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    Auswirkungen der Erbschaftssteuerreform auf Schiffsbeteiligungen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.12.08 16:45:12 von
    neuester Beitrag 09.12.08 18:03:19 von
    Beiträge: 13
    ID: 1.146.597
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      schrieb am 04.12.08 16:45:12
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Freunde der Schiffsbeteiligungen...

      Welche Auswirkungen wird die Erbschaftssteuerreform auf Schifsbeteiligungen (bzw. "Betriebsvermögen") haben???

      Was ändert sich? Was bleibt? Ich konnte leider bisher nix genaues finden, so dass ich nun euren Rat benötige...


      P.S.: Was bedeutet: "zusätzliche Erlöse aus der Untervercharterung durch 50% Profit-Sharing" für den Anleger?

      (ist das nicht eher eine Chance für das Emissionshaus?)

      Wäre echt nett wenn mir jemand helfen könnte..!?

      Mit freundlichem Gruß

      Pascal
      Avatar
      schrieb am 04.12.08 17:58:19
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.148.595 von talentarisch am 04.12.08 16:45:12bevor ich hier irgendwelche halbheiten zum ErbStG von mir gebe halte ich lieber mein maul - ich kenne den entwurf nicht. bin gespannt, was die leute so von sich geben - da ist ja teilweise völlig unqualifiz. gequatsche zu hören.

      zum thema profitsharing - für den emi ist es bestimmt eine chance- aber der anleger erhält auch etwas dafür - einmal eine einnahmensicherheit des fonds - eine absicherung nach unten hin (deren werthaltigkeit von der bonität des erstcharterers abhängig ist) - und zum anderen die perspektive nach oben hin. das kann schon interessanter sein als eine 5jahresknebel ohne perspektive.

      interessant ist dabei auch noch die abrechnungsweise - pro tag - oder nach ein paar jahren erst einen schnitt - sprich: wer trägt evtl einbrüche, wenn zuvor überverdient wurde. guck Dir das doch noch mal an.
      Avatar
      schrieb am 04.12.08 20:47:40
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.149.203 von carribeansun am 04.12.08 17:58:19Hallo...

      danke erstmal für die antwort..!
      kan mir denn jemand die funktionsweise des profitsharings erklären...

      habs leider noch nicht verstanden..!
      sry
      Avatar
      schrieb am 05.12.08 11:51:32
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.150.403 von talentarisch am 04.12.08 20:47:40wie der name schon sagt, geht es grds. um die frage, wie pofite verteilt werden. eine regel zum profitsharing betrifft üblicherweise die frage, wie profite, die über das erwartete/prospektierte hinausgehen, zu verteilen sind.

      der fonds der Dich interessiert ist offensichtlich der offshore fonds. dort bekommen die schiffe eine grundcharter von 19,6 T U$ am tag. es stellt sich die Frage, was passiert, wenn der charterer (hier eine der nordcapital nahestehende gesellschaft), das schiff zu einer viel höheren summe weiterverchartern kann. gibt es ein profitsharing 50/50 und verdient das schiff in der untervercharterung 30 T U$ am Tag, dann ergibt sich folgendes.

      30-19,6= 10, 4 - 10,4 T U$ verdient das Schiff in diesem Fall mehr, als die Grundcharter beträgt. bei einer 50/50 teilung erhält der erstcharterer (die nordcapital nahestehende gesellschaft) 5,2 T U$ am tag - und die anlegergesellschaft, der Du vielleicht beitrittst, bekommt die anderen 5,2 T U$. ich hoffe, jetzt hast Du das prinzip verstanden.

      entscheidend ist nun noch die frage der abrechnungszeiträume. wenn täglich abgerechnet wird, dann bekommt der anleger alle "spitzen" der untervercharterung voll mit. wenn man monatlich abrechnet, dann werden auch eventuelle tiefen mitberechnet - das ist für den anleger weniger gut.


      die vorliegende klausel ist eigentlich etwas ungewöhnlich. normalerweise bekommt der charterer alles, was er durch untervercharterung oder ähnliches bekommt zu 100%. der charterer trägt schließlich auch das risiko, dass er in schlechten zeiten draufzahlt.

