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    verlustverrechnung spezial - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.01.09 12:36:34 von
    neuester Beitrag 04.02.09 21:50:24 von
    Beiträge: 17
    ID: 1.147.541
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      Avatar
      schrieb am 14.01.09 12:36:34
      Beitrag Nr. 1 ()
      hallo leute

      habe zur verlustverrechnung eine spezielle frage:

      beispiel:

      kauf 18.12.2008 dax call 100.000 St. zu 4,00
      verkauf 07.01.2009 dax call 100.000 St. zu 8,00
      gewinn = 400.000,00 €

      besteuerung nach altem recht = ca. 50 % 200.000,00 € Steuer

      kauf 10.01.2009 dax call 100.000 St. zu 8,00
      verkauf 07.01.2009 dax call 100.000 St. zu 4,00
      Velust = 400.000,00 €

      besteuuerung ????

      möglichkeit

      1. gewinn wird mit verlust verrechnet ( wäre gut )

      2. gewinn wird wie oben besteuert verlust wird nur
      mit der abgeltungssteuer berechnet

      = 400.000,00 verlust mal ca. 25 % = 100.000,00 steuerlich.

      somit ergibt sich ein verlust vom 100.000,00 oder ca 25 %

      was ist richt 1 oder 2

      danke im vorraus für die antworten

      gruß zapman
      Avatar
      schrieb am 14.01.09 12:55:36
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.370.800 von Zapman am 14.01.09 12:36:34Nach meinen Infos ist 1 richtig.

      Gewinn in 2008 unterliegt
      Halbeinkünfteverfahren, daher nur halber Gewinn zu versteuern.
      2009 gilt Abgeltungssteuer. Gewinne und Verluste können innerhalb
      derselben Anlageklasse verrechnet werden. In deinem Beispiel
      ist das positiv fuer den Anleger.

      In den meisten Faellen
      wird die Rechnung für den Anleger jedoch anders herum aussehen.
      Verluste, die in 2008 realisiert wurden, werden nur zur Hälfte
      nach 2009 vorgetragen und mit eventuellen Gewinnen verrechnet.

      Soweit meine Infos, aber selbst die Task Force meiner Bank
      konnte keine Richtigkeit gewaehrleisten.
      Avatar
      schrieb am 14.01.09 12:55:38
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.370.800 von Zapman am 14.01.09 12:36:34Beim 2, Beispiel liegt der Verkauf vor dem Kauf Datum

      Helfen kann ich dir leider nicht
      Avatar
      schrieb am 14.01.09 12:55:50
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.370.800 von Zapman am 14.01.09 12:36:34Beim 2, Beispiel liegt der Verkauf vor dem Kauf Datum

      Helfen kann ich dir leider nicht
      Avatar
      schrieb am 14.01.09 12:58:52
      Beitrag Nr. 5 ()
      danke civil2 muß natürlich einspäteres datum sein

      hanoi halbeinkünfteverfahren hat damit nicht zutun
      trotzdem danke

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      Avatar
      schrieb am 14.01.09 13:07:08
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.370.800 von Zapman am 14.01.09 12:36:34Okay, einverstanden, da ein Call nicht dem Halbeinkuenfteverfahren
      unterliegt. Haettest du die Rechnung mit einer Aktie
      gemacht, waere meine Aussage gueltig.

      Ansonsten gilt hier trotzdem Antwort Nummer 1. Gewinn
      wird mit Verlust verrechnet. Daher 0 Euro Gewinn, keine Steuer.
      Avatar
      schrieb am 14.01.09 13:18:18
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.370.800 von Zapman am 14.01.09 12:36:34diese Geschäfte werden wie folgt behandelt:

      1) Besteuerung nach altem Recht, der Gewinn unterliegt nicht der Abgeltungssteuer (da in 2008 gekauft) und auch nicht dem Halbeinkünfteverfahren (dem unterliegen nur Aktien, keine Derivate wie Puts oder Calls).
      Der Gewinn ist in der Einkommenssteuererklärung 2009 anzugeben und zu versteuern.

      2) Der Verlust unterliegt der Abgeltungssteuer,da in 2009 gekauft. Die Bank bildet in einem internen Steuertopf für Dein Depot den entsprechenden Verlust ab. Zukünftige Gewinne werden mit diesem Verlust verrechnet ( d.h. davon wird keine Abgeltungssteuer abgeführt) bis der Verlust aufgebraucht ist.

