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    Abindung, Problem mit meinem Anwalt und Finanzamt - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.12.08 20:07:57 von
    neuester Beitrag 09.01.09 12:20:36 von
    Beiträge: 15
    ID: 1.146.924
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      schrieb am 17.12.08 20:07:57
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      benötige hier Euren Rat bzgl. meiner Abfindung.

      1. Problem, mein Anwalt

      Mit meinem Arbeitgeber streite ich mich zur Zeit vor dem Güteverfahren. Mein Arbeitgeber möchte nicht im Kammergericht sich mit mir streiten und wir haben uns fast auf ein Deal geeinigt.

      Das blöde an der Sache ist nur, dass mein Anwalt nie das macht was ich ihm sage. Mein Arbeitgeber meinte zb dass mein Anwalt doch mit der deren Anwalt telefonieren soll, so dass man strittige Punkte vorab klären kann.

      Mein Anwalt meint, "ne mach ich net gerne", Lieber Briefe schreiben.... Auch will er meine Positionen nicht weiterleiten.

      Bisher habe ich selber mit dem Anwalt der gegnerischen Seite telefoniert, verhandelt. Und auch zum Arbeitgeber hingefahren und dort nochmal verhandelt. Alles ohne Anwalt.

      Ich glaube, dass er es nur an die Vergütung abgesehen hat. Auch beim Gütetermin habe nur ich gesprochen, nach dem Termin habe ich mich selbst gefragt, wofür ich einen Anwalt gebraucht habe. Der saß neben mir und hat gepennt.

      Wie setzt sich seine Vergütung zusammen, würde er an der Abfindung ansetzen? Ist die Abfindung prozentual an seine Vergütung gekoppelt?


      Mein Arbeitgeber meinte, dass ich meine Positionen auf einem Blatt Papier an ihn faxen soll. Wenn er einverstanden ist, wird er es unterschreiben und auch an den Richter/Gütegericht schicken. Vor dem Richter würde ich dem zusagen, der Richter würde es schriftlich festhalten und die Sache wäre vom Tisch.

      Meinem Anwalt wollte ich das Mandat sofort entziehen. Er soll an meinem Deal nicht weiter profitieren.

      2. Problem: Abfindung und Steuern

      Wie kann ich die Steuern auf meine Abfindung mildern bzw. ganz vermeiden? In Tranchen auszahlen lassen, z.b. alle 5 Jahre, wenn möglich auf einem Treuhandkonto von einem Notar?

      Oder ist es möglich die Summe als Schmerzensgeld wegen Diskreminierung von xy ausbezahlt zu bekommen. Würde der Richter hier mitmachen? Arbeitgeber hätte keine Nachteile und Finanzamt würde ganz leer ausgehen. Würde der Arbeitgeber, und der Richter mitmachen?

      Beispiel Abfindung 25000 Euro.

      Bin für jeden ernstgemeinten Tip dankbar.

      grüße
      benno
      Avatar
      schrieb am 17.12.08 20:11:32
      Beitrag Nr. 2 ()
      in erster Instanz sind Anwälte so wichtig wie trockenes Brot, einfach liegen lassen
      Avatar
      schrieb am 17.12.08 20:57:12
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.225.836 von ORACLEBMW am 17.12.08 20:07:57Nabend,

      mir sträuben sich die Haare wenn ich das lese. Habe auch so meine Erlebnisse mit Anwälten gehabt.

      Das blöde an der Sache ist nur, dass mein Anwalt nie das macht was ich ihm sage. Mein Arbeitgeber meinte zb dass mein Anwalt doch mit der deren Anwalt telefonieren soll, so dass man strittige Punkte vorab klären kann.

      Mein Anwalt meint, "ne mach ich net gerne", Lieber Briefe schreiben.... Auch will er meine Positionen nicht weiterleiten.

      Bisher habe ich selber mit dem Anwalt der gegnerischen Seite telefoniert, verhandelt. Und auch zum Arbeitgeber hingefahren und dort nochmal verhandelt. Alles ohne Anwalt.



      was unterstrichen ist: dein Anwalt handelt nicht nach deinem Willen.

      was dick ist: dein Anwalt verweigert die Arbeit

      was rot ist: unter Umständen dein Fehler


      Gehe zu einem anderen Anwalt und lasse das alles prüfen, wenn du es beweisen kannst. in Deutschland muss ein Anwalt das tun was du willst, oder er legt das Mandat nieder.

      Wenn du sein Fehlverhalten beweisen kannst, gehe zu einem sehr guten Anwalt und lasse dich beraten. Nimm einen der 1-2 Preisklassen über deinem jetzigen ist. Bespreche mit ihm eine Meldung an die Anwaltskammer.


      Entziehe deinem Anwalt SOFORT schriftlich das Mandat, mehr Einschreiben mit Unterschrift, in Absprache mit dem neuen Anwalt.