      üblich (leider) sind profitsharings mittlerweile in anderen bereichen, nämlich für den fall, das der fonds insgesamt besser läuft, als es im prospekt steht.
      Avatar
      schrieb am 05.12.08 17:06:09
      Beitrag Nr. 5 ()
      Vielen Dank..!

      jetzt ist mir einiges klarer geworden..!
      allerdings frag ich mich warum ein charterer ein schiff weiterverchartert... ich mein, klar macht es sinn (s. dein beispiel oben) aber ich vermiete mein auto ja auch nicht weiter..
      es soll doch einen bestimmten zweck erfüllen...

      der charterer hat doch selbst auch aufträge zu erfüllen u dazu benötigt er doch das schiff..!?

      ist so eine untervercharterung eigentlich üblich in der branche??

      p.s.: was sucht eigentlich überall dieses E.R. (erck rickmer), ich mein das steckt ja sogar in den beiden schiffsnamen, im charterer, im reeder... bedeutet also dies sind alles von nordcapital tochtergesellschaften... nur der sinn erschlisst sich mir noch nicht...

      leider halte ich auch noch nicht den ausführlichen prospekt in den händen...

      Danke auf jeden fall für deine antworten!!!

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      Avatar
      schrieb am 06.12.08 19:43:54
      Beitrag Nr. 6 ()
      das mit der untervercharterung ist oft üblich - je nachdem, wieviel cash man abgrasen will (warum soll das alles bei den kommanditisten landen).
      e.r. ist einer der größeren reeder im lande - und finanziert seine schiffe über die nordcapital, die er auch kontrolliert. je mehr der institutionen von einem mann kontrolliert werden, desto größer sind nat. interessenkollisionen.
      es gibt aber auch noch einige andere dinge, auf die Du bei diesen schiffen achten solltest - was nicht bedeuten soll, dass man den fonds nicht zeichnen kann - mit solchen wertungen möchte ich mich lieber zurückhalten.

      entscheidend ist aber, dass Du wirklich weisst, worauf Du Dich da einlässt. dazu solltest Du Dir einen vermittler suchen, der Dich kompetent über die geschichte (insbesondere die feinheiten im gesellschaftsvertrag) aufklären kann und Dir daten über den markt besorgt - was im offshore markt etwas schwieriger, aber machbar ist. nur dann weisst Du, was Du da eigentlich machst. auf jeden fall solltest Du Dich hinsetzen und Dir die ganzen sachen ernsthaft durhclesen. Du arbeitest lange für Dein geld (jedenfalls wahrscheinlich ist das so) - dann solltest Du Dir auch die zeit nehmen, Dich mit der anlage auseinanderzusetzen. auch bei geschlossenen fonds kannst Du große fehler machen.

      wenn Du noch fragen hast, poste sie hier einfach - wir helfen gerne alle für lau :laugh:
      Avatar
      schrieb am 06.12.08 19:45:58
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.160.442 von carribeansun am 06.12.08 19:43:54den prospekt zum offshore 2 solltest Du übrigens überall problemlos im internet finden und runterladen können - auch ohne anmeldung etc.
      wenn Du ihn nicht bekommst, schicke ich ihn Dir gerne (aber nur per mail - die finanzkrise trifft auch mich hart :D)
      Avatar
      schrieb am 07.12.08 23:17:39
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.160.446 von carribeansun am 06.12.08 19:45:58Hehe, danke!

      Nein, ich interessiere mich dafür nur am rande meines studiums u beschäftige mich daher bissl eingehender damit...
      Aber du hast natürlich recht!!!

      Hab den Prospekt jetzt auch bekommen...
      und ja, den gibts natürlich auch im internet...

      Was werden eigentlich solche Vermittler verdienen???
      Kann man davon leben und vertreiben die ausschließlich schiffsbeteiligungen, oder auch andere anlageprodukte..?

      und... wie frei sind eigentlich solche vermittler..?

      gruß u danke nochmal
      Avatar
      schrieb am 08.12.08 13:30:39
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.163.379 von talentarisch am 07.12.08 23:17:39Hallo,

      wenn du gleich noch nach den vertragsstrukturen und inhalten fragst, dann fall ich von hocker :laugh:
      es wird dir wohl niemand seine buchhaltung zur einsicht öffnen :p

      grundsätzlich kann man aber doch einiges unterscheiden

      es gibt emittenten, die einen eigenen vertrieb haben -> bankhaus wölbern, oltmanns, banken mit eigenen emissionen etc, die natürlich naturbedingt ihre produkte platzieren --> ähnlich den ausschliesslichkeitesvertretern im versicherungsmarkt --> zb der allianzonkel, oder die enkel des herrn kaiser ;)

      dann gibt es vermittler, die "alle" emittenten mehr oder weniger anbieten können --> wie zb. im versicherungsmarkt mehrfachagenten
      das werden die meisten sein, die auch über plattformen einreichen