      Was ich nicht weiß, ist wie am Jehresende 2009 verfahren wird, wenn noch ein Restverlust übrigbleibt. Kann man sich eine Bestätigung der Bank ausstellen lassen und dann diesen Restverlust in der EK2009 mit dem anzugebenden Gewinn verrechnen oder wird dieser Restverlust von der Benk im depotinetrnen Steuertopf auf 2010 vorgetragen.

      viele grüße: boersenloewe
      Avatar
      schrieb am 14.01.09 14:06:36
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.371.219 von boersenloewe am 14.01.09 13:18:18Können Privatanleger Verluste aus Wertpapiergeschäften weiterhin steuerlich geltend machen?
      Ja. Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren werden mit negativen Kapitalerträgen (Verlusten) verrechnet, wobei Verluste aus Aktien nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien verrechnet werden können. Auch bereits aufgelaufene Verluste sind anrechenbar; sie werden automatisch in das Folgejahr vorgetragen.
      Wer das nicht möchte - etwa, weil er Verluste und Gewinne bei unterschiedlichen Banken miteinander verrechnen möchte - kann jeweils bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung bei seiner Bank beantragen.
      Im Rahmen der Einkommensteuererklärung werden Gewinne und Verluste aus Wertpapiergeschäften bei unterschiedlichen Banken verrechnet.

      comdirect
      Avatar
      schrieb am 14.01.09 20:18:02
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ich hätte noch eine Frage:
      Wennn man nun mit kleineren Summen spekuliert...kommt es auch auf die Spesen an.
      Werden bei der Abgeltungssteuer die Spesen mitberechnet, sprich (Kaufsumme + Unkosten) - (Verkaufssumme-Unkosten)?

      Grüße
      Cokpara
      Avatar
      schrieb am 14.01.09 22:28:06
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.375.771 von cokpara am 14.01.09 20:18:02Hallo cokpara,
      JA - die Anschaffungskosten enthalten die damaligen Kaufspesen und bei der Veräußerung werden die Verkaufskosten berücksichtigt.

      Rene
      Avatar
      schrieb am 14.01.09 22:35:11
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.370.800 von Zapman am 14.01.09 12:36:34Hallo zapman,
      Geschäft 1 (Kauf 2008, Verkauf 2009, Gewinn) ist definitiv wie folgt: Kein HEV und keine Abgeltungssteuer sondern "sonstige Einkünfte" und Versteuerung über ESt-Erklärung zum individuellen Steuersatz.

      Geschäft 2 (Kauf 2009, Verkauf 2009, Verlust) ist ein abgeltungssteuerrelevanter Kursverlust - verrechenbar mit späteren/vorherigen (abgeltungssteuerpflichtigen) Kursgewinnen, die ja dann zur Einkunftsart "Einkünfte aus KapVermögen" gehören.
      Aber ob der Verlust verrechenbar ist mit "Sonstigen Einkünften (=Alt-SpekuGewinne)???? - Da habe ich meine Zweifel ...

      Muß ich morgen mal nachlesen!

      Im Endeffekt würde das im schlimmsten Fall für Dich wie folgt aussehen:
      Versteuerung des Gewinns von 400 TEUR mit individuellem Steuersatz (z.B. 50% incl. Soli/KSt).
      Den Verlust mit 400 TEUR könntest Du erst mit späteren anderen Kursgewinnen/Zinsen verrechnen.

      Rene
      Avatar
      schrieb am 14.01.09 23:13:19
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.376.980 von ReneBanker am 14.01.09 22:35:11Verlustverrechnung mit Gewinnen nach altem Recht geht nicht. Auch die Antragsveranlagung gem. § 32d Abs. 6 EStG hilft nicht weiter, da eine Verrechnung gem. § 20 Abs. 6 EStG nur bis Null möglich ist. Somit bleibt nur der Vortrag.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 29.01.09 17:09:36
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hallo an die Experten hier in Sachen Abgeltungssteuer,

      ich habe eine Frage zur Verlustverrechnung.

      ist es richtig, daß auf den Abrechnungsbelegen der Banken ein schon mal durch Veräußerungsgewinne reduzierter Sparer-Pauschbetrag anschließend nicht mehr mit aufgelaufenen Veräußerungsverlusten verrechnet wird?

      Also: zuerst wurden Gewinne erzielt, die von der Bank vom Sparer-Pauschbetrag enstprechend abgezogen wurden. Danach kamen Verluste, der Sparer-Pauschbetrag blieb aber auf gleicher Höhe, wurde also nicht mit diesen Verlusten "verrechnet".

      Ist das korrekt so?
      Avatar
      schrieb am 29.01.09 21:58:54
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.475.185 von waganjan am 29.01.09 17:09:36Hallo Waganjan,
      bei den Verrechnungstöpfen gibt hier eine sog. Vebrauchsreihenfolge:

      1. Bei Gewinnen wird nach folgender Reihenfolge geprüft:
      ---> a) Der Aktienverlusttopf
      ---> b) Der Sonstige Verlusttopf
      ---> c) Der Freistellungsauftrag

      2. Bei Verlusten wird nach folgender Reihenfolge vorgegangen:
      ---> a) Auffüllen des verbrauchten Freistellungsauftrag
      ---> b) Die bezahlte Abgeltungssteuer (Steuertopf bzw. Steuertopf Aktien)
      ---> c) Der Aktien-/Sonstige Verlusttopf


      Also in Deinem Fall wird bei einem Verlust zuerst der bereits verbrauchte FSA wieder aufgefüllt bevor Abgeltungssteuer zurückerstattet wird oder die Verlusttöpfe gefüllt werden.