      Wie kann ich die Steuern auf meine Abfindung mildern bzw. ganz vermeiden? In Tranchen auszahlen lassen, z.b. alle 5 Jahre, wenn möglich auf einem Treuhandkonto von einem Notar?


      Lasse es dir in Beträgen von unter 10.000 € auszahlen (9.999 reichen schon, dann mache Urlaub in der Schweiz oder Lichtenstein)




      Oder ist es möglich die Summe als Schmerzensgeld wegen Diskreminierung von xy ausbezahlt zu bekommen. Würde der Richter hier mitmachen? Arbeitgeber hätte keine Nachteile und Finanzamt würde ganz leer ausgehen. Würde der Arbeitgeber, und der Richter mitmachen?

      Anwalt fragen der ab Honorar 250-450€ pro Stunde arbeitet, zur Not überredet der dann den Arbeitgeber die Kosten mitzutragen
      Avatar
      schrieb am 17.12.08 21:19:34
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich gebe dir mal einen Rat, und zwar einen, der dich, im Gegensatz zu deinen leichtfertig sinnlosen Vorschlägen von stargold, nicht hinter Gitter und Riegel bringt.

      Die Abfindung ist steuerpflichtig, das ist so Fakt und auch gesetzlich so vorgesehen. Wenn du vorhast, die Steuerpflicht durch eine Auszahlung an ein Notarkonto zu verschleiern, dann sei dir sicher, dass dein Arbeitgeber alle paar Jahre eine Betriebsprüfung erhält. In dem Fall wird dieser Vorgang mit 99%-er Sicherheit auffallen und insbesondere für dich schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Gleiches gilt, wenn eine Abfindung als "Schmerzengeld" tituliert werden soll, wobei da selbst ein Richter nicht reinfallen dürfte.

      Meine Meinung.
      Avatar
      schrieb am 17.12.08 21:26:03
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.226.297 von RagnarokX am 17.12.08 21:19:34ich bin auch nicht da gelandet, deswegen ja einen Anwalt nehmen der was mehr kostet;)

      außer Spesen nichts gewesen

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      Avatar
      schrieb am 17.12.08 22:02:25
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.226.297 von RagnarokX am 17.12.08 21:19:34Ja!

      Vielleicht noch den Richter bestechen. 5000 Euro auf die Hand, hauptsache keinen Euro ans böse Finanzamt! :D

      Was werden denn hier für Tipps gefordert???


      @oraclebmw

      Sehr wahrscheinlich hast Du einen ziemlich schlechten und daher wohl billigen Anwalt! Evtl. mit erheblichen Mangel an Selbstvertrauen.
      Die Steuern sind allerdings inzwischen so sicher wie der Tod. So gut wie alle (legalen) Schlupflöcher wurden in den letzten Jahren geschlossen. Du kannst die Steuerlast durch einige Methoden leicht verringern, aber legal niemals ausschliessen.
      Avatar
      schrieb am 17.12.08 22:10:26
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.225.836 von ORACLEBMW am 17.12.08 20:07:57Empfehle dir ganz was anderes:

      Verweige jedes Angebot auf eine Abfindung und bestehe auf deinem Arbeitsvertrag. Laß es lieber zum Arbeitsgerichsprozess kommen und nimm dir dafür einen anständigen Anwalt. Dein A.-geber will ja kein Verfahren, gerade dann mußt du es machen, weil es zu deinen Gunsten teurer für den A.-geber wird.
      Avatar
      schrieb am 17.12.08 22:25:14
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.226.660 von MrBean07 am 17.12.08 22:10:26Das müsstest Du schon konkretisieren.

      Wie teurer würde es denn für den AG werden? Und ist dies zweifelsfrei so?
      Avatar
      schrieb am 18.12.08 00:18:28
      Beitrag Nr. 9 ()
      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 18.12.08 01:04:33
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.226.297 von RagnarokX am 17.12.08 21:19:34Anstiftung zur Steuerhinterziehung finde ich auch leichtfertig. Falsche Steuerberatung ist aber auch nicht besser. Es gibt für Abfindungen immer noch die Steuerbegünstigung nach §§ 24 Nr. 1a, 34 I, II EStG, insofern könnte eine tatsächliche Steuerlast entweder ganz entfallen oder durch die vorgeschlagene Ratenzahlung umgangen oder gemindert werden. Das ist normale Gestaltung und keine Steuerhinterziehung, wie du hier suggerieren willst. Im Übrigen ist bei Kenntnis der aktuellen BGH-Rechtsprechung zum Strafmaß bei einem Hinterziehungsbetrag von wie hier maximal 12.500 Euro (50% ESt) von Freiheitsstrafe weit und breit nichts zu sehen. Die beginnt nämlich lt. BGH erst ab 50.000-100.000 Euro hinterzogener Steuer. Fazit: Nicht bange machen lassen.
      Avatar
      schrieb am 18.12.08 08:13:30
      Beitrag Nr. 11 ()
      Grundsaetzlich ist es so dass rechtlich kein (!) Anspruch auf eine Abfindung besteht und falls Du mit deinem ehem. AG aussergerichtlich kurz vor einer Einigung stehs ist dass doch schon positiv.
      Dein RA hat dass zu tun was Du ihm "anschaffst" ansonsten: FEUERN !

