checkAd

    Infor Global Solutions Deutschland - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.02.09 13:02:53 von
    neuester Beitrag 24.10.09 22:28:26 von
    Beiträge: 11
    ID: 1.148.128
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 3.925
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 07.02.09 13:02:53
      Beitrag Nr. 1 ()
      Um den Meinungsaustausch wieder zu beginnen, eröffne ich einen neuen Thread mit der Verschnelzungsinfo von infor business solutions AG(nachfolgend “ibs AG”) und Infor Global Solutions Deutschland AG sowie dem Umtauschverhältnis:

      Nach den Bestimmungen des Verschmelzungsvertrages erhalten die ehemaligen Aktionäre der ibs AG für

      • je fünfundzwanzig (25) auf den Namen lautende Stückaktien der ibs AG (ISIN DE0006225402) mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von Euro 1,00

      • je zwei (2) auf den Namen lautende Stückaktien der IGS Deutschland (ISIN DE000A0LR4R7) mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von Euro 1,00.


      Mit Verschmelzungsvertrag vom 16. Januar 2007 ist die ibs AG, Friedrichsthal, auf die IGS Deutschland verschmolzen worden. Diese Verschmelzung ist mit ihrer Eintragung im Handelsregister der IGS Deutschland am 15. April 2008 wirksam geworden. Die ibs AG ist damit kraft Gesetzes erloschen und die Börsennotierung der Aktien dieser Gesellschaft zugleich kraft Gesetzes beendet. Die Aktien der IGS Deutschland sind nicht im regulierten Markt an einer deutschen oder ausländischen Wertpapierbörse notiert.

      Nach § 7 des Verschmelzungsvertrags hat sich die IGS Deutschland verpflichtet, auf Verlangen eines jeden ehemaligen Aktionärs der ibs AG dessen im Zuge der Verschmelzung ausgegebene Aktien der IGS Deutschland, ISIN DE000A0LR4R7, egen eine Barabfindung von Euro 7,30 je ehemaliger Stückaktie der ibs AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von Euro 1,00 je Aktie,entsprechend Euro 91,25 je Stückaktie der IGS Deutschland mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von Euro 1,00 je Aktie zu erwerben.

      https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.…
      Avatar
      schrieb am 07.02.09 16:02:51
      Beitrag Nr. 2 ()
      Du wolltest sicher auf diesen Thread hinweisen: Thread: Infor: Das Übernahmeangebot
      Dort findet sich die Vorgeschichte.

      Das Kaufangebot zu 92 Euro der SCI, das am 3.2. im ebundesanzeiger war, muß man jedenfalls nicht annehmen. Wenn die Experten 75 Cent mehr bieten, kann man sich bestimmt irgendwann ein paar Euro mehr erhoffen.

      Letztlich dürfte es irgendwann auf einen Squeeze-out hinauslaufen.
      Auf der letzten HV sollen nur noch 1-2 Dutzend Leute oder so gewesen sein.
      Avatar
      schrieb am 13.02.09 21:31:45
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ja wollte ich; hier sind die Infos zu letzten HV am 28.01.2009:

      http://www.infor-ag.de/hv.html

      Ein Bericht über die HV fehlt jedoch.
      Avatar
      schrieb am 20.02.09 18:48:20
      Beitrag Nr. 4 ()
      Avatar
      schrieb am 07.04.09 15:37:54
      Beitrag Nr. 5 ()
      Der HV am 15.Mai wird der Squeeze-out vorgeschlagen:
      Die Infor Global Solutions Holding GmbH hat das schriftliche Verlangen nach § 327a Abs. 1 AktG an den Vorstand der Gesellschaft gerichtet, die Hauptversammlung der Gesellschaft über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Infor Global Solutions Holding GmbH gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 103,72 je Stückaktie der Gesellschaft beschließen zu lassen.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1870EUR -2,09 %
      CEO lässt auf “X” die Bombe platzen!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 10.04.09 20:55:03
      Beitrag Nr. 6 ()
      Infor Global Solutions Deutschland AG
      Friedrichsthal

      eingetragen unter HRB 16104 beim Amtsgericht Saarbrücken
      Wir laden unsere Aktionäre ein zu der
      am Freitag, den 15. Mai 2009, 10.00 Uhr,
      im E-WERK, Dr.-Tietz-Straße 14, 66115 Saarbrücken
      stattfindenden
      außerordentlichen Hauptversammlung.
      Tagesordnung und Beschlussvorschlag zur außerordentlichen Hauptversammlung der Infor Global Solutions Deutschland AG, Friedrichsthal, eingetragen unter HRB 16104 beim Amtsgericht Saarbrücken (im Folgenden die "Gesellschaft"), am Freitag, den 15. Mai 2009, 10.00 Uhr im E-WERK, Dr.-Tietz-Straße 14, 66115 Saarbrücken

