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    Endor AG - offizieller Thread mit Beteiligung des Vorstands (Seite 3)

    eröffnet am 02.02.09 12:15:03 von
    neuester Beitrag 09.05.24 21:35:07 von
    Beiträge: 10.925
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      Avatar
      schrieb am 09.05.24 17:38:23
      Beitrag Nr. 10.905 ()
      Erschreckend was hier abläuft
      Tut mir leid für die Shareholder
      ENDOR | 0,304 €
      Avatar
      schrieb am 09.05.24 17:36:21
      Beitrag Nr. 10.904 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.758.715 von trustone am 09.05.24 17:05:58
      Zitat von trustone: wie gesagt, das ganze ist ein Wirtschaftsskandal schlechthin,
      wenn das so durchgeht kann kein normal denkender Anleger mehr Deutsche Aktien im Depot halten,
      eine Volkswagen AG, eine Bayer AG sind alle hoch verschuldet, die Anleger könnten durch StaRUG schon morgen um diese Zeit enteignet sein...........
      geht ganz einfach wie wir gerade miterleben,
      ( etwas überspitzt formuliert )

      Das Deutschland Bashing ist in diesem Fall ziemlich unangebracht weil:

      Mit dem StaRUG wird die EU-Restrukturierungsrichtlinie, Richtlinie (EU) 2019/1023, in deutsches Recht umgesetzt. Die EU-Restrukturierungsrichtlinie verpflichtet alle EU-Mitgliedstaaten, einen vorinsolvenzlichen Restrukturierungsrahmen zur Abwendung einer wahrscheinlichen Insolvenz zu schaffen.

      Die Adler Group (Sitz Luxemburg) ist übrigens extra nach UK gegangen, weil es dort mit dem entsprechenden UK Gesetz noch viel einfacher ist Anleger um ihr Geld zu bringen...
      ENDOR | 0,310 €
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 09.05.24 17:17:27
      Beitrag Nr. 10.903 ()
      US-Konkurrent plant schnelle Endor-Übernahme
      Schneller beschiss hoch 3 ganze legal Made in Germany !

      https://www.wiwo.de/unternehmen/dienstleister/endor-us-konku…
      ENDOR | 0,320 €
      Avatar
      schrieb am 09.05.24 17:05:58
      Beitrag Nr. 10.902 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.758.493 von ReneSellmann am 09.05.24 16:38:17wie gesagt, das ganze ist ein Wirtschaftsskandal schlechthin,
      wenn das so durchgeht kann kein normal denkender Anleger mehr Deutsche Aktien im Depot halten,
      eine Volkswagen AG, eine Bayer AG sind alle hoch verschuldet, die Anleger könnten durch StaRUG schon morgen um diese Zeit enteignet sein...........
      geht ganz einfach wie wir gerade miterleben,
      ( etwas überspitzt formuliert )

      hier machen sich meiner Meinung nach so viele Beteiligte schon Strafbar da müsste doch auch mal die Politik oder Justiz aufwachen,
      die Banken haben rechtsgültig erklärt dass sie nach dem Jackermeier Rücktritt bis ende Juni stillhalten,
      alleine deshalb kann StaRUG doch frühestens Anfang Juli gemacht werden,
      die Banken brechen da doch aktuell ihre eigenen verbindlichen Zusagen,

      dass Jackermeier auch schon fast 50 Mio. Euro an Liquidität schriftlich zugesichert hat kommt als Argument gegen StaRUG on Top,
      mehr Fehlverhalten und Betrug vom aktuellen Vorstand geht doch gar nicht mehr, das muss für 10 Jahre Gefängnis reichen,
      wenn ich Kleinaktionäre defakto ausraube und enteigne,

      in den wo Foren hier lesen gelegentlich auch DAX Vorstände, Leute von der Presse und sonstige Wirtschaftsjournalisten usw. mit,
      Herr Jackermeier hat doch schon alles verloren mit der heutigen Meldung, er könnte auch hier sich weiter äußern, und dabei helfen diesen Skandal noch bekannter zu machen, was hat er denn noch zu verlieren ?!