      Allerdings stell sich damit eine Frage für mich (wieder mal):
      Aktienverluste können nicht mit bspw. Zinseinkünfte verrechnet werden, aber kann das über den Umweg des FSA nicht doch passieren?
      Beispiel:
      1. FSA zu Jahresbeginn bei 801 Euro
      2. Zinseinkünfte im Februar 700 Euro - kein AbgSt - FSA bei 101
      3. Aktienverlust 700 Euro - FSA wieder bei 801 Euro
      4. Zinseinkünfte im April 500 Euro - FSA 301 Euro

      Insgesamt Zinseinkünfte also bei 1.200 Euro, aber durch Aktienverluste kein Abgeltungssteuerabzug!

      Muß ich aber nochmal nachlesen!

      Rene
      Avatar
      schrieb am 30.01.09 00:45:18
      Beitrag Nr. 15 ()
      Hallo Rene,
      Danke für die Antwort. Wie sicher bist Du Dir bei den Verlusten hinsichtlich der Reihenfolge? Die Bank hat bei mir nicht den teilweise verbrauchten Freistellungsauftrag wieder aufgefüllt, sondern die Verluste in den Verrechnungstopf gepackt zur Verrechnung mit künftigen Gewinnen.

      Kurz am Beispiel dargestellt. Es wurden hintereinander folgende drei Geschäfte/Verkäufe getätigt.

      1. 300 EUR Verlust

      Veräußerungsverlust nach Differenzmethode 300,00- EUR
      Mit Verrechnungstopf Aktien verrechnet 300,00 EUR

      Verrechnungstopf Aktien vor Geschäft 0,00 EUR
      Verrechnungstopf Aktien nach Geschäft 300,00 EUR

      Sparer-Pauschbetrag nach Geschäft 801,00 EUR

      2. 500 EUR Gewinn

      Veräußerungsgewinn nach Differenzmethode 500,00 EUR
      KapSt-pflichtiger Kapitalertrag 500,00 EUR
      Mit Verrechnungstopf Aktien verrechnet 300,00- EUR
      Mit Sparer-Pauschbetrag verrechnet 200,00 EUR

      Verrechnungstopf Aktien vor Geschäft 300,00 EUR
      Verrechnungstopf Aktien nach Geschäft 0,00 EUR

      Sparer-Pauschbetrag nach Geschäft 601,00 EUR

      3. 400 EUR Verlust

      Veräußerungsverlust nach Differenzmethode 400,00- EUR
      Mit Verrechnungstopf Aktien verrechnet 400,00 EUR

      Verrechnungstopf Aktien vor Geschäft 0,00 EUR
      Verrechnungstopf Aktien nach Geschäft 400,00 EUR

      Sparer-Pauschbetrag nach Geschäft 601,00 EUR

      Also in 3) der FSA nicht wieder aufgefüllt, dafür die Verluste voll "vorgetragen". Macht zwar am Ende hier für mich praktisch keinen großen Unterschied, scheint aber gemäß Deiner Reihenfolge nicht korrekt zu sein. Oder ist es vielleicht doch so, daß die Bank prinzipiell nicht "neue" Verluste mit "alten" Gewinnen verrechnen kann/darf, egal ob diese innerhalb des FSA lagen oder über ihn hinausgingen, und eine solche Verrechnung am Ende nur über die persönliche Steuererklärung läuft?
      Avatar
      schrieb am 01.02.09 23:12:01
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.478.299 von waganjan am 30.01.09 00:45:18Hallo Waganjan,
      habe jetzt nochmal in meinen Unterlagen nachgesehen - folgende Info:

      Meine Verbrauchsreihenfolge ist schon richtig, aber ... es gibt ein paar Spezialfälle. Einer davon betrifft Aktienverluste und deren Verrechnung.
      Aktienverluste können ja nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden, daher ist ein Wiederaufleben des FSA durch Aktienverluste nicht erlaubt (ich hatte diese Frage ja in meinem vorherigen Posting schon in dem zweiten Beispiel aufgeworfen - war mir da aber nicht sicher).

      Daher ist Deine Verrechnung m.E. schon o.k. - hättest Du Abgeltungssteuer wegen Aktiengewinnen gezahlt, hättest Du die schon zurück bekommen.

      Diese Regelung hat aber auch einen Vorteil - der Aktienverlusttopf bleibt über das Jahresende erhalten während der "wiederaufgelebte" (und danach nicht mehr verbrauchte) FSA am Jahresende "verloren" geht.

      Schönen Wochenstart!

      Rene
      Avatar
      schrieb am 04.02.09 21:50:24
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.491.661 von ReneBanker am 01.02.09 23:12:01Hab das Posting grad erst gesehen. Danke.

      Das Wiederauffüllen des FSA geht also nicht, die Rückerstattung von bereits gezahlter Abgeltungssteuer über die Bank aber schon...

      Da bin ich ja jetzt schon gespannt, wenn mein FSA eines Tages komplett verbraucht ist, ob das in der Praxis wirklich reibungslos funktioniert mit dem Hin und Her von Steuer-Abführung und -Rückerstattung.


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