      Einziger Tagesordnungspunkt - Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Infor Global Solutions Holding GmbH, Friedrichsthal, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung

      Nach § 327a Aktiengesetz (AktG) kann die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf Verlangen eines Aktionärs, dem mehr als 95 % des Grundkapitals gehören (Hauptaktionär), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen.

      Das Grundkapital der Gesellschaft ist gegenwärtig im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbücken mit EUR 1.793.631,00 eingetragen, eingeteilt in 1.793.631 auf den Namen lautende Stückaktien. Zudem hat der Vorstand der Gesellschaft mit Beschluss vom 23. März 2009 weitere 112 Aktien zur Bedienung von Mitarbeiter-Bezugsrechten aus dem Bedingten Kapital II gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft ausgegeben. Dies hat zur Folge, dass mit Ausgabe dieser 112 Bezugsaktien das Grundkapital der Gesellschaft gemäß § 200 AktG entsprechend erhöht ist, nunmehr insgesamt EUR 1.793.743,00 beträgt und in 1.793.743 auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilt ist. Die vorgenannte Ausgabe der Bezugsaktien ist gemäß § 201 AktG erst innerhalb eines Monats nach Ablauf des Geschäftsjahres am 31. Mai 2009 zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden und ist demzufolge dort bislang auch noch nicht eingetragen worden.

      Vom Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von insgesamt EUR 1.793.743,00 hält die Infor Global Solutions Holding GmbH, Hauerstraße 12, 66299 Friedrichsthal, eingetragen im Handelsregister Saarbrücken unter HRB 15962, unmittelbar 1.714.716 auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft. Zudem hält die Gesellschaft zum heutigen Zeitpunkt selbst 47.572 Stückaktien (eigene Aktien). Diese nach § 71b AktG nicht stimmberechtigten eigenen Aktien bleiben für die Festlegung, ob der Infor Global Solutions Holding GmbH als Hauptaktionär 95 % der Aktien gehören, außer Betracht, vgl. § 327a Abs. 2 i.V.m. § 16 Abs. 2 S. 2 AktG. Die von der Infor Global Solutions Holding GmbH unmittelbar gehaltenen 1.714.716 Stückaktien der Gesellschaft stellen - unter Absetzung der eigenen Aktien - 98,20 % des Grundkapitals der Gesellschaft dar. Der Infor Global Solutions Holding GmbH gehören damit als Hauptaktionär im Sinne des § 327a AktG Aktien in Höhe von 98,20 % des Grundkapitals der Gesellschaft.

      Die Infor Global Solutions Holding GmbH hat das schriftliche Verlangen nach § 327a Abs. 1 AktG an den Vorstand der Gesellschaft gerichtet, die Hauptversammlung der Gesellschaft über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Infor Global Solutions Holding GmbH gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 103,72 je Stückaktie der Gesellschaft beschließen zu lassen.
      Die Angemessenheit der von der Infor Global Solutions Holding GmbH festgelegten Barabfindung wurde durch den gerichtlich ausgewählten und bestellten Angemessenheitsprüfer Rölfs WP Partner AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf gemäß § 327c Abs. 2 S. 2 AktG geprüft und bestätigt.

      Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft schlagen daher vor, den folgenden Beschluss zu fassen:

      "Die Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Infor Global Solutions Deutschland AG mit Sitz in Friedrichsthal werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären nach §§ 327a ff. Aktiengesetz gegen Gewährung einer Barabfindung von EUR 103,72 (in Worten: einhundertdrei Euro zweiundsiebzig Cent) je Stückaktie der Infor Global Solutions Deutschland AG auf den Hauptaktionär, die Infor Global Solutions Holding GmbH, mit Sitz in Friedrichsthal, übertragen."


