt: 102.205
Aktive User: 0
ISIN: DE000VTG9999 · WKN: VTG999
Neuigkeiten
TitelBeiträge |
---|
Werte aus der Branche Verkehr
Wertpapier | Kurs | Perf. % |
---|---|---|
33,00 | +16,20 | |
60,01 | +9,99 | |
32,70 | +8,78 | |
30,00 | +7,91 | |
1,5350 | +7,34 |
Wertpapier | Kurs | Perf. % |
---|---|---|
17,085 | -6,22 | |
1.019,60 | -7,31 | |
5,0200 | -8,39 | |
3,1500 | -8,70 | |
0,6900 | -13,21 |
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.991.267 von Bauglir am 22.11.21 14:43:16
Bist aber auch ein Erbsenzähler...🤣
Zitat von Bauglir:Zitat von straßenköter: Danke für die Info. Ich habe auch gerade mal ein Ticket genommen. Der Aufpreis von 2,7% reduziert sich ja durch die Absetzbarkeit der Verluste auf knapp 2%.
...sehr richtig - und für die Pfennigfuchser unter uns (so wie mich), die Zinsen nicht zu vernachlässigen. ;-)
Wir dürfen hier vom HR-Eintragungsdatum an rd. 1 Cent Zinsen pro Tag erwarten.
Bist aber auch ein Erbsenzähler...🤣
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.970.493 von straßenköter am 19.11.21 14:25:32
...sehr richtig - und für die Pfennigfuchser unter uns (so wie mich), die Zinsen nicht zu vernachlässigen. ;-)
Wir dürfen hier vom HR-Eintragungsdatum an rd. 1 Cent Zinsen pro Tag erwarten.
Zitat von straßenköter: Danke für die Info. Ich habe auch gerade mal ein Ticket genommen. Der Aufpreis von 2,7% reduziert sich ja durch die Absetzbarkeit der Verluste auf knapp 2%.
...sehr richtig - und für die Pfennigfuchser unter uns (so wie mich), die Zinsen nicht zu vernachlässigen. ;-)
Wir dürfen hier vom HR-Eintragungsdatum an rd. 1 Cent Zinsen pro Tag erwarten.
So, das wars. Handel scheint eingestellt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.987.175 von straßenköter am 22.11.21 08:56:08
Ist doch gut. So hat jeder nochmal die Chance. 😉 Kann jederzeit vorbei sein...
Zitat von straßenköter: Erstaunlich, dass Hamburg auch heute früh noch am Start ist.
Ist doch gut. So hat jeder nochmal die Chance. 😉 Kann jederzeit vorbei sein...
Erstaunlich, dass Hamburg auch heute früh noch am Start ist.
@honigbaer
Danke für die detaillierte Antwort und Informationen.
Danke für die detaillierte Antwort und Informationen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.982.923 von NofunAG am 21.11.21 12:09:50Der interessantere Absatz ist doch:
https://www.lto.de/recht/kanzleien-unternehmen/k/vtg-ag-haup…
"Um das Ziel zu erreichen, kooperiert Warwick auf gesellschaftsrechtlicher Ebene mit der Joachim Herz Stiftung, die 15 Prozent der VTG-Anteile hält. Warwick erwirbt deren Anteile vorübergehend auf Darlehensbasis und schafft so den nötigen Rahmen für einen Squeeze-Out. §327a AktG nennt eine Beteiligung in Höhe von mindestens 95 Prozent des Aktienkapitals als Voraussetzung für ein solches Verfahren."
Da stellt sich doch eher die Frage, ob ein Squeeze-out auf Basis einer "Kooperation auf gesellschaftsrechtlicher Basis" an Stelle des vom Gesetz geforderten Anteilsbesitzes von 95% überhaupt durch Handelsregistereintragung wirksam werden kann.
Ich fürchte allerdings, dass es da keine Handhabe geben wird.
@ NofunAG Du musst Dir da keine Sorgen machen, bezüglich der Bewertung ist es ja oft so, dass Gutachter und Prüfer zunächst die Abfindung als angemessen beurteilen. Sie legen aber bei ihrer Bewertung verschiedene Parameter und Annahmen zu Grunde, insbesondere eine Marktrisikoprämie. Das ist ein Zinsaufschlag auf den Zinssatz, mit dem künftige Gewinne des Unternehmens abdiskontiert werden.
Grob gesagt wird bei einer Unternehmenbewertung auf Basis der Unternehmensplanung ausgerechnet, wie hoch die Gewinne der kommenden Zeit bis zur "ewigen Rente" sind. Und dann wird mit einem Zins abdiskontiert, also ein Abschlag berechnet, was diese Gewinne heute wert sind. Im Spruchverfahren geht es dann beispielsweise darum, ob dieser Zins nicht niedriger angesetzt werden müsste, was zu einer höheren Abfindung führen würde. Weil die Zinsen derzeit eben niedrig sind oder weil die Branche Vermietung von Schienenfahrzeugen besonders krisensicher ist und sich das in wenig schwankenden Börsenkursen der Branchenunternehmen (Peergroup) niederschlägt.