      direkt vom kunden beauftragte und bezahlte berater --> wie zb versicherungsmakler ... sind eher selten, weil das über eine honorarberatung ablaufen müsste ... und die honorarsätze dann entsprechend aussehen würden .. was für den kunden allerdings auch eine verbeserte haftung mit sich bringen könnte ->> wie gesagt .. eher ausnahmen richtung gehobener vermögensverwaltung

      der verdienst pro produkt ist abhängig von den segmenten -> der geschlossene fondsbereich besteht nicht nur aus schiffen oder immobilien
      ein hauptdiskussionspunkt ist das agio, dass für eine wirklich umfangreiche und kundenorientierte beratung auch verdient wäre ->> machen nur die meisten nicht (da wird das nachgebetet, was die marketingstrategen der emittenen vorgekaut haben :keks: ).. und banken stehen da unrühmlich an der spitze, da hier bei teils schlechter beratung noch agio auf hauseigene produkte genommen wird

      es gibt aber, wie in jeder branche auch gute berater, die auch informationn über den tellerrand hinaus besitzen und fonds selber einstufen, wie du auch hier im forum oft erkennen und nachlesen kannst ..

      so, kleine exkursion beendet ...

      nun mach das beste draus .. letztendlich .. liegt die entscheidung, in welche anlagen er sein geld investiert oder auch versenkt, beim anleger selber .. und da geben auch die "tollen" analysehäuser niemandem das geld zurück, wenn man sich auf ihre analysen verlassen haben sollte :D

      habe hier gerade noch einen tollen KMI check zum König&Cie "Deutsche Leben III" auf dem tisch liegen ... nachdem jeder, der nicht sein gesamtes Kapital in den Fonds gesteckt hätte, eine einmalige Chance auf Zitatanfang " kaufmännisch marktgerechte Erlös-und Finanzierungskonzeption - solide Renditechance" Zitatende
      verpasst hat ...

      Jemandem, der schon damals selber gedacht hat, war rätselhaft, woher die tollen renditen herkommen sollten, bei den "solide gehebelten Policen" .. und ihren Renditen :laugh:

      die fondsreihe ist zum leidwesen aller anleger dabei geschichte zu werden ... mit solide konzeptionierten verlusten :rolleyes:

      ist doch wieder mal länger geworden der beitrag ..:cool: .. aber ich hoffe, du hast ein paar infos bekommen, die dir weiterhelfen

      Gruß

      Fizban
      Avatar
      schrieb am 08.12.08 13:40:45
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.165.711 von Fizban am 08.12.08 13:30:39ups :eek:.. revidiere meine aussage --> nicht KMI - Check,

      war ich leider in gedanken schon nei einer anderen geschichte.

      sondern --> CHECK - Unternehmensanalyse Stefan Appel, die so verheerend daneben lag

      bedaure das versehen und stelle es hiermit richtig
      Avatar
      schrieb am 08.12.08 14:07:25
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.165.776 von Fizban am 08.12.08 13:40:45nur mal kurz "off-topic" den grund meines gedanklichen ausrutschers. vielleicht interessiert es ja auch den einen oder den andern

      btw .. der Appel Stephan wird mit "ph" geschrieben, um noch juristische argumentationen zwecks verwechslungsgefahr auszuräumen :cool:
      hier nun der grund der verwechselung:

      Artikel Zitatanfang

      epn) Zur Hinweispflicht auf negative Pressemeldungen

      In einer aktuellen Entscheidung hat sich das Landgericht (LG) Köln zur Frage geäußert, welchen Hinweispflichten ein Kapitalanlagenvermittler im Falle negativer Presseveröffentlichungen über die vertriebene Kapitalanlage unterliegt.

      Das LG kam zu dem Ergebnis, dass mittelbar eine Hinweispflicht auf einen negativen „Prospekt-Check“ des Branchendienstes “Kapital-Markt intern“ (kmi) besteht, weil die in dem Prospekt-Check enthaltenen Hinweise von dem Vermittler bei der von ihm vorzunehmenden Plausibilitätsprüfung zu beachten sind (LG Köln, Urteil vom 26.08.2008 – 37 O 757/07).