      Teilnahme an der Hauptversammlung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 15 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind.

      Da die Aktien der Gesellschaft Namensaktien sind, ist zu beachten, dass gegenüber der Gesellschaft nach dem Gesetz nur als Aktionär gilt und an der Hauptversammlung teilnehmen kann, wer im Aktienregister eingetragen ist. Umschreibungen im Aktienregister können über die jeweilige Depotbank bewirkt werden.

      Die Anmeldung muss bei der Gesellschaft schriftlich, fernschriftlich oder auf elektronischem Wege spätestens am siebten Tag vor der Versammlung, also bis Freitag, den 8. Mai 2009, erfolgen.

      Die Anmeldung soll unter folgender Anschrift vorgenommen werden:

      Infor Global Solutions Deutschland AG
      c/o Haubrok Corporate Events GmbH
      Landshuter Allee 10
      D-80637 München
      Fax: +49 89 21 02 72 88
      Internet: www.infor-ag.de

      Der angemeldete Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten seiner Wahl, z.B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen. Ein Formular zur Erteilung von Vollmachten an die Stimmrechtsvertreter, eine Bank oder eine Aktionärsvereinigung finden Aktionäre auf dem Anmeldebogen, der mit der Tagesordnung allen Aktionären zugesandt wird. Auf Anforderung wird jedem Aktionär auch ein solches Vollmachtsformular übermittelt. Vollmachten an andere Dritte ihrer Wahl können Aktionäre auf der Rückseite der bestellten Eintrittskarte(n) oder ansonsten schriftlich erteilen.

      Die Gesellschaft ermöglicht den angemeldeten Aktionären zudem, ihr Stimmrecht durch Frau Nicole John und Herrn Gerhard Harder, je einzeln als von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter auszuüben. Die Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und die Erteilung von Weisungen kann schriftlich, per Telefax oder per E-Mail an die folgende Anschrift erfolgen:

      Infor Global Solutions Deutschland AG
      c/o Haubrok Corporate Events GmbH
      Landshuter Allee 10
      D-80637 München
      Fax: +49 89 21 02 72 88
      E-Mail: meldedaten@haubrok-ce.de

      Anträge von Aktionären im Sinne von § 126 AktG, die den anderen Aktionären zuvor zugänglich gemacht werden sollen, müssen - in schriftlicher oder elektronischer Form - an folgende Anschrift übersandt werden:

      Infor Global Solutions Deutschland AG
      c/o Haubrok Corporate Events GmbH
      Landshuter Allee 10
      80637 München
      Fax: +49 89 21 02 72 88
      E-Mail: gegenantraege@haubrok-ce.de

      Etwaige Anträge zum Punkt der Tagesordnung und ihre etwaige Begründung brauchen den anderen Aktionären nur dann zugänglich gemacht zu werden, wenn diese innerhalb der gesetzlichen Frist der Gesellschaft an die benannte Adresse übersandt wurden.

      Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären werden nach ihrem Eingang bei der Gesellschaft unter der Internetadresse www.infor-ag.de veröffentlicht.

      Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der vorgenannten Internetadresse veröffentlicht.

      Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind folgende Unterlagen im Internet unter der Internetadresse www.infor-ag.de zugänglich:

      • Der Entwurf des Übertragungsbeschlusses;

      • Die Jahresabschlüsse und Lageberichte der Gesellschaft für die letzten drei Geschäftsjahre 2005/2006, 2006/2007 und 2007/2008 sowie die Jahresabschlüsse und Lageberichte der mit Wirkung zum 1. Juni 2006 auf die Gesellschaft verschmolzenen Infor Global Solutions Breisach GmbH und Infor Global Solutions Prozessindustrie GmbH jeweils für das Geschäftsjahr 2005/2006 sowie die Jahresabschlüsse und Lageberichte der mit Wirkung zum 1. Juni 2007 ebenfalls auf die Gesellschaft verschmolzenen infor business solutions AG für die Geschäftsjahre 2005/2006 und 2006/2007;

      • Die Garantieerklärung der Commerzbank AG hinsichtlich der Zahlung der festgelegten Barabfindung für die übergegangenen Aktien an die Minderheitsaktionäre;

      • Der Übertragungsbericht des Hauptaktionärs, Infor Global Solutions Holding GmbH; sowie

      • Der Prüfungsbericht des Angemessenheitsprüfers.


      Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen erteilt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung der Gesellschaft zur Einsichtnahme ausgelegt.

      Anlage zur Tagesordnung:

      Angaben nach § 128 Abs. 2 S. 7 AktG - Kreditinstitute, die innerhalb der letzten 5 Jahre die zeitlich letzte Emission von Wertpapieren der Gesellschaft übernommen haben:

      • Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart (hinsichtlich der Rechtsvorgängerin der Gesellschaft, der infor business solutions AG)

      • Commerzbank AG, Frankfurt



      Friedrichsthal, im April 2009

      Infor Global Solutions Deutschland AG

      Der Vorstand

      Wolfgang Kobek

      Jochen Kasper
      https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.…

      -----------------------------------------------------------------

      Wie hier mit Aktionären umgegangen wird, ist wirklich eine Frechheit. Habe mich letzte Woche bei der Gesellschaft erkundigt, ob ich meine Aktien dieser andienen kann. Dort verwies man auf das noch laufende Spruchstellenverfahren und die noch aufrechte Abfindung hinsichtlich IBS - kein Wort von Squeeze-Out!!!
      Avatar
      schrieb am 10.04.09 22:33:28
      Beitrag Nr. 7 ()
      Das wäre ja noch schöner, wenn Du am Telefon informiert würdest, während alle anderen im Dunkeln tappsen! :laugh:
      Aber wenigstens hat man jetzt eine klare Orientierung, wie hoch die vorgeschlagene Abfindung ist. Es kann zwar leicht noch ein Jahr dauern, bis das ausbezahlt wird, aber bisher hat sich das Durchhalten gelohnt.
      Avatar
      schrieb am 21.04.09 21:45:03
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ich habe für die Firma infor solutions AG gearbeitet und ich habe die Aktie bei der Emission für 31 Euro gekauft. Als die Aktie 8 Euro wert war habe ich noch einmal die gleiche Menge an Aktien gekauft. Ich habe also 19.5 Euro pro Aktie bezahlt. Meine Aktien wurden umgetauscht in Infor Global AG Aktien. Für 25 alte Aktien bekamm ich 2 neue Aktien. Nun zahlt Infor 103,72 Euro für jede Aktie die ich noch habe. Die zahlen also 8,2976 ((103,72/(25/2)) ) Euro pro alte Aktie. Ich habe also einen Verlust von 11,2024 Euro pro Aktie. Als erstes möchte ich mich bei unserem Deutschen Staat bedanken. Unsere Bundestagsabgeordneten haben dafür gesorgt das es vom Gesetz möglich ist dass eine Grossaktionär ab 95 Prozent ein squeeze out von Kleinaktionären auch ohne deren Einverständnis durchführen kann. Zweitens möchte ich mich bei Infor (Agilisys) persöhnlich bedanken. Der Dank gilt auch den Leute die ich nicht kenne und jetzt Entscheidungen treffen was bei Infor (oder meinetwegen Agilisys) passiert. Danke Infor Entscheidungsträger das Ihr dafür gesorgt habt das Kleinaktionäre die weniger als 2 Prozent an Infor halten nicht die Chance bekommen an Euren späteren Erfolgen sich zu beteiligen. Ich nehme es nicht persönlich da es heutzutage als Inordnung angesehen wird die kleinen Aktionäre zu vertreiben. Ich muss mich damit abfinden das der Haifisch die kleineren Fische frisst. Unsere heile Welt ist doch nicht so weit entfernt vom Dschungel.

      Infor du hast dafür gesorgt das ich ein gute Schulung bekommen habe. Diese Schulung wird mir in meinem zukunftigen Leben helfen nicht noch einmal Aktien zu kaufen von einem Unternehmen wo ich arbeite.