      Das die Abfindung versteuert werden muss ist legitim.

      Hier ein guter Link:

      http://www.rae-hoss.de/51015496010d35701/51015496040ed6801/5…
      Avatar
      schrieb am 18.12.08 20:59:54
      Beitrag Nr. 12 ()
      Ich war ja bei dem Güteverfahren und es wurde vom Richter eine Sozialabfindung vorgeschlagen.

      Der Arbeitgeber stimmt dem zu.

      Na ja, ich werde jetzt mal fragen, ob eine Nettoabfindung möglich ist.

      Wenn nicht, werde ich um Zahlung der Abfindung in Raten vorschlagen, d.h. Auszahlung in 3 Jahren, mit der Möglichkeit bei Bedarf um sofortige Auszahlung. Sollte der AG in finanzielle Schwierigkeiten geraten oder nicht pünktlich zahlen und die Raten sich hinziehen, so soll es eine Strafzahlung von xx geben. An dem Punkt werde ich noch etwas arbeiten und es absichern. Wie gesagt, wird alles vertraglich festgehalten.

      Aber, denke, dass die sinnvollste Regelung ist.

      Was meint ihr, gibt es hier Schwierigkeiten mit dem Finanzamt?

      Ich habe das mit §§ 24 Nr. 1a, 34 I, II EStG nicht verstanden.

      Gibt es aus dem EstG einen ausführlichen Text?
      Avatar
      schrieb am 18.12.08 21:08:00
      Beitrag Nr. 13 ()
      Grundsaetzlich ist es so dass rechtlich kein (!) Anspruch auf eine Abfindung besteht und falls Du mit deinem ehem. AG aussergerichtlich

      nie was dümmeres gelesen.. :rolleyes: wenns den nicht gäbe könnte man ja nicht klagen oder wieso sollte auch nur ein AG auch nur 1 Euro freiwillig zahlen..

      -> oraclebmw
      willst du nun deine abfindung oder willst du keine steuern zahlen, beides stösst sich ab wie ein bipolarer magnet ;)

      die gestreckte auszahlung verhindert zwar die progresionswirkung, jedoch könnte das FA die fünftel-regelung versagen da die Abfindung wie Gehalt behandelt wird wenn sie auf Jahre verteilt zufliesst.
      http://de.wikipedia.org/wiki/Au%C3%9Ferordentliche_Eink%C3%B…

      also die steuerlich Vorteilhafteste konstellation kann man nur berechnen wenn man deine übrigen Einkünfte kennt / evtl. die deiner Ehefrau etc. und die Höhe der Abfindung. Bevor das nicht ein Steuerberater berechnet hat, kannst du jede richtige Antwort darauf auch erraten!

      hoffe geholfen zu haben..
      Avatar
      schrieb am 27.12.08 11:54:04
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.234.342 von Haraldo78 am 18.12.08 21:08:00also die steuerlich Vorteilhafteste konstellation kann man nur berechnen wenn man deine übrigen Einkünfte kennt / evtl. die deiner Ehefrau etc. und die Höhe der Abfindung. Bevor das nicht ein Steuerberater berechnet hat, kannst du jede richtige Antwort darauf auch erraten!

      so ist es :-)
      Avatar
      schrieb am 09.01.09 12:20:36
      Beitrag Nr. 15 ()
      Hier wird z.T. ja wirklich unsäglicher Blödsinn geschrieben.

      @ Haraldo78:
      Nein, nein und nochmals nein, es gibt keinen Rechtsanspruch auf Abfindung. Sag mir doch mal, wo der stehen soll, wenn du hier solche Sachen behauptest.

      Die Zahlung von Abfindungen hat sich in der Rechtssprechung entwickelt, im Gesetz steht das nirgends. Faustformel etwa 1/2 Monatsgehalt je Beschäftigungsjahr. (je nach konkreter Situation mehr oder weniger)

      Warum zahlt der AG Abfindung? Weil er damit das Prozessrisiko vermeidet, Anwalts- und Prozesskosten spart etc.

      @ ORACLEBMW
      Du wirst keinen AG finden, der sich auf eine Nettoabfindung einlässt. Und Ratenzahlung kannst du vergessen. Wäre ja Steuerhinterziehung, oder mindestens Beihilfe dazu, darauf wird sich dein AG nicht einlassen.


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