      Handelsblatt, Focus Money usw. wo seit Ihr eigentlich ??
      wenn ein chinesischer Konzern völlig rechtskonform mit fairem Übernahmeangebot KUKA übernimmt schreien alle Medien und Politiker wochenlang auf,


      ( ich bin wie erwähnt schon länger kein Endor Aktionär mehr, kenne das Unternehmen aber schon ewig und hätte es nicht für möglich gehalten dass solche Machenschaften in Deutschland möglich sind )
      ENDOR | 0,318 €
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 09.05.24 17:00:22
      Beitrag Nr. 10.901 ()
      Jetzt kommt der gespielte Witz:

      Thomas Jackermeier, dem das Angebot während seiner Zeit als CEO unterbreitet worden sein soll, lehnte das Angebot ab. Ein Endor-Sprecher teilte mit, dass mit den übrigen Vorstandsmitgliedern über Sweet Equity „weder gesprochen noch verhandelt“ wurde. :laugh::laugh::laugh:

      https://www.wiwo.de/unternehmen/dienstleister/endor-us-konku…

      Klar nur Jackermeier wurde Sweet Equity in Aussicht gestellt, Herr Kosch ist der Anstand in Person.:laugh::laugh:
      ENDOR | 0,302 €

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      Avatar
      schrieb am 09.05.24 16:58:35
      Beitrag Nr. 10.900 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.758.412 von Lynvestor am 09.05.24 16:26:48
      Zitat von Lynvestor: Ich denke das mit der Ad-hoc-Pflicht ist Auslegungssache. Aus meiner Sicht wäre ein Antrag auf eine aoHV nicht ad-hoc pflichtig, da der Antrag alleine noch keine größere Beeinflussung des Wertpapiers darstellt. Und zum Thema TJ: Was er schreibt erscheint mir recht sympathisch und menschlich. Aber ich interpretiere seine Formulierungen so, dass er in Rechtsfragen eher unerfahren ist und mit jedem Satz, den er hier schreibt sich angreifbar macht. Ich persönlich würde ihm eher raten sich von diesem Forum fernzuhalten, auch wenn er sicher darauf brennt vieles richtig zu stellen. Ich glaube, dass das auch im Sinne der anderen Aktionäre wäre. Jede Info, die er hier rausgibt, erfährt die Gegenseite und das ist ein Nachteil. Ich denke auch es war seitens Kosch ein Fehler Corsair als Partner zu benennen. Hier sollte TJ über Anwälte die Rechtslage der aktuellen Vorgehensweise an den Corsairvorstand kommunizieren. Denen wird dann schnell klar, welche Risiken hier lauern.

      Antrag auf Einberufung einer HV bei PNE AG im Juni 2015:
      https://www.bondguide.de/?p=20993

      Ergebnis:
      Die (wiederholte) Hauptversammlung 2015 der PNE AG fand am Freitag, den 23. Oktober 2015, in Cuxhaven statt.


      ...in 4 Monaten ist STARuG längst durch, wenn das Gericht den Restrukturierungsplan absegnet
      ENDOR | 0,302 €
      Avatar
      schrieb am 09.05.24 16:55:54
      Beitrag Nr. 10.899 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.758.493 von ReneSellmann am 09.05.24 16:38:17Unlauter ein unbestimmter Rechtsbegriff......was ist der Maßstab? Wo der Medianwert von Lauter zu Unlauter?

      Das Gesetz StaRUG ist MURKS......juckt aber noch immer keinen in Deutschland, außer denen, die dadurch für NULL auf NULL enteignet werden und schon wurden.

      Endor wird insoweit weiteres Material für Rechtskommentare bilden.......
      ENDOR | 0,302 €
      Avatar
      schrieb am 09.05.24 16:38:17
      Beitrag Nr. 10.898 ()
      Nochmals zur juristischen Entscheidungsgrundlage - weiter unten füge ich nochmal den wohl entscheidenden Auszug aus dem StaRUG Gesetz an. Entscheident scheint hier §63, Abs. 5 zu sein. Dies ist der Absatz auf den die Jackermeier Seite vor Gericht verweisen wird, richtig? Können die Juristen hier eine Einschätzung geben, wie sie den Begriff "unlauter" im Kontext des StaRUG ausschärfen würden?