      An alle die wie ich große Verluste mit Infor gemacht haben wünsche ich das Sie bessere Tage erleben und das der Verlust von Geld nicht schlimmes für Ihr eigenes Leben zur Folge hat. Man kann ja Geld wieder verdienen und Geld alleine macht nicht glücklich.
      Avatar
      schrieb am 23.04.09 20:53:54
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ich bin mit dieser Aktie auch von Anfang an dabei.
      Ist doch ganz normal, dass wir "Proletarier" abgezockt werden.
      Ich werde diese Firma weiterhin im Auge behalten und bei einem erneuten (und der kommt gewiss) Börsengang, werde ich alles in meiner Macht stehende tun, um andere zu warnen. :mad:
      Kann man noch irgend etwas tun um sie zu ärgern? Viele Tagespunkte beantragen oder so.
      Avatar
      schrieb am 07.10.09 21:02:57
      Beitrag Nr. 10 ()
      Infor Global Solutions Deutschland AG
      Friedrichsthal
      Bekanntmachung
      Wir geben bekannt, dass vier Aktionäre der Infor Global Solutions Deutschland AG, Friedrichsthal (die „Gesellschaft“), am 15. Juni 2009 vor dem Landgericht Saarbrücken, Kammer für Handelssachen, Anfechtungsklagen erhoben haben, die jedoch noch vor Anberaumung eines Termins zur mündlichen Verhandlung durch Klagerücknahme beendet wurden.

      Die Anfechtungsklagen richteten sich gegen den in der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 15.05.2009 als einzigen Punkt der Tagesordnung gefassten Beschluss, die Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Gesellschaft gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären nach §§ 327a ff. Aktiengesetz gegen Gewährung einer Barabfindung von EUR 103,72 (in Worten: einhundertdrei Euro zweiundsiebzig Cent) je Stückaktie der Gesellschaft auf den Hauptaktionär, die Infor Global Solutions Holding GmbH, mit Sitz in Friedrichsthal, zu übertragen.



      Friedrichsthal, im September 2009

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 24.10.09 22:28:26
      Beitrag Nr. 11 ()
      Bekanntmachung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der
      Infor Global Solutions Deutschland AG


      Friedrichsthal
      ISIN: DE000A0LR4R7

      Die außerordentliche Hauptversammlung der Infor Global Solutions Deutschland AG, Friedrichsthal, vom 15. Mai 2009 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die Infor Global Solutions Holding GmbH, Friedrichsthal, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen.

      Der Übertragungsbeschluss wurde am 5. Oktober 2009 in das Handelsregister der Infor Global Solutions Deutschland AG beim Amtsgericht Saarbrücken (HRB 16104) eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Infor Global Solutions Deutschland AG in das Eigentum der Infor Global Solutions Holding GmbH übergegangen. Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Aktionäre der Infor Global Solutions Deutschland AG eine von der Infor Global Solutions Holding GmbH zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 103,72 für je eine auf den Namen lautende Stückaktie der Infor Global Solutions Deutschland AG mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von je EUR 1,00.

      Die Angemessenheit dieser Barabfindung wurde vom gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfer, der Rölfs WP Partner AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft und bestätigt.

      Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Infor Global Solutions Deutschland AG an mit jährlich 5 vom Hundert über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.

      Die wertpapiertechnische Abwicklung und die Auszahlung der Barabfindung an die ehemaligen Aktionäre der Infor Global Solutions Deutschland AG erfolgt durch die

      Commerzbank AG, Frankfurt am Main.
      Die Auszahlung der Barabfindung gegen Ausbuchung der Aktien der Infor Global Solutions Deutschland AG bei der Depotbank des jeweiligen ehemaligen Aktionärs wird nunmehr unverzüglich nach erfolgter Eintragung des Übertragungsbeschlusses und ohne besonderen Auftrag des Depotkunden durchgeführt. Die Entgegennahme der Barabfindung ist für die ausgeschiedenen Aktionäre der Infor Global Solutions Deutschland AG provisions- und spesenfrei.

      Für den Fall, dass in einem gerichtlichen Spruchstellenverfahren gemäß § 327f AktG für die im Rahmen der Übertragung ausgeschiedenen Aktionäre der Infor Global Solutions Deutschland AG rechtskräftig eine höhere als die angebotene Abfindung festgesetzt wird, wird diese höhere Abfindung allen ausgeschiedenen Aktionären der Infor Global Solutions Deutschland AG gewährt werden.

      Friedrichsthal, im Oktober 2009

      https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.…


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Infor Global Solutions Deutschland