Da gibt es immer einen Bewertungsspielraum und der wird im ersten Gutachten oft zum Nachteil der abzufindenden Streubesitzaktionäre ausgereizt. Und um das zu hinterfragen, findet das Spruchverfahren statt.
https://www.lto.de/recht/kanzleien-unternehmen/k/vtg-ag-haup…
"Um das Ziel zu erreichen, kooperiert Warwick auf gesellschaftsrechtlicher Ebene mit der Joachim Herz Stiftung, die 15 Prozent der VTG-Anteile hält. Warwick erwirbt deren Anteile vorübergehend auf Darlehensbasis und schafft so den nötigen Rahmen für einen Squeeze-Out. §327a AktG nennt eine Beteiligung in Höhe von mindestens 95 Prozent des Aktienkapitals als Voraussetzung für ein solches Verfahren."
Da stellt sich doch eher die Frage, ob ein Squeeze-out auf Basis einer "Kooperation auf gesellschaftsrechtlicher Basis" an Stelle des vom Gesetz geforderten Anteilsbesitzes von 95% überhaupt durch Handelsregistereintragung wirksam werden kann.
Ich fürchte allerdings, dass es da keine Handhabe geben wird.
@ NofunAG Du musst Dir da keine Sorgen machen, bezüglich der Bewertung ist es ja oft so, dass Gutachter und Prüfer zunächst die Abfindung als angemessen beurteilen. Sie legen aber bei ihrer Bewertung verschiedene Parameter und Annahmen zu Grunde, insbesondere eine Marktrisikoprämie. Das ist ein Zinsaufschlag auf den Zinssatz, mit dem künftige Gewinne des Unternehmens abdiskontiert werden.
Grob gesagt wird bei einer Unternehmenbewertung auf Basis der Unternehmensplanung ausgerechnet, wie hoch die Gewinne der kommenden Zeit bis zur "ewigen Rente" sind. Und dann wird mit einem Zins abdiskontiert, also ein Abschlag berechnet, was diese Gewinne heute wert sind. Im Spruchverfahren geht es dann beispielsweise darum, ob dieser Zins nicht niedriger angesetzt werden müsste, was zu einer höheren Abfindung führen würde. Weil die Zinsen derzeit eben niedrig sind oder weil die Branche Vermietung von Schienenfahrzeugen besonders krisensicher ist und sich das in wenig schwankenden Börsenkursen der Branchenunternehmen (Peergroup) niederschlägt.
Da gibt es immer einen Bewertungsspielraum und der wird im ersten Gutachten oft zum Nachteil der abzufindenden Streubesitzaktionäre ausgereizt. Und um das zu hinterfragen, findet das Spruchverfahren statt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.982.923 von NofunAG am 21.11.21 12:09:50Selbstverständlich!
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.970.604 von sergiodq am 19.11.21 14:32:24
Ob es wirklich dazu kommt ist fraglich. Lest alleine mal den folgenden Artikel:
https://www.lto.de/recht/kanzleien-unternehmen/k/vtg-ag-haup…
Ich zitiere aus dem Artikel: "VTG wurde bei der Transaktion von einem Team der Kanzlei Hengeler Mueller um Partnerin Dr. Daniela Favoccia beraten. Mit der Prüfung und Bestätigung, dass die Höhe der Abfindung angemessen ist, war die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO mandatiert."
Kann die Spruchstelle dann noch irgendwas erwirken, selbst wenn VTG von der Kanzlei Hengeler Mueller beraten wurde und die Prüfung und Bestätigung der Angemessenheit vorliegt?
Zitat von sergiodq: Ich bin relativ sicher, dass hier noch nachgebessert wird in der Spruchstelle.
Ob es wirklich dazu kommt ist fraglich. Lest alleine mal den folgenden Artikel:
https://www.lto.de/recht/kanzleien-unternehmen/k/vtg-ag-haup…
Ich zitiere aus dem Artikel: "VTG wurde bei der Transaktion von einem Team der Kanzlei Hengeler Mueller um Partnerin Dr. Daniela Favoccia beraten. Mit der Prüfung und Bestätigung, dass die Höhe der Abfindung angemessen ist, war die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO mandatiert."
Kann die Spruchstelle dann noch irgendwas erwirken, selbst wenn VTG von der Kanzlei Hengeler Mueller beraten wurde und die Prüfung und Bestätigung der Angemessenheit vorliegt?
Ich bin relativ sicher, dass hier noch nachgebessert wird in der Spruchstelle.