      Ich habe heute folgende Gedanken auf X geschrieben: Gestern erhielten wir die Ad-hoc-Meldung über die Vereinbarung über die Laufzeit mit
      Corsair. Jackermeier hat seine Absichten, das erforderliche Kapital aufzubringen, sehr deutlich gemacht, und abgesehen von einigen formalen Fehlern (vermute ich einmal) ist ihm dies auch gelungen. Ich persönlich habe keinen Zweifel daran, dass er tatsächlich in der Lage war, das gesamte benötigte Kapital zu beschaffen, um StaRUG zu vermeiden; die Aktionärsbasis hat diesen Plan natürlich auch unterstützt. Wir nehmen einmal an diese Annahme trifft zu.

      Offensichtlich steht das derzeitige Managementteam demzufolge unter einem enormen (Zeit-)Druck, seit Jackermeier seinen Vorschlag veröffentlicht hat, denn sobald es eine praktikable Alternative zu StaRUG gibt, können sie ihren Plan rechtlich gesehen NICHT mehr durchziehen. Korrekt?

      Mir kommt es so vor, als ob die Ankündigung von Corsair nur dazu dienen soll, die Initiative von Jackermeier, der sein Konzept scheinbar (?). noch nicht fertiggestellt hat, zum Scheitern zu bringen, um den Aktienkurs deutlich unter die für die KE anvisierte Marke von 1€/Aktie zu drücken und damit das Konzept von Jackermeier ins Wanken zu bringen.

      In der Ad-hoc-Mitteilung von gestern schrieb die Geschäftsführung: „Ein solches Konzept ist jedoch noch nicht erfolgreich erstellt worden."

      Wenn das Jackermeier-Angebot „noch nicht“ fertig ist, warum gibt man die Corsair Pläne als exklusiven Partner dann jetzt bekannt und wartet nicht, bis das Angebot von jackermeier konkret vorliegt? Das Management selbst selbst hat behauptet, dass sie bis Oktober Zeit haben („ein Liquiditätsbedarf von ca. 25 Millionen Euro bis Oktober 2024“) und es war ja eine Voraussetzung der Banken für die Standstillvereinbarung bis Ende Juni, dass Jackermeier zurücktritt (noch 2 Monate), was wiederum Voraussetzung dafür war, dass StaRUG nun überhaupt durch den Vorstand angestrebt werden kann.

      In meinem Laienverständnis ist doch dies alles (man könnte weitere Verhaltensweisen hervorheben) doch schon als "unlauter" einzustufen. Wie sieht dies mit der Juristenbrille auf der Nase aus?