      Die Frage der Hinweispflicht auf negative Berichte in der „seriösen“ Wirtschaftspresse einerseits und in den sogenannten „Brancheninformationsdiensten“, namentlich des „Gerlach-Reports“ und kmi beschäftigt die Gerichte seit einiger Zeit. Ausgangspunkt ist die Feststellung des Bundesgerichtshofes, dass z.B. eine Bank, die für eine Anlageempfehlung das Vertrauen der Kunden in Anspruch nimmt, diesen über kritische Stimmen in der Wirtschaftspresse unterrichten muß (z.B. BGH 06.07.1993 – XI ZR 12/93 und BGH 21.03.2006 – XI ZR 63/05). Gemeint ist hiermit wohl die „seriöse“ Wirtschaftspresse, was immer man darunter verstehen mag. Nach der Rechtsprechung der Instanzgerichte soll eine solche Hinweispflicht zwar gelten, aber nicht dann, wenn in der seriösen Presse keine Informationen veröffentlicht werden, die nicht ohnehin in einem Prospekt stehen, der dem Anleger auch übergeben wurde (z.B.: OLG Hamm 4 U 37/04 vom 20.07.2004; OLG München 15 U 3503/03 vom 28.04.2004; OLG Frankfurt/Main 13 U 243/03 vom 08.10.2004).


      In den erwähnten Entscheidungen, die sich alle mit dem „Dreiländerfonds“ DLF 94/17 befassen, nehmen die drei Obergerichte auch Stellung zur Frage der Hinweispflicht auf Meldungen von kmi. Das OLG Hamm spricht kmi generell die Seriosität ab, weshalb auf Warnungen in dem Branchendienst nicht hingewiesen werden muß. Das OLG München verneint bereits eine Pflicht, Publikationen wie kmi, den Gerlach-Report oder den Platow-Brief überhaupt zu verfolgen und auszuwerten. Auch das OLG Frankfurt/Main kommt zu dem Schluß, auf die Stimmen kleiner, gering verbreiteter Organe komme es nicht an.

      In dieselbe Richtung argumentiert das Berliner Kammergericht (KG) im aktuellen Beschluß 17 U 34/07 vom 24.07.2008. Danach besteht keine Pflicht, schlechthin über negative Presseberichterstattung aufzuklären, konkret ein negativer Prospekt-Check von kmi. Nur über zeitnah geäußerte, substanzhaltige Verdachtsmomente oder eine tatsächlich bereits vorhandene negative Entwicklung des Anlageobjekts sei danach zu informieren.

      Eine solche hat das OLG Dresden (Urteil 12 U 87/06 vom 12.07.2006) dagegen einem kmi Prospekt-Check entnommen, in dem auf die hohe Fremdkapitalquote und die Zweifel an der prognostizierten Mietsteigerung eines geschlossenen Immobilienfonds hingewiesen wurde. Demgemäß wurde eine Aufklärungspflicht bejaht.

      Auch der Bundesgerichtshof (BGH) teilt die rigide Ablehnung von Branchendiensten nicht. In dem Urteil III ZR 20/05 vom 09.02.2006 wird explizit auf einen Hinweis des Gerlach-Reports abgestellt, nach dem die prognostizierten Mieteinnahmen eines geschlossenen Immobilienfonds deutlich über den Werten des RDM-Mietenspiegels lagen. Der BGH kommt indes nicht zu einer Aufklärungspflicht über die Publikation selbst, sondern hält es für möglich, das derartig publizierte Tatsachen im Rahmen der vom Vermittler gebotenen Plausibilitätsprüfung berücksichtigt werden. Auch in der Entscheidung II ZR 197/04 vom 18.04.2005 verwirft der BGH Veröffentlichungen von kmi und Gerlach-Report nicht als irrelevante Einzelmeinungen über die berüchtigte „Göttinger Gruppe“, sondern stellt auf die in den Berichten erwähnte geringe Investitionsquote der Anlagegesellschaft ab, die zu einer Haftung der Verantwortlichen auch wegen Betruges führen könnte.

      „Die aktuelle Entscheidung des LG Köln zeigt, wie mit der Frage der Hinweispflicht umgegangen werden kann“, so der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke.“Sofern der Bericht nachprüfbare Fakten und begründete Zweifel an den Prognosen der Anbieter enthält, hat der Vermittler das bei der Plausibilitätsprüfung zu beachten. Sonst haftet er.“

      Artikel Zitatende
      Avatar
      schrieb am 09.12.08 17:49:39
      Beitrag Nr. 12 ()
      danke!
      Avatar
      schrieb am 09.12.08 18:03:19
      Beitrag Nr. 13 ()
      Das OLG Hamm spricht kmi generell die Seriosität ab, weshalb auf Warnungen in dem Branchendienst nicht hingewiesen werden muß. Das OLG München verneint bereits eine Pflicht, Publikationen wie kmi, den Gerlach-Report oder den Platow-Brief überhaupt zu verfolgen und auszuwerten. Auch das OLG Frankfurt/Main kommt zu dem Schluß, auf die Stimmen kleiner, gering verbreiteter Organe komme es nicht an.

      :laugh:

      Selbst ist der Mann...

      gruss Ecthe


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