      § 63 Versagung der Bestätigung
      (1) Die Bestätigung des Restrukturierungsplans ist von Amts wegen zu versagen, wenn
      1.
      der Schuldner nicht drohend zahlungsunfähig ist;
      2.
      die Vorschriften über den Inhalt und die verfahrensmäßige Behandlung des Restrukturierungsplans sowie über die Annahme des Plans durch die Planbetroffenen in einem wesentlichen Punkt nicht beachtet worden sind und der Schuldner den Mangel nicht beheben kann oder innerhalb einer angemessenen, vom Restrukturierungsgericht gesetzten Frist nicht behebt oder
      3.
      die Ansprüche, die den Planbetroffenen durch den gestaltenden Teil des Plans zugewiesen werden, und die durch den Plan nicht berührten Ansprüche der übrigen Gläubiger offensichtlich nicht erfüllt werden können.
      (2) Liegt ein Mangel nach Absatz 1 Nummer 2 darin begründet, dass infolge einer unzutreffenden Bewertung des Unternehmens die Voraussetzungen für eine gruppenübergreifende Mehrheitsentscheidung nach den §§ 26 bis 28 nicht gegeben sind, so kann die Versagung der Bestätigung auf diesen Mangel nur gestützt werden, wenn ein hierdurch benachteiligter Planbetroffener dies beantragt. Der Antrag ist nur zulässig, wenn der Antragsteller dem Plan bereits im Abstimmungsverfahren widersprochen hat. Ist die Abstimmung außerhalb eines gerichtlichen Abstimmungstermins erfolgt, so gilt dies nur dann, wenn in dem Planangebot oder, sofern eine Versammlung der Planbetroffenen stattgefunden hat, in dem Einberufungsschreiben zu der Versammlung auf die Erforderlichkeit des Widerspruchs und die Folgen eines unterbliebenen Widerspruchs gesondert hingewiesen worden ist.
      (3) Sieht der Restrukturierungsplan eine neue Finanzierung vor, ist die Bestätigung zu versagen, wenn das dem Plan zugrunde liegende Restrukturierungskonzept unschlüssig ist oder wenn Umstände bekannt sind, aus denen sich ergibt, dass das Konzept nicht von den tatsächlichen Gegebenheiten ausgeht oder keine begründete Aussicht auf Erfolg vermittelt.
      (4) Ist die Planabstimmung nicht im gerichtlichen Verfahren erfolgt, gehen Zweifel an der ordnungsgemäßen Annahme des Restrukturierungsplans durch die Planbetroffenen zulasten des Schuldners. Besteht Streit über das einem Planbetroffenen zustehende Stimmrecht, legt das Gericht seiner Entscheidung das nach Maßgabe des § 24 zu bestimmende Stimmrecht zugrunde.
      (5) Die Bestätigung ist auch zu versagen, wenn die Annahme des Restrukturierungsplans unlauter herbeigeführt worden ist, insbesondere durch Begünstigung eines Planbetroffenen.
      ENDOR | 0,310 €
      7 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 09.05.24 16:26:48
      Beitrag Nr. 10.897 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.758.181 von trustone am 09.05.24 15:35:50Ich denke das mit der Ad-hoc-Pflicht ist Auslegungssache. Aus meiner Sicht wäre ein Antrag auf eine aoHV nicht ad-hoc pflichtig, da der Antrag alleine noch keine größere Beeinflussung des Wertpapiers darstellt. Und zum Thema TJ: Was er schreibt erscheint mir recht sympathisch und menschlich. Aber ich interpretiere seine Formulierungen so, dass er in Rechtsfragen eher unerfahren ist und mit jedem Satz, den er hier schreibt sich angreifbar macht. Ich persönlich würde ihm eher raten sich von diesem Forum fernzuhalten, auch wenn er sicher darauf brennt vieles richtig zu stellen. Ich glaube, dass das auch im Sinne der anderen Aktionäre wäre. Jede Info, die er hier rausgibt, erfährt die Gegenseite und das ist ein Nachteil. Ich denke auch es war seitens Kosch ein Fehler Corsair als Partner zu benennen. Hier sollte TJ über Anwälte die Rechtslage der aktuellen Vorgehensweise an den Corsairvorstand kommunizieren. Denen wird dann schnell klar, welche Risiken hier lauern.
      ENDOR | 0,310 €
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      Avatar
      schrieb am 09.05.24 15:58:46
      Beitrag Nr. 10.896 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.757.614 von ReneSellmann am 09.05.24 13:37:15
      Zitat von ReneSellmann: Mal eine Frage an die Juristen hier: Wie genau ist jetzt der weitere Ablauf? Mal angenommen, dass Restrukturierungsgericht München gibt dem StaRUG Verfahren grünes Licht, so könnte man sich durch die Instanzen bis zum BGH klagen? Rückabwickelbar wäre die Nummer dann aber nicht mehr wirklich oder? Haben Jackermeier und Aktionärsvertretungen die Kapazitäten sich hier durch alle Instanzen zu klagen? Endor stellt hier ja wirklich einen Präzedenzfall dar und eine Präzedenzentscheidung sollte hier im Interesse der breiten Öffentlichkeit liegen?

      Ich habe auf X/Twitter einmal den Aufruf gestartet, alle von mir auf Englisch dokumentieren Entwicklungen auch auf Deutsch zusammenzutragen. Dies könnte sich doch noch als nützlich erweisen (z.B. sollten unsere Politiker doch noch mal auf den Fall aufmerksam werden und sicherlich auch in der Vorbereitung auf mögliche Prozesse) - findet sich hier im Forum jemand? Einfach melden. https://x.com/ReneSellmann/status/1788524520879354145


      Gegen die Entscheidung des AG München ist eine sofortige Beschwerde zulässig. Gegen diese Entscheidung des Beschwerdegerichts (Landgericht) kann eine Rechtsbeschwerde beim BGH grundsätzlich nur betrieben werden, wenn sie zugelassen wird.
      ENDOR | 0,